Rat - Stadt Castrop-Rauxel
Rat - Stadt Castrop-Rauxel
Rat - Stadt Castrop-Rauxel
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<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Flächennutzungsplan 2025<br />
Flächennutzungsplan 2025<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Begründung<br />
Entwurf<br />
16.06.2011
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, bei der Bezeichnung von Personen jeweils<br />
die weibliche und die männliche Form zu verwenden. Die Verwendung der neutralen oder männlichen<br />
Form schließt sowohl die Gruppe der weiblichen als auch die der männlichen Personen mit ein.
Inhaltsverzeichnis<br />
Teil I: Begründung<br />
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Inhalt<br />
1. Einführung _______________________________________________________ 13<br />
1.1. Anlass der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 13<br />
1.2. Aufgaben des Flächennutzungsplans 13<br />
1.3. Inhalte und Elemente des Flächennutzungsplans 14<br />
1.4. Rechtswirkung des Flächennutzungsplans 15<br />
1.5. Aufstellungsverfahren und besondere Vorgehensweise in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 16<br />
2. Planerische Vorgaben ______________________________________________ 21<br />
2.1. Überörtliche Planungen 21<br />
2.1.1. Raumordnung 21<br />
2.1.2. Landesplanung 21<br />
2.1.3. Regionalplanung 22<br />
2.1.4. Landschaftsplanung 27<br />
2.1.5. Informelle überörtliche Planungen 29<br />
2.2. Fachplanungen 30<br />
2.3. Kommunale Planungen 31<br />
2.3.1. Verbindliche Bauleitplanung 31<br />
2.3.2. Informelle kommunale Planungen 31<br />
3. Rahmenbedingungen ______________________________________________ 35<br />
3.1. Allgemeine Planungsgrundlagen 35<br />
3.1.1. Lage im Raum 35<br />
3.1.2. Geschichtliche Entwicklung 35<br />
3.1.3. <strong>Stadt</strong>räumliche Gliederung und Zentrenstruktur 36<br />
3.2. Naturräumliche Gegebenheiten und Umwelt 37<br />
3.2.1. Naturräumliche Gliederung 37<br />
3.2.2. Geologie 37<br />
3.2.3. Böden 38<br />
3.2.4. Wasserhaushalt 39<br />
3.2.5. Klima und Lufthygiene 39<br />
Seite 3
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Inhalt<br />
3.3. Sektorale Rahmenbedingungen 40<br />
Seite 4<br />
3.3.1. Demographische Entwicklung 40<br />
3.3.2. Wohnen 44<br />
3.3.3. Wirtschaft 44<br />
3.3.4. Infrastruktur 46<br />
3.3.5. Verkehr 49<br />
4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 __________________________ 53<br />
4.1. Die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong> 54<br />
4.1.1. Ansätze einer integrierten <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik stärker nutzen 54<br />
4.1.2. Besondere Aufmerksamkeit den benachteiligten <strong>Stadt</strong>quartieren im<br />
gesamtstädtischen Kontext 55<br />
4.1.3. Folgerungen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2025 56<br />
4.2. Die Bedeutung des Zukunftsprojekts für die Ausarbeitung von Handlungsfeldern<br />
und Leitlinien 56<br />
4.2.1. Handlungsfeld Wohnen 58<br />
4.2.2. Handlungsfeld Freiraum 60<br />
4.2.3. Handlungsfeld Arbeiten und Gewerbe 62<br />
4.2.4. Handlungsfeld Zentren 64<br />
4.3. Leitlinien und Ziele für die <strong>Stadt</strong>entwicklung 65<br />
4.3.1. Themenschwerpunkt Wohnen 66<br />
4.3.2. Themenschwerpunkt Freiraum, Klima und Umwelt 66<br />
4.3.3. Themenschwerpunkt Wirtschaft 66<br />
4.3.4. Themenschwerpunkt Infrastruktur 67<br />
5. Begründung der Planinhalte des Flächennutzungsplans _________________ 69<br />
5.1. Erläuterungen zu den Darstellungen 69<br />
5.2. Art der baulichen Nutzung 69<br />
5.2.1. Wohnbauflächen 69<br />
5.2.2. Gemischte Bauflächen 75<br />
5.2.3. Gewerbliche Bauflächen 76<br />
5.2.4. Sonderbauflächen 78<br />
5.3. Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des<br />
öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für<br />
Sport- und Spielanlagen 80<br />
5.3.1. Öffentliche Verwaltung 81<br />
5.3.2. Bildungseinrichtungen 81
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Inhalt<br />
5.3.3. Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Einrichtungen 82<br />
5.3.4. Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen 83<br />
5.3.5. Sozialen Zwecken dienende Einrichtungen 83<br />
5.3.6. Gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen 87<br />
5.3.7. Kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen 87<br />
5.3.8. Sonstige Einrichtungen 87<br />
5.4. Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge 88<br />
5.4.1. Straßenverkehrsflächen 88<br />
5.4.2. Flächen für Bahnanlagen 89<br />
5.5. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und<br />
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen 89<br />
5.6. Grünflächen 90<br />
5.6.1. Parkanlagen 91<br />
5.6.2. Dauerkleingärten 91<br />
5.6.3. Sportplätze 93<br />
5.6.4. Freibäder 94<br />
5.6.5. Friedhöfe 94<br />
5.6.6. Golfplätze 94<br />
5.6.7. Grünflächen ohne Zweckbestimmung 94<br />
5.6.8. Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft 94<br />
5.7. Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz<br />
und die Regelung des Wasserabflusses 96<br />
5.8. Flächen für die Landwirtschaft und den Wald 96<br />
5.8.1. Flächen für die Landwirtschaft 96<br />
5.8.2. Flächen für den Wald 97<br />
5.9. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft 99<br />
5.10. Ergänzende Darstellungen 99<br />
5.10.1. Konzentrationszonen für Windenergieanlagen 99<br />
5.10.2. Zentrale Versorgungsbereiche 101<br />
5.11. Kennzeichnungen 102<br />
5.11.1. Bergbau 102<br />
5.11.2. Flächen mit Bodenbelastungen 102<br />
5.12. Nachrichtlich übernommene oder vermerkte Fachplanungen nach anderen<br />
gesetzlichen Vorschriften 103<br />
5.12.1. Klassifizierte Straßen und Flächen für Bahnanlagen 103<br />
5.12.2. Wasserflächen 104<br />
Seite 5
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Inhalt<br />
Seite 6<br />
5.12.3. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte<br />
Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale 106<br />
5.12.4. Denkmalschutz 106<br />
6. Flächenangaben__________________________________________________ 109<br />
7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans ___________________________ 111<br />
8. Quellen _________________________________________________________ 113<br />
8.1. Gesetze und Normen 113<br />
8.2. Sonstige Quellen 114<br />
9. Anhang _________________________________________________________ 119<br />
9.1. Themenkarten<br />
9.2. Abwägungsprotokoll
Abbildungsverzeichnis<br />
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Inhalt<br />
Abbildung 1.1: Ablauf des Aufstellungsverfahrens 17<br />
Abbildung 1.2: Abstimmungs- und Arbeitsprozess zur Erarbeitung des FNP-Vorentwurfs 18<br />
Abbildung 3.1: Bevölkerungsentwicklung in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1975-2008 41<br />
Abbildung 3.2: Geburten- und Sterberate in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1975-2008 41<br />
Abbildung 3.3: Bevölkerungsentwicklung in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1975-2025 43<br />
Abbildung 3.4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1995-2008 45<br />
Abbildung 3.5: Arbeitslosenquote in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1980-2008 (in %) 46<br />
Abbildung 3.6: Räumliche Verteilung des Gesamtverkehrsaufkommens 51<br />
Abbildung 4.1: Leitbildentwicklung Flächennutzungsplan 2025 53<br />
Abbildung 5.1: Eingangsvariablen für die Wohnbauflächenbedarfsprognose des RVR 71<br />
Abbildung 5.2: Wohnbauflächenbedarfsprognose des RVR 72<br />
Abbildung 5.3: Gewerbe- und Industrieflächenbedarfsprognose des RVR 76<br />
Seite 7
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Inhalt<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 5.1: Wohnbauflächenpotenziale zur Deckung des flächenrelevanten<br />
Wohneinheitenbedarfs nach der Prioritätenliste Wohnbauflächen 73<br />
Tabelle 5.2: Im FNP 2025 zusätzlich dargestellte Wohnbauflächenpotenziale zur<br />
Deckung des flächenrelevanten Wohneinheitenbedarfs 75<br />
Tabelle 5.3: Verfügbare Gewerbe- und Industrieflächen 77<br />
Tabelle 5.4: Schulen 82<br />
Tabelle 5.5: Kirchen 83<br />
Tabelle 5.6: Kindergärten und Kindertagesstätten 85<br />
Tabelle 5.7: Jugendzentren 86<br />
Tabelle 5.8: Alten- und Seniorenheime sowie Seniorenzentren 86<br />
Tabelle 5.9: Sportplätze 93<br />
Tabelle 5.10: Friedhöfe 94<br />
Tabelle 6.1: Flächengrößen in den Flächennutzungsplänen 1974 und 2025 (in ha) 109<br />
Seite 8
Abkürzungsverzeichnis<br />
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Inhalt<br />
AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet<br />
ATV Abwassertechnische Vereinigung<br />
BAB Bundesautobahn<br />
BauGB Baugesetzbuch<br />
BauNVO Baunutzungsverordnung<br />
BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz<br />
BBodSchV Bundesbodenschutzverordnung<br />
BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung<br />
BKleingG Bundeskleingartengesetz<br />
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />
B-Plan Bebauungsplan<br />
BTX Benzol-Derivate<br />
BWaldG Bundeswaldgesetz<br />
cm/d Zentimeter pro Tag<br />
cbm Kubikmeter<br />
dm Dezimeter<br />
DSchG Denkmalschutzgesetz NRW<br />
EU Europäische Union<br />
EUV EUV <strong>Stadt</strong>betrieb <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> AöR<br />
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft<br />
FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />
FNK Flächennutzungskartierung<br />
FNP Flächennutzungsplan<br />
FStrG Bundesfernstraßengesetz<br />
GEP Gebietsentwicklungsplan<br />
GO NRW Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
GW Grundwasser<br />
ha Hektar<br />
IBA Internationale Bauausstellung<br />
ILS Institut für Landes- und <strong>Stadt</strong>entwicklungsforschung und Bauwesen<br />
des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
Seite 9
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Inhalt<br />
Kap. Kapitel<br />
Kiga Kindergarten<br />
KiTa Kindertagesstätte<br />
LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW<br />
LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser<br />
LB Geschützter Landschaftsbestandteil<br />
LE Landschaftsbildeinheit<br />
LEP NRW Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen<br />
LEPro Landesentwicklungsprogramm<br />
LG NRW Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen<br />
LP Landschaftsplan<br />
LPlG NRW Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen<br />
LSG Landschaftsschutzgebiet<br />
LWG NRW Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen<br />
m ü. NN Meter über Normalnull<br />
m/s Meter pro Sekunde<br />
mg/L Milligramm pro Liter<br />
MIV Motorisierter Individualverkehr<br />
MUNLV Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und<br />
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
NSG Naturschutzgebiet<br />
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />
PAK Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe<br />
pnV Potenzielle natürliche Vegetation<br />
qkm Quadratkilometer<br />
qm Quadratmeter<br />
RL Rote Liste<br />
ROG Raumordnungsgesetz<br />
RVR Regionalverband Ruhr<br />
RVRG Gesetz über den Regionalverband Ruhr<br />
StrWG NRW Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen<br />
TA Technische Anleitung<br />
Tab Tabelle<br />
TEK Tageseinrichtung für Kinder<br />
Seite 10
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Inhalt<br />
TÖB Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange<br />
UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
V-RL Vogelschutz-Richtlinie<br />
WHG Wasserhaushaltsgesetz<br />
WRRL Europäische Wasserrahmenrichtlinie<br />
Seite 11
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Inhalt<br />
Seite 12
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
1. Einführung Teil I: Begründung<br />
1. Einführung<br />
1.1. Anlass der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans<br />
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist bereits am<br />
24.12.1974 in Kraft getreten (vgl. Themenkarte Nr. 1 „Flächennutzungsplan 1974“). Die gesellschaftlichen<br />
und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich jedoch seit Inkrafttreten des<br />
FNPs verändert und sich somit auch auf die Flächennutzungsplanung ausgewirkt. Zu nennen<br />
sind hier insbesondere<br />
� der demographische Wandel, der sich in einer rückläufigen Zahl der Einwohner und einem<br />
höheren Anteil älterer Menschen äußert,<br />
� Veränderungen des Wohnflächenkonsums einhergehend mit neuen Ansprüchen an Wohnungsbau<br />
und Siedlungsstruktur,<br />
� der Rückzug des Bergbaus und der damit verbundenen Umstrukturierung ehemaliger Industrie-<br />
und Bergbaustandorte,<br />
� die fortschreitende Entwicklung der <strong>Stadt</strong> zu einem multifunktionalen Wirtschaftsstandort,<br />
� die Konzentrationstendenzen im Einzelhandel und<br />
� Veränderungen im Mobilitätsverhalten der Bevölkerung. 1<br />
Aufgrund der vielschichtigen Veränderungen musste der FNP in den vergangenen Jahren in<br />
zahlreichen Teilräumen überarbeitet werden. Mehr als 60 Änderungsverfahren machen deutlich,<br />
dass die in den 70er Jahren formulierten Zielvorstellungen und Schwerpunkte der <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
dringend einer Gesamtüberarbeitung bedürfen, um die sich aus der beabsichtigten<br />
städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen<br />
der Gemeinde in den Grundzügen darstellen zu können und ein nachhaltiges Leitbild<br />
für die zukünftige <strong>Stadt</strong>entwicklung zu erhalten.<br />
Um den beschriebenen Erfordernissen entsprechen zu können, hat der <strong>Rat</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<br />
<strong>Rauxel</strong> am 24.02.2005 beschlossen, für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet einen neuen FNP aufzustellen.<br />
Dabei soll insbesondere dem sich abzeichnenden Wandel Rechnung getragen werden, der<br />
in den gesellschaftlichen Lebensbereichen Wohnen, Wirtschaft und Arbeit, Kultur und Freizeit<br />
sowie im Bereich Freiraum und Umwelt mit neuen Anforderungen sowohl in quantitativer als<br />
auch in qualitativer Hinsicht verbunden ist.<br />
1.2. Aufgaben des Flächennutzungsplans<br />
Als Instrument der kommunalen Bauleitplanung ist der FNP gemäß Baugesetzbuch (BauGB)<br />
der sog. vorbereitende Bauleitplan, der von den Gemeinden für ihr gesamtes Gemeindegebiet<br />
in eigener Verantwortung aufzustellen ist. Nach § 5 Abs. 1 BauGB ist es Aufgabe des FNPs, die<br />
sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung<br />
nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen und<br />
damit die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten.<br />
Der FNP bildet gem. § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB die Grundlage und den Rahmen für die Erarbeitung<br />
von Bebauungsplänen (B-Plan), die gem. § 8 Abs. 1 BauGB als verbindliche Bauleitpläne für<br />
Teilbereiche der Gemeinde die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ord-<br />
1 Vgl. Scheuvens + Wachten o. J.: 18ff.<br />
Seite 13
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 1. Einführung<br />
nung enthalten und somit die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde<br />
leiten.<br />
Die allgemeinen Aufgaben und Ziele der Bauleitplanung sind in § 1 Abs. 5 BauGB in Form von<br />
bauleitplanerischen Oberzielen dargestellt. Demnach sollen die Bauleitpläne, d. h. sowohl der<br />
FNP als auch der B-Plan, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der<br />
Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung in der Gemeinde gewährleisten und dazu<br />
beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu<br />
schützen und zu entwickeln. Die generell und abstrakt gehaltenen Oberziele der Bauleitplanung<br />
werden durch die in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltenen Planungsleitlinien konkretisiert und handhabbar<br />
gemacht.<br />
Die im Rahmen der Bauleitplanung zu beachtenden Planungsziele zeichnen sich zum Teil<br />
durch eine inhaltliche Konkurrenz oder sogar Gegensätzlichkeit aus. Ob alle bauleitplanerischen<br />
Oberziele gleichermaßen im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt werden, ist vom<br />
jeweiligen Einzelfall abhängig. Die in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Forderung, die öffentlichen<br />
und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, erlaubt im Rahmen<br />
der Verhältnismäßigkeit die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise die Zurückstellung<br />
eines anderen Belanges. 2<br />
Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass die Belange der Umwelt in den vergangenen Jahren<br />
im Rahmen der Bauleitplanung stark an Bedeutung gewonnen haben. Deutlich wird dies zunächst<br />
in den §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie 1a BauGB, in denen die besonders bedeutsamen Umweltbelange<br />
mit einer Berücksichtigungspflicht versehen wurden. Darüber hinaus soll ein besonders<br />
hohes Umweltschutzniveau durch eine in die Bauleitplanung integrierte Umweltprüfung<br />
erreicht werden, die im Zuge der grundlegenden Novellierung des BauGB im Jahr 2004 eingeführt<br />
wurde.<br />
Die nach § 2 Abs. 4 BauGB bei der Aufstellung von Bebauungsplänen durchzuführende Umweltprüfung<br />
dient als integratives Trägerverfahren, in der alle für die Bauleitplanung relevanten<br />
Umweltbelange zusammengeführt werden. In dem im Rahmen der Umweltprüfung zu erstellenden<br />
Umweltbericht, in dem die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt,<br />
beschrieben und bewertet werden, wird dargelegt, inwieweit die Ergebnisse der Umweltprüfung<br />
in der Planung Berücksichtigung gefunden haben.<br />
Darüber hinaus sind auf der Ebene der Flächennutzungsplanung die Belange des Artenschutzes<br />
im Rahmen einer Artenschutzprüfung besonders zu berücksichtigen. Die Erforderlichkeit<br />
ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG),<br />
mit denen die Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-<br />
Richtlinie (V-RL) in nationales Recht umgesetzt werden. Die auf der Ebene der Flächennutzungsplanung<br />
erforderliche überschlägige Vorabschätzung wird in die Umweltprüfung bzw. den<br />
Umweltbericht aufgenommen.<br />
1.3. Inhalte und Elemente des Flächennutzungsplans<br />
Die maßgeblichen Inhalte des FNPs, die sich aus Darstellungen, Kennzeichnungen, nachrichtlichen<br />
Übernahmen und Vermerken zusammensetzen, ergeben sich aus § 5 Abs. 2 bis 4<br />
BauGB.<br />
2 Vgl. Mitschang 2003: 67<br />
Seite 14
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
1. Einführung Teil I: Begründung<br />
Die Darstellungen bilden die für die Gemeinde bedeutsamsten Inhalte des FNPs, da sie die<br />
Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde über die zukünftige Bodennutzung im Gemeindegebiet<br />
zum Ausdruck bringen und der Gemeinde die Durchsetzung ihrer eigenen Planvorstellungen<br />
ermöglichen. Da der in § 5 Abs. 2 BauGB enthaltene Darstellungskatalog nicht abschließend<br />
ist, hat die Gemeinde die Möglichkeit, auch darin nicht aufgelistete Darstellungen in ihren<br />
FNP aufzunehmen, sofern sie den Aufgaben des FNPs entsprechen und durch entsprechende<br />
Festsetzungen der Bebauungspläne verwirklicht werden können. 3<br />
Anders als die Darstellungen des FNPs sind die Kennzeichnungen nicht Ausdruck des planerischen<br />
Willens der Gemeinde. Sie sind als Hinweise zu verstehen, die auf eine besondere Situation<br />
im Zusammenhang mit der Nutzung einer Fläche aufmerksam machen, künftige Grundstücksnutzer<br />
über mögliche Gefährdungen und Nutzungseinschränkungen informieren und Behörden<br />
und sonstige Träger öffentlicher Belange gegebenenfalls sogar auf die Beseitigung der<br />
jeweiligen Nutzungseinschränkungen hinweisen. Auch wenn von Kennzeichnungen keine unmittelbaren<br />
Rechtswirkungen ausgehen, ist ihr Gebrauch sinnvoll, um eine geordnete städtebauliche<br />
Entwicklung im öffentlichen Interesse zu erreichen. 4<br />
Nachrichtliche Übernahmen dienen dazu, Planungen oder sonstige, nach anderen gesetzlichen<br />
Vorschriften festgesetzte Nutzungsregelungen sowie nach Landesrecht denkmalgeschützte<br />
Mehrheiten von baulichen Anlagen in den FNP zu übernehmen. Sofern diese Planungen noch<br />
nicht verbindlich sind, werden sie im FNP vorsorglich vermerkt. Durch die nachrichtlichen Übernahmen<br />
und Vermerke, die ebenfalls nicht Teil des im FNP dargestellten planerischen Willens<br />
der Gemeinde sind, soll ein möglichst vollständiges Bild über die im gesamten Gemeindegebiet<br />
bestehenden oder beabsichtigten Planungen und Nutzungsregelungen vermittelt werden. Aufgrund<br />
ihrer deklaratorischen Bedeutung werden sie nicht Bestandteil des FNPs, jedoch ergibt<br />
sich ihre Rechtswirkung aus den für die Planung oder sonstige Nutzungsregelung maßgeblichen<br />
anderen Vorschriften. 5<br />
Die Inhalte des FNPs werden in der Planzeichnung und der Begründung dargelegt. Die Planzeichnung<br />
enthält die Darstellungen, Kennzeichnungen, nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke<br />
in Form von Planzeichen. Um eine grafische Überfrachtung des FNPs zu vermeiden,<br />
wurde in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> neben einem Hauptplan ein Teilplan „Technische Ver- und Entsorgung“<br />
erarbeitet. Er entfaltet für die Verwaltung sowie die am Verfahren beteiligten Behörden<br />
die gleiche rechtliche Bindungswirkung wie der Hauptplan. Als zusätzliche Informationsquellen<br />
dienen die Themenkarten (s. Anhang 9.1).<br />
