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Gemeinde Kusterdingen N iederschrift über die öffentliche Sitzung ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong> - Blatt<br />

Verhandelt mit dem GR am 25.01.2006<br />

N<strong>iederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 20 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: Jürgen Holoch, Hans Kern, Dr. Ingrid Mikosch<br />

des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Außerdem anwesend: Herr Geyer, Herr Kallenbach, Herr Ludwig, Herr<br />

Weigel, Herr Zimmermann, Herr OR<br />

Brucklacher, Herr OBM Gaebele, Herr GA<br />

Sander, Herr GAR Wulle<br />

- öffentlich - Schriftführerin Falkenberg<br />

2. Änderung des Bebauungsplanes „Weingartshalden/Bainken“ in Jettenburg“<br />

- Billigung des Planungskonzeptes<br />

- Auslegungsbeschluss<br />

§ 8<br />

Die Beratungsvorlage 004/06 wird Bestandteil der N<strong>iederschrift</strong>.<br />

Herr Weigel vom Büro Nachtrieb & Weigel erläutert das Planungskonzeptgemäß der<br />

Beratungsvorlage. Nach den neuen Feststetzungen solle das Gebiet als allgemeines<br />

Wohngebiet ausgewiesen werden. Somit könne neben dem Wohnen dort auch bestimmte<br />

Gewerbearten insbesondere Heimarbeit zugelassen werden. Eine weitere Änderung bestehe<br />

in einer geringfügigen Erhöhung der Grundflächenzahl, sowie der Loslösung der<br />

Gebäudehöhe von der Anzahl der Geschosse. Für alle Gebäude gelte <strong>die</strong> offene Bauweise<br />

und damit ein seitlicher Grenzabstand zu der Nachbarbebauung. Ferner werde auch <strong>die</strong> Zahl<br />

der zulässigen Wohneinheiten reduziert. In Doppelhäusern sind maximal zwei<br />

Wohneinheiten, in Einfamilienhäusern max. drei Wohneinheiten zulässig.<br />

Der Vorsitzende ergänzt, dass <strong>die</strong> Entscheidung vorbehaltlich des Ortschaftsrates<br />

Jettenburg erfolge.<br />

Ohne Aussprache<br />

b e s c h l i e ß t<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, dass vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates<br />

Jettenburg das Plankonzept vom 09.01.2006 gebilligt und der Auslegungsbeschluss nach §<br />

3 Abs. 2 BauGB gefasst wird.

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