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Rat - Stadt Castrop-Rauxel

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<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Flächennutzungsplan 2025<br />

Flächennutzungsplan 2025<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Begründung<br />

Entwurf<br />

16.06.2011


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, bei der Bezeichnung von Personen jeweils<br />

die weibliche und die männliche Form zu verwenden. Die Verwendung der neutralen oder männlichen<br />

Form schließt sowohl die Gruppe der weiblichen als auch die der männlichen Personen mit ein.


Inhaltsverzeichnis<br />

Teil I: Begründung<br />

Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Inhalt<br />

1. Einführung _______________________________________________________ 13<br />

1.1. Anlass der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 13<br />

1.2. Aufgaben des Flächennutzungsplans 13<br />

1.3. Inhalte und Elemente des Flächennutzungsplans 14<br />

1.4. Rechtswirkung des Flächennutzungsplans 15<br />

1.5. Aufstellungsverfahren und besondere Vorgehensweise in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 16<br />

2. Planerische Vorgaben ______________________________________________ 21<br />

2.1. Überörtliche Planungen 21<br />

2.1.1. Raumordnung 21<br />

2.1.2. Landesplanung 21<br />

2.1.3. Regionalplanung 22<br />

2.1.4. Landschaftsplanung 27<br />

2.1.5. Informelle überörtliche Planungen 29<br />

2.2. Fachplanungen 30<br />

2.3. Kommunale Planungen 31<br />

2.3.1. Verbindliche Bauleitplanung 31<br />

2.3.2. Informelle kommunale Planungen 31<br />

3. Rahmenbedingungen ______________________________________________ 35<br />

3.1. Allgemeine Planungsgrundlagen 35<br />

3.1.1. Lage im Raum 35<br />

3.1.2. Geschichtliche Entwicklung 35<br />

3.1.3. <strong>Stadt</strong>räumliche Gliederung und Zentrenstruktur 36<br />

3.2. Naturräumliche Gegebenheiten und Umwelt 37<br />

3.2.1. Naturräumliche Gliederung 37<br />

3.2.2. Geologie 37<br />

3.2.3. Böden 38<br />

3.2.4. Wasserhaushalt 39<br />

3.2.5. Klima und Lufthygiene 39<br />

Seite 3


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Inhalt<br />

3.3. Sektorale Rahmenbedingungen 40<br />

Seite 4<br />

3.3.1. Demographische Entwicklung 40<br />

3.3.2. Wohnen 44<br />

3.3.3. Wirtschaft 44<br />

3.3.4. Infrastruktur 46<br />

3.3.5. Verkehr 49<br />

4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 __________________________ 53<br />

4.1. Die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong> 54<br />

4.1.1. Ansätze einer integrierten <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik stärker nutzen 54<br />

4.1.2. Besondere Aufmerksamkeit den benachteiligten <strong>Stadt</strong>quartieren im<br />

gesamtstädtischen Kontext 55<br />

4.1.3. Folgerungen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2025 56<br />

4.2. Die Bedeutung des Zukunftsprojekts für die Ausarbeitung von Handlungsfeldern<br />

und Leitlinien 56<br />

4.2.1. Handlungsfeld Wohnen 58<br />

4.2.2. Handlungsfeld Freiraum 60<br />

4.2.3. Handlungsfeld Arbeiten und Gewerbe 62<br />

4.2.4. Handlungsfeld Zentren 64<br />

4.3. Leitlinien und Ziele für die <strong>Stadt</strong>entwicklung 65<br />

4.3.1. Themenschwerpunkt Wohnen 66<br />

4.3.2. Themenschwerpunkt Freiraum, Klima und Umwelt 66<br />

4.3.3. Themenschwerpunkt Wirtschaft 66<br />

4.3.4. Themenschwerpunkt Infrastruktur 67<br />

5. Begründung der Planinhalte des Flächennutzungsplans _________________ 69<br />

5.1. Erläuterungen zu den Darstellungen 69<br />

5.2. Art der baulichen Nutzung 69<br />

5.2.1. Wohnbauflächen 69<br />

5.2.2. Gemischte Bauflächen 75<br />

5.2.3. Gewerbliche Bauflächen 76<br />

5.2.4. Sonderbauflächen 78<br />

5.3. Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des<br />

öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für<br />

Sport- und Spielanlagen 80<br />

5.3.1. Öffentliche Verwaltung 81<br />

5.3.2. Bildungseinrichtungen 81


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Inhalt<br />

5.3.3. Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Einrichtungen 82<br />

5.3.4. Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen 83<br />

5.3.5. Sozialen Zwecken dienende Einrichtungen 83<br />

5.3.6. Gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen 87<br />

5.3.7. Kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen 87<br />

5.3.8. Sonstige Einrichtungen 87<br />

5.4. Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge 88<br />

5.4.1. Straßenverkehrsflächen 88<br />

5.4.2. Flächen für Bahnanlagen 89<br />

5.5. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und<br />

Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen 89<br />

5.6. Grünflächen 90<br />

5.6.1. Parkanlagen 91<br />

5.6.2. Dauerkleingärten 91<br />

5.6.3. Sportplätze 93<br />

5.6.4. Freibäder 94<br />

5.6.5. Friedhöfe 94<br />

5.6.6. Golfplätze 94<br />

5.6.7. Grünflächen ohne Zweckbestimmung 94<br />

5.6.8. Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft 94<br />

5.7. Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz<br />

und die Regelung des Wasserabflusses 96<br />

5.8. Flächen für die Landwirtschaft und den Wald 96<br />

5.8.1. Flächen für die Landwirtschaft 96<br />

5.8.2. Flächen für den Wald 97<br />

5.9. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft 99<br />

5.10. Ergänzende Darstellungen 99<br />

5.10.1. Konzentrationszonen für Windenergieanlagen 99<br />

5.10.2. Zentrale Versorgungsbereiche 101<br />

5.11. Kennzeichnungen 102<br />

5.11.1. Bergbau 102<br />

5.11.2. Flächen mit Bodenbelastungen 102<br />

5.12. Nachrichtlich übernommene oder vermerkte Fachplanungen nach anderen<br />

gesetzlichen Vorschriften 103<br />

5.12.1. Klassifizierte Straßen und Flächen für Bahnanlagen 103<br />

5.12.2. Wasserflächen 104<br />

Seite 5


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Inhalt<br />

Seite 6<br />

5.12.3. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte<br />

Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale 106<br />

5.12.4. Denkmalschutz 106<br />

6. Flächenangaben__________________________________________________ 109<br />

7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans ___________________________ 111<br />

8. Quellen _________________________________________________________ 113<br />

8.1. Gesetze und Normen 113<br />

8.2. Sonstige Quellen 114<br />

9. Anhang _________________________________________________________ 119<br />

9.1. Themenkarten<br />

9.2. Abwägungsprotokoll


Abbildungsverzeichnis<br />

Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Inhalt<br />

Abbildung 1.1: Ablauf des Aufstellungsverfahrens 17<br />

Abbildung 1.2: Abstimmungs- und Arbeitsprozess zur Erarbeitung des FNP-Vorentwurfs 18<br />

Abbildung 3.1: Bevölkerungsentwicklung in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1975-2008 41<br />

Abbildung 3.2: Geburten- und Sterberate in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1975-2008 41<br />

Abbildung 3.3: Bevölkerungsentwicklung in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1975-2025 43<br />

Abbildung 3.4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1995-2008 45<br />

Abbildung 3.5: Arbeitslosenquote in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1980-2008 (in %) 46<br />

Abbildung 3.6: Räumliche Verteilung des Gesamtverkehrsaufkommens 51<br />

Abbildung 4.1: Leitbildentwicklung Flächennutzungsplan 2025 53<br />

Abbildung 5.1: Eingangsvariablen für die Wohnbauflächenbedarfsprognose des RVR 71<br />

Abbildung 5.2: Wohnbauflächenbedarfsprognose des RVR 72<br />

Abbildung 5.3: Gewerbe- und Industrieflächenbedarfsprognose des RVR 76<br />

Seite 7


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Inhalt<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 5.1: Wohnbauflächenpotenziale zur Deckung des flächenrelevanten<br />

Wohneinheitenbedarfs nach der Prioritätenliste Wohnbauflächen 73<br />

Tabelle 5.2: Im FNP 2025 zusätzlich dargestellte Wohnbauflächenpotenziale zur<br />

Deckung des flächenrelevanten Wohneinheitenbedarfs 75<br />

Tabelle 5.3: Verfügbare Gewerbe- und Industrieflächen 77<br />

Tabelle 5.4: Schulen 82<br />

Tabelle 5.5: Kirchen 83<br />

Tabelle 5.6: Kindergärten und Kindertagesstätten 85<br />

Tabelle 5.7: Jugendzentren 86<br />

Tabelle 5.8: Alten- und Seniorenheime sowie Seniorenzentren 86<br />

Tabelle 5.9: Sportplätze 93<br />

Tabelle 5.10: Friedhöfe 94<br />

Tabelle 6.1: Flächengrößen in den Flächennutzungsplänen 1974 und 2025 (in ha) 109<br />

Seite 8


Abkürzungsverzeichnis<br />

Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Inhalt<br />

AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet<br />

ATV Abwassertechnische Vereinigung<br />

BAB Bundesautobahn<br />

BauGB Baugesetzbuch<br />

BauNVO Baunutzungsverordnung<br />

BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz<br />

BBodSchV Bundesbodenschutzverordnung<br />

BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung<br />

BKleingG Bundeskleingartengesetz<br />

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />

B-Plan Bebauungsplan<br />

BTX Benzol-Derivate<br />

BWaldG Bundeswaldgesetz<br />

cm/d Zentimeter pro Tag<br />

cbm Kubikmeter<br />

dm Dezimeter<br />

DSchG Denkmalschutzgesetz NRW<br />

EU Europäische Union<br />

EUV EUV <strong>Stadt</strong>betrieb <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> AöR<br />

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft<br />

FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />

FNK Flächennutzungskartierung<br />

FNP Flächennutzungsplan<br />

FStrG Bundesfernstraßengesetz<br />

GEP Gebietsentwicklungsplan<br />

GO NRW Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

GW Grundwasser<br />

ha Hektar<br />

IBA Internationale Bauausstellung<br />

ILS Institut für Landes- und <strong>Stadt</strong>entwicklungsforschung und Bauwesen<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Seite 9


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Inhalt<br />

Kap. Kapitel<br />

Kiga Kindergarten<br />

KiTa Kindertagesstätte<br />

LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW<br />

LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser<br />

LB Geschützter Landschaftsbestandteil<br />

LE Landschaftsbildeinheit<br />

LEP NRW Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen<br />

LEPro Landesentwicklungsprogramm<br />

LG NRW Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen<br />

LP Landschaftsplan<br />

LPlG NRW Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen<br />

LSG Landschaftsschutzgebiet<br />

LWG NRW Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen<br />

m ü. NN Meter über Normalnull<br />

m/s Meter pro Sekunde<br />

mg/L Milligramm pro Liter<br />

MIV Motorisierter Individualverkehr<br />

MUNLV Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

NSG Naturschutzgebiet<br />

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />

PAK Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe<br />

pnV Potenzielle natürliche Vegetation<br />

qkm Quadratkilometer<br />

qm Quadratmeter<br />

RL Rote Liste<br />

ROG Raumordnungsgesetz<br />

RVR Regionalverband Ruhr<br />

RVRG Gesetz über den Regionalverband Ruhr<br />

StrWG NRW Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen<br />

TA Technische Anleitung<br />

Tab Tabelle<br />

TEK Tageseinrichtung für Kinder<br />

Seite 10


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Inhalt<br />

TÖB Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange<br />

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

V-RL Vogelschutz-Richtlinie<br />

WHG Wasserhaushaltsgesetz<br />

WRRL Europäische Wasserrahmenrichtlinie<br />

Seite 11


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Inhalt<br />

Seite 12


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

1. Einführung Teil I: Begründung<br />

1. Einführung<br />

1.1. Anlass der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans<br />

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist bereits am<br />

24.12.1974 in Kraft getreten (vgl. Themenkarte Nr. 1 „Flächennutzungsplan 1974“). Die gesellschaftlichen<br />

und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich jedoch seit Inkrafttreten des<br />

FNPs verändert und sich somit auch auf die Flächennutzungsplanung ausgewirkt. Zu nennen<br />

sind hier insbesondere<br />

� der demographische Wandel, der sich in einer rückläufigen Zahl der Einwohner und einem<br />

höheren Anteil älterer Menschen äußert,<br />

� Veränderungen des Wohnflächenkonsums einhergehend mit neuen Ansprüchen an Wohnungsbau<br />

und Siedlungsstruktur,<br />

� der Rückzug des Bergbaus und der damit verbundenen Umstrukturierung ehemaliger Industrie-<br />

und Bergbaustandorte,<br />

� die fortschreitende Entwicklung der <strong>Stadt</strong> zu einem multifunktionalen Wirtschaftsstandort,<br />

� die Konzentrationstendenzen im Einzelhandel und<br />

� Veränderungen im Mobilitätsverhalten der Bevölkerung. 1<br />

Aufgrund der vielschichtigen Veränderungen musste der FNP in den vergangenen Jahren in<br />

zahlreichen Teilräumen überarbeitet werden. Mehr als 60 Änderungsverfahren machen deutlich,<br />

dass die in den 70er Jahren formulierten Zielvorstellungen und Schwerpunkte der <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

dringend einer Gesamtüberarbeitung bedürfen, um die sich aus der beabsichtigten<br />

städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen<br />

der Gemeinde in den Grundzügen darstellen zu können und ein nachhaltiges Leitbild<br />

für die zukünftige <strong>Stadt</strong>entwicklung zu erhalten.<br />

Um den beschriebenen Erfordernissen entsprechen zu können, hat der <strong>Rat</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<br />

<strong>Rauxel</strong> am 24.02.2005 beschlossen, für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet einen neuen FNP aufzustellen.<br />

Dabei soll insbesondere dem sich abzeichnenden Wandel Rechnung getragen werden, der<br />

in den gesellschaftlichen Lebensbereichen Wohnen, Wirtschaft und Arbeit, Kultur und Freizeit<br />

sowie im Bereich Freiraum und Umwelt mit neuen Anforderungen sowohl in quantitativer als<br />

auch in qualitativer Hinsicht verbunden ist.<br />

1.2. Aufgaben des Flächennutzungsplans<br />

Als Instrument der kommunalen Bauleitplanung ist der FNP gemäß Baugesetzbuch (BauGB)<br />

der sog. vorbereitende Bauleitplan, der von den Gemeinden für ihr gesamtes Gemeindegebiet<br />

in eigener Verantwortung aufzustellen ist. Nach § 5 Abs. 1 BauGB ist es Aufgabe des FNPs, die<br />

sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung<br />

nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen und<br />

damit die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten.<br />

Der FNP bildet gem. § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB die Grundlage und den Rahmen für die Erarbeitung<br />

von Bebauungsplänen (B-Plan), die gem. § 8 Abs. 1 BauGB als verbindliche Bauleitpläne für<br />

Teilbereiche der Gemeinde die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ord-<br />

1 Vgl. Scheuvens + Wachten o. J.: 18ff.<br />

Seite 13


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 1. Einführung<br />

nung enthalten und somit die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde<br />

leiten.<br />

Die allgemeinen Aufgaben und Ziele der Bauleitplanung sind in § 1 Abs. 5 BauGB in Form von<br />

bauleitplanerischen Oberzielen dargestellt. Demnach sollen die Bauleitpläne, d. h. sowohl der<br />

FNP als auch der B-Plan, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der<br />

Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung in der Gemeinde gewährleisten und dazu<br />

beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu<br />

schützen und zu entwickeln. Die generell und abstrakt gehaltenen Oberziele der Bauleitplanung<br />

werden durch die in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltenen Planungsleitlinien konkretisiert und handhabbar<br />

gemacht.<br />

Die im Rahmen der Bauleitplanung zu beachtenden Planungsziele zeichnen sich zum Teil<br />

durch eine inhaltliche Konkurrenz oder sogar Gegensätzlichkeit aus. Ob alle bauleitplanerischen<br />

Oberziele gleichermaßen im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt werden, ist vom<br />

jeweiligen Einzelfall abhängig. Die in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Forderung, die öffentlichen<br />

und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, erlaubt im Rahmen<br />

der Verhältnismäßigkeit die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise die Zurückstellung<br />

eines anderen Belanges. 2<br />

Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass die Belange der Umwelt in den vergangenen Jahren<br />

im Rahmen der Bauleitplanung stark an Bedeutung gewonnen haben. Deutlich wird dies zunächst<br />

in den §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie 1a BauGB, in denen die besonders bedeutsamen Umweltbelange<br />

mit einer Berücksichtigungspflicht versehen wurden. Darüber hinaus soll ein besonders<br />

hohes Umweltschutzniveau durch eine in die Bauleitplanung integrierte Umweltprüfung<br />

erreicht werden, die im Zuge der grundlegenden Novellierung des BauGB im Jahr 2004 eingeführt<br />

wurde.<br />

Die nach § 2 Abs. 4 BauGB bei der Aufstellung von Bebauungsplänen durchzuführende Umweltprüfung<br />

dient als integratives Trägerverfahren, in der alle für die Bauleitplanung relevanten<br />

Umweltbelange zusammengeführt werden. In dem im Rahmen der Umweltprüfung zu erstellenden<br />

Umweltbericht, in dem die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt,<br />

beschrieben und bewertet werden, wird dargelegt, inwieweit die Ergebnisse der Umweltprüfung<br />

in der Planung Berücksichtigung gefunden haben.<br />

Darüber hinaus sind auf der Ebene der Flächennutzungsplanung die Belange des Artenschutzes<br />

im Rahmen einer Artenschutzprüfung besonders zu berücksichtigen. Die Erforderlichkeit<br />

ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG),<br />

mit denen die Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-<br />

Richtlinie (V-RL) in nationales Recht umgesetzt werden. Die auf der Ebene der Flächennutzungsplanung<br />

erforderliche überschlägige Vorabschätzung wird in die Umweltprüfung bzw. den<br />

Umweltbericht aufgenommen.<br />

1.3. Inhalte und Elemente des Flächennutzungsplans<br />

Die maßgeblichen Inhalte des FNPs, die sich aus Darstellungen, Kennzeichnungen, nachrichtlichen<br />

Übernahmen und Vermerken zusammensetzen, ergeben sich aus § 5 Abs. 2 bis 4<br />

BauGB.<br />

2 Vgl. Mitschang 2003: 67<br />

Seite 14


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

1. Einführung Teil I: Begründung<br />

Die Darstellungen bilden die für die Gemeinde bedeutsamsten Inhalte des FNPs, da sie die<br />

Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde über die zukünftige Bodennutzung im Gemeindegebiet<br />

zum Ausdruck bringen und der Gemeinde die Durchsetzung ihrer eigenen Planvorstellungen<br />

ermöglichen. Da der in § 5 Abs. 2 BauGB enthaltene Darstellungskatalog nicht abschließend<br />

ist, hat die Gemeinde die Möglichkeit, auch darin nicht aufgelistete Darstellungen in ihren<br />

FNP aufzunehmen, sofern sie den Aufgaben des FNPs entsprechen und durch entsprechende<br />

Festsetzungen der Bebauungspläne verwirklicht werden können. 3<br />

Anders als die Darstellungen des FNPs sind die Kennzeichnungen nicht Ausdruck des planerischen<br />

Willens der Gemeinde. Sie sind als Hinweise zu verstehen, die auf eine besondere Situation<br />

im Zusammenhang mit der Nutzung einer Fläche aufmerksam machen, künftige Grundstücksnutzer<br />

über mögliche Gefährdungen und Nutzungseinschränkungen informieren und Behörden<br />

und sonstige Träger öffentlicher Belange gegebenenfalls sogar auf die Beseitigung der<br />

jeweiligen Nutzungseinschränkungen hinweisen. Auch wenn von Kennzeichnungen keine unmittelbaren<br />

Rechtswirkungen ausgehen, ist ihr Gebrauch sinnvoll, um eine geordnete städtebauliche<br />

Entwicklung im öffentlichen Interesse zu erreichen. 4<br />

Nachrichtliche Übernahmen dienen dazu, Planungen oder sonstige, nach anderen gesetzlichen<br />

Vorschriften festgesetzte Nutzungsregelungen sowie nach Landesrecht denkmalgeschützte<br />

Mehrheiten von baulichen Anlagen in den FNP zu übernehmen. Sofern diese Planungen noch<br />

nicht verbindlich sind, werden sie im FNP vorsorglich vermerkt. Durch die nachrichtlichen Übernahmen<br />

und Vermerke, die ebenfalls nicht Teil des im FNP dargestellten planerischen Willens<br />

der Gemeinde sind, soll ein möglichst vollständiges Bild über die im gesamten Gemeindegebiet<br />

bestehenden oder beabsichtigten Planungen und Nutzungsregelungen vermittelt werden. Aufgrund<br />

ihrer deklaratorischen Bedeutung werden sie nicht Bestandteil des FNPs, jedoch ergibt<br />

sich ihre Rechtswirkung aus den für die Planung oder sonstige Nutzungsregelung maßgeblichen<br />

anderen Vorschriften. 5<br />

Die Inhalte des FNPs werden in der Planzeichnung und der Begründung dargelegt. Die Planzeichnung<br />

enthält die Darstellungen, Kennzeichnungen, nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke<br />

in Form von Planzeichen. Um eine grafische Überfrachtung des FNPs zu vermeiden,<br />

wurde in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> neben einem Hauptplan ein Teilplan „Technische Ver- und Entsorgung“<br />

erarbeitet. Er entfaltet für die Verwaltung sowie die am Verfahren beteiligten Behörden<br />

die gleiche rechtliche Bindungswirkung wie der Hauptplan. Als zusätzliche Informationsquellen<br />

dienen die Themenkarten (s. Anhang 9.1).<br />

Die Begründung, die nach § 5 Abs. 5 BauGB dem FNP beizufügen ist, enthält eine Beschreibung<br />

der gemeindlichen Entwicklungsvorstellungen sowie den im Rahmen der Umweltprüfung<br />

zu erstellenden Umweltbericht in Textform und gibt Aufschluss über die im Rahmen der Aufstellung<br />

des FNPs getroffenen Abwägungsentscheidungen. Die Begründung ist nicht gesetzlicher<br />

Bestandteil des FNPs, sie begleitet jedoch die gesamte Planaufstellung.<br />

1.4. Rechtswirkung des Flächennutzungsplans<br />

Die gemeindliche Bauleitplanung ist zweistufig aufgebaut. Sie besteht nach § 1 Abs. 2 BauGB<br />

aus dem FNP als dem vorbereitenden Bauleitplan und den B-Plänen als den verbindlichen Bauleitplänen.<br />

3<br />

Vgl. Söfker 2005: § 5 Rn. 20<br />

4<br />

Vgl. Mitschang 2003: 252ff.<br />

5<br />

Vgl. Mitschang 2003: 258ff.<br />

Seite 15


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 1. Einführung<br />

Der FNP als vorbereitender Bauleitplan ohne Normcharakter bildet die Grundlage für die städtebauliche<br />

Entwicklung des Gemeindegebiets. Obwohl dem FNP als Verwaltungsprogramm<br />

gegenüber dem Bürger keine unmittelbare Rechtswirkung zukommt und sich für den Einzelnen<br />

aus den Darstellungen weder Rechtsansprüche z. B. auf Erteilung einer Baugenehmigung noch<br />

Entschädigungsansprüche herleiten lassen, hat der FNP rechtliche Wirkungen von erheblicher<br />

Reichweite.<br />

Zum einen ergibt sich aus dem in § 8 Abs. 2 BauGB enthaltenen Entwicklungsgebot, dass die<br />

B-Pläne aus den Darstellungen des FNPs zu entwickeln sind. Möchte die Gemeinde von den<br />

Darstellungen des FNPs abweichen, muss sie für den betroffenen Teilbereich des FNPs ein<br />

Änderungsverfahren durchführen.<br />

Für öffentliche Planungsträger, die im Aufstellungs- oder Änderungsverfahren nach den Vorschriften<br />

des BauGB beteiligt worden sind, enthält § 7 BauGB zum anderen eine Anpassungspflicht,<br />

sofern sie dem Plan nicht widersprochen haben.<br />

Eine weitere Rechtswirkung entfaltet der FNP bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben<br />

im Außenbereich. Auch wenn der FNP nicht für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich<br />

heranzuziehen ist, liegt gem. § 35 Abs. 3 BauGB insbesondere dann eine Beeinträchtigung<br />

öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des FNPs widerspricht. 6<br />

1.5. Aufstellungsverfahren und besondere Vorgehensweise in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Bereits mit dem Beschluss zur Aufstellung des FNPs am 24.02.2005 wurde angestrebt, den<br />

neuen FNP möglichst effizient aufzustellen. Dies machte eine besondere Vorgehensweise im<br />

Ablauf des Aufstellungsverfahrens (s. Abbildung 1.1) erforderlich.<br />

Das Zukunftsprojekt <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> übernimmt in diesem Zusammenhang eine besondere<br />

Funktion, da es dazu diente, im Vorfeld des Neuaufstellungsverfahrens einen umfangreichen<br />

Diskussionsprozess mit der Öffentlichkeit über Ziele und Strategien der <strong>Stadt</strong>entwicklung anzustoßen.<br />

Zu bisherigen und zukünftigen Planungen sowie weiteren Entwicklungsschwerpunkten<br />

in den <strong>Stadt</strong>teilen wurde das Meinungsbild der breiten Öffentlichkeit eingeholt, um genauer auf<br />

die Bedürfnisse der Bewohner reagieren zu können und Konsens über die künftigen Entwicklungsleitlinien<br />

für die <strong>Stadt</strong> zu erzielen. Die Ergebnisse der kooperativen <strong>Stadt</strong>entwicklungsplanung<br />

bilden die Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung des neuen FNPs.<br />

Die allgemeinen Verfahrensvorschriften zur Aufstellung eines FNPs ergeben sich aus den §§ 2<br />

bis 4a BauGB sowie den ergänzenden Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(GO NRW).<br />

Zwischen Januar und April 2006 und damit in einem sehr frühen Planungsstadium erfolgte eine<br />

informelle Beteiligungsrunde, die unabhängig von dem rechtlichen Erfordernis den im BauGB<br />

gesetzlich vorgegebenen Verfahrenschritten vorgeschaltet wurde. In Abstimmung mit den von<br />

der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Bereiche<br />

erfolgte in dem umfangreich angelegten Beteiligungsprozess die genaue Ermittlung des<br />

erforderlichen Inhalts des FNPs. Die Beteiligten wurden gebeten, die Darstellungen des FNPs<br />

aus dem Jahr 1974 zu überprüfen und der <strong>Stadt</strong> Planungen und Maßnahmen mitzuteilen, die<br />

für die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung des <strong>Stadt</strong>gebiets bedeutsam sind. Diese<br />

Vorgehensweise stellte sicher, dass alle relevanten Informationen sowie die unterschiedli-<br />

6 Vgl. Stüer 2005: 119f.<br />

Seite 16


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

1. Einführung Teil I: Begründung<br />

chen Aufgabenfelder im FNP Berücksichtigung finden konnten und auf eine sichere und abgestimmte<br />

Grundlage für die zukünftige Entwicklung der <strong>Stadt</strong> zurückgegriffen werden kann.<br />

Abbildung 1.1: Ablauf des Aufstellungsverfahrens 7<br />

Um das Verfahren zeitlich zu straffen, wurden der FNP und informelle kommunale Planungen,<br />

die zu den unterschiedlichsten Sachbereichen Grundlagen für den FNP liefern sollten, in einem<br />

engen zeitlichen Zusammenhang erarbeitet. Zu nennen sind hier u. a.<br />

� der Masterplan Mobilität,<br />

7 Eigene Darstellung<br />

Informelle Beteiligung<br />

der Behörden und<br />

Bereiche<br />

Erneute<br />

informelle Beteiligung<br />

der Bereiche<br />

Frühzeitige Beteiligung<br />

der Behörden nach<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beteiligung der Behörden<br />

nach<br />

§ 4 Abs. 2 BauGB<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

Zukunftsprojekt<br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Bestandsaufnahme,<br />

Analyse und Formulieren<br />

von Zielen<br />

Arbeitsentwurf<br />

Beschluss des<br />

Vorentwurfs<br />

Vorentwurf<br />

Abwägung<br />

Beschluss zur<br />

öffentlichen Auslegung<br />

Entwurf<br />

Abwägung<br />

Feststellungsbeschluss<br />

<strong>Stadt</strong>teil-<br />

gespräche<br />

Frühzeitige Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit nach<br />

§ 3 Abs. 1 BauGB<br />

Öffentliche Auslegung<br />

nach<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB<br />

Genehmigung durch Bezirksregierung und Inkrafttreten des Flächennutzungsplans<br />

Seite 17


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 1. Einführung<br />

� der Forstliche Fachbeitrag sowie<br />

� der Landwirtschaftliche Fachbeitrag.<br />

Sowohl die informellen kommunalen Planungen als auch die eingegangenen Informationen aus<br />

der informellen Beteiligungsrunde bildeten einen wesentlichen Bestandteil der Bestandsaufnahme<br />

und Analyse, auf deren Grundlage die Ausarbeitung des Arbeitsentwurfs erfolgte.<br />

Nach der Ausarbeitung des Arbeitsentwurfs bis Mai 2007 erfolgte auf dessen Grundlage im Juni<br />

2007 eine erneute informelle Beteiligung der Bereiche, um den Änderungsbedarf im rechtlich<br />

vorgegebenen Verfahren reduzieren und somit das Verfahren effektiv und effizient gestalten zu<br />

können. Anschließend erfolgte die Ausarbeitung des Vorentwurfs und der Begründung.<br />

Um den Mitgliedern der Ausschüsse und des <strong>Rat</strong>s der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> die Möglichkeit zu<br />

geben, sich im Vorfeld umfassend über die Darstellungen des FNPs zu informieren, wurde ein<br />

interfraktioneller Lenkungskreis eingerichtet.<br />

Abbildung 1.2: Abstimmungs- und Arbeitsprozess zur Erarbeitung des FNP-Vorentwurfs 8<br />

8 Eigene Darstellung<br />

Seite 18<br />

Verwaltungsinterne<br />

Arbeitsgruppen<br />

Arbeitsgruppe<br />

Wohnen<br />

Arbeitsgruppe<br />

Freiraum, Klima, Umwelt<br />

Arbeitsgruppen<br />

Wirtschaft<br />

Arbeitsgruppen<br />

Infrastruktur<br />

<strong>Rat</strong><br />

Projektbesprechung<br />

(BM)<br />

Projektteam FNP<br />

(B. 61)<br />

Interfraktioneller<br />

Lenkungskreis<br />

Handlungsfeld<br />

Freiraum, Klima, Umwelt<br />

Handlungsfelder<br />

Wohnen und Wirtschaft<br />

Handlungsfeld<br />

Infrastruktur


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

1. Einführung Teil I: Begründung<br />

Neben einer Auftaktveranstaltung im Dezember 2009 wurden zwischen Januar und April 2010<br />

insgesamt drei Termine durchgeführt, an denen – orientiert an den im Zukunftsprojekt herausgearbeiteten<br />

Handlungsfeldern – die folgenden Themen behandelt wurden:<br />

� Freiraum, Klima und Umwelt<br />

� Wohnen und Wirtschaft<br />

� Infrastruktur<br />

Der Vorentwurf, in den alle bis zum 31.03.2010 vorliegenden Informationen eingeflossen sind,<br />

wurde im Juni 2010 u. a. dem Umweltausschuss sowie dem Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung,<br />

Bau und Verkehr vorgestellt und am 24.06.2010 durch den <strong>Rat</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> beschlossen,<br />

um im Anschluss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchführen zu können.<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden erfolgte im Oktober und November<br />

2010. Insgesamt 63 Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert,<br />

ihre Stellungnahme bis zum 30.11.2010 abzugeben.<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte auf verschiedenen Wegen, um die Bürger<br />

möglichst intensiv in das Verfahren einzubinden. Neben der Bereitstellung sämtlicher Daten im<br />

Internet und einem Aushang des Vorentwurfs vom 02. bis einschließlich 29.11.2010 wurden<br />

insgesamt drei Bürgerinformationsveranstaltungen angeboten, in denen der Vorentwurf und<br />

seine wesentlichen Inhalte stadtteilbezogen vorgestellt wurden. Um den Bürgern bereits im Vorfeld<br />

der Veranstaltungen die Möglichkeit zu geben, sich umfassend zu informieren und das Interesse<br />

an einer erneuten intensiven Beteiligung zu wecken, wurde bereits einige Wochen vor der<br />

Durchführung der Veranstaltungen eine Informationsbroschüre zum FNP herausgegeben und<br />

an zentralen Stellen im <strong>Stadt</strong>gebiet ausgelegt und ausgehangen. Die Informationsbroschüre<br />

enthielt sowohl Angaben über die Planinhalte als auch Antworten zu allgemeinen Fragen zum<br />

FNP.<br />

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />

und der Behörden wurden eingehend geprüft, sorgfältig bewertet und abgewogen. Nach einer<br />

Vorstellung der ersten Zwischenergebnisse in einer erneuten Sitzung des interfraktionellen<br />

Lenkungskreises erfolgte schließlich die Ausarbeitung des Entwurfs des FNP.<br />

Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden wurde die nach § 34<br />

Abs. 1 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) geforderte landesplanerische<br />

Anpassung an die Ziele der Raumordnung eingeleitet. Die landesplanerische Anpassung wurde<br />

im Rahmen mehrerer Abstimmungstermine zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR) als<br />

Träger der Regionalplanung und der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> durchgeführt. Schwerpunkt der Abstimmungstermine<br />

war die Ermittlung des zukünftigen Wohnbau- und Gewerbeflächenbedarfs<br />

anhand des Flächeninformationssystems ruhrFIS.<br />

Da die zukünftigen Flächenbedarfe im Rahmen der Abstimmungstermine abschließend abgestimmt<br />

werden konnten, hat der RVR mit Schreiben vom 25.03.2011 die landesplanerische Zustimmung<br />

schriftlich in Aussicht gestellt.<br />

Der abgestimmte Entwurf wird dem <strong>Rat</strong> der <strong>Stadt</strong> am 14.07.2011 zum Beschluss für die öffentliche<br />

Auslegung vorgelegt, die voraussichtlich im September 2011 erfolgt. Die im Rahmen der<br />

öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden erneut geprüft und entsprechend in<br />

der bauleitplanerischen Abwägung berücksichtigt.<br />

Seite 19


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 1. Einführung<br />

Als Ergebnis des Planungs- und Abwägungsprozesses beschließt der <strong>Rat</strong> der <strong>Stadt</strong> den FNP<br />

als neuen vorbereitenden Bauleitplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>.<br />

Um seine Wirksamkeit entfalten zu können, bedarf der FNP der Genehmigung durch die Bezirksregierung<br />

Münster als höhere Verwaltungsbehörde. Mit der öffentlichen Bekanntmachung<br />

der Genehmigung ersetzt der FNP 2025 den FNP aus dem Jahr 1974.<br />

Seite 20


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

2. Planerische Vorgaben Teil I: Begründung<br />

2. Planerische Vorgaben<br />

2.1. Überörtliche Planungen<br />

Als vorbereitender Bauleitplan ist der FNP in das vertikal ausgerichtete System der räumlichen<br />

Gesamtplanung eingebunden. Die Flächennutzungsplanung, die auf der örtlichen Ebene angesiedelt<br />

ist, ist der Raumordnung auf Bundesebene, der Raumordnung auf Landesebene (Landesplanung)<br />

und der Raumordnung auf regionaler Ebene (Regionalplanung) untergeordnet. Die<br />

Erforderlichkeit der Einbindung der örtlichen Planung in die überörtliche Planung ergibt sich aus<br />

§ 1 Abs. 4 BauGB, wonach die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind. Ein<br />

Widerspruch der verschiedenen auf den Raum bezogenen Planungen soll auf diese Weise<br />

vermieden werden. 9<br />

2.1.1. Raumordnung<br />

Die Aufgabe der Raumordnung ist im Raumordnungsgesetz (ROG) geregelt. Gem. § 1 Abs. 1<br />

ROG ist durch die zusammenfassende, übergeordnete Planung und durch die Abstimmung<br />

raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland<br />

und seine Teilräume zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Unterschiedliche Anforderungen<br />

an den Raum und die auf den jeweiligen Planungsebenen auftretenden Konflikte sind<br />

dabei abzustimmen und auszugleichen.<br />

Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgabe der Raumordnung ist gem. § 1 Abs. 2 ROG eine<br />

nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum<br />

mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig<br />

ausgewogenen Ordnung führt.<br />

In § 2 ROG werden für die Raumordnung Grundsätze entwickelt, die als Vorgaben für Abwägungs-<br />

und Ermessensentscheidungen im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung<br />

in nachfolgenden Planungen zu beachten sind. Demnach ist eine ausgewogene<br />

Siedlungs- und Freiraumstruktur zu entwickeln, die ausgeglichene wirtschaftliche, infrastrukturelle,<br />

soziale, ökologische und kulturelle Verhältnisse schafft. Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts im besiedelten und unbesiedelten Bereich durch einen schonenden<br />

Umgang mit den Naturgütern zu sichern.<br />

Die Grundsätze der Raumordnung werden auf den Ebenen der Landesplanung und Regionalplanung<br />

als Ziele der Raumordnung konkretisiert. Ziele der Raumordnung sind gem. § 3 Nr. 2<br />

ROG verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren,<br />

vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder<br />

zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung<br />

des Raums. Nach § 4 Abs. 1 ROG sind die Ziele der Raumordnung von öffentlichen Stellen<br />

bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.<br />

2.1.2. Landesplanung<br />

Die Landesplanung in Nordrhein-Westfalen ist im Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) geregelt.<br />

Gem. § 12 LPlG werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung im Landesentwicklungsprogramm<br />

(LEPro) sowie in den Raumordnungsplänen dargestellt.<br />

Das LEPro, das nach § 16 LPlG als Gesetz beschlossen wird, enthält Grundsätze und allgemeine<br />

Ziele der Raumordnung für die Gesamtentwicklung des Landes und für alle raumbedeut-<br />

9 Vgl. Mitschang 2003: 35ff.<br />

Seite 21


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 2. Planerische Vorgaben<br />

samen Planungen. Es bildet die Grundlage für die Raumordnungspläne, in denen gem. § 13<br />

LPlG die Ziele der Raumordnung textlich und zeichnerisch festgelegt werden.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> bedeutsame Raumordnungspläne sind der Landesentwicklungsplan<br />

Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sowie auf der Ebene der Regionalplanung die Regionalpläne<br />

(ehem. Gebietsentwicklungspläne).<br />

Der LEP NRW, der 1995 von der Landesregierung vorgelegt wurde, enthält Aussagen zu raumstrukturellen<br />

Zielsetzungen, zur Flächenvorsorge sowie zur Entwicklung der Infrastruktur. Dabei<br />

geht er von zwei Zielbereichen aus. Der erste Zielbereich legt die Grundzüge der Raumstruktur<br />

fest. Dazu sind die großmaßstäblichen Raumkategorien (zonale Gliederung), die Strukturmerkmale<br />

des Siedlungsgefüges (zentralörtliches Gliederungssystem), das System der Entwicklungsschwerpunkte<br />

und -achsen und die landesbedeutsamen Raumfunktionen (Siedlungsraum,<br />

Freiraum) dargestellt. 10 Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> liegt demnach am Rand des Ballungskerns<br />

des Ruhrgebiets in der „Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr“, die als Agglomeration mit<br />

internationaler bzw. großräumiger Bedeutung und herausgehobener Verkehrsanbindung im<br />

internationalen und interkontinentalen Maßstab gekennzeichnet ist. Auf der großräumigen Entwicklungsachse,<br />

die über Oberhausen, Gelsenkirchen, Herne, Hamm und Bielefeld nach Hannover<br />

führt, ist die <strong>Stadt</strong> selbst als Mittelzentrum dargestellt.<br />

Im zweiten Zielbereich werden Entwicklungsperspektiven für strukturwirksame Bereiche der<br />

Landespolitik aufgezeigt. Dazu gehört die Vorsorge für raumbezogene Anforderungen zur Entwicklung<br />

von Industrie-, Gewerbe- und Wohnbauflächen, von Verkehrsinfrastruktur, Lagerstättensicherung,<br />

Energieversorgung und Entsorgung als unverzichtbare Voraussetzungen für die<br />

ökonomische und ökologische Erneuerung Nordrhein-Westfalens. 11<br />

2.1.3. Regionalplanung<br />

Die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung werden in Nordrhein-Westfalen<br />

auf Grundlage des LEPro und des LEP NRW auf der Ebene der Regierungsbezirke<br />

in Regionalplänen (ehem. Gebietsentwicklungspläne) festgelegt. Der Regionalplan des<br />

Regierungsbezirks Münster unterteilt sich in mehrere räumliche Teilabschnitte, wobei für die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> der Gebietsentwicklungsplan (GEP) – Teilabschnitt „Emscher-Lippe“ aus<br />

dem Jahr 2004 maßgeblich ist. Er umfasst die kreisfreien Städte Bottrop und Gelsenkirchen<br />

sowie den Kreis Recklinghausen mit den zehn kreisangehörigen Städten.<br />

Der Regionalplan besteht aus textlichen und zeichnerischen Darstellungen der Grundsätze und<br />

Ziele der Raumordnung und Landesplanung mit dazu gehörenden unverbindlichen Erläuterungen<br />

und Erläuterungskarten. Während die Grundsätze bei raumbedeutsamen Maßnahmen und<br />

Planungen zu berücksichtigen und somit abwägungsfähig sind, sind die Ziele rechtsverbindliche<br />

Vorgaben in Form räumlich und sachlich bestimmter oder bestimmbarer, abschließend abgewogener<br />

Festlegungen. Sie sind gem. § 4 ROG bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen und<br />

Planungen von den Behörden des Bundes und des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden<br />

sowie von öffentlichen Planungsträgern in der Abwägung oder bei Ermessensentscheidungen<br />

zu beachten. 12<br />

Die fachlichen Inhalte des GEPs für den Teilabschnitt „Emscher-Lippe“ untergliedern sich in die<br />

Themenbereiche Allgemeine, übergreifende Grundsätze und Ziele, Siedlungsraum, Freiraum,<br />

10 Vgl. Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen 1995: 5ff.<br />

11 Vgl. Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen 1995: 5ff.<br />

12 Vgl. Bezirksregierung Münster 2004: 2ff.<br />

Seite 22


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

2. Planerische Vorgaben Teil I: Begründung<br />

Gewinnung von Bodenschätzen, Ver- und Entsorgungsinfrastruktur sowie Verkehr, wobei der<br />

GEP in seiner Eigenschaft als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan auch raumwirksame<br />

Ziele von regionaler Bedeutung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie<br />

der forstlichen Entwicklung darstellt.<br />

Der GEP zeigt für die Emscher-Lippe-Region den wesentlichen Handlungsrahmen für die<br />

raumbezogenen Planungen und Entscheidungen des öffentlichen und teilweise auch des privaten<br />

Sektors auf. Er bildet die Grundlage für die Anpassung der Bauleitpläne der Städte und<br />

Gemeinden an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung.<br />

Im Folgenden werden die zentralen Aussagen des GEP für den Teilabschnitt „Emscher-Lippe“<br />

bezogen auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> beschrieben.<br />

Allgemeine, übergreifende Grundsätze und Ziele 13<br />

Zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung, zur Inanspruchnahme von Freiraum sowie zur Abstimmung<br />

von nachhaltiger Siedlungsentwicklung und Personennahverkehr werden im GEP sachgebietsübergreifende<br />

Grundsätze und Ziele formuliert.<br />

Um die vorhandene Infrastruktur zu sichern und die Zunahme der auf Individualverkehr ausgerichteten<br />

