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Gemeinde Kusterdingen N iederschrift über die öffentliche Sitzung ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong> - Blatt<br />

Verhandelt mit dem GR am 25.01.2006<br />

N<strong>iederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 20 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: Jürgen Holoch, Hans Kern, Dr. Ingrid Mikosch<br />

Des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Außerdem anwesend: Herr Geyer, Herr Kallenbach, Herr Ludwig, Herr<br />

Weigel, Herr Zimmermann, Herr OR<br />

Brucklacher, Herr OBM Gaebele, Herr GA<br />

Sander, Herr GAR Wulle<br />

- öffentlich - Schriftführerin Falkenberg<br />

§ 7<br />

Bebauungsplan „Wasserstallhalden II“ Jettenburg<br />

- Behandlung der Stellungnahmen<br />

- Satzungsbeschluss<br />

Die Beratungsvorlage 006/06 wird Bestandteil der N<strong>iederschrift</strong>.<br />

Herr Weigel vom Büro Nachtrieb & Weigel erläutert den Sachverhalt anhand der<br />

Beratungsvorlage. Er führt aus, dass im Rahmen der <strong>öffentliche</strong>n Auslegung keine<br />

Einwendungen gegen das Vorhaben eingegangen seien. Allerdings gab es Anregungen von<br />

Mitbürgern aus dem Gebiet. Diese sprachen sich gegen eine Erhöhung des Straßenniveaus<br />

der Birkenstraße sowie gegen eine mögliche Überschreitung der festgesetzten Grundfläche<br />

und gegen <strong>die</strong> festgelegte Traufhöhe von max. 4,30 m aus. Herr Weigel begründet das<br />

Festsetzungskonzept und spricht sich dafür aus, lediglich <strong>die</strong> vorgesehene Überschreitung<br />

der Trauf- und Firsthöhe bei Doppelhäusern nicht weiter zu verfolgen. Damit werde eine<br />

Angleichung der Feststetzungen zwischen der vorhandenen und der geplanten Bebauung<br />

erreicht.<br />

Der Vorsitzende ergänzt, dass <strong>die</strong> Entscheidung vorbehaltlich des Ortschaftsrates<br />

Jettenburg erfolge.<br />

Ohne Aussprache<br />

b e s c h l i e ß t<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, dass nach Abwägung der <strong>öffentliche</strong>n und privaten Belange<br />

untereinander und gegeneinander folgende Stellungnahmen im Bebauungsplan<br />

berücksichtigt werden: Die vorgesehene Überschreitung der festgesetzten Trauf- und<br />

Firsthöhen um bis zu 0,50 m bei einer Doppelhausbebauung wird wieder herausgenommen<br />

(Nr. 2 der Textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 29.06.2005). Den übrigen

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