Die Begründung, die nach § 5 Abs. 5 BauGB dem FNP beizufügen ist, enthält eine Beschreibung<br />
der gemeindlichen Entwicklungsvorstellungen sowie den im Rahmen der Umweltprüfung<br />
zu erstellenden Umweltbericht in Textform und gibt Aufschluss über die im Rahmen der Aufstellung<br />
des FNPs getroffenen Abwägungsentscheidungen. Die Begründung ist nicht gesetzlicher<br />
Bestandteil des FNPs, sie begleitet jedoch die gesamte Planaufstellung.<br />
1.4. Rechtswirkung des Flächennutzungsplans<br />
Die gemeindliche Bauleitplanung ist zweistufig aufgebaut. Sie besteht nach § 1 Abs. 2 BauGB<br />
aus dem FNP als dem vorbereitenden Bauleitplan und den B-Plänen als den verbindlichen Bauleitplänen.<br />
3<br />
Vgl. Söfker 2005: § 5 Rn. 20<br />
4<br />
Vgl. Mitschang 2003: 252ff.<br />
5<br />
Vgl. Mitschang 2003: 258ff.<br />
Seite 15
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 1. Einführung<br />
Der FNP als vorbereitender Bauleitplan ohne Normcharakter bildet die Grundlage für die städtebauliche<br />
Entwicklung des Gemeindegebiets. Obwohl dem FNP als Verwaltungsprogramm<br />
gegenüber dem Bürger keine unmittelbare Rechtswirkung zukommt und sich für den Einzelnen<br />
aus den Darstellungen weder Rechtsansprüche z. B. auf Erteilung einer Baugenehmigung noch<br />
Entschädigungsansprüche herleiten lassen, hat der FNP rechtliche Wirkungen von erheblicher<br />
Reichweite.<br />
Zum einen ergibt sich aus dem in § 8 Abs. 2 BauGB enthaltenen Entwicklungsgebot, dass die<br />
B-Pläne aus den Darstellungen des FNPs zu entwickeln sind. Möchte die Gemeinde von den<br />
Darstellungen des FNPs abweichen, muss sie für den betroffenen Teilbereich des FNPs ein<br />
Änderungsverfahren durchführen.<br />
Für öffentliche Planungsträger, die im Aufstellungs- oder Änderungsverfahren nach den Vorschriften<br />
des BauGB beteiligt worden sind, enthält § 7 BauGB zum anderen eine Anpassungspflicht,<br />
sofern sie dem Plan nicht widersprochen haben.<br />
Eine weitere Rechtswirkung entfaltet der FNP bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben<br />
im Außenbereich. Auch wenn der FNP nicht für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich<br />
heranzuziehen ist, liegt gem. § 35 Abs. 3 BauGB insbesondere dann eine Beeinträchtigung<br />
öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des FNPs widerspricht. 6<br />
1.5. Aufstellungsverfahren und besondere Vorgehensweise in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Bereits mit dem Beschluss zur Aufstellung des FNPs am 24.02.2005 wurde angestrebt, den<br />
neuen FNP möglichst effizient aufzustellen. Dies machte eine besondere Vorgehensweise im<br />
Ablauf des Aufstellungsverfahrens (s. Abbildung 1.1) erforderlich.<br />
Das Zukunftsprojekt <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> übernimmt in diesem Zusammenhang eine besondere<br />
Funktion, da es dazu diente, im Vorfeld des Neuaufstellungsverfahrens einen umfangreichen<br />
Diskussionsprozess mit der Öffentlichkeit über Ziele und Strategien der <strong>Stadt</strong>entwicklung anzustoßen.<br />
Zu bisherigen und zukünftigen Planungen sowie weiteren Entwicklungsschwerpunkten<br />
in den <strong>Stadt</strong>teilen wurde das Meinungsbild der breiten Öffentlichkeit eingeholt, um genauer auf<br />
die Bedürfnisse der Bewohner reagieren zu können und Konsens über die künftigen Entwicklungsleitlinien<br />
für die <strong>Stadt</strong> zu erzielen. Die Ergebnisse der kooperativen <strong>Stadt</strong>entwicklungsplanung<br />
bilden die Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung des neuen FNPs.<br />
Die allgemeinen Verfahrensvorschriften zur Aufstellung eines FNPs ergeben sich aus den §§ 2<br />
bis 4a BauGB sowie den ergänzenden Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
(GO NRW).<br />
Zwischen Januar und April 2006 und damit in einem sehr frühen Planungsstadium erfolgte eine<br />
informelle Beteiligungsrunde, die unabhängig von dem rechtlichen Erfordernis den im BauGB<br />
gesetzlich vorgegebenen Verfahrenschritten vorgeschaltet wurde. In Abstimmung mit den von<br />
der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Bereiche<br />
erfolgte in dem umfangreich angelegten Beteiligungsprozess die genaue Ermittlung des<br />
erforderlichen Inhalts des FNPs. Die Beteiligten wurden gebeten, die Darstellungen des FNPs<br />
aus dem Jahr 1974 zu überprüfen und der <strong>Stadt</strong> Planungen und Maßnahmen mitzuteilen, die<br />
für die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung des <strong>Stadt</strong>gebiets bedeutsam sind. Diese<br />
Vorgehensweise stellte sicher, dass alle relevanten Informationen sowie die unterschiedli-<br />
6 Vgl. Stüer 2005: 119f.<br />
Seite 16
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
1. Einführung Teil I: Begründung<br />
chen Aufgabenfelder im FNP Berücksichtigung finden konnten und auf eine sichere und abgestimmte<br />
Grundlage für die zukünftige Entwicklung der <strong>Stadt</strong> zurückgegriffen werden kann.<br />
Abbildung 1.1: Ablauf des Aufstellungsverfahrens 7<br />
Um das Verfahren zeitlich zu straffen, wurden der FNP und informelle kommunale Planungen,<br />
die zu den unterschiedlichsten Sachbereichen Grundlagen für den FNP liefern sollten, in einem<br />
engen zeitlichen Zusammenhang erarbeitet. Zu nennen sind hier u. a.<br />
� der Masterplan Mobilität,<br />
7 Eigene Darstellung<br />
Informelle Beteiligung<br />
der Behörden und<br />
Bereiche<br />
Erneute<br />
informelle Beteiligung<br />
der Bereiche<br />
Frühzeitige Beteiligung<br />
der Behörden nach<br />
§ 4 Abs. 1 BauGB<br />
Beteiligung der Behörden<br />
nach<br />
§ 4 Abs. 2 BauGB<br />
Aufstellungsbeschluss<br />
Zukunftsprojekt<br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Bestandsaufnahme,<br />
Analyse und Formulieren<br />
von Zielen<br />
Arbeitsentwurf<br />
Beschluss des<br />
Vorentwurfs<br />
Vorentwurf<br />
Abwägung<br />
Beschluss zur<br />
öffentlichen Auslegung<br />
Entwurf<br />
Abwägung<br />
Feststellungsbeschluss<br />
<strong>Stadt</strong>teil-<br />
gespräche<br />
Frühzeitige Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit nach<br />
§ 3 Abs. 1 BauGB<br />
Öffentliche Auslegung<br />
nach<br />
§ 3 Abs. 2 BauGB<br />
Genehmigung durch Bezirksregierung und Inkrafttreten des Flächennutzungsplans<br />
Seite 17
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 1. Einführung<br />
� der Forstliche Fachbeitrag sowie<br />
� der Landwirtschaftliche Fachbeitrag.<br />
Sowohl die informellen kommunalen Planungen als auch die eingegangenen Informationen aus<br />
der informellen Beteiligungsrunde bildeten einen wesentlichen Bestandteil der Bestandsaufnahme<br />
und Analyse, auf deren Grundlage die Ausarbeitung des Arbeitsentwurfs erfolgte.<br />
Nach der Ausarbeitung des Arbeitsentwurfs bis Mai 2007 erfolgte auf dessen Grundlage im Juni<br />
2007 eine erneute informelle Beteiligung der Bereiche, um den Änderungsbedarf im rechtlich<br />
vorgegebenen Verfahren reduzieren und somit das Verfahren effektiv und effizient gestalten zu<br />
können. Anschließend erfolgte die Ausarbeitung des Vorentwurfs und der Begründung.<br />
Um den Mitgliedern der Ausschüsse und des <strong>Rat</strong>s der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> die Möglichkeit zu<br />
geben, sich im Vorfeld umfassend über die Darstellungen des FNPs zu informieren, wurde ein<br />
interfraktioneller Lenkungskreis eingerichtet.<br />
Abbildung 1.2: Abstimmungs- und Arbeitsprozess zur Erarbeitung des FNP-Vorentwurfs 8<br />
8 Eigene Darstellung<br />
Seite 18<br />
Verwaltungsinterne<br />
Arbeitsgruppen<br />
Arbeitsgruppe<br />
Wohnen<br />
Arbeitsgruppe<br />
Freiraum, Klima, Umwelt<br />
Arbeitsgruppen<br />
Wirtschaft<br />
Arbeitsgruppen<br />
Infrastruktur<br />
<strong>Rat</strong><br />
Projektbesprechung<br />
(BM)<br />
Projektteam FNP<br />
(B. 61)<br />
Interfraktioneller<br />
Lenkungskreis<br />
Handlungsfeld<br />
Freiraum, Klima, Umwelt<br />
Handlungsfelder<br />
Wohnen und Wirtschaft<br />
Handlungsfeld<br />
Infrastruktur
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
1. Einführung Teil I: Begründung<br />
Neben einer Auftaktveranstaltung im Dezember 2009 wurden zwischen Januar und April 2010<br />
insgesamt drei Termine durchgeführt, an denen – orientiert an den im Zukunftsprojekt herausgearbeiteten<br />
Handlungsfeldern – die folgenden Themen behandelt wurden:<br />
� Freiraum, Klima und Umwelt<br />
� Wohnen und Wirtschaft<br />
� Infrastruktur<br />
Der Vorentwurf, in den alle bis zum 31.03.2010 vorliegenden Informationen eingeflossen sind,<br />
wurde im Juni 2010 u. a. dem Umweltausschuss sowie dem Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung,<br />
Bau und Verkehr vorgestellt und am 24.06.2010 durch den <strong>Rat</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> beschlossen,<br />
um im Anschluss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchführen zu können.<br />
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden erfolgte im Oktober und November<br />
2010. Insgesamt 63 Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert,<br />
ihre Stellungnahme bis zum 30.11.2010 abzugeben.<br />
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte auf verschiedenen Wegen, um die Bürger<br />
möglichst intensiv in das Verfahren einzubinden. Neben der Bereitstellung sämtlicher Daten im<br />
Internet und einem Aushang des Vorentwurfs vom 02. bis einschließlich 29.11.2010 wurden<br />
insgesamt drei Bürgerinformationsveranstaltungen angeboten, in denen der Vorentwurf und<br />
seine wesentlichen Inhalte stadtteilbezogen vorgestellt wurden. Um den Bürgern bereits im Vorfeld<br />
der Veranstaltungen die Möglichkeit zu geben, sich umfassend zu informieren und das Interesse<br />
an einer erneuten intensiven Beteiligung zu wecken, wurde bereits einige Wochen vor der<br />
Durchführung der Veranstaltungen eine Informationsbroschüre zum FNP herausgegeben und<br />
an zentralen Stellen im <strong>Stadt</strong>gebiet ausgelegt und ausgehangen. Die Informationsbroschüre<br />
enthielt sowohl Angaben über die Planinhalte als auch Antworten zu allgemeinen Fragen zum<br />
FNP.<br />
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />
und der Behörden wurden eingehend geprüft, sorgfältig bewertet und abgewogen. Nach einer<br />
Vorstellung der ersten Zwischenergebnisse in einer erneuten Sitzung des interfraktionellen<br />
Lenkungskreises erfolgte schließlich die Ausarbeitung des Entwurfs des FNP.<br />
Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden wurde die nach § 34<br />
Abs. 1 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) geforderte landesplanerische<br />
Anpassung an die Ziele der Raumordnung eingeleitet. Die landesplanerische Anpassung wurde<br />
im Rahmen mehrerer Abstimmungstermine zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR) als<br />
Träger der Regionalplanung und der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> durchgeführt. Schwerpunkt der Abstimmungstermine<br />
war die Ermittlung des zukünftigen Wohnbau- und Gewerbeflächenbedarfs<br />
anhand des Flächeninformationssystems ruhrFIS.<br />
Da die zukünftigen Flächenbedarfe im Rahmen der Abstimmungstermine abschließend abgestimmt<br />
werden konnten, hat der RVR mit Schreiben vom 25.03.2011 die landesplanerische Zustimmung<br />
schriftlich in Aussicht gestellt.<br />
Der abgestimmte Entwurf wird dem <strong>Rat</strong> der <strong>Stadt</strong> am 14.07.2011 zum Beschluss für die öffentliche<br />
Auslegung vorgelegt, die voraussichtlich im September 2011 erfolgt. Die im Rahmen der<br />
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden erneut geprüft und entsprechend in<br />
der bauleitplanerischen Abwägung berücksichtigt.<br />
Seite 19
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 1. Einführung<br />
Als Ergebnis des Planungs- und Abwägungsprozesses beschließt der <strong>Rat</strong> der <strong>Stadt</strong> den FNP<br />
als neuen vorbereitenden Bauleitplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>.<br />
Um seine Wirksamkeit entfalten zu können, bedarf der FNP der Genehmigung durch die Bezirksregierung<br />
Münster als höhere Verwaltungsbehörde. Mit der öffentlichen Bekanntmachung<br />
der Genehmigung ersetzt der FNP 2025 den FNP aus dem Jahr 1974.<br />
Seite 20
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
2. Planerische Vorgaben Teil I: Begründung<br />
2. Planerische Vorgaben<br />
2.1. Überörtliche Planungen<br />
Als vorbereitender Bauleitplan ist der FNP in das vertikal ausgerichtete System der räumlichen<br />
Gesamtplanung eingebunden. Die Flächennutzungsplanung, die auf der örtlichen Ebene angesiedelt<br />
ist, ist der Raumordnung auf Bundesebene, der Raumordnung auf Landesebene (Landesplanung)<br />
und der Raumordnung auf regionaler Ebene (Regionalplanung) untergeordnet. Die<br />
Erforderlichkeit der Einbindung der örtlichen Planung in die überörtliche Planung ergibt sich aus<br />
§ 1 Abs. 4 BauGB, wonach die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind. Ein<br />
Widerspruch der verschiedenen auf den Raum bezogenen Planungen soll auf diese Weise<br />
vermieden werden. 9<br />
2.1.1. Raumordnung<br />
Die Aufgabe der Raumordnung ist im Raumordnungsgesetz (ROG) geregelt. Gem. § 1 Abs. 1<br />
ROG ist durch die zusammenfassende, übergeordnete Planung und durch die Abstimmung<br />
raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland<br />
und seine Teilräume zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Unterschiedliche Anforderungen<br />
an den Raum und die auf den jeweiligen Planungsebenen auftretenden Konflikte sind<br />
dabei abzustimmen und auszugleichen.<br />
Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgabe der Raumordnung ist gem. § 1 Abs. 2 ROG eine<br />
nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum<br />
mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig<br />
ausgewogenen Ordnung führt.<br />
In § 2 ROG werden für die Raumordnung Grundsätze entwickelt, die als Vorgaben für Abwägungs-<br />
und Ermessensentscheidungen im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung<br />
in nachfolgenden Planungen zu beachten sind. Demnach ist eine ausgewogene<br />
Siedlungs- und Freiraumstruktur zu entwickeln, die ausgeglichene wirtschaftliche, infrastrukturelle,<br />
soziale, ökologische und kulturelle Verhältnisse schafft. Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushalts im besiedelten und unbesiedelten Bereich durch einen schonenden<br />
Umgang mit den Naturgütern zu sichern.<br />
Die Grundsätze der Raumordnung werden auf den Ebenen der Landesplanung und Regionalplanung<br />
als Ziele der Raumordnung konkretisiert. Ziele der Raumordnung sind gem. § 3 Nr. 2<br />
ROG verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren,<br />
vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder<br />
zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung<br />
des Raums. Nach § 4 Abs. 1 ROG sind die Ziele der Raumordnung von öffentlichen Stellen<br />
bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.<br />
2.1.2. Landesplanung<br />
Die Landesplanung in Nordrhein-Westfalen ist im Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) geregelt.<br />
Gem. § 12 LPlG werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung im Landesentwicklungsprogramm<br />
(LEPro) sowie in den Raumordnungsplänen dargestellt.<br />
Das LEPro, das nach § 16 LPlG als Gesetz beschlossen wird, enthält Grundsätze und allgemeine<br />
Ziele der Raumordnung für die Gesamtentwicklung des Landes und für alle raumbedeut-<br />
9 Vgl. Mitschang 2003: 35ff.<br />
Seite 21
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 2. Planerische Vorgaben<br />
samen Planungen. Es bildet die Grundlage für die Raumordnungspläne, in denen gem. § 13<br />
LPlG die Ziele der Raumordnung textlich und zeichnerisch festgelegt werden.<br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> bedeutsame Raumordnungspläne sind der Landesentwicklungsplan<br />
Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sowie auf der Ebene der Regionalplanung die Regionalpläne<br />
(ehem. Gebietsentwicklungspläne).<br />
Der LEP NRW, der 1995 von der Landesregierung vorgelegt wurde, enthält Aussagen zu raumstrukturellen<br />
Zielsetzungen, zur Flächenvorsorge sowie zur Entwicklung der Infrastruktur. Dabei<br />
geht er von zwei Zielbereichen aus. Der erste Zielbereich legt die Grundzüge der Raumstruktur<br />
fest. Dazu sind die großmaßstäblichen Raumkategorien (zonale Gliederung), die Strukturmerkmale<br />
des Siedlungsgefüges (zentralörtliches Gliederungssystem), das System der Entwicklungsschwerpunkte<br />
und -achsen und die landesbedeutsamen Raumfunktionen (Siedlungsraum,<br />
Freiraum) dargestellt. 10 Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> liegt demnach am Rand des Ballungskerns<br />
des Ruhrgebiets in der „Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr“, die als Agglomeration mit<br />
internationaler bzw. großräumiger Bedeutung und herausgehobener Verkehrsanbindung im<br />
internationalen und interkontinentalen Maßstab gekennzeichnet ist. Auf der großräumigen Entwicklungsachse,<br />
die über Oberhausen, Gelsenkirchen, Herne, Hamm und Bielefeld nach Hannover<br />
führt, ist die <strong>Stadt</strong> selbst als Mittelzentrum dargestellt.<br />
Im zweiten Zielbereich werden Entwicklungsperspektiven für strukturwirksame Bereiche der<br />
Landespolitik aufgezeigt. Dazu gehört die Vorsorge für raumbezogene Anforderungen zur Entwicklung<br />
von Industrie-, Gewerbe- und Wohnbauflächen, von Verkehrsinfrastruktur, Lagerstättensicherung,<br />
Energieversorgung und Entsorgung als unverzichtbare Voraussetzungen für die<br />
ökonomische und ökologische Erneuerung Nordrhein-Westfalens. 11<br />
2.1.3. Regionalplanung<br />
Die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung werden in Nordrhein-Westfalen<br />
auf Grundlage des LEPro und des LEP NRW auf der Ebene der Regierungsbezirke<br />
in Regionalplänen (ehem. Gebietsentwicklungspläne) festgelegt. Der Regionalplan des<br />
Regierungsbezirks Münster unterteilt sich in mehrere räumliche Teilabschnitte, wobei für die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> der Gebietsentwicklungsplan (GEP) – Teilabschnitt „Emscher-Lippe“ aus<br />
dem Jahr 2004 maßgeblich ist. Er umfasst die kreisfreien Städte Bottrop und Gelsenkirchen<br />
sowie den Kreis Recklinghausen mit den zehn kreisangehörigen Städten.<br />
Der Regionalplan besteht aus textlichen und zeichnerischen Darstellungen der Grundsätze und<br />
Ziele der Raumordnung und Landesplanung mit dazu gehörenden unverbindlichen Erläuterungen<br />
und Erläuterungskarten. Während die Grundsätze bei raumbedeutsamen Maßnahmen und<br />
Planungen zu berücksichtigen und somit abwägungsfähig sind, sind die Ziele rechtsverbindliche<br />
Vorgaben in Form räumlich und sachlich bestimmter oder bestimmbarer, abschließend abgewogener<br />
Festlegungen. Sie sind gem. § 4 ROG bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen und<br />
Planungen von den Behörden des Bundes und des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden<br />
sowie von öffentlichen Planungsträgern in der Abwägung oder bei Ermessensentscheidungen<br />
zu beachten. 12<br />
Die fachlichen Inhalte des GEPs für den Teilabschnitt „Emscher-Lippe“ untergliedern sich in die<br />
Themenbereiche Allgemeine, übergreifende Grundsätze und Ziele, Siedlungsraum, Freiraum,<br />
10 Vgl. Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen 1995: 5ff.<br />
11 Vgl. Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen 1995: 5ff.<br />
12 Vgl. Bezirksregierung Münster 2004: 2ff.<br />
Seite 22
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
2. Planerische Vorgaben Teil I: Begründung<br />
Gewinnung von Bodenschätzen, Ver- und Entsorgungsinfrastruktur sowie Verkehr, wobei der<br />
GEP in seiner Eigenschaft als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan auch raumwirksame<br />
Ziele von regionaler Bedeutung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie<br />
der forstlichen Entwicklung darstellt.<br />
Der GEP zeigt für die Emscher-Lippe-Region den wesentlichen Handlungsrahmen für die<br />
raumbezogenen Planungen und Entscheidungen des öffentlichen und teilweise auch des privaten<br />
Sektors auf. Er bildet die Grundlage für die Anpassung der Bauleitpläne der Städte und<br />
Gemeinden an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung.<br />
Im Folgenden werden die zentralen Aussagen des GEP für den Teilabschnitt „Emscher-Lippe“<br />
bezogen auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> beschrieben.<br />
Allgemeine, übergreifende Grundsätze und Ziele 13<br />
Zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung, zur Inanspruchnahme von Freiraum sowie zur Abstimmung<br />
von nachhaltiger Siedlungsentwicklung und Personennahverkehr werden im GEP sachgebietsübergreifende<br />
Grundsätze und Ziele formuliert.<br />
Um die vorhandene Infrastruktur zu sichern und die Zunahme der auf Individualverkehr ausgerichteten<br />
Pendlerströme zu beschränken, soll nach Möglichkeit der durch Fortzugsüberschuss<br />
erzeugte Bevölkerungsrückgang verringert werden.<br />
Die Siedlungsentwicklung soll sich innerhalb der im GEP dargestellten Siedlungsflächen vollziehen,<br />
wobei die Innenentwicklung der Städte Vorrang hat vor der Inanspruchnahme von Freiraumflächen.<br />
Ökonomische, ökologische und soziale Aspekte sind hierbei gleichermaßen zu<br />
berücksichtigen.<br />
Vorhandene und zukünftige Brachflächen, die keine besondere Bedeutung als innerstädtischer<br />
Freiraum oder für den Naturschutz haben, sollen vorrangig für Siedlungszwecke genutzt werden.<br />
Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn keine Potenziale im dargestellten<br />
Siedlungsbereich mehr vorhanden sind, ein interkommunale oder regionale Lösung nicht möglich<br />
ist, die Inanspruchnahme für die Deckung des Flächenbedarfs der siedlungsräumlichen<br />
Entwicklung erforderlich ist und es zu keinen schwerwiegenden Nutzungskonflikten kommt.<br />
Zu den Siedlungsbereichen ist ein gestuftes, zusammenhängendes Freiflächensystem zu erhalten,<br />
auszugestalten und zu erweitern. Dabei sind die großen zusammenhängenden Freiräume<br />
zwischen den Siedlungsbreichen mit den innerstädtischen Freiräumen zu verbinden. Regionale<br />
Grünzüge sind besonders vor der Inanspruchnahme zu Siedlungszwecken zu schützen, sie<br />
sind flächenmäßig zu vergrößern und untereinander zu vernetzen.<br />
In Hinsicht auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ist eine Verlagerung des Nah- und Regionalverkehrs<br />
auf relativ umweltverträgliche Verkehrsträger zu fördern.<br />
Siedlungsraum 14<br />
Die Entwicklung von Wohnbauflächen und Flächen für nicht störendes Gewerbe sowie öffentliche<br />
und private Dienstleistungen soll sich grundsätzlich innerhalb der im GEP dargestellten<br />
allgemeinen Siedlungsbereiche vollziehen, während sich die gewerbliche und industrielle Entwicklung<br />
auf die im GEP dargestellten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche konzentrie-<br />
13 Vgl. Bezirksregierung Münster 2004: 15ff.<br />
14 Vgl. Bezirksregierung Münster 2004: 23ff.<br />
Seite 23
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 2. Planerische Vorgaben<br />
ren soll. Aufgabe des GEP ist es, ein ausreichendes, den jeweiligen Bedürfnissen der Bevölkerung<br />
entsprechendes Bauflächenpotenzial in den einzelnen Städten darzustellen.<br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wurde im GEP ein zusätzlicher Flächenbedarf für allgemeine<br />
Siedlungsbereiche von 65 ha ermittelt. Da die Planungsvorstellungen der <strong>Stadt</strong> zum Zeitpunkt<br />
der Aufstellung des GEP noch nicht so weit vorangeschritten waren, konnte jedoch eine räumliche<br />
Konkretisierung nicht erfolgen. Es wurde auf eine zeichnerische Darstellung verzichtet und<br />
die Einführung eines Flächenbedarfskontos gewählt. 15<br />
Im Sinne einer nachhaltigen, flächensparenden Nutzung des Freiraums ist eine verstärkte Aktivierung<br />
der Innenpotenziale der Siedlungsbereiche bzw. der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche,<br />
insbesondere durch Nutzung der noch verfügbaren Brachflächen und alternativer<br />
Bauformen, anzustreben. Im Rahmen der Bauleitplanung ist der städtische Innenbereich<br />
nach Möglichkeit weiter zu verdichten und abzurunden. Dabei ist zu beachten, dass innerhalb<br />
der Siedlungsflächen liegende Freiräume entlang der Fließgewässer, die im Zusammenhang<br />
mit einer ökologischen Verbesserung der Schmutzwasserläufe für eine Vernetzung der Siedlungsbereiche<br />
mit den Freiräumen und für die Naherholung der Bevölkerung zwingend erforderlich<br />
sind, erhalten bleiben.<br />
Flächenreserven sind im Rahmen der Bauleitplanung im ausreichenden Maße vorzuhalten und<br />
auf ihre zeitliche und materielle Verfügbarkeit zu überprüfen. Notwendige Um- und Neuplanungen<br />
sind unter Abwägung der im GEP aufgeführten Grundsätze und Ziele zur Siedlungs- und<br />
Freiraumentwicklung zeitnah und bedarfsbezogen durchzuführen. Das im GEP ermittelte Bauflächenpotential<br />
darf durch kommunale Planungen nur insoweit in Anspruch genommen werden,<br />
wie dies dem nachweisbaren Bedarf und der geordneten räumlichen Entwicklung der <strong>Stadt</strong><br />
entspricht.<br />
Bei Konkretisierung der allgemeinen Siedlungsbereiche durch die Bauleitplanung ist darauf zu<br />
achten, dass eine bedarfsgerechte Entwicklung von Wohn-, Misch- und gewerblichen Bauflächen<br />
für nicht erheblich belästigende Betriebe gewährleistet bleibt. Soweit wie möglich ist bei<br />
diesen Planungen eine hohe Funktionsmischung im Sinne der Verkehrsreduzierung anzustreben.<br />
Zukünftige Standorte für Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige<br />
Handelsbetriebe, die die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />
erfüllen, dürfen nur in allgemeinen Siedlungsbereichen errichtet werden.<br />
Die Darstellungen der allgemeinen Siedlungsbereiche werden auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
zum Teil durch Zweckbindungen konkretisiert. Hervorzuheben sind an dieser Stelle<br />
die folgenden Bereiche:<br />
� Der Bereich des Freizeit- und Sportzentrums „Xscape“ an der A 42 in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist<br />
für fun- und sportorientierte Erholung und Freizeitgestaltung vorzusehen. Geplanter Einzelhandel<br />
muss nach Art und Umfang zentrenverträglich ausgerichtet sein, in engem Zusammenhang<br />
mit der angestrebten Nutzung stehen, sich flächenmäßig der angestrebten<br />
Sport und Freizeitnutzung deutlich unterordnen und den Maßgaben des § 24 Abs. 3<br />
LEPro entsprechen.<br />
15 Der genaue Bedarf an Wohnbau-, Gewerbe- und Industrieflächen wurde im Rahmen der landesplanerischen<br />
Anpassung des FNP 2025 mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) als Träger der Regionalplanung erneut abgestimmt.<br />
Seite 24
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
2. Planerische Vorgaben Teil I: Begründung<br />
Da die Zweckbindung für diesen Bereich nicht mehr der veränderten planerischen Zielsetzung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> entspricht, wird eine Änderung der Darstellung im GEP beantragt. Ein<br />
erstes Gespräch hat bereits stattgefunden. Von Seiten der Bezirksregierung wurde signalisiert,<br />
dass eine Änderung des GEP in Aussicht gestellt werden kann.<br />
� Der allgemeine Siedlungsbereich mit der Zweckbindung „Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“<br />
am Rhein-Herne-Kanal (Marina Pöppinghausen) ist ausschließlich für wassersport-<br />
und wasserfreizeitorientierte Nutzungen sowie Camping und in enger funktionaler<br />
Verknüpfung stehende Nutzungen vorzusehen. Dauerhaftes Wohnen jeglicher Art ist<br />
unzulässig.<br />
� Die Krankenhausstandorte, die zur Information mit einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet<br />
sind, sind im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung in ihrem Umfeld von<br />
konkurrierenden Nutzungen, die ihre Funktion beeinträchtigen könnten, freizuhalten.<br />
Freiraum 16<br />
Aufgabe der Landesplanung und Landschaftsplanung ist es, die bestehenden Freiräume wegen<br />
ihrer Nutz- und Schutzfunktion, ihrer Erholungs- und Ausgleichsfunktion sowie ihrer Funktion als<br />
Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln.<br />
Grundsätzlich ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen auf die Funktionsfähigkeit<br />
des Freiraumes als<br />
� Lebensraum für Pflanzen und Tiere,<br />
� Raum der ökologischen Vielfalt,<br />
� klimatischer und lufthygienischer Ausgleichsraum,<br />
� Raum mit Bodenschutzfunktionen,<br />
� Raum mit bedeutsamen wasserwirtschaftlichen Funktionen,<br />
� Raum für die Land- und Forstwirtschaft,<br />
� Erholungsraum,<br />
� Identifikationsraum als historisch gewachsene Kulturlandschaft und<br />
� gliedernder Raum für Siedlungsgebiete<br />
Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall sollen die verschiedenen Freiraumfunktionen im Wege einer<br />
sachgerechten Abwägung miteinander in Einklang gebracht werden.<br />
Der Wald ist in Hinsicht auf seine vielfältigen Funktionen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Er<br />
darf nur durch andere Nutzungen in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebte Nutzung<br />
nicht außerhalb des Waldes realisierbar ist und der Eingriff auf das unbedingt erforderliche<br />
Maß beschränkt wird. Wald sollte im Falle seiner Inanspruchnahme nur durch Wald wieder ersetz<br />
werden.<br />
In den Bereichen für den Schutz der Natur ist die durch naturnahe oder extensive Nutzungen<br />
bedingte Ausprägung von Natur und Landschaft langfristig zu sichern und zu entwickeln. Hier<br />
ist dem Arten- und Biotopschutz Vorrang vor beeinträchtigenden raumbedeutsamen Planungen<br />
und Maßnahmen einzuräumen. Die Bereiche für den Schutz der Natur sind durch Maßnahmen<br />
des Naturschutzes und eine dem jeweiligen Schutzzweck angepasste Nutzung zu pflegen, gezielt<br />
zu entwickeln oder der natürlichen Sukzession zu überlassen.<br />
16 Vgl. Bezirksregierung Münster 2004: 55ff.<br />
Seite 25
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 2. Planerische Vorgaben<br />
In den Bereichen für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung ist im<br />
Rahmen eines Biotopverbundsystems ein Netz von naturnahen Biotoptypen und extensiv genutzten<br />
Flächen sowie eine reiche Ausstattung mit natürlichen Landschaftselementen zu entwickeln<br />
und zu sichern.<br />
Die Regionalen Grünzüge, die das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> umgeben und sich von<br />
Süden sowie von Osten in die Siedlungsbereiche hineinziehen, sind als wesentliche Bestandteile<br />
des regionalen Freiflächensystems von besonderer Bedeutung. Unter anderem gliedern sie<br />
die Siedlungsräume, dienen der landschaftsorientierten und siedlungsnahen Erholung und übernehmen<br />
vielfältige ökologische Funktionen. Sie sind gem. GEP zu sichern, zu erweitern und<br />
zu vernetzen und dürfen nicht für Siedlungszwecke und andere dem Freiraum entgegenstehende<br />
Nutzungen in Anspruch genommen werden oder durch Planungen und Maßnahmen in ihren<br />
Aufgaben und Funktionen beeinträchtigt werden.<br />
Gewässer und ihre Auen sind als natürliche Retentionsräume zu erhalten und zu entwickeln.<br />
Die Funktion der natürlichen Gewässer als Lebensräume für Flora und Fauna sowie als Erholungs-<br />
und Erlebnisraum für den Menschen soll erhalten bzw. bei ausgebauten oder verrohrten<br />
Gewässern durch ökologischen Umbau und Rückgewinnung von Auenbereichen wieder entwickelt<br />
werden. Die ökologisch verbesserten Fließgewässer sind in die Biotopverbundsysteme<br />
einzubinden. Erforderlich werdende Kompensationsmaßnahmen sind soweit wie möglich zur<br />
ökologischen Verbesserung der Fließgewässer und gewässernaher Bereiche einzusetzen.<br />
Die Überschwemmungsbereiche der Fließgewässer sind für den Abfluss und die Retention von<br />
Hochwasser zu erhalten und zu entwickeln. Überschwemmungsbereiche sind – soweit sie bei<br />
hundertjährlichen Hochwasserereignissen überschwemmt werden – von entgegenstehenden<br />
Nutzungen, insbesondere von zusätzlicher Bebauung freizuhalten. In Flächennutzungsplänen<br />
dargestellte, noch unbebaute Siedlungsflächen, die innerhalb von Überschwemmungsbereichen<br />
liegen, dürfen nicht für Siedlungszwecke in Anspruch genommen werden, sondern werden als<br />
natürlicher Retentionsraum gesichert.<br />
Zur Vergrößerung des Rückhaltevermögens sind an ausgebauten und eingedeichten Gewässern<br />
hierfür geeignete Bereiche vorsorgend zu sichern und durch entsprechende Planungen<br />
und Maßnahmen als Retentionsraum zurückzugewinnen.<br />
Das Gewässersystem der Emscher und die übrigen Gewässersysteme sind so schnell wie möglich<br />
ökologisch umzubauen, so dass die Gewässer ihre ökologische Funktionsfähigkeit wiedererlangen<br />
und die Auenbereiche sich unter Berücksichtigung der umgebenden Nutzungsstruktur<br />
als zusätzliche Lebensräume für die <strong>Stadt</strong>bewohner und für Tiere und Pflanzen entwickeln können.<br />
Die hierfür langfristig benötigten Flächen sind daher von konkurrierenden Nutzungen freizuhalten.<br />
Ver- und Entsorgungsinfrastruktur 17<br />
Mit der Formulierung der Ziele zur Förderung regenerativer Energien und zur Konzentration von<br />
Windenergieanlagen auf geeigneten und verträglichen Standorten, um eine Zersiedlung, Beeinträchtigung<br />
wertvoller Landschaftsräume und Verfremdung des Landschaftsbildes und kulturhistorisch<br />
bedeutsamer <strong>Stadt</strong>- und Ortsbilder zu vermeiden, greift der GEP das bereits im LEP<br />
NRW enthaltene Ziel auf. Da die Ziele nicht über eine zeichnerische Darstellung räumlich konkretisiert<br />
werden, sondern ausschließlich über textliche Darstellungen geregelt werden, bleibt<br />
17 Vgl. Bezirksregierung Münster 2004: 103ff.<br />
Seite 26
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
2. Planerische Vorgaben Teil I: Begründung<br />
den Kommunen die räumliche Steuerung durch die Darstellung von Konzentrationsflächen für<br />
Windkraftanlagen in der vorbereitenden Bauleitplanung vorbehalten.<br />
Um eine städtebaulich sinnvolle Konzentration und Anordnung von Windkraftanlagen zu erreichen,<br />
hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und auf<br />
der Grundlage einer Standortuntersuchung mit der 45. Änderung vom 05.03.1998 eine Konzentrationsfläche<br />
für Windkraftanlagen in den FNP 1974 aufgenommen. Die Darstellung wird<br />
bei der Neuaufstellung des FNPs übernommen.<br />
Der GEP sieht darüber hinaus vor, dass die neu dargestellten Siedlungsbereiche erst bebaut<br />
werden dürfen, wenn die geordnete Abwasserbeseitigung gesichert ist. Die Bauleitplanung hat<br />
zudem die Aufgabe, Flächen für die Regenrückhaltung bzw. Regenwasserversickerung zu sichern.<br />
Verkehr 18<br />
Aus dem Grundsatz, die Mobilität von Menschen und Gütern raum- und umweltverträglich zu<br />
gewährleisten und die Erreichbarkeit der Wohn- und Arbeitsstätten, der Versorgungs-, Freizeit-<br />
und Erholungseinrichtungen zu sichern, ergibt sich die Notwendigkeit, die Verkehrsinfrastruktur<br />
– bestehend aus dem Straßennetz, dem Schienennetz und dem Netz des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
(ÖPNV) – in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern.<br />
Neben dem überregionalen und großräumigen Verkehrsnetz, dem Eisenbahnnetz und dem<br />
Netz des ÖPNV stellt der GEP das regionalplanerisch angestrebte Straßennetz dar, das sich in<br />
Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr und Straßen für den vorwiegend überregionalen<br />
und regionalen Verkehr gliedert. Während die Straßen für den großräumigen Verkehr vor<br />
allem einen bedarfsgerechten Leistungsaustausch zwischen Oberzentren, großen Mittelzentren<br />
und Verdichtungsgebieten ermöglichen sollen, sollen die Straßen für den überregionalen und<br />
regionalen Verkehr dem bedarfsgerechten Leistungsaustausch zwischen Mittel- und Grundzentren<br />
bzw. zwischen diesen und den Oberzentren dienen.<br />
Bei dem dargestellten Straßennetz handelt es sich um eine unter regionalplanerischen Kriterien<br />
getroffene Auswahl, die auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> alle Bundesautobahnen, die<br />
Bundesstraße B 235 sowie einen Teil der Landesstraßen umfasst. Neben den bestehenden<br />
Straßen sind die geplante Bundesstraße B 474n sowie die geplante Verlängerung der Landesstraße<br />
L 654 ohne räumliche Festlegung dargestellt.<br />
Das im GEP dargestellte Straßennetz bildet zusammen mit den weiteren örtlichen Hauptverkehrszügen<br />
das im FNP dargestellte verkehrliche Grundgerüst.<br />
2.1.4. Landschaftsplanung<br />
Die Landschaftsplanung ist eine flächendeckende Naturschutz- und Landschaftsfachplanung,<br />
die notwendig ist, um trotz des stetig fortschreitenden Flächenverbrauchs und der intensiven<br />
Nutzung des Bodens die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />
die Pflanzen- und Tierwelt, sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und<br />
Landschaft nachhaltig zu sichern, wiederherzustellen und zu entwickeln.<br />
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den bundesgesetzlichen Rahmen, der durch das Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) vorgegeben wird, mit dem Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts<br />
und zur Entwicklung der Landschaft, dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG<br />
NRW) ausgefüllt und die Landschaftsplanung als eigenständige Planung eingeführt.<br />
18 Vgl. Bezirksregierung Münster 2004: 117ff.<br />
Seite 27
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 2. Planerische Vorgaben<br />
Die Landschaftsplanung, die bundesrechtlich dreistufig aufgebaut ist, definiert die sogenannten<br />
Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsplanung<br />
sowohl textlich als auch zeichnerisch<br />
� landesweit im Landschaftsprogramm,<br />
� für Teile des Landes in Landschaftsrahmenplänen und<br />
� im örtlichen Maßstab in Landschaftsplänen.<br />
In Nordrhein-Westfalen ist ein Landschaftsprogramm noch nicht in Kraft gesetzt worden. Der<br />
LEP NRW erfüllt jedoch in gewissem Umfang bereits dessen Funktion. Landschaftsrahmenpläne<br />
sind, wie bereits in Abschnitt 2.1.3 erläutert, die Regionalpläne bzw. Gebietsentwicklungspläne.<br />
Der Landschaftsplan (LP), der für den gesamten Bereich einer Gebietskörperschaft oder<br />
für Teilräume aufgestellt wird, ist das zentrale Instrument der Landschaftsplanung in Nordrhein-<br />
Westfalen. 19<br />
Der LP, dessen Geltungsbereich sich auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts<br />
erstreckt, enthält die behördenverbindliche Darstellung von Entwicklungszielen für<br />
die Landschaft und die gegenüber jedermann verbindliche Festsetzung von Schutzgebieten und<br />
-objekten, der Zweckbestimmung für Brachflächen, der forstlichen Nutzung sowie von Entwicklungs-,<br />
Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.<br />
Zwischen der Landschaftsplanung und der Bauleitplanung besteht ein besonderes Verhältnis,<br />
da sich die Darstellungen und Festsetzungen beider Planungen im Geltungsbereich überlagern.<br />
Die inhaltliche Abstimmung zwischen LP und FNP wird insbesondere durch § 5 Abs. 4 BauGB<br />
und § 16 Abs. 2 LG geregelt, wobei im LP die Darstellungen des FNPs in dem Umfang zu beachten<br />
sind, wie sie den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen. Im Rahmen<br />
der Bauleitplanung sind wiederum die Darstellungen des Landschaftsplans in der Abwägung<br />
gemäß § 1 Abs. 7 i. V. m. § 1a Abs. 2 BauGB zu berücksichtigen, was eine inhaltliche<br />
Anpassung und planerische Verknüpfung der Pläne erforderlich macht.<br />
Im Kreis Recklinghausen sind die Landschaftspläne nach naturräumlichen Zusammenhängen<br />
städteübergreifend abgegrenzt. Für die Neuaufstellung des FNPs der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> von<br />
Bedeutung sind<br />
� für den baulichen Außenbereich östlich des Rhein-Herne-Kanals und südlich der Langen<br />
Straße bzw. der Bundesautobahn A 2 der LP Nr. 3 „<strong>Castrop</strong>er Hügelland“ 20 ,<br />
� für den baulichen Außenbereich im Westen des <strong>Stadt</strong>gebiets der LP Nr. 5 „Emscherniederung“<br />
21 ,<br />
� für den baulichen Außenbereich im Nordosten des <strong>Stadt</strong>gebiets der LP „Ost-Vest“ und<br />
� für den baulichen Außenbereich im Norden und Nordwesten des <strong>Stadt</strong>gebiets der LP<br />
„Vestischer Höhenrücken“.<br />
Sowohl der LP „Ost-Vest“ als auch der LP „Vestischer Höhenrücken“ befinden sich derzeit im<br />
Verfahren.<br />
Der LP Nr. 3 ist seit dem 09.06.1999 rechtskräftig, der LP Nr. 5 seit dem 03.12.2008. Insbesondere<br />
die flächenbezogenen Schutzbestimmungen, d. h. die Naturschutzgebiete (NSG), die<br />
19<br />
Vgl. Bezirksregierung Düsseldorf o. J.<br />
20<br />
Vgl. Kreis Recklinghausen 1999<br />
21<br />
Vgl. Kreis Recklinghausen 2008a<br />
Seite 28
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
2. Planerische Vorgaben Teil I: Begründung<br />
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sowie die geschützten Landschaftsbestandteile (LB) sind für<br />
den FNP von Bedeutung, da sie wichtige planerische Vorgaben für die zukünftige Nutzung des<br />
Freiraums darstellen und von hohem Informationswert sind.<br />
Die NSG und die LB sind wegen der festgestellten besonderen Wertigkeit der betreffenden Natur-<br />
und Landschaftselemente vor anderweitigen Nutzungsansprüchen zu sichern, während in<br />
den LSG, die weite Teile des Freiraums umfassen, unter Umständen einzelfallbezogen auch<br />
Flächenentwicklungen mit entgegenstehenden Nutzungen nicht grundsätzlich auszuschließen<br />
sind. 22<br />
Durch die Kennzeichnung von NSG, LSG und LB werden die Schutzregelungen nachrichtlich in<br />
den FNP übernommen.<br />
2.1.5. Informelle überörtliche Planungen<br />
Das Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVRG) macht die Erarbeitung von Masterplänen<br />
als informelle überörtliche Planungen zur Pflichtaufgabe des Regionalverbands Ruhr (RVR).<br />
Gem. § 6 RVRG erstellt und aktualisiert der Verband in enger Kooperation mit den Städten und<br />
Kreisen des Verbandsgebiets, darunter auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>, unter Berücksichtigung<br />
der Belange der angrenzenden Gemeinden Planungs- und Entwicklungskonzepte für das Verbandsgebiet.<br />
Die sog. Masterpläne sind als Ziele der Regionalentwicklung des Verbandsgebiets<br />
bei der Aufstellung der Bauleitpläne der Mitglieder des Verbands und für das Verbandsgebiet<br />
bei der Erarbeitung und Aufstellung der Regionalpläne sowie bei der Aufstellung von regionalen<br />
Flächennutzungsplänen nach dem LPlG NRW in der Abwägung zu berücksichtigen.<br />
Masterplan Emscher Landschaftspark 2010 23<br />
Der im Jahr 2005 von der nordrhein-westfälischen Landesregierung beschlossene Masterplan<br />
Emscher Landschaftspark 2010, der zwischen 20 Städten des Ruhrgebiets, drei Bezirksregierungen,<br />
