F. Spezielle Themen 04/2006 - IKW
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F. <strong>Spezielle</strong> <strong>Themen</strong> <strong>04</strong>/<strong>2006</strong><br />
Hygiene in der Altenpflege<br />
Der Anteil der Menschen, die ein hohes Alter erreichen, nimmt kontinuierlich zu.<br />
Nicht zuletzt dank des medizinischen Fortschritts ist die Lebenserwartung in den<br />
vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen. Die Pflegebedürftigkeit<br />
eines immer größeren Teils der Bevölkerung stellt eine grundlegende<br />
Herausforderung für das gesamte Gesundheitssystem dar. Dabei schwinden mit<br />
steigendem Lebensalter die körpereigenen Abwehrkräfte und die Menschen<br />
werden anfälliger für Infektionen. Gleichzeitig kommen die Bewohner von Alten-<br />
oder Pflegeheimen viel öfter in Kontakt mit Menschen, die eine solche<br />
Risikogruppe darstellen. Außerdem ist in Alten- und Pflegeheimen der Anteil<br />
schwer- und schwerstpflegebedürftiger Menschen mit einem stark geschwächten<br />
Abwehrsystem zuletzt stark gestiegen, da die Krankenhäuser unter hohem<br />
wirtschaftlichem Druck die Verweildauer ihrer Patienten auf ein Mindestmaß<br />
reduzieren – mit gravierenden Folgen für die Hygieneverhältnisse in den<br />
Alteneinrichtungen. Infektionen stellen in Alten- oder Altenpflegeheimen ein<br />
wesentliches Gesundheitsrisiko dar.<br />
Hygienestandards<br />
Auch in den ambulanten oder stationären Altenpflegeheimen und<br />
Rehabilitationseinrichtungen trägt das geschulte Personal die größte<br />
Verantwortung für die Hygiene. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorschriften für<br />
Krankenhäuser schreibt das Infektionsschutzgesetz bzw. das Heimgesetz die<br />
Bestellung eines Hygienebeauftragten für Altenheime nicht direkt vor, der die<br />
Umsetzung der Hygienepläne überwacht. Das HeimG besagt lediglich, dass<br />
ausreichender Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Infektionen<br />
gewährleistet werden muss und sicherzustellen ist, dass von den Beschäftigten<br />
die für ihren Aufgabenbereich einschlägigen Anforderungen der Hygiene<br />
eingehalten werden (§11 (9)). Im IfSG ist lediglich die Erstellung von<br />
Hygieneplänen gefordert (§36 (1)). Nach den Empfehlungen der DGKH (Deutsche<br />
Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.) ist aber je nach Pflegeintensität und<br />
Bewohnerzahl eines Heimes die Beschäftigung eines hauptamtlichen<br />
Hygienebeauftragten anzustreben - auch vor dem Hintergrund, dass dessen<br />
Einsatz nachweislich zur Senkung von Infektionen und Kosteneinsparungen im<br />
Pflegebereich beiträgt.<br />
Im Einvernehmen mit der Leitung der Pflegeeinrichtung hat ein<br />
Hygienebeauftragter folgende Aufgaben wahrzunehmen:<br />
• Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln der Hygiene und<br />
Infektionsprävention.<br />
• Mitwirkung bei der Erkennung von Infektionen, die 48 Stunden nach<br />
Aufnahme des Patienten in der Pflegeeinrichtung auftreten.<br />
• Erstellung und jährliche Aktualisierung eines Hygieneplans.<br />
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