Pendlerströme zu beschränken, soll nach Möglichkeit der durch Fortzugsüberschuss<br />

erzeugte Bevölkerungsrückgang verringert werden.<br />

Die Siedlungsentwicklung soll sich innerhalb der im GEP dargestellten Siedlungsflächen vollziehen,<br />

wobei die Innenentwicklung der Städte Vorrang hat vor der Inanspruchnahme von Freiraumflächen.<br />

Ökonomische, ökologische und soziale Aspekte sind hierbei gleichermaßen zu<br />

berücksichtigen.<br />

Vorhandene und zukünftige Brachflächen, die keine besondere Bedeutung als innerstädtischer<br />

Freiraum oder für den Naturschutz haben, sollen vorrangig für Siedlungszwecke genutzt werden.<br />

Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn keine Potenziale im dargestellten<br />

Siedlungsbereich mehr vorhanden sind, ein interkommunale oder regionale Lösung nicht möglich<br />

ist, die Inanspruchnahme für die Deckung des Flächenbedarfs der siedlungsräumlichen<br />

Entwicklung erforderlich ist und es zu keinen schwerwiegenden Nutzungskonflikten kommt.<br />

Zu den Siedlungsbereichen ist ein gestuftes, zusammenhängendes Freiflächensystem zu erhalten,<br />

auszugestalten und zu erweitern. Dabei sind die großen zusammenhängenden Freiräume<br />

zwischen den Siedlungsbreichen mit den innerstädtischen Freiräumen zu verbinden. Regionale<br />

Grünzüge sind besonders vor der Inanspruchnahme zu Siedlungszwecken zu schützen, sie<br />

sind flächenmäßig zu vergrößern und untereinander zu vernetzen.<br />

In Hinsicht auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ist eine Verlagerung des Nah- und Regionalverkehrs<br />

auf relativ umweltverträgliche Verkehrsträger zu fördern.<br />

Siedlungsraum 14<br />

Die Entwicklung von Wohnbauflächen und Flächen für nicht störendes Gewerbe sowie öffentliche<br />

und private Dienstleistungen soll sich grundsätzlich innerhalb der im GEP dargestellten<br />

allgemeinen Siedlungsbereiche vollziehen, während sich die gewerbliche und industrielle Entwicklung<br />

auf die im GEP dargestellten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche konzentrie-<br />

13 Vgl. Bezirksregierung Münster 2004: 15ff.<br />

14 Vgl. Bezirksregierung Münster 2004: 23ff.<br />

Seite 23


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 2. Planerische Vorgaben<br />

ren soll. Aufgabe des GEP ist es, ein ausreichendes, den jeweiligen Bedürfnissen der Bevölkerung<br />

entsprechendes Bauflächenpotenzial in den einzelnen Städten darzustellen.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wurde im GEP ein zusätzlicher Flächenbedarf für allgemeine<br />

Siedlungsbereiche von 65 ha ermittelt. Da die Planungsvorstellungen der <strong>Stadt</strong> zum Zeitpunkt<br />

der Aufstellung des GEP noch nicht so weit vorangeschritten waren, konnte jedoch eine räumliche<br />

Konkretisierung nicht erfolgen. Es wurde auf eine zeichnerische Darstellung verzichtet und<br />

die Einführung eines Flächenbedarfskontos gewählt. 15<br />

Im Sinne einer nachhaltigen, flächensparenden Nutzung des Freiraums ist eine verstärkte Aktivierung<br />

der Innenpotenziale der Siedlungsbereiche bzw. der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche,<br />

insbesondere durch Nutzung der noch verfügbaren Brachflächen und alternativer<br />

Bauformen, anzustreben. Im Rahmen der Bauleitplanung ist der städtische Innenbereich<br />

nach Möglichkeit weiter zu verdichten und abzurunden. Dabei ist zu beachten, dass innerhalb<br />

der Siedlungsflächen liegende Freiräume entlang der Fließgewässer, die im Zusammenhang<br />

mit einer ökologischen Verbesserung der Schmutzwasserläufe für eine Vernetzung der Siedlungsbereiche<br />

mit den Freiräumen und für die Naherholung der Bevölkerung zwingend erforderlich<br />

sind, erhalten bleiben.<br />

Flächenreserven sind im Rahmen der Bauleitplanung im ausreichenden Maße vorzuhalten und<br />

auf ihre zeitliche und materielle Verfügbarkeit zu überprüfen. Notwendige Um- und Neuplanungen<br />

sind unter Abwägung der im GEP aufgeführten Grundsätze und Ziele zur Siedlungs- und<br />

Freiraumentwicklung zeitnah und bedarfsbezogen durchzuführen. Das im GEP ermittelte Bauflächenpotential<br />

darf durch kommunale Planungen nur insoweit in Anspruch genommen werden,<br />

wie dies dem nachweisbaren Bedarf und der geordneten räumlichen Entwicklung der <strong>Stadt</strong><br />

entspricht.<br />

Bei Konkretisierung der allgemeinen Siedlungsbereiche durch die Bauleitplanung ist darauf zu<br />

achten, dass eine bedarfsgerechte Entwicklung von Wohn-, Misch- und gewerblichen Bauflächen<br />

für nicht erheblich belästigende Betriebe gewährleistet bleibt. Soweit wie möglich ist bei<br />

diesen Planungen eine hohe Funktionsmischung im Sinne der Verkehrsreduzierung anzustreben.<br />

Zukünftige Standorte für Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige<br />

Handelsbetriebe, die die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />

erfüllen, dürfen nur in allgemeinen Siedlungsbereichen errichtet werden.<br />

Die Darstellungen der allgemeinen Siedlungsbereiche werden auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

zum Teil durch Zweckbindungen konkretisiert. Hervorzuheben sind an dieser Stelle<br />

die folgenden Bereiche:<br />

� Der Bereich des Freizeit- und Sportzentrums „Xscape“ an der A 42 in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist<br />

für fun- und sportorientierte Erholung und Freizeitgestaltung vorzusehen. Geplanter Einzelhandel<br />

muss nach Art und Umfang zentrenverträglich ausgerichtet sein, in engem Zusammenhang<br />

mit der angestrebten Nutzung stehen, sich flächenmäßig der angestrebten<br />

Sport und Freizeitnutzung deutlich unterordnen und den Maßgaben des § 24 Abs. 3<br />

LEPro entsprechen.<br />

15 Der genaue Bedarf an Wohnbau-, Gewerbe- und Industrieflächen wurde im Rahmen der landesplanerischen<br />

Anpassung des FNP 2025 mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) als Träger der Regionalplanung erneut abgestimmt.<br />

Seite 24


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

2. Planerische Vorgaben Teil I: Begründung<br />

Da die Zweckbindung für diesen Bereich nicht mehr der veränderten planerischen Zielsetzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> entspricht, wird eine Änderung der Darstellung im GEP beantragt. Ein<br />

erstes Gespräch hat bereits stattgefunden. Von Seiten der Bezirksregierung wurde signalisiert,<br />

dass eine Änderung des GEP in Aussicht gestellt werden kann.<br />

� Der allgemeine Siedlungsbereich mit der Zweckbindung „Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“<br />

am Rhein-Herne-Kanal (Marina Pöppinghausen) ist ausschließlich für wassersport-<br />

und wasserfreizeitorientierte Nutzungen sowie Camping und in enger funktionaler<br />

Verknüpfung stehende Nutzungen vorzusehen. Dauerhaftes Wohnen jeglicher Art ist<br />

unzulässig.<br />

� Die Krankenhausstandorte, die zur Information mit einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet<br />

sind, sind im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung in ihrem Umfeld von<br />

konkurrierenden Nutzungen, die ihre Funktion beeinträchtigen könnten, freizuhalten.<br />

Freiraum 16<br />

Aufgabe der Landesplanung und Landschaftsplanung ist es, die bestehenden Freiräume wegen<br />

ihrer Nutz- und Schutzfunktion, ihrer Erholungs- und Ausgleichsfunktion sowie ihrer Funktion als<br />

Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln.<br />

Grundsätzlich ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen auf die Funktionsfähigkeit<br />

des Freiraumes als<br />

� Lebensraum für Pflanzen und Tiere,<br />

� Raum der ökologischen Vielfalt,<br />

� klimatischer und lufthygienischer Ausgleichsraum,<br />

� Raum mit Bodenschutzfunktionen,<br />

� Raum mit bedeutsamen wasserwirtschaftlichen Funktionen,<br />

� Raum für die Land- und Forstwirtschaft,<br />

� Erholungsraum,<br />

� Identifikationsraum als historisch gewachsene Kulturlandschaft und<br />

� gliedernder Raum für Siedlungsgebiete<br />

Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall sollen die verschiedenen Freiraumfunktionen im Wege einer<br />

sachgerechten Abwägung miteinander in Einklang gebracht werden.<br />

Der Wald ist in Hinsicht auf seine vielfältigen Funktionen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Er<br />

darf nur durch andere Nutzungen in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebte Nutzung<br />

nicht außerhalb des Waldes realisierbar ist und der Eingriff auf das unbedingt erforderliche<br />

Maß beschränkt wird. Wald sollte im Falle seiner Inanspruchnahme nur durch Wald wieder ersetz<br />

werden.<br />

In den Bereichen für den Schutz der Natur ist die durch naturnahe oder extensive Nutzungen<br />

bedingte Ausprägung von Natur und Landschaft langfristig zu sichern und zu entwickeln. Hier<br />

ist dem Arten- und Biotopschutz Vorrang vor beeinträchtigenden raumbedeutsamen Planungen<br />

und Maßnahmen einzuräumen. Die Bereiche für den Schutz der Natur sind durch Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und eine dem jeweiligen Schutzzweck angepasste Nutzung zu pflegen, gezielt<br />

zu entwickeln oder der natürlichen Sukzession zu überlassen.<br />

16 Vgl. Bezirksregierung Münster 2004: 55ff.<br />

Seite 25


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 2. Planerische Vorgaben<br />

In den Bereichen für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung ist im<br />

Rahmen eines Biotopverbundsystems ein Netz von naturnahen Biotoptypen und extensiv genutzten<br />

Flächen sowie eine reiche Ausstattung mit natürlichen Landschaftselementen zu entwickeln<br />

und zu sichern.<br />

Die Regionalen Grünzüge, die das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> umgeben und sich von<br />

Süden sowie von Osten in die Siedlungsbereiche hineinziehen, sind als wesentliche Bestandteile<br />

des regionalen Freiflächensystems von besonderer Bedeutung. Unter anderem gliedern sie<br />

die Siedlungsräume, dienen der landschaftsorientierten und siedlungsnahen Erholung und übernehmen<br />

vielfältige ökologische Funktionen. Sie sind gem. GEP zu sichern, zu erweitern und<br />

zu vernetzen und dürfen nicht für Siedlungszwecke und andere dem Freiraum entgegenstehende<br />

Nutzungen in Anspruch genommen werden oder durch Planungen und Maßnahmen in ihren<br />

Aufgaben und Funktionen beeinträchtigt werden.<br />

Gewässer und ihre Auen sind als natürliche Retentionsräume zu erhalten und zu entwickeln.<br />

Die Funktion der natürlichen Gewässer als Lebensräume für Flora und Fauna sowie als Erholungs-<br />

und Erlebnisraum für den Menschen soll erhalten bzw. bei ausgebauten oder verrohrten<br />

Gewässern durch ökologischen Umbau und Rückgewinnung von Auenbereichen wieder entwickelt<br />

werden. Die ökologisch verbesserten Fließgewässer sind in die Biotopverbundsysteme<br />

einzubinden. Erforderlich werdende Kompensationsmaßnahmen sind soweit wie möglich zur<br />

ökologischen Verbesserung der Fließgewässer und gewässernaher Bereiche einzusetzen.<br />

Die Überschwemmungsbereiche der Fließgewässer sind für den Abfluss und die Retention von<br />

Hochwasser zu erhalten und zu entwickeln. Überschwemmungsbereiche sind – soweit sie bei<br />

hundertjährlichen Hochwasserereignissen überschwemmt werden – von entgegenstehenden<br />

Nutzungen, insbesondere von zusätzlicher Bebauung freizuhalten. In Flächennutzungsplänen<br />

dargestellte, noch unbebaute Siedlungsflächen, die innerhalb von Überschwemmungsbereichen<br />

liegen, dürfen nicht für Siedlungszwecke in Anspruch genommen werden, sondern werden als<br />

natürlicher Retentionsraum gesichert.<br />

Zur Vergrößerung des Rückhaltevermögens sind an ausgebauten und eingedeichten Gewässern<br />

hierfür geeignete Bereiche vorsorgend zu sichern und durch entsprechende Planungen<br />

und Maßnahmen als Retentionsraum zurückzugewinnen.<br />

Das Gewässersystem der Emscher und die übrigen Gewässersysteme sind so schnell wie möglich<br />

ökologisch umzubauen, so dass die Gewässer ihre ökologische Funktionsfähigkeit wiedererlangen<br />

und die Auenbereiche sich unter Berücksichtigung der umgebenden Nutzungsstruktur<br />

als zusätzliche Lebensräume für die <strong>Stadt</strong>bewohner und für Tiere und Pflanzen entwickeln können.<br />

Die hierfür langfristig benötigten Flächen sind daher von konkurrierenden Nutzungen freizuhalten.<br />

Ver- und Entsorgungsinfrastruktur 17<br />

Mit der Formulierung der Ziele zur Förderung regenerativer Energien und zur Konzentration von<br />

Windenergieanlagen auf geeigneten und verträglichen Standorten, um eine Zersiedlung, Beeinträchtigung<br />

wertvoller Landschaftsräume und Verfremdung des Landschaftsbildes und kulturhistorisch<br />

bedeutsamer <strong>Stadt</strong>- und Ortsbilder zu vermeiden, greift der GEP das bereits im LEP<br />

NRW enthaltene Ziel auf. Da die Ziele nicht über eine zeichnerische Darstellung räumlich konkretisiert<br />

werden, sondern ausschließlich über textliche Darstellungen geregelt werden, bleibt<br />

17 Vgl. Bezirksregierung Münster 2004: 103ff.<br />

Seite 26


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

2. Planerische Vorgaben Teil I: Begründung<br />

den Kommunen die räumliche Steuerung durch die Darstellung von Konzentrationsflächen für<br />

Windkraftanlagen in der vorbereitenden Bauleitplanung vorbehalten.<br />

Um eine städtebaulich sinnvolle Konzentration und Anordnung von Windkraftanlagen zu erreichen,<br />

hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und auf<br />

der Grundlage einer Standortuntersuchung mit der 45. Änderung vom 05.03.1998 eine Konzentrationsfläche<br />

für Windkraftanlagen in den FNP 1974 aufgenommen. Die Darstellung wird<br />

bei der Neuaufstellung des FNPs übernommen.<br />

Der GEP sieht darüber hinaus vor, dass die neu dargestellten Siedlungsbereiche erst bebaut<br />

werden dürfen, wenn die geordnete Abwasserbeseitigung gesichert ist. Die Bauleitplanung hat<br />

zudem die Aufgabe, Flächen für die Regenrückhaltung bzw. Regenwasserversickerung zu sichern.<br />

Verkehr 18<br />

Aus dem Grundsatz, die Mobilität von Menschen und Gütern raum- und umweltverträglich zu<br />

gewährleisten und die Erreichbarkeit der Wohn- und Arbeitsstätten, der Versorgungs-, Freizeit-<br />

und Erholungseinrichtungen zu sichern, ergibt sich die Notwendigkeit, die Verkehrsinfrastruktur<br />

– bestehend aus dem Straßennetz, dem Schienennetz und dem Netz des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

(ÖPNV) – in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern.<br />

Neben dem überregionalen und großräumigen Verkehrsnetz, dem Eisenbahnnetz und dem<br />

Netz des ÖPNV stellt der GEP das regionalplanerisch angestrebte Straßennetz dar, das sich in<br />

Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr und Straßen für den vorwiegend überregionalen<br />

und regionalen Verkehr gliedert. Während die Straßen für den großräumigen Verkehr vor<br />

allem einen bedarfsgerechten Leistungsaustausch zwischen Oberzentren, großen Mittelzentren<br />

und Verdichtungsgebieten ermöglichen sollen, sollen die Straßen für den überregionalen und<br />

regionalen Verkehr dem bedarfsgerechten Leistungsaustausch zwischen Mittel- und Grundzentren<br />

bzw. zwischen diesen und den Oberzentren dienen.<br />

Bei dem dargestellten Straßennetz handelt es sich um eine unter regionalplanerischen Kriterien<br />

getroffene Auswahl, die auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> alle Bundesautobahnen, die<br />

Bundesstraße B 235 sowie einen Teil der Landesstraßen umfasst. Neben den bestehenden<br />

Straßen sind die geplante Bundesstraße B 474n sowie die geplante Verlängerung der Landesstraße<br />

L 654 ohne räumliche Festlegung dargestellt.<br />

Das im GEP dargestellte Straßennetz bildet zusammen mit den weiteren örtlichen Hauptverkehrszügen<br />

das im FNP dargestellte verkehrliche Grundgerüst.<br />

2.1.4. Landschaftsplanung<br />

Die Landschaftsplanung ist eine flächendeckende Naturschutz- und Landschaftsfachplanung,<br />

die notwendig ist, um trotz des stetig fortschreitenden Flächenverbrauchs und der intensiven<br />

Nutzung des Bodens die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />

die Pflanzen- und Tierwelt, sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und<br />

Landschaft nachhaltig zu sichern, wiederherzustellen und zu entwickeln.<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen hat den bundesgesetzlichen Rahmen, der durch das Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) vorgegeben wird, mit dem Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts<br />

und zur Entwicklung der Landschaft, dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG<br />

NRW) ausgefüllt und die Landschaftsplanung als eigenständige Planung eingeführt.<br />

18 Vgl. Bezirksregierung Münster 2004: 117ff.<br />

Seite 27


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 2. Planerische Vorgaben<br />

Die Landschaftsplanung, die bundesrechtlich dreistufig aufgebaut ist, definiert die sogenannten<br />

Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsplanung<br />

sowohl textlich als auch zeichnerisch<br />

� landesweit im Landschaftsprogramm,<br />

� für Teile des Landes in Landschaftsrahmenplänen und<br />

� im örtlichen Maßstab in Landschaftsplänen.<br />

In Nordrhein-Westfalen ist ein Landschaftsprogramm noch nicht in Kraft gesetzt worden. Der<br />

LEP NRW erfüllt jedoch in gewissem Umfang bereits dessen Funktion. Landschaftsrahmenpläne<br />

sind, wie bereits in Abschnitt 2.1.3 erläutert, die Regionalpläne bzw. Gebietsentwicklungspläne.<br />

Der Landschaftsplan (LP), der für den gesamten Bereich einer Gebietskörperschaft oder<br />

für Teilräume aufgestellt wird, ist das zentrale Instrument der Landschaftsplanung in Nordrhein-<br />

Westfalen. 19<br />

Der LP, dessen Geltungsbereich sich auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts<br />

erstreckt, enthält die behördenverbindliche Darstellung von Entwicklungszielen für<br />

die Landschaft und die gegenüber jedermann verbindliche Festsetzung von Schutzgebieten und<br />

-objekten, der Zweckbestimmung für Brachflächen, der forstlichen Nutzung sowie von Entwicklungs-,<br />

Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.<br />

Zwischen der Landschaftsplanung und der Bauleitplanung besteht ein besonderes Verhältnis,<br />

da sich die Darstellungen und Festsetzungen beider Planungen im Geltungsbereich überlagern.<br />

Die inhaltliche Abstimmung zwischen LP und FNP wird insbesondere durch § 5 Abs. 4 BauGB<br />

und § 16 Abs. 2 LG geregelt, wobei im LP die Darstellungen des FNPs in dem Umfang zu beachten<br />

sind, wie sie den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen. Im Rahmen<br />

der Bauleitplanung sind wiederum die Darstellungen des Landschaftsplans in der Abwägung<br />

gemäß § 1 Abs. 7 i. V. m. § 1a Abs. 2 BauGB zu berücksichtigen, was eine inhaltliche<br />

Anpassung und planerische Verknüpfung der Pläne erforderlich macht.<br />

Im Kreis Recklinghausen sind die Landschaftspläne nach naturräumlichen Zusammenhängen<br />

städteübergreifend abgegrenzt. Für die Neuaufstellung des FNPs der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> von<br />

Bedeutung sind<br />

� für den baulichen Außenbereich östlich des Rhein-Herne-Kanals und südlich der Langen<br />

Straße bzw. der Bundesautobahn A 2 der LP Nr. 3 „<strong>Castrop</strong>er Hügelland“ 20 ,<br />

� für den baulichen Außenbereich im Westen des <strong>Stadt</strong>gebiets der LP Nr. 5 „Emscherniederung“<br />

21 ,<br />

� für den baulichen Außenbereich im Nordosten des <strong>Stadt</strong>gebiets der LP „Ost-Vest“ und<br />

� für den baulichen Außenbereich im Norden und Nordwesten des <strong>Stadt</strong>gebiets der LP<br />

„Vestischer Höhenrücken“.<br />

Sowohl der LP „Ost-Vest“ als auch der LP „Vestischer Höhenrücken“ befinden sich derzeit im<br />

Verfahren.<br />

Der LP Nr. 3 ist seit dem 09.06.1999 rechtskräftig, der LP Nr. 5 seit dem 03.12.2008. Insbesondere<br />

die flächenbezogenen Schutzbestimmungen, d. h. die Naturschutzgebiete (NSG), die<br />

19<br />

Vgl. Bezirksregierung Düsseldorf o. J.<br />

20<br />

Vgl. Kreis Recklinghausen 1999<br />

21<br />

Vgl. Kreis Recklinghausen 2008a<br />

Seite 28


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

2. Planerische Vorgaben Teil I: Begründung<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sowie die geschützten Landschaftsbestandteile (LB) sind für<br />

den FNP von Bedeutung, da sie wichtige planerische Vorgaben für die zukünftige Nutzung des<br />

Freiraums darstellen und von hohem Informationswert sind.<br />

Die NSG und die LB sind wegen der festgestellten besonderen Wertigkeit der betreffenden Natur-<br />

und Landschaftselemente vor anderweitigen Nutzungsansprüchen zu sichern, während in<br />

den LSG, die weite Teile des Freiraums umfassen, unter Umständen einzelfallbezogen auch<br />

Flächenentwicklungen mit entgegenstehenden Nutzungen nicht grundsätzlich auszuschließen<br />

sind. 22<br />

Durch die Kennzeichnung von NSG, LSG und LB werden die Schutzregelungen nachrichtlich in<br />

den FNP übernommen.<br />

2.1.5. Informelle überörtliche Planungen<br />

Das Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVRG) macht die Erarbeitung von Masterplänen<br />

als informelle überörtliche Planungen zur Pflichtaufgabe des Regionalverbands Ruhr (RVR).<br />

Gem. § 6 RVRG erstellt und aktualisiert der Verband in enger Kooperation mit den Städten und<br />

Kreisen des Verbandsgebiets, darunter auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>, unter Berücksichtigung<br />

der Belange der angrenzenden Gemeinden Planungs- und Entwicklungskonzepte für das Verbandsgebiet.<br />

Die sog. Masterpläne sind als Ziele der Regionalentwicklung des Verbandsgebiets<br />

bei der Aufstellung der Bauleitpläne der Mitglieder des Verbands und für das Verbandsgebiet<br />

bei der Erarbeitung und Aufstellung der Regionalpläne sowie bei der Aufstellung von regionalen<br />

Flächennutzungsplänen nach dem LPlG NRW in der Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Masterplan Emscher Landschaftspark 2010 23<br />

Der im Jahr 2005 von der nordrhein-westfälischen Landesregierung beschlossene Masterplan<br />

Emscher Landschaftspark 2010, der zwischen 20 Städten des Ruhrgebiets, drei Bezirksregierungen,<br />

der Emschergenossenschaft, dem RVR und dem Land Nordrhein-Westfalen abgestimmt<br />

wurde, ist die neue umfassende Planungs- und Entwicklungsgrundlage für die weitere<br />

Entwicklung des Emscher Landschaftsparks.<br />

Der Masterplan identifiziert drei Schwerpunkte für den Weiterbau des Emscher Landschaftsparks:<br />

� Die räumliche Erweiterung des Parks um 140 qkm auf 460 qkm durch die Vernetzung der<br />

regionalen Grünzüge mit den innerstädtischen Grünflächen,<br />

� die Entwicklung und Festlegung eines integrierten landschaftlichen Leitbilds für das Neue<br />

Emschertal als zentrales Leitprojekt des Masterplans und<br />

� die Fortführung des Parks als integrierte Entwicklungsstrategie, die die Standort-, die<br />

<strong>Stadt</strong>- und die Lebensqualität des Emscherraums nachhaltig entwickelt und dabei die Unternehmen,<br />

die Bürger und die Städte ebenso wie die Emschergenossenschaft, den RVR<br />

und das Land zur regionalen Zusammenarbeit einbezieht.<br />

Der Masterplan zeigt abgestimmte Konzepte und konkrete Projektvorschläge zu den Entwicklungsfeldern<br />

Standortentwicklung, Industrienatur, Parkinfrastruktur und Tourismus, Kultur des<br />

Parks, urbane Landwirtschaft und Waldnutzung sowie zur Parkpflege auf.<br />

22 Vgl. Kreis Recklinghausen 1999: 61ff.<br />

23 Vgl. Bezirksregierung Münster o. J.<br />

Seite 29


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 2. Planerische Vorgaben<br />

Masterplan Emscher-Zukunft 24<br />

Der Masterplan Emscher-Zukunft, der im Jahr 2006 von der Emschergenossenschaft veröffentlicht<br />

wurde, umfasst als langfristiges Entwicklungskonzept für die Emscher und das Neue Emschertal<br />

wasserwirtschaftliche Planungen und ökologische Teilkonzepte. Er gilt als zentrales<br />

Werkzeug für den Umbau des Emschertals und schafft mit einem tragfähigen Konsens aller<br />

beteiligten Akteure Impulse für neue Projekte, wobei auf eine enge Verzahnung mit den Projektvorschlägen<br />

des Masterplans Emscher Landschaftspark 2010 des RVR Wert gelegt wurde.<br />

Zur Aufgabe des Masterplans Emscher-Zukunft gehört es, unter Berücksichtigung der erforderlichen<br />

wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein Leitbild für die räumliche, städtebauliche<br />

und landschaftliche Entwicklung des Neuen Emschertals aufzustellen, zu vermitteln und weiterzuentwickeln.<br />

Er schafft Impulse für die Raum- und <strong>Stadt</strong>planung, nimmt aber auch seinerseits<br />

Projekte Dritter auf und sorgt für die räumliche Bündelung dieser Entwicklungen und Planungen.<br />

Hierzu gehören sowohl integrative zum Planwerk gehörige Teilbausteine als auch darüber<br />

hinausgehende Projekte.<br />

Masterplan Raum- und Siedlungsstruktur – Nördliches Verbandsgebiet 25<br />

Seit den 1970er Jahren hat es keine zusammenhängende, auf planerische Grundaussagen hin<br />

konzipierte Betrachtung des Verbandsgebiets des RVR mehr gegeben. Der Masterplan Raum-<br />

und Siedlungsstruktur, der sich derzeit in der Erarbeitung befindet, soll eine Betrachtung der für<br />

solche Aussagen relevanten wirtschaftlichen, sozialen, demografischen und baulich-räumlichen<br />

Prozesse und Strukturen liefern und sich ein Bild von der Flächeninanspruchnahme und vom<br />

bestehenden Regionalplanungsrecht machen.<br />

Der Masterplan betrachtet<br />

� die wichtigsten ökonomischen Entwicklungen und Strukturen,<br />

� die Bevölkerungsentwicklung und die Auswirkungen des Alterns der Gesellschaft<br />

� das Städtesystem, seine Verflechtungen, Dynamik und Entwicklungstendenzen,<br />

� die Inanspruchnahme von Flächen und die bestehenden Regionalpläne,<br />

� die Freiflächen und ihre Nutzungen und<br />

� die Verfasstheit der Region im Spiegel von Projekten und Kooperationen.<br />

Die Facetten von Region und Regionalentwicklung werden gemeindescharf sowie gesamträumlich<br />

dargestellt und betrachtet. Sie umfassen jeweils eine analytische Skizze, eine Bewertung<br />

und in einzelnen Bereichen eine planerische Aussage. Die raumrelevanten planerischen Aussagen<br />

werden in dem Entwurf des Masterplans zusammengefasst.<br />

2.2. Fachplanungen 26<br />

Die Flächennutzungsplanung unterliegt einem hohen Koordinierungs- und Abstimmungsbedarf.<br />

Neben den Vorgaben der übergeordneten Raumordnung, Landes- und Regionalplanung sind<br />

Restriktionen zu berücksichtigen, die sich aus den Vorgaben von Fachplanungen ergeben.<br />

Die Fachplanung unterscheidet sich von der koordinierenden und integrierenden Bauleitplanung<br />

dadurch, dass sie nicht die Entwicklung eines Gebiets, sondern die Planung und anschließende<br />

24<br />

Vgl. Emschergenossenschaft 2006: 5ff.<br />

25<br />

Vgl. Regionalverband Ruhr 2008a<br />

26<br />

Vgl. Mitschang 2003: 49f.<br />

Seite 30


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

2. Planerische Vorgaben Teil I: Begründung<br />

Realisierung eines konkreten Projekts zum Gegenstand hat. Sie kann, beispielsweise durch die<br />

Planung von überregionalen Verkehrstrassen, die räumliche Entwicklung einer Gemeinde oder<br />

einer Region erheblich beeinflussen.<br />

Die Bedeutung der Fachplanung für den FNP ergibt sich aus der Koordinations- und Steuerungsfunktion<br />

der vorbereitenden Bauleitplanung und der damit verbundenen Erforderlichkeit,<br />

die künftige Bodennutzung in der Gemeinde unabhängig von den sie tragenden gesetzlichen<br />

Grundlagen darzustellen. Das Verhältnis von FNP und Fachplanung ist im BauGB geregelt.<br />

Während sich aus § 5 Abs. 4 BauGB die Verpflichtung ergibt, Fachplanungen im FNP nachrichtlich<br />

zu übernehmen und zu vermerken, regelt § 7 BauGB die Anpassungspflicht öffentlicher<br />

Planungsträger an die Darstellungen des FNPs. Die Beteiligung der Fachplanungsträger am<br />

Aufstellungsverfahren zum FNP ergibt sich insbesondere aus den Anforderungen des § 4<br />

BauGB.<br />

2.3. Kommunale Planungen<br />

Bei der Neuaufstellung des FNP sind nicht nur die dargestellten überörtlichen Planungen zu<br />

berücksichtigen. Aufgrund der Einbindung des FNP in das vertikal ausgerichtete System der<br />

räumlichen Gesamtplanung sind gleichermaßen die kommunalen Planungen von Bedeutung.<br />

2.3.1. Verbindliche Bauleitplanung<br />

Der FNP als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan (B-Plan) als verbindlicher Bauleitplan<br />

sind jeweils für sich eigenständige Planungen. In ihrem Rechtsbestand sind die beiden<br />

Planarten formal voneinander unabhängig.<br />

Als eigenständiger Plan ist der FNP grundsätzlich nicht an bereits vorliegende B-Pläne gebunden.<br />

Er kann abweichende Darstellungen vorsehen, falls die Gemeinde andere planerische Ziele<br />

verfolgen möchte. Bei der Abwägung zum FNP sind allerdings die Festsetzungen rechtswirksamer<br />

B-Pläne als Abwägungsmaterial zu berücksichtigen. 27 In der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> sind<br />

derzeit mehr als 140 B-Pläne rechtskräftig. 28<br />

2.3.2. Informelle kommunale Planungen<br />

In der gemeindlichen Planungspraxis spielen neben der gesetzlich geregelten Bauleitplanung<br />

informelle kommunale Planungen eine bedeutende Rolle. Die nicht förmlichen Planungsinstrumente<br />

sind als kommunale Steuerungsinstrumente zu verstehen, die keine Rechtsverbindlichkeit<br />

erlangen und ihre Wirkung über die verwaltungsinterne Selbstbindung entfalten. Sie sind<br />

geeignet, die Gesamtentwicklung der Gemeinde in verschiedenen Bereichen zu koordinieren,<br />

nach vorgegebenen politischen Zielvorstellungen zu beurteilen und kontinuierlich zu überwachen.<br />

Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne auch die Ergebnisse<br />

eines von der Gemeinde beschlossenen Entwicklungskonzepts oder einer von ihr beschlossenen<br />

sonstigen städtebaulichen Planung zu berücksichtigen. Durch die Erwähnung dieser informellen<br />

Planungen als ausdrücklichem Abwägungsbelang wird ihre Bedeutung für den Planungsprozess<br />

der Gemeinden herausgestellt.<br />

27 Vgl. Gierke 2000: 85f<br />

28 Stand: März 2011<br />

Seite 31


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 2. Planerische Vorgaben<br />

In diesem Zusammenhang ist insbesondere das Zukunftsprojekt 29 <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> hervorzuheben.<br />

Im Vorfeld der Neuaufstellung des FNP hat sich die <strong>Stadt</strong> dazu entschieden, einen umfangreichen<br />

öffentlichen Diskussionsprozess über Ziele und Strategien der <strong>Stadt</strong>entwicklung in<br />

den einzelnen <strong>Stadt</strong>teilen anzustoßen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, die nach<br />

§ 3 Abs. 1 BauGB bei der Neuaufstellung des FNPs vorgeschrieben ist, wird hierdurch nicht<br />

ersetzt, sondern vorbereitend ergänzt und ausgeweitet. Ziel des Anfang 2006 abgeschlossenen<br />

Zukunftsprojekts war es, zu bisherigen und zukünftigen Planungen sowie weiteren Entwicklungsschwerpunkten<br />

in allen <strong>Stadt</strong>teilen das Meinungsbild der Öffentlichkeit einzuholen und in<br />

den Planungsprozess einzubringen. Diese Vorgehensweise ermöglichte es, genauer auf die<br />

Bedürfnisse der Bürger reagieren zu können, über veränderte Rahmenbedingungen der Planung<br />

und der <strong>Stadt</strong>entwicklung zu informieren und einen Konsens über die künftigen Entwicklungsleitlinien<br />

zu erzielen. Die Ergebnisse des Zukunftsprojekts wurden in den gesamtstädtischen<br />

Zusammenhang gestellt und in ein Strukturkonzept zur <strong>Stadt</strong>entwicklung umgesetzt, das<br />

Rahmenbedingungen und Leitlinien für die zukünftige Entwicklung der zentralen Handlungsfelder<br />

Wohnen, Freiraumentwicklung, Arbeiten und Gewerbe, Zentren sowie <strong>Stadt</strong>gestalt formuliert.<br />

Die flächenrelevanten Ergebnisse des Zukunftsprojekts wurden in den FNP eingearbeitet.<br />

Als weitere informelle kommunale Planung hat der <strong>Rat</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> die Verwaltung<br />

mit der Erstellung eines Masterplans Mobilität 30 und eines Masterplans Wohnen beauftragt.<br />

Der Masterplan Mobilität analysiert das Verkehrsgeschehen in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> verkehrsmittelübergreifend.<br />

Er zeigt auf, von welchen verkehrlichen Veränderungen u. a. aufgrund des demografischen<br />

Wandels bis zum Jahr 2025 auszugehen sein wird. Aus den Prognoseergebnissen<br />

werden konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge für die städtische Verkehrsplanung<br />

der nächsten 15 bis 20 Jahre abgeleitet.<br />

Der Masterplan Wohnen, in dessen Rahmen bislang nur die Prioritätenliste Wohnbauflächen 31<br />

vorliegt, dient einer nachfragegerechten Qualifizierung des Wohnungsbestands und enthält<br />

Aussagen zu den Prioritäten der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung.<br />

Darüber hinaus wurden bei der Erarbeitung des FNP 2025 das Zentren- und Einzelhandelskonzept<br />

32 , der Spielflächen- und Spielplatzplan 2010 bis 2015 mit integrierter Spielleitplanung 2010<br />

bis 2020, die Sportentwicklungskonzeption 33 , das Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen<br />

für Windenergieanlagen 34 , das Kompensationsflächenkonzept 35 und der Lärmminderungsplan<br />

36 berücksichtigt.<br />

Im Hinblick auf den sich abzeichnenden demographischen Wandel, über den die aktuelle Bevölkerungsprognose<br />

bis zum Jahr 2025 37 Aufschluss gibt, war zum Teil eine Überarbeitung dieser<br />

Konzepte und – sofern sie bis zum 31.03.2011 vorgelegt wurden – die Einarbeitung der aktuellen<br />

Ergebnisse in den Entwurf erforderlich. Nur auf der Grundlage aktueller Planungen, die<br />

29<br />

Vgl. Scheuvens + Wachten o. J.<br />

30<br />

Vgl. HHS Ingenieur GmbH 2009<br />

31<br />

Vgl. Scheuvens + Wachten 2009<br />

32<br />

Vgl. <strong>Stadt</strong> + Handel 2010<br />

33<br />

Vgl. Internationale Vereinigung Sport und Freizeiteinrichtungen e.V. / Centrum für Nachhaltige Sportentwicklung<br />

o. J.<br />

34<br />

Vgl. Ökoplan 2011<br />

35<br />

Vgl. Grünplan 2004<br />

36<br />

Vgl. Ingenieurbüro Stöcker 2004<br />

37 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008c<br />

Seite 32


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

2. Planerische Vorgaben Teil I: Begründung<br />

die sich verändernden Rahmenbedingungen berücksichtigen, kann sichergestellt werden, dass<br />

der FNP keine Dokumentation der jetzigen Nutzungen im <strong>Stadt</strong>gebiet ist, sondern tatsächlich<br />

auch als Grundlage der städtebaulichen Entwicklung für die nächsten fünfzehn Jahre und damit<br />

als zentrales Steuerungsinstrument für eine nachhaltige Siedlungs- und Freiflächenentwicklung<br />

dienen kann.<br />

Aufgrund der gestiegenen Bedeutung des Klimaschutzes wird derzeit ein Klimaschutzkonzept<br />

erstellt, dessen Schwerpunkt in der Koordinierung und Umsetzung von Energiesparprojekten<br />

liegt. Aussagen und Leitlinien zum Thema Klimaschutz fließen nach Vorliegen eines ersten<br />

Zwischenberichts in den FNP 2025 mit ein.<br />

Der Landwirtschaftliche Fachbeitrag 38 , der Forstliche Fachbeitrag 39 und der Kulturlandschaftliche<br />

Fachbeitrag 40 sind zwar keine Entwicklungspläne, analysieren jedoch die Bestandssituation<br />

und die Bedeutung der Landwirtschaft und des Waldes mit ihrem zukünftigen Flächenbedarf<br />

bzw. die kulturlandschaftlichen Werte und Potenziale. Sie dienen bei der Neuaufstellung des<br />

FNPs als themenbezogene Ausgangsdatenbasis.<br />

38 Vgl. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 2007<br />

39 Vgl. Landesbetrieb Wald und Holz 2007<br />

40 Vgl. Landschaftsverband Westfalen Lippe 2010<br />

Seite 33


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 2. Planerische Vorgaben<br />

Seite 34


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />

3. Rahmenbedingungen<br />

3.1. Allgemeine Planungsgrundlagen<br />

3.1.1. Lage im Raum<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> als kreisangehörige <strong>Stadt</strong> des Kreises Recklinghausen liegt im Emscherland<br />

am nordöstlichen Rand des Ballungskerns des Ruhrgebiets. Gem. LEP NRW ist sie<br />

Teil der „Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr“, die als Agglomeration mit internationaler<br />

bzw. großräumiger Bedeutung und herausgehobener Verkehrsanbindung im internationalen<br />

und interkontinentalen Maßstab gekennzeichnet ist.<br />

Die gute Erreichbarkeit der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wird durch die Lage an den Bundesautobahnen<br />

(BAB) A 2, A 42 und A 45 gewährleistet, über die <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> direkt an die Oberzentren<br />

des Ruhrgebiets Dortmund, Duisburg, Essen und Oberhausen sowie überregional an Hannover,<br />

Berlin und Frankfurt angebunden ist. Über die nahe gelegenen BAB A 40 und A 43 bestehen<br />

darüber hinaus Verbindungen nach Köln und Venlo.<br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> grenzt im Norden und Nordosten an die <strong>Stadt</strong>gebiete von Datteln und Waltrop.<br />

Im Osten sowie im Südosten schließt sich das Oberzentrum Dortmund, im Südwesten das Oberzentrum<br />

Bochum an. Im Westen hat <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> eine gemeinsame Grenze mit der <strong>Stadt</strong><br />

Herne und im Nordwesten mit der <strong>Stadt</strong> Recklinghausen.<br />

3.1.2. Geschichtliche Entwicklung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist eine vergleichsweise junge <strong>Stadt</strong>, die erst 1926 durch die Zusammenlegung<br />

von 10 Landgemeinden mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong> entstanden ist.<br />

Den historischen Kern der <strong>Stadt</strong> bildet der Ortsteil <strong>Castrop</strong>, der im Jahr 834 erstmals urkundlich<br />

erwähnt wird. Im Mittelalter entwickelte sich das Dorf <strong>Castrop</strong> zu einer Freiheit und wurde Vorort<br />

eines Amts- und Gerichtsbezirks des klevisch-märkischen Territoriums. Nachdem das klevische<br />

Herzogshaus Anfang des 17. Jahrhunderts ausstarb, fiel das Gericht <strong>Castrop</strong> an den brandenburg-preußischen<br />

Staat. 41 Nach den Befreiungskriegen und dem Wiener Kongress 1814/1815<br />

entstand bei der Bildung der Provinz Westfalen die Bürgermeisterei <strong>Castrop</strong>, die Anfang der<br />

40er Jahre des 19. Jahrhunderts durch das Amt <strong>Castrop</strong> abgelöst wurde. 42<br />

Die Anbindung <strong>Castrop</strong>s an das überörtliche Schienennetz durch die Köln-Mindener-Eisenbahn<br />

im Jahr 1847 war eine wichtige Voraussetzung für den Industrialisierungsprozess, der mit dem<br />

Fund von Steinkohle und dem Abteufen des Schacht Erin 1866 einsetzte und das Gesicht der<br />

späteren <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> grundlegend veränderte. Aufgrund des Bergbaus siedelten sich<br />

seit der Wende zum 20. Jahrhundert industrielle Großbetriebe an, die die Nebenerzeugnisse<br />

der Kokereien verarbeiteten. Da mit der fortschreitenden Industrialisierung der Arbeitskräftebedarf<br />

kontinuierlich stieg, wuchs die Einwohnerzahl der heutigen <strong>Stadt</strong> lange Zeit kontinuierlich. 43<br />

Die Entwicklung machte es notwendig, dass sich im Jahre 1902 das Amt <strong>Castrop</strong> auflöste und<br />

aus den vorhandenen 11 Gemeinden drei neue Verwaltungseinheiten entstanden. Am 01. April<br />

1902 wurde <strong>Castrop</strong> zur <strong>Stadt</strong> erhoben und mit Obercastrop und Behringhausen vereinigt. Darüber<br />

hinaus wurden das Amt <strong>Rauxel</strong> aus den Gemeinden <strong>Rauxel</strong>, Habinghorst, Frohlinde,<br />

Merklinde und Bövinghausen sowie das Amt Sodingen gebildet. Die Gründung der <strong>Stadt</strong> Cast-<br />

41<br />

Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1967: 7<br />

42<br />

Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2001: 6f.<br />

43<br />

Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2001: 7<br />

Seite 35


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />

rop-<strong>Rauxel</strong> erwies sich jedoch als unzureichende Lösung. Nach dem 1. Weltkrieg kam es am<br />

01. April 1926 zum Zusammenschluss der Gemeinden <strong>Castrop</strong>, <strong>Rauxel</strong>, Bövinghausen, Merklinde,<br />

Frohlinde, Dingen, Ickern, Habinghorst, Bladenhorst mit Pöppinghausen und Deininghausen<br />

(Nordteil) zur <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> mit 53.102 Einwohnern, die 1928 die Kreisfreiheit erhielt.<br />