der Emschergenossenschaft, dem RVR und dem Land Nordrhein-Westfalen abgestimmt<br />
wurde, ist die neue umfassende Planungs- und Entwicklungsgrundlage für die weitere<br />
Entwicklung des Emscher Landschaftsparks.<br />
Der Masterplan identifiziert drei Schwerpunkte für den Weiterbau des Emscher Landschaftsparks:<br />
� Die räumliche Erweiterung des Parks um 140 qkm auf 460 qkm durch die Vernetzung der<br />
regionalen Grünzüge mit den innerstädtischen Grünflächen,<br />
� die Entwicklung und Festlegung eines integrierten landschaftlichen Leitbilds für das Neue<br />
Emschertal als zentrales Leitprojekt des Masterplans und<br />
� die Fortführung des Parks als integrierte Entwicklungsstrategie, die die Standort-, die<br />
<strong>Stadt</strong>- und die Lebensqualität des Emscherraums nachhaltig entwickelt und dabei die Unternehmen,<br />
die Bürger und die Städte ebenso wie die Emschergenossenschaft, den RVR<br />
und das Land zur regionalen Zusammenarbeit einbezieht.<br />
Der Masterplan zeigt abgestimmte Konzepte und konkrete Projektvorschläge zu den Entwicklungsfeldern<br />
Standortentwicklung, Industrienatur, Parkinfrastruktur und Tourismus, Kultur des<br />
Parks, urbane Landwirtschaft und Waldnutzung sowie zur Parkpflege auf.<br />
22 Vgl. Kreis Recklinghausen 1999: 61ff.<br />
23 Vgl. Bezirksregierung Münster o. J.<br />
Seite 29
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 2. Planerische Vorgaben<br />
Masterplan Emscher-Zukunft 24<br />
Der Masterplan Emscher-Zukunft, der im Jahr 2006 von der Emschergenossenschaft veröffentlicht<br />
wurde, umfasst als langfristiges Entwicklungskonzept für die Emscher und das Neue Emschertal<br />
wasserwirtschaftliche Planungen und ökologische Teilkonzepte. Er gilt als zentrales<br />
Werkzeug für den Umbau des Emschertals und schafft mit einem tragfähigen Konsens aller<br />
beteiligten Akteure Impulse für neue Projekte, wobei auf eine enge Verzahnung mit den Projektvorschlägen<br />
des Masterplans Emscher Landschaftspark 2010 des RVR Wert gelegt wurde.<br />
Zur Aufgabe des Masterplans Emscher-Zukunft gehört es, unter Berücksichtigung der erforderlichen<br />
wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein Leitbild für die räumliche, städtebauliche<br />
und landschaftliche Entwicklung des Neuen Emschertals aufzustellen, zu vermitteln und weiterzuentwickeln.<br />
Er schafft Impulse für die Raum- und <strong>Stadt</strong>planung, nimmt aber auch seinerseits<br />
Projekte Dritter auf und sorgt für die räumliche Bündelung dieser Entwicklungen und Planungen.<br />
Hierzu gehören sowohl integrative zum Planwerk gehörige Teilbausteine als auch darüber<br />
hinausgehende Projekte.<br />
Masterplan Raum- und Siedlungsstruktur – Nördliches Verbandsgebiet 25<br />
Seit den 1970er Jahren hat es keine zusammenhängende, auf planerische Grundaussagen hin<br />
konzipierte Betrachtung des Verbandsgebiets des RVR mehr gegeben. Der Masterplan Raum-<br />
und Siedlungsstruktur, der sich derzeit in der Erarbeitung befindet, soll eine Betrachtung der für<br />
solche Aussagen relevanten wirtschaftlichen, sozialen, demografischen und baulich-räumlichen<br />
Prozesse und Strukturen liefern und sich ein Bild von der Flächeninanspruchnahme und vom<br />
bestehenden Regionalplanungsrecht machen.<br />
Der Masterplan betrachtet<br />
� die wichtigsten ökonomischen Entwicklungen und Strukturen,<br />
� die Bevölkerungsentwicklung und die Auswirkungen des Alterns der Gesellschaft<br />
� das Städtesystem, seine Verflechtungen, Dynamik und Entwicklungstendenzen,<br />
� die Inanspruchnahme von Flächen und die bestehenden Regionalpläne,<br />
� die Freiflächen und ihre Nutzungen und<br />
� die Verfasstheit der Region im Spiegel von Projekten und Kooperationen.<br />
Die Facetten von Region und Regionalentwicklung werden gemeindescharf sowie gesamträumlich<br />
dargestellt und betrachtet. Sie umfassen jeweils eine analytische Skizze, eine Bewertung<br />
und in einzelnen Bereichen eine planerische Aussage. Die raumrelevanten planerischen Aussagen<br />
werden in dem Entwurf des Masterplans zusammengefasst.<br />
2.2. Fachplanungen 26<br />
Die Flächennutzungsplanung unterliegt einem hohen Koordinierungs- und Abstimmungsbedarf.<br />
Neben den Vorgaben der übergeordneten Raumordnung, Landes- und Regionalplanung sind<br />
Restriktionen zu berücksichtigen, die sich aus den Vorgaben von Fachplanungen ergeben.<br />
Die Fachplanung unterscheidet sich von der koordinierenden und integrierenden Bauleitplanung<br />
dadurch, dass sie nicht die Entwicklung eines Gebiets, sondern die Planung und anschließende<br />
24<br />
Vgl. Emschergenossenschaft 2006: 5ff.<br />
25<br />
Vgl. Regionalverband Ruhr 2008a<br />
26<br />
Vgl. Mitschang 2003: 49f.<br />
Seite 30
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
2. Planerische Vorgaben Teil I: Begründung<br />
Realisierung eines konkreten Projekts zum Gegenstand hat. Sie kann, beispielsweise durch die<br />
Planung von überregionalen Verkehrstrassen, die räumliche Entwicklung einer Gemeinde oder<br />
einer Region erheblich beeinflussen.<br />
Die Bedeutung der Fachplanung für den FNP ergibt sich aus der Koordinations- und Steuerungsfunktion<br />
der vorbereitenden Bauleitplanung und der damit verbundenen Erforderlichkeit,<br />
die künftige Bodennutzung in der Gemeinde unabhängig von den sie tragenden gesetzlichen<br />
Grundlagen darzustellen. Das Verhältnis von FNP und Fachplanung ist im BauGB geregelt.<br />
Während sich aus § 5 Abs. 4 BauGB die Verpflichtung ergibt, Fachplanungen im FNP nachrichtlich<br />
zu übernehmen und zu vermerken, regelt § 7 BauGB die Anpassungspflicht öffentlicher<br />
Planungsträger an die Darstellungen des FNPs. Die Beteiligung der Fachplanungsträger am<br />
Aufstellungsverfahren zum FNP ergibt sich insbesondere aus den Anforderungen des § 4<br />
BauGB.<br />
2.3. Kommunale Planungen<br />
Bei der Neuaufstellung des FNP sind nicht nur die dargestellten überörtlichen Planungen zu<br />
berücksichtigen. Aufgrund der Einbindung des FNP in das vertikal ausgerichtete System der<br />
räumlichen Gesamtplanung sind gleichermaßen die kommunalen Planungen von Bedeutung.<br />
2.3.1. Verbindliche Bauleitplanung<br />
Der FNP als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan (B-Plan) als verbindlicher Bauleitplan<br />
sind jeweils für sich eigenständige Planungen. In ihrem Rechtsbestand sind die beiden<br />
Planarten formal voneinander unabhängig.<br />
Als eigenständiger Plan ist der FNP grundsätzlich nicht an bereits vorliegende B-Pläne gebunden.<br />
Er kann abweichende Darstellungen vorsehen, falls die Gemeinde andere planerische Ziele<br />
verfolgen möchte. Bei der Abwägung zum FNP sind allerdings die Festsetzungen rechtswirksamer<br />
B-Pläne als Abwägungsmaterial zu berücksichtigen. 27 In der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> sind<br />
derzeit mehr als 140 B-Pläne rechtskräftig. 28<br />
2.3.2. Informelle kommunale Planungen<br />
In der gemeindlichen Planungspraxis spielen neben der gesetzlich geregelten Bauleitplanung<br />
informelle kommunale Planungen eine bedeutende Rolle. Die nicht förmlichen Planungsinstrumente<br />
sind als kommunale Steuerungsinstrumente zu verstehen, die keine Rechtsverbindlichkeit<br />
erlangen und ihre Wirkung über die verwaltungsinterne Selbstbindung entfalten. Sie sind<br />
geeignet, die Gesamtentwicklung der Gemeinde in verschiedenen Bereichen zu koordinieren,<br />
nach vorgegebenen politischen Zielvorstellungen zu beurteilen und kontinuierlich zu überwachen.<br />
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne auch die Ergebnisse<br />
eines von der Gemeinde beschlossenen Entwicklungskonzepts oder einer von ihr beschlossenen<br />
sonstigen städtebaulichen Planung zu berücksichtigen. Durch die Erwähnung dieser informellen<br />
Planungen als ausdrücklichem Abwägungsbelang wird ihre Bedeutung für den Planungsprozess<br />
der Gemeinden herausgestellt.<br />
27 Vgl. Gierke 2000: 85f<br />
28 Stand: März 2011<br />
Seite 31
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 2. Planerische Vorgaben<br />
In diesem Zusammenhang ist insbesondere das Zukunftsprojekt 29 <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> hervorzuheben.<br />
Im Vorfeld der Neuaufstellung des FNP hat sich die <strong>Stadt</strong> dazu entschieden, einen umfangreichen<br />
öffentlichen Diskussionsprozess über Ziele und Strategien der <strong>Stadt</strong>entwicklung in<br />
den einzelnen <strong>Stadt</strong>teilen anzustoßen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, die nach<br />
§ 3 Abs. 1 BauGB bei der Neuaufstellung des FNPs vorgeschrieben ist, wird hierdurch nicht<br />
ersetzt, sondern vorbereitend ergänzt und ausgeweitet. Ziel des Anfang 2006 abgeschlossenen<br />
Zukunftsprojekts war es, zu bisherigen und zukünftigen Planungen sowie weiteren Entwicklungsschwerpunkten<br />
in allen <strong>Stadt</strong>teilen das Meinungsbild der Öffentlichkeit einzuholen und in<br />
den Planungsprozess einzubringen. Diese Vorgehensweise ermöglichte es, genauer auf die<br />
Bedürfnisse der Bürger reagieren zu können, über veränderte Rahmenbedingungen der Planung<br />
und der <strong>Stadt</strong>entwicklung zu informieren und einen Konsens über die künftigen Entwicklungsleitlinien<br />
zu erzielen. Die Ergebnisse des Zukunftsprojekts wurden in den gesamtstädtischen<br />
Zusammenhang gestellt und in ein Strukturkonzept zur <strong>Stadt</strong>entwicklung umgesetzt, das<br />
Rahmenbedingungen und Leitlinien für die zukünftige Entwicklung der zentralen Handlungsfelder<br />
Wohnen, Freiraumentwicklung, Arbeiten und Gewerbe, Zentren sowie <strong>Stadt</strong>gestalt formuliert.<br />
Die flächenrelevanten Ergebnisse des Zukunftsprojekts wurden in den FNP eingearbeitet.<br />
Als weitere informelle kommunale Planung hat der <strong>Rat</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> die Verwaltung<br />
mit der Erstellung eines Masterplans Mobilität 30 und eines Masterplans Wohnen beauftragt.<br />
Der Masterplan Mobilität analysiert das Verkehrsgeschehen in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> verkehrsmittelübergreifend.<br />
Er zeigt auf, von welchen verkehrlichen Veränderungen u. a. aufgrund des demografischen<br />
Wandels bis zum Jahr 2025 auszugehen sein wird. Aus den Prognoseergebnissen<br />
werden konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge für die städtische Verkehrsplanung<br />
der nächsten 15 bis 20 Jahre abgeleitet.<br />
Der Masterplan Wohnen, in dessen Rahmen bislang nur die Prioritätenliste Wohnbauflächen 31<br />
vorliegt, dient einer nachfragegerechten Qualifizierung des Wohnungsbestands und enthält<br />
Aussagen zu den Prioritäten der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung.<br />
Darüber hinaus wurden bei der Erarbeitung des FNP 2025 das Zentren- und Einzelhandelskonzept<br />
32 , der Spielflächen- und Spielplatzplan 2010 bis 2015 mit integrierter Spielleitplanung 2010<br />
bis 2020, die Sportentwicklungskonzeption 33 , das Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen<br />
für Windenergieanlagen 34 , das Kompensationsflächenkonzept 35 und der Lärmminderungsplan<br />
36 berücksichtigt.<br />
Im Hinblick auf den sich abzeichnenden demographischen Wandel, über den die aktuelle Bevölkerungsprognose<br />
bis zum Jahr 2025 37 Aufschluss gibt, war zum Teil eine Überarbeitung dieser<br />
Konzepte und – sofern sie bis zum 31.03.2011 vorgelegt wurden – die Einarbeitung der aktuellen<br />
Ergebnisse in den Entwurf erforderlich. Nur auf der Grundlage aktueller Planungen, die<br />
29<br />
Vgl. Scheuvens + Wachten o. J.<br />
30<br />
Vgl. HHS Ingenieur GmbH 2009<br />
31<br />
Vgl. Scheuvens + Wachten 2009<br />
32<br />
Vgl. <strong>Stadt</strong> + Handel 2010<br />
33<br />
Vgl. Internationale Vereinigung Sport und Freizeiteinrichtungen e.V. / Centrum für Nachhaltige Sportentwicklung<br />
o. J.<br />
34<br />
Vgl. Ökoplan 2011<br />
35<br />
Vgl. Grünplan 2004<br />
36<br />
Vgl. Ingenieurbüro Stöcker 2004<br />
37 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008c<br />
Seite 32
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
2. Planerische Vorgaben Teil I: Begründung<br />
die sich verändernden Rahmenbedingungen berücksichtigen, kann sichergestellt werden, dass<br />
der FNP keine Dokumentation der jetzigen Nutzungen im <strong>Stadt</strong>gebiet ist, sondern tatsächlich<br />
auch als Grundlage der städtebaulichen Entwicklung für die nächsten fünfzehn Jahre und damit<br />
als zentrales Steuerungsinstrument für eine nachhaltige Siedlungs- und Freiflächenentwicklung<br />
dienen kann.<br />
Aufgrund der gestiegenen Bedeutung des Klimaschutzes wird derzeit ein Klimaschutzkonzept<br />
erstellt, dessen Schwerpunkt in der Koordinierung und Umsetzung von Energiesparprojekten<br />
liegt. Aussagen und Leitlinien zum Thema Klimaschutz fließen nach Vorliegen eines ersten<br />
Zwischenberichts in den FNP 2025 mit ein.<br />
Der Landwirtschaftliche Fachbeitrag 38 , der Forstliche Fachbeitrag 39 und der Kulturlandschaftliche<br />
Fachbeitrag 40 sind zwar keine Entwicklungspläne, analysieren jedoch die Bestandssituation<br />
und die Bedeutung der Landwirtschaft und des Waldes mit ihrem zukünftigen Flächenbedarf<br />
bzw. die kulturlandschaftlichen Werte und Potenziale. Sie dienen bei der Neuaufstellung des<br />
FNPs als themenbezogene Ausgangsdatenbasis.<br />
38 Vgl. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 2007<br />
39 Vgl. Landesbetrieb Wald und Holz 2007<br />
40 Vgl. Landschaftsverband Westfalen Lippe 2010<br />
Seite 33
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 2. Planerische Vorgaben<br />
Seite 34
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />
3. Rahmenbedingungen<br />
3.1. Allgemeine Planungsgrundlagen<br />
3.1.1. Lage im Raum<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> als kreisangehörige <strong>Stadt</strong> des Kreises Recklinghausen liegt im Emscherland<br />
am nordöstlichen Rand des Ballungskerns des Ruhrgebiets. Gem. LEP NRW ist sie<br />
Teil der „Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr“, die als Agglomeration mit internationaler<br />
bzw. großräumiger Bedeutung und herausgehobener Verkehrsanbindung im internationalen<br />
und interkontinentalen Maßstab gekennzeichnet ist.<br />
Die gute Erreichbarkeit der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wird durch die Lage an den Bundesautobahnen<br />
(BAB) A 2, A 42 und A 45 gewährleistet, über die <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> direkt an die Oberzentren<br />
des Ruhrgebiets Dortmund, Duisburg, Essen und Oberhausen sowie überregional an Hannover,<br />
Berlin und Frankfurt angebunden ist. Über die nahe gelegenen BAB A 40 und A 43 bestehen<br />
darüber hinaus Verbindungen nach Köln und Venlo.<br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> grenzt im Norden und Nordosten an die <strong>Stadt</strong>gebiete von Datteln und Waltrop.<br />
Im Osten sowie im Südosten schließt sich das Oberzentrum Dortmund, im Südwesten das Oberzentrum<br />
Bochum an. Im Westen hat <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> eine gemeinsame Grenze mit der <strong>Stadt</strong><br />
Herne und im Nordwesten mit der <strong>Stadt</strong> Recklinghausen.<br />
3.1.2. Geschichtliche Entwicklung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist eine vergleichsweise junge <strong>Stadt</strong>, die erst 1926 durch die Zusammenlegung<br />
von 10 Landgemeinden mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong> entstanden ist.<br />
Den historischen Kern der <strong>Stadt</strong> bildet der Ortsteil <strong>Castrop</strong>, der im Jahr 834 erstmals urkundlich<br />
erwähnt wird. Im Mittelalter entwickelte sich das Dorf <strong>Castrop</strong> zu einer Freiheit und wurde Vorort<br />
eines Amts- und Gerichtsbezirks des klevisch-märkischen Territoriums. Nachdem das klevische<br />
Herzogshaus Anfang des 17. Jahrhunderts ausstarb, fiel das Gericht <strong>Castrop</strong> an den brandenburg-preußischen<br />
Staat. 41 Nach den Befreiungskriegen und dem Wiener Kongress 1814/1815<br />
entstand bei der Bildung der Provinz Westfalen die Bürgermeisterei <strong>Castrop</strong>, die Anfang der<br />
40er Jahre des 19. Jahrhunderts durch das Amt <strong>Castrop</strong> abgelöst wurde. 42<br />
Die Anbindung <strong>Castrop</strong>s an das überörtliche Schienennetz durch die Köln-Mindener-Eisenbahn<br />
im Jahr 1847 war eine wichtige Voraussetzung für den Industrialisierungsprozess, der mit dem<br />
Fund von Steinkohle und dem Abteufen des Schacht Erin 1866 einsetzte und das Gesicht der<br />
späteren <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> grundlegend veränderte. Aufgrund des Bergbaus siedelten sich<br />
seit der Wende zum 20. Jahrhundert industrielle Großbetriebe an, die die Nebenerzeugnisse<br />
der Kokereien verarbeiteten. Da mit der fortschreitenden Industrialisierung der Arbeitskräftebedarf<br />
kontinuierlich stieg, wuchs die Einwohnerzahl der heutigen <strong>Stadt</strong> lange Zeit kontinuierlich. 43<br />
Die Entwicklung machte es notwendig, dass sich im Jahre 1902 das Amt <strong>Castrop</strong> auflöste und<br />
aus den vorhandenen 11 Gemeinden drei neue Verwaltungseinheiten entstanden. Am 01. April<br />
1902 wurde <strong>Castrop</strong> zur <strong>Stadt</strong> erhoben und mit Obercastrop und Behringhausen vereinigt. Darüber<br />
hinaus wurden das Amt <strong>Rauxel</strong> aus den Gemeinden <strong>Rauxel</strong>, Habinghorst, Frohlinde,<br />
Merklinde und Bövinghausen sowie das Amt Sodingen gebildet. Die Gründung der <strong>Stadt</strong> Cast-<br />
41<br />
Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1967: 7<br />
42<br />
Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2001: 6f.<br />
43<br />
Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2001: 7<br />
Seite 35
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />
rop-<strong>Rauxel</strong> erwies sich jedoch als unzureichende Lösung. Nach dem 1. Weltkrieg kam es am<br />
01. April 1926 zum Zusammenschluss der Gemeinden <strong>Castrop</strong>, <strong>Rauxel</strong>, Bövinghausen, Merklinde,<br />
Frohlinde, Dingen, Ickern, Habinghorst, Bladenhorst mit Pöppinghausen und Deininghausen<br />
(Nordteil) zur <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> mit 53.102 Einwohnern, die 1928 die Kreisfreiheit erhielt.<br />
44<br />
Nach dem Ausbruch der Weltwirtschaftskrise im Jahr 1929 hatte <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> mit erheblichen<br />
Schwierigkeiten zu kämpfen. Zwar trat nach der Machtergreifung Hitlers im Jahr 1933 eine<br />
wirtschaftliche Besserung ein, jedoch hatte <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> im 2. Weltkrieg unter ständigen<br />
Bombenangriffen zu leiden. Neben starken Schäden an der Wohnhausbebauung wurden viele<br />
der Industrieanlagen in erheblichem Maße zerstört. 45<br />
Nach dem 2. Weltkrieg kam der wirtschaftliche Aufstieg, da Kohle im In- und Ausland benötigt<br />
wurde. Die Zechen zogen einen Strom von Arbeitskräften ins Ruhrgebiet, weshalb die <strong>Stadt</strong><br />
bereits 1961 eine Einwohnerzahl von 88.617 erreichte. Ergänzungsindustrien und vielfältige<br />
Unternehmen siedelten sich an. 46<br />
Mitte der 50er Jahre ging die Expansion infolge der mehr und mehr einsetzenden Erschöpfung<br />
des Arbeitsmarkts dem Ende zu. Das Bevölkerungswachstum stagnierte, der Bergbau und auch<br />
später die chemische Industrie verringerten ihre Belegschaftszahlen. Die 1958 beginnende Krise<br />
beim Steinkohlenabsatz ließ die Zahl der Beschäftigten im Bergbau von 36.670 auf 12.022<br />
im Jahr 1963 sinken. 47 Die Zechen schlossen nach und nach. Die Bergbaugeschichte der <strong>Stadt</strong><br />
fand mit der Stilllegung des Förderbetriebs der Zeche Erin 1983 ihren Abschluss. 48<br />
Mit dem Inkrafttreten des Ruhrgebietsgesetzes 1975 verlor die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ihre Kreisfreiheit.<br />
Sie wurde in den Kreis Recklinghausen eingegliedert und gehört damit zum Regierungsbezirk<br />
Münster. Die bis dahin selbständige Gemeinde Henrichenburg wurde im Rahmen<br />
dieser Neugliederung in die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> eingemeindet. 49<br />
3.1.3. <strong>Stadt</strong>räumliche Gliederung und Zentrenstruktur<br />
Charakteristisch für <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> mit einer Gesamtfläche von 51,67 qkm ist ein in Nord-Süd-<br />
Richtung gestrecktes, etwa 9 km langes Siedlungsband, das jeweils im Osten und Westen<br />
durch regionale Grünzüge eingerahmt ist. Der Siedlungskörper wird dabei durch die von Osten<br />
nach Westen verlaufenden Verkehrstrassen der BAB A 2, der BAB A 42 und der Bahnstrecke<br />
Duisburg-Dortmund sowie dem Gewässerlauf der Emscher gegliedert.<br />
Im Norden und im Süden des Siedlungsbandes haben sich jeweils größere Siedlungsschwerpunkte<br />
herausgebildet, die über eine entsprechende funktionale Zentralität verfügen. <strong>Castrop</strong><br />
mit den zugeordneten <strong>Stadt</strong>teilen <strong>Rauxel</strong>-Süd, Obercastrop und Behringhausen stellt den größten<br />
Siedlungsschwerpunkt dar. Die Altstadt von <strong>Castrop</strong> ist das Hauptzentrum und übernimmt<br />
einen großen Teil der mittelzentralen Aufgaben für die Gesamtstadt. Habinghorst, Henrichenburg<br />
und Ickern bilden einen weiteren Siedlungsschwerpunkt im Norden aus.<br />
Insgesamt gliedert sich die <strong>Stadt</strong> in 15 <strong>Stadt</strong>teile bzw. 18 statistische Bezirke, wobei die <strong>Stadt</strong>teile<br />
