Gemeinde Kusterdingen N iederschrift über die öffentliche Sitzung ...
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong> - Blatt<br />
Verhandelt mit dem GR am 25.01.2006<br />
N<strong>iederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 20 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: Jürgen Holoch, Hans Kern, Dr. Ingrid Mikosch<br />
des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Außerdem anwesend: Herr Geyer, Herr Kallenbach, Herr Ludwig, Herr<br />
Weigel, Herr Zimmermann, Herr OR<br />
Brucklacher, Herr OBM Gaebele, Herr GA<br />
Sander, Herr GAR Wulle<br />
- öffentlich - Schriftführerin Falkenberg<br />
2. Änderung des Bebauungsplanes „Weingartshalden/Bainken“ in Jettenburg“<br />
- Billigung des Planungskonzeptes<br />
- Auslegungsbeschluss<br />
§ 8<br />
Die Beratungsvorlage 004/06 wird Bestandteil der N<strong>iederschrift</strong>.<br />
Herr Weigel vom Büro Nachtrieb & Weigel erläutert das Planungskonzeptgemäß der<br />
Beratungsvorlage. Nach den neuen Feststetzungen solle das Gebiet als allgemeines<br />
Wohngebiet ausgewiesen werden. Somit könne neben dem Wohnen dort auch bestimmte<br />
Gewerbearten insbesondere Heimarbeit zugelassen werden. Eine weitere Änderung bestehe<br />
in einer geringfügigen Erhöhung der Grundflächenzahl, sowie der Loslösung der<br />
Gebäudehöhe von der Anzahl der Geschosse. Für alle Gebäude gelte <strong>die</strong> offene Bauweise<br />
und damit ein seitlicher Grenzabstand zu der Nachbarbebauung. Ferner werde auch <strong>die</strong> Zahl<br />
der zulässigen Wohneinheiten reduziert. In Doppelhäusern sind maximal zwei<br />
Wohneinheiten, in Einfamilienhäusern max. drei Wohneinheiten zulässig.<br />
Der Vorsitzende ergänzt, dass <strong>die</strong> Entscheidung vorbehaltlich des Ortschaftsrates<br />
Jettenburg erfolge.<br />
Ohne Aussprache<br />
b e s c h l i e ß t<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, dass vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates<br />
Jettenburg das Plankonzept vom 09.01.2006 gebilligt und der Auslegungsbeschluss nach §<br />
3 Abs. 2 BauGB gefasst wird.