44<br />

Nach dem Ausbruch der Weltwirtschaftskrise im Jahr 1929 hatte <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> mit erheblichen<br />

Schwierigkeiten zu kämpfen. Zwar trat nach der Machtergreifung Hitlers im Jahr 1933 eine<br />

wirtschaftliche Besserung ein, jedoch hatte <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> im 2. Weltkrieg unter ständigen<br />

Bombenangriffen zu leiden. Neben starken Schäden an der Wohnhausbebauung wurden viele<br />

der Industrieanlagen in erheblichem Maße zerstört. 45<br />

Nach dem 2. Weltkrieg kam der wirtschaftliche Aufstieg, da Kohle im In- und Ausland benötigt<br />

wurde. Die Zechen zogen einen Strom von Arbeitskräften ins Ruhrgebiet, weshalb die <strong>Stadt</strong><br />

bereits 1961 eine Einwohnerzahl von 88.617 erreichte. Ergänzungsindustrien und vielfältige<br />

Unternehmen siedelten sich an. 46<br />

Mitte der 50er Jahre ging die Expansion infolge der mehr und mehr einsetzenden Erschöpfung<br />

des Arbeitsmarkts dem Ende zu. Das Bevölkerungswachstum stagnierte, der Bergbau und auch<br />

später die chemische Industrie verringerten ihre Belegschaftszahlen. Die 1958 beginnende Krise<br />

beim Steinkohlenabsatz ließ die Zahl der Beschäftigten im Bergbau von 36.670 auf 12.022<br />

im Jahr 1963 sinken. 47 Die Zechen schlossen nach und nach. Die Bergbaugeschichte der <strong>Stadt</strong><br />

fand mit der Stilllegung des Förderbetriebs der Zeche Erin 1983 ihren Abschluss. 48<br />

Mit dem Inkrafttreten des Ruhrgebietsgesetzes 1975 verlor die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ihre Kreisfreiheit.<br />

Sie wurde in den Kreis Recklinghausen eingegliedert und gehört damit zum Regierungsbezirk<br />

Münster. Die bis dahin selbständige Gemeinde Henrichenburg wurde im Rahmen<br />

dieser Neugliederung in die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> eingemeindet. 49<br />

3.1.3. <strong>Stadt</strong>räumliche Gliederung und Zentrenstruktur<br />

Charakteristisch für <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> mit einer Gesamtfläche von 51,67 qkm ist ein in Nord-Süd-<br />

Richtung gestrecktes, etwa 9 km langes Siedlungsband, das jeweils im Osten und Westen<br />

durch regionale Grünzüge eingerahmt ist. Der Siedlungskörper wird dabei durch die von Osten<br />

nach Westen verlaufenden Verkehrstrassen der BAB A 2, der BAB A 42 und der Bahnstrecke<br />

Duisburg-Dortmund sowie dem Gewässerlauf der Emscher gegliedert.<br />

Im Norden und im Süden des Siedlungsbandes haben sich jeweils größere Siedlungsschwerpunkte<br />

herausgebildet, die über eine entsprechende funktionale Zentralität verfügen. <strong>Castrop</strong><br />

mit den zugeordneten <strong>Stadt</strong>teilen <strong>Rauxel</strong>-Süd, Obercastrop und Behringhausen stellt den größten<br />

Siedlungsschwerpunkt dar. Die Altstadt von <strong>Castrop</strong> ist das Hauptzentrum und übernimmt<br />

einen großen Teil der mittelzentralen Aufgaben für die Gesamtstadt. Habinghorst, Henrichenburg<br />

und Ickern bilden einen weiteren Siedlungsschwerpunkt im Norden aus.<br />

Insgesamt gliedert sich die <strong>Stadt</strong> in 15 <strong>Stadt</strong>teile bzw. 18 statistische Bezirke, wobei die <strong>Stadt</strong>teile<br />

Becklem, Deininghausen, Dingen, Frohlinde und Pöppinghausen eigenständige Raumfigu-<br />

44<br />

Vgl. Hartung 1967: 32f.<br />

45<br />

Vgl. Hartung 1967: 33f.<br />

46<br />

Vgl. Grossmann 1967: 235<br />

47<br />

Vgl. Grossmann 1967: 237ff.<br />

48<br />

Vgl. Landesarchiv Nordrhein-Westfalen o. J.<br />

49<br />

Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008a<br />

Seite 36


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />

ren innerhalb der regionalen Grünzüge bilden. Der <strong>Stadt</strong>teil Frohlinde wird durch den Golfplatz<br />

von dem Siedlungsband getrennt, während die übrigen <strong>Stadt</strong>teile von ausgedehnten Flächen<br />

für die Landwirtschaft und den Wald umgeben werden.<br />

Von städtebaulich-funktionaler Bedeutung sind neben der Altstadt <strong>Castrop</strong>, die die Versorgungsfunktion<br />

für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet übernimmt, eine Vielzahl von Nahversorgungszentren.<br />

Die Nahversorgungszentren Lange Straße, Henrichenburg, Ickern, <strong>Rauxel</strong>-Nord und<br />

Schwerin mit einer quantitativ und qualitativ unterschiedlichen Ausstattung dienen dem nahversorgungsorientierten<br />

Einzelhandel sowie Dienstleistungsangeboten.<br />

Der Schwerpunkt der gewerblichen Entwicklung liegt nördlich der Bahnstrecke Duisburg-<br />

Dortmund mit dem Standort der Rütgers Germany GmbH, dem Mittelstandspark Ost, dem Mittelstandspark<br />

West und dem Gewerbegebiet Recklinghauser Straße/Deininghauser Weg sowie<br />

unmittelbar entlang des Rhein-Herne-Kanals mit den Gewerbegebieten Henrichenburg, Zum<br />

Düker und Habinghorst. Im südlichen Bereich der <strong>Stadt</strong> befinden sich nur vereinzelt gewerbliche<br />

Standorte.<br />

3.2. Naturräumliche Gegebenheiten und Umwelt<br />

3.2.1. Naturräumliche Gliederung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist dem Landschaftsgroßraum Norddeutsches Tiefland und hier wiederum<br />

der naturräumlichen Haupteinheit der Westfälischen Tieflandsbucht zuzuordnen. <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

liegt dabei in einer geomorphologischen Übergangszone zwischen Hellwegbörde<br />

und Westfälischer Tieflandsbucht. 50<br />

Das Emschertal, ein in der Eiszeit entstandenes Urstromtal, nimmt große Teile des nördlichen<br />

<strong>Stadt</strong>gebiets ein. Während sich nach Norden hin eine flachwellige Landschaft ausbreitet, die ins<br />

Münsterland übergeht, schließt sich nach Süden ein durch Bachtäler stark gegliederter Höhenzug<br />

an. Liegt das Emschertal bei 65-70 m ü. NN, so werden im südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet bis zu<br />

135 Höhenmeter erreicht. Der höchste Punkt des <strong>Stadt</strong>gebiets ist die Berghalde Schwerin mit<br />

147 m ü. NN. Der niedrigste Punkt befindet sich an der Pöppinghauser Straße bei 50 m über<br />

NN. 51<br />

3.2.2. Geologie<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>s dominieren Ablagerungen des Diluviums und Alluviums (Quartär).<br />

Ältere Schichten der Oberkreide treten nur lokal auf. Es handelt sich dabei um Emscher-<br />

Mergel, der aus festen grauen Tonmergeln besteht, in die sich eine sandige Schichtenfolge einschaltet.<br />

Die Mergelbereiche sind an verschiedenen Stellen aufgeschlossen, teils an Rändern<br />

der kleinen Bachtäler, teils in Ziegeleigruben. Die ältesten Zeugen des Diluviums, die <strong>Castrop</strong>er<br />

Höhenschotter, wurden von der Ruhr zu einer Zeit abgelagert, als die Hauptvereisung den<br />

Raum <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> noch nicht erreicht hatte. Reste der Aufschotterung finden sich u. a. auf<br />

den <strong>Castrop</strong>er Hochflächen. Die Schotter setzen sich aus Grauwacken und Quarziten des älteren<br />

Devons, umgelagert aus dem Sauerland, zusammen.<br />

In einer anschließenden Erosionsperiode wurde das gegenwärtige Oberflächenbild entscheidend<br />

geformt. Am Rande des Emschertals bildeten sich in dieser Phase die Obere und die Untere<br />

Mittelterrasse aus. Die Untere Mittelterrasse ist nördlich von <strong>Castrop</strong> und in der Gegend<br />

von Herne besser ausgeprägt als die Obere Mittelterrasse. In späterer Zeit hinterließ das In-<br />

50<br />

Vgl. Leipzig-Institut für Länderkunde 2003a: 31<br />

51<br />

Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008b<br />

Seite 37


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />

landeis der Hauptvereisung vorwiegend Grundmoränenmaterial sowie glaziale Sande und Kiese,<br />

die heute örtlich zutage treten. Ausgangsmaterial war sandig-toniges Gestein mit hohem<br />

Kalkgehalt. Heute sind die Ablagerungen besonders oberflächennah stark entkalkt (Geschiebelehm).<br />

Als Geschiebe sind Sande bis größere Steine mitgebracht worden. Die Grundmoräne<br />

erreichte eine Mächtigkeit von 3 bis 4 Metern. Im ausklingenden Pleistozän wurde eine geschlossene<br />

Löß-, Sandlöß- und Flugdecksandschicht über das <strong>Stadt</strong>gebiet gelegt.<br />

Im Süden sind die Hochflächen von Löß (feiner Staubsand) bedeckt, der durch Verwitterung in<br />

Lößlehm übergeht. Im Norden wird dieses Lößgebiet in tiefer gelegenen Hangbereichen durch<br />

Sandlöß- und Flugsandeinschaltungen zunehmend geprägt. In west-östlich verlaufenden Streifen<br />

ordnen sich zunächst Sandlöß und daran Flugdecksand zonal an.<br />

Während Löß und Decksande abgelagert wurden, wurde die Niederterrasse der Emscher und<br />

ihrer Seitentäler gebildet. Sie besteht aus mittelkörnigen Sanden mit Geröllen und besitzt ein<br />

nach dem heutigen Fluss ausgerichtetes niedriges Gefälle (61-55 m ü. NN von Ost nach West).<br />

Über der Niederterrasse wird durch jüngste Ablagerungen der Emscher und ihrer Nebenbäche<br />

sandig-lehmiges, teilweise auch tonig-lehmiges Material abgelagert.<br />

Die Hochfläche wird stark durch Tälchen und rückschreitende Erosionsrinnen zerschnitten. Die<br />

Bäche der Lößlehmplatten haben örtlich schluchtartigen Charakter mit mäßig bis stärker geneigten<br />

Hängen. Sie entwässern fast ausnahmslos zur Emscher hin.<br />

Die ursprünglichen Oberflächenformen werden durch die Ausweitung von Siedlungs- und Industrieflächen,<br />

durch den Bau des Rhein-Herne-Kanals, durch den Bau der Bundesautobahn<br />

und anderen Verkehrswegen sowie durch den Bergbau und seine Folgewirkungen stark verändert.<br />

Nähere Informationen zur Geologie von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> können dem Umweltbericht entnommen<br />

werden, der Teil dieser Begründung ist.<br />

3.2.3. Böden<br />

Die Bodenbildung im <strong>Stadt</strong>gebiet wird durch den geologischen Aufbau und vor allem durch den<br />

unterschiedlichen Bodenwasser- und Nährstoffhaushalt bestimmt.<br />

Im ehemaligen Auenbereich der Emscher und ihrer Nebenläufe sowie in den anderen Talbereichen<br />

im südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet haben sich Böden entwickelt, die als Gleye (z. T. Pseudogleye,<br />

Braunerde-Gleye, Parabraunerde-Gleye) anzusprechen sind. Sie haben sich aus Ablagerungen<br />

durch zeitweilige Überflutung der Auenbereiche und aufgrund schwankender Grundwasserstände<br />

gebildet.<br />

Außerhalb der Bachtäler wird der nördliche Teil des <strong>Stadt</strong>gebiets durch sandige Ausgangsgesteine<br />

geprägt, aus denen sich überwiegend Podsole und Braunerden entwickelt haben, die bei<br />

Grundwassereinfluss vergleyt und bei Staunässe pseudovergleyt sein können. Bei geringen<br />

Grundwasserflurabständen haben sich Gleye, bei starker Staunässe Pseudogleye gebildet. Die<br />

Böden haben im Allgemeinen eine geringe Filterwirkung und eine geringe Ertragsfähigkeit.<br />

Richtung Süden schließt sich ein Bereich an, der aufgrund einem mehr oder weniger starken<br />

Staunässeeinfluss überwiegend Pseudogleye und bei geringerem Staunässeeinfluss Pseudogley-Braunerden<br />

hervorgebracht hat. Die Böden zeichnen sich überwiegend durch eine mittlere<br />

Filterfähigkeit und eine mittlere Ertragsfunktion aus.<br />

Die aus Löß und Sandlöß über Geschiebelehm und Geschiebesand entstandenen Böden nehmen<br />

den südlichen Teil des <strong>Stadt</strong>gebiets sowie weitere Flächen im Norden an der Grenze zu<br />

Datteln ein. Sie haben sich als Braunerden und Parabraunerden entwickelt, die in den Hangla-<br />

Seite 38


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />

gen oder den Übergangsbereichen zu den Bachauen aufgrund von undurchlässigen Schichten<br />

pseudovergleyt auftreten können. In den Bereichen, in denen die Staunässe direkt unter der<br />

Oberfläche auftritt, sind die Böden als Pseudogleye anzusprechen. Die Böden gelten als sehr<br />

fruchtbar und zeichnen sich überwiegend durch eine hohe bis sehr hohe Ertragsfähigkeit aus.<br />

Nähere Informationen zu den Böden im <strong>Stadt</strong>gebiet können dem Umweltbericht entnommen<br />

werden, der Teil dieser Begründung ist.<br />

3.2.4. Wasserhaushalt<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Castrop</strong> <strong>Rauxel</strong> wird natürlicherweise von der Emscher und den wichtigsten<br />

Nebenläufen Deininghauser Bach, Landwehrbach und Herdicksbach entwässert. Ihre natürliche<br />

Ausprägung haben diese Gewässer durch Ausbaumaßnahmen im Rahmen der Industrialisierung<br />

verloren.<br />

Der Rhein-Herne-Kanal wurde von 1906 bis 1914 als künstliches Gewässer im Einzugsbereich<br />

der Emscher angelegt. Neben seiner Hauptfunktion als Schifffahrtsstraße dient der Kanal auch<br />

dem Wassertransport für den Wasserverband Westdeutscher Kanäle zur öffentlichen und gewerblichen<br />

bzw. industriellen Wasserversorgung.<br />

Neben den beschriebenen Gewässern gibt es im <strong>Stadt</strong>gebiet insbesondere in der Emscherniederung<br />

noch zahlreiche kleinere Fließgewässer und stehende Gewässer mit lokaler Bedeutung.<br />

Die Grundwasservorkommen im <strong>Stadt</strong>gebiet sind aufgrund der geologischen Situation stark<br />

wechselnd. Während der südliche Teil des <strong>Stadt</strong>gebiets keine nennenswerten Grundwasservorkommen<br />

aufweist, zeichnen sich die Gebiete im Einzugsbereich der Emscher durch mäßig<br />

ergiebige und zwischen Habinghorst und Lünen-Brambauer durch ergiebige Grundwasservorkommen<br />

aus.<br />

Weitere Informationen zum Wasserhaushalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> können dem Umweltbericht<br />

entnommen werden, der Teil dieser Begründung ist.<br />

3.2.5. Klima und Lufthygiene<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> liegt wie das gesamte Ruhrgebiet klimatisch gesehen im Bereich des<br />

Westwindgürtels mit kühl-gemäßigten Sommern und mäßig-kalten Wintern und wird damit dem<br />

nordwestdeutschen Klimabereich zugeordnet. Im Genaueren fällt die <strong>Stadt</strong> in den Klimabezirk<br />

Münsterland, der die Übergangszone zwischen maritim und kontinental geprägten Klima bildet.<br />

52<br />

Durch die hier vorherrschende Windrichtung aus Südwest dominiert der Lufttransport vom Atlantischen<br />

Ozean her. Die Nähe zum Atlantik und dem dort fließenden Golfstrom, der warmes<br />

Wasser aus Richtung des Golfs von Mexiko mit sich führt, begründet ein maritimes Klima, das<br />

sich im allgemeinen durch vergleichsweise warme Winter und kühlere Sommer auszeichnet.<br />

Gelegentlich setzt sich aber auch der kontinentale Einfluss mit längeren Phasen hohen Luftdrucks<br />

durch, was im Sommer zu höheren Temperaturen und Trockenwetterlagen und im Winter<br />

zu längeren Kälteperioden führen kann. 53<br />

Die Jahrestemperaturamplitude ist daher mit ca. 16°C eher gering. Die mittlere durchschnittliche<br />

Jahrestemperatur liegt bei ca. 9,5-10°C. Im Januar beträgt die durchschnittliche Temperatur 1-<br />

52 Vgl. Leipzig-Institut für Länderkunde 2003b: 33<br />

53 Vgl. Regionalverband Ruhr 2008b<br />

Seite 39


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />

2°C, im Juli 17-18°C. 54 Die Sonnenscheindauer pro Jahr beträgt 1400-1500 Stunden und liegt<br />

damit im bundesweiten Vergleich sehr niedrig. 55<br />

Über das gesamte Jahr sind die fallenden Niederschläge recht gleichmäßig verteilt, wobei die<br />

Niederschlagsmengen zwischen Juni und August am höchsten ausfallen. Es ist allerdings festzustellen,<br />

dass es in den Sommermonaten zu kürzeren aber stärkeren Regenschauern kommt,<br />

während im Winter eher länger anhaltender Regen fällt. Die mittlere Jahresniederschlagsmenge<br />

beläuft sich auf ca. 700-900 mm. 56<br />

Lufthygienische Belastungen sind vor allem auf die Hauptverkehrsstraßen, aber auch auf die<br />

Industrie- und Gewerbegebiete im <strong>Stadt</strong>gebiet zurückzuführen. 57 Gründe hierfür sind die von<br />

den Nutzungen ausgehenden Emissionen und die erhöhte Abwärme bzw. die geringe Abkühlung<br />

der meist stark versiegelten Flächen in der Nacht. 58<br />

Die größten Belastungen durch Geräusche und Lärm werden in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> durch den<br />

Straßenverkehr verursacht. Zu den maßgeblichen Emittenten im <strong>Stadt</strong>gebiet zählen die A 2,<br />

A 42 und A 45. 59 Aber auch die Bereiche um die B 235, die Dortmunder Straße, die Bochumer<br />

Straße, die Recklinghauser Straße und die Bahnhofstraße/Wartburgstraße sind besonders stark<br />

verlärmt. 60 Weitere relevante Emissionen gehen von der Köln-Mindener-Eisenbahnlinie sowie<br />

den ortsansässigen Gewerbebetrieben aus.<br />

3.3. Sektorale Rahmenbedingungen<br />

3.3.1. Demographische Entwicklung<br />

Die demographische Entwicklung eines Gebiets hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:<br />

zum einen von der natürlichen Bevölkerungsentwicklung, die sich aus der Geburtenrate, der<br />

Sterberate und der Lebenserwartung ergibt, und zum anderen von den Wanderungsbewegungen.<br />

Dabei ist die natürliche Bevölkerungsentwicklung kaum mittelfristigen Schwankungen unterworfen<br />

und lässt sich im Vergleich zu den Wanderungsbewegungen gut prognostizieren.<br />

Natürliche Bevölkerungsentwicklung<br />

Die Entwicklung der Einwohnerzahl von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist bereits seit mehr als 30 Jahren tendenziell<br />

rückläufig (s. Abbildung 3.1). Zwischen 1975 und 2008 sank sie von 85.288 um 10,0 %<br />

auf 76.781 Einwohner. Dabei ging sie bis in die späten 80er Jahre hinein stetig zurück und erreichte<br />

1987 ein relatives Minimum von 78.435 Einwohnern. Von 1987 bis 1992 stieg die Einwohnerzahl<br />

mit Ausnahme von 1991 wieder kontinuierlich auf 80.457 Einwohner an. Seitdem<br />

verzeichnet <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> einen anhaltenden Rückgang der Bevölkerung, der von einzelnen<br />

Wachstumsjahren unterbrochen wird.<br />

54<br />

Vgl. Leser Albert Bielefeld 2006: 56f.<br />

55<br />

Vgl. Leipzig-Institut für Länderkunde 2003b: 38ff.<br />

56<br />

Vgl. Regionalverband Ruhr 2008b<br />

57<br />

Vgl. Bezirksregierung Münster 2008: 96<br />

58<br />

Vgl. Leser Albert Bielefeld 2006: 56f.<br />

59<br />

Vgl. Ingenieurbüro Stöcker 2004: 9<br />

60<br />

Vgl. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen 2008<br />

Seite 40


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />

86.000<br />

85.000<br />

84.000<br />

83.000<br />

82.000<br />

81.000<br />

80.000<br />

79.000<br />

78.000<br />

77.000<br />

76.000<br />

1975<br />

1976<br />

1977<br />

1978<br />

1979<br />

1980<br />

1981<br />

1982<br />

1983<br />

1984<br />

1985<br />

1986<br />

Abbildung 3.1: Bevölkerungsentwicklung in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1975-2008 61<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

Ursächlich hierfür ist zunächst eine über den Betrachtungszeitraum hinweg negative natürliche<br />

Bevölkerungsentwicklung. Die Geburtenrate lag in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> zwischen 1975 und 2008 bei<br />

durchschnittlich 8,6 Geburten je Tausend Einwohner. Die Sterberate lag im gleichen Zeitraum<br />

mit 11,8 Sterbefällen je Tausend Einwohner deutlich darüber (s. Abbildung 3.2). Somit weist die<br />

Bevölkerungsstatistik im Mittel einen Sterbefallüberschuss und einen negativen natürlichen Saldo<br />

von -3,1 je Tausend Einwohner auf. In den Jahren nach 2000 sank er noch einmal deutlich<br />

ab und lag zuletzt nur noch bei durchschnittlich -4,8 je Tausend Einwohner.<br />

15,0<br />

14,0<br />

13,0<br />

12,0<br />

11,0<br />

10,0<br />

9,0<br />

8,0<br />

7,0<br />

6,0<br />

5,0<br />

Sterberate<br />

Geburtenrate<br />

1975<br />

1976<br />

1977<br />

1978<br />

1979<br />

1980<br />

1981<br />

1982<br />

1983<br />

1984<br />

1985<br />

1986<br />

Abbildung 3.2: Geburten- und Sterberate in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1975-2008 62<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1991<br />

Die Altersstruktur der Bevölkerung von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist – im Vergleich zum Landesdurchschnitt<br />

– von einem höheren Anteil der über 65-Jährigen und einem geringeren Anteil der unter<br />

15-Jährigen gekennzeichnet. Am 31.12.2007 waren im NRW-Mittel 14,5 % der Bevölkerung<br />

jünger als 15 Jahre, während es in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 13,3 % waren. Über dem Durchschnitt lag<br />

dagegen der Anteil der Bevölkerung im Rentenalter. Er betrug in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 20,4 % gegenüber<br />

19,9 % in NRW insgesamt.<br />

<strong>Stadt</strong>-Umland-Wanderungen<br />

Wanderungsgewinne konnten den Abwärtstrend nur phasenweise bremsen. Im langjährigen<br />

Mittel von 1978 bis 2008 war der Wanderungssaldo mit +0,5 je Tausend Einwohner zwar positiv,<br />

konnte den negativen natürlichen Bevölkerungssaldo von -3,1 jedoch nicht kompensieren.<br />

Seit den späten 80er Jahren verzeichnet <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> allerdings zum Teil deutlich höhere<br />

Wanderungsgewinne. So lag der Saldo aus Zu- und Fortzügen im Mittel der 90er Jahre bei +3,3<br />

61<br />

Eigene Darstellung<br />

62<br />

Eigene Darstellung<br />

1992<br />

1992<br />

1993<br />

1993<br />

1994<br />

1994<br />

1995<br />

1995<br />

1996<br />

1996<br />

1997<br />

1997<br />

1998<br />

1998<br />

1999<br />

1999<br />

2000<br />

2000<br />

2001<br />

2001<br />

2002<br />

2002<br />

2003<br />

2003<br />

2004<br />

2004<br />

2005<br />

2005<br />

2006<br />

2006<br />

2007<br />

2007<br />

2008<br />

2008<br />

Seite 41


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />

je Tausend Einwohner. Die Ursachen sind zum einen in der verstärkten Zuwanderung von<br />

Spätaussiedlern und der Zuwanderung aus Ostdeutschland in den Nachwendejahren zu sehen.<br />

Zum anderen ist als Grund die Entwicklung größerer Baugebiete ab Mitte der 90er Jahre zu<br />

nennen, wodurch <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> Wanderungsgewinne aus den umliegenden Städten erzielen<br />

konnte bzw. Fortzüge der eigenen Wohnbevölkerung über die <strong>Stadt</strong>grenzen hinaus auffangen<br />

konnte.<br />

Demographische Entwicklung in den statistischen Bezirken<br />

Ein Blick auf die räumliche Verteilung der Bevölkerungszuwächse und -rückgänge offenbart ein<br />

differenziertes Bild. Die Basis für die kleinräumige Darstellung statistischer Sachverhalte bilden<br />

dabei die 18 statistischen Bezirke, die das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> unterteilen (vgl.<br />

Themenkarte Nr. 2 „Statistische Bezirke“):<br />

� 101 Behringhausen<br />

� 104 <strong>Castrop</strong><br />

� 105 Deininghausen<br />

� 106 Dingen<br />

� 114 <strong>Rauxel</strong> Nord<br />

� 115 <strong>Rauxel</strong> Süd<br />

� 202 Bladenhorst<br />

� 208 Habinghorst<br />

� 209 Ickern Nord<br />

Seite 42<br />

� 210 Ickern Süd<br />

� 213 Pöppinghausen<br />

� 217 Henrichenburg West<br />

� 218 Henrichenburg Ost<br />

� 303 Bövinghausen<br />

� 307 Frohlinde<br />

� 311 Merklinde<br />

� 312 Obercastrop<br />

� 316 Schwerin<br />

Überdurchschnittliche Bevölkerungsrückgänge hatten zwischen 1975 und 2008 vor allem die<br />

innerhalb des Siedlungsbands gelegenen <strong>Stadt</strong>teile Habinghorst und Bövinghausen sowie die<br />

peripheren <strong>Stadt</strong>teile Dingen, Bladenhorst und Deininghausen zu verzeichnen, die über keine<br />

ausreichende Infrastrukturausstattung verfügen. So ging die Einwohnerzahl in Dingen im Betrachtungszeitrum<br />

um 30 %, in Bladenhorst um 29 %, in Deininghausen um 32 %, in Habinghorst<br />

um 18 % und in Bövinghausen um 24 % zurück.<br />

Die Bevölkerungszuwächse, die <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> in den letzten Jahren aufgrund eines positiven<br />

Wanderungssaldos zeitweise verzeichnen konnte, entfielen fast ausschließlich auf drei statistische<br />

Bezirke. Relativ am stärksten nahm die Bevölkerung in Frohlinde (+80 %) zu, gefolgt von<br />

Henrichenburg einschließlich Becklem (+42 %) und Behringhausen (+32 %). Diese <strong>Stadt</strong>teile<br />

waren in den vergangenen Jahren zugleich die mit der stärksten Neubautätigkeit.<br />

Erwartete Bevölkerungsentwicklung bis 2025 63<br />

Die Bevölkerungsprognose 2008-2025 zeigt unter Status-quo-Bedingungen die zu erwartende<br />

Entwicklung der Bevölkerung in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> bis zum Jahr 2025 auf. Als rechnerische<br />

Grundlage für die Vorausberechnung diente die Wohnbevölkerung vom 31.12.2007 (77.576<br />

Einwohner).<br />

Im Jahr 2025 wird die Bevölkerungszahl bei rund 68.400 Einwohner liegen und damit um rund<br />

9.100 Personen bzw. 11,8 % unter dem Bevölkerungsstand vom 31.12.2007 (s. Abbildung 3.3).<br />

Hierbei ist festzustellen, dass die absoluten Zahlen in allen Altersgruppen unter 60 Jahren<br />

63 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008c: 2ff.


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />

durchgängig rückläufig sind. Besonders die Anzahl der unter 19-Jährigen wird 2025 deutlich<br />

unter dem heutigen Wert liegen. Davon sind die Teilgruppen der 10- bis unter 16-Jährigen mit<br />

1.211 Personen (-25,4 %) und die 16- bis unter 19-Jährigen mit 864 Personen (-32 %) Rückgang<br />

am stärksten betroffen. Für den weiten mittleren Bereich der 19- bis unter 60-Jährigen<br />

wird die Entwicklung ebenfalls mit -19,6 % oberhalb der Gesamtentwicklung verlaufen, allerdings<br />

ist festzustellen, dass die 19- bis unter 40-Jährigen im Trend des Gesamtrückgangs liegen,<br />

während für den Bereich der 40- bis unter 60-Jährigen ein weitaus höherer Rückgang mit -<br />

24,4 % vorausberechnet wird. Anders stellt sich die Entwicklung in der Altersgruppe 60 Jahre<br />

und älter dar. Hier geht die Berechnung im Jahr 2025 von einem Zuwachs um 2.338 Personen<br />

aus. Das sind 11,2 % mehr als die heutige Stärke dieser Altersgruppe. Die Zahl der 80-Jährigen<br />

und Älteren wird um 4,8 % über dem heutigen Wert liegen.<br />

90.000<br />

85.000<br />

80.000<br />

75.000<br />

70.000<br />

65.000<br />

60.000<br />

1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025<br />

Abbildung 3.3: Bevölkerungsentwicklung in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1975-2025 64<br />

Von besonderer Bedeutung für die demographische Entwicklung sind die sich aus der Entwicklung<br />

der Altersgruppen ergebenden Altersstrukturverschiebungen. So wird sich der Anteil der<br />

60-Jährigen und Älteren an der Gesamtbevölkerung um ca. 7 % deutlich erhöhen, während der<br />

Anteil der Personen im üblichen Erwerbsalter von 19-65 Jahren um ca. 4,8 % und der Anteil der<br />

unter 19-Jährigen um ca. 2,2 % abnimmt.<br />

Erwartete Bevölkerungsentwicklung in den statistischen Bezirken 65<br />

Neben der Bevölkerungsprognose für die Gesamtstadt wurde auch für die 18 statistischen Bezirke<br />

die Bevölkerungsentwicklung vorausberechnet. Durch die innerstädtischen Umzüge ist bei<br />

den voraussichtlichen Entwicklungsverläufen der statistischen Bezirke mit einer größeren<br />

Schwankungsbreite der Eintrittswahrscheinlichkeit als bei der gesamtstädtischen Prognose zu<br />

rechnen.<br />

Von den 18 statistischen Bezirken existieren drei, die den heutigen Einwohnerbestand halten<br />

können bzw. geringe Einwohnerverluste bis 2025 aufweisen. Dies sind Obercastrop, Behringhausen<br />

und Frohlinde.<br />

Bei drei weiteren liegt der Einwohnerrückgang weit unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.<br />

Der Rückgang in dieser Gruppe liegt zwischen 6 und 10 %. Dazu zählen die statistischen Bezirke<br />

Henrichenburg-Ost, <strong>Rauxel</strong>-Nord und Ickern-Nord.<br />

Weitere vier statistische Bezirke gruppieren sich um den <strong>Stadt</strong>durchschnitt von -11,8 %. Dies<br />

sind Habinghorst, Schwerin, <strong>Castrop</strong> und Ickern-Süd. Für weitere drei statistische Bezirke wird<br />

64 Eigene Darstellung<br />

65 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008c: 2ff.<br />

Seite 43


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />

ein Rückgang der Einwohnerzahlen von 15 bis 20 % errechnet. Hier liegen Dingen und Bövinghausen<br />

mit -18,8 % vor Henrichenburg-West mit -17,8 %. Fünf statistische Bezirke haben Einwohnerrückgänge<br />

von -20 % und mehr aufzuweisen. Den höchsten prozentualen Rückgang hat<br />

Bladenhorst mit -28,5 %. Es folgen die statistischen Bezirke Pöppinghausen mit -26,9 %, Deininghausen<br />

mit -24,2 %, <strong>Rauxel</strong>-Süd mit -22,7 % und Merklinde mit -22,1 %.<br />

Die Altersgruppen weisen in den statistischen Bezirken sehr starke unterschiedliche Entwicklungen<br />

auf. Die detaillierten Ergebnisse können der Bevölkerungsprognose 2008-2025 entnommen<br />

werden.<br />

3.3.2. Wohnen<br />

Zum 31.12.2008 verfügte <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> über einen Bestand von 36.397 Wohnungen in<br />

Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die durchschnittliche Belegung lag bei 2,1 Personen je Wohnung.<br />

Die Wohnfläche je Einwohner betrug im Mittel 36,17 qm. Seit den 50er Jahren ist bundesweit<br />

eine kontinuierliche Zunahme der Wohnfläche je Einwohner und eine gleichzeitige Abnahme<br />

der Haushaltsgröße feststellbar.<br />

Im landesweiten Vergleich liegt die Wohnfläche pro Kopf noch erkennbar unter dem NRW-Mittel<br />

von 40,42 qm. Selbst die jährlichen Wachstumsraten fielen gegenüber 8,4 % im Landesdurchschnitt<br />

niedriger aus. Für die Zukunft ist mit einem weiteren Wachstum des individuellen Wohnflächenkonsums<br />

zu rechnen. 66<br />

Eine Folge dieser Entwicklung ist, dass auch bei gleich bleibender oder gar sinkender Bevölkerungszahl<br />

immer mehr Wohnraum nachgefragt wird und die Entwicklung zusätzlicher Wohnbauflächen<br />

erforderlich werden kann. Hinzu kommt, dass ältere Mietwohnungen nicht mehr den<br />

Ansprüchen an Aufteilung und Wohnfläche der Nachfrager entsprechen. Auf einem Wohnungsmarkt,<br />

der im Ruhrgebiet auch in Zukunft ein Nachfragermarkt sein wird, sind Wohnungswechsel<br />

und damit auch sozial selektive Wanderungsprozesse leichter durchführbar als<br />

in tendenziell angespannten Wohnungsmärkten. Künftig wird dies zu kleinräumigen Segregationsprozessen<br />

und zu Wohnungsleerständen in einfachen Wohnlagen führen. 67<br />

3.3.3. Wirtschaft<br />

Wirtschaftliche Entwicklung<br />

Der Schwerpunkt der gewerblichen Nutzung liegt historisch bedingt in den nördlichen <strong>Stadt</strong>teilen<br />

Ickern, Habinghorst und Bladenhorst. Hier sind es vor allem die Flächen des ehemaligen<br />

Bergwerks Victor und das Areal der Rütgers Germany GmbH, die das Bild dominieren. Die Rütgers<br />

Germany GmbH ist heute der größte industrielle Arbeitgeber am Ort. Weitere wichtige Gewerbegebiete<br />

liegen in Henrichenburg, am Westring, in Merklinde und im Erin-Park.<br />

Mit der Schließung der Zeche Erin im Jahre 1983 und dem damit verbundenen Ende einer stark<br />

durch den Bergbau geprägten industriellen Entwicklung der <strong>Stadt</strong> ist die deutlichste Ausprägung<br />

des wirtschaftlichen Strukturwandels in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> nicht nur mit einem bis heute sehr starken<br />

Rückgang der Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe und einem Bedeutungsgewinn<br />

des tertiären oder auch Dienstleistungssektors verbunden. Sie spiegelt sich vielmehr auch in<br />

einem starken Rückgang der Gesamtbeschäftigung in Form der sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten und dem damit verbundenen Verlust an regionaler Arbeitsmarktzentralität wider.<br />

66 Vgl. Scheuvens + Wachten o. J.: 22f.<br />

67 Vgl. Scheuvens + Wachten o. J.: 22f.<br />

Seite 44


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />

Ende 1982 waren in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> noch 20.178 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.<br />

Gemessen am Arbeitsplatzangebot nach der kommunalen Neugliederung in 1975<br />

waren das 99,7 %. Von diesen Beschäftigten waren 61,8 % bzw. 12.467 Personen im sekundären<br />

Sektor tätig; über ein Viertel davon im Bergbau. Nur 37,7 % bzw. 7.604 Personen waren im<br />

tertiären Sektor beschäftigt. Bis Juni 2007 hat sich der sekundäre Sektor auf 27 % bzw. 3.463<br />

sozialversicherungspflichtig Beschäftigte des damaligen Niveaus reduziert.<br />

Betrachtet man ausschließlich die Entwicklung im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes, so ist<br />

das Volumen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Jahres 1982 mit 6.660 Personen<br />

bis 2007 auf 2.438 Personen bzw. 36 % abgesunken.<br />

Im gleichen Zeitraum stiegen die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor<br />

auf 9.176 bzw. um 20,7 %. D. h. seit 1982 ist der tertiäre Wirtschaftsbereich zum<br />

strukturbestimmenden und beschäftigungsstärksten Sektor der <strong>Stadt</strong> geworden. Die Schwerpunkte<br />

liegen hier im Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialwesen mit einem Anteil von 28,5 %,<br />

im Handel einschließlich Instandhaltung und Reparatur mit einem Anteil von 18,1 %, sowie im<br />

Grundstücks- und Wohnungswesen mit einem Anteil von 11,5 %. In der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherung<br />

sind 6,9 % sozialversicherungspflichtig beschäftigt.<br />

Insgesamt ging die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bis 2007 auf 12.732<br />

bzw. 63,1 % des Niveaus von 1982 zurück. Zum Vergleich: in NRW nahm die Zahl im gleichen<br />

Zeitraum um 3,1 % zu.<br />

15.000<br />

14.500<br />

14.000<br />

13.500<br />

13.000<br />

12.500<br />

12.000<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

Abbildung 3.4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1995-2008 68<br />

2001<br />

Die positiven Entwicklungseffekte im Dienstleistungssektor konnten insgesamt nicht zu einem<br />

Ausgleich der örtlichen Arbeitsplatzverluste beitragen. Gleichwohl führten die Arbeitsplatzverluste<br />

im Ergebnis nicht zu den hohen Wanderungsverlusten, die für die <strong>Stadt</strong> in den siebziger<br />

Jahren durch die damaligen Zechenschließungen typisch waren, sondern sie wurden offensichtlich<br />

durch Arbeitsplatzalternativen in der regionalen Arbeitsmarktregion aufgefangen, wie die<br />

Pendlerstatistik belegt. 69<br />

Im Jahr 2008 pendelten von den in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wohnenden 22.998 Beschäftigten 72,2 %<br />

bzw. 16.603 Personen aus. 27,8 % bzw. 6.395 der Beschäftigten hatten ihren Arbeitsplatz am<br />

Wohnort, wobei die Oberzentren bzw. die Nachbarstädte der Hellwegzone die wichtigsten Arbeitsplatzzielgemeinden<br />

für <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> sind. Knapp ein Viertel der Auspendler arbeiteten<br />

im Jahr 2008 in Dortmund, rund 15 % in Bochum, etwa 10 % in Herne und je knapp 6 % in Essen<br />

und Recklinghausen.<br />

68 Eigene Darstellung<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

Seite 45


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />

Das Volumen der Einpendler, die in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ihren Arbeitsplatz hatten, lag im Jahr 2008<br />

bei 6.490 Personen.<br />

Arbeitslosigkeit<br />

Der drastische Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist<br />

nicht nur auf den Verlust der Arbeitsplätze im Bergbau und den erheblichen Stellenabbau im<br />

verarbeitenden Gewerbe – primär in den Branchen Maschinenbau und Chemie – in den 80er<br />

Jahren und der ersten Hälfte der 90er Jahre zurückzuführen, sondern hängt aktuell auch mit der<br />

fortschreitenden Globalisierung und der Wettbewerbsverschärfung der Märkte zusammen.<br />

20,0<br />

19,0<br />

18,0<br />

17,0<br />

16,0<br />

15,0<br />

14,0<br />

13,0<br />

12,0<br />

11,0<br />

10,0<br />

9,0<br />

8,0<br />

7,0<br />

6,0<br />

5,0<br />

1980<br />

Seite 46<br />

1981<br />

1982<br />

1983<br />

1984<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

1993<br />

Abbildung 3.5: Arbeitslosenquote in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1980-2008 (in %) 70<br />

Insgesamt führte die Schließung der Schachtanlage Erin auch dazu, dass die <strong>Stadt</strong> 1987 mit<br />

einer Arbeitslosenquote von 18,5 % bzw. 4.922 Arbeitslosen die Arbeitslosenstatistik des Ruhrgebiets<br />

anführte. Seit Mitte 1989 hat sich die Situation deutlich entspannt. Im September 2008<br />

lag die Arbeitslosenquote bei 12,8 % der abhängigen zivilen Erwerbspersonen. 71 Im Rechtskreis<br />

SGB III lag die Zahl der Arbeitslosen bei 913, im Rechtskreis SGB II bei 3.438. Damit liegt <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

um einen halben Prozentpunkt über dem Wert vom Kreis Recklinghausen mit<br />

12,5 %. Zur gleichen Zeit lag die Arbeitslosenquote in NRW bei 9,0 % und im Bundesgebiet bei<br />

8,2 %.<br />

3.3.4. Infrastruktur<br />

Die infrastrukturelle Ausstattung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> dient der Sicherung gesunder Lebensbedingungen<br />

und der Erhöhung der Lebensqualität. Unterschieden wird dabei zwischen<br />

technischen und sozialen Infrastruktureinrichtungen.<br />

Technische Infrastruktur<br />

Die technische Infrastruktur umfasst die Bereiche der Energieversorgung, der Wasserversorgung,<br />

der Abwasserbeseitigung sowie der Abfallbeseitigung.<br />

Die Energieversorgung untergliedert sich in die Elektrizitäts-, Fernwärme- und Gasversorgung.<br />

Die Elektrizitätsversorgung liegt in der Trägerschaft der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice<br />

GmbH. Die E.ON Kraftwerke GmbH betreibt an der <strong>Stadt</strong>grenze zu Dortmund das Steinkohlekraftwerk<br />

Knepper. Die Fernwärmeversorgung wird durch das Fernwärmenetz der E.ON<br />

69 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008e<br />

70 Eigene Darstellung<br />

71 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008f<br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />

Fernwärme GmbH sichergestellt, die Gasversorgung durch Versorgungsanlagen der E.ON<br />

Ruhrgas AG sowie die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH.<br />

Die Wasserversorgung wird in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> durch die Gelsenwasser AG gewährleistet. Die<br />

<strong>Stadt</strong> bezieht ihr Trinkwasser dabei aus den Wasserwerken in Haltern sowie in Witten.<br />

Zur Abwasserbeseitigung gehören sowohl die Abwasserableitung als auch die Abwasserreinigung.<br />

Die Abwasserreinigung für das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> obliegt der Emschergenossenschaft.<br />

Der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> fällt somit ausschließlich die Aufgabe der Abwassersammlung<br />

und Abwasserableitung zu. Mit Wirkung zum 31.12.2002 hat der EUV <strong>Stadt</strong>betrieb <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

AöR (EUV) die Durchführung dieser Aufgaben übernommen. Zum Schutz der Umwelt,<br />

zur Reinhaltung der Gewässer und des Grundwassers ist eine vorschriftsmäßige Abwasserbeseitigung<br />

unverzichtbar. Der EUV betreut zurzeit rund 250 km Entwässerungsnetz, das<br />

anfallendes Abwasser und Regenwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industrie aufnimmt und<br />

ableitet. Die für die Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen werden durch den<br />

EUV geplant, errichtet, betrieben und unterhalten. 72<br />

Der EUV führt darüber hinaus die öffentliche Abfallbeseitigung innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets<br />

durch. Lediglich die Sammlung im Rahmen des Dualen Systems Deutschland ist auf die Firma<br />