Becklem, Deininghausen, Dingen, Frohlinde und Pöppinghausen eigenständige Raumfigu-<br />
44<br />
Vgl. Hartung 1967: 32f.<br />
45<br />
Vgl. Hartung 1967: 33f.<br />
46<br />
Vgl. Grossmann 1967: 235<br />
47<br />
Vgl. Grossmann 1967: 237ff.<br />
48<br />
Vgl. Landesarchiv Nordrhein-Westfalen o. J.<br />
49<br />
Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008a<br />
Seite 36
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />
ren innerhalb der regionalen Grünzüge bilden. Der <strong>Stadt</strong>teil Frohlinde wird durch den Golfplatz<br />
von dem Siedlungsband getrennt, während die übrigen <strong>Stadt</strong>teile von ausgedehnten Flächen<br />
für die Landwirtschaft und den Wald umgeben werden.<br />
Von städtebaulich-funktionaler Bedeutung sind neben der Altstadt <strong>Castrop</strong>, die die Versorgungsfunktion<br />
für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet übernimmt, eine Vielzahl von Nahversorgungszentren.<br />
Die Nahversorgungszentren Lange Straße, Henrichenburg, Ickern, <strong>Rauxel</strong>-Nord und<br />
Schwerin mit einer quantitativ und qualitativ unterschiedlichen Ausstattung dienen dem nahversorgungsorientierten<br />
Einzelhandel sowie Dienstleistungsangeboten.<br />
Der Schwerpunkt der gewerblichen Entwicklung liegt nördlich der Bahnstrecke Duisburg-<br />
Dortmund mit dem Standort der Rütgers Germany GmbH, dem Mittelstandspark Ost, dem Mittelstandspark<br />
West und dem Gewerbegebiet Recklinghauser Straße/Deininghauser Weg sowie<br />
unmittelbar entlang des Rhein-Herne-Kanals mit den Gewerbegebieten Henrichenburg, Zum<br />
Düker und Habinghorst. Im südlichen Bereich der <strong>Stadt</strong> befinden sich nur vereinzelt gewerbliche<br />
Standorte.<br />
3.2. Naturräumliche Gegebenheiten und Umwelt<br />
3.2.1. Naturräumliche Gliederung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist dem Landschaftsgroßraum Norddeutsches Tiefland und hier wiederum<br />
der naturräumlichen Haupteinheit der Westfälischen Tieflandsbucht zuzuordnen. <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
liegt dabei in einer geomorphologischen Übergangszone zwischen Hellwegbörde<br />
und Westfälischer Tieflandsbucht. 50<br />
Das Emschertal, ein in der Eiszeit entstandenes Urstromtal, nimmt große Teile des nördlichen<br />
<strong>Stadt</strong>gebiets ein. Während sich nach Norden hin eine flachwellige Landschaft ausbreitet, die ins<br />
Münsterland übergeht, schließt sich nach Süden ein durch Bachtäler stark gegliederter Höhenzug<br />
an. Liegt das Emschertal bei 65-70 m ü. NN, so werden im südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet bis zu<br />
135 Höhenmeter erreicht. Der höchste Punkt des <strong>Stadt</strong>gebiets ist die Berghalde Schwerin mit<br />
147 m ü. NN. Der niedrigste Punkt befindet sich an der Pöppinghauser Straße bei 50 m über<br />
NN. 51<br />
3.2.2. Geologie<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>s dominieren Ablagerungen des Diluviums und Alluviums (Quartär).<br />
Ältere Schichten der Oberkreide treten nur lokal auf. Es handelt sich dabei um Emscher-<br />
Mergel, der aus festen grauen Tonmergeln besteht, in die sich eine sandige Schichtenfolge einschaltet.<br />
Die Mergelbereiche sind an verschiedenen Stellen aufgeschlossen, teils an Rändern<br />
der kleinen Bachtäler, teils in Ziegeleigruben. Die ältesten Zeugen des Diluviums, die <strong>Castrop</strong>er<br />
Höhenschotter, wurden von der Ruhr zu einer Zeit abgelagert, als die Hauptvereisung den<br />
Raum <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> noch nicht erreicht hatte. Reste der Aufschotterung finden sich u. a. auf<br />
den <strong>Castrop</strong>er Hochflächen. Die Schotter setzen sich aus Grauwacken und Quarziten des älteren<br />
Devons, umgelagert aus dem Sauerland, zusammen.<br />
In einer anschließenden Erosionsperiode wurde das gegenwärtige Oberflächenbild entscheidend<br />
geformt. Am Rande des Emschertals bildeten sich in dieser Phase die Obere und die Untere<br />
Mittelterrasse aus. Die Untere Mittelterrasse ist nördlich von <strong>Castrop</strong> und in der Gegend<br />
von Herne besser ausgeprägt als die Obere Mittelterrasse. In späterer Zeit hinterließ das In-<br />
50<br />
Vgl. Leipzig-Institut für Länderkunde 2003a: 31<br />
51<br />
Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008b<br />
Seite 37
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />
landeis der Hauptvereisung vorwiegend Grundmoränenmaterial sowie glaziale Sande und Kiese,<br />
die heute örtlich zutage treten. Ausgangsmaterial war sandig-toniges Gestein mit hohem<br />
Kalkgehalt. Heute sind die Ablagerungen besonders oberflächennah stark entkalkt (Geschiebelehm).<br />
Als Geschiebe sind Sande bis größere Steine mitgebracht worden. Die Grundmoräne<br />
erreichte eine Mächtigkeit von 3 bis 4 Metern. Im ausklingenden Pleistozän wurde eine geschlossene<br />
Löß-, Sandlöß- und Flugdecksandschicht über das <strong>Stadt</strong>gebiet gelegt.<br />
Im Süden sind die Hochflächen von Löß (feiner Staubsand) bedeckt, der durch Verwitterung in<br />
Lößlehm übergeht. Im Norden wird dieses Lößgebiet in tiefer gelegenen Hangbereichen durch<br />
Sandlöß- und Flugsandeinschaltungen zunehmend geprägt. In west-östlich verlaufenden Streifen<br />
ordnen sich zunächst Sandlöß und daran Flugdecksand zonal an.<br />
Während Löß und Decksande abgelagert wurden, wurde die Niederterrasse der Emscher und<br />
ihrer Seitentäler gebildet. Sie besteht aus mittelkörnigen Sanden mit Geröllen und besitzt ein<br />
nach dem heutigen Fluss ausgerichtetes niedriges Gefälle (61-55 m ü. NN von Ost nach West).<br />
Über der Niederterrasse wird durch jüngste Ablagerungen der Emscher und ihrer Nebenbäche<br />
sandig-lehmiges, teilweise auch tonig-lehmiges Material abgelagert.<br />
Die Hochfläche wird stark durch Tälchen und rückschreitende Erosionsrinnen zerschnitten. Die<br />
Bäche der Lößlehmplatten haben örtlich schluchtartigen Charakter mit mäßig bis stärker geneigten<br />
Hängen. Sie entwässern fast ausnahmslos zur Emscher hin.<br />
Die ursprünglichen Oberflächenformen werden durch die Ausweitung von Siedlungs- und Industrieflächen,<br />
durch den Bau des Rhein-Herne-Kanals, durch den Bau der Bundesautobahn<br />
und anderen Verkehrswegen sowie durch den Bergbau und seine Folgewirkungen stark verändert.<br />
Nähere Informationen zur Geologie von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> können dem Umweltbericht entnommen<br />
werden, der Teil dieser Begründung ist.<br />
3.2.3. Böden<br />
Die Bodenbildung im <strong>Stadt</strong>gebiet wird durch den geologischen Aufbau und vor allem durch den<br />
unterschiedlichen Bodenwasser- und Nährstoffhaushalt bestimmt.<br />
Im ehemaligen Auenbereich der Emscher und ihrer Nebenläufe sowie in den anderen Talbereichen<br />
im südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet haben sich Böden entwickelt, die als Gleye (z. T. Pseudogleye,<br />
Braunerde-Gleye, Parabraunerde-Gleye) anzusprechen sind. Sie haben sich aus Ablagerungen<br />
durch zeitweilige Überflutung der Auenbereiche und aufgrund schwankender Grundwasserstände<br />
gebildet.<br />
Außerhalb der Bachtäler wird der nördliche Teil des <strong>Stadt</strong>gebiets durch sandige Ausgangsgesteine<br />
geprägt, aus denen sich überwiegend Podsole und Braunerden entwickelt haben, die bei<br />
Grundwassereinfluss vergleyt und bei Staunässe pseudovergleyt sein können. Bei geringen<br />
Grundwasserflurabständen haben sich Gleye, bei starker Staunässe Pseudogleye gebildet. Die<br />
Böden haben im Allgemeinen eine geringe Filterwirkung und eine geringe Ertragsfähigkeit.<br />
Richtung Süden schließt sich ein Bereich an, der aufgrund einem mehr oder weniger starken<br />
Staunässeeinfluss überwiegend Pseudogleye und bei geringerem Staunässeeinfluss Pseudogley-Braunerden<br />
hervorgebracht hat. Die Böden zeichnen sich überwiegend durch eine mittlere<br />
Filterfähigkeit und eine mittlere Ertragsfunktion aus.<br />
Die aus Löß und Sandlöß über Geschiebelehm und Geschiebesand entstandenen Böden nehmen<br />
den südlichen Teil des <strong>Stadt</strong>gebiets sowie weitere Flächen im Norden an der Grenze zu<br />
Datteln ein. Sie haben sich als Braunerden und Parabraunerden entwickelt, die in den Hangla-<br />
Seite 38
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />
gen oder den Übergangsbereichen zu den Bachauen aufgrund von undurchlässigen Schichten<br />
pseudovergleyt auftreten können. In den Bereichen, in denen die Staunässe direkt unter der<br />
Oberfläche auftritt, sind die Böden als Pseudogleye anzusprechen. Die Böden gelten als sehr<br />
fruchtbar und zeichnen sich überwiegend durch eine hohe bis sehr hohe Ertragsfähigkeit aus.<br />
Nähere Informationen zu den Böden im <strong>Stadt</strong>gebiet können dem Umweltbericht entnommen<br />
werden, der Teil dieser Begründung ist.<br />
3.2.4. Wasserhaushalt<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Castrop</strong> <strong>Rauxel</strong> wird natürlicherweise von der Emscher und den wichtigsten<br />
Nebenläufen Deininghauser Bach, Landwehrbach und Herdicksbach entwässert. Ihre natürliche<br />
Ausprägung haben diese Gewässer durch Ausbaumaßnahmen im Rahmen der Industrialisierung<br />
verloren.<br />
Der Rhein-Herne-Kanal wurde von 1906 bis 1914 als künstliches Gewässer im Einzugsbereich<br />
der Emscher angelegt. Neben seiner Hauptfunktion als Schifffahrtsstraße dient der Kanal auch<br />
dem Wassertransport für den Wasserverband Westdeutscher Kanäle zur öffentlichen und gewerblichen<br />
bzw. industriellen Wasserversorgung.<br />
Neben den beschriebenen Gewässern gibt es im <strong>Stadt</strong>gebiet insbesondere in der Emscherniederung<br />
noch zahlreiche kleinere Fließgewässer und stehende Gewässer mit lokaler Bedeutung.<br />
Die Grundwasservorkommen im <strong>Stadt</strong>gebiet sind aufgrund der geologischen Situation stark<br />
wechselnd. Während der südliche Teil des <strong>Stadt</strong>gebiets keine nennenswerten Grundwasservorkommen<br />
aufweist, zeichnen sich die Gebiete im Einzugsbereich der Emscher durch mäßig<br />
ergiebige und zwischen Habinghorst und Lünen-Brambauer durch ergiebige Grundwasservorkommen<br />
aus.<br />
Weitere Informationen zum Wasserhaushalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> können dem Umweltbericht<br />
entnommen werden, der Teil dieser Begründung ist.<br />
3.2.5. Klima und Lufthygiene<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> liegt wie das gesamte Ruhrgebiet klimatisch gesehen im Bereich des<br />
Westwindgürtels mit kühl-gemäßigten Sommern und mäßig-kalten Wintern und wird damit dem<br />
nordwestdeutschen Klimabereich zugeordnet. Im Genaueren fällt die <strong>Stadt</strong> in den Klimabezirk<br />
Münsterland, der die Übergangszone zwischen maritim und kontinental geprägten Klima bildet.<br />
52<br />
Durch die hier vorherrschende Windrichtung aus Südwest dominiert der Lufttransport vom Atlantischen<br />
Ozean her. Die Nähe zum Atlantik und dem dort fließenden Golfstrom, der warmes<br />
Wasser aus Richtung des Golfs von Mexiko mit sich führt, begründet ein maritimes Klima, das<br />
sich im allgemeinen durch vergleichsweise warme Winter und kühlere Sommer auszeichnet.<br />
Gelegentlich setzt sich aber auch der kontinentale Einfluss mit längeren Phasen hohen Luftdrucks<br />
durch, was im Sommer zu höheren Temperaturen und Trockenwetterlagen und im Winter<br />
zu längeren Kälteperioden führen kann. 53<br />
Die Jahrestemperaturamplitude ist daher mit ca. 16°C eher gering. Die mittlere durchschnittliche<br />
Jahrestemperatur liegt bei ca. 9,5-10°C. Im Januar beträgt die durchschnittliche Temperatur 1-<br />
52 Vgl. Leipzig-Institut für Länderkunde 2003b: 33<br />
53 Vgl. Regionalverband Ruhr 2008b<br />
Seite 39
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />
2°C, im Juli 17-18°C. 54 Die Sonnenscheindauer pro Jahr beträgt 1400-1500 Stunden und liegt<br />
damit im bundesweiten Vergleich sehr niedrig. 55<br />
Über das gesamte Jahr sind die fallenden Niederschläge recht gleichmäßig verteilt, wobei die<br />
Niederschlagsmengen zwischen Juni und August am höchsten ausfallen. Es ist allerdings festzustellen,<br />
dass es in den Sommermonaten zu kürzeren aber stärkeren Regenschauern kommt,<br />
während im Winter eher länger anhaltender Regen fällt. Die mittlere Jahresniederschlagsmenge<br />
beläuft sich auf ca. 700-900 mm. 56<br />
Lufthygienische Belastungen sind vor allem auf die Hauptverkehrsstraßen, aber auch auf die<br />
Industrie- und Gewerbegebiete im <strong>Stadt</strong>gebiet zurückzuführen. 57 Gründe hierfür sind die von<br />
den Nutzungen ausgehenden Emissionen und die erhöhte Abwärme bzw. die geringe Abkühlung<br />
der meist stark versiegelten Flächen in der Nacht. 58<br />
Die größten Belastungen durch Geräusche und Lärm werden in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> durch den<br />
Straßenverkehr verursacht. Zu den maßgeblichen Emittenten im <strong>Stadt</strong>gebiet zählen die A 2,<br />
A 42 und A 45. 59 Aber auch die Bereiche um die B 235, die Dortmunder Straße, die Bochumer<br />
Straße, die Recklinghauser Straße und die Bahnhofstraße/Wartburgstraße sind besonders stark<br />
verlärmt. 60 Weitere relevante Emissionen gehen von der Köln-Mindener-Eisenbahnlinie sowie<br />
den ortsansässigen Gewerbebetrieben aus.<br />
3.3. Sektorale Rahmenbedingungen<br />
3.3.1. Demographische Entwicklung<br />
Die demographische Entwicklung eines Gebiets hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:<br />
zum einen von der natürlichen Bevölkerungsentwicklung, die sich aus der Geburtenrate, der<br />
Sterberate und der Lebenserwartung ergibt, und zum anderen von den Wanderungsbewegungen.<br />
Dabei ist die natürliche Bevölkerungsentwicklung kaum mittelfristigen Schwankungen unterworfen<br />
und lässt sich im Vergleich zu den Wanderungsbewegungen gut prognostizieren.<br />
Natürliche Bevölkerungsentwicklung<br />
Die Entwicklung der Einwohnerzahl von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist bereits seit mehr als 30 Jahren tendenziell<br />
rückläufig (s. Abbildung 3.1). Zwischen 1975 und 2008 sank sie von 85.288 um 10,0 %<br />
auf 76.781 Einwohner. Dabei ging sie bis in die späten 80er Jahre hinein stetig zurück und erreichte<br />
1987 ein relatives Minimum von 78.435 Einwohnern. Von 1987 bis 1992 stieg die Einwohnerzahl<br />
mit Ausnahme von 1991 wieder kontinuierlich auf 80.457 Einwohner an. Seitdem<br />
verzeichnet <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> einen anhaltenden Rückgang der Bevölkerung, der von einzelnen<br />
Wachstumsjahren unterbrochen wird.<br />
54<br />
Vgl. Leser Albert Bielefeld 2006: 56f.<br />
55<br />
Vgl. Leipzig-Institut für Länderkunde 2003b: 38ff.<br />
56<br />
Vgl. Regionalverband Ruhr 2008b<br />
57<br />
Vgl. Bezirksregierung Münster 2008: 96<br />
58<br />
Vgl. Leser Albert Bielefeld 2006: 56f.<br />
59<br />
Vgl. Ingenieurbüro Stöcker 2004: 9<br />
60<br />
Vgl. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen 2008<br />
Seite 40
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />
86.000<br />
85.000<br />
84.000<br />
83.000<br />
82.000<br />
81.000<br />
80.000<br />
79.000<br />
78.000<br />
77.000<br />
76.000<br />
1975<br />
1976<br />
1977<br />
1978<br />
1979<br />
1980<br />
1981<br />
1982<br />
1983<br />
1984<br />
1985<br />
1986<br />
Abbildung 3.1: Bevölkerungsentwicklung in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1975-2008 61<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
Ursächlich hierfür ist zunächst eine über den Betrachtungszeitraum hinweg negative natürliche<br />
Bevölkerungsentwicklung. Die Geburtenrate lag in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> zwischen 1975 und 2008 bei<br />
durchschnittlich 8,6 Geburten je Tausend Einwohner. Die Sterberate lag im gleichen Zeitraum<br />
mit 11,8 Sterbefällen je Tausend Einwohner deutlich darüber (s. Abbildung 3.2). Somit weist die<br />
Bevölkerungsstatistik im Mittel einen Sterbefallüberschuss und einen negativen natürlichen Saldo<br />
von -3,1 je Tausend Einwohner auf. In den Jahren nach 2000 sank er noch einmal deutlich<br />
ab und lag zuletzt nur noch bei durchschnittlich -4,8 je Tausend Einwohner.<br />
15,0<br />
14,0<br />
13,0<br />
12,0<br />
11,0<br />
10,0<br />
9,0<br />
8,0<br />
7,0<br />
6,0<br />
5,0<br />
Sterberate<br />
Geburtenrate<br />
1975<br />
1976<br />
1977<br />
1978<br />
1979<br />
1980<br />
1981<br />
1982<br />
1983<br />
1984<br />
1985<br />
1986<br />
Abbildung 3.2: Geburten- und Sterberate in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1975-2008 62<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1991<br />
Die Altersstruktur der Bevölkerung von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist – im Vergleich zum Landesdurchschnitt<br />
– von einem höheren Anteil der über 65-Jährigen und einem geringeren Anteil der unter<br />
15-Jährigen gekennzeichnet. Am 31.12.2007 waren im NRW-Mittel 14,5 % der Bevölkerung<br />
jünger als 15 Jahre, während es in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 13,3 % waren. Über dem Durchschnitt lag<br />
dagegen der Anteil der Bevölkerung im Rentenalter. Er betrug in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 20,4 % gegenüber<br />
19,9 % in NRW insgesamt.<br />
<strong>Stadt</strong>-Umland-Wanderungen<br />
Wanderungsgewinne konnten den Abwärtstrend nur phasenweise bremsen. Im langjährigen<br />
Mittel von 1978 bis 2008 war der Wanderungssaldo mit +0,5 je Tausend Einwohner zwar positiv,<br />
konnte den negativen natürlichen Bevölkerungssaldo von -3,1 jedoch nicht kompensieren.<br />
Seit den späten 80er Jahren verzeichnet <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> allerdings zum Teil deutlich höhere<br />
Wanderungsgewinne. So lag der Saldo aus Zu- und Fortzügen im Mittel der 90er Jahre bei +3,3<br />
61<br />
Eigene Darstellung<br />
62<br />
Eigene Darstellung<br />
1992<br />
1992<br />
1993<br />
1993<br />
1994<br />
1994<br />
1995<br />
1995<br />
1996<br />
1996<br />
1997<br />
1997<br />
1998<br />
1998<br />
1999<br />
1999<br />
2000<br />
2000<br />
2001<br />
2001<br />
2002<br />
2002<br />
2003<br />
2003<br />
2004<br />
2004<br />
2005<br />
2005<br />
2006<br />
2006<br />
2007<br />
2007<br />
2008<br />
2008<br />
Seite 41
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />
je Tausend Einwohner. Die Ursachen sind zum einen in der verstärkten Zuwanderung von<br />
Spätaussiedlern und der Zuwanderung aus Ostdeutschland in den Nachwendejahren zu sehen.<br />
Zum anderen ist als Grund die Entwicklung größerer Baugebiete ab Mitte der 90er Jahre zu<br />
nennen, wodurch <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> Wanderungsgewinne aus den umliegenden Städten erzielen<br />
konnte bzw. Fortzüge der eigenen Wohnbevölkerung über die <strong>Stadt</strong>grenzen hinaus auffangen<br />
konnte.<br />
Demographische Entwicklung in den statistischen Bezirken<br />
Ein Blick auf die räumliche Verteilung der Bevölkerungszuwächse und -rückgänge offenbart ein<br />
differenziertes Bild. Die Basis für die kleinräumige Darstellung statistischer Sachverhalte bilden<br />
dabei die 18 statistischen Bezirke, die das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> unterteilen (vgl.<br />
Themenkarte Nr. 2 „Statistische Bezirke“):<br />
� 101 Behringhausen<br />
� 104 <strong>Castrop</strong><br />
� 105 Deininghausen<br />
� 106 Dingen<br />
� 114 <strong>Rauxel</strong> Nord<br />
� 115 <strong>Rauxel</strong> Süd<br />
� 202 Bladenhorst<br />
� 208 Habinghorst<br />
� 209 Ickern Nord<br />
Seite 42<br />
� 210 Ickern Süd<br />
� 213 Pöppinghausen<br />
� 217 Henrichenburg West<br />
� 218 Henrichenburg Ost<br />
� 303 Bövinghausen<br />
� 307 Frohlinde<br />
� 311 Merklinde<br />
� 312 Obercastrop<br />
� 316 Schwerin<br />
Überdurchschnittliche Bevölkerungsrückgänge hatten zwischen 1975 und 2008 vor allem die<br />
innerhalb des Siedlungsbands gelegenen <strong>Stadt</strong>teile Habinghorst und Bövinghausen sowie die<br />
peripheren <strong>Stadt</strong>teile Dingen, Bladenhorst und Deininghausen zu verzeichnen, die über keine<br />
ausreichende Infrastrukturausstattung verfügen. So ging die Einwohnerzahl in Dingen im Betrachtungszeitrum<br />
um 30 %, in Bladenhorst um 29 %, in Deininghausen um 32 %, in Habinghorst<br />
um 18 % und in Bövinghausen um 24 % zurück.<br />
Die Bevölkerungszuwächse, die <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> in den letzten Jahren aufgrund eines positiven<br />
Wanderungssaldos zeitweise verzeichnen konnte, entfielen fast ausschließlich auf drei statistische<br />
Bezirke. Relativ am stärksten nahm die Bevölkerung in Frohlinde (+80 %) zu, gefolgt von<br />
Henrichenburg einschließlich Becklem (+42 %) und Behringhausen (+32 %). Diese <strong>Stadt</strong>teile<br />
waren in den vergangenen Jahren zugleich die mit der stärksten Neubautätigkeit.<br />
Erwartete Bevölkerungsentwicklung bis 2025 63<br />
Die Bevölkerungsprognose 2008-2025 zeigt unter Status-quo-Bedingungen die zu erwartende<br />
Entwicklung der Bevölkerung in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> bis zum Jahr 2025 auf. Als rechnerische<br />
Grundlage für die Vorausberechnung diente die Wohnbevölkerung vom 31.12.2007 (77.576<br />
Einwohner).<br />
Im Jahr 2025 wird die Bevölkerungszahl bei rund 68.400 Einwohner liegen und damit um rund<br />
9.100 Personen bzw. 11,8 % unter dem Bevölkerungsstand vom 31.12.2007 (s. Abbildung 3.3).<br />
Hierbei ist festzustellen, dass die absoluten Zahlen in allen Altersgruppen unter 60 Jahren<br />
63 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008c: 2ff.
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />
durchgängig rückläufig sind. Besonders die Anzahl der unter 19-Jährigen wird 2025 deutlich<br />
unter dem heutigen Wert liegen. Davon sind die Teilgruppen der 10- bis unter 16-Jährigen mit<br />
1.211 Personen (-25,4 %) und die 16- bis unter 19-Jährigen mit 864 Personen (-32 %) Rückgang<br />
am stärksten betroffen. Für den weiten mittleren Bereich der 19- bis unter 60-Jährigen<br />
wird die Entwicklung ebenfalls mit -19,6 % oberhalb der Gesamtentwicklung verlaufen, allerdings<br />
ist festzustellen, dass die 19- bis unter 40-Jährigen im Trend des Gesamtrückgangs liegen,<br />
während für den Bereich der 40- bis unter 60-Jährigen ein weitaus höherer Rückgang mit -<br />
24,4 % vorausberechnet wird. Anders stellt sich die Entwicklung in der Altersgruppe 60 Jahre<br />
und älter dar. Hier geht die Berechnung im Jahr 2025 von einem Zuwachs um 2.338 Personen<br />
aus. Das sind 11,2 % mehr als die heutige Stärke dieser Altersgruppe. Die Zahl der 80-Jährigen<br />
und Älteren wird um 4,8 % über dem heutigen Wert liegen.<br />
90.000<br />
85.000<br />
80.000<br />
75.000<br />
70.000<br />
65.000<br />
60.000<br />
1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025<br />
Abbildung 3.3: Bevölkerungsentwicklung in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1975-2025 64<br />
Von besonderer Bedeutung für die demographische Entwicklung sind die sich aus der Entwicklung<br />
der Altersgruppen ergebenden Altersstrukturverschiebungen. So wird sich der Anteil der<br />
60-Jährigen und Älteren an der Gesamtbevölkerung um ca. 7 % deutlich erhöhen, während der<br />
Anteil der Personen im üblichen Erwerbsalter von 19-65 Jahren um ca. 4,8 % und der Anteil der<br />
unter 19-Jährigen um ca. 2,2 % abnimmt.<br />
Erwartete Bevölkerungsentwicklung in den statistischen Bezirken 65<br />
Neben der Bevölkerungsprognose für die Gesamtstadt wurde auch für die 18 statistischen Bezirke<br />
die Bevölkerungsentwicklung vorausberechnet. Durch die innerstädtischen Umzüge ist bei<br />
den voraussichtlichen Entwicklungsverläufen der statistischen Bezirke mit einer größeren<br />
Schwankungsbreite der Eintrittswahrscheinlichkeit als bei der gesamtstädtischen Prognose zu<br />
rechnen.<br />
Von den 18 statistischen Bezirken existieren drei, die den heutigen Einwohnerbestand halten<br />
können bzw. geringe Einwohnerverluste bis 2025 aufweisen. Dies sind Obercastrop, Behringhausen<br />
und Frohlinde.<br />
Bei drei weiteren liegt der Einwohnerrückgang weit unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.<br />
Der Rückgang in dieser Gruppe liegt zwischen 6 und 10 %. Dazu zählen die statistischen Bezirke<br />
Henrichenburg-Ost, <strong>Rauxel</strong>-Nord und Ickern-Nord.<br />
Weitere vier statistische Bezirke gruppieren sich um den <strong>Stadt</strong>durchschnitt von -11,8 %. Dies<br />
sind Habinghorst, Schwerin, <strong>Castrop</strong> und Ickern-Süd. Für weitere drei statistische Bezirke wird<br />
64 Eigene Darstellung<br />
65 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008c: 2ff.<br />
Seite 43
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />
ein Rückgang der Einwohnerzahlen von 15 bis 20 % errechnet. Hier liegen Dingen und Bövinghausen<br />
mit -18,8 % vor Henrichenburg-West mit -17,8 %. Fünf statistische Bezirke haben Einwohnerrückgänge<br />
von -20 % und mehr aufzuweisen. Den höchsten prozentualen Rückgang hat<br />
Bladenhorst mit -28,5 %. Es folgen die statistischen Bezirke Pöppinghausen mit -26,9 %, Deininghausen<br />
mit -24,2 %, <strong>Rauxel</strong>-Süd mit -22,7 % und Merklinde mit -22,1 %.<br />
Die Altersgruppen weisen in den statistischen Bezirken sehr starke unterschiedliche Entwicklungen<br />
auf. Die detaillierten Ergebnisse können der Bevölkerungsprognose 2008-2025 entnommen<br />
werden.<br />
3.3.2. Wohnen<br />
Zum 31.12.2008 verfügte <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> über einen Bestand von 36.397 Wohnungen in<br />
Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die durchschnittliche Belegung lag bei 2,1 Personen je Wohnung.<br />
Die Wohnfläche je Einwohner betrug im Mittel 36,17 qm. Seit den 50er Jahren ist bundesweit<br />
eine kontinuierliche Zunahme der Wohnfläche je Einwohner und eine gleichzeitige Abnahme<br />
der Haushaltsgröße feststellbar.<br />
Im landesweiten Vergleich liegt die Wohnfläche pro Kopf noch erkennbar unter dem NRW-Mittel<br />
von 40,42 qm. Selbst die jährlichen Wachstumsraten fielen gegenüber 8,4 % im Landesdurchschnitt<br />
niedriger aus. Für die Zukunft ist mit einem weiteren Wachstum des individuellen Wohnflächenkonsums<br />
zu rechnen. 66<br />
Eine Folge dieser Entwicklung ist, dass auch bei gleich bleibender oder gar sinkender Bevölkerungszahl<br />
immer mehr Wohnraum nachgefragt wird und die Entwicklung zusätzlicher Wohnbauflächen<br />
erforderlich werden kann. Hinzu kommt, dass ältere Mietwohnungen nicht mehr den<br />
Ansprüchen an Aufteilung und Wohnfläche der Nachfrager entsprechen. Auf einem Wohnungsmarkt,<br />
der im Ruhrgebiet auch in Zukunft ein Nachfragermarkt sein wird, sind Wohnungswechsel<br />
und damit auch sozial selektive Wanderungsprozesse leichter durchführbar als<br />
in tendenziell angespannten Wohnungsmärkten. Künftig wird dies zu kleinräumigen Segregationsprozessen<br />
und zu Wohnungsleerständen in einfachen Wohnlagen führen. 67<br />
3.3.3. Wirtschaft<br />
Wirtschaftliche Entwicklung<br />
Der Schwerpunkt der gewerblichen Nutzung liegt historisch bedingt in den nördlichen <strong>Stadt</strong>teilen<br />
Ickern, Habinghorst und Bladenhorst. Hier sind es vor allem die Flächen des ehemaligen<br />
Bergwerks Victor und das Areal der Rütgers Germany GmbH, die das Bild dominieren. Die Rütgers<br />
Germany GmbH ist heute der größte industrielle Arbeitgeber am Ort. Weitere wichtige Gewerbegebiete<br />
liegen in Henrichenburg, am Westring, in Merklinde und im Erin-Park.<br />
Mit der Schließung der Zeche Erin im Jahre 1983 und dem damit verbundenen Ende einer stark<br />
durch den Bergbau geprägten industriellen Entwicklung der <strong>Stadt</strong> ist die deutlichste Ausprägung<br />
des wirtschaftlichen Strukturwandels in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> nicht nur mit einem bis heute sehr starken<br />
Rückgang der Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe und einem Bedeutungsgewinn<br />
des tertiären oder auch Dienstleistungssektors verbunden. Sie spiegelt sich vielmehr auch in<br />
einem starken Rückgang der Gesamtbeschäftigung in Form der sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten und dem damit verbundenen Verlust an regionaler Arbeitsmarktzentralität wider.<br />
66 Vgl. Scheuvens + Wachten o. J.: 22f.<br />
67 Vgl. Scheuvens + Wachten o. J.: 22f.<br />
Seite 44
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />
Ende 1982 waren in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> noch 20.178 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.<br />
Gemessen am Arbeitsplatzangebot nach der kommunalen Neugliederung in 1975<br />
waren das 99,7 %. Von diesen Beschäftigten waren 61,8 % bzw. 12.467 Personen im sekundären<br />
Sektor tätig; über ein Viertel davon im Bergbau. Nur 37,7 % bzw. 7.604 Personen waren im<br />
tertiären Sektor beschäftigt. Bis Juni 2007 hat sich der sekundäre Sektor auf 27 % bzw. 3.463<br />
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte des damaligen Niveaus reduziert.<br />
Betrachtet man ausschließlich die Entwicklung im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes, so ist<br />
das Volumen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Jahres 1982 mit 6.660 Personen<br />
bis 2007 auf 2.438 Personen bzw. 36 % abgesunken.<br />
Im gleichen Zeitraum stiegen die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor<br />
auf 9.176 bzw. um 20,7 %. D. h. seit 1982 ist der tertiäre Wirtschaftsbereich zum<br />
strukturbestimmenden und beschäftigungsstärksten Sektor der <strong>Stadt</strong> geworden. Die Schwerpunkte<br />
liegen hier im Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialwesen mit einem Anteil von 28,5 %,<br />
im Handel einschließlich Instandhaltung und Reparatur mit einem Anteil von 18,1 %, sowie im<br />
Grundstücks- und Wohnungswesen mit einem Anteil von 11,5 %. In der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherung<br />
sind 6,9 % sozialversicherungspflichtig beschäftigt.<br />
Insgesamt ging die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bis 2007 auf 12.732<br />
bzw. 63,1 % des Niveaus von 1982 zurück. Zum Vergleich: in NRW nahm die Zahl im gleichen<br />
Zeitraum um 3,1 % zu.<br />
15.000<br />
14.500<br />
14.000<br />
13.500<br />
13.000<br />
12.500<br />
12.000<br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
Abbildung 3.4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1995-2008 68<br />
2001<br />
Die positiven Entwicklungseffekte im Dienstleistungssektor konnten insgesamt nicht zu einem<br />
Ausgleich der örtlichen Arbeitsplatzverluste beitragen. Gleichwohl führten die Arbeitsplatzverluste<br />
im Ergebnis nicht zu den hohen Wanderungsverlusten, die für die <strong>Stadt</strong> in den siebziger<br />
Jahren durch die damaligen Zechenschließungen typisch waren, sondern sie wurden offensichtlich<br />
durch Arbeitsplatzalternativen in der regionalen Arbeitsmarktregion aufgefangen, wie die<br />
Pendlerstatistik belegt. 69<br />
Im Jahr 2008 pendelten von den in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wohnenden 22.998 Beschäftigten 72,2 %<br />
bzw. 16.603 Personen aus. 27,8 % bzw. 6.395 der Beschäftigten hatten ihren Arbeitsplatz am<br />
Wohnort, wobei die Oberzentren bzw. die Nachbarstädte der Hellwegzone die wichtigsten Arbeitsplatzzielgemeinden<br />
für <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> sind. Knapp ein Viertel der Auspendler arbeiteten<br />
im Jahr 2008 in Dortmund, rund 15 % in Bochum, etwa 10 % in Herne und je knapp 6 % in Essen<br />
und Recklinghausen.<br />
68 Eigene Darstellung<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
Seite 45
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />
Das Volumen der Einpendler, die in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ihren Arbeitsplatz hatten, lag im Jahr 2008<br />
bei 6.490 Personen.<br />
Arbeitslosigkeit<br />
Der drastische Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist<br />
nicht nur auf den Verlust der Arbeitsplätze im Bergbau und den erheblichen Stellenabbau im<br />
verarbeitenden Gewerbe – primär in den Branchen Maschinenbau und Chemie – in den 80er<br />
Jahren und der ersten Hälfte der 90er Jahre zurückzuführen, sondern hängt aktuell auch mit der<br />
fortschreitenden Globalisierung und der Wettbewerbsverschärfung der Märkte zusammen.<br />
20,0<br />
19,0<br />
18,0<br />
17,0<br />
16,0<br />
15,0<br />
14,0<br />
13,0<br />
12,0<br />
11,0<br />
10,0<br />
9,0<br />
8,0<br />
7,0<br />
6,0<br />
5,0<br />
1980<br />
Seite 46<br />
1981<br />
1982<br />
1983<br />
1984<br />
1985<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
1993<br />
Abbildung 3.5: Arbeitslosenquote in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 1980-2008 (in %) 70<br />
Insgesamt führte die Schließung der Schachtanlage Erin auch dazu, dass die <strong>Stadt</strong> 1987 mit<br />
einer Arbeitslosenquote von 18,5 % bzw. 4.922 Arbeitslosen die Arbeitslosenstatistik des Ruhrgebiets<br />
anführte. Seit Mitte 1989 hat sich die Situation deutlich entspannt. Im September 2008<br />
lag die Arbeitslosenquote bei 12,8 % der abhängigen zivilen Erwerbspersonen. 71 Im Rechtskreis<br />
SGB III lag die Zahl der Arbeitslosen bei 913, im Rechtskreis SGB II bei 3.438. Damit liegt <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
um einen halben Prozentpunkt über dem Wert vom Kreis Recklinghausen mit<br />
12,5 %. Zur gleichen Zeit lag die Arbeitslosenquote in NRW bei 9,0 % und im Bundesgebiet bei<br />
8,2 %.<br />
3.3.4. Infrastruktur<br />
Die infrastrukturelle Ausstattung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> dient der Sicherung gesunder Lebensbedingungen<br />
und der Erhöhung der Lebensqualität. Unterschieden wird dabei zwischen<br />
technischen und sozialen Infrastruktureinrichtungen.<br />
Technische Infrastruktur<br />
Die technische Infrastruktur umfasst die Bereiche der Energieversorgung, der Wasserversorgung,<br />
der Abwasserbeseitigung sowie der Abfallbeseitigung.<br />
Die Energieversorgung untergliedert sich in die Elektrizitäts-, Fernwärme- und Gasversorgung.<br />
Die Elektrizitätsversorgung liegt in der Trägerschaft der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice<br />
GmbH. Die E.ON Kraftwerke GmbH betreibt an der <strong>Stadt</strong>grenze zu Dortmund das Steinkohlekraftwerk<br />
Knepper. Die Fernwärmeversorgung wird durch das Fernwärmenetz der E.ON<br />
69 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008e<br />
70 Eigene Darstellung<br />
71 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008f<br />
1994<br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />
Fernwärme GmbH sichergestellt, die Gasversorgung durch Versorgungsanlagen der E.ON<br />
Ruhrgas AG sowie die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH.<br />
Die Wasserversorgung wird in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> durch die Gelsenwasser AG gewährleistet. Die<br />
<strong>Stadt</strong> bezieht ihr Trinkwasser dabei aus den Wasserwerken in Haltern sowie in Witten.<br />
Zur Abwasserbeseitigung gehören sowohl die Abwasserableitung als auch die Abwasserreinigung.<br />
Die Abwasserreinigung für das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> obliegt der Emschergenossenschaft.<br />
Der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> fällt somit ausschließlich die Aufgabe der Abwassersammlung<br />
und Abwasserableitung zu. Mit Wirkung zum 31.12.2002 hat der EUV <strong>Stadt</strong>betrieb <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
AöR (EUV) die Durchführung dieser Aufgaben übernommen. Zum Schutz der Umwelt,<br />
zur Reinhaltung der Gewässer und des Grundwassers ist eine vorschriftsmäßige Abwasserbeseitigung<br />
unverzichtbar. Der EUV betreut zurzeit rund 250 km Entwässerungsnetz, das<br />
anfallendes Abwasser und Regenwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industrie aufnimmt und<br />
ableitet. Die für die Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen werden durch den<br />
EUV geplant, errichtet, betrieben und unterhalten. 72<br />
Der EUV führt darüber hinaus die öffentliche Abfallbeseitigung innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets<br />
durch. Lediglich die Sammlung im Rahmen des Dualen Systems Deutschland ist auf die Firma<br />
Veolia übertragen worden. Auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> gibt es keinen Abfallentsorgungsstandort.<br />
Der Abfall wird zu Entsorgungsstandorten nach Herten sowie nach Lünen<br />
gebracht. Auf der Fläche der ehemaligen Zentraldeponie der Abfallentsorgungsgesellschaft<br />
Ruhrgebiet (AGR) an der Pöppinghauser Straße betreibt die AGR einen Recyclinghof, an dem<br />
neben Haus- und Sperrmüll auch Elektrogeräte, Bauschutt, Gartenabfälle etc. abgegeben werden<br />
können.<br />
Soziale Infrastruktur<br />
Zu den wesentlichen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> zählen:<br />
� Verwaltungseinrichtungen<br />
� Bildungseinrichtungen<br />
� Sportanlagen<br />
� Einrichtungen für Kinder und Jugendliche<br />
� Einrichtungen für Senioren<br />
� Gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen<br />
� Kulturelle Einrichtungen<br />
Auf die Situation der genannten Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wird<br />
im Folgenden eingegangen.<br />
Verwaltungseinrichtungen<br />
Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sind das <strong>Rat</strong>haus, das Haus der Wirtschaft und das<br />
Haus der Jugend und Familie.<br />
Der EUV <strong>Stadt</strong>betrieb <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> mit Sitz am Westring übernimmt als Dienstleistungsunternehmen<br />
in der Trägerschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> die kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge<br />
wie Abfallwirtschaft und Abwasserbeseitigung sowie Straßenreinigung, <strong>Stadt</strong>bildpflege<br />
und Winterdienst. Das Umweltressort nimmt die Aufgaben des kommunalen Umwelt-<br />
72 Vgl. EUV <strong>Stadt</strong>betrieb <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> AöR o. J.<br />
Seite 47
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />
schutzes im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wahr. Darüber hinaus ist der Bereich Straßeninfrastruktur<br />
dem EUV als Teilbetrieb zugeordnet.<br />
Bildungseinrichtungen<br />
In <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> sind mit Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien und<br />
beruflichen Schulen alle Schulformen vertreten. Insgesamt sind im <strong>Stadt</strong>gebiet 21 Regelschulen,<br />
darunter zwei Gesamtschulen, sowie ein Berufskolleg vorhanden. 73 Neben den Regelschulen<br />
stehen zwei Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache zur Verfügung.<br />
Sportanlagen<br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> weist vielfältige Sportanlagen für die unterschiedlichsten sportlichen Aktivitäten<br />
auf, die u. a. von mehr als 80 Sportvereinen genutzt werden. Das Sportangebot an städtischen<br />
Sportanlagen wird durch private Einrichtungen ergänzt. Im Wesentlichen handelt es sich bei<br />
den im <strong>Stadt</strong>gebiet vorhandenen Sporteinrichtungen um Sporthallen und -plätze sowie Tennis-,<br />
Schieß- und Reitanlagen. Hinsichtlich der Ausstattung mit Badeanstalten verfügt <strong>Castrop</strong>-<br />
<strong>Rauxel</strong> über ein Hallenbad sowie mit dem Parkbad Nord über ein Freibad. Ein Golfplatz erweitert<br />
das Angebot.<br />
Als planerische Grundlage dient die Sportentwicklungskonzeption für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<br />
<strong>Rauxel</strong> 74 aus dem Jahr 2005.<br />
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche<br />
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche umfassen im Wesentlichen Betreuungseinrichtungen,<br />
Jugendzentren sowie Spielplätze.<br />
Im Bereich der Betreuungseinrichtungen stehen unterschiedliche Betreuungsformen zur Auswahl,<br />
um Familien ein ausgewogenes Angebot für die jeweilige Lebenssituation anbieten zu<br />
können. Das Angebot umfasst insgesamt 37 reguläre Kindergärten und Kindertagesstätten, von<br />
denen sich vier Einrichtungen zu zertifizierten Familienzentren weiterentwickelt haben, einen<br />
heilpädagogischen Kindergarten sowie ein Schulkinder-Haus zur Betreuung von Grundschülern.<br />
75 Darüber hinaus sind insgesamt acht Jugendzentren vorhanden. 76<br />
Das Angebot an Spielflächen umfasst derzeit 37 Spielplätze, zehn Bolzplätze bzw. Multifunktionsflächen<br />
sowie neun sonstige Spielflächen. 77 Als planerische Grundlage dient der Spielflächen-<br />
und Spielplatzplan 2010 bis 2015 mit integrierter Spielleitplanung, der sich derzeit in der<br />
Fortschreibung befindet.<br />
Einrichtungen für Senioren<br />
In <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> gibt es acht Senioren- und Pflegeheime, die von verschiedenen Trägern unterhalten<br />
werden. 78 Als weitere Einrichtungen sind verschiedene Wohnanlagen, die betreutes<br />
Wohnen im Alter ermöglichen, sowie ambulante Pflegedienste zu nennen.<br />
73<br />
Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2010a<br />
74<br />
Vgl. Internationale Vereinigung Sport und Freizeiteinrichtungen e.V. / Centrum für Nachhaltige Sportentwicklung<br />
o. J.<br />
75<br />
Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008d<br />
76<br />
Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2010b<br />
77<br />
Eigene Angaben des Bereichs Jugend und Familie der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Stand: März 2010<br />
78 Eigene Angaben des Bereichs Soziales der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Stand: November 2009<br />
Seite 48
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />
Das Angebot für Senioren wird durch Altentagesstätten sowie Seniorenkreise und -treffs ergänzt.<br />
Gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen<br />
Die Gesundheitsversorgung in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wird im Wesentlichen durch die Krankenhäuser<br />
und die praktizierenden Ärzte sichergestellt. Neben den beiden allgemeinen Krankenhäusern –<br />
dem Evangelischen Krankenhaus und dem St. Rochus-Hospital – sind zudem eine Psychiatrische<br />
Tagesklinik sowie ein komplementärmedizinisches Zentrum mit besonderem Schwerpunkt<br />
im Bereich der traditionellen indischen Medizin Ayurveda angesiedelt.<br />
Kulturelle Einrichtungen<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> stellt ein differenziertes Angebot an kulturellen Einrichtungen bereit.<br />
Als wesentliche öffentliche kulturelle Einrichtungen sind das Westfälisches Landestheater<br />
e.V., die Volkshochschule, die <strong>Stadt</strong>bibliothek, die Galerie des Bürgerhauses, das Kulturbüro<br />
sowie das <strong>Stadt</strong>archiv zu nennen.<br />
Die öffentlichen kulturellen Einrichtungen werden durch private Einrichtungen ergänzt. Von<br />
Bedeutung sind hier insbesondere das AGORA Kulturzentrum sowie das Kino.<br />
3.3.5. Verkehr 79<br />
Die verkehrliche Situation in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> kann anhand der überörtlichen Anbindung an Straße,<br />
Schiene und Wasserstraße, der innerörtlichen Haupterschließung im motorisierten Individualverkehr<br />
(MIV) und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), dem Radwegenetz sowie anhand<br />
verschiedener Mobilitätskenndaten beschrieben werden.<br />
Überörtliche Anbindung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> liegt im unmittelbaren Einzugsbereich der drei Bundesautobahnen<br />
(BAB) A 2, A 42 und A 45 und ist damit direkt an die Oberzentren des Ruhrgebiets Dortmund,<br />
Duisburg, Essen und Oberhausen sowie überregional an Hannover, Berlin und Frankfurt angebunden.<br />
Die nahe gelegenen Autobahnen A 40 im Süden und A 43 im Westen sind schnell erreichbar<br />
und schaffen darüber hinaus Verbindungen nach Köln und Venlo.<br />
Den Bundesautobahnen nachgeordnet stellen insbesondere die Bundesstraße B 235 als wichtigste<br />
Nord-Süd-Verbindung und die Landesstraßen die Verbindungen zum regionalen und<br />
überregionalen Straßennetz her.<br />
Die Hauptangebote im überörtlichen Schienenverkehr in Richtung Herne und Dortmund stellen<br />
die S-Bahnlinie S 2, der Regionalexpress RE 3 und die Regionalbahnlinie RB 43 dar. Das stadtgrenzenübergreifende<br />
ÖPNV-Angebot ergänzen u. a. in Richtung Dortmund die Buslinien 378,<br />
480 und 482, in Richtung Datteln die Schnellbuslinie SB 22 und in Richtung Bochum die Buslinie<br />
353. Eine weitere Verbindung nach Herne stellt die Linie 311 dar.<br />
Durch den Rhein-Herne-Kanal, der als Bundeswasserstraße eingestuft ist, ist <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
darüber hinaus an das europäische Binnenwasserstraßennetz angebunden.<br />
Örtliches Straßennetz<br />
Das örtliche Straßennetz wird im Wesentlichen aus den Straßen mit Verbindungsfunktion zum<br />
regionalen und überregionalen Netz sowie aus den Straßen mit wichtigen ortsteilbezogenen<br />
Verbindungsfunktionen gebildet.<br />
79 HHS Ingenieur GmbH 2009: 4ff.<br />
Seite 49
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />
Wie bereits beschrieben, stellt die B 235 die wichtigste Verbindung in Nord-Süd-Richtung dar.<br />
Sie wird durch die Bahnhofstraße ergänzt.<br />
Im Norden der <strong>Stadt</strong> besteht das Netz der verkehrswichtigen Straßen u. a. aus der Ickerner<br />
Straße, der Recklinghauser Straße und der Römerstraße. Im Süden der <strong>Stadt</strong> sind in diesem<br />
Zusammenhang insbesondere die Dortmunder Straße in Richtung Kirchlinde, der Straßenzug<br />
Gerther Straße/Hellweg/Mengeder Straße sowie die Herner Straße und die Bochumer Straße<br />
zu nennen.<br />
Straßen mit wichtigen ortsteilbezogenen Verbindungsfunktionen sind u. a. die Freiheitstraße<br />
und der Deininghauser Weg in Norden des <strong>Stadt</strong>gebiets sowie die Dorlohstraße, die Cottenburgstraße<br />
und die Straßen innerhalb des Altstadtrings im Süden des <strong>Stadt</strong>gebiets.<br />
Öffentlicher Personennahverkehr<br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> verfügt über ein dichtes Busnetz, das insbesondere entlang der Hauptbedarfslinien<br />
Ickern/Habinghorst – Hauptbahnhof – Altstadt – Schwerin verläuft. Der ÖPNV übernimmt<br />
10 % des Gesamtverkehrsaufkommens. Die liniengebundenen Angebote überwiegen.<br />
Das Busangebot wird um flexible und bedarfsgerechte Angebotsformen ergänzt. Seit dem Jahr<br />
2008 verkehrt zwischen Henrichenburg-Becklem und Henrichenburg-Mitte an Wochenenden<br />
sowie Feiertagen ein Taxibus als bedarfsgesteuertes System im Stundentakt. Darüber hinaus<br />
kann an allen Tagen der Woche zwischen Waltrop <strong>Rat</strong>haus und Ickern Markt ein Anruf-<br />
Sammel-Taxi in Anspruch genommen werden.<br />
Radwegenetz<br />
Das Radwegenetz der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist vergleichsweise dicht und besteht aus Radwegen<br />
unterschiedlicher Funktion sowohl an Hauptstraßen als auch auf Trassen abseits der<br />
(Haupt-)Straßen. Hierzu zählen die Radwege des regionalen Landeswegenetzes mit überörtlicher<br />
Verbindungsfunktion und stadtteilverbindende Radwege sowie ergänzende Radwege mit<br />
überwiegender Verteilungsfunktion innerhalb der <strong>Stadt</strong>teile bzw. zur Anbindung an die stadtteilverbindenden<br />
Radwege.<br />
Basisdaten des Verkehrs<br />
Die Einwohner <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>s legen an einem Werktag insgesamt rund 200.000 Fahrten und<br />
Wege zurück. Das sind je Einwohner rund 2,6 Fahrten und Wege pro Tag – zu Fuß, mit dem<br />
Rad, mit Bus und Bahn, mit dem Kfz als Fahrer oder Mitfahrer.<br />
72 % bzw. etwa 144.000 aller Fahrten haben Quelle und Ziel im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Castrop</strong>-<br />
<strong>Rauxel</strong>. Die verbleibenden rund 56.000 Fahrten sind fast ausschließlich Fahrten über die <strong>Stadt</strong>grenze.<br />
Der Anteil des Durchgangsverkehrs ist sehr gering. Über 25 % der rund 200.000 Fahrten,<br />
die insgesamt täglich von den Einwohnern <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>s zurück gelegt werden, sind<br />
Fahrten in die bzw. aus den Nachbarstädte(n) des nahen und fernen Umlands.<br />
27 % der Fahrten/Wege sind Berufsverkehr, 28 % sind Fahrten im Einkaufs- und Besorgungsverkehr.<br />
Der Freizeitverkehr macht 28 % aus und der Schul- und Ausbildungsverkehr 17 %.<br />
Seite 50
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
3. Rahmenbedingungen Teil I: Begründung<br />
14%<br />
13%<br />
1%<br />
72%<br />
Binnenverkehr<br />
Ausstrahlender Vekehr<br />
Einstrahlender Verkehr<br />
Durchgangsverkehr<br />
Abbildung 3.6: Räumliche Verteilung des Gesamtverkehrsaufkommens 80<br />
Die Einwohner <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>s legen den Großteil ihrer Fahrten und Wege an einem Werktag<br />
mit dem Pkw zurück, davon über 95.000 Fahrten bzw. 48 % als Selbstfahrer und über 30.000<br />
Fahrten bzw. 15 % als Mitfahrer. In Summe sind dies 63 % der Fahrten, womit der Anteil höher<br />
ist als in den nahe gelegenen Großstädten Essen (50 %), Düsseldorf (40 %) und Mülheim<br />
(59 %).<br />
Geringer ist demzufolge die Bedeutung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes, der sich aus<br />
den nicht motorisierten Verkehrsträgern (Fußgänger und Fahrräder) und den öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
zusammensetzt. Sie übernehmen zusammen 36 % der Verkehrsfälle. Der Anteil<br />
des Fußverkehrs liegt bei 22 % bzw. mehr als 44.000 Wegen. Der Anteil des ÖPNV bei der<br />
Verkehrsmittelwahl liegt in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> bei 10 % bzw. rund 20.000 Fahrten und damit niedriger<br />
als in den umliegenden Großstädten Düsseldorf (23 %), Wuppertal (18 %) und Mülheim<br />
(16 %).<br />
Für den Radverkehr hat die Haushaltsbefragung, die im Jahr 2008 im Rahmen der Erarbeitung<br />
des Masterplans Mobilität durchgeführt wurde, einen geringen Anteil von 4 % am Gesamtfahrtenaufkommen<br />
ergeben.<br />
80 Eigene Darstellung<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 3. Rahmenbedingungen<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 Teil I: Begründung<br />
4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />
Als Europastadt im Grünen verschreibt sich <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> im Zuge der Neuaufstellung des<br />
FNP 2025 nicht nur einer lokalen und stadtregionalen Perspektive der zukünftigen Entwicklung,<br />
sondern verfolgt auch die Umsetzung nationaler und europäischer Ziele im Kontext einer Strategie<br />
der nachhaltigen und ausgewogenen <strong>Stadt</strong>entwicklung. Vor diesem Hintergrund setzt sich<br />
das nachfolgende Leitbild des FNP 2025 aus drei Ebenen zusammen:<br />
Leitbild Flächennutzungsplan 2025<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Abbildung 4.1: Leitbildentwicklung Flächennutzungsplan 2025<br />
Den Überbau des Leitbilds zum FNP 2025 bildet die im Rahmen der deutschen Präsidentschaft<br />
des <strong>Rat</strong>es der Europäischen Union verabschiedete Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen<br />
<strong>Stadt</strong> 81 , die Handlungsfelder und -strategien von europäischer und nationaler Bedeutung<br />
aufzeigt, die für die zukünftige Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> als Bestandteil des europäischen<br />
polyzentrischen Städtesystems von übergeordneter Bedeutung sind. Die konsequente<br />
Übertragung der darin formulierten Zielstellungen für die stadtregionale und gesamtstädtische<br />
Perspektive <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>s erfolgt im Zuge der Ableitung von Handlungsfeldern und Leitlinien<br />
aus dem Zukunftsprojekt. Dabei handelt es sich um einen im Vorfeld des Aufstellungsprozesses<br />
des FNP 2025 umfangreich geführten öffentlichen Diskussionsprozess, der unter denselben<br />
Vorzeichen zukünftiger <strong>Stadt</strong>entwicklung wie die Leipzig Charta stand und daher für die schlüssige<br />
Weiterentwicklung des Leitbilds nutzbar ist. Die Ergebnisse, die auch inhaltlich mit den<br />
Handlungsempfehlungen der Leipzig Charta korrespondieren, gilt es nachfolgend für die Flächennutzungsplanung<br />
aufzubereiten und zu übertragen. Als stringente Weiterentwicklung der<br />
erarbeiteten Inhalte schließt die Leitbildentwicklung mit der Formulierung von räumlich konkreten<br />
Leitlinien und Zielen der zukünftigen <strong>Stadt</strong>entwicklung ab, die die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> mit<br />
dem FNP 2025 auf lokaler Ebene verfolgt. Nachfolgend werden die drei angeführten Ebenen<br />
inhaltlich konkretisiert.<br />
81 Vgl. Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong><br />
Leitbild der nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong><br />
Europäischer und nationaler Orientierungsrahmen<br />
Zukunftsprojekt<br />
<strong>Stadt</strong>regionaler und gesamtstädtischer Orientierungsrahmen<br />
Leitlinien und Ziele der zukünftigen <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
Lokaler Orientierungsrahmen<br />
Seite 53
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />
4.1. Die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong><br />
Als Grundlage für die Ableitung von Handlungsfeldern und Zielen in einem europäischen und<br />
nationalen Kontext dient die am 24.05.2007 von den für <strong>Stadt</strong>entwicklung zuständigen Ministern<br />
der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verabschiedete Leipzig Charta zur nachhaltigen<br />
europäischen <strong>Stadt</strong> 82 . Dieses Dokument formuliert vor dem Hintergrund des Gebots einer<br />
nachhaltigen Entwicklung in den Bereichen Ökonomie, Ökologie, Kultur und Soziales Strategien<br />
und Grundsätze einer gemeinsamen europäischen <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik, die im Sinne eines<br />
integrierten Handlungsansatzes den Schutz, die Stärkung und die Weiterentwicklung der europäischen<br />
Städte zum Ziel hat. Die gewachsene europäische <strong>Stadt</strong> erfährt in diesem Zuge eine<br />
hohe Wertschätzung als wertvolles und unersetzbares Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgut 83 ,<br />
dessen zukünftige Entwicklung im Gleichklang von wirtschaftlichem Wachstum, sozialer Balance<br />
und intakter Umwelt sowie unter Beachtung gesundheitlicher, kultureller und baugestalterischer<br />
Anforderungen erfolgen soll. Zugleich benennt die Leipzig Charta auch die zentralen<br />
Problemfelder und Herausforderungen zukünftiger <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik, die in den Folgen<br />
des demographischen Wandels, sozialer Ausgrenzung und Ungleichheit, der Schaffung eines<br />
ausreichenden und preisgünstigen Wohnraumangebots sowie in der Bewältigung ökologischer<br />
Probleme begründet liegen. Unter Beachtung der vorhandenen Qualitäten sowie zukünftigen<br />
Herausforderungen gilt es zusammenfassend die Funktionsvielfalt und Wettbewerbsfähigkeit<br />
der europäischen Städte zu stärken und Entwicklungsdisparitäten zwischen Städten und innerhalb<br />
einzelner <strong>Stadt</strong>gebiete abzubauen. 84 Um die genannten Ziele zu erreichen und die zentralen<br />
Herausforderungen zukünftiger <strong>Stadt</strong>entwicklung zu bewältigen, formuliert die Leipzig Charta<br />
folgende Empfehlungen und Handlungsstrategien:<br />
4.1.1. Ansätze einer integrierten <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik stärker nutzen 85<br />
Darunter wird ein Prozess der ausgewogenen und gleichzeitigen Berücksichtigung von wesentlichen<br />
Interessen und Belangen der <strong>Stadt</strong>entwicklung verstanden, der unter Teilnahme aller<br />
relevanten Akteursgruppen der gesellschaftlichen Teilbereiche die Koordinierung zentraler städtischer<br />
Politikfelder in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht im Sinne eines angestrebten<br />
Interessenausgleichs zum Ziel hat. Unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten und mit<br />
Hilfe von integrierten <strong>Stadt</strong>entwicklungsprogrammen (vgl. Abschnitt 4.2) empfiehlt die Leipzig<br />
Charta zur Bewältigung der zentralen Herausforderungen sowie zur Funktionsstärkung europäischer<br />
Städte die Fokussierung auf folgende Handlungsstrategien in einer stadtregionalen Perspektive:<br />
Herstellung und Sicherung qualitätvoller öffentlicher Räume<br />
Durch die Herstellung und Sicherung qualitätvoller öffentlicher Räume, urbaner Kulturlandschaften<br />
sowie einer baukulturell anspruchsvollen <strong>Stadt</strong>gestalt soll ein Beitrag zur Steigerung der<br />
Lebensqualität der <strong>Stadt</strong>bewohner und zur Verbesserung weicher Standortfaktoren für Unternehmen<br />
geleistet werden.<br />
Modernisierung der Infrastrukturnetze und Steigerung der Energieeffizienz<br />
Unter dieser Handlungsstrategie werden mehrere Themenfelder zusammengefasst. Im Bereich<br />
<strong>Stadt</strong>verkehr sollen bezahlbare, nachhaltige und einer breiten Masse zugängliche stadt-<br />
82<br />
Vgl. Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong>: 1<br />
83<br />
Vgl. Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong>: 1<br />
84<br />
Vgl. Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong>: 1ff.<br />
85<br />
Vgl. Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong>: 2ff.<br />
Seite 54
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 Teil I: Begründung<br />
(regionale) Verkehrssysteme angestrebt werden, die zahlreiche Verkehrsträger wie den Fuß-<br />
und Radverkehr integrieren und mit städtischen Funktionen wie Arbeiten und Wohnen verknüpfen.<br />
Neben dem Einsatz modernster Informations- und Kommunikationstechnologien – auch zur<br />
Verbesserung kommunaler Verwaltung – sollen technische Infrastrukturen der Ver- und Entsorgung<br />
instand gehalten und an die jeweiligen Funktionsansprüche im städtischen Raum angepasst<br />
werden. In diesem Zusammenhang wird auch der energetischen und ökonomischen Effizienz<br />
sowie dem sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen, insbesondere bei der Errichtung<br />
neuer und der Sanierung bestehender Gebäude, eine besondere Beachtung geschenkt.<br />
Darüber hinaus ist es die Aufgabe einer vorausschauenden <strong>Stadt</strong>- und Regionalplanung – so<br />
auch des neuen FNP – über die Steuerung der Flächeninanspruchnahme eine kompakte Siedlungsstruktur<br />
sowie die Mischung städtischer Funktionen zu befördern und dadurch – auch im<br />
Sinne der Anpassung an die Folgen des Klimawandels – einen Beitrag zur sparsamen und<br />
nachhaltigen Nutzung von Ressourcen zu leisten.<br />
Aktive Innovations- und Bildungspolitik<br />
Die Förderung von Wissenstransfer, Netzwerkbildung, interkulturellem und sozialem Dialog sowie<br />
die Verbesserung des Leistungsvermögens von Wissens- und Bildungsstandorten durch<br />
eine integrierte <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik soll zu einer optimalen Nutzung des Wissenspotenzials<br />
einer <strong>Stadt</strong> beitragen.<br />
4.1.2. Besondere Aufmerksamkeit den benachteiligten <strong>Stadt</strong>quartieren im gesamtstädtischen<br />
Kontext 86<br />
Die stärkere Berücksichtigung benachteiligter <strong>Stadt</strong>quartiere zielt auf die Bewältigung der Folgen<br />
des ökonomischen und sozialen Strukturwandels im Zuge der Globalisierung ab. Als zentrale<br />
Herausforderungen der zukünftigen <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik werden neben hoher Arbeitslosigkeit<br />
vor allem Unterschiede in der Sozialstruktur der <strong>Stadt</strong>bewohner erkannt, welche sich in<br />
Folge einer sozialen Ausgrenzung zu einer Bedrohung der Sicherheit und Stabilität der städtischen<br />
Bewohnerstruktur entwickeln können. So bemängelt die Leipzig Charta die über das<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet oftmals ungleiche Verteilung ökonomischer, sozialer und ökologischer Potenziale<br />
und fordert sowohl zu einer aktiven Integrations- als auch zu einer sozialen Wohnraumpolitik<br />
auf. Um den angeführten Unterschieden in benachteiligten <strong>Stadt</strong>quartieren zukünftig begegnen<br />
und Entwicklungsperspektiven aufzeigen zu können, wird ebenso die Notwendigkeit eines frühzeitigen<br />
Gegensteuerns wie auch eines intensiven Meinungsaustauschs aller betroffenen und<br />
relevanten Akteure hervorgehoben. Als Bestandteil einer integrierten <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik<br />
werden nachfolgende Handlungsstrategien für benachteiligte <strong>Stadt</strong>quartiere empfohlen:<br />
Städtebauliche Aufwertungsstrategien verstetigen<br />
Städtebauliche Aufwertungsstrategien sind notwendig, um analog zu den Ausführungen zur<br />
Qualität städtischer Räume und der angestrebten Energieeffizienz bestehender und künftiger<br />
Gebäude langfristig eine Attraktivitätssteigerung benachteiligter <strong>Stadt</strong>quartiere mit Hilfe eines<br />
Entwicklungskonzepts zu erreichen, das sowohl private als auch öffentliche Folgeinvestitionen<br />
steuert.<br />
Stärkung der lokalen Wirtschaft und der lokalen Arbeitsmarktpolitik<br />
Ökonomische Stabilisierungsmaßnahmen sollen dazu beitragen, in den benachteiligten <strong>Stadt</strong>quartieren<br />
Arbeitsplätze neu zu schaffen und zu sichern, Existenzgründungen zu erleichtern<br />
und Qualifikationsangebote nachfrageorientiert einzurichten. Dazu fokussiert die Leipzig Charta<br />
Seite 55
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />
insbesondere auf die Potenziale ethnischer Ökonomien und empfiehlt zur Umsetzung neben<br />
einer gebietsbezogenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik speziell die Unterstützung sozialökonomischer<br />
Einrichtungen und bürgernaher Dienstleistungen.<br />
Aktive Bildungs- und Ausbildungspolitik für Kinder und Jugendliche<br />
Die Verbesserung der lokalen Bildungs- und Ausbildungssituation soll dazu beitragen, die Möglichkeiten<br />
zur Teilhabe und Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen in benachteiligten<br />
<strong>Stadt</strong>teilen bedarfsorientiert zu verbessern. In diesem Kontext wird auf die Notwendigkeit einer<br />
aktivierenden, sozialraumorientierten Kinder- und Jugendpolitik hingewiesen.<br />
Leistungsstarken und preisgünstigen <strong>Stadt</strong>verkehr fördern<br />
Durch die Entwicklung eines leistungsstarken und preisgünstigen Verkehrssystems soll in benachteiligten<br />
Quartieren zum einen die stadt-(regionale) Verkehrsanbindung verbessert und<br />
zum anderen die verkehrsbedingte Umweltbelastung reduziert werden. Die angestrebte Qualitätssteigerung<br />
als Wohnstandort kann sowohl in Anlehnung an die vorigen Ausführungen zu<br />
Infrastrukturnetzen mit Hilfe der Bereitstellung eines preiswerten öffentlichen Personennahverkehrssystems<br />
als auch durch eine integrierte Verkehrsplanung erreicht werden.<br />
4.1.3. Folgerungen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2025<br />
Abschließend ist festzuhalten, dass die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong><br />
insbesondere auf der europäischen und nationalen Ebene einen Orientierungsrahmen bildet,<br />
der Handlungsstrategien für den Umgang mit Hemmnissen und Potenzialen zukünftiger <strong>Stadt</strong>entwicklungsprozesse<br />
aufzeigt. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> stellt sich den zentralen Herausforderungen<br />
zukünftiger <strong>Stadt</strong>entwicklung und verfügt mit dem FNP 2025 über ein schlagkräftiges<br />
Planungsinstrument. Wenngleich mit dessen Hilfe über die Koordination der Flächeninanspruchnahme<br />
verschiedener Nutzungen nicht alle übergeordneten Themenfelder der Leipzig<br />
Charta aufgegriffen werden können und dazu vielmehr weitere flankierende Maßnahmen nötig<br />
sind, so gilt es nachfolgend die inhaltlichen Anregungen auf einer gesamtstädtischen Ebene für<br />
die Flächennutzungsplanung zu konkretisieren. Dies wird mit Hilfe der Aufbereitung der Ergebnisse<br />
des Zukunftsprojekts als integriertes <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept vollzogen, dessen zentrale<br />
Aussagen kompatibel zu den Handlungsempfehlungen der Leipzig Charta sind. Darin wurden<br />
für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten konkrete<br />
Handlungsfelder und Leitlinien der zukünftigen <strong>Stadt</strong>entwicklung formuliert. Deren zentrale Aussagen<br />
und Relevanz für die Aufstellung des FNP 2025 werden im nachfolgenden Kapitel erläutert.<br />
4.2. Die Bedeutung des Zukunftsprojekts für die Ausarbeitung von Handlungsfeldern<br />
und Leitlinien 87<br />
Bereits weit im Vorfeld der Neuaufstellung des FNP hat sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> entschieden,<br />
einen umfangreichen öffentlichen Diskussionsprozess mit allen Bürgerinnen und Bürgern<br />
über Ziele und Strategien der <strong>Stadt</strong>entwicklung anzustoßen. Ziel des Zukunftsprojekts war<br />
es, zu bisherigen und zukünftigen Planungen sowie weiteren Entwicklungsschwerpunkten das<br />
Meinungsbild der Öffentlichkeit einzuholen und in den Planungsprozess einzubringen. Dies ist<br />
nicht nur geschehen, um genauer auf die Bedürfnisse der Bürger reagieren zu können, sondern<br />
86 Vgl. Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong>: 5ff.<br />
87 Vgl. Scheuvens + Wachten o. J.: 142ff.<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 Teil I: Begründung<br />
auch, um über veränderte Rahmenbedingungen der Planung und der <strong>Stadt</strong>entwicklung aufzuklären<br />
und einen Konsens über die künftigen Ziele und Entwicklungsleitlinien zu erreichen.<br />
In einem breit angelegten <strong>Stadt</strong>teildialog wurden zunächst Planungsgespräche zur <strong>Stadt</strong>teilentwicklung<br />
durchgeführt und in Strukturkonzepten zur <strong>Stadt</strong>teilentwicklung zusammengefasst. Um<br />
die Ergebnisse aus den Planungsgesprächen für die Flächennutzungsplanung nutzbar zu machen,<br />
wurden diese anschließend in einen gesamtstädtischen Kontext gestellt. Hierzu wurden<br />
Anforderungen an die Leitlinien zur Gestaltung der gesamtstädtischen Entwicklung aus Sicht<br />
der <strong>Stadt</strong>teile formuliert, auf deren Grundlage themenbezogene Fachgespräche zur Entwicklung<br />
der Gesamtstadt durchgeführt wurden.<br />
Aufbauend auf einer zusammenfassenden Analyse wurden verschiedene Szenarien zur <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
diskutiert. Es wurde Einigkeit darüber erzielt, das Denkmodell C „Balance finden“<br />
zur Grundlage für die strategische Ausrichtung der <strong>Stadt</strong>entwicklung in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> zu machen.<br />
Bestandsentwicklung sowie die Konzentration auf Zukunftsstandorte mit Impulskraft sind<br />
maßgebliche Leitlinien für die <strong>Stadt</strong>entwicklung in den altindustriellen nördlichen <strong>Stadt</strong>teilen. Im<br />
Süden und am Rand ist eine Strategie der maßvollen Arrondierung und Konsolidierung der<br />
<strong>Stadt</strong>teilinfrastruktur zu verfolgen. Der <strong>Stadt</strong>mittelpunkt ist gesamtstädtischer Entwicklungsschwerpunkt<br />
zur Ausprägung eines regionalen Standortprofils. In der Konsequenz zielt dieses<br />
Denkmodell auf eine Ausbildung unterschiedlicher, sich ergänzender <strong>Stadt</strong>teilprofile ab. Die<br />
Nutzung und Sicherung zukünftiger Entwicklungschancen in allen <strong>Stadt</strong>teilen bleibt gewährleistet,<br />
wobei eine Verringerung der räumlichen Disparitäten langfristig möglich erscheint.<br />
Die Identität und Eigenständigkeit der Ortsteile, die kennzeichnend für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
ist, spielt als Bezugspunkt für die Bevölkerung eine wichtigere Rolle als die Gesamtstadt. Die<br />
historisch gewachsene dezentrale Siedlungs- und Zentrenstruktur birgt das Potenzial für eine<br />
räumlich ausgewogene und nachhaltige Entwicklung, weil einerseits viele Grundversorgungseinrichtungen<br />
wohnortnah zur Verfügung gestellt werden können und sich andererseits die unterschiedlichen<br />
Angebots- und Nutzungsprofile der Zentren im gesamtstädtischen Kontext ergänzen<br />
können.<br />
Leitziel der zukünftigen <strong>Stadt</strong>entwicklung ist damit grundsätzlich die Bereitstellung eines angemessenen<br />
Entwicklungsspielraums in allen <strong>Stadt</strong>teilen, die somit in ihrer jeweiligen Funktion<br />
gestärkt werden sollen. Die Verteilung von Flächenzuwächsen kann allerdings nicht linear für<br />
alle Ortsteile gleichmäßig erfolgen, sondern mit Ausrichtung auf die jeweilige Größenordnung<br />
des Ortsteils und seiner Schwerpunktfunktion für die Gesamtstadt. Maßstab dabei ist eine ausgewogene<br />
Verteilung der notwendigen Siedlungsflächenzuwächse, aber auch den damit unter<br />
Umständen einhergehenden Belastungen, z. B. im Verkehr und für Infrastrukturaufwendungen.<br />
Unter dem Gebot einer nachhaltigen <strong>Stadt</strong>entwicklung sollen die vorrangige Nutzung von Bestandspotenzialen<br />
und die Revitalisierung ehemals genutzter Standorte im Sinne eines qualitativen<br />
<strong>Stadt</strong>umbaus im Vordergrund stehen, um die erstmalige Inanspruchnahme von Freiraumbereichen<br />
auf ein Minimum zu begrenzen. Das gilt zum einen für die zahlreichen gewerblichen<br />
Strukturwandelflächen und zum anderen auch für leerstandsbedrohte Wohnlagen, die angesichts<br />
sinkender Nachfrage aufgrund verdichteter Bauformen, unzeitgemäßer Zuschnitte,<br />
Ausstattungs- und Modernisierungsmängeln oder Auslaufen öffentlicher Förderbindungen nicht<br />
mehr dauerhaft vermietbar sind.<br />
Qualitativer <strong>Stadt</strong>umbau sichert insgesamt die Auslastung der vorhandenen Infrastruktur. Eine<br />
solche Strategie des qualitativen <strong>Stadt</strong>umbaus schließt auch die Wiedergewinnung von Freiräumen<br />
für den Natur- und Landschaftsschutz sowie für Freizeit und Naherholung mit ein. Dies<br />
betrifft insbesondere die Entwicklungsbereiche entlang der Emscher und des Kanals.<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />
Wirtschaftliche, infrastrukturelle und zunehmend auch sonstige Attraktivitätssteigerungen im<br />
Bereich der weichen Standortfaktoren wie Bildung, Kultur, Natur- und Landschaft, Freizeit,<br />
Wohnumfeld etc. verändern die Anziehungskraft der Städte und Regionen im Wettbewerb um<br />
Einwohner, Kaufkraft und Arbeitsplätze untereinander und wirken sich unmittelbar auf die Zuwanderung<br />
aus. Für <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wird es daher in den nächsten Jahren vor allem darum<br />
gehen, die vorhandenen Qualitäten, die sich aus der Siedlungsstruktur und aus der Lage im<br />
Übergang zur Ballungsrandzone ergeben, zu sichern und im Sinne einer nachhaltigen Strategie<br />
des qualitativen <strong>Stadt</strong>umbaus weiter zu entwickeln.<br />
Aus den entwicklungspolitischen Rahmenbedingungen sowie aus den in den Planungsgesprächen<br />
formulierten Zukunftsvorstellungen der einzelnen <strong>Stadt</strong>teile ergeben sich folgende zukünftige<br />
Handlungsfelder der <strong>Stadt</strong>entwicklung:<br />
� Wohnen:<br />
Maß- und qualitätvoller Neubau, Bestandsentwicklung und <strong>Stadt</strong>umbau als Strategiemix<br />
zur Weiterentwicklung und Profilierung des Wohnstandorts <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>.<br />
� Freiraum:<br />
Sicherung der Durchgängigkeit und siedlungsstrukturierenden Funktion der Grünzüge und<br />
Vernetzung mit dem innerstädtischen Freiraumsystem.<br />
� Arbeiten und Gewerbe:<br />
Konzentration auf die Strukturwandelflächen, Profilierung des Gewerbestandorts und Fokussierung<br />
auf Kompetenzfelder.<br />
� Zentren:<br />
Stärkung der Ortsteilzentren als multifunktionale Orte für Nahversorgung, <strong>Stadt</strong>teilinfrastruktur<br />
und Wohnen.<br />
� <strong>Stadt</strong>gestalt:<br />
Definition von stadtgestalterischen Sorgfaltsbereichen zur Verbesserung der Außenwirkung<br />
und zur Orientierung im <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />
Im Nachfolgenden werden die für den FNP relevanten Kernaussagen des Zukunftsprojekts bezogen<br />
auf die einzelnen Handlungsfelder wiedergegeben. Auf eine Thematisierung des Handlungsfelds<br />
<strong>Stadt</strong>gestalt wird in diesem Zusammenhang verzichtet, da die Darstellungen des<br />
neuen FNPs keine Steuerungsmöglichkeiten diesbezüglich zulassen.<br />
4.2.1. Handlungsfeld Wohnen<br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> muss sich langfristig als attraktiver Wohnstandort weiterentwickeln, um Abwanderungstendenzen<br />
entgegen zu wirken und um die Zahl der Zuzüge konstant zu halten. Entscheidend<br />
hierfür ist ein attraktives und nachfragegerechtes Wohnraumangebot in allen Teilmärkten.<br />
Neben der Gebäudequalität ist das Wohnumfeld ein wesentlicher Entscheidungsfaktor<br />
für einen neuen Wohnstandort. Sowohl im Bestand als auch bei der Entwicklung neuer Wohnbauflächen<br />
ist daher auf eine gute Freiflächenausstattung, eine hinreichende Ausstattung mit<br />
Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen sowie kurze Wege zu achten.<br />
Um die Inanspruchnahme von Freiraum für Wohnbauzwecke zu reduzieren, ist der Wiedernutzung<br />
von geeigneten Brachflächen in integrierten Lagen prinzipiell Vorrang vor der Entwicklung<br />
neuer Baugebiete einzuräumen. Über behutsame Arrondierungen sowie über die Realisierung<br />
von überschaubaren Einheiten in integrierten Lagen kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> die Einbindung<br />
neuer Wohnstandorte in die <strong>Stadt</strong>teile deutlich verbessern. Zudem bietet dies vor dem<br />
Hintergrund des demographischen Wandels und der rückläufigen Bevölkerungszahl die Mög-<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 Teil I: Begründung<br />
lichkeit, auch in Zukunft Infrastruktureinrichtungen besser auszulasten und die so neu geschaffenen<br />
Wohnstandorte besser in die <strong>Stadt</strong>teile zu integrieren.<br />
Im Folgenden werden die im Zukunftsprojekt formulierten Leitlinien für das Handlungsfeld Wohnen<br />
näher beschrieben. Auf die Leitlinien<br />
� Qualitativen <strong>Stadt</strong>umbau angehen!<br />
� Langfristig Überkapazitäten abbauen!<br />
wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen, da der FNP 2025 zur Umsetzung dieser Leitlinien<br />
keine konkreten Steuerungsmöglichkeiten zulässt.<br />
Vorrang für integrierte Lagen!<br />
Das Wohnen soll vor allem im Umkreis der <strong>Stadt</strong>teilzentren attraktiver werden und zur Stabilisierung<br />
der Mantelbevölkerung im Einzugsbereich der <strong>Stadt</strong>teilzentren beitragen. Gerade vor<br />
dem Hintergrund rückläufiger Bevölkerungszahlen und der Auswirkungen des demografischen<br />
Wandels auf die altersspezifischen Anforderungen an die Infrastruktur, wie zum Beispiel Spiel-<br />
und Sportplätze, Kindergärten, Schulen oder Pflegeplätze, bekommen die Infrastrukturfolgebedarfe<br />
von Neuausweisungen ein höheres Gewicht. Die Infrastrukturfolgebedarfe sollten soweit<br />
wie möglich über vorhandene Infrastruktureinrichtungen abgedeckt werden können. Infolgedessen<br />
sind neue Wohngebiete in erster Linie in zumutbarer Entfernung zu den bestehenden<br />
Ortsteilzentren vorzusehen.<br />
Die großzügige Ausweisung von Wohngebieten hat in der Vergangenheit häufig dazu geführt,<br />
dass diese sich nur schwer in die gewachsenen <strong>Stadt</strong>teilstrukturen einfügen konnten. Über behutsame<br />
Arrondierungen statt isolierter Neuausweisungen sowie über die Realisierung von überschaubaren<br />
Einheiten in integrierten Lagen kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> die Einbindung<br />
neuer Wohnstandorte in die <strong>Stadt</strong>teile deutlich verbessern und sich damit auch von der Praxis<br />
der Nachbarstädte im Sinne eines eigenen Wohnstandortprofils absetzen.<br />
Eigenheimangebote vor allem im innerstädtischen Bereich schaffen!<br />
Der Eigenheimmarkt wird in den nächsten Jahren an Dynamik verlieren. Der demografische<br />
Effekt wird dazu führen, dass die Altersklasse der typischen Eigenheimerwerber zahlenmäßig<br />
deutlich zurückgehen wird. In der Regel sind Eigenheimerwerber am ehesten bereit, auf der<br />
Suche nach dem geeigneten Objekt <strong>Stadt</strong>grenzen zu überschreiten. In der Vergangenheit haben<br />
sie in großem Umfang zum positiven Wanderungssaldo der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> beigetragen.<br />
Für die Bevölkerungsentwicklung von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wird es daher entscheidend sein,<br />
inwiefern es der <strong>Stadt</strong> gelingt, kurz- bis mittelfristig noch von der Nachfrage auf dem Eigenheimmarkt<br />
zu profitieren. Hierfür ist es erforderlich, innerhalb der nächsten Jahre entsprechend<br />
attraktive Baugebiete an den Markt zu bringen, die darüber hinaus hohen Ansprüchen an die<br />
integrierte Lage, an den Städtebau sowie an die Qualität des Freiraums und des Wohnumfelds<br />
genügen.<br />
Bereits mittelfristig ist ein verschärfter Qualitätswettbewerb auf dem Markt selbst genutzter Eigenheime<br />
zu erwarten, in dem vor allem Angebote mit einem konkurrenzfähigen Preis-<br />
/Leistungsverhältnis und mit hoher städtebaulichen Qualität, vor allem im innerstädtischen Bereich<br />
und im Quartierszusammenhang, eine gute Chance haben werden. In Erwartung einer<br />
steigenden Nachfrage nach qualitätvollen und individuellen Eigenheimangeboten sollte der<br />
Realisierung von kleinen Wohngebieten, die die Bildung von Quartieren und Nachbarschaften<br />
ermöglichen, Vorrang eingeräumt werden.<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />
Zielgruppenspezifische und individuelle Wohnangebote ermöglichen!<br />
Die Zielgruppenorientierung von Wohnungsangeboten wird immer wichtiger. Modellhafte Neubauvorhaben<br />
sind geeignet, um das Profil des Wohnstandorts <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> zu schärfen. Das<br />
könnten zum Beispiel Wohnprojekte am Wasser, beispielhafte Umbauprojekte, gemeinschaftliche,<br />
generationenübergreifende Wohnmodelle oder Wohnprojekte im Niedrigenergiestandard<br />
sein. Der innerstädtische Bereich bietet darüber hinaus gute Voraussetzungen für freizeitorientiertes<br />
Wohnen oder für Service-Wohnen.<br />
4.2.2. Handlungsfeld Freiraum<br />
Das Freiraumsystem der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wird durch die beiden in Nord-Süd-Richtung<br />
verlaufenden regionalen Grünzüge E und F des Emscher Landschaftsparks sowie ein dichtes<br />
innerstädtisches Netz von Freiflächen geprägt. Das <strong>Stadt</strong>gebiet umfasst ein großes Spektrum<br />
unterschiedlicher Landschaftsräume, worunter sowohl Räume mit intensiver landwirtschaftlicher<br />
Nutzung und anthropogener Überformung durch Verkehrs- und Leitungstrassen, als auch Räume<br />
mit vielfältigem Nutzungsmuster und hoher Erlebnisqualität fallen. Die unterschiedlichen<br />
Landschaftsräume, die im Norden durch das Wasser und im Süden durch eine bewegte Topografie<br />
gekennzeichnet werden, bieten ausreichend Ansatzpunkte, um die Freiräume als ökologische<br />
Ausgleichsräume mit ihren Freiraumfunktionen langfristig zu erhalten, zu sichern und in<br />
ihrer Qualität zu verbessern.<br />
Die wesentlichen Zielaussagen zur Freiraumentwicklung ergeben sich aus den landschaftsplanerischen<br />
und naturschutzrechtlichen Vorgaben. Das Leitbild zur gesamträumlichen Entwicklung<br />
des Freiraumsystems zielