Gemeinde Kusterdingen N iederschrift über die öffentliche Sitzung ...
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong> - Blatt<br />
Verhandelt mit dem GR am 25.01.2006<br />
N<strong>iederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 20 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: Jürgen Holoch, Hans Kern, Dr. Ingrid Mikosch<br />
Des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Außerdem anwesend: Herr Geyer, Herr Kallenbach, Herr Ludwig, Herr<br />
Weigel, Herr Zimmermann, Herr OR<br />
Brucklacher, Herr OBM Gaebele, Herr GA<br />
Sander, Herr GAR Wulle<br />
- öffentlich - Schriftführerin Falkenberg<br />
§ 7<br />
Bebauungsplan „Wasserstallhalden II“ Jettenburg<br />
- Behandlung der Stellungnahmen<br />
- Satzungsbeschluss<br />
Die Beratungsvorlage 006/06 wird Bestandteil der N<strong>iederschrift</strong>.<br />
Herr Weigel vom Büro Nachtrieb & Weigel erläutert den Sachverhalt anhand der<br />
Beratungsvorlage. Er führt aus, dass im Rahmen der <strong>öffentliche</strong>n Auslegung keine<br />
Einwendungen gegen das Vorhaben eingegangen seien. Allerdings gab es Anregungen von<br />
Mitbürgern aus dem Gebiet. Diese sprachen sich gegen eine Erhöhung des Straßenniveaus<br />
der Birkenstraße sowie gegen eine mögliche Überschreitung der festgesetzten Grundfläche<br />
und gegen <strong>die</strong> festgelegte Traufhöhe von max. 4,30 m aus. Herr Weigel begründet das<br />
Festsetzungskonzept und spricht sich dafür aus, lediglich <strong>die</strong> vorgesehene Überschreitung<br />
der Trauf- und Firsthöhe bei Doppelhäusern nicht weiter zu verfolgen. Damit werde eine<br />
Angleichung der Feststetzungen zwischen der vorhandenen und der geplanten Bebauung<br />
erreicht.<br />
Der Vorsitzende ergänzt, dass <strong>die</strong> Entscheidung vorbehaltlich des Ortschaftsrates<br />
Jettenburg erfolge.<br />
Ohne Aussprache<br />
b e s c h l i e ß t<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, dass nach Abwägung der <strong>öffentliche</strong>n und privaten Belange<br />
untereinander und gegeneinander folgende Stellungnahmen im Bebauungsplan<br />
berücksichtigt werden: Die vorgesehene Überschreitung der festgesetzten Trauf- und<br />
Firsthöhen um bis zu 0,50 m bei einer Doppelhausbebauung wird wieder herausgenommen<br />
(Nr. 2 der Textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 29.06.2005). Den übrigen