Veolia übertragen worden. Auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> gibt es keinen Abfallentsorgungsstandort.<br />

Der Abfall wird zu Entsorgungsstandorten nach Herten sowie nach Lünen<br />

gebracht. Auf der Fläche der ehemaligen Zentraldeponie der Abfallentsorgungsgesellschaft<br />

Ruhrgebiet (AGR) an der Pöppinghauser Straße betreibt die AGR einen Recyclinghof, an dem<br />

neben Haus- und Sperrmüll auch Elektrogeräte, Bauschutt, Gartenabfälle etc. abgegeben werden<br />

können.<br />

Soziale Infrastruktur<br />

Zu den wesentlichen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> zählen:<br />

� Verwaltungseinrichtungen<br />

� Bildungseinrichtungen<br />

� Sportanlagen<br />

� Einrichtungen für Kinder und Jugendliche<br />

� Einrichtungen für Senioren<br />

� Gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen<br />

� Kulturelle Einrichtungen<br />

Auf die Situation der genannten Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wird<br />

im Folgenden eingegangen.<br />

Verwaltungseinrichtungen<br />

Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sind das <strong>Rat</strong>haus, das Haus der Wirtschaft und das<br />

Haus der Jugend und Familie.<br />

Der EUV <strong>Stadt</strong>betrieb <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> mit Sitz am Westring übernimmt als Dienstleistungsunternehmen<br />

in der Trägerschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> die kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge<br />

wie Abfallwirtschaft und Abwasserbeseitigung sowie Straßenreinigung, <strong>Stadt</strong>bildpflege<br />

und Winterdienst. Das Umweltressort nimmt die Aufgaben des kommunalen Umwelt-<br />

72 Vgl. EUV <strong>Stadt</strong>betrieb <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> AöR o. J.<br />

Seite 47


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />

schutzes im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wahr. Darüber hinaus ist der Bereich Straßeninfrastruktur<br />

dem EUV als Teilbetrieb zugeordnet.<br />

Bildungseinrichtungen<br />

In <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> sind mit Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien und<br />

beruflichen Schulen alle Schulformen vertreten. Insgesamt sind im <strong>Stadt</strong>gebiet 21 Regelschulen,<br />

darunter zwei Gesamtschulen, sowie ein Berufskolleg vorhanden. 73 Neben den Regelschulen<br />

stehen zwei Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache zur Verfügung.<br />

Sportanlagen<br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> weist vielfältige Sportanlagen für die unterschiedlichsten sportlichen Aktivitäten<br />

auf, die u. a. von mehr als 80 Sportvereinen genutzt werden. Das Sportangebot an städtischen<br />

Sportanlagen wird durch private Einrichtungen ergänzt. Im Wesentlichen handelt es sich bei<br />

den im <strong>Stadt</strong>gebiet vorhandenen Sporteinrichtungen um Sporthallen und -plätze sowie Tennis-,<br />

Schieß- und Reitanlagen. Hinsichtlich der Ausstattung mit Badeanstalten verfügt <strong>Castrop</strong>-<br />

<strong>Rauxel</strong> über ein Hallenbad sowie mit dem Parkbad Nord über ein Freibad. Ein Golfplatz erweitert<br />

das Angebot.<br />

Als planerische Grundlage dient die Sportentwicklungskonzeption für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<br />

<strong>Rauxel</strong> 74 aus dem Jahr 2005.<br />

Einrichtungen für Kinder und Jugendliche<br />

Einrichtungen für Kinder und Jugendliche umfassen im Wesentlichen Betreuungseinrichtungen,<br />

Jugendzentren sowie Spielplätze.<br />

Im Bereich der Betreuungseinrichtungen stehen unterschiedliche Betreuungsformen zur Auswahl,<br />

um Familien ein ausgewogenes Angebot für die jeweilige Lebenssituation anbieten zu<br />

können. Das Angebot umfasst insgesamt 37 reguläre Kindergärten und Kindertagesstätten, von<br />

denen sich vier Einrichtungen zu zertifizierten Familienzentren weiterentwickelt haben, einen<br />

heilpädagogischen Kindergarten sowie ein Schulkinder-Haus zur Betreuung von Grundschülern.<br />

75 Darüber hinaus sind insgesamt acht Jugendzentren vorhanden. 76<br />

Das Angebot an Spielflächen umfasst derzeit 37 Spielplätze, zehn Bolzplätze bzw. Multifunktionsflächen<br />

sowie neun sonstige Spielflächen. 77 Als planerische Grundlage dient der Spielflächen-<br />

und Spielplatzplan 2010 bis 2015 mit integrierter Spielleitplanung, der sich derzeit in der<br />

Fortschreibung befindet.<br />

Einrichtungen für Senioren<br />

In <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> gibt es acht Senioren- und Pflegeheime, die von verschiedenen Trägern unterhalten<br />

werden. 78 Als weitere Einrichtungen sind verschiedene Wohnanlagen, die betreutes<br />

Wohnen im Alter ermöglichen, sowie ambulante Pflegedienste zu nennen.<br />

73<br />

Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2010a<br />

74<br />

Vgl. Internationale Vereinigung Sport und Freizeiteinrichtungen e.V. / Centrum für Nachhaltige Sportentwicklung<br />

o. J.<br />

75<br />

Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008d<br />

76<br />

Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2010b<br />

77<br />

Eigene Angaben des Bereichs Jugend und Familie der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Stand: März 2010<br />

78 Eigene Angaben des Bereichs Soziales der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Stand: November 2009<br />

Seite 48


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />

Das Angebot für Senioren wird durch Altentagesstätten sowie Seniorenkreise und -treffs ergänzt.<br />

Gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen<br />

Die Gesundheitsversorgung in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wird im Wesentlichen durch die Krankenhäuser<br />

und die praktizierenden Ärzte sichergestellt. Neben den beiden allgemeinen Krankenhäusern –<br />

dem Evangelischen Krankenhaus und dem St. Rochus-Hospital – sind zudem eine Psychiatrische<br />

Tagesklinik sowie ein komplementärmedizinisches Zentrum mit besonderem Schwerpunkt<br />

im Bereich der traditionellen indischen Medizin Ayurveda angesiedelt.<br />

Kulturelle Einrichtungen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> stellt ein differenziertes Angebot an kulturellen Einrichtungen bereit.<br />

Als wesentliche öffentliche kulturelle Einrichtungen sind das Westfälisches Landestheater<br />

e.V., die Volkshochschule, die <strong>Stadt</strong>bibliothek, die Galerie des Bürgerhauses, das Kulturbüro<br />

sowie das <strong>Stadt</strong>archiv zu nennen.<br />

Die öffentlichen kulturellen Einrichtungen werden durch private Einrichtungen ergänzt. Von<br />

Bedeutung sind hier insbesondere das AGORA Kulturzentrum sowie das Kino.<br />

3.3.5. Verkehr 79<br />

Die verkehrliche Situation in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> kann anhand der überörtlichen Anbindung an Straße,<br />

Schiene und Wasserstraße, der innerörtlichen Haupterschließung im motorisierten Individualverkehr<br />

(MIV) und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), dem Radwegenetz sowie anhand<br />

verschiedener Mobilitätskenndaten beschrieben werden.<br />

Überörtliche Anbindung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> liegt im unmittelbaren Einzugsbereich der drei Bundesautobahnen<br />

(BAB) A 2, A 42 und A 45 und ist damit direkt an die Oberzentren des Ruhrgebiets Dortmund,<br />

Duisburg, Essen und Oberhausen sowie überregional an Hannover, Berlin und Frankfurt angebunden.<br />

Die nahe gelegenen Autobahnen A 40 im Süden und A 43 im Westen sind schnell erreichbar<br />

und schaffen darüber hinaus Verbindungen nach Köln und Venlo.<br />

Den Bundesautobahnen nachgeordnet stellen insbesondere die Bundesstraße B 235 als wichtigste<br />

Nord-Süd-Verbindung und die Landesstraßen die Verbindungen zum regionalen und<br />

überregionalen Straßennetz her.<br />

Die Hauptangebote im überörtlichen Schienenverkehr in Richtung Herne und Dortmund stellen<br />

die S-Bahnlinie S 2, der Regionalexpress RE 3 und die Regionalbahnlinie RB 43 dar. Das stadtgrenzenübergreifende<br />

ÖPNV-Angebot ergänzen u. a. in Richtung Dortmund die Buslinien 378,<br />

480 und 482, in Richtung Datteln die Schnellbuslinie SB 22 und in Richtung Bochum die Buslinie<br />

353. Eine weitere Verbindung nach Herne stellt die Linie 311 dar.<br />

Durch den Rhein-Herne-Kanal, der als Bundeswasserstraße eingestuft ist, ist <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

darüber hinaus an das europäische Binnenwasserstraßennetz angebunden.<br />

Örtliches Straßennetz<br />

Das örtliche Straßennetz wird im Wesentlichen aus den Straßen mit Verbindungsfunktion zum<br />

regionalen und überregionalen Netz sowie aus den Straßen mit wichtigen ortsteilbezogenen<br />

Verbindungsfunktionen gebildet.<br />

79 HHS Ingenieur GmbH 2009: 4ff.<br />

Seite 49


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />

Wie bereits beschrieben, stellt die B 235 die wichtigste Verbindung in Nord-Süd-Richtung dar.<br />

Sie wird durch die Bahnhofstraße ergänzt.<br />

Im Norden der <strong>Stadt</strong> besteht das Netz der verkehrswichtigen Straßen u. a. aus der Ickerner<br />

Straße, der Recklinghauser Straße und der Römerstraße. Im Süden der <strong>Stadt</strong> sind in diesem<br />

Zusammenhang insbesondere die Dortmunder Straße in Richtung Kirchlinde, der Straßenzug<br />

Gerther Straße/Hellweg/Mengeder Straße sowie die Herner Straße und die Bochumer Straße<br />

zu nennen.<br />

Straßen mit wichtigen ortsteilbezogenen Verbindungsfunktionen sind u. a. die Freiheitstraße<br />

und der Deininghauser Weg in Norden des <strong>Stadt</strong>gebiets sowie die Dorlohstraße, die Cottenburgstraße<br />

und die Straßen innerhalb des Altstadtrings im Süden des <strong>Stadt</strong>gebiets.<br />

Öffentlicher Personennahverkehr<br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> verfügt über ein dichtes Busnetz, das insbesondere entlang der Hauptbedarfslinien<br />

Ickern/Habinghorst – Hauptbahnhof – Altstadt – Schwerin verläuft. Der ÖPNV übernimmt<br />

10 % des Gesamtverkehrsaufkommens. Die liniengebundenen Angebote überwiegen.<br />

Das Busangebot wird um flexible und bedarfsgerechte Angebotsformen ergänzt. Seit dem Jahr<br />

2008 verkehrt zwischen Henrichenburg-Becklem und Henrichenburg-Mitte an Wochenenden<br />

sowie Feiertagen ein Taxibus als bedarfsgesteuertes System im Stundentakt. Darüber hinaus<br />

kann an allen Tagen der Woche zwischen Waltrop <strong>Rat</strong>haus und Ickern Markt ein Anruf-<br />

Sammel-Taxi in Anspruch genommen werden.<br />

Radwegenetz<br />

Das Radwegenetz der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist vergleichsweise dicht und besteht aus Radwegen<br />

unterschiedlicher Funktion sowohl an Hauptstraßen als auch auf Trassen abseits der<br />

(Haupt-)Straßen. Hierzu zählen die Radwege des regionalen Landeswegenetzes mit überörtlicher<br />

Verbindungsfunktion und stadtteilverbindende Radwege sowie ergänzende Radwege mit<br />

überwiegender Verteilungsfunktion innerhalb der <strong>Stadt</strong>teile bzw. zur Anbindung an die stadtteilverbindenden<br />

Radwege.<br />

Basisdaten des Verkehrs<br />

Die Einwohner <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>s legen an einem Werktag insgesamt rund 200.000 Fahrten und<br />

Wege zurück. Das sind je Einwohner rund 2,6 Fahrten und Wege pro Tag – zu Fuß, mit dem<br />

Rad, mit Bus und Bahn, mit dem Kfz als Fahrer oder Mitfahrer.<br />

72 % bzw. etwa 144.000 aller Fahrten haben Quelle und Ziel im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Castrop</strong>-<br />

<strong>Rauxel</strong>. Die verbleibenden rund 56.000 Fahrten sind fast ausschließlich Fahrten über die <strong>Stadt</strong>grenze.<br />

Der Anteil des Durchgangsverkehrs ist sehr gering. Über 25 % der rund 200.000 Fahrten,<br />

die insgesamt täglich von den Einwohnern <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>s zurück gelegt werden, sind<br />

Fahrten in die bzw. aus den Nachbarstädte(n) des nahen und fernen Umlands.<br />

27 % der Fahrten/Wege sind Berufsverkehr, 28 % sind Fahrten im Einkaufs- und Besorgungsverkehr.<br />

Der Freizeitverkehr macht 28 % aus und der Schul- und Ausbildungsverkehr 17 %.<br />

Seite 50


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />

14%<br />

13%<br />

1%<br />

72%<br />

Binnenverkehr<br />

Ausstrahlender Vekehr<br />

Einstrahlender Verkehr<br />

Durchgangsverkehr<br />

Abbildung 3.6: Räumliche Verteilung des Gesamtverkehrsaufkommens 80<br />

Die Einwohner <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>s legen den Großteil ihrer Fahrten und Wege an einem Werktag<br />

mit dem Pkw zurück, davon über 95.000 Fahrten bzw. 48 % als Selbstfahrer und über 30.000<br />

Fahrten bzw. 15 % als Mitfahrer. In Summe sind dies 63 % der Fahrten, womit der Anteil höher<br />

ist als in den nahe gelegenen Großstädten Essen (50 %), Düsseldorf (40 %) und Mülheim<br />

(59 %).<br />

Geringer ist demzufolge die Bedeutung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes, der sich aus<br />

den nicht motorisierten Verkehrsträgern (Fußgänger und Fahrräder) und den öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

zusammensetzt. Sie übernehmen zusammen 36 % der Verkehrsfälle. Der Anteil<br />

des Fußverkehrs liegt bei 22 % bzw. mehr als 44.000 Wegen. Der Anteil des ÖPNV bei der<br />

Verkehrsmittelwahl liegt in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> bei 10 % bzw. rund 20.000 Fahrten und damit niedriger<br />

als in den umliegenden Großstädten Düsseldorf (23 %), Wuppertal (18 %) und Mülheim<br />

(16 %).<br />

Für den Radverkehr hat die Haushaltsbefragung, die im Jahr 2008 im Rahmen der Erarbeitung<br />

des Masterplans Mobilität durchgeführt wurde, einen geringen Anteil von 4 % am Gesamtfahrtenaufkommen<br />

ergeben.<br />

80 Eigene Darstellung<br />

Seite 51


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />

Seite 52


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 Teil I: Begründung<br />

4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />

Als Europastadt im Grünen verschreibt sich <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> im Zuge der Neuaufstellung des<br />

FNP 2025 nicht nur einer lokalen und stadtregionalen Perspektive der zukünftigen Entwicklung,<br />

sondern verfolgt auch die Umsetzung nationaler und europäischer Ziele im Kontext einer Strategie<br />

der nachhaltigen und ausgewogenen <strong>Stadt</strong>entwicklung. Vor diesem Hintergrund setzt sich<br />

das nachfolgende Leitbild des FNP 2025 aus drei Ebenen zusammen:<br />

Leitbild Flächennutzungsplan 2025<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Abbildung 4.1: Leitbildentwicklung Flächennutzungsplan 2025<br />

Den Überbau des Leitbilds zum FNP 2025 bildet die im Rahmen der deutschen Präsidentschaft<br />

des <strong>Rat</strong>es der Europäischen Union verabschiedete Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen<br />

<strong>Stadt</strong> 81 , die Handlungsfelder und -strategien von europäischer und nationaler Bedeutung<br />

aufzeigt, die für die zukünftige Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> als Bestandteil des europäischen<br />

polyzentrischen Städtesystems von übergeordneter Bedeutung sind. Die konsequente<br />

Übertragung der darin formulierten Zielstellungen für die stadtregionale und gesamtstädtische<br />

Perspektive <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>s erfolgt im Zuge der Ableitung von Handlungsfeldern und Leitlinien<br />

aus dem Zukunftsprojekt. Dabei handelt es sich um einen im Vorfeld des Aufstellungsprozesses<br />

des FNP 2025 umfangreich geführten öffentlichen Diskussionsprozess, der unter denselben<br />

Vorzeichen zukünftiger <strong>Stadt</strong>entwicklung wie die Leipzig Charta stand und daher für die schlüssige<br />

Weiterentwicklung des Leitbilds nutzbar ist. Die Ergebnisse, die auch inhaltlich mit den<br />

Handlungsempfehlungen der Leipzig Charta korrespondieren, gilt es nachfolgend für die Flächennutzungsplanung<br />

aufzubereiten und zu übertragen. Als stringente Weiterentwicklung der<br />

erarbeiteten Inhalte schließt die Leitbildentwicklung mit der Formulierung von räumlich konkreten<br />

Leitlinien und Zielen der zukünftigen <strong>Stadt</strong>entwicklung ab, die die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> mit<br />

dem FNP 2025 auf lokaler Ebene verfolgt. Nachfolgend werden die drei angeführten Ebenen<br />

inhaltlich konkretisiert.<br />

81 Vgl. Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong><br />

Leitbild der nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong><br />

Europäischer und nationaler Orientierungsrahmen<br />

Zukunftsprojekt<br />

<strong>Stadt</strong>regionaler und gesamtstädtischer Orientierungsrahmen<br />

Leitlinien und Ziele der zukünftigen <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Lokaler Orientierungsrahmen<br />

Seite 53


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />

4.1. Die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong><br />

Als Grundlage für die Ableitung von Handlungsfeldern und Zielen in einem europäischen und<br />

nationalen Kontext dient die am 24.05.2007 von den für <strong>Stadt</strong>entwicklung zuständigen Ministern<br />

der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verabschiedete Leipzig Charta zur nachhaltigen<br />

europäischen <strong>Stadt</strong> 82 . Dieses Dokument formuliert vor dem Hintergrund des Gebots einer<br />

nachhaltigen Entwicklung in den Bereichen Ökonomie, Ökologie, Kultur und Soziales Strategien<br />

und Grundsätze einer gemeinsamen europäischen <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik, die im Sinne eines<br />

integrierten Handlungsansatzes den Schutz, die Stärkung und die Weiterentwicklung der europäischen<br />

Städte zum Ziel hat. Die gewachsene europäische <strong>Stadt</strong> erfährt in diesem Zuge eine<br />

hohe Wertschätzung als wertvolles und unersetzbares Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgut 83 ,<br />

dessen zukünftige Entwicklung im Gleichklang von wirtschaftlichem Wachstum, sozialer Balance<br />

und intakter Umwelt sowie unter Beachtung gesundheitlicher, kultureller und baugestalterischer<br />

Anforderungen erfolgen soll. Zugleich benennt die Leipzig Charta auch die zentralen<br />

Problemfelder und Herausforderungen zukünftiger <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik, die in den Folgen<br />

des demographischen Wandels, sozialer Ausgrenzung und Ungleichheit, der Schaffung eines<br />

ausreichenden und preisgünstigen Wohnraumangebots sowie in der Bewältigung ökologischer<br />

Probleme begründet liegen. Unter Beachtung der vorhandenen Qualitäten sowie zukünftigen<br />

Herausforderungen gilt es zusammenfassend die Funktionsvielfalt und Wettbewerbsfähigkeit<br />

der europäischen Städte zu stärken und Entwicklungsdisparitäten zwischen Städten und innerhalb<br />

einzelner <strong>Stadt</strong>gebiete abzubauen. 84 Um die genannten Ziele zu erreichen und die zentralen<br />

Herausforderungen zukünftiger <strong>Stadt</strong>entwicklung zu bewältigen, formuliert die Leipzig Charta<br />

folgende Empfehlungen und Handlungsstrategien:<br />

4.1.1. Ansätze einer integrierten <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik stärker nutzen 85<br />

Darunter wird ein Prozess der ausgewogenen und gleichzeitigen Berücksichtigung von wesentlichen<br />

Interessen und Belangen der <strong>Stadt</strong>entwicklung verstanden, der unter Teilnahme aller<br />

relevanten Akteursgruppen der gesellschaftlichen Teilbereiche die Koordinierung zentraler städtischer<br />

Politikfelder in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht im Sinne eines angestrebten<br />

Interessenausgleichs zum Ziel hat. Unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten und mit<br />

Hilfe von integrierten <strong>Stadt</strong>entwicklungsprogrammen (vgl. Abschnitt 4.2) empfiehlt die Leipzig<br />

Charta zur Bewältigung der zentralen Herausforderungen sowie zur Funktionsstärkung europäischer<br />

Städte die Fokussierung auf folgende Handlungsstrategien in einer stadtregionalen Perspektive:<br />

Herstellung und Sicherung qualitätvoller öffentlicher Räume<br />

Durch die Herstellung und Sicherung qualitätvoller öffentlicher Räume, urbaner Kulturlandschaften<br />

sowie einer baukulturell anspruchsvollen <strong>Stadt</strong>gestalt soll ein Beitrag zur Steigerung der<br />

Lebensqualität der <strong>Stadt</strong>bewohner und zur Verbesserung weicher Standortfaktoren für Unternehmen<br />

geleistet werden.<br />

Modernisierung der Infrastrukturnetze und Steigerung der Energieeffizienz<br />

Unter dieser Handlungsstrategie werden mehrere Themenfelder zusammengefasst. Im Bereich<br />

<strong>Stadt</strong>verkehr sollen bezahlbare, nachhaltige und einer breiten Masse zugängliche stadt-<br />

82<br />

Vgl. Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong>: 1<br />

83<br />

Vgl. Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong>: 1<br />

84<br />

Vgl. Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong>: 1ff.<br />

85<br />

Vgl. Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong>: 2ff.<br />

Seite 54


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 Teil I: Begründung<br />

(regionale) Verkehrssysteme angestrebt werden, die zahlreiche Verkehrsträger wie den Fuß-<br />

und Radverkehr integrieren und mit städtischen Funktionen wie Arbeiten und Wohnen verknüpfen.<br />

Neben dem Einsatz modernster Informations- und Kommunikationstechnologien – auch zur<br />

Verbesserung kommunaler Verwaltung – sollen technische Infrastrukturen der Ver- und Entsorgung<br />

instand gehalten und an die jeweiligen Funktionsansprüche im städtischen Raum angepasst<br />

werden. In diesem Zusammenhang wird auch der energetischen und ökonomischen Effizienz<br />

sowie dem sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen, insbesondere bei der Errichtung<br />

neuer und der Sanierung bestehender Gebäude, eine besondere Beachtung geschenkt.<br />

Darüber hinaus ist es die Aufgabe einer vorausschauenden <strong>Stadt</strong>- und Regionalplanung – so<br />

auch des neuen FNP – über die Steuerung der Flächeninanspruchnahme eine kompakte Siedlungsstruktur<br />

sowie die Mischung städtischer Funktionen zu befördern und dadurch – auch im<br />

Sinne der Anpassung an die Folgen des Klimawandels – einen Beitrag zur sparsamen und<br />

nachhaltigen Nutzung von Ressourcen zu leisten.<br />

Aktive Innovations- und Bildungspolitik<br />

Die Förderung von Wissenstransfer, Netzwerkbildung, interkulturellem und sozialem Dialog sowie<br />

die Verbesserung des Leistungsvermögens von Wissens- und Bildungsstandorten durch<br />

eine integrierte <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik soll zu einer optimalen Nutzung des Wissenspotenzials<br />

einer <strong>Stadt</strong> beitragen.<br />

4.1.2. Besondere Aufmerksamkeit den benachteiligten <strong>Stadt</strong>quartieren im gesamtstädtischen<br />

Kontext 86<br />

Die stärkere Berücksichtigung benachteiligter <strong>Stadt</strong>quartiere zielt auf die Bewältigung der Folgen<br />

des ökonomischen und sozialen Strukturwandels im Zuge der Globalisierung ab. Als zentrale<br />

Herausforderungen der zukünftigen <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik werden neben hoher Arbeitslosigkeit<br />

vor allem Unterschiede in der Sozialstruktur der <strong>Stadt</strong>bewohner erkannt, welche sich in<br />

Folge einer sozialen Ausgrenzung zu einer Bedrohung der Sicherheit und Stabilität der städtischen<br />

Bewohnerstruktur entwickeln können. So bemängelt die Leipzig Charta die über das<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet oftmals ungleiche Verteilung ökonomischer, sozialer und ökologischer Potenziale<br />

und fordert sowohl zu einer aktiven Integrations- als auch zu einer sozialen Wohnraumpolitik<br />

auf. Um den angeführten Unterschieden in benachteiligten <strong>Stadt</strong>quartieren zukünftig begegnen<br />

und Entwicklungsperspektiven aufzeigen zu können, wird ebenso die Notwendigkeit eines frühzeitigen<br />

Gegensteuerns wie auch eines intensiven Meinungsaustauschs aller betroffenen und<br />

relevanten Akteure hervorgehoben. Als Bestandteil einer integrierten <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik<br />

werden nachfolgende Handlungsstrategien für benachteiligte <strong>Stadt</strong>quartiere empfohlen:<br />

Städtebauliche Aufwertungsstrategien verstetigen<br />

Städtebauliche Aufwertungsstrategien sind notwendig, um analog zu den Ausführungen zur<br />

Qualität städtischer Räume und der angestrebten Energieeffizienz bestehender und künftiger<br />

Gebäude langfristig eine Attraktivitätssteigerung benachteiligter <strong>Stadt</strong>quartiere mit Hilfe eines<br />

Entwicklungskonzepts zu erreichen, das sowohl private als auch öffentliche Folgeinvestitionen<br />

steuert.<br />

Stärkung der lokalen Wirtschaft und der lokalen Arbeitsmarktpolitik<br />

Ökonomische Stabilisierungsmaßnahmen sollen dazu beitragen, in den benachteiligten <strong>Stadt</strong>quartieren<br />

Arbeitsplätze neu zu schaffen und zu sichern, Existenzgründungen zu erleichtern<br />

und Qualifikationsangebote nachfrageorientiert einzurichten. Dazu fokussiert die Leipzig Charta<br />

Seite 55


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />

insbesondere auf die Potenziale ethnischer Ökonomien und empfiehlt zur Umsetzung neben<br />

einer gebietsbezogenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik speziell die Unterstützung sozialökonomischer<br />

Einrichtungen und bürgernaher Dienstleistungen.<br />

Aktive Bildungs- und Ausbildungspolitik für Kinder und Jugendliche<br />

Die Verbesserung der lokalen Bildungs- und Ausbildungssituation soll dazu beitragen, die Möglichkeiten<br />

zur Teilhabe und Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen in benachteiligten<br />

<strong>Stadt</strong>teilen bedarfsorientiert zu verbessern. In diesem Kontext wird auf die Notwendigkeit einer<br />

aktivierenden, sozialraumorientierten Kinder- und Jugendpolitik hingewiesen.<br />

Leistungsstarken und preisgünstigen <strong>Stadt</strong>verkehr fördern<br />

Durch die Entwicklung eines leistungsstarken und preisgünstigen Verkehrssystems soll in benachteiligten<br />

Quartieren zum einen die stadt-(regionale) Verkehrsanbindung verbessert und<br />

zum anderen die verkehrsbedingte Umweltbelastung reduziert werden. Die angestrebte Qualitätssteigerung<br />

als Wohnstandort kann sowohl in Anlehnung an die vorigen Ausführungen zu<br />

Infrastrukturnetzen mit Hilfe der Bereitstellung eines preiswerten öffentlichen Personennahverkehrssystems<br />

als auch durch eine integrierte Verkehrsplanung erreicht werden.<br />

4.1.3. Folgerungen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2025<br />

Abschließend ist festzuhalten, dass die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong><br />

insbesondere auf der europäischen und nationalen Ebene einen Orientierungsrahmen bildet,<br />

der Handlungsstrategien für den Umgang mit Hemmnissen und Potenzialen zukünftiger <strong>Stadt</strong>entwicklungsprozesse<br />

aufzeigt. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> stellt sich den zentralen Herausforderungen<br />

zukünftiger <strong>Stadt</strong>entwicklung und verfügt mit dem FNP 2025 über ein schlagkräftiges<br />

Planungsinstrument. Wenngleich mit dessen Hilfe über die Koordination der Flächeninanspruchnahme<br />

verschiedener Nutzungen nicht alle übergeordneten Themenfelder der Leipzig<br />

Charta aufgegriffen werden können und dazu vielmehr weitere flankierende Maßnahmen nötig<br />

sind, so gilt es nachfolgend die inhaltlichen Anregungen auf einer gesamtstädtischen Ebene für<br />

die Flächennutzungsplanung zu konkretisieren. Dies wird mit Hilfe der Aufbereitung der Ergebnisse<br />

des Zukunftsprojekts als integriertes <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept vollzogen, dessen zentrale<br />

Aussagen kompatibel zu den Handlungsempfehlungen der Leipzig Charta sind. Darin wurden<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten konkrete<br />

Handlungsfelder und Leitlinien der zukünftigen <strong>Stadt</strong>entwicklung formuliert. Deren zentrale Aussagen<br />

und Relevanz für die Aufstellung des FNP 2025 werden im nachfolgenden Kapitel erläutert.<br />

4.2. Die Bedeutung des Zukunftsprojekts für die Ausarbeitung von Handlungsfeldern<br />

und Leitlinien 87<br />

Bereits weit im Vorfeld der Neuaufstellung des FNP hat sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> entschieden,<br />

einen umfangreichen öffentlichen Diskussionsprozess mit allen Bürgerinnen und Bürgern<br />

über Ziele und Strategien der <strong>Stadt</strong>entwicklung anzustoßen. Ziel des Zukunftsprojekts war<br />

es, zu bisherigen und zukünftigen Planungen sowie weiteren Entwicklungsschwerpunkten das<br />

Meinungsbild der Öffentlichkeit einzuholen und in den Planungsprozess einzubringen. Dies ist<br />

nicht nur geschehen, um genauer auf die Bedürfnisse der Bürger reagieren zu können, sondern<br />

86 Vgl. Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong>: 5ff.<br />

87 Vgl. Scheuvens + Wachten o. J.: 142ff.<br />

Seite 56


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 Teil I: Begründung<br />

auch, um über veränderte Rahmenbedingungen der Planung und der <strong>Stadt</strong>entwicklung aufzuklären<br />

und einen Konsens über die künftigen Ziele und Entwicklungsleitlinien zu erreichen.<br />

In einem breit angelegten <strong>Stadt</strong>teildialog wurden zunächst Planungsgespräche zur <strong>Stadt</strong>teilentwicklung<br />

durchgeführt und in Strukturkonzepten zur <strong>Stadt</strong>teilentwicklung zusammengefasst. Um<br />

die Ergebnisse aus den Planungsgesprächen für die Flächennutzungsplanung nutzbar zu machen,<br />

wurden diese anschließend in einen gesamtstädtischen Kontext gestellt. Hierzu wurden<br />

Anforderungen an die Leitlinien zur Gestaltung der gesamtstädtischen Entwicklung aus Sicht<br />

der <strong>Stadt</strong>teile formuliert, auf deren Grundlage themenbezogene Fachgespräche zur Entwicklung<br />

der Gesamtstadt durchgeführt wurden.<br />

Aufbauend auf einer zusammenfassenden Analyse wurden verschiedene Szenarien zur <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

diskutiert. Es wurde Einigkeit darüber erzielt, das Denkmodell C „Balance finden“<br />

zur Grundlage für die strategische Ausrichtung der <strong>Stadt</strong>entwicklung in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> zu machen.<br />

Bestandsentwicklung sowie die Konzentration auf Zukunftsstandorte mit Impulskraft sind<br />

maßgebliche Leitlinien für die <strong>Stadt</strong>entwicklung in den altindustriellen nördlichen <strong>Stadt</strong>teilen. Im<br />

Süden und am Rand ist eine Strategie der maßvollen Arrondierung und Konsolidierung der<br />

<strong>Stadt</strong>teilinfrastruktur zu verfolgen. Der <strong>Stadt</strong>mittelpunkt ist gesamtstädtischer Entwicklungsschwerpunkt<br />

zur Ausprägung eines regionalen Standortprofils. In der Konsequenz zielt dieses<br />

Denkmodell auf eine Ausbildung unterschiedlicher, sich ergänzender <strong>Stadt</strong>teilprofile ab. Die<br />

Nutzung und Sicherung zukünftiger Entwicklungschancen in allen <strong>Stadt</strong>teilen bleibt gewährleistet,<br />

wobei eine Verringerung der räumlichen Disparitäten langfristig möglich erscheint.<br />

Die Identität und Eigenständigkeit der Ortsteile, die kennzeichnend für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

ist, spielt als Bezugspunkt für die Bevölkerung eine wichtigere Rolle als die Gesamtstadt. Die<br />

historisch gewachsene dezentrale Siedlungs- und Zentrenstruktur birgt das Potenzial für eine<br />

räumlich ausgewogene und nachhaltige Entwicklung, weil einerseits viele Grundversorgungseinrichtungen<br />

wohnortnah zur Verfügung gestellt werden können und sich andererseits die unterschiedlichen<br />

Angebots- und Nutzungsprofile der Zentren im gesamtstädtischen Kontext ergänzen<br />

können.<br />

Leitziel der zukünftigen <strong>Stadt</strong>entwicklung ist damit grundsätzlich die Bereitstellung eines angemessenen<br />

Entwicklungsspielraums in allen <strong>Stadt</strong>teilen, die somit in ihrer jeweiligen Funktion<br />

gestärkt werden sollen. Die Verteilung von Flächenzuwächsen kann allerdings nicht linear für<br />

alle Ortsteile gleichmäßig erfolgen, sondern mit Ausrichtung auf die jeweilige Größenordnung<br />

des Ortsteils und seiner Schwerpunktfunktion für die Gesamtstadt. Maßstab dabei ist eine ausgewogene<br />

Verteilung der notwendigen Siedlungsflächenzuwächse, aber auch den damit unter<br />

Umständen einhergehenden Belastungen, z. B. im Verkehr und für Infrastrukturaufwendungen.<br />

Unter dem Gebot einer nachhaltigen <strong>Stadt</strong>entwicklung sollen die vorrangige Nutzung von Bestandspotenzialen<br />

und die Revitalisierung ehemals genutzter Standorte im Sinne eines qualitativen<br />

<strong>Stadt</strong>umbaus im Vordergrund stehen, um die erstmalige Inanspruchnahme von Freiraumbereichen<br />

auf ein Minimum zu begrenzen. Das gilt zum einen für die zahlreichen gewerblichen<br />

Strukturwandelflächen und zum anderen auch für leerstandsbedrohte Wohnlagen, die angesichts<br />

sinkender Nachfrage aufgrund verdichteter Bauformen, unzeitgemäßer Zuschnitte,<br />

Ausstattungs- und Modernisierungsmängeln oder Auslaufen öffentlicher Förderbindungen nicht<br />

mehr dauerhaft vermietbar sind.<br />

Qualitativer <strong>Stadt</strong>umbau sichert insgesamt die Auslastung der vorhandenen Infrastruktur. Eine<br />

solche Strategie des qualitativen <strong>Stadt</strong>umbaus schließt auch die Wiedergewinnung von Freiräumen<br />

für den Natur- und Landschaftsschutz sowie für Freizeit und Naherholung mit ein. Dies<br />

betrifft insbesondere die Entwicklungsbereiche entlang der Emscher und des Kanals.<br />

Seite 57


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />

Wirtschaftliche, infrastrukturelle und zunehmend auch sonstige Attraktivitätssteigerungen im<br />

Bereich der weichen Standortfaktoren wie Bildung, Kultur, Natur- und Landschaft, Freizeit,<br />

Wohnumfeld etc. verändern die Anziehungskraft der Städte und Regionen im Wettbewerb um<br />

Einwohner, Kaufkraft und Arbeitsplätze untereinander und wirken sich unmittelbar auf die Zuwanderung<br />

aus. Für <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wird es daher in den nächsten Jahren vor allem darum<br />

gehen, die vorhandenen Qualitäten, die sich aus der Siedlungsstruktur und aus der Lage im<br />

Übergang zur Ballungsrandzone ergeben, zu sichern und im Sinne einer nachhaltigen Strategie<br />

des qualitativen <strong>Stadt</strong>umbaus weiter zu entwickeln.<br />

Aus den entwicklungspolitischen Rahmenbedingungen sowie aus den in den Planungsgesprächen<br />

formulierten Zukunftsvorstellungen der einzelnen <strong>Stadt</strong>teile ergeben sich folgende zukünftige<br />

Handlungsfelder der <strong>Stadt</strong>entwicklung:<br />

� Wohnen:<br />

Maß- und qualitätvoller Neubau, Bestandsentwicklung und <strong>Stadt</strong>umbau als Strategiemix<br />

zur Weiterentwicklung und Profilierung des Wohnstandorts <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>.<br />

� Freiraum:<br />

Sicherung der Durchgängigkeit und siedlungsstrukturierenden Funktion der Grünzüge und<br />

Vernetzung mit dem innerstädtischen Freiraumsystem.<br />

� Arbeiten und Gewerbe:<br />

Konzentration auf die Strukturwandelflächen, Profilierung des Gewerbestandorts und Fokussierung<br />

auf Kompetenzfelder.<br />

� Zentren:<br />

Stärkung der Ortsteilzentren als multifunktionale Orte für Nahversorgung, <strong>Stadt</strong>teilinfrastruktur<br />

und Wohnen.<br />

� <strong>Stadt</strong>gestalt:<br />

Definition von stadtgestalterischen Sorgfaltsbereichen zur Verbesserung der Außenwirkung<br />

und zur Orientierung im <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />

Im Nachfolgenden werden die für den FNP relevanten Kernaussagen des Zukunftsprojekts bezogen<br />

auf die einzelnen Handlungsfelder wiedergegeben. Auf eine Thematisierung des Handlungsfelds<br />

<strong>Stadt</strong>gestalt wird in diesem Zusammenhang verzichtet, da die Darstellungen des<br />

neuen FNPs keine Steuerungsmöglichkeiten diesbezüglich zulassen.<br />

4.2.1. Handlungsfeld Wohnen<br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> muss sich langfristig als attraktiver Wohnstandort weiterentwickeln, um Abwanderungstendenzen<br />

entgegen zu wirken und um die Zahl der Zuzüge konstant zu halten. Entscheidend<br />

hierfür ist ein attraktives und nachfragegerechtes Wohnraumangebot in allen Teilmärkten.<br />

Neben der Gebäudequalität ist das Wohnumfeld ein wesentlicher Entscheidungsfaktor<br />

für einen neuen Wohnstandort. Sowohl im Bestand als auch bei der Entwicklung neuer Wohnbauflächen<br />

ist daher auf eine gute Freiflächenausstattung, eine hinreichende Ausstattung mit<br />

Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen sowie kurze Wege zu achten.<br />

Um die Inanspruchnahme von Freiraum für Wohnbauzwecke zu reduzieren, ist der Wiedernutzung<br />

von geeigneten Brachflächen in integrierten Lagen prinzipiell Vorrang vor der Entwicklung<br />

neuer Baugebiete einzuräumen. Über behutsame Arrondierungen sowie über die Realisierung<br />

von überschaubaren Einheiten in integrierten Lagen kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> die Einbindung<br />

neuer Wohnstandorte in die <strong>Stadt</strong>teile deutlich verbessern. Zudem bietet dies vor dem<br />

Hintergrund des demographischen Wandels und der rückläufigen Bevölkerungszahl die Mög-<br />

Seite 58


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 Teil I: Begründung<br />

lichkeit, auch in Zukunft Infrastruktureinrichtungen besser auszulasten und die so neu geschaffenen<br />

Wohnstandorte besser in die <strong>Stadt</strong>teile zu integrieren.<br />

Im Folgenden werden die im Zukunftsprojekt formulierten Leitlinien für das Handlungsfeld Wohnen<br />

näher beschrieben. Auf die Leitlinien<br />

� Qualitativen <strong>Stadt</strong>umbau angehen!<br />

� Langfristig Überkapazitäten abbauen!<br />

wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen, da der FNP 2025 zur Umsetzung dieser Leitlinien<br />

keine konkreten Steuerungsmöglichkeiten zulässt.<br />

Vorrang für integrierte Lagen!<br />

Das Wohnen soll vor allem im Umkreis der <strong>Stadt</strong>teilzentren attraktiver werden und zur Stabilisierung<br />

der Mantelbevölkerung im Einzugsbereich der <strong>Stadt</strong>teilzentren beitragen. Gerade vor<br />

dem Hintergrund rückläufiger Bevölkerungszahlen und der Auswirkungen des demografischen<br />

Wandels auf die altersspezifischen Anforderungen an die Infrastruktur, wie zum Beispiel Spiel-<br />

und Sportplätze, Kindergärten, Schulen oder Pflegeplätze, bekommen die Infrastrukturfolgebedarfe<br />

von Neuausweisungen ein höheres Gewicht. Die Infrastrukturfolgebedarfe sollten soweit<br />

wie möglich über vorhandene Infrastruktureinrichtungen abgedeckt werden können. Infolgedessen<br />

sind neue Wohngebiete in erster Linie in zumutbarer Entfernung zu den bestehenden<br />

Ortsteilzentren vorzusehen.<br />

Die großzügige Ausweisung von Wohngebieten hat in der Vergangenheit häufig dazu geführt,<br />

dass diese sich nur schwer in die gewachsenen <strong>Stadt</strong>teilstrukturen einfügen konnten. Über behutsame<br />

Arrondierungen statt isolierter Neuausweisungen sowie über die Realisierung von überschaubaren<br />

Einheiten in integrierten Lagen kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> die Einbindung<br />

neuer Wohnstandorte in die <strong>Stadt</strong>teile deutlich verbessern und sich damit auch von der Praxis<br />

der Nachbarstädte im Sinne eines eigenen Wohnstandortprofils absetzen.<br />

Eigenheimangebote vor allem im innerstädtischen Bereich schaffen!<br />

Der Eigenheimmarkt wird in den nächsten Jahren an Dynamik verlieren. Der demografische<br />

Effekt wird dazu führen, dass die Altersklasse der typischen Eigenheimerwerber zahlenmäßig<br />

deutlich zurückgehen wird. In der Regel sind Eigenheimerwerber am ehesten bereit, auf der<br />

Suche nach dem geeigneten Objekt <strong>Stadt</strong>grenzen zu überschreiten. In der Vergangenheit haben<br />

sie in großem Umfang zum positiven Wanderungssaldo der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> beigetragen.<br />

Für die Bevölkerungsentwicklung von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wird es daher entscheidend sein,<br />

inwiefern es der <strong>Stadt</strong> gelingt, kurz- bis mittelfristig noch von der Nachfrage auf dem Eigenheimmarkt<br />

zu profitieren. Hierfür ist es erforderlich, innerhalb der nächsten Jahre entsprechend<br />

attraktive Baugebiete an den Markt zu bringen, die darüber hinaus hohen Ansprüchen an die<br />

integrierte Lage, an den Städtebau sowie an die Qualität des Freiraums und des Wohnumfelds<br />

genügen.<br />

Bereits mittelfristig ist ein verschärfter Qualitätswettbewerb auf dem Markt selbst genutzter Eigenheime<br />

zu erwarten, in dem vor allem Angebote mit einem konkurrenzfähigen Preis-<br />

/Leistungsverhältnis und mit hoher städtebaulichen Qualität, vor allem im innerstädtischen Bereich<br />

und im Quartierszusammenhang, eine gute Chance haben werden. In Erwartung einer<br />

steigenden Nachfrage nach qualitätvollen und individuellen Eigenheimangeboten sollte der<br />

Realisierung von kleinen Wohngebieten, die die Bildung von Quartieren und Nachbarschaften<br />

ermöglichen, Vorrang eingeräumt werden.<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />

Zielgruppenspezifische und individuelle Wohnangebote ermöglichen!<br />

Die Zielgruppenorientierung von Wohnungsangeboten wird immer wichtiger. Modellhafte Neubauvorhaben<br />

sind geeignet, um das Profil des Wohnstandorts <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> zu schärfen. Das<br />

könnten zum Beispiel Wohnprojekte am Wasser, beispielhafte Umbauprojekte, gemeinschaftliche,<br />

generationenübergreifende Wohnmodelle oder Wohnprojekte im Niedrigenergiestandard<br />

sein. Der innerstädtische Bereich bietet darüber hinaus gute Voraussetzungen für freizeitorientiertes<br />

Wohnen oder für Service-Wohnen.<br />

4.2.2. Handlungsfeld Freiraum<br />

Das Freiraumsystem der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wird durch die beiden in Nord-Süd-Richtung<br />

verlaufenden regionalen Grünzüge E und F des Emscher Landschaftsparks sowie ein dichtes<br />

innerstädtisches Netz von Freiflächen geprägt. Das <strong>Stadt</strong>gebiet umfasst ein großes Spektrum<br />

unterschiedlicher Landschaftsräume, worunter sowohl Räume mit intensiver landwirtschaftlicher<br />

Nutzung und anthropogener Überformung durch Verkehrs- und Leitungstrassen, als auch Räume<br />

mit vielfältigem Nutzungsmuster und hoher Erlebnisqualität fallen. Die unterschiedlichen<br />

Landschaftsräume, die im Norden durch das Wasser und im Süden durch eine bewegte Topografie<br />

gekennzeichnet werden, bieten ausreichend Ansatzpunkte, um die Freiräume als ökologische<br />

Ausgleichsräume mit ihren Freiraumfunktionen langfristig zu erhalten, zu sichern und in<br />

ihrer Qualität zu verbessern.<br />

Die wesentlichen Zielaussagen zur Freiraumentwicklung ergeben sich aus den landschaftsplanerischen<br />

und naturschutzrechtlichen Vorgaben. Das Leitbild zur gesamträumlichen Entwicklung<br />

des Freiraumsystems zielt darauf ab, ein durchgängiges Freiraumsystem zu entwickeln,<br />

das im landschaftsbezogenen Freiraum auf der Weiterentwicklung der Regionalen Grünzüge<br />

aufbaut. Die vereinzelt im Siedlungsraum liegenden Freirauminseln sollen dabei geschützt und<br />

in das Freiraumsystem integriert werden, um unter anderem für die landschaftsbezogene und<br />

naturverträgliche Naherholung ausreichend dimensionierte und gut erreichbare Freiräume zu<br />

sichern.<br />

Im Folgenden werden die im Zukunftsprojekt formulierten Leitlinien für das Handlungsfeld Freiraum<br />

im Einzelnen beschrieben.<br />

Erhalt und Stärkung der siedlungsgliedernden Freiraumfunktion!<br />

Die Grünzüge E und F des Emscher Landschaftsparks stellen das Grundgerüst des Freiraumsystems<br />

dar und erfüllen eine siedlungsgliedernde Funktion im regionalen Maßstab. Der Sicherung,<br />

Optimierung und Rückführung von Freiräumen zur Gewährleistung der Durchgängigkeit<br />

des gesamtstädtischen Freiraums, insbesondere im Bereich der Grünzüge, kommt daher eine<br />

große Bedeutung zu. Eine weitere Siedlungsflächenentwicklung im Bereich der Grünzüge sollte<br />

unbedingt vermieden werden. Besonderes Augenmerk ist auf die Gestaltung der Siedlungsränder<br />

zu richten.<br />

Ein weiterer prioritärer Handlungsraum wird in der Sicherung und Aufwertung des Teilraums<br />

„Engstelle <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>-Herne“ gesehen. Das Kompensationsflächenkonzept benennt diesen<br />

Raum als Vorranggebiet für die Kompensationsumsetzung mit Prioritätsstufe 2.<br />

Die siedlungsgliedernde Funktion des Freiraums setzt sich auf der Ortsteilebene fort. Der Landschaftsraum<br />

reicht vielerorts bis weit in die Siedlungsbereiche hinein. Die Verknüpfung der Regionalen<br />

Grünzüge E und F mit den innerstädtischen Freiflächen soll insgesamt verbessert<br />

werden. Vorrangige Handlungsräume sind der Grünzug Ickern-Deininghauser Bach, die Grüne<br />

Achse Landwehrbach, die Grünverbindung zwischen den Grünzügen E und F im Bereich des<br />

Seite 60


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 Teil I: Begründung<br />

<strong>Stadt</strong>mittelpunkts sowie die Anbindung des <strong>Stadt</strong>teils Habinghorst an den Rhein-Herne-Kanal.<br />

Auch die Verbesserung der Vernetzung von Grünanlagen südlich der <strong>Castrop</strong>er Altstadt vom<br />

Grünzug Erin über den <strong>Stadt</strong>garten bis zum ehemaligen Rennbahngelände ist zu nennen.<br />

Wichtige Zugangssituationen von der Siedlung in die Landschaft, die auch im Rahmen der Flächennutzungsplanung<br />

gesichert werden können, werden in bisher als gewerbliche Baufläche<br />

dargestellten Brachen am Kanal (Rütgers/ChemSite) sowie im Grünzug nördlich von Merklinde<br />

gesehen. Die siedlungsgliedernde Funktion des Grünzugs zwischen Merklinde im Süden sowie<br />

Obercastrop und Schwerin im Norden ist durch die Trasse der L654n und jüngste Entwicklungen<br />

im Wohnungsbau schon stark beeinträchtigt. Der Raum wird durch den Weiterbau der<br />

L654n sowie Infrastruktur- und Gewerbeflächenentwicklungen im Bereich Stahlbaustraße in<br />

Zukunft noch eher eine Zunahme der Belastungen erfahren. Der verbleibende grüne Saum zwischen<br />

den <strong>Stadt</strong>teilen sollte in seinem Bestand gesichert und landschaftspflegerisch aufgewertet<br />

werden, sodass er als stadträumliche Zäsur erkennbar bleibt.<br />

„Sprung über die Emscher“ zum Entwicklungskonzept werden lassen!<br />

Der Sprung über die Emscher muss deutliche Aufwertungsimpulse auch für die angrenzenden<br />

Wohnlagen entfalten. Ausgehend vom neuen Emschertal sollten vorhandene Lagen mit gleichem<br />

Qualitätsanspruch aufgewertet werden. Aus dem „Sprung über die Emscher“ muss ein<br />

Entwicklungskonzept für den Norden werden.<br />

Weiterentwicklung landschaftsräumlicher Charakteristika!<br />

Die zahlreichen unterschiedlichen Landschaftstypen von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> sollen in ihren natur-<br />

und kulturräumlichen Eigenarten bewahrt und gefördert werden.<br />

Sicherung und Verbesserung der landschaftsbezogenen Naherholung!<br />

Für die landschaftsbezogene und naturverträgliche Naherholung sind ausreichend dimensionierte<br />

und gut erreichbare Freiräume zu sichern. Die Qualität der klassischen Naherholungsgebiete<br />

<strong>Castrop</strong>er Holz und Grutholz ist zu sichern und in Teilbereichen zu verbessern. Mittel- bis<br />

langfristig besteht die Chance, das Naherholungsgebiet <strong>Castrop</strong> Holz über den Landschaftspark<br />

Bladenhorst bis an den Rhein-Herne-Kanal heranzuführen. Der Industriewald auf Victor III/IV,<br />

der im FNP als Waldfläche dargestellt werden soll, bietet die Möglichkeit, den Ortsteil Ickern an<br />

das Naherholungsgebiet Grutholz/Deininghauser Bach besser anzubinden.<br />

Große Potenziale in Bezug auf die Naherholung bieten die Landschaftsräume am Kanal. Hier<br />

gilt es, neue Freiräume für eine aktive Freizeitgestaltung zu schaffen, die zur Profilierung <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>s<br />

beitragen können. Das Wasserquartier Pöppinghausen soll zu einem Sport- und<br />

Freizeitschwerpunkt mit regionaler Ausstrahlung werden. Die Kanalinsel soll zu einem Sport-<br />

und Freizeitschwerpunkt mit starkem Bezug zum <strong>Stadt</strong>teil Henrichenburg werden.<br />

Sicherung und Verbesserung der ökologischen Freiraumfunktionen!<br />

Das Freiraumsystem von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist sehr stark anthropogen überformt und in Teilbereichen<br />

hohen Belastungen durch Verlärmung, Schadstoffeintrag und Zerschneidung ausgesetzt.<br />

Die Verringerung und Aufwertung insbesondere solcher Freiräume, die ein hohes Entwicklungspotenzial<br />

für den Biotop- und Artenschutz aufweisen, sollte daher angestrebt werden. Der<br />

Stärkung linearer Strukturen als Vernetzungskorridore kommt dabei eine Schlüsselfunktion zur<br />

Förderung von Wechselbeziehungen zwischen ökologisch bedeutsamen Freiräumen zu. Die<br />

ökologische Bedeutung von Fließgewässern, die im Zuge des Umbaus des Emschersystems<br />

aufgewertet werden, sollte durch die Entwicklung von Pufferzonen gestärkt werden.<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />

4.2.3. Handlungsfeld Arbeiten und Gewerbe<br />

Durch den Rückzug aus der Montanindustrie hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> in den letzten 25<br />

Jahren eine große Zahl von Arbeitsplätzen im sekundären Sektor verloren. Diese konnten nur<br />

teilweise durch die positiven Entwicklungen im tertiären Sektor kompensiert werden. Der Strukturwandel<br />

und der Standortwettbewerb der Regionen werden auch in den kommenden Jahren<br />

die zentrale Herausforderung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> sein. Ziel ist es, den Standort <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

zukunftsfähig weiter zu entwickeln, verbunden mit einer deutlichen Verbesserung<br />

der Beschäftigungssituation, einem verbesserten Lebensstandard, einem anspruchsvollen Kultur-,<br />

Freizeit, und Konsumangebot sowie einer Forschungs- und Weiterbildungsinfrastruktur.<br />

Die wesentlichen Richtungsentscheidungen für die zukünftige Entwicklung des Gewerbestandorts<br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> sind bereits im positiven Sinne getroffen worden. Die <strong>Stadt</strong> wird sich auf<br />

die gewerbliche Wiedernutzung der Strukturwandelflächen konzentrieren, die allerdings zum<br />

Teil Entwicklungshemmnissen unterliegen. Insbesondere die großräumige infrastrukturelle Erschließung<br />

weist Defizite auf, die zu Vermarktungsproblemen bzw. zu Belastungen umliegender<br />

Wohngebiete durch den Schwerlastverkehr führt. Die Beseitigung dieser Defizite muss die Strategie<br />

zur Wiedernutzung gewerblicher Brachflächen notwendigerweise begleiten.<br />

Verbesserung der Beschäftigungssituation!<br />

Die Beschäftigungssituation in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist mittel- bis langfristig zu verbessern. Der Arbeitsplatzverlust<br />

durch den Zusammenbruch der Montanindustrie wurde in der Vergangenheit<br />

vor allem durch neue Arbeitsplätze in der Region kompensiert, sodass die Arbeitslosenquote in<br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> heute sogar unter dem Ruhrgebietsmittel liegt. Diese relativ günstige Situation<br />

resultiert allerdings in erster Linie aus der Attraktivität als Wohnstandort bei gleichzeitig sehr<br />

guter Einbindung in das regionale Autobahnnetz, sodass ein tägliches Pendeln zum Arbeitsplatz<br />

möglich ist. Die Arbeitsmarktzentralität der <strong>Stadt</strong> ist dementsprechend im regionalen Vergleich<br />

relativ niedrig. <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> kann sich aber nicht allein als attraktiver Wohnstandort<br />

profilieren, sondern muss auch im gewerblichen Bereich ein ausreichendes Arbeitsplatzpotenzial<br />

bereitstellen.<br />

Beseitigung der Defizite in der großräumigen verkehrlichen Erschließung!<br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist sehr gut in das regionale Fernstraßennetz eingebunden. Die großräumige<br />

verkehrliche Erschließung der zukünftigen gewerblichen Entwicklungsbereiche ist jedoch nicht<br />

optimal. Das betrifft insbesondere die Logistikfläche Ickern I/II, Teilflächen der Industrieachse<br />

Nord sowie die Zechenbrache Graf Schwerin III/IV. Im Rahmen des Masterplans Mobilität sind<br />

daher die Straßenbauprojekte B 474n, L 654n sowie der Ausbaustandard der B 235 im Bereich<br />

<strong>Stadt</strong>mittelpunkt/Habinghorst insbesondere vor dem Hintergrund ihrer Funktion für die großräumige<br />

Erschließung der gewerblichen Entwicklungsflächen zu prüfen und zu bewerten.<br />

Strategische Ausrichtung auf Kompetenzfelder!<br />

Die strategische Ausrichtung auf Kompetenzfelder steht für Spezialisierung, thematische Konzentration<br />

und das Bündeln von Kräften. Die in der Zielvereinbarung von Emscher-Lippe-Allianz<br />

und Land NRW festgeschriebenen Kompetenzfelder sind für die zukünftige Entwicklungsstrategie<br />

maßgeblich und für <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> auszuformulieren. Für <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> sind die relevanten<br />

Führungsbranchen die Neue Chemie, der Industrie-Service, die Gesundheitswirtschaft und<br />

die Freizeitwirtschaft.<br />

Zentrale Handlungsfelder werden im Bereich Mittelstand und Gründung sowie in der Entwicklung<br />

von Zukunftsstandorten gesehen. Während es im Bereich der Chemie für <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 Teil I: Begründung<br />

vor allem darum geht, die vorhandenen Arbeitsplätze am Standort langfristig zu sichern, wird<br />

die Notwendigkeit herausgestellt, insbesondere im Bereich der Gesundheitswirtschaft sehr zügig<br />

Position zu beziehen und sich in Abgrenzung zu anderen Ruhrgebietsstädten auf die Themenfelder<br />

Logistik und Komplementärmedizin zu spezialisieren. Gerade in Bezug auf die Besetzung<br />

des Kompetenzfelds der Gesundheitswirtschaft ist die Standortkonkurrenz zu den südlichen<br />

Nachbarstädten von Bedeutung.<br />

Konzentration auf Strukturwandelflächen!<br />

Bereits im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des GEP ergab die Prognose des zukünftigen<br />

Gewerbeflächenbedarfs kein über die vorhandenen Reserven hinausgehendes Erfordernis<br />

zur Darstellung neuer gewerblicher Flächen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wird sich in den<br />

nächsten Jahren strategisch auf die Revitalisierung der Strukturwandelflächen konzentrieren,<br />

die einen räumlichen Schwerpunkt im Norden der <strong>Stadt</strong> haben.<br />

Die Zielsetzungen zur gewerblichen Wiedernutzung, die Aufbereitung und großräumige Erschließung<br />

der Flächenpotenziale entlang der Industrieachse Nord sind bereits weit fortgeschritten.<br />

Die Defizite in der großräumigen Erschließung und der Anbindung der Flächen an das überörtliche<br />

Straßennetz sind zu beseitigen. Mögliche Konkurrenzstandorte sind in <strong>Castrop</strong>-<br />

<strong>Rauxel</strong> auszuschließen und nach Möglichkeit im Rahmen der Kooperation in der Emscher-<br />

Lippe-Region restriktiv zu behandeln.<br />

Bestandssicherung und -pflege!<br />

Neben der strategischen Ausrichtung auf Kompetenzfelder ist in der Gewerbeplanung auch<br />

Querschnittsorientierung gefragt. Die Sicherung von Standorten und Entwicklungsmöglichkeiten<br />

ist auch in der Lage internes Wachstum mit Beschäftigungsimpulsen zu schaffen. Es kommt<br />

darauf an, internes Wachstum und Vermarktung nach außen besser miteinander zu kombinieren.<br />

Ein wichtiges Handlungsfeld der Bestandssicherung ist der Umgang mit Gemengelagen. Die<br />

genaue Kenntnis über die Mikrostandorte seitens der planenden Verwaltung ist daher notwendig.<br />

Die Sicherung guter Nachbarschaften zwischen Wohnen und Arbeiten ist für viele Unternehmen<br />

unabdingbare Voraussetzung. Kommunale Planungsinstrumente sollten überprüft werden,<br />

inwiefern sie möglicherweise eine unerwünschte Restriktion für Gewerbebetriebe in Gemengelagen<br />

darstellen. Zukünftig soll eine stärkere Nähe von Wohnen und Arbeiten im Bestand<br />

wie auch in neuen Quartieren ermöglicht werden.<br />

Gewerbestandorte und <strong>Stadt</strong>teile gemeinsam entwickeln!<br />

Wohnen und Arbeiten gehören in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> seit jeher eng zusammen. War die Nachbarschaft<br />

von <strong>Stadt</strong>teil und Industriebetrieb früher häufig problembehaftet, so bietet sich heute –<br />

nach dem Rückzug des Bergbaus und der Montanindustrie – die Chance, das Nebeneinander<br />

von Wohnen und Arbeiten neu zu definieren.<br />

Die Strukturwandelflächen im Norden der <strong>Stadt</strong> werden im Rahmen des Gesamtkonzepts Industrieachse<br />

Nord mit verschiedenen Standortprofilen für eine gewerbliche Nachnutzung aufbereitet.<br />

In unmittelbarer Nähe zu den <strong>Stadt</strong>teilen Habinghorst, Ickern und <strong>Rauxel</strong> entstehen neue<br />

Gewerbegebiete, vorrangig für mittelständische Unternehmen aus Produktion und Handwerk,<br />

aber auch für nicht störendes Kleingewerbe und moderne Dienstleister. Diese Nutzungen sind<br />

zu einem Teil mit Wohnnutzungen kompatibel und können einen wichtigen Beitrag dazu leisten,<br />

die neu entstehenden Quartiere an der Industrieachse Nord in die gewachsene <strong>Stadt</strong>teilstruktur<br />

einzubinden.<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />

Eine ähnlich wichtige Rolle erfüllt die Zechenbrache Graf Schwerin, deren Reaktivierung die<br />

Aufgabe stellt, <strong>Stadt</strong>teil und Gewerbeareal gemeinsam weiter zu entwickeln. Die Realisierung<br />

des Scharnierstandorts im Eingangsbereich und die Herstellung der Grünverbindung über das<br />

Gelände bis zur Halde Schwerin sind dazu geeignet, den Gewerbestandort funktional und strukturell<br />

in den <strong>Stadt</strong>teil zu integrieren.<br />

4.2.4. Handlungsfeld Zentren<br />

Für eine räumlich ausgewogene Entwicklung des <strong>Stadt</strong>gebiets ist die Funktionsfähigkeit des<br />

Hauptzentrums Altstadt und der <strong>Stadt</strong>teilzentren von großer Bedeutung. Während die Altstadt<br />

einen großen Teil der mittelzentralen Funktionen für die Gesamtstadt erfüllt, kommt den <strong>Stadt</strong>teilzentren<br />

die Aufgabe der Grundversorgung für die <strong>Stadt</strong>teile zu. Darüber hinaus sind die<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentren wichtige Identifikationspunkte der einzelnen <strong>Stadt</strong>teile, in denen Infrastruktur<br />

sowie soziale und kulturelle Einrichtungen gebündelt sind.<br />

Als langfristiger Orientierungsrahmen für die Entwicklung der städtischen Zentren und des Einzelhandels<br />

im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet wurde das Zentren- und Einzelhandelskonzept beschlossen,<br />

in dem die zentralen Versorgungsbereiche festgelegt und Ziele für deren Entwicklung formuliert<br />

werden.<br />

Die Stärkung der Zentren muss auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen. Wichtige Bausteine bei<br />

der Neuaufstellung des FNP sind die Stärkung des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels<br />

innerhalb der bestehenden Zentren durch die Darstellung von entsprechenden Entwicklungsflächen<br />

und die Stabilisierung der Mantelbevölkerung im Einzugsbereich durch die Bündelung des<br />

Angebots an Wohnbauland im Umfeld der <strong>Stadt</strong>teilzentren.<br />

Priorität für das Hauptzentrum Altstadt!<br />

Als Hauptzentrum von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> genießt die Altstadt Priorität, insbesondere in Bezug auf<br />

mittelzentrale Funktionen. Die Anstrengungen zur Stärkung des Einzelhandelsstandorts, der<br />

Verbesserung der <strong>Stadt</strong>gestalt und der Aufenthaltsqualität sowie des innenstadtnahen Wohnens<br />

sind auf das Hauptzentrum zu fokussieren. Da mit der Verlagerung der Verwaltungsfunktionen<br />

an den <strong>Stadt</strong>mittelpunkt wichtige Frequenzbringer für die Altstadt fehlen und zudem mit<br />

dem Sonderstandort Siemensstraße eine verkaufsflächenstarke Konkurrenz mit zentrenrelevantem<br />

Sortiment besteht, ist die Altstadt über die Einzelhandelsfunktion hinaus in den Bereichen<br />

Veranstaltungen, Events, Bildung und Kultur zu stärken. Die Konzentration auf das Hauptzentrum<br />

ist nicht zuletzt wichtige Voraussetzung für die Fortsetzung der Unterstützung durch das<br />

Land NRW im Rahmen von Initiativen wie „Ab in die Mitte“ oder „<strong>Stadt</strong> macht Platz“.<br />

Stärkung der Einzelhandelsfunktion!<br />

Der Fachbeitrag Nahversorgung 88 stellt für alle Nahversorgungsbereiche außer Habinghorst<br />

und Henrichenburg eine unterdurchschnittliche Ausstattung mit Verkaufsflächen je Einwohner<br />

fest. Unter der Annahme, dass Betriebe aufgrund geringer Verkaufsflächen oder nicht zukunftsfähiger<br />

Sortiments- und Betriebsstrukturen aufgegeben werden, wird sich die Versorgungssituation<br />

auch unter der Berücksichtigung rückläufiger Einwohnerzahlen verschlechtern. Neue<br />

Standorte sollen auf Entwicklungsflächen nach Möglichkeit innerhalb der bestehenden Nahversorgungszentren<br />

realisiert werden.<br />

Mögliche Entwicklungsflächen sind daher nach den Kriterien der Zentrenverträglichkeit, der<br />

Verbesserung der wohnortnahen Versorgung, der integrierten Lage und Verbesserung der fuß-<br />

88 Vgl. Jansen 2006<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 Teil I: Begründung<br />

läufigen Erreichbarkeit sowie der Stärkung des vorhandenen Einzelhandels zu bewerten. Periphere<br />

Einzelhandelsstandorte sind konsequent auszuschließen.<br />

Stabilisierung der Mantelbevölkerung!<br />

Um die Tragfähigkeit von Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen zu sichern, muss neben<br />

der Standortsicherung eine Stabilisierung der Mantelbevölkerung angestrebt werden. Auch vor<br />

dem Hintergrund des demografischen Wandels ist es notwendig darauf hinzuwirken, dass auch<br />

in Zukunft ein Großteil der Bevölkerung die Infrastruktureinrichtungen fußläufig erreichen kann.<br />

Ein hoher Anteil des zu erwartenden Wohnbaulandbedarfs soll daher im unmittelbaren Umfeld<br />

leistungsfähiger Ortsteilzentren gebündelt werden, insbesondere in Henrichenburg, Habinghorst,<br />

Ickern, <strong>Castrop</strong> und Schwerin. Die Entwicklung neuer Wohngebiete außerhalb der Siedlungsschwerpunkte<br />

sollte auf das für die Eigenentwicklung der nicht integrierten Ortslagen notwendige<br />

Maß begrenzt werden. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung der Ortsteile Dingen<br />

und Pöppinghausen.<br />

Städtebauliche und gestalterische Aufwertung der Ortsteilzentren!<br />

Die Entwicklung von Wohnbauflächen im Umfeld der Ortsteilzentren und die Sicherung und<br />

Erweiterung von vorhandenen nahversorgungsrelvanten Einzelhandelsstandorten muss einhergehen<br />

mit einer gestalterischen und stadträumlichen Aufwertung der <strong>Stadt</strong>teilmitten. Die Aufenthaltsqualität<br />

öffentlicher Räume und Plätze sowie die fußläufige Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen<br />

sind zu verbessern. Besonderes Augenmerk ist auf die Gestaltung von Freiflächen,<br />

des öffentlichen Raumes und auf die Anordnung von Anlagen des fließenden und ruhenden<br />

Verkehrs zu legen.<br />

4.3. Leitlinien und Ziele für die <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Die im Rahmen der Neuaufstellung des FNPs 2025 ausgearbeiteten Leitlinien und Ziele für die<br />

Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> sollen aufzeigen, wohin sich die <strong>Stadt</strong> in den nächsten<br />

15 Jahren entwickeln kann und will. Die Festlegung der Ziele wird dabei von verschiedenen<br />

grundlegenden Faktoren beeinflusst.<br />

Wie mit dem Zukunftsprojekt bereits deutlich geworden ist, stehen das Leitbild „Balance finden“<br />

im Sinne der europäischen, durchmischten <strong>Stadt</strong> sowie die Wünsche und Bedürfnisse der Einwohner<br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>s im Mittelpunkt dieser Überlegungen. Dabei müssen die Ansprüche<br />

zukünftiger Generationen vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung sowie die Rahmenbedingungen,<br />

die sich aus der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung, den planerischen<br />

Vorgaben des Bundes, des Landes und der Region, Fachplanungen sowie der finanziellen<br />

Lage der <strong>Stadt</strong> ergeben, bei der Formulierung der Zielvorgaben berücksichtigt werden.<br />

Die Leitlinien und Ziele für die zukünftige Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>, die sich zusätzlich<br />

auf die für die <strong>Stadt</strong>entwicklung relevanten Untersuchungen, Fachbeiträge, Gutachten<br />

und Prognosen stützen, lassen sich in insgesamt vier Themenschwerpunkte einordnen:<br />

� Wohnen<br />

� Freiraum, Klima und Umwelt<br />

� Wirtschaft<br />

� Infrastruktur<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />

4.3.1. Themenschwerpunkt Wohnen<br />

Die zukünftige Entwicklung von Wohnbauflächen muss die speziellen Bedarfe der Bevölkerung<br />

und die speziellen Markterfordernisse berücksichtigen und entsprechend Wohnbauflächen an<br />

attraktiven und integrierten Standorten bereitstellen. Ziel ist es, ein zielgruppengerechtes Wohnangebot<br />

zu sichern, das auch im Wettbewerb mit umliegenden Gemeinden besteht und dazu<br />

beiträgt, weitere Abwanderungen zu verhindern.<br />

Für den Themenschwerpunkt Wohnen ergeben sich die allgemeinen Hauptziele:<br />

� Bedarfsgerechte Wohnbauflächenentwicklung<br />

� Innenentwicklung vor Außenentwicklung<br />

� Stärkung der Wohnqualität<br />

� Bereitstellung individueller Wohnangebote<br />

4.3.2. Themenschwerpunkt Freiraum, Klima und Umwelt<br />

Die Berücksichtigung der Belange von Freiraum, Klima und Umwelt im Rahmen der zukünftigen<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung bildet eine wesentliche Grundlage für die Sicherung der Qualitäten der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> und die Schonung wichtiger Ressourcen. Aufgabe der <strong>Stadt</strong>entwicklung muss<br />

es sein, einen aktiven Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz zu leisten. Die Förderung<br />

der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern leistet einen wichtigen Beitrag<br />

zur Erfüllung dieser Aufgabe. Darüber hinaus besteht im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung<br />

die Notwendigkeit, Freiräume als ökologische Ausgleichsräume für den Siedlungsraum und die<br />

Freiraumfunktionen für Mensch, Natur und Umwelt langfristig zu erhalten, zu sichern und in ihren<br />

Qualitäten zu steigern.<br />

Als Hauptziele des Themenschwerpunkts Freiraum, Klima und Umwelt sind zu nennen:<br />

� Erhalt vorhandener Freiflächen und Schutz ökologisch sensibler Bereiche<br />

� Entwicklung eines zusammenhängenden Freiflächensystems<br />

� Entwicklung zur klimaneutralen <strong>Stadt</strong><br />

� Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe<br />

� Erhalt und Vermehrung von Wald<br />

� Naturnahe Entwicklung der Fließgewässer<br />

4.3.3. Themenschwerpunkt Wirtschaft<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> befindet sich nach wie vor im Strukturwandel. Wichtige Bausteine im<br />

Rahmen des Strukturwandels sind die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben unterschiedlicher<br />

Branchen sowie der Ausbau des Verwaltungs-, Dienstleistungs- und Einzelhandelssektors<br />

in der <strong>Stadt</strong>. Für die Standortentwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist<br />

auch weiterhin die Förderung einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur ein wesentlicher Bestandteil<br />

der <strong>Stadt</strong>entwicklung.<br />

Die allgemeinen Hauptziele für den Themenschwerpunkt Wirtschaft sind:<br />

� Ermöglichung von Neuansiedlungen durch die bedarfsgerechte Bereitstellung von Gewerbeflächen<br />

� Bestandsentwicklung durch Stärkung der vorhandenen Standorte<br />

� Stärkung der Zentrenstruktur im Sinne der „<strong>Stadt</strong> der kurzen Wege“<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 Teil I: Begründung<br />

4.3.4. Themenschwerpunkt Infrastruktur<br />

Die infrastrukturelle Ausstattung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> hat einen wesentlichen Einfluss auf<br />

die Wohn- und Wirtschaftsentwicklung. Daher ist es unter anderem Aufgabe des FNP 2025 die<br />

planerischen Voraussetzungen für die Anpassung der Infrastruktur an die Entwicklung der Siedlungsstruktur<br />

zu schaffen.<br />

Für den Themenschwerpunkt Infrastruktur ergeben sich die allgemeinen Hauptziele:<br />

� Bedarfsorientierter Umbau der sozialen Infrastruktur<br />

� Qualität statt Quantität<br />

� Ausbau eines stadt- und umweltverträglichen Verkehrs im Sinne der „<strong>Stadt</strong> der kurzen<br />

Wege“<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

5. Begründung der Planinhalte des Flächennutzungsplans<br />

5.1. Erläuterungen zu den Darstellungen<br />

Auf der Grundlage der Leitlinien für die <strong>Stadt</strong>entwicklung von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> und den dargestellten<br />

Entwicklungstrends werden im Folgenden die im FNP 2025 enthaltenen Darstellungen<br />

erläutert. Die Darstellungen orientieren sich an den Vorgaben des § 5 Abs. 2 BauGB und berücksichtigen<br />

alle bis zum 31.03.2011 vorliegenden Informationen, Gutachten und Fachbeiträge<br />

sowie die zu diesem Zeitpunkt geltende Beschlusslage.<br />

Im Vergleich zum FNP 1974 wurde im FNP 2025 eine generalisierende Darstellung gewählt. Als<br />

Darstellungsgrenze für flächenbezogene Darstellungen wurde eine Mindestgröße von 1 ha 89<br />

gewählt, die insgesamt zu einer Entfeinerung der Darstellungen und damit verbunden einer<br />

größeren Flexibilität bei der zukünftigen Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> führt. Lediglich<br />

stehende Gewässer werden aufgrund ihrer Bedeutung innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets auch bei einer<br />

geringeren Größe flächenbezogen dargestellt.<br />

5.2. Art der baulichen Nutzung<br />

Im FNP besteht die Möglichkeit, potenzielle und tatsächliche Bauflächen nach ihrer allgemeinen<br />

und ihrer besonderen Nutzungsart zu unterscheiden. Im FNP 2025 werden die für eine Bebauung<br />

vorgesehenen Flächen mit Ausnahme des Industriegebiets im Bereich der Rütgers Germany<br />

GmbH (vgl. Abschnitt 5.2.3) gem. § 1 Abs. 1 BauNVO nach der allgemeinen Art ihrer baulichen<br />

Nutzung in Form von Bauflächen dargestellt:<br />

� Wohnbauflächen<br />

� Gemischte Bauflächen<br />

� Gewerbliche Bauflächen<br />

� Sonderbauflächen<br />

Durch die Darstellung von Bauflächen bleibt die <strong>Stadt</strong> im Hinblick auf die konkrete Festlegung<br />

künftiger Baugebiete flexibel. Darüber hinaus wird das Erfordernis von Planänderungsverfahren<br />

reduziert. Auf der nachfolgenden Stufe der verbindlichen Bauleitplanung sind die Darstellungen<br />

dann zu konkretisieren.<br />

5.2.1. Wohnbauflächen<br />

Die Wohnbauflächen umfassen nach § 1 BauNVO Kleinsiedlungsgebiete, reine Wohngebiete,<br />

allgemeine Wohngebiete und besondere Wohngebiete.<br />

Die Wohnbauflächen können unterschiedliche andere Nutzungen umfassen, die aufgrund ihrer<br />

Kleinteiligkeit nicht die Ausweisung einer eigenen Flächenkategorie rechtfertigen. Hierzu zählen<br />

z. B. Einzelhandelsbetriebe oder nicht störende Gewerbebetriebe, untergeordnete Einrichtungen<br />

für den Gemeinbedarf und kleinere Grünflächen. Diese Mischung ist aus wirtschaftlichen,<br />

verkehrlichen und stadtstrukturellen Gründen sinnvoll, sofern keine Konflikte entgegen stehen.<br />

Bedarf an Wohnbauflächen<br />

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist es erforderlich, die Neuinanspruchnahme<br />

von Freiflächen im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung zu begrenzen. Dies<br />

89<br />

Bei einer Trennung von Bau- oder Grünflächen durch Straßenverkehrsflächen kann es zu einer Unterschreitung<br />

der Mindestgröße von 1 ha kommen.<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

trägt auch der Nachhaltigkeitsstrategie der deutschen Bundesregierung 90 Rechnung, deren Ziel<br />

es ist, die Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr<br />

2020 auf 30 ha pro Tag zu begrenzen, um die wertvolle Ressource Boden angemessen zu<br />

schützen und den ökologischen, ökonomischen und sozialen Folgeproblemen einer übermäßigen<br />

Flächeninanspruchnahme entgegenzuwirken.<br />

Grundlegender Baustein der Wohnbauflächenbedarfsberechnung, die im Rahmen der landesplanerischen<br />

Anpassung mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) als Träger der Regionalplanung<br />

abgestimmt wurde, ist die sich mit dem Planungshorizont des FNP 2025 deckende Bevölkerungsvorausberechnung.<br />

Die Bevölkerungsprognose 2008-2025 zeigt unter Status-quo-<br />

Bedingungen die zu erwartende Entwicklung der Bevölkerung in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> auf. Sie prognostiziert<br />

für das Jahr 2025 eine Bevölkerungszahl von rund 68.400 Einwohnern. Die prognostizierte<br />

Bevölkerungszahl ist gemäß dem Beschluss des <strong>Rat</strong>s vom 05.02.2009 auch die Bevölkerungszielzahl<br />

für das Jahr 2025, an der die künftige Entwicklung neuer Wohnbauflächen und die<br />

Berechnung der weiteren Bedarfe (z. B. an Infrastruktureinrichtungen) zu orientieren ist.<br />

Der zukünftige Bedarf an Wohnbauflächen ergibt sich allerdings nicht allein aus der zahlenmäßigen<br />

Entwicklung der Bevölkerung. Bei der Ermittlung des Bedarfs sind zunächst die Zahl der<br />

wohnungsnachfragenden Privathaushalte sowie der verfügbare Wohnungsbestand zu berücksichtigen.<br />

Darüber hinaus sind zur Abschätzung des Bedarfs an Wohnbauflächen die folgenden Faktoren<br />

zu berücksichtigen:<br />

� Bereits bestehende Defizite zwischen verfügbarem Wohnungsbestand und nachfragenden<br />

Privathaushalten bedingen einen Nachholbedarf.<br />

� Abgänge und Umnutzungen von Wohnungen innerhalb des Wohnungsbestandes erzeugen<br />

einen Ersatzbedarf.<br />

� Die Veränderung der Zahl der wohnungsnachfragenden Privathaushalte verursacht ggf.<br />

einen Neubedarf.<br />

� Steigende Wohnflächenansprüche führen zu einem Auflockerungsbedarf.<br />

Der Trend der Zunahme von kleinen Haushalten mit nur ein bis zwei Personen bedingt eine<br />

stetige Zunahme der Wohnfläche pro Kopf. Mit zunehmendem Wohlstand für breite Bevölkerungsschichten<br />

ist darüber hinaus auch unabhängig von der Haushaltsgröße ein Trend zu einem<br />

steigenden Wohnflächenkonsum feststellbar. Seit den 50er Jahren ist bundesweit eine<br />

kontinuierliche Zunahme der Wohnfläche je Einwohner und eine gleichzeitige Abnahme der<br />

Haushaltsgröße feststellbar.<br />

Auch für die Zukunft ist mit einem weiteren Wachstum des individuellen Wohnflächenkonsums<br />

bei einem gleichzeitigen Rückgang der Haushaltsgröße zu rechnen. Auf der Basis der aktuellen<br />

Bevölkerungsprognose und der durchschnittlichen Haushaltsgröße im Beobachtungszeitraum<br />

2000 bis 2008 wurde in der Wohnbauflächenbedarfsprognose der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ein<br />

Schätzwert der durchschnittlichen Haushaltsgröße für das Zieljahr 2025 ermittelt. Demnach ist<br />

mit einer Abnahme der Haushaltsgröße bis zum Jahr 2025 auf 2,01 Personen zu rechnen.<br />

Eine Folge dieser Entwicklung ist, dass auch bei gleich bleibender oder gar sinkender Bevölkerungszahl<br />

immer mehr Wohnraum nachgefragt wird und die Entwicklung zusätzlicher Wohnbauflächen<br />

erforderlich werden kann.<br />

90 Vgl. Die Bundesregierung (2002): 99ff.<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

Die Wohnbauflächenbedarfsprognose orientiert sich an der Berechnungsmethode des Instituts<br />

für Landes- und <strong>Stadt</strong>entwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen 91<br />

(ILS). Im Rahmen der landesplanerischen Anpassung (vgl. Abschnitt 1.5) wurde mit dem Regionalverband<br />

Ruhr (RVR) als Träger der Regionalplanung vereinbart, dass der nach der ILS-<br />

Methode einzurechnende Nachholbedarf, der sich aus dem bereits bestehenden Defizit zwischen<br />

verfügbarem Wohnungsbestand und nachfragenden Privathaushalten ergibt, nur zur<br />

Hälfte in die Berechnung eingehen sollte, da eine Sättigung auf dem Wohnungsmarkt zu beobachten<br />

ist und die Anzahl der Haushalte und Wohnungen statistische Unsicherheiten beinhaltet<br />

und damit deren Einfluss eingeschränkt wird.<br />

Die Eingangsvariablen und der methodische Aufbau der Flächenbedarfsberechnung für Wohnbauflächen<br />

des RVR ergeben sich aus den Abbildungen 5.1 und 5.2.<br />

Abbildung 5.1: Eingangsvariablen für die Wohnbauflächenbedarfsprognose des RVR 92<br />

Entsprechend der Bedarfsberechnung des RVR wurde der zukünftige Wohnbauflächenbedarf<br />

bis zum Jahr 2025 auf 38,0 ha festgelegt, dem zusätzlich 25 % des durch den RVR ermittelten<br />

Bedarfs an Flächen für Dienstleistungs- und nicht störende Gewerbebetriebe 93 zugeschlagen<br />

wird. Daraus ergibt sich ein Neuausweisungsbedarf für Wohnbauflächen in einer Größe von<br />

insgesamt 40,8 ha.<br />

Die Bedarfsprognose ist Grundlage des Abgleichs mit den Wohnbaulandreserven in den einzelnen<br />

<strong>Stadt</strong>teilen, um den Neuausweisungsbedarf für den FNP zu bestimmen. Sie ist ein unverzichtbares<br />

Element einer sachlichen Diskussion von Entwicklungsperspektiven, bleibt aber abhängig<br />

von der Entwicklung verschiedener Einflussfaktoren, die nicht vollständig abgebildet<br />

werden können. Die Wohnbauflächenbedarfsprognose unterliegt sowohl einer gegenseitigen<br />

und äußeren Abhängigkeit als auch einer Beeinflussbarkeit durch das Festlegen der Größe bestimmter<br />

Parameter und kann dementsprechend nur ein Anhaltspunkt für die Ableitung der voraussehbaren<br />

Bedürfnisse der <strong>Stadt</strong> im Planungszeitraum sein.<br />

91 Institut für Landes- und <strong>Stadt</strong>entwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen 2005: 37ff.<br />

92<br />

Eigene Angaben des Regionalverband Ruhr (RVR), Referat Regionalentwicklung. Stand: September 2010<br />

93<br />

Nach eigener Berechnung des Regionalverband Ruhr (RVR), Referat Regionalentwicklung liegt der Bedarf an<br />

Flächen für Dienstleistungs- und nicht störende Gewerbebetriebe bei insgesamt 11,3 ha. Stand: September 2010<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

Abbildung 5.2: Wohnbauflächenbedarfsprognose des RVR 94<br />

Flächenpotentiale für Wohnbauflächen und Darstellung im FNP 2025<br />

Unter Maßgabe der Ziele und Leitlinien des Zukunftsprojekts 95 wurde im Jahr 2009 eine Prioritätenliste<br />

Wohnbauflächen für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 96 als Baustein des Masterplans Wohnen<br />

erarbeitet, die die Möglichkeiten der Wohnbauflächenentwicklung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

aufzeigt. Untersucht wurden Flächen, die sich in städtischem Besitz befinden oder bei denen<br />

seitens des Eigentümers/Investors ein großes Entwicklungsinteresse besteht.<br />

94 Eigene Berechnung des Regionalverband Ruhr (RVR), Referat Regionalentwicklung. Stand: September 2010<br />

95 Vgl. Scheuvens + Wachten o. J.<br />

96 Vgl. Scheuvens + Wachten 2009<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

Im Rahmen dieser Wohnbaulandanalyse wird der Wiedernutzung von geeigneten Brachflächen<br />

in integrierten Lagen Vorrang vor der Entwicklung neuer Baugebiete eingeräumt, um die Inanspruchnahme<br />

von Freiraum für Wohnbauzwecke zu reduzieren. Bevorzugt wurden kleinere Flächen<br />

betrachtet, die die bestehenden städtebaulichen Strukturen abrunden und sich in die verschiedenen<br />

<strong>Stadt</strong>teile integrieren lassen.<br />

Die ausgewählten potenziellen Wohnbauflächen wurden anhand eines Kriterienkatalogs in gleicher<br />

Weise untersucht und durch sog. Flächenpässe dargestellt und beurteilt. Jede Einzeluntersuchung<br />

setzt sich aus drei Teilen zusammen. Der erste Teil umfasst die generelle Eignungsprüfung<br />

der Flächen als Wohnbauland. Der zweite Teil umfasst eine ausführliche landschaftsökologische<br />

Eignungsbewertung jeder Fläche, während der dritte Teil die Untersuchung<br />

auf mögliche Nachfragergruppen vertieft. Die Methodik und Einzelbewertung ist der Prioritätenliste<br />

Wohnbauflächen zu entnehmen.<br />

Die untersuchten Flächen bilden die Grundlage für die Diskussion der im FNP 2025 darzustellenden<br />

potenziellen Wohnbauflächen. Dabei ist zwischen Innenentwicklungspotenzialen (z. B.<br />

Blockinnenbereiche) und neuen Wohnbauflächenpotenzialen zur Deckung des ermittelten flächenrelevanten<br />

Wohneinheitenbedarfs zu unterscheiden, da sich der in der Wohnbauflächenbedarfsprognose<br />

ermittelte Bedarf lediglich auf die neuen Wohnbauflächenpotenziale bezieht<br />

und bereits ein Abschlag für Innenentwicklungspotenziale eingerechnet wurde.<br />

Die in der Prioritätenliste Wohnbauflächen enthaltenen neuen Wohnbauflächenpotenziale zur<br />

Deckung des ermittelten flächenrelevanten Wohneinheitenbedarfs sind im Einzelnen in Tabelle<br />

5.1 aufgeführt.<br />

Stat. Bezirk Flächenbezeichnung Nr. Darstellungsgröße in ha<br />

Habinghorst Kraftwerksfläche E.ON (Nördlicher Teilbereich)<br />

3.13 6,20<br />

Habinghorst Nördlich Heerstraße 3.6 3,68<br />

Henrichenburg Ost Alter Garten 3.1 1,94<br />

Henrichenburg Ost Hedwig-Kiesekamp-Straße 3.2 1,47<br />

Henrichenburg Ost Wohnen am Rhein-Herne-Kanal – Westlich<br />

der Wartburgstraße<br />

3.4 1,30<br />

Henrichenburg Ost Östlich Henrichenburger Straße 3.5 2,16<br />

Ickern Süd Recklinghauser Straße, RWE Systems 3.10 7,02<br />

Merklinde Gleisdreieck (Nördlicher Teilbereich) 3.30 1,18<br />

Merklinde Gleisdreieck (Mittlerer Teilbereich) 3.31 1,47<br />

Obercastrop Bochumer Straße III – Schillerwiese 3.27 0,64<br />

Obercastrop Franzstraße – Scheitens Berg 3.28 2,74<br />

Schwerin Funkestraße 3.22 0,68<br />

Wohnbauflächenpotenziale insgesamt 30,48<br />

Tabelle 5.1: Wohnbauflächenpotenziale zur Deckung des flächenrelevanten Wohneinheitenbedarfs<br />

nach der Prioritätenliste Wohnbauflächen<br />

Unabhängig von den Untersuchungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> zu den potenziellen Wohnbauflächen<br />

wurde seitens des RVR eine Erhebung der verfügbaren Flächenreserven im Rahmen<br />

des gesetzlich vorgeschriebenen Flächenmonitorings ruhrFIS durchgeführt. Hierbei wurden<br />

noch unbebaute Flächen im FNP 1974 und dem Regionalplan betrachtet und auf deren Verfüg-<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

barkeit geprüft. In Abstimmung mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wurden Wohnbauflächenreserven<br />

in einer Größe von 13,4 ha ermittelt, die zur Deckung des für den FNP 2025 berechneten<br />

Wohnbauflächenbedarfs heranzuziehen sind. Für die Darstellung von zusätzlichen Wohnbauflächenpotenzialen<br />

verbleibt somit ein Bedarf von 27,4 ha.<br />

Auf Grundlage der abgestimmten Ergebnisse der Wohnbauflächenbedarfsprognose war es erforderlich,<br />

eine Diskussion der potenziellen Wohnbauflächen unter städtebaulichen, ökonomischen,<br />

ökologischen und qualitativen Gesichtspunkten bei gleichzeitiger Berücksichtigung der<br />

eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zu führen. Als Ergebnis<br />

wird die Entwicklung der folgenden größeren Flächen nicht mehr weiter verfolgt:<br />

� Habinghorst – Sportplatz Habinghorst<br />

� Henrichenburg – Hedwig-Kiesekamp-Straße<br />

� Henrichenburg – Wohnen am Rhein-Herne-Kanal<br />

� Ickern Süd – Östlich der Memeler und der Steinauer Straße<br />

� Schwerin – Dorlohstraße/Oberstes Feld<br />

Mit der Darstellung der potenziellen Wohnbauflächen im FNP 2025 wird berücksichtigt, dass an<br />

die Flächen selbst sowie an deren Lage zukünftig höhere Anforderungen gestellt werden. Eine<br />

wesentliche Zielsetzung des FNP 2025 besteht darüber hinaus darin, dass weitere Wohnbauflächen<br />

im Grundsatz in den Siedlungsschwerpunkten gelegen sein sollen. Außerhalb der Siedlungsschwerpunkte<br />

beschränkt sich die Siedlungsentwicklung lediglich auf die Sicherung des<br />

Bestands und allenfalls örtlich bedingte Abrundungen. Zudem werden Umweltverträglichkeitsgesichtspunkte<br />

beachtet, durch die eine Inanspruchnahme zusammenhängender Freiflächen<br />

möglichst vermieden wird.<br />

Ergänzend zu den im Rahmen von ruhrFIS ermittelten Flächenpotenzialen werden die in Tabelle<br />

5.2 aufgeführten Flächen in einer Größenordnung von 27,68 ha als potenzielle Wohnbauflächen<br />

im FNP 2025 dargestellt.<br />

Stat. Bezirk Flächenbezeichnung Nr. 97 Darstellungsgröße in ha<br />

Behringhausen Karlstraße 0,25<br />

Bövinghausen Südlich Gerther Straße/Lothringer Straße 0,78<br />

<strong>Castrop</strong> Amtsgericht 0,51<br />

Dingen An der Fuckmühle 0,32<br />

Habinghorst Klöcknerstraße/Ohmstraße 0,78<br />

Habinghorst Kraftwerksfläche E.ON (Nördlicher Teilbereich)<br />

Seite 74<br />

3.13 3,00<br />

Habinghorst Nördlich Heerstraße 3.6 2,66<br />

Henrichenburg Ost Östlich Henrichenburger Straße 3.5 1,92<br />

Henrichenburg Ost Sportplatz Henrichenburg 1,62<br />

Ickern Süd Recklinghauser Straße, RWE Systems 6,60<br />

Merklinde Gleisdreieck (Mittlerer Teilbereich) 3.31 1,47<br />

Merklinde Gleisdreieck (Nördlicher Teilbereich) 3.30 1,18<br />

97 Nummerierung entsprechend der Prioritätenliste Wohnbauflächen.


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

Stat. Bezirk Flächenbezeichnung Nr. Darstellungsgröße in ha<br />

Merklinde Gleisdreieck (Südlicher Teilbereich) 0,73<br />

Merklinde Merklinder Dorf/Ehemalige <strong>Stadt</strong>gärtnerei 1,10<br />

Obercastrop Bochumer Straße III – Schillerwiese 3.27 0,64<br />

Obercastrop Franzstraße – Scheitens Berg 3.28 2,74<br />

<strong>Rauxel</strong> Nord Teichweg 1,10<br />

Schwerin Hellweg/Erlenweg 0,28<br />

Wohnbauflächenpotenziale insgesamt 27,68<br />

Tabelle 5.2: Im FNP 2025 zusätzlich dargestellte Wohnbauflächenpotenziale zur Deckung des<br />

flächenrelevanten Wohneinheitenbedarfs<br />

Der im FNP 2025 dargestellte Umfang an freien Wohnbauflächen reicht somit rechnerisch aus,<br />

um die Nachfrage nach Wohnbauland bis zum Jahr 2025 zu decken. Mit insgesamt 41,08 ha<br />

gehen die Flächendarstellungen leicht über den in der Wohnbauflächenbedarfsprognose ermittelten<br />

Bedarf von 40,8 ha hinaus. Diese Vorgehensweise erscheint gerechtfertigt, da die Berechnung<br />

und Darstellung von Bauflächen im FNP ein gewisses Risiko beinhaltet. Zum jetzigen<br />

Zeitpunkt nicht vorhersehbare zeitliche Verzögerungen bei der verbindlichen planungsrechtlichen<br />

Sicherung sowie zeitliche, finanzielle und sonstige Restriktionen können aufgefangen<br />

werden und ein gewisser Spielraum bei der Entwicklung neuer Wohnbauflächen erhalten werden.<br />

5.2.2. Gemischte Bauflächen<br />

Gemischte Bauflächen dienen dem Wohnen und der Unterbringung von das Wohnen nicht wesentlich<br />

störenden Betrieben. Aus im FNP dargestellten gemischten Bauflächen können auf der<br />

Ebene der Bebauungsplanung Dorfgebiete, Mischgebiete oder Kerngebiete entwickelt werden.<br />

Beim engen räumlichen Nebeneinander von Wohn- und Arbeitsstätten kann es zu gegenseitigen<br />

Beeinträchtigungen kommen. Andererseits entspricht eine Durchmischung der Funktionen<br />

dem städtebaulichen Leitbild der <strong>Stadt</strong> der kurzen Wege. Im FNP 2025 werden diese Aspekte<br />

berücksichtigt, indem bestehende Funktionsmischungen als gemischte Bauflächen dargestellt<br />

werden.<br />

Die im FNP 2025 dargestellten gemischten Bauflächen umfassen Gebiete mit unterschiedlichem<br />

Charakter. Zum einen werden die Altstadt und zum anderen die zentralen Versorgungsbereiche<br />

der Ortsteile gem. der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts für die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 98 als gemischte Bauflächen dargestellt. Hier ergibt sich die Darstellung<br />

überwiegend aus einer Mischung von zentralen Einrichtungen wie Geschäften und Dienstleistungsbetrieben<br />

in den Erdgeschossen und von darüber liegenden Wohnnutzungen.<br />

Zum anderen werden durch die Darstellung von gemischten Bauflächen Gebiete erfasst, die<br />

durch eine Mischung von Wohngebäuden und Gewerbebetrieben oder durch Einrichtungen der<br />

Verwaltung und des Gemeinbedarfs gekennzeichnet sind.<br />

Die Darstellung der gemischten Bauflächen erfolgt in großen Teilen bestandsbezogen. Eine<br />

neue gemischte Baufläche wird im Bereich des ehemaligen Kraftwerks <strong>Rauxel</strong> östlich der B 235<br />

dargestellt. Die Darstellung der rund 6,3 ha großen Fläche als gemischte Baufläche erscheint<br />

aus städtebaulichen Gesichtspunkten sinnvoll, da sich die Fläche in einer verkehrsgünstigen<br />

98 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2010c<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

Lage unmittelbar an der B 235 sowie der Klöcknerstraße zwischen Mittelstandspark Ost und<br />

Mittelstandspark West befindet und aufgrund der Größe eine hohe Flexibilität bei der Entwicklung<br />

zulässt.<br />

5.2.3. Gewerbliche Bauflächen<br />

Die gewerblichen Bauflächen umfassen die in der BauNVO definierten Gewerbegebiete und<br />

Industriegebiete. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich<br />

belästigenden Gewerbebetrieben. Industriegebiete hingegen dienen ausschließlich der Unterbringung<br />

von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten<br />

unzulässig sind.<br />

Die geringe Arbeitsmarktzentralität und der drastische Beschäftigungsrückgang belegen, dass<br />

in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ein Erfordernis zur Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze besteht (vgl. Abschnitt<br />

3.3.3). Ein wichtiges Instrument der Gewerbeplanung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze<br />

ist nach wie vor die Bereitstellung geeigneter Flächen.<br />

Abbildung 5.3: Gewerbe- und Industrieflächenbedarfsprognose des RVR 99<br />

99 Eigene Berechnung des Regionalverband Ruhr (RVR), Referat Regionalentwicklung. Stand: September 2010<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

Der zukünftige Gewerbeflächenbedarf wurde ebenso wie der Wohnbauflächenbedarf in enger<br />

Abstimmung mit dem RVR als Träger der Regionalplanung anhand der GIFPRO-Methode 100<br />

ermittelt. Der methodische Aufbau der Flächenbedarfsberechnung für Gewerbe- und Industrieflächen<br />

ergibt sich aus Abbildung 5.3.<br />

Der errechnete Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen liegt demnach bei 28,5 ha, dem zusätzlich<br />

75 % des durch den RVR ermittelten Bedarfs an Flächen für Dienstleistungsbetriebe<br />

und nicht störende Gewerbebetriebe 101 zugeschlagen wird. Daraus ergibt sich ein Neuausweisungsbedarf<br />

für gewerbliche Bauflächen in einer Größe von insgesamt 37,0 ha.<br />

Die konsequente Wiedernutzung und Umstrukturierung ehemaliger Industrie- und Bergbaustandorte<br />

in den vergangenen Jahren führte mit enormen Anstrengungen zu einer zukunftsweisenden<br />

und -bestimmenden Gewerbestandortentwicklung, so dass aktuell in den bereits entwickelten<br />

Gewerbegebieten rund 75,0 ha an Gewerbe- und Industrieflächen zur Verfügung stehen<br />

(vgl. Tabelle 5.3).<br />

Stat. Bezirk Flächenbezeichnung Verfügbare Fläche in ha<br />

Behringhausen Dienstleistungs-, Gewerbe- u. Landschaftspark<br />

Erin<br />

6,04<br />

Behringhausen Gewerbepark Am Rossbach 0,35<br />

Behringhausen Gewerbegebiet Westring/Herner Straße - ,--<br />

Bladenhorst Mittelstandspark West 5,18<br />

Bladenhorst Industriepark Rütgers 30,00<br />

Habinghorst Gewerbegebiet Habinghorst - ,--<br />

Habinghorst Gewerbegebiet Zum Düker - ,--<br />

Henrichenburg West Gewerbegebiet Henrichenburg - ,--<br />

Ickern Nord Gewerbezentrum Ickern I/II 1,08<br />

Ickern Süd Gewerbegebiet Recklinghauser Straße/Deininghauser<br />

Weg<br />

14,10<br />

Ickern Süd Mittelstandspark Ost 9,70<br />

Merklinde Gewerbegebiet Merklinde - ,--<br />

<strong>Rauxel</strong> Süd Gesundheitszentrum nördlich der Grutholzallee 3,00<br />

Schwerin Graf Schwerin 5,65<br />

Verfügbare Gewerbe- und Industrieflächen insgesamt 75,10<br />

Tabelle 5.3: Verfügbare Gewerbe- und Industrieflächen 102<br />

Die verfügbaren Flächenreserven übersteigen damit den vom RVR ermittelten Gewerbeflächenbedarf.<br />

Da die vorhandenen Reserven jedoch bereits über die verbindliche Bauleitplanung<br />

gesichert sind und größtenteils zusammenhängende Strukturwandelflächen darstellen, wird<br />

auch seitens der Regionalplanung eine weitere Zersplitterung oder Teilung planerisch für nicht<br />

100 Anerkanntes Gewerbe- und Industrieflächenprognosemodell, das auch in der Landesplanung eingesetzt wird.<br />

101 Nach eigener Berechnung des Regionalverband Ruhr (RVR), Referat Regionalentwicklung liegt der Bedarf an<br />

Flächen für Dienstleistungs- und nicht störende Gewerbebetriebe bei insgesamt 11,3 ha. Stand: September 2010<br />

102 Eigene Angaben des Service Center Wirtschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Stand: Februar 2010<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

sinnvoll erachtet. Die Darstellung der gewerblichen Bauflächen erfolgt im FNP 2025 demzufolge<br />

bestandsbezogen.<br />

Die Flächen unmittelbar angrenzend an den Industriepark Rütgers werden im FNP 2025 als<br />

Erweiterungsflächen für chemieaffine Nutzungen und Nutzungen aus der Produktionswirtschaft<br />

vorgehalten. Die Flächen sollen ausschließlich diesen Nutzungen dienen und stellen keine Reserveflächen<br />

für den allgemeinen Bedarf an gewerblichen Flächen dar, weshalb die Art der baulichen<br />

Nutzung für diese Fläche bereits im FNP 2025 weiter konkretisiert wird. Die Fläche wird<br />

nach der besonderen Art der baulichen Nutzung als Industriegebiet dargestellt.<br />

5.2.4. Sonderbauflächen<br />

Grundsätzlich dienen die Sonderbauflächen bzw. Sondergebiete der Unterbringung von Nutzungen,<br />

die anderen Flächen- bzw. Gebietskategorien nicht zugerechnet und nur in speziell zu<br />

entwickelnden Gebieten angesiedelt werden können.<br />

Der FNP 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> verzichtet auf die Darstellung von Sondergebieten und<br />

stellt lediglich Sonderbauflächen dar. Die Sonderbauflächen umfassen nach § 1 BauNVO Sondergebiete,<br />

die der Erholung dienen, und sonstige Sondergebiete.<br />

Bei der Darstellung von Sonderbauflächen ist die jeweilige Zweckbestimmung mit der erforderlichen<br />

Bestimmtheit anzugeben, um die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen schon auf<br />

der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung aufzuzeigen.<br />

Innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets werden insgesamt neun Sonderbauflächen mit den folgenden<br />

Zweckbestimmungen dargestellt:<br />

� Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten<br />

� Nahversorgungsstandort<br />

� Gesundheitswirtschaft<br />

� Büro-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe<br />

� Freizeithafen<br />

Die jeweilige Konkretisierung der Zweckbestimmungen der Sonderbauflächen und der detaillierten<br />

Festsetzungen ist der Bebauungsplanung vorbehalten.<br />

Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten<br />

Die beiden auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> dargestellten Sonderbauflächen mit der<br />

Zweckbestimmung „Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten“<br />

befinden sich an der Siemensstraße sowie am Westring.<br />

Die Sonderbaufläche an der Siemensstraße umfasst jeweils Flächen nördlich und südlich der<br />

Siemensstraße und bildet damit den vorhandenen Standort großflächiger Einzelhandelsbetriebe<br />

in seiner heutigen Ausdehnung ab. Die Flächen nördlich der Siemensstraße sind bereits mit der<br />

14. Änderung in den FNP 1974 als Sonderbaufläche aufgenommen worden. Der südliche Teilbereich<br />

wird im FNP 2025 entsprechend der Entwicklungen in den vergangenen Jahren dargestellt.<br />

Die Flächen sind bereits im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung als sonstige Sondergebiete<br />

mit Verkaufsflächenobergrenzen festgesetzt. 103<br />

103 Vgl. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1, Planbereich „Nördlich Dornbachstraße“ (rechtskräftig seit dem<br />

20.05.1998) einschließlich der 1. Änderung (rechtskräftig seit dem 25.02.2004) und Bebauungsplan Nr. 196,<br />

Planbereich „Siemensstraße“ (rechtskräftig seit dem 20.02.2009)<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

Die Sonderbaufläche am Westring erstreckt sich auf den Bereich südlich der Emschertalbahn<br />

zwischen Landwehrbach und Westring. Die Fläche umfasst den vorhandenen Standort großflächiger<br />

Einzelhandelsbetriebe einschließlich einer Brachfläche und eines Erweiterungsbereichs.<br />

Auch diese Fläche wurde bereits im Rahmen einer Änderung in den FNP 1974 als sonstiges<br />

Sondergebiet aufgenommen und zum Teil im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung als<br />

sonstiges Sondergebiet mit Verkaufsflächenobergrenzen festgesetzt. 104 Für die noch nicht im<br />

Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gesicherten Flächen befindet sich derzeit ein Bebauungsplan<br />

im ergänzenden Verfahren, der ebenfalls ein sonstiges Sondergebiet sowie Verkaufsflächenobergrenzen<br />

festsetzen wird.<br />

Die Darstellung der Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten“ dient der Sicherung der städtebauliche Entwicklung<br />

der beiden Einzelhandelsstandorte unter Berücksichtigung der Ziele und Empfehlungen<br />

der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

aus dem Jahr 2010, das die beiden Bereiche als Ansiedlungsbereiche für den großflächigen<br />

Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten zur Ergänzung des Einzelhandels<br />

im Hauptzentrum definiert. 105<br />

Nahversorgungsstandort<br />

Die Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Nahversorgungsstandort“ umfassen den<br />

Nahversorgungsstandort Ickerner Markt und den Nahversorgungsstandort Neuroder Platz.<br />

Beide Nahversorgungsstandorte, die bereits im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung 106 als<br />

sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Nahversorgungszentrum“ und Verkaufsflächenobergrenzen<br />

festgesetzt sind, dienen der sinnvollen Ergänzung der bestehenden Einzelhandelsstrukturen<br />

im unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang unter Berücksichtigung<br />

der Ziele und Empfehlungen des Zentren- und Einzelhandelskonzepts der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>.<br />

Gesundheitswirtschaft<br />

Zur Deckung des Bedarfs an Einrichtungen des medizinischen und pflegerischen Dienstleistungssektors<br />

werden in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> am <strong>Stadt</strong>mittelpunkt drei Sonderbauflächen mit der<br />

Zweckbestimmung „Gesundheitswirtschaft“ dargestellt.<br />

Auf der Fläche am Europaplatz ist bereits ein Wohn- und Gesundheitspark entstanden. Die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen hierfür wurden im Jahr 2003 mit der 49. Änderung des<br />

FNP 1974 sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11, Planbereich<br />

„Europaplatz“ (rechtskräftig seit dem 20.03.2003) geschaffen.<br />

Die beiden bislang unbebauten Flächen südlich und westlich des Evangelischen Krankenhauses,<br />

die im FNP 1974 zum einen als gemischte Baufläche und zum anderen als Sonderbaufläche<br />

mit der Zweckbestimmung „Freizeit- und Sportzentrum“ dargestellt waren, sollen zur flexiblen<br />

und bedarfsgerechten Erweiterung um weitere Bausteine aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft<br />

vorgehalten werden.<br />

104<br />

Vgl. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34, Planbereich „Am Landwehrbach/Engellaustraße“ (rechtskräftig<br />

seit dem 06.04.2009)<br />

105<br />

Vgl. <strong>Stadt</strong> + Handel 2010: 160ff.<br />

106<br />

Vgl. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31, Planbereich „Nahversorgungsstandort Ickerner Markt“ (rechtskräftig<br />

seit dem 06.10.2008) und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32, Planbereich „Nahversorgungsstandort<br />

Neuroder Platz“ (rechtskräftig seit dem 06.10.2008)<br />

Seite 79


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

Büro-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe<br />

Die Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Büro-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe“<br />

befindet sich im Eingangsbereich des Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftsparks<br />

Erin. Die Darstellung im FNP 2025 erfolgt entsprechend der in diesem Bereich vorhandenen<br />

Nutzungen.<br />

Freizeithafen<br />

Die Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freizeithafen“ befindet sich südlich von Pöppinghausen<br />

am Rhein-Herne-Kanal. Mit der Darstellung sollen die unmittelbar am Hafen König<br />

Ludwig gelegenen Flächen, die bereits zum Teil durch einen Jachtclub sowie weitere ergänzende<br />

Einrichtungen und Betriebe genutzt werden, für eine geordnete und zweckdienliche bauliche<br />

Nutzung vorbereitet werden.<br />

5.3. Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen<br />

des öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen<br />

für Sport- und Spielanlagen<br />

Im FNP ist die Ausstattung des Gemeindegebiets mit Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung<br />

mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bedarfs, insbesondere mit<br />

den der Allgemeinheit dienenden baulichen Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs<br />

darzustellen. Dabei ist die öffentliche Aufgabenwahrnehmung für die Darstellung maßgebend –<br />

unabhängig von der Rechtsform des Trägers der Einrichtung.<br />

Die Darstellung der Gemeinbedarfseinrichtungen erfolgt aufgrund der Bedeutung der Anlagen<br />

für das gesamte Gemeindegebiet und zeigt somit die infrastrukturelle Grundausstattung der<br />

<strong>Stadt</strong> in ihren Grundzügen auf. Dabei sind kleinere Anlagen und Einrichtungen, die lediglich zur<br />

Versorgung einzelner Gebiete in Betracht kommen, im FNP nicht darzustellen.<br />

Dem FNP kommt durch die Darstellung der Gemeinbedarfseinrichtungen hauptsächlich eine<br />

Standortvorsorge- bzw. Standortsicherungsfunktion zu. Die konkrete Planung der Versorgung<br />

der Bevölkerung mit Einrichtungen des Gemeinbedarfs wird durch die sektoralen Fachplanungen<br />

geleistet, deren Ziele der FNP räumlich koordiniert und darstellt.<br />

Im FNP 2025 werden die Einrichtungen und Anlagen für den Gemeinbedarf von übergeordneter<br />

Bedeutung, die für die Festlegung der Grundzüge der Planung erforderlich sind, dargestellt:<br />

� Öffentliche Verwaltung<br />

� Bildungseinrichtungen<br />

� Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Einrichtungen<br />

� Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen<br />

� Sozialen Zwecken dienende Einrichtungen<br />

� Gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen<br />

� Kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen<br />

� Sonstige Einrichtungen<br />

Die Darstellung der Einrichtungen und Anlagen für den Gemeinbedarf erfolgt in Abhängigkeit<br />

der Flächengröße der entsprechenden Einrichtung als konkrete Flächenausweisung oder bei<br />

einer Unterschreiung der Darstellungsgrenze von 1 ha in Form von Symbolen. Einen detaillierten<br />

Überblick über die Ausstattung des <strong>Stadt</strong>gebiets mit öffentlichen Einrichtungen liefert zusätzlich<br />

die Themenkarte Nr. 5 „Öffentliche Einrichtungen“.<br />

Seite 80


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

5.3.1. Öffentliche Verwaltung<br />

Im FNP 2025 werden die bestehenden und planerisch abgestimmten Einrichtungen der öffentlichen<br />

Verwaltung dargestellt. Dies sind im Einzelnen:<br />

� <strong>Rat</strong>haus und Haus der Wirtschaft<br />

� EUV <strong>Stadt</strong>betrieb <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> als Dienstleistungsunternehmen in städtischer Trägerschaft<br />

� Haus der Jugend und Familie<br />

5.3.2. Bildungseinrichtungen<br />

Die Darstellung der Schulstandorte im FNP 2025 umfasst die Grundschulen, Hauptschulen,<br />

Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sonderschulen sowie das Berufskolleg. Die Grundlage<br />

für die Darstellungen bildet zunächst die Schulstatistik der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> für das<br />

Schuljahr 2007/2008, die die vorhandenen Schulen benennt und Aufschluss über die Entwicklung<br />

der Schülerzahlen in den vergangenen Jahren gibt.<br />

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist zukünftig mit einem Rückgang der<br />

Schülerzahlen zu rechnen. Entsprechend der Bevölkerungsprognose 2008-2025 wird die Anzahl<br />

der unter 19-Jährigen 2025 um rund 3.100 unter dem heutigen Wert liegen. Davon sind die<br />

Teilgruppen der 10- bis unter 16-Jährigen mit 1.211 (-25,4 %) und die 16- bis unter 19-Jährigen<br />

mit 864 Personen (-32,0 %) am stärksten betroffen. Die Altersgruppe der 6- bis unter 10-<br />

Jährigen wird um ca. 578 Personen (-20,1 %) abnehmen. 107<br />

Der letzte Schulentwicklungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wurde vom <strong>Rat</strong> der <strong>Stadt</strong> am<br />

17.09.1998 beschlossen. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist es jedoch erforderlich,<br />

einen neuen Schulentwicklungsplan zu erstellen. Der Entwurf wurde dem <strong>Rat</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

am 03.02.2011 zur Kenntnis gegeben und die Anhörung der Schulen selbst sowie<br />

der benachbarten Schulträger und anderer interessierter Stellen zum Entwurf eingeleitet. Nach<br />

Abschluss der Anhörung soll durch die Verwaltung ein Beschlussvorschlag zu schulorganisatorischen<br />

Maßnahmen in Form der Schulentwicklungsplanung dem <strong>Rat</strong> der <strong>Stadt</strong> vorgelegt werden.<br />

108<br />

Da sich der Entwurf des Schulentwicklungsplans derzeit noch in der Diskussion befindet, erfolgt<br />

die Darstellung der Schulen im Entwurf des FNP 2025 bestandsbezogen. Sofern erste Ergebnisse<br />

vorliegen, kann eine Einarbeitung in den FNP 2025 erfolgen.<br />

Stat. Bezirk Art Name<br />

Bövinghausen Grundschule Friedrich-Harkort-Schule<br />

<strong>Castrop</strong> Grundschule Grundschule Am Hügel<br />

<strong>Castrop</strong> Gymnasium Adalbert-Stifter-Gymnasium<br />

<strong>Castrop</strong> Hauptschule Schillerschule<br />

<strong>Castrop</strong> Realschule Johannes-Rau-Realschule<br />

Deininghausen Förderschule Hans-Christian-Andersen-Schule<br />

Deininghausen Grundschule Grundschule Deininghausen<br />

Frohlinde Grundschule Lindenschule<br />

107 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008c: 3ff.<br />

108 Vgl. Sitzungsvorlage 2011/019<br />

Seite 81


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

Stat. Bezirk Art Name<br />

Habinghorst Berufskolleg Berufskolleg <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Habinghorst Grundschule Erich-Kästner-Schule<br />

Habinghorst Realschule Fridtjof-Nansen-Realschule<br />

Henrichenburg Ost Grundschule Grundschule Alter Garten<br />

Ickern Nord Hauptschule Franz-Hillebrand-Hauptschule<br />

Ickern Süd Gesamtschule Janusz-Korczak-Gesamtschule<br />

Ickern Süd Grundschule Grundschule Am Busch<br />

Ickern Süd Grundschule Marktschule Ickern<br />

Obercastrop Grundschule Elisabethschule<br />

Obercastrop Grundschule Grundschule Grüner Weg<br />

<strong>Rauxel</strong> Nord Förderschule Martin-Luther-King-Schule<br />

<strong>Rauxel</strong> Nord Grundschule Waldschule<br />

<strong>Rauxel</strong> Süd Gesamtschule Willy-Brandt-Gesamtschule<br />

<strong>Rauxel</strong> Süd Grundschule Wilhelmschule<br />

<strong>Rauxel</strong> Süd Gymnasium Ernst-Barlach-Gymnasium<br />

Schwerin Grundschule Cottenburgschule<br />

Tabelle 5.4: Schulen<br />

5.3.3. Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Einrichtungen<br />

Die vorhandenen kirchlichen und kirchlichen Zwecken dienenden Einrichtungen sind im FNP<br />

bestandsbezogen mit Symbol oder bei entsprechender Flächengröße auch als Gemeinbedarfsfläche<br />

dargestellt.<br />

Stat. Bezirk Art Name<br />

<strong>Castrop</strong> Evangelische Kirche Lutherkirche<br />

<strong>Castrop</strong> Katholische Kirche St. Lambertus<br />

Deininghausen Evangelische Kirche Evangelische Kirche Dingen/Deinighausen<br />

Frohlinde Katholische Kirche Hl. Schutzengel<br />

Habinghorst Evangelische Kirche Petrikirche<br />

Habinghorst Katholische Kirche St. Josef<br />

Habinghorst Neuapostolische Kirche Neuapostolische Kirche Habinghorst<br />

Henrichenburg Ost Evangelische Kirche Erlöserkirche<br />

Henrichenburg Ost Katholische Kirche St. Lambertus<br />

Ickern Nord Neuapostolische Kirche Neuapostolische Kirche Ickern Ost<br />

Ickern Süd Evangelische Kirche Christuskirche<br />

Ickern Süd Katholische Kirche St. Antonius<br />

Ickern Süd Katholische Kirche St. Barbara<br />

Merklinde Katholische Kirche St. Marien<br />

Obercastrop Evangelische Kirche Auferstehungskirche<br />

Obercastrop Katholische Kirche St. Elisabeth<br />

Seite 82


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

Stat. Bezirk Art Name<br />

Obercastrop Neuapostolische Kirche Neuapostolische Kirche Obercastrop<br />

Pöppinghausen Evangelische Kirche Pöppinghauser Kirche<br />

<strong>Rauxel</strong> Nord Evangelische Kirche Pauluskirche<br />

<strong>Rauxel</strong> Nord Katholische Kirche Herz Jesu<br />

<strong>Rauxel</strong> Süd Katholische Kirche Heilig Kreuz<br />

<strong>Rauxel</strong> Süd Neuapostolische Kirche Neuapostolische Kirche <strong>Castrop</strong><br />

Schwerin Evangelische Kirche Johanneskirche<br />

Schwerin Katholische Kirche St. Franziskus<br />

Tabelle 5.5: Kirchen<br />

5.3.4. Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen<br />

Die Darstellungen des FNPs für den Bereich der Sporteinrichtungen orientieren sich an der<br />

fachbezogenen Bedarfsplanung. Auf Grundlage der Sportentwicklungskonzeption für die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 109 und des <strong>Rat</strong>sbeschlusses zur nachhaltigen Sicherstellung eines angemessenen<br />

Sportplatzangebots im <strong>Stadt</strong>gebiet vom 11.09.2008 erfüllt der FNP in erster Linie eine<br />

Standortsicherungsfunktion.<br />

Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen werden im FNP 2025 mit dem entsprechenden<br />

Symbol als Flächen für den Gemeinbedarf und nur im Falle einer intensiven Begrünung als<br />

Grünflächen dargestellt. Es werden nur selbständige Anlagen berücksichtigt, die nicht Bestandteil<br />

einer anderen Gemeinbedarfseinrichtung (wie z. B. zu Schule gehörende Sport- und Turnhallen)<br />

sind.<br />

Die in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> vorhandenen Sportplätze werden als Grünflächen mit der Zweckbestimmung<br />

Sportplatz dargestellt (vgl. Abschnitt 5.6.3).<br />

Als Gemeinbedarfseinrichtungen bzw. Grünflächen mit entsprechender Zweckbestimmung sind<br />

zudem das Hallenbad, das Parkbad Nord sowie der Golfplatz Frohlinde (vgl. Abschnitt 5.6.6)<br />

dargestellt.<br />

5.3.5. Sozialen Zwecken dienende Einrichtungen<br />

Sozialen Zwecken dienende Einrichtungen umfassen u. a. Kindergärten, Kindertageseinrichtungen<br />

und Familienzentren, Jugendzentren sowie Alten- und Seniorenheime.<br />

Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und Familienzentren<br />

Grundlage für die Darstellung der Kindergärten und Kindertageseinrichtungen ist der Kindergartenbedarfsplan,<br />

der in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben wird. Die Planung der Standorte<br />

ist darauf ausgerichtet, dass in allen <strong>Stadt</strong>teilen in zumutbarer Entfernung ein dem Bedarf<br />

entsprechendes Angebot an Einrichtungen für Kinder bereitgestellt wird.<br />

Die demografische Entwicklung wird insgesamt zu einer Verringerung der Anzahl der Kleinkinder<br />

führen. Entsprechend der Bevölkerungsprognose 2008-2025 wird die Anzahl der unter 6-<br />

109 Vgl. Internationale Vereinigung Sport und Freizeiteinrichtungen e.V. / Centrum für Nachhaltige Sportentwicklung<br />

o. J.<br />

Seite 83


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

Jährigen 2025 um rund 490 unter dem heutigen Wert liegen. Davon ist die Teilgruppe der 3- bis<br />

unter 6-Jährigen mit 303 (-15,7 %) am stärksten betroffen. 110<br />

Bereits in den vergangenen Jahren konnte durch den Rückgang der Anzahl der Kinder der<br />

Ausbau der Betreuungsplätze für unter 3-jährige Kinder ohne den Neubau von Kindergärten<br />

stattfinden. Aktuell versorgt <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ca. 21,0 % der unter 3-Jährigen. 111<br />

Bis zum Jahr 2013 gibt das Land Nordrhein-Westfalen vor, eine Versorgungsquote für unter 3-<br />

Jährige von ca. 35,0 % zu erreichen, wobei ab 2013 auch ein Rechtsanspruch für 1- und 2jährige<br />

Kinder in Kraft treten soll. Vor dem Hintergrund dieser Vorgaben und den damit verbundenen<br />

Veränderungsprozessen bleibt abzuwarten, wie sich die Auslastung der Kindergärten<br />

entwickeln wird. Zunächst ist jedoch mit keiner Schließung von Kindergärten oder Kindertageseinrichtungen<br />

zu rechnen. 112 Die Darstellung im FNP 2025 erfolgt dementsprechend bestandsbezogen.<br />

Stat. Bezirk Straße Name Art<br />

<strong>Castrop</strong> Brückenweg 27 Ev. Kindergarten Brückenweg Kiga<br />

<strong>Castrop</strong> Holzstraße 117a Kath. Kindergarten St. Lambertus Kiga<br />

<strong>Castrop</strong> Wittener Straße 51a Kath. Kindergarten St.-Rochus Kiga<br />

<strong>Castrop</strong> Kleine Lönsstraße 69 Kinderland e. V. KiTa<br />

<strong>Castrop</strong> Wittener Straße 53a Kindertagesstätte Regenbogen KiTa<br />

Deininghausen Wittenberger Straße 38 AWO Kindergarten Deininghausen TEK<br />

Dingen Westheide 63 AWO Kindergarten Dingen Kiga/TEK<br />

Frohlinde Hubertusstraße 11a Kath. Kindergarten Heilig Schutzengel Kiga<br />

Frohlinde Westricher Straße 10 Städt. Kindergarten Öko-Insel Kiga<br />

Habinghorst Recklinghauser Str. 329 AWO-Kindergarten Habinghorst Familienzentrum<br />

Habinghorst Wartburgstraße 111 Evgl. Kindergarten Senfkorn Kiga<br />

Habinghorst Lessingstraße 18a Kath. Kindergarten St. Josef Kiga<br />

Henrichenburg<br />

Ost<br />

Henrichenburg<br />

Ost<br />

Henrichenburg<br />

West<br />

Seite 84<br />

Hedwig-Kiesekamp-Str. 20 AWO KiTa Henrichenburg Kiga/KiTa<br />

Alter Kirchplatz 3 Kath. Kindergarten St. Lambertus Kiga<br />

Waldstraße 3 Kinderburg Kiga<br />

Ickern Nord Zechenstraße1c Villa Kunterbunt KiTa<br />

Ickern Süd Emscherbruch 60 Evgl. Kindergarten Arche Kiga<br />

Ickern Süd Borghagener Straße 167 Evgl. Stephanus-Kindergarten Kiga<br />

Ickern Süd Heinestraße 12b Kath. Kindergarten St. Antonius Kiga<br />

Ickern Süd In der Wanne 23 Kath. Kinderhaus St. Barbara Kiga<br />

Ickern Süd Kirchstraße 58 Lummerland Kiga<br />

110 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008c: 13<br />

111 Eigene Angaben des Bereichs Jugend und Familie der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Stand: August 2010<br />

112 Eigene Angaben des Bereichs Jugend und Familie der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Stand: August 2010


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

Stat. Bezirk Straße Name Art<br />

Merklinde Bockenfelder Straße 353 Kath. Kindergarten St. Marien Kiga<br />

Merklinde Johannesstraße 5 Kinderhaus Rasselbande TEK<br />

Obercastrop Marienstraße 3a Ev. Kindergarten Volltreffer Familienzentrum<br />

Obercastrop Bochumer Straße 94a Kath. Kindergarten St. Elisabeth Kiga<br />

Obercastrop Franzstraße 54 Kindergarten Sternenland e. V. Kiga<br />

Pöppinghausen Pöppinghauser Straße 160 Ev. Tageseinrichtung Bladenhorst/Pöppinghausen<br />

<strong>Rauxel</strong> Nord Alleestraße 2a Evgl. Kindergarten Alleestraße Kiga<br />

<strong>Rauxel</strong> Nord Schulstraße 8 Kath. Kindergarten St. Hildegard Kiga<br />

<strong>Rauxel</strong> Nord Liebigstraße 29a Kindertagesstätte am Wald e. V. Familienzentrum<br />

<strong>Rauxel</strong> Nord Grutholzallee 33 Kindertagesstätte Evgl. Krankenhaus KiTa<br />

<strong>Rauxel</strong> Nord Dornbachstraße 19 Kindertagesstätte Kinderplanet e. V. KiTa<br />

<strong>Rauxel</strong> Süd Wilhelmstraße 54 Kath. Kindergarten Heilig Kreuz Kiga<br />

<strong>Rauxel</strong> Süd Bergstraße 77 Städt. Kindergarten Swabedoo Kiga<br />

Schwerin Am Weißdorn 3 Evgl. Regenbogenhaus KiTa<br />

Schwerin Bodelschwingher Str. 35 Familienzentrum Mikado Familienzentrum<br />

Schwerin Frohlinder Straße 78 Kath. Kindergarten St. Franziskus Kiga<br />

Tabelle 5.6: Kindergärten und Kindertagesstätten<br />

Zusätzlich zu den regulären Kindergärten und Kindertageseinrichtungen werden der Heilpädagogische<br />

Kindergarten des Caritasverbandes an der Oskarstraße in Habinghorst, der Kindern<br />

eine gezielte heilpädagogische und therapeutische Unterstützung bietet, sowie das städtische<br />

Schulkinder-Haus Rappelkiste im <strong>Stadt</strong>teil Deininghausen, das der Bereuung von Grundschülern<br />

sowie Schülern der Schule für Sprachbehinderte dient, als sozialen Zwecken dienende Einrichtungen<br />

dargestellt.<br />

Jugendzentren<br />

Die Jugendzentren werden ebenfalls im FNP 2025 für den Planungszeitraum mit einem entsprechenden<br />

Planzeichen dargestellt. Soweit sich die Jugendzentren in räumlichem Zusammenhang<br />

mit kirchlichen Einrichtungen und in kirchlicher Trägerschaft befinden, wird auf eine<br />

zusätzliche Darstellung als Jugendzentrum verzichtet.<br />

Stat. Bezirk Straße Name<br />

<strong>Castrop</strong> Leonhardstraße 2 Jugendzentrum BoGi´S Cafe<br />

<strong>Castrop</strong> Widumer Straße 19 Marcel-Callo-Haus<br />

Deininghausen Dresdener Straße 24 D-Town<br />

Habinghorst Wartburgstraße 115 Café Q<br />

Ickern Nord Zechenstraße 2a AGORA Kulturzentrum – Jugendtreff NIG<br />

TEK<br />

Seite 85


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

Stat. Bezirk Straße Name<br />

Ickern Süd In der Wanne 102 Jugendzentrum Trafo<br />

Pöppinghausen Pöppinghauser Straße 156 Center Pöppinghausen<br />

Schwerin Am Weißdorn 2a Café Frosch<br />

Tabelle 5.7: Jugendzentren<br />

Alten- und Seniorenheime<br />

Als planerische Grundlage für die Darstellung von stationären Einrichtungen für Senioren dient<br />

der Pflegeplan 2008 des Kreises Recklinghausen, der den Bedarf an vollstationären Heimplätzen<br />

ermittelt. 113 Bis zum Jahr 2014 ist das derzeitige Angebot von insgesamt 752 Plätzen voraussichtlich<br />

ausreichend. Inwiefern aufgrund der demographischen Entwicklung für die Zukunft<br />

von einem weiter zunehmenden Bedarf an stationären Einrichtungen auszugehen ist, lässt sich<br />

zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch nicht durch eine Flächenzuweisung konkretisieren.<br />

Als Ersatz für das den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügende Seniorenhaus an der Sofienstraße<br />

soll auf den Freiflächen nördlich des Habinghorster Markts ein neues Seniorenwohnheim<br />

entstehen. Das Planungsrecht wurde bereits mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplans Nr. 36, Planbereich „Seniorenwohnheim am Habinghorster Markt“ geschaffen,<br />

der am 20.05.2011 Rechtskraft erlangt hat.<br />

Mit Ausnahme des neuen Standorts am Habinghorster Markt erfolgt die Darstellung der stationären<br />

Einrichtungen für Senioren bestandsbezogen.<br />

Stat. Bezirk Straße Name<br />

<strong>Castrop</strong> Dortmunder Straße 27 Altenzentrum St. Lambertus<br />

<strong>Castrop</strong> Glückaufstraße 73 Seniorendomizil am <strong>Stadt</strong>garten<br />

<strong>Castrop</strong> Holzstraße 171 Seniorenresidenz im <strong>Castrop</strong>er Holz<br />

<strong>Castrop</strong> Bahnhofstraße 83a Wilhelm-Kauermann-Zentrum<br />

Habinghorst Germanenstraße 54 Altenheim Josefshaus<br />

Habinghorst Querstraße/Kampstraße Seniorenwohnheim am Habinghorster Markt (geplant)<br />

Ickern Süd Lange Straße 200 AWO Seniorenzentrum Ickern<br />

Schwerin Ginsterweg 31 Haus am Ginsterweg<br />

Tabelle 5.8: Alten- und Seniorenheime sowie Seniorenzentren<br />

Von den acht in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> vorhandenen stationären Einrichtungen befinden sich drei in<br />

privater Trägerschaft. Somit hat sich in den letzten Jahren im Bereich der stationären Einrichtungen<br />

für Senioren ein Wandel gezeigt. Einrichtungen werden nicht nur im Rahmen der Daseinsvorsorge<br />

von Wohlfahrtsverbänden vorgehalten, sondern auch zunehmend von privaten<br />

Trägern errichtet und betrieben, wodurch sich sowohl die Anzahl als auch die Ausgestaltung der<br />

Einrichtungen erweitert haben.<br />

Aufgabe der <strong>Stadt</strong> ist es, Einfluss auf die räumliche Verteilung der Einrichtungen zu nehmen,<br />

damit ältere Menschen nach Möglichkeit ihr Wohnumfeld nicht verlassen müssen. Dabei ist zu<br />

bedenken, dass Einrichtungen, die dem Wohnen älterer Menschen dienen, selbstverständlich<br />

113 Vgl. Kreis Recklinghausen 2008b: 21ff.<br />

Seite 86


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

integraler Bestandteil von Wohngebieten sind, aber auch in Mischgebieten grundsätzlich zulässig<br />

sind.<br />

Als weitere Einrichtungen, die sozialen Zwecken dienen, werden die Wohnstätten für Behinderte<br />

an der Lange Straße dargestellt.<br />

5.3.6. Gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen<br />

Als Gemeinbedarfseinrichtungen dieser Zweckbestimmung werden im FNP 2025 die Krankenhäuser<br />

aufgrund ihrer Bedeutung für das gesamtstädtische Gesundheitswesen dargestellt. Im<br />

Einzelnen werden die folgenden Einrichtungen dargestellt:<br />

� Evangelisches Krankenhaus<br />

� St. Rochus-Hospital<br />

� Suchttherapiezentrum am Evangelischen Krankenhaus<br />

� Therapiezentrum am Evangelischen Krankenhaus (Entzugsbehandlung bei Abhängigkeitserkrankungen)<br />

� Heimathof Victor an der Lange Straße (Sozialtherapeutisches Angebot bei Abhängigkeitserkrankungen)<br />

� Psychiatrische Tagesklinik an der Ringstraße<br />

5.3.7. Kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen<br />

Im FNP 2025 werden die öffentlichen gesamtstädtisch bedeutsamen und übergeordneten kulturellen<br />

Einrichtungen von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> dargestellt. Im Einzelnen sind dies die folgenden Einrichtungen:<br />

� <strong>Stadt</strong>halle, Europahalle und Westfälisches Landestheater<br />

� <strong>Stadt</strong>bibliothek<br />

� Bürgerhaus an der Leonhardstraße<br />

� Kulturzentrum Agora<br />

� Kulturbunker<br />

5.3.8. Sonstige Einrichtungen<br />

Über die bisher aufgeführten Einrichtungen und Anlagen für den Gemeinbedarf hinaus sind<br />

aufgrund ihrer Bedeutung für die Gesamtstadt die folgenden sonstigen Einrichtungen dargestellt:<br />

� Agentur für Arbeit<br />

� Amtsgericht<br />

� Gesundheitsamt<br />

� Hauptpost<br />

� Justizvollzugsanstalt<br />

� Polizei<br />

� Standorte der Feuerwehr<br />

Seite 87


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

5.4. Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge<br />

Nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können im FNP die Flächen für den überörtlichen Verkehr und die<br />

örtlichen Verkehrszüge dargestellt werden. Von dieser Darstellungsmöglichkeit werden alle<br />

Verkehrsflächen und nicht nur Straßenverkehrsflächen erfasst, da diese eine Gemeinde ebenfalls<br />

stark prägen. Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist in diesem Zusammenhang die Darstellung<br />

der Flächen für Bahnanlagen von Bedeutung.<br />

5.4.1. Straßenverkehrsflächen<br />

Im FNP 2025 sind die Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge<br />

dargestellt. Unter überörtlichem Verkehr werden der über die <strong>Stadt</strong>grenzen hinaus gehende,<br />

gemeindeverbindende Verkehr und der durch das <strong>Stadt</strong>gebiet hindurchführende Durchgangsverkehr<br />

zusammengefasst. Die Darstellung des örtlich bedeutsamen Verkehrs erstreckt<br />

sich im Wesentlichen auf Verbindungs-, Sammel- und Zubringerstraßen – insbesondere wenn<br />

sie den Anschluss an überörtliche Straßen sicherstellen.<br />

Die überörtlich und örtlich bedeutsamen Straßen bilden zusammen das Vorrangstraßennetz der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Es handelt sich dabei um Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung, die<br />

dazu geeignet sind, möglichst direkte Verbindungen zu den benachbarten Siedlungsräumen<br />

herzustellen, wesentliche Verbindungen zwischen der Innenstadt und den Ortsteilen sowie zwischen<br />

den Ortsteilen zu gewährleisten, den Quell- und Zielverkehr zu bündeln und als Zubringer<br />

zum klassifizierten Straßennetz zu dienen. Das im FNP dargestellte Straßennetz sichert die<br />

störungsfreie Abwicklung des notwendigen Verkehrs.<br />

Die Darstellung der Straßenverkehrsflächen im FNP 2025 umfasst die bestehenden und die<br />

geplanten überörtlichen und örtlichen Hauptverkehrsstraßen. Darin enthalten ist das Netz der<br />

klassifizierten Bundesfernstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen, die gem. § 5 Abs. 4<br />

BauGB in den FNP nachrichtlich zu übernehmen sind (vgl. Abschnitt 5.12.1 und Themenkarte<br />

Nr. 6a „Verkehr“).<br />

Die Darstellung der örtlich bedeutsamen Hauptverkehrszüge erfolgt im Wesentlichen bestandsbezogen.<br />

Der geplante Netzschluss im örtlichen Hauptverkehrsnetz, der die Anbindung des<br />

Deininghauser Wegs an den Mittelstandspark Ost umfasst, ist im FNP 2025 in seinem derzeit<br />

verwaltungsintern abgestimmten Linienverlauf dargestellt. Die genaue Linienführung wird im<br />

Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgelegt.<br />

Als Folge der oben beschriebenen Netzergänzungen oder in den vergangenen Jahren bereits<br />

durchgeführte Maßnahmen sowie aufgrund der Ergebnisse des Masterplans Mobilität verlieren<br />

einige Abschnitte des bisher gültigen Vorrangstraßennetzes ihre hohe Verkehrsbedeutung und<br />

werden im FNP 2025 nicht mehr dargestellt. Dies sind insbesondere die folgenden Straßen:<br />

� Alter Hellweg<br />

� Bodelschwingher Straße/Rieperbergstraße<br />

� Cottenburgstraße zwischen Dortmunder Straße und Wittener Straße<br />

� Dorlohstraße<br />

� Freiheitstraße<br />

� Heerstraße<br />

� Holthauser Straße<br />

� Lange Straße zwischen Henrichenburger Straße und Wartburgstraße<br />

Seite 88


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

� Straßen innerhalb des Altstadtrings<br />

� Westhofenstraße<br />

Im FNP 1974 dargestellte Planungen oder Erweiterungen, deren Realisierung nicht weiterverfolgt<br />

wird, werden im FNP 2025 nicht mehr dargestellt:<br />

� Merklinder Straße zwischen Bockenfelder Straße und Gerther Straße<br />

� Umgehung Pöppinghausen<br />

5.4.2. Flächen für Bahnanlagen<br />

Für den Schienenverkehr werden die bestehenden Bahnanlagen mit ihren Haltepunkten in den<br />

FNP 2025 aufgenommen. Die Bahnanlagen umfassen im Wesentlichen das bestehende Schienennetz<br />

der Deutschen Bahn AG und sonstiger privater Eisenbahnbetriebe, die dem Personen-<br />

und Güterverkehr dienen, einschließlich ihrer Nebenanlagen sowie der Bahnhöfe und der Haltepunkte.<br />

Nach § 5 Abs. 4 BauGB sind diese Anlagen in den FNP nachrichtlich zu übernehmen<br />

(vgl. Abschnitt 5.12.1).<br />

Angrenzend an den Hauptbahnhof <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist die große Park-and-Ride-Anlage aufgrund<br />

des unmittelbaren Zusammenhangs zum Hauptbahnhof und ihrer hohen Bedeutung für<br />

das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet als Fläche für Bahnanlagen dargestellt.<br />

Der an der Emschertalbahn gelegene Haltepunkt Merklinde soll mit dem Haltpunkt Dortmund-<br />

Bövinghausen zusammengelegt und unmittelbar an die <strong>Stadt</strong>grenze verlagert werden. Die Darstellung<br />

erfolgt entsprechend der Festlegung im Betriebsprogramm.<br />

Die Planung der im FNP 1974 dargestellten <strong>Stadt</strong>bahnlinie zwischen Ickern und Frohlinde/Dortmund<br />

sowie Bochum wir nicht mehr weiterverfolgt und entfällt dementsprechend im<br />

FNP 2025.<br />

5.5. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung<br />

sowie für Ablagerungen<br />

Zu den Ver- und Entsorgungsanlagen nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB gehören alle Anlagen, die<br />

der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser sowie der Telekommunikation und<br />

der Beseitigung von Abwasser und Müll dienen.<br />

Die Darstellungen der Ver- und Entsorgungsanlagen im FNP 2025 beruhen auf den Angaben<br />

der Versorgungsträger und werden entsprechend dem Bestand nachrichtlich übernommen. Da<br />

die Vielzahl von Ver- und Entsorgungsanlagen der unterschiedlichen Versorgungsträger insbesondere<br />

zu einer hohen Dichte von punkt- und linienhaften Darstellungen führt, die bei einer<br />

Aufnahme in den Hauptplan die Lesbarkeit beeinträchtigen würden, wurde ein Teilplan „Technische<br />

Ver- und Entsorgung“ erarbeitet. In dem Teilplan werden das Leitungsnetz der technischen<br />

Ver- und Entsorgung und die Einzelanlagen, die die Mindestdarstellungsgröße von 1 ha<br />

unterschreiten, dargestellt. Die Darstellung von größeren Flächen erfolgt im Hauptplan.<br />

Als flächenhafte Darstellung sind lediglich das Umspannwerk Pöppinghausen und das Kraftwerk<br />

Knepper an der Grenze zu Dortmund zu nennen. Der Bereich des ehemaligen Kraftwerks<br />

<strong>Rauxel</strong> wird nicht mehr als Fläche für Versorgungsanlagen benötigt. Der nordwestliche Teilbereich<br />

dieser Fläche wird als gemischte Baufläche dargestellt, während der südöstliche Teilbereich<br />

entsprechend der Bestandssituation als Fläche für den Wald dargestellt wird.<br />

Seite 89


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

Die Grubengas-Blockheizkraftwerke an der Bochumer Straße, am Deininghauser Weg und an<br />

der Mengeder Straße werden nicht dargestellt, da es sich hierbei lediglich um temporär errichtete<br />

Anlagen handelt, die nach ihrer Nutzung wieder vollständig abgebaut werden.<br />

Bei den weiteren Ver- und Entsorgungsanlagen, die in den FNP 2025 nachrichtlich zu übernehmen<br />

sind, handelt es sich im Wesentlichen um Leitungsnetze. Im Teilplan „Technische Ver-<br />

und Entsorgung“ werden nur die wichtigsten Leitungen dargestellt:<br />

� Energieversorgung:<br />

- Gasleitung<br />

- Gasleitung außer Betrieb<br />

- Fernwärmeleitung<br />

- Hochspannungsleitung mit Schutzstreifen<br />

� Wasserversorgung:<br />

- Wasserleitung<br />

� Abwasserbeseitigung:<br />

- Stauraumkanal<br />

- Abwasserleitung<br />

- Brauchwasserleitung<br />

� Telekommunikation<br />

- Richtfunktrasse mit Schutzstreifen<br />

Feinteilige Versorgungsnetze, die meist im Straßenraum unterirdisch untergebracht sind, sind<br />

nicht eingezeichnet.<br />

Auf die gesonderte Darstellung von Schutzstreifen entlang der Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

wird mit Ausnahme der breiten Schutzstreifen der Richtfunktrassen verzichtet, da diese aufgrund<br />

ihrer geringen Breite im FNP nicht darstellbar sind. Die Schutzstreifen, die Schutzmaßnahmen<br />

und die Rechte der Betreiber innerhalb dieser Flächen werden im Rahmen der verbindlichen<br />

Bauleitplanung berücksichtigt und durch die Darstellungen des FNPs nicht berührt.<br />

5.6. Grünflächen<br />

Innerhalb von Siedlungsgebieten dienen Grünflächen überwiegend der wohnungsnahen, siedlungsbezogenen<br />

Freizeit-, Aufenthalts- und Erholungsnutzung und übernehmen wichtige städtebauliche<br />

Funktionen, indem sie den Siedlungsraum gliedern, auflockern und für das Kleinklima<br />

und die Grünvernetzung im besiedelten Bereich von zentraler Bedeutung sind.<br />

Die Grünflächen sind von den Flächen für die Landwirtschaft und für den Wald zu unterscheiden,<br />

die bei Vorliegen einer land- bzw. forstwirtschaftlichen Flächennutzung gesondert nach § 5<br />

Abs. 2 Nr. 9 BauGB darzustellen sind.<br />

In der Regel fallen die nicht überbaubaren Teile der Baugrundstücke, für die sich aus dem Bauordnungsrecht<br />

die Verpflichtung zur Grüngestaltung und gärtnerischen Pflege ergibt, ebenfalls<br />

nicht unter die Darstellung von Grünflächen. Bei diesen Flächen kommt eine Darstellung im<br />

FNP im Regelfall aufgrund der geringen Flächengröße nicht in Frage.<br />

Die Erhaltung und Entwicklung der Grün- und Freiflächen besitzt in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> einen hohen<br />

Stellenwert. Trotz ihrer Lage im Ballungsraum verfügt die <strong>Stadt</strong> über relativ große zusammenhängende<br />

Freiflächen. Diese sind sowohl aus ökologischen Gründen als auch aufgrund<br />

Seite 90


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

ihrer Bedeutung für die Lebensqualität der <strong>Stadt</strong> unverzichtbar und müssen deshalb so weit wie<br />

möglich erhalten werden.<br />

Darüber hinaus sollen die Freiflächen künftig verstärkt vernetzt und mit den Grünzonen innerhalb<br />

der Siedlungsräume verbunden werden. Dabei wird auch künftig der Aspekt der Aufwertung<br />

und Sanierung von Freiflächen von Bedeutung sein und dazu beitragen das Freiraumnetz<br />

zu stärken.<br />

Die vielfältigen gestalterischen, nutzungsbedingten und ökologischen Aufgaben der einzelnen<br />

Grünflächen werden durch unterschiedliche Zweckbestimmungen verdeutlicht und damit unterschieden<br />

in:<br />

� Parkanlagen<br />

� Dauerkleingärten<br />

� Sportplätze<br />

� Freibäder<br />

� Friedhöfe<br />

� Golfplätze<br />

Durch die Festlegung der Zweckbestimmung wird die städtebauliche Zielsetzung vorgegeben.<br />

Für Flächen, die über eine bloße Begrünung nicht hinausgehen, ist eine Zweckbestimmung<br />

nicht erforderlich.<br />

Eine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Grünflächen erfolgt im FNP 2025 nicht.<br />

Einen Überblick über die im <strong>Stadt</strong>gebiet vorhandenen Grünflächen gibt die Themenkarte Nr. 7<br />

„Grünflächen“.<br />

5.6.1. Parkanlagen<br />

Unter Parkanlagen sind in der Regel weiträumige, häufig landschaftsarchitektonisch oder gärtnerisch<br />

gestaltete Anlagen zu verstehen. Öffentliche Parkanlagen haben für die Einwohner einer<br />

Gemeinde besondere Erholungs- und Aufenthaltsfunktionen.<br />

Im FNP 2025 erfolgt die Darstellung der bestehenden Parkanlagen mit dem entsprechenden<br />

Planzeichen. Neuplanungen sind nicht vorgesehen.<br />

Die Parkanlagen befinden sich überwiegend in zentraler Innenstadtlage bzw. in zentralen Lagen<br />

innerhalb der einzelnen <strong>Stadt</strong>teile. Als wesentliche Parkanlagen werden im FNP 2025 dargestellt:<br />

� <strong>Stadt</strong>garten<br />

� Freizeitanlage Schellenbergpark<br />

� Ehemalige Pferderennbahn<br />

� Teile des Gewerbe- und Landschaftsparks Erin<br />

� Volkspark Ickern<br />

Kleinere bestehende Grünanlagen wie am Hallenbad, an der Recklinghauser Straße oder Am<br />

Busch ergänzen das Angebot an Parkflächen.<br />

5.6.2. Dauerkleingärten<br />

Bei den Dauerkleingärten handelt es sich im Verständnis des Bundeskleingartengesetzes<br />

(BKleingG) um Pachtgärten. Solche Gärten sind als Grünflächen mit der Zweckbestimmung<br />

Seite 91


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

Dauerkleingarten darzustellen. Die Darstellung ist bei bestehenden Anlagen als Bestandssicherung<br />

und bei geplanten Anlagen als Zielvorgabe zu verstehen.<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> befinden sich 15 Kleingartenanlagen, deren Anlagen durch Bebauungspläne<br />

planungsrechtlich abgesichert sind. Die bestehenden Dauerkleingartenanlagen sind<br />

im FNP 2025 einschließlich der geplanten Erweiterungsflächen mit dem Planzeichen Dauerkleingarten<br />

dargestellt:<br />

� Dauerkleingartenanlage Alter Bahndamm<br />

� Dauerkleingartenanlage Am Grutholz<br />

� Dauerkleingartenanlage <strong>Castrop</strong>er Holz<br />

� Dauerkleingartenanlage <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> Nord<br />

� Dauerkleingartenanlage <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> Süd<br />

� Dauerkleingartenanlage Deininghausen<br />

� Dauerkleingartenanlage Frohlinde<br />

� Dauerkleingartenanlage Henrichenburg<br />

� Dauerkleingartenanlage Ickern Ost<br />

� Dauerkleingartenanlage Im Spredey<br />

� Dauerkleingartenanlage Lohfeld<br />

� Dauerkleingartenanlage Merklinde<br />

� Dauerkleingartenanlage Ochsenbruch<br />

� Dauerkleingartenanlage Pannekampgraben<br />

� Dauerkleingartenanlage Schellenberg<br />

Grabelandparzellen, die nicht durch das BKleingG festgesetzt sind, sind nicht als Dauerkleingärten<br />

im FNP 2025 dargestellt.<br />

Um die Ausstattung des <strong>Stadt</strong>gebiets mit Flächen für Dauerkleingärten zu überprüfen, wurde im<br />

Rahmen der Neuaufstellung des FNPs der Kleingartenbedarf in den einzelnen statistischen<br />

Bezirken auf der Basis des Geschosswohnungsbestandes im Jahr 2007 ermittelt. In Abhängigkeit<br />

von der räumlichen Verteilung der vorhandenen Dauerkleingartenanlagen fallen die Fehlbedarfe<br />

bzw. Überangebote kleinräumig sehr unterschiedlich aus. Bei einem Richtwert von einer<br />

Kleingartenparzelle je 30 gartenlose Geschosswohnungen ergeben sich größere Fehlbedarfe<br />

im Bereich des Hauptzentrums und hier speziell im statistischen Bezirk <strong>Rauxel</strong> Süd mit den<br />

Geschosswohnungsbauschwerpunkten nördlich und südlich des östlichen Abschnitts der Pallasstraße.<br />

114 Um den zusätzlichen Bedarf decken zu können, wird im FNP 2025 an der Pallasstraße<br />

eine geeignete Reservefläche für Dauerkleingärten vorgehalten.<br />

Ein weiterer nennenswerter Fehlbedarf ist im statistischen Bezirk Ickern Süd festzustellen. Die<br />

rechnerischen Versorgungsüberangebote der Anlage Ickern-Nord reichen nicht zur Deckung<br />

des Fehlbedarfs aus. 115 Die Dauerkleingartenanlage Henrichenburg soll durch eine Erweiterung<br />

den Fehlbedarf im nördlichen <strong>Stadt</strong>gebiet auffangen.<br />

114 Eigene Angaben des Bereichs <strong>Stadt</strong>entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Stand: Dezember 2007<br />

115 Eigene Angaben des Bereichs <strong>Stadt</strong>entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Stand: Dezember 2007<br />

Seite 92


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

5.6.3. Sportplätze<br />

Die Darstellungen des FNPs für den Bereich der Sporteinrichtungen orientieren sich an der<br />

fachbezogenen Bedarfsplanung. Auf Grundlage der Sportentwicklungskonzeption für die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 116 und des <strong>Rat</strong>sbeschlusses zur nachhaltigen Sicherstellung eines angemessenen<br />

Sportplatzangebots im <strong>Stadt</strong>gebiet vom 11.09.2008 erfüllt der FNP in erster Linie eine<br />

Standortsicherungsfunktion.<br />

Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen werden im FNP mit dem entsprechenden Symbol<br />

als Flächen für den Gemeinbedarf (vgl. Abschnitt 5.3.4) und im Falle einer intensiven Begrünung<br />

als Grünflächen dargestellt. Es werden nur selbständige Anlagen berücksichtigt, die nicht<br />

Bestandteil einer anderen Gemeinbedarfseinrichtung (wie z. B. zu Schulen gehörende Sport-<br />

und Turnhallen) sind.<br />

Die im <strong>Stadt</strong>gebiet vorhandenen Sportplätze werden aufgrund ihrer Lage im Außenbereich und<br />

ihrer Einbindung in die freie Landschaft als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz<br />

dargestellt.<br />

Stat. Bezirk Art Name<br />

Dingen Ascheplatz Sportplatz Dingen<br />

Frohlinde Ascheplatz Sportplatz Frohlinde<br />

Habinghorst Rasenplatz Sportplatz Kanalstraße<br />

Habinghorst Rasenplatz Sportsplatz Habinghorst<br />

Henrichenburg Ost Rasenplatz; Aschetrainingsplatz Sportplatz Henrichenburg<br />

Ickern Nord Ascheplatz Sportplatz Uferstraße<br />

Ickern Süd Kunstrasenplatz Glück-Auf-Kampfbahn<br />

Merklinde Kunstrasenplatz Sportplatz Merklinde<br />

Obercastrop Kunstrasenplatz Erin-Kampfbahn<br />

<strong>Rauxel</strong> Nord Rasenplatz Sportplatz <strong>Rauxel</strong><br />

<strong>Rauxel</strong> Süd Kunstrasen Stadion<br />

Schwerin Kunstrasenplatz Sportplatz Grafweg<br />

Tabelle 5.9: Sportplätze<br />

Im <strong>Stadt</strong>teil Habinghorst sollte entsprechend des <strong>Rat</strong>sbeschlusses vom 11.09.2008 der Sportplatz<br />

an der Kanalstraße saniert und erweitert werden. Die ursprüngliche Variante, in der die<br />

Errichtung von zwei Sportplätzen bei Aufgabe des Sportplatzes Habinghorst vorgesehen war,<br />

muss aufgrund der finanziellen Lage der <strong>Stadt</strong> entfallen. Die Sportanlage Habinghorst an der<br />

Recklinghauser Straße soll aus diesem Grund erhalten bleiben und in einen spielfähigen Zustand<br />

gebracht werden. 117<br />

Im Laufe des Jahres 2011 soll die veränderte Situation in den politischen Gremien beraten werden<br />

und anschließend in ein aktualisiertes Sportstättenentwicklungskonzept eingearbeitet werden.<br />

116<br />

Vgl. Internationale Vereinigung Sport und Freizeiteinrichtungen e.V. / Centrum für Nachhaltige Sportentwicklung<br />

o. J.<br />

117<br />

Eigene Angaben des Bereichs Sport und Bäder der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Stand: November 2010<br />

Seite 93


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

5.6.4. Freibäder<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> verfügt mit dem Parkbad Nord derzeit über ein Freibad. Aufgrund der<br />

flächenhaften Ausdehnung und des Grünflächencharakters wird das Parkbad Nord im<br />

FNP 2025 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freibad dargestellt.<br />

5.6.5. Friedhöfe<br />

Die Friedhöfe sind im FNP 2025 als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt.<br />

Eine Zuordnung zu den Grünflächen ergibt sich daraus, dass Friedhöfe wegen ihrer gärtnerischen<br />

Gestaltung Grünflächencharakter aufweisen und wichtige Freiflächenfunktionen<br />

übernehmen.<br />

In <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> gibt es sieben kommunale Friedhöfe sowie jeweils zwei evangelische und<br />

katholische Friedhöfe. Die Darstellung erfolgt bestandsbezogen auf der Grundlage des Entwicklungskonzepts<br />

für kommunale Friedhöfe in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> und umfasst bereits genutzte Flächen<br />

sowie vorgesehene Erweiterungsbereiche.<br />

Stat. Bezirk Art Name<br />

Bladenhorst Kommunaler Friedhof Friedhof Bladenhorst<br />

<strong>Castrop</strong> Evangelischer Friedhof Friedhof <strong>Castrop</strong><br />

<strong>Castrop</strong> Katholischer Friedhof Friedhof St. Lambertus<br />

Frohlinde Kommunaler Friedhof Friedhof Frohlinde<br />

Habinghorst Kommunaler Friedhof Friedhof Habinghorst<br />

Henrichenburg Ost Kommunaler Friedhof Friedhof Henrichenburg<br />

Ickern Süd Kommunaler Friedhof Friedhof Ickern<br />

Merklinde Kommunaler Friedhof Friedhof Merklinde<br />

Pöppinghausen Kommunaler Friedhof/<br />

Evangelischer Friedhof<br />

Seite 94<br />

Friedhof Pöppinghausen<br />

Schwerin Katholischer Friedhof Friedhof St. Franziskus<br />

Tabelle 5.10: Friedhöfe<br />

5.6.6. Golfplätze<br />

Aufgrund des großen Flächenbedarfs sowie der hohen Bedeutung für das Landschaftsbild und<br />

die landschaftsgebundene Erholung ist der Golfplatz Frohlinde als besondere Form von Grünflächen<br />

mit der Zweckbestimmung Golfplatz dargestellt.<br />

5.6.7. Grünflächen ohne Zweckbestimmung<br />

Neben den beschrieben Grünflächen mit einer besonderen Zweckbestimmung gibt es im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

weitere Grünflächen, die sich nicht in eine dieser Zweckbestimmungen einordnen lassen.<br />

Da diese Flächen dennoch wichtige Funktionen wie beispielsweise für den Klimaschutz oder die<br />

Vernetzung von Grünelementen übernehmen, erfolgt eine Darstellung als Grünflächen ohne<br />

Zweckbestimmung.<br />

5.6.8. Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß § 4 Abs. 1 LG NRW Veränderungen der Gestalt<br />

oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild<br />

erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Vermeidbare Beeinträchtigungen


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

von Natur und Landschaft sind dabei gemäß § 4a LG NRW grundsätzlich zu unterlassen, unvermeidbare<br />

Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.<br />

Die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind in<br />

der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen. Sie sind Gegenstand der Umweltprüfung<br />

nach § 1a Abs. 3 und § 2 Abs. 4 BauGB. Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen<br />

im FNP und Festsetzungen in den Bebauungsplänen; anstelle von Darstellungen und Festsetzungen<br />

können auch vertragliche Vereinbarungen nach § 11 BauGB oder sonstige geeignete<br />

Maßnahmen zum Ausgleich nach § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB getroffen werden.<br />

Der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft kann nach § 1a Abs. 3 S. 3 BauGB auch<br />

an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen, soweit dies mit den Zielen der Raumordnung<br />

sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist. Ebenso kann der Ausgleich<br />

bereits vor dem Eingriff und einer Zuordnung erfolgen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> hat im Jahr 2004 in Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen ein<br />

Kompensationsflächenkonzept 118 erarbeiten lassen. Maßgabe dabei war, eine konzeptionelle<br />

Regelung der Kompensation auf der Grundlage eines an den Erfordernissen von Naturhaushalt<br />

und Landschaftsbild orientierten Leitbilds aufzubauen. Eine zielgerichtete Flächenbevorratung<br />

und -bewirtschaftung soll die gesamträumlichen Funktionen des Freiraumsystems stärken und<br />

zu einer nachhaltigen <strong>Stadt</strong>entwicklung beitragen.<br />

Durch die Erarbeitung einer landschaftspflegerischen räumlichen Zielkonkretisierung wurde<br />

eine Grundlage für alle Überlegungen zur künftigen thematischen und räumlichen Umsetzung<br />

von Kompensationsmaßnahmen geschaffen. Hierzu erfolgte zunächst die Definition einer räumlichen<br />

Modellvorstellung sowie von Leitlinien zur Entwicklung des Freiraumsystems. Die entwickelten<br />

Leitlinien haben zum Ziel, die verinselt im Siedlungsraum liegenden Flächen zu schützen<br />

und in ein durchgängiges System von Freiflächen zu integrieren. Dabei sind insbesondere<br />

die Entwicklungspotenziale der Regionalen Grünzüge E und F sowie der freiraumverbindenden<br />

Bänder wie des Rhein-Herne-Kanals und der Emscher zu nutzen und die spezifischen Charakteristika<br />

der einzelnen Landschaftsräume zu erhalten und weiterzuentwickeln.<br />

Im Anschluss an die Abgrenzung funktionaler Teilräume und der Definition raum- und themenspezifischer<br />

Zielvorstellungen für ihre landschaftspflegerische Entwicklung erfolgte die Festlegung<br />

von Teilräumen mit Vorrang für die Kompensationsumsetzung und die Abgrenzung der für<br />

die Kompensation geeigneten Flächen einschließlich entsprechender Maßnahmenempfehlungen.<br />

Neben den für die Kompensation geeigneten Flächen können auch die im Ökokonto der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> enthaltenen Flächen herangezogen werden. Hierbei handelt es sich um Flächen,<br />

auf denen im Rahmen der Golfplatzerweiterung Maßnahmen durchgeführt wurden, die<br />

der Ergänzung und Vernetzung der bereits vorhandenen Biotopstrukturen und nicht dem Ausgleich<br />

des durch die Erweiterung des Golfplatzes verursachten Eingriffs dienten.<br />

Die im Rahmen des Kompensationsflächenkonzepts festgelegten potenziellen Kompensationsräume<br />

werden zusammen mit den bereits in Bebauungsplänen festgesetzten Ausgleichsflächen<br />

und den Flächen des Ökokontos in der Themenkarte Nr. 8 „Flächen zum Ausgleich von Eingriffen<br />

in Natur und Landschaft“ dargestellt.<br />

118 Vgl. Neumeyer/Kieslich 2004<br />

Seite 95


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

5.7. Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz<br />

und die Regelung des Wasserabflusses<br />

Wasserflächen umfassen die natürlichen Gewässer wie Bäche, Seen und Teiche sowie die<br />

künstlichen Gewässer wie Kanäle oder Gräben. Die Wasserflächen stellen ein wichtiges Landschaftselement<br />

dar, bieten Tieren und Pflanzen Lebensraum und haben neben wasserwirtschaftlichen<br />

Funktionen auch eine Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen.<br />

Das europäische Parlament und der <strong>Rat</strong> der Europäischen Union haben im Jahr 2000 die europäische<br />

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beschlossen. Im Rahmen der Neuaufstellung des FNP<br />

2025 sind die Ziele der WRRL zu berücksichtigen. Demnach ist eine Verschlechterung des Gewässerzustands<br />

zu verhindern, die Gewässer (Flüsse, Seen und das Grundwasser) in einen<br />

guten ökologischen wie auch chemischen Zustand zu bringen, ein guter mengenmäßiger Zustand<br />

des Grundwassers zu erreichen und die Verschmutzung durch eine Reihe von Stoffen,<br />

die in der WRRL als höchst bedenklich eingestuft wurden, schrittweise zu reduzieren.<br />

Bei Planungen im Bereich von Fließgewässern sind die Planungsgrundsätze und -instrumente<br />

der „Blauen Richtlinie“ (Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-<br />

Westfalen) 119 zu berücksichtigen.<br />

Das Gewässersystem von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> unterliegt den wasserrechtlichen Vorgaben des<br />

Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bzw. des Landeswassergesetzes (LWG NRW) in der jeweils<br />

gültigen Fassung und ist dementsprechend gem. § 5 Abs. 4 BauGB in den FNP 2025 nachrichtlich<br />

zu übernehmen bzw. zu vermerken. Die nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke werden<br />

in Abschnitt 5.12.2 näher erläutert.<br />

5.8. Flächen für die Landwirtschaft und den Wald<br />

5.8.1. Flächen für die Landwirtschaft<br />

Gem. § 201 BauGB ist unter Landwirtschaft insbesondere der Ackerbau, die Wiesen und Weidewirtschaft<br />

einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen<br />

Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann,<br />

die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die berufsmäßige Imkerei<br />

und die berufsmäßige Binnenfischerei zu verstehen.<br />

Grundlage landwirtschaftlicher Produktion ist die Verfügbarkeit über ausreichende Nutzflächen<br />

sowohl für die pflanzliche als auch für die tierische Erzeugung. Für die Existenzsicherung landwirtschaftlicher<br />

Betriebe kommt dem Erhalt gut nutzbarer Flächen daher eine besondere Bedeutung<br />

zu. Für die Landwirtschaft in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist es wichtig, sowohl die wertvollen Nutzflächen<br />

zu erhalten als auch die Standorte wachstumsorientierter Betriebe zu sichern.<br />

Die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe hat im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> einen<br />

landwirtschaftlichen Fachbeitrag zum FNP 2025 erarbeitet. 120 In Text, Tabellen und Karten wird<br />

die Situation der Landwirtschaft erfasst und analysiert, ihre Entwicklungstendenzen dargestellt<br />

und mögliche planbedingte Konflikte aufgezeigt.<br />

119 Vgl. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen 2010<br />

120 Vgl. Lenzen 2007<br />

Seite 96


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

Der Fachbeitrag dient als Entscheidungshilfe bei der Abwägung verschiedener Nutzungsansprüche<br />

mit den Belangen der Landwirtschaft. Ziel ist es, frühzeitig landwirtschaftliche Gesichtspunkte<br />

aktiv in fachübergreifende und fachplanerische Verfahren einzubringen.<br />

Derzeit wirtschaften im <strong>Stadt</strong>gebiet, dessen Freiraum auf einen mehr oder weniger breiten<br />

Kranz um die Siedlungsgebiete herum geschrumpft ist, noch 35 landwirtschaftliche Betriebe ab<br />

einer Mindestgröße von 5,0 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die bewirtschaftete Fläche der<br />

Betriebe umfasst noch rund 1250 ha. Neben der Flächenbewirtschaftung stützt sich die Landwirtschaft<br />

auf eine mehr oder wenig stark ausgeprägte Viehhaltung. Während einige Betriebe<br />

intensiv Schweinehaltung betreiben, hat sich im Bereich der Pferdehaltung ein Ballungsraumtypischer<br />

Einkommenszweig stark ausgeweitet.<br />

Grundlage jeder Form der Landwirtschaft ist die Bewirtschaftung von Boden als Träger der Produktion.<br />

Der Erhallt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist damit unmittelbar mit der Existenz der<br />

Betriebe verbunden. Der in der Vergangenheit oft hohe Verbrauch von Freiraum und damit<br />

landwirtschaftlicher Nutzfläche ist im Interesse der Landwirtschaft und damit auch der Bevölkerung<br />

einzudämmen und zu stoppen.<br />

Freiraum gehört zu den weichen Standortfaktoren und ist, je knapper er wird, von umso größerer<br />

Bedeutung für eine lebenswerte, Identifikation stiftende Umwelt. Nicht nur aus der Sicht der<br />

Landwirtschaft ist daher jeder weitere Freiraumverbrauch bedenklich, sondern auch aus Sicht<br />

der allgemeinen Daseinsvorsorge. Der FNP hat unter anderem nach § 2 BauGB die Aufgabe<br />

den Freiraum zu erhalten. Nur bei konkret nachweisbarer Notwendigkeit ist Freiraum für andere<br />

Nutzungen in Anspruch zu nehmen.<br />

Neben dem direkten Flächenentzug für Bauprojekte macht zunehmend der Ausgleich für die<br />

ausgelösten Eingriffe in Natur und Landschaft der Landwirtschaft zu schaffen. Der vorliegende<br />

Landwirtschaftliche Fachbeitrag gibt Hinweise, wie die Eingriffsproblematik gemeinsam mit der<br />

Landwirtschaft gelöst werden kann.<br />

Die Darstellung der Flächen für die Landwirtschaft erfolgt im FNP 2025 für bestehende landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen. Dabei wird keine Differenzierung der Flächen anhand der einzelnen<br />

landwirtschaftlichen Erwerbszweige vorgenommen. Neue Flächen für die Landwirtschaft<br />

werden nicht dargestellt.<br />

Im Hinblick auf neue Bauflächendarstellungen entspricht der FNP 2025 weitgehend den Forderungen<br />

des landwirtschaftlichen Fachbeitrags. Die geplanten neuen Bauflächendarstellungen<br />

beschränken sich im Wesentlichen auf die bestehenden Siedlungsbereiche und liegen dementsprechend<br />

außerhalb der Agrarbereiche.<br />

5.8.2. Flächen für den Wald<br />

Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche,<br />

wobei auch kahl geschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs-<br />

und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze,<br />

Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen als Wald<br />

gelten. Kleinere Flächen in der Flur oder im bebauten Gebiet, die mit einzelnen Baumgruppen,<br />

Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden, gelten<br />

dagegen nicht als Wald.<br />

Waldflächen besitzen neben ihrer Bedeutung für die Forstwirtschaft einen hohen ökologischen,<br />

klimatischen, lufthygienischen, landschaftlichen und erholungsbezogenen Wert. Diese vielfältigen<br />

Funktionen sind zu erhalten und zu stärken.<br />

Seite 97


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

Im Rahmen der Neuaufstellung des FNPs 2025 ist durch den Landesbetrieb Wald und Holz ein<br />

forstlicher Fachbeitrag erstellt worden. 121 Der Fachbeitrag beschreibt und analysiert die Situation<br />

des Waldes in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> und zeigt die Entwicklungsmöglichkeiten und -grenzen auf.<br />

Der Fachbeitrag dient als Entscheidungshilfe bei der Abwägung verschiedener Nutzungsansprüche<br />

mit den Belangen des Waldes.<br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> liegt entsprechend der raumordnerischen Klassifizierung in der Zone des Ballungskerns<br />

und damit im Verdichtungsraum. Für Kommunen im Verdichtungsraum definiert der<br />

LEP einen Waldanteil von 15 % als Grenze zwischen waldarm und mittlerer Waldausstattung.<br />

Mit einem derzeitigen Waldflächenanteil von 19,7 % ist <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> durchschnittlich mit<br />

Wald ausgestattet.<br />

Um diesen Waldanteil halten zu können, sind alle real vorhandenen Waldflächen ab einer Mindestgröße<br />

von 1,0 ha im FNP 2025 als Flächen für den Wald dargestellt. Bestehende Waldflächen<br />

werden von der Flächennutzungsplanung für andere Nutzungen nicht in Anspruch genommen.<br />

122<br />

Aufgrund der landesplanerischen Zielsetzung wäre in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> eine weitere Zunahme<br />

der Waldfläche nicht vordringlich, da der Schwellenwert von 15 % Waldanteil überschritten ist.<br />

Das Ziel der Waldvermehrung wird in Nordrhein-Westfalen nach der Leitlinie für die Waldvermehrung<br />

in Nordrhein-Westfalen verfolgt. Danach werden Kommunen entsprechend ihrer<br />

Waldausstattung eingestuft. Die zweihöchste Stufe „Waldvermehrung notwendig“ trifft jedoch<br />

auf <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> zu.<br />

Grundsätzlich kann das Ziel einer Waldvermehrung im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet verfolgt werden.<br />

Ausnahmen könnten lediglich solche Flächen darstellen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften<br />

wie z. B. dem Landschaftsplan mit entsprechenden Verboten belegt sind.<br />

Nach den Aussagen des forstlichen Fachbeitrags erscheint die an Leitbildern orientierte Waldvermehrung<br />

in Suchräumen sinnvoll. Neben den Freiräumen, die grundsätzlich im Fokus der<br />

Suche standen, stellen die Industriebrachen eine interessante Alternative der Waldflächenvermehrung<br />

dar. Der forstliche Fachbeitrag identifiziert die Räume, die sich für eine Waldanreicherung<br />

eignen und keinen großflächigen Einschränkungen durch konkurrierende Nutzungen unterliegen.<br />

Auf der Grundlage des forstlichen Fachbeitrags werden im FNP 2025 gegenüber dem<br />

FNP 1974 zusätzliche Waldflächen dargestellt. Hierbei handelt es sich sowohl um bestandsbezogene<br />

Darstellungen als auch um Entwicklungsflächen. Die größten Flächen werden im Folgenden<br />

aufgeführt:<br />

� Südöstlicher Teilbereich der Fläche des ehemaligen Kraftwerks <strong>Rauxel</strong><br />

� Waldfläche an der Rieperbergstraße<br />

� Bereich am Haus Dorloh südlich des Ortsteils Dingen<br />

� Bereich östlich der Vorrangfläche für Windenergieanlagen und des neuen Hellwegs zur<br />

Erweiterung der Waldfläche auf Dortmunder <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

� Bereich am Schloss Bladenhorst<br />

121 Vgl. Fröhlingsdorf 2007<br />

122 Die Regelungen des BWaldG bleiben von den Darstellungen des FNP unberührt, d. h. dass dort, wo bestehende<br />

Waldflächen im FNP im Einzelfall für andere Nutzungen vorgesehen sind, gesonderte Planungs- und Waldumwandlungsverfahren<br />

durchzuführen sind. Auch Waldflächen, die im FNP z. B. aufgrund der Mindestgröße von<br />

1,0 ha nicht dargestellt sind, unterliegen den Vorschriften des BWaldG.<br />

Seite 98


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

� Bereich am Gestüt Bladenhorst<br />

� Waldfläche nördlich des Parkplatzes an der A 42<br />

� Waldfläche an der Kanalstraße südwestlich des Sportplatzes<br />

� Bereich der ehemaligen Gasverdichtungsstation westlich des Autobahnkreuzes Dortmund<br />

Nord-West<br />

� Waldfläche südlich des Umspannwerks Pöppinghausen<br />

� Waldfläche nördlich der Autobahnanschlussstelle <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> Henrichenburg<br />

� Waldfläche am Callenberg im <strong>Stadt</strong>teil Obercastrop<br />

5.9. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft<br />

Im Hinblick auf die verstärkte Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Belange in der vorbereitenden<br />

Bauleitplanung besteht nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB die Möglichkeit, Flächen für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im<br />

FNP darzustellen und damit Aussagen der Landschaftsplanung in die Flächennutzungsplanung<br />

zu übernehmen.<br />

In diesem Zusammenhang ist die Entwicklung des neuen Emschertals von zentraler Bedeutung,<br />

da sich der Charakter der Emscher in den kommenden Jahren von einem Abwassersystem<br />

in ein öffentliches Flusssystem und damit einen neuen naturnahen Lebensraum wandeln<br />

wird.<br />

Der Bereich Pöppinghausen wird entsprechend dem Bereich des Entwicklungsziels IV.II des<br />

Landschaftsplans Emscherniederung im FNP 2025 als Emscher-Integrationsbereich 123 dargestellt.<br />

Mit der Darstellung wird dem in den kommenden Jahren zu erwartenden ökologischen,<br />

wasserwirtschaftlichen, freiraumplanerischen und landschaftsgestalterischen Umbau und Strukturwandel<br />

Rechnung getragen.<br />

5.10. Ergänzende Darstellungen<br />

5.10.1. Konzentrationszonen für Windenergieanlagen<br />

Mit dem Landesentwicklungsplan vom 05.10.1989 haben sich das Land Nordrhein-Westfalen,<br />

die Behörden des Landes, die Gemeinden und die öffentlichen Planungsträger dazu verpflichtet,<br />

den Einsatz regenerativer Energieträger zu verstärken. Gebiete, die die natürlichen Voraussetzungen<br />

hierzu voll erfüllen, sollten in den Gebietsentwicklungsplänen als Bereiche mit Eignung<br />

für die Nutzung erneuerbarer Energien dargestellt werden. Durch Beschluss des Bezirksplanungsrats<br />

vom Dezember 1996 wurde die Bezirksplanungsbehörde damit beauftragt, einen<br />

sachlichen Teilabschnitt Windkraft zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

den Standort Westhofsches Feld nordöstlich des Ortsteils Schwerin als Vorschlag<br />

unterbreitet und bereits im Jahr 1998 mit der 45. Änderung als Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen<br />

in den FNP 1974 aufgenommen.<br />

Da sich seit der Darstellung der vorhandenen Konzentrationsfläche im Jahr 1998 verschiedene<br />

Rahmenbedingungen in Bezug auf die Nutzung der Windenergie sowohl in technischer als auch<br />

gesetzlicher Hinsicht geändert haben, hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> im Rahmen der Neuaufstel-<br />

123 Vgl. Kreis Recklinghausen 2008a: 30ff.<br />

Seite 99


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

lung des FNP 2025 entschieden, das <strong>Stadt</strong>gebiet erneut auf mögliche geeignete Standorte zu<br />

untersuchen.<br />

Durch die Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen werden die Voraussetzungen<br />

für eine planvolle und gezielte Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen. So<br />

ist es möglich, die positiven Eigenschaften dieses Energieträgers und seinen Nutzen für den<br />

Klima- und Ressourcenschutz an solchen Standorten zu konzentrieren, die sich als besonders<br />

konfliktarm präsentieren.<br />

Um eine Einschätzung über die Eignung von Teilräumen des <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiets für<br />

die Nutzung von Windkraft geben zu können, wurde ein Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen<br />

für Windenergieanlagen 124 erstellt, das dazu dient, für die Windenergienutzung<br />

geeignete Standorte zu ermitteln und damit eine gezielte Steuerung der Windenergienutzung<br />

auf Flächennutzungsplanebene vorzubereiten. Die Konzeption hat in einem ersten Schritt<br />

Such- und Ausschlusskriterien formuliert und in Form von Ausschlussgebieten auch graphisch<br />

dargestellt.<br />

Daraufhin wurden zunächst alle Flächen, die außerhalb von Ausschlussbereichen (wie z.B. im<br />

Regionalplan dargestellte Bereiche für den Schutz der Natur) liegen, als Suchräume identifiziert,<br />

die grundsätzlich zur Darstellung von Konzentrationszonen im FNP zur Verfügung stehen.<br />

Diese Zonen sind in einem weiteren Verfahrensschritt einer standortbezogenen Betrachtung<br />

und Bewertung unterzogen worden, in der die Empfindlichkeit und die Schutzwürdigkeit der<br />

einzelnen Flächen geprüft wurden, um abschließend im Rahmen einer Gesamteinstufung der<br />

Einzelflächen in einer Flächenempfehlung zu münden.<br />

Als Ergebnis dieses Verfahrens sind zwei Bereiche im <strong>Stadt</strong>gebiet ermittelt worden, die sich als<br />

besonders geeignet für die Darstellung von Konzentrationszonen erwiesen haben. Es handelt<br />

sich dabei um die Flächen<br />

� SR 1 (Fläche östlich Beckum): Im äußersten Norden des <strong>Stadt</strong>gebietes in unmittelbarer<br />

Nähe zur <strong>Stadt</strong>grenze Recklinghausen gelegene landwirtschaftliche Nutzflächen, die nur<br />

mäßig strukturiert sind. Entsprechend der gutachterlichen Empfehlung des Plankonzepts<br />

handelt es sich bei dem im äußersten Randbereich des großflächigen LSG gelegenen<br />

Suchraum um einen relativ ausgeräumten Bereich ohne floristisch bzw. faunistisch bedeutende<br />

Flächen, dessen landschaftsästhetischer Wert auch im Umweltbericht zum FNP als<br />

gering eingestuft wird. Die Ausweisung als Konzentrationszone steht aus gutachterlicher<br />

Sicht den Schutzzielen des LSG nicht entgegen.<br />

� SR 12: (Flächen im Bereich Westhofsches Feld): Der Bereich befindet sich im Südosten<br />

des <strong>Stadt</strong>gebiets und umfasst Teile der vorhandenen, bereits mit fünf WEA bestandenen<br />

Konzentrationszone sowie daran südlich angrenzende Flächen, die überwiegend landwirtschaftlich<br />

genutzt werden. Gequert wird der Suchraum von der L 654, die im östlichen<br />

Randbereich verläuft, sowie von der K 27 (Schlossstraße). Aus dem Gutachten ergibt<br />

sich, dass die Funktionserfüllung des LSG „Westhofsches Feld – Dingerdal“ (Randzone<br />

im nördlichen Teil) hinsichtlich der Grundwasserneubildung, Schadstoffausfilterung und<br />

Frischluftentstehung nicht gefährdet wird. Auch bzgl. den der Erholungsfunktion und des<br />

Landschaftsbilds formulierten Schutzzielen steht eine Erweiterung der Konzentrationszone<br />

aufgrund der Vorbelastung nicht entgegen. Auch den Schutzzielen des LSG „Östlicher<br />

<strong>Castrop</strong>er Höhenrücken“ (südlicher Bereich) steht die Darstellung der Konzentrationszone<br />

nicht entgegen.<br />

124 Vgl. Ökoplan 2011<br />

Seite 100


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

Entsprechend der Ergebnisse des Gutachtens werden beide Flächen im FNP 2025 als Konzentrationszonen<br />

für Windenergieanlagen dargestellt.<br />

5.10.2. Zentrale Versorgungsbereiche<br />

Für eine räumlich ausgewogene Entwicklung des <strong>Stadt</strong>gebiets ist die Funktionsfähigkeit des<br />

Hauptzentrums Altstadt und der <strong>Stadt</strong>teilzentren von großer Bedeutung. Während die Altstadt<br />

einen großen Teil der mittelzentralen Funktionen für die Gesamtstadt erfüllt, kommt den <strong>Stadt</strong>teilzentren<br />

die Aufgabe der Grundversorgung für die <strong>Stadt</strong>teile zu. Darüber hinaus sind die<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentren wichtige Identifikationspunkte der einzelnen <strong>Stadt</strong>teile, in denen Infrastruktur<br />

sowie soziale und kulturelle Einrichtungen gebündelt sind.<br />

Das Zentren- und Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2007 wurde aufgrund veränderter Rahmenbedingungen<br />

im Jahr 2010 125 fortgeschrieben, da das Konzept als langfristiger Orientierungsrahmen<br />

für die Entwicklung der städtischen Zentren und des Einzelhandels im gesamten<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet herangezogen werden soll. Mit der Fortschreibung wurde die räumliche und funktionale<br />

Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche überarbeitet und erneut festgelegt. Die<br />

Abgrenzung orientiert sich am Bestand von zentren- und nahversorgungsrelevanten Betrieben,<br />

zentrenbezogenen Dienstleistungseinrichtungen sowie möglichen angrenzenden geeigneten<br />

Flächenpotenzialen zur Entwicklung der Zentren.<br />

Auf der Grundlage einer ausführlichen Markt- und Standortanalyse und den darauf aufbauend<br />

formulierten Leitlinien für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung wurde das Zentrenkonzept<br />

neu erarbeitet und die räumliche und funktionale Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche<br />

festgelegt. Die Abgrenzung orientiert sich am Bestand von zentren- und nahversorgungsrelevanten<br />

Betrieben, zentrenbezogenen Dienstleistungseinrichtungen sowie möglichen angrenzenden<br />

geeigneten Flächenpotenzialen zur Entwicklung der Zentren.<br />

In <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> werden insgesamt sechs Zentren als zentrale Versorgungsbereiche für die<br />

Zukunft empfohlen. 126 Hierarchisch kommt dem Hauptzentrum Altstadt <strong>Castrop</strong> die größte Bedeutung<br />

zu, gefolgt von den fünf Nahversorgungszentren<br />

� Lange Straße,<br />

� Ickern,<br />

� <strong>Rauxel</strong> Nord,<br />

� Henrichenburg und<br />

� Schwerin.<br />

Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten, die wichtige<br />

Frequenzbringer für den übrigen Einzelhandel und die Vitalität der Zentren darstellen, sollen<br />

nur noch in diesen zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden.<br />

Neben den zentralen Versorgungsbereichen bestehen in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> Einzelhandelsagglomerationen<br />

mit einem deutlichen Standortgewicht. Diese Sonderstandorte sind in der Zielstellung<br />

grundsätzlich als Ansiedlungsbereiche für den großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten<br />

Hauptsortimenten zu verstehen und dienen der Ergänzung des Einzelhandels im<br />

Hauptzentrum. Für <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> werden die folgenden Sonderstandorte empfohlen:<br />

� Sonderstandort Siemensstraße<br />

125<br />

Vgl. <strong>Stadt</strong> + Handel 2010<br />

126<br />

Vgl. <strong>Stadt</strong> + Handel 2010: 110ff.<br />

Seite 101


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

� Sonderstandort Westring<br />

Ein wesentlicher Umsetzungsaspekt zur gesamtstädtischen Steuerung des Einzelhandels besteht<br />

darin, die erwünschten Standorte planungsrechtlich für die entsprechenden Ansiedlungsvorhaben<br />

vorzubereiten sowie andererseits unerwünschte Standorte bzw. Sortimente frühzeitig<br />

bauplanungsrechtlich auszuschließen. Die ergänzende Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche<br />

und der ergänzenden Sonderstandorte im FNP 2025 trägt hierzu bei.<br />

Einen Überblick über die räumliche Abgrenzung der Zentren bietet die Themenkarte Nr. 9<br />

„Zentrale Versorgungsbereiche“.<br />

5.11. Kennzeichnungen<br />

Die Kennzeichnung von Flächen nach § 5 Abs. 3 BauGB hat eine Hinweis- bzw. Warnfunktion,<br />

die sich an die möglichen Nutzer der Flächen und die Genehmigungsbehörden sowie die Träger<br />

öffentlicher Belange richtet. Die Kennzeichnungspflicht beschränkt sich auf das öffentliche<br />

Interesse an diesen Flächen. Die Hinweise bzw. Warnungen sollen dazu beitragen, dass Gefährdungen,<br />

die sich aus der Nutzung von Flächen ergeben können, im öffentlichen Interesse<br />

ausgeschlossen werden.<br />

5.11.1. Bergbau<br />

Die bergbaulichen Verhältnisse sind mit Ausnahme der verfüllten Tiefbauschächte des Bergbaus<br />

127 im FNP 2025 nicht gekennzeichnet, da die bergbaulichen Tätigkeiten in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

bereits beendet sind und die Flächen nicht mehr durch den Bergbau genutzt werden.<br />

Auf die Möglichkeit von Beeinträchtigungen durch bergbauliche Einwirkungen im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wird jedoch generell hingewiesen. Die detaillierte Darstellung der bergbaulichen<br />

Verhältnisse erfolgt in den nachgeordneten Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung<br />

durch die Beteiligung der Bergbaubehörden.<br />

5.11.2. Flächen mit Bodenbelastungen<br />

Nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB sollen im FNP für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen gekennzeichnet<br />

werden, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind.<br />

Die als Soll-Vorschrift formulierte Kennzeichnungspflicht gilt für eine Fläche nur, wenn für die<br />

Stufe der vorbereitenden Bauleitplanung hinreichend konkret geklärt ist, dass die Böden erheblich<br />

mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und die Gemeinde gleichwohl als Ergebnis<br />

einer gerechten Abwägung eine bauliche Nutzung ausweist. Die Kennzeichnung übernimmt<br />

eine wichtige Warnfunktion für alle weiteren Planungen und Nutzungsabsichten.<br />

Die Grundlage zur Beschreibung und Beurteilung von Bodenbelastungen im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> bildet das Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen. Das Kataster<br />

zeigt die gesamte Altlastensituation in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> und schließt sowohl Altablagerungen als<br />

auch Altstandorte ein. Um eine inhaltliche Überfrachtung des FNP 2025 zu vermeiden, sind die<br />

derzeit vorliegenden Informationen dem FNP 2025 in vereinfachter Form als Themenkarte<br />

Nr. 10 „Flächen mit Bodenbelastungen“ beigefügt und liefern einen groben Überblick über die<br />

Altlastensituation im <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />

127<br />

Die Darstellung der verfüllten Tiefbauschächte des Bergbaus erfolgt aus Gründen der besseren Lesbarkeit im<br />

Teilplan „Technische Ver- und Entsorgung“.<br />

Seite 102


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

Weitergehende Aussagen bezüglich des Umgangs mit Bodenbelastungen werden in der verbindlichen<br />

Bauleitplanung bzw. bei der Zulassung einzelner Maßnahmen konkretisiert. Unabhängig<br />

von der Aussage des FNPs sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung und im<br />

Baugenehmigungsverfahren Bodenbelastungen auf der Grundlage des jeweils aktuellen Stands<br />

des Katasters zu berücksichtigen.<br />

5.12. Nachrichtlich übernommene oder vermerkte Fachplanungen nach anderen<br />

gesetzlichen Vorschriften<br />

Gemäß § 5 Abs. 4 BauGB sollen im FNP Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die<br />

nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, sowie nach Landesrecht denkmalgeschützte<br />

Mehrheiten von baulichen Anlagen nachrichtlich übernommen werden. Sofern diese<br />

Planungen noch nicht verbindlich sind, werden sie im FNP vorsorglich vermerkt.<br />

Durch die nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke, die nicht Teil des im FNP dargestellten<br />

planerischen Willens der Gemeinde sind, soll ein möglichst vollständiges Bild über die im gesamten<br />

Gemeindegebiet bestehenden oder beabsichtigten Planungen und Nutzungsregelungen<br />

vermittelt werden.<br />

Ihre rechtliche Bedeutung und Wirkung richtet sich nach den für sie geltenden fachgesetzlichen<br />

Regelungen. Die Gemeinde ist zur Aufnahme der nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke in<br />

den FNP verpflichtet und hat diese als planungserhebliche Belange bei der Flächennutzungsplanung<br />

zu berücksichtigen.<br />

Zu den Maßnahmen, die nachrichtlich in den FNP 2025 übernommen bzw. deren beabsichtigte<br />

Planung vermerkt wurden, zählen die den folgenden Fachgesetzen unterliegenden Planungen:<br />

� Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sowie Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

(StrWG NRW)<br />

� Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG<br />

NRW)<br />

� Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen<br />

(LG NRW)<br />

� Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)<br />

5.12.1. Klassifizierte Straßen und Flächen für Bahnanlagen<br />

Die Darstellung der Straßenverkehrsflächen im FNP 2025 umfasst die bestehenden und die<br />

geplanten überörtlichen und örtlichen Hauptverkehrsstraßen (vgl. Abschnitt 5.4.1). Darin enthalten<br />

ist das Netz der klassifizierten Straßen, die gem. § 5 Abs. 4 BauGB in den FNP nachrichtlich<br />

zu übernehmen bzw. zu vermerken sind:<br />

� Bundesautobahnen<br />

� Bundesstraßen<br />

� Landesstraßen<br />

� Kreisstraßen<br />

Als Ergänzung bzw. Veränderung des Netzes der klassifizierten Straßen befinden sich derzeit<br />

verschiedene Maßnahmen in Planung oder in Vorbereitung. Zu den aktuellen Planungen des<br />

Landesbetriebs Straßenbau NRW zählen der Bau der L 654n mit Umgehungen der <strong>Stadt</strong>teile<br />

Merklinde und Schwerin sowie der Bau der B 474n als Verlängerung der A 45 vom Autobahnkreuz<br />

Dortmund-Nordwest in Richtung Norden. Von dem Ausbau der Bundes- und der Landes-<br />

Seite 103


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

straße soll vor allem eine verkehrliche Entlastung im nördlichen Umfeld der B 235 sowie in den<br />

<strong>Stadt</strong>teilen Merklinde und Schwerin ausgehen. Da die genaue Linienbestimmung sowohl für die<br />

B 474n als auch die L 654n jedoch noch nicht erfolgt ist, wurde im FNP 2025 auf einen entsprechenden<br />

Vermerk verzichtet. Sofern die Linienführung – beispielsweise durch die Einleitung des<br />

Planfeststellungsverfahrens – hinreichend bestimmt ist, soll die Trasse im FNP vermerkt werden.<br />

Für den Schienenverkehr werden in den FNP 2025 die bestehenden Bahnanlagen der Deutschen<br />

Bahn AG und sonstiger privater Eisenbahnbetriebe, die dem Personen- und Güterverkehr<br />

dienen, einschließlich ihrer Nebenanlagen sowie der Bahnhöfe und der Haltepunkte nachrichtlich<br />

übernommen.<br />

Das Schienennetz umfasst zum einen die Bahnstrecke Duisburg-Dortmund, die das <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

von Osten nach Westen durchquert und eine starke Zäsur im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

bildet. Haltepunkt ist der Hauptbahnhof <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>, dem eine große Park-and-Ride-Anlage<br />

angegliedert ist.<br />

Zum anderen ist die Strecke der Emschertalbahn mit dem Bahnhof <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> Süd und<br />

dem Haltepunkt <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> Merklinde übernommen worden, die von Dorsten über Herne<br />

nach Dortmund führt. Der Haltepunkt <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> Merklinde ist aufgrund der geplanten Verlagerung<br />

im FNP 2025 südlich des derzeit bestehenden Haltepunkts vermerkt.<br />

Die Abschnitte der im FNP 1974 dargestellten Zechen- und Werksbahnen werden im FNP 2025<br />

aus der Darstellung von Flächen für Bahnanlagen herausgenommen, da diese zwischenzeitlich<br />

aufgegeben wurden und eine Entwidmung erfolgt ist. Sie werden entsprechend der angrenzenden<br />

Nutzungen als Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft und den Wald sowie im Bereich<br />

des Gleisdreiecks Merklinde entsprechend der aktuellen Planungen als Wohnbauflächen dargestellt.<br />

5.12.2. Wasserflächen<br />

In den FNP 2025 sind gem. § 5 Abs. 4 BauGB planfestgestellte Gewässer wie Flüsse, Bäche,<br />

Seen und Teiche als Wasserflächen nachrichtlich zu übernehmen. Sie unterliegen den wasserrechtlichen<br />

Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bzw. des Landeswassergesetzes<br />

(LWG NRW) sowie ggf. des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in der jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen hat eine Gewässerkarte 128 erarbeitet<br />

und diese als Arbeitsgrundlage der städtischen Wasserwirtschaft zur Verfügung gestellt. Sie<br />

dient als Plangrundlage für den FNP.<br />

Oberirdische Gewässer mit Ausnahme der Bundeswasserstraßen gem. WaStrG werden gem.<br />

LWG NRW in die Gewässerkategorien „Gewässer erster Ordnung“, „Gewässer zweiter Ordnung“<br />

und „Sonstige Gewässer“ eingeteilt. In <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist als Gewässer zweiter Ordnung<br />

die Emscher zu nennen. Alle übrigen Gewässer sind den sonstigen Gewässern zuzuordnen.<br />

Aufgrund ihrer vielschichtigen Bedeutung sowohl für Tiere und Pflanzen als auch für den Menschen<br />

sind alle Gewässer unabhängig von der Mindestgröße von 1,0 ha im FNP 2025 dargestellt.<br />

Damit geht der neue FNP über die Darstellungen des FNP 1974 hinaus, in den lediglich<br />

die Hauptfließgewässer des städtischen Fließgewässersystems übernommen wurden.<br />

128 Die Gewässerkarte befindet sich derzeit in der Überarbeitung.<br />

Seite 104


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

Einen Gesamtüberblick über die Wasserflächen innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets liefert zusätzlich die<br />

Themenkarte Nr. 11 „Wasserflächen“.<br />

Die Planungen zum Neubau des Emscher-Durchlasses, der aufgrund der geplanten Verbreiterung<br />

des Rhein-Herne-Kanals und seines Alters erforderlich ist, sind in den FNP 2025 übernommen<br />

worden. Die Emscher wird für die Anbindung des neuen Durchlassbauwerks auf einer<br />

Länge von etwa 700 Metern verlegt. Die Verlegungsstrecke beginnt kurz hinter der Wartburgstraße<br />

und endet vor dem Zulauf des Suderwicher Bachs. Auf der Ostseite des Kanals wird die<br />

alte Emscher zu einem von Grundwasser gespeisten Stillgewässer, das ebenfalls nachrichtlich<br />

in den FNP 2025 übernommen wurde, umfunktioniert. Im Rahmen der Baumaßnahme wird<br />

auch der Torfheider Bach verlegt. Er verläuft künftig parallel zur Wartburgstraße und wird naturnah<br />

gestaltet.<br />

Darüber hinaus erarbeitet die Emschergenossenschaft derzeit in Zusammenarbeit mit den<br />

Kommunen, staatlichen Umweltämtern und Bezirksregierungen ein Konzept zur ökologischen<br />

Umgestaltung des Emschersystems. Ziel des Umbaus, der bis 2020 abgeschlossen sein soll, ist<br />

nicht nur eine verbesserte Wasserqualität, sondern auch die Umgestaltung der Fließgewässer<br />

in einen naturnäheren Zustand. Nachdem die Bergsenkungen entlang der Emscher abgeklungen<br />

sind, besteht keine Notwendigkeit mehr für eine offene Abwassereinleitung. Schrittweise<br />

werden geschlossene Abwasserkanäle gebaut und im Anschluss daran das künstliche Flussbett<br />

der Emscher ökologisch verbessert. Zukünftig wird sämtliches Abwasser den Kläranlagen<br />

durch Kanäle zufließen und der Emscher nur gereinigtes Wasser zugeführt.<br />

Als zuständigkeitsübergreifendes Gesamtkonzept für den Hochwasserschutz wurde in diesem<br />

Zusammenhang von der Emschergenossenschaft in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für<br />

Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen<br />

(MUNLV) ein Hochwasser-Aktionsplan für die Emscher 129 erstellt. Die zunehmende Gefahr<br />

durch Überschwemmungen in Folge von Hochwasser macht die planerische Berücksichtigung<br />

dieses Belangs erforderlich. Innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets werden demzufolge Flächen für die<br />

Hochwasserrückhaltung vorgesehen, die zur Verhinderung von Überschwemmungen beitragen<br />

sollen. Mit der nachrichtlichen Übernahme der bestehenden Hochwasser-<br />

/Regenrückhaltebecken bzw. dem Vermerk der geplanten Rückhaltebecken entlang der Emscher<br />

und der weiteren Fließgewässer wird eine Ausweisung von Flächen für den Hochwasserschutz<br />

und für die Regelung des Wasserabflusses vorgenommen.<br />

Zusätzlich wird im Hochwasser-Aktionsplan Emscher ein seltenes Hochwasserereignis, das im<br />

statistischen Mittel seltener als einmal in 500 Jahren auftritt und für das die Emscherdeiche<br />

nicht ausgelegt sind, unter dem Gesichtspunkt möglicher Schäden analysiert. Der Hochwasser-<br />

Aktionsplan hat den Maßnahmenvorschlag Pöppinghäuser Riegel zur Schadensminderung bei<br />

einem Extremereignis ermittelt. Dieser befindet sich nordöstlich der stillgelegten Zechenbahntrasse<br />

König-Ludwig 1/2 oberhalb des eingedeichten Emscherabschnitts. In diesem nur wenig<br />

besiedelten Gebiet können bis zu 1,9 Mio. cbm Wasser weitgehend schadlos zurückgehalten<br />

und dadurch der Extremabfluss im weiteren Verlauf der Emscher gedrosselt werden. Durch<br />

geringe bauliche Maßnahmen kann eine Retentionswirkung realisiert und ggf. ein Großschadensereignis<br />

verhindert werden. Eine genaue Abgrenzung der Flächen kann derzeit nicht vorgenommen<br />

werden, da die Berechnungen bis Ende 2011 durch die Emschergenossenschaft<br />

aktualisiert werden. Um die Bedeutung dieser Flächen im FNP 2025 hervorzuheben, erfolgt<br />

129 Vgl. Emschergenossenschaft 2004<br />

Seite 105


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

entsprechend dem Bereich des Entwicklungsziels IV.II des Landschaftsplans Emscherniederung<br />

die Darstellung der Fläche als Emscher-Integrationsbereich 130 (vgl. Abschnitt 5.9).<br />

5.12.3. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile<br />

und Naturdenkmale<br />

Im FNP 2025 werden die Naturschutzgebiete, die Landschaftsschutzgebiete und die geschützten<br />

Landschaftsbestandteile gem. § 23, § 26 und § 29 BNatSchG aus den rechtskräftigen Landschaftsplänen<br />

Nr. 3 „<strong>Castrop</strong>er Hügelland“ 131 und Nr. 5 „Emscherniederung“ 132 nachrichtlich<br />

übernommen. Einen Überblick liefert die Themenkarte Nr. 12 „Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts“.<br />

Unabhängig von der nachrichtlichen Übernahme der Schutzgebiete in den FNP 2025 sind die<br />

gesamten Festsetzungen der Landschaftspläne maßgebend.<br />

5.12.4. Denkmalschutz<br />

Die Denkmalliste der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> führt eine Vielzahl von Bau- und Bodendenkmälern<br />

auf, die dem Denkmalschutz gem. Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)<br />

unterliegen.<br />

Die nach § 5 Abs. 4 BauGB in den FNP 2025 nachrichtlich zu übernehmenden denkmalgeschützten<br />

Mehrheiten von baulichen Anlagen müssen aufgrund ihrer Relevanz für die städtebauliche<br />

Entwicklung berücksichtigt werden und im Umfang und in ihrer Bedeutung dem Darstellungsmaßstab<br />

und der Funktion des FNPs entsprechen. Die nachrichtliche Übernahme der<br />

denkmalgeschützten Mehrheiten von baulichen Anlagen erfolgt demzufolge für festgesetzte<br />

Ensembles von Einzeldenkmälern, größere Denkmalobjekte und Bodendenkmäler in Abstimmung<br />

mit der Unteren Denkmalbehörde:<br />

� Bergarbeitersiedlung „Brecke“ (Im Breckenwinkel, Grüner Weg und Breckenstraße)<br />

� Burg Henrichenburg (Bodendenkmal)<br />

� Forum <strong>Stadt</strong>mittelpunkt <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> (Europaplatz 1-12)<br />

� Mehrperiodiger Siedlungsplatz Ickern (Bodendenkmal)<br />

� Parkbad Süd (Areal zwischen den Straßen Am <strong>Stadt</strong>garten, Glückaufstraße und Schillerstraße)<br />

� Pestalozzisiedlung (Am Hasenwinkel 14-28 und 17-27), Hammerkopfturm und Bergbeamtenhaus<br />

(Bodelschwingher Straße 5)<br />

� Reiterdenkmal und Baudenkmäler rund um den Marktplatz<br />

� Schloss Bladenhorst<br />

� Stahlhäuser (An der Heide und Am Tweböhmer)<br />

� Werksiedlung der Rütgerswerke AG (Vördestraße, Juliusstraße, Markusstraße und Hafenstraße)<br />

130 Vgl. Kreis Recklinghausen 2008a: 30ff.<br />

131 Vgl. Kreis Recklinghausen 1999<br />

132 Vgl. Kreis Recklinghausen 2008a<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />

Die einzelnen in der Denkmalliste der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> eingetragenen Objekte werden aus<br />

Gründen der Darstellbarkeit nicht in den FNP 2025 übernommen. Sie sind in den entsprechenden<br />

Listen und Verzeichnissen, die laufend aktualisiert werden, mit detaillierten Angaben aufgeführt.<br />

Zusätzlich gibt die Themenkarte Nr. 13 „Denkmalschutz“ einen Überblick über die in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

geschützten Denkmäler.<br />

Seite 107


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

6. Flächenangaben Teil I: Begründung<br />

6. Flächenangaben<br />

Im Vergleich zum FNP 1974 wurde im FNP 2025 eine generalisierende Darstellung gewählt. Als<br />

Darstellungsgrenze für flächenbezogene Darstellungen wurde eine Mindestgröße von 1 ha gewählt,<br />

die insgesamt zu einer Entfeinerung der Darstellungen und damit verbunden einer größeren<br />

Flexibilität bei der zukünftigen Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> führt.<br />

Die Flächenbilanz stellt zwar den Anteil der einzelnen Flächenkategorien für die Gesamtstadt in<br />

Hektar- und Verhältnisangaben dar, ein genauer Vergleich der in den beiden Plänen dargestellten<br />

Flächenangaben ist jedoch nicht möglich. Die angegebenen Flächengrößen geben nur<br />

Größenordnungen wieder, lassen aber durchaus die Tendenzen der Flächenveränderungen<br />

erkennen.<br />

Die Flächenangaben beziehen sich nur auf die Darstellungen des FNPs. Sie sind mit sonstigen<br />

Flächenbilanzen, die auf der Grundlage anderer Daten und Statistiken ermittelt wurden, nicht<br />

vergleichbar.<br />

Nutzungsart FNP 1974 (Stand: 21.07.2006) FNP 2025 (Stand:31.05.2011)<br />

Wohnbaufläche 1.085 1.228<br />

Gemischte Baufläche 161 122<br />

Gewerbliche Baufläche 467 368<br />

Sonderbaufläche 37 41<br />

Fläche für den Gemeinbedarf 66 64<br />

Hauptverkehrsstraße 220 207<br />

Fläche für Bahnanlagen 74 28<br />

Fläche für Ver-/Entsorgung 68 15<br />

Grünfläche 497 489<br />

Wasserfläche 239 177<br />

Fläche für die Landwirtschaft 1.433 1.426<br />

Fläche für den Wald 820 1.002<br />

Tabelle 6.1: Flächengrößen in den Flächennutzungsplänen 1974 und 2025 (in ha) 133<br />

Aus den vorliegenden Zahlen lassen sich ohne die Angabe der genauen Flächengrößen die<br />

folgenden inhaltlichen Tendenzen ablesen:<br />

� Die Darstellung von Wohnbauflächen steigt an, was sich zum einen aus der Darstellung<br />

neuer Wohnbauflächenpotenziale und zum anderen aus der Reduzierung der Darstellung<br />

von gemischten Bauflächen zugunsten der Wohnbauflächen ergibt.<br />

� Die Darstellung von gewerblichen Bauflächen reduziert sich.<br />

� Die Flächen für den Gemeinbedarf nehmen aufgrund der Darstellungsschärfe und der<br />

gewählten Schwellengröße von 1 ha rein rechnerisch im FNP 2025 ab, ohne dass damit<br />

eine tatsächliche Standortaufgabe einhergeht.<br />

� Die dargestellten Flächen für die Ver- und Entsorgung nehmen deutlich ab. Dies ergibt<br />

sich im Wesentlichen aus der Aufgabe des Kraftwerksstandorts <strong>Rauxel</strong>.<br />

133 Eigene Darstellung<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 6. Flächenangaben<br />

� Im Vergleich zur Darstellung von Freiflächen im FNP 1974 hat sich der Anteil der dargestellten<br />

Freiflächen (Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und für<br />

den Wald) im FNP 2025 erhöht. Dies ergibt sich vor allem aus der Rücknahme der Darstellung<br />

von gewerblichen und industriellen Bauflächen sowie der Flächen für die Ver- und<br />

Entsorgung.<br />

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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

7. Fortschreibung Teil I: Begründung<br />

7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans<br />

Das Gesicht von Städten wandelt sich im Laufe von Jahren kontinuierlich. Dies ist maßgeblich<br />

auf die Rahmenbedingungen und Nutzungsansprüche an die <strong>Stadt</strong> zurückzuführen, die sich<br />

ständig ändern. So müssen auch Planungen fortlaufend auf ihre Aktualität hin überprüft werden,<br />

damit sie in neue Strukturen einzufügen sind sowie neuen planerischen Erkenntnissen Rechnung<br />

tragen.<br />

Entsprechend den genannten Anforderungen soll der FNP 2025 flexibel und ohne Mehraufwand<br />

fortschreibungsfähig sein. Die digitale Erstellung des FNPs ermöglicht es, den aktuellsten Stand<br />

der jeweiligen Entwicklungen zeitnah einzuarbeiten und als Gesamtwerk vorzuhalten.<br />

Eine laufende Kontrolle der Planungsziele ist notwendig. Instrumente hierzu sind die informellen<br />

Planungen wie beispielsweise Masterpläne, die eine wichtige Funktion als Entwicklungsgrundlagen<br />

für die <strong>Stadt</strong> übernehmen und auf Veränderungen hinweisen.<br />

Sollten sich Planungserkenntnisse ändern und Ziele dementsprechend anzupassen sein, sind<br />

die Darstellungen des FNPs auf ihre Aktualität zu prüfen und ggf. in Teilräumen oder für einzelne<br />

Themenbereiche zu ändern. Neue Konzepte mit Auswirkung auf die Darstellungen des<br />

FNPs sind zu ergänzen. Damit kann der FNP 2025 seine Funktion als vorbereitender Bauleitplan<br />

für die Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> auch langfristig erfüllen.<br />

Seite 111


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 7. Fortschreibung<br />

Seite 112


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

8. Quellen Teil I: Begründung<br />

8. Quellen<br />

8.1. Gesetze und Normen<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414). Zuletzt geändert<br />

durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.2585).<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132). Zuletzt geändert<br />

durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466).<br />

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)<br />

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206). Zuletzt geändert<br />

durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585).<br />

Bundeskleingartengesetz (BKleingG)<br />

Vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210). Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom<br />

19. September 2006 (BGBl. I S. 2146).<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

Vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2542)<br />

Bundeswaldgesetz (BWaldG)<br />

Vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037). Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31. Juli 2010<br />

(BGBI. I S. 1050).<br />

Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)<br />

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980). Zuletzt<br />

geändert durch § 2 der Verordnung vom 27. April 2010 (BGBl. I S. 540).<br />

Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)<br />

Vom 11. März 1980 (GV. NRW. S. 226, 716). Zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes<br />

vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274).<br />

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)<br />

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666). Zuletzt geändert<br />

durch das Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV.NRW. S. 688).<br />

Landesentwicklungsprogramm (LEPro)<br />

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober1989 (GV. NRW. S. 485, 648), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 874).<br />

Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW)<br />

In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568). Zuletzt geändert<br />

durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185).<br />

Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)<br />

Vom 03. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430). Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.<br />

März 2010 (GV. NRW. S. 212).<br />

Seite 113


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 8. Quellen<br />

Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW)<br />

In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926). Zuletzt geändert<br />

durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185).<br />

Raumordnungsgesetz (ROG)<br />

Vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom<br />

31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585).<br />

Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)<br />

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S. 1028, 1996 S.<br />

81, 141, 216, 355, 2007 S. 327). Zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 5. April<br />

2005 (GV. NRW. S. 306).<br />

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)<br />

Vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585). Geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August<br />

2010 (BGBI. I S. 1163).<br />

8.2. Sonstige Quellen<br />

Bezirksregierung Düsseldorf (Hrsg.) (o. J.): Über den Naturschutz. Online im Internet:<br />

http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/themen/Umwelt/Naturschutz/<br />

__ber_den_Naturschutz____.php (29.04.2008).<br />

Bezirksregierung Münster (Hrsg.) (2004): Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Münster –<br />

Teilabschnitt „Emscher-Lippe“. Münster: o. V.<br />

Bezirksregierung Münster (Hrsg.) (2008): Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Teilplan „Ruhrgebiet<br />

Nord“. Münster: o. V.<br />

Bezirksregierung Münster (Hrsg.) (o. J.): Masterplan Emscher Landschaftspark 2010. Online im<br />

Internet: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/aufgaben/Organisation/Dezernate/Dezernat_51<br />

/Dezernat_51__Landschaft_und_Fischerei/Oepel1/Raeumlicher_Foerderschwerpunkt/Masterpla<br />

n_Emscher_Landschaftspark_2010/index.html (18.06.2008)<br />

Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.) (2008): Arbeitsmarkt in Deutschland. Online im Internet.<br />

http://statistik.arbeitsamt.de/statistik/index.php?id=05&dbtyp=23&typ=BL (17.09.2008)<br />

Die Bundesregierung (Hrsg.) (2002): Perspektiven für Deutschland. Unsere Strategie für eine<br />

nachhaltige Entwicklung. O. O., o. V.<br />

Emschergenossenschaft (Hrsg.) (2004): Hochwasser-Aktionsplan Emscher. Essen: o. V.<br />

Emschergenossenschaft (Hrsg.) (2006): Masterplan Emscher-Zukunft. Essen: o. V.<br />

EUV <strong>Stadt</strong>betrieb <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> AöR (Hrsg.) (o. J.): Entwässerung. Online im Internet:<br />

http://www.euv-stadtbetrieb.de/Entwaesserung/entwaesserung.asp?id=495 (28.10.2008)<br />

Gierke, Hans-Georg (2000): „§ 1. Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung“. Brügelmann,<br />

Hermann (Hrsg.) (2007): Baugesetzbuch. Kommentar. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer.<br />

Grossmann, Helmut (1967): „Unsere <strong>Stadt</strong> nach 1945“. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> (Hrsg.) (1967):<br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Entwicklung einer <strong>Stadt</strong> im westfälischen Industriegebiet. <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>:<br />

Geschwister Schmitz.<br />

Grünplan (2004): Kompensationsflächenkonzept <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Dortmund: o. V.<br />

Seite 114


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

8. Quellen Teil I: Begründung<br />

Hartung, Karl (1967): „Geschichtliche Entwicklung <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>s“. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

(Hrsg.) (1967): <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Entwicklung einer <strong>Stadt</strong> im westfälischen Industriegebiet.<br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>: Geschwister Schmitz.<br />

HHS Ingenieur GmbH (2009): Masterplan Mobilität. Aachen: o. V.<br />

Ingenieurbüro Stöcker (2004): Lärmminderungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Burscheid: o. V.<br />

Institut für Landes- und <strong>Stadt</strong>entwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen (Hrsg.) (2005): Demographischer Wandel und längerfristiger Wohnsiedlungsflächenbedarf<br />

in den Gemeinden und Kreisen Nordrhein-Westfalens. Abschlussbericht. Dortmund:<br />

o. V.<br />

Internationale Vereinigung Sport und Freizeiteinrichtungen e.V. / Centrum für Nachhaltige<br />

Sportentwicklung (o. J.): Sportentwicklungskonzeption für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Köln:<br />

o. V.<br />

Jansen, Paul G. (2006): Fachbeitrag Nahversorgung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Köln: o. V.<br />

Kreis Recklinghausen (Hrsg.) (1999): Landschaftsplan Nr. 3 „<strong>Castrop</strong>er Hügelland“. Recklinghausen:<br />

o. V.<br />

Kreis Recklinghausen (Hrsg.) (2008a): Landschaftsplan Nr. 5 „Emscherniederung“. Recklinghausen:<br />

o. V.<br />

Kreis Recklinghausen (Hrsg.) (2008b): Pflegeplan 2008. Darstellung der Situation in <strong>Castrop</strong>-<br />

<strong>Rauxel</strong>. Online im Internet: http://service.kreis-re.de/dok/Formulare/57/Pflegeplan-<strong>Castrop</strong>-<br />

<strong>Rauxel</strong>-2008.pdf (29.03.2010)<br />

Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (o. J.): Bestand 63 Schachtanlage Erin, <strong>Castrop</strong>-<br />

<strong>Rauxel</strong>. Online im Internet: http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/bestand.jsp?archivNr=<br />

421 &tektId=46 (29.07.2008)<br />

Landesbetrieb Wald und Holz (2007): Der Zustand des Waldes im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

und Leitlinien für seine zukünftige Entwicklung. Recklinghausen: o. V.<br />

Landschaftsverband Westfalen Lippe (2010): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Münster: o. V.<br />

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (2007): Die Struktur der Landwirtschaft und ihre<br />

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Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong>. Online im Internet: http://www.eu2007.de<br />

/de/News/download_docs/Mai/0524-AN/075DokumentLeipzigCharta.pdf (18.03.2011)<br />

Leipzig-Institut für Länderkunde (Hrsg.) (2003a): Bundesrepublik Deutschland. Nationalatlas.<br />

Band 2. Heidelberg: Spektrum Akademischer Verlag.<br />

Leipzig-Institut für Länderkunde (Hrsg.) (2003b): Bundesrepublik Deutschland. Nationalatlas.<br />

Band 3. Heidelberg: Spektrum Akademischer Verlag.<br />

Leser Albert Bielefeld (2006): Bericht zum derzeitigen Umweltzustand für das Gebiet der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Bochum: o. V.<br />

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2008): Umgebungslärm in NRW. Online im Internet:<br />

http://www. umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/laerm/viewer.htm (03.09.2008)<br />

Seite 115


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 8. Quellen<br />

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2010): Blaue Richtlinie. Richtlinie für die Entwicklung naturnaher<br />

Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen. Ausbau und Unterhaltung. Düsseldorf: o. V.<br />

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen<br />

(Hrsg.) (1995): Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). O. O., o. V.<br />

Mitschang, Stephan (2003): Der Flächennutzungsplan. Meckenheim: Verlag Deutsches Volksheimstättenwerk.<br />

Ökoplan (2010): Gesamträumliches Planungskonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen<br />

für Windenergieanlagen im FNP der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Essen: o. V.<br />

Regionalverband Ruhr (2008a): Informelle Planungen im RVR-Verbandsgebiet. Online im Internet:<br />

http://www.rvr-online.de/wirtschaft/regionalentwicklung/masterplan.php (02.09.2008)<br />

Regionalverband Ruhr (2008b): Eine klimatische Beschreibung unserer Region. Online im Internet:<br />

http://www.rvr-online.de/landschaft/Klima_/Klima_Ruhrgebiet.php (02.09.2008)<br />

Scheuvens + Wachten (2009): Prioritätenliste Wohnbauflächen für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>.<br />

Städtebauliche und landschaftsökologische Eignungsbewertung. Dortmund: o. V.<br />

Scheuvens + Wachten (o. J.): Zukunftsprojekt <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Strukturkonzept zur <strong>Stadt</strong>teilentwicklung<br />

vorbereitend zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Dortmund: o. V.<br />

Söfker, Wilhelm (2005): „§ 5. Inhalt des Flächennutzungsplans“. Ernst, Werner / Zinkahn, Willy /<br />

Bielenberg, Walter / Krautzberger, Michael (Hrsg.) (2007): Baugesetzbuch. Kommentar.<br />

München: Verlag C. H. Beck.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> (Hrsg.) (1967): <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Entwicklung einer <strong>Stadt</strong> im westfälischen<br />

Industriegebiet. <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>: Geschwister Schmitz.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> (Hrsg.) (2001): Denkmale in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> im Kontext der Geschichte<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> (Hrsg.) (2008b): Daten und Fakten. Online im Internet: http: //www.cas<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> (Hrsg.) (2008c): Bevölkerungsprognose 2008-2025. O. O.: o. V.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> (Hrsg.) (2008d): Spiel und Sport. Online im Internet: http://www.castroprauxel.de/Familie_Gesundheit_Bildung_und_Soziales/Familie_und_Bildung/Kinder_und_Jug<br />

endliche/Kinderbetreuung/Kindereinrichtungen.asp?db=328 (18.12.2008)<br />

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(17.09.2008)<br />

Seite 116


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

8. Quellen Teil I: Begründung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> (Hrsg.) (2010a): Schulen. Online im Internet: http://www.castroprauxel.de/Familie_Gesundheit_Bildung_und_Soziales/Familie_und_Bildung/Kinder_und_Jug<br />

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bsub=6 (25.03.2010)<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> (Hrsg.) (2010b): Jugendzentren. Online im Internet: http://www.castroprauxel.de/Familie_Gesundheit_Bildung_und_Soziales/Familie_und_Bildung/Kinder_und_Jug<br />

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ub=1 (25.03.2010)<br />

<strong>Stadt</strong> + Handel (2010): Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts für die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Endbericht. <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>: o. V.<br />

Stüer, Bernhard (2005): Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts. Planung – Genehmigung<br />

– Rechtsschutz. München: Verlag C. H. Beck.<br />

Seite 117


Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

Teil I: Begründung 8. Quellen<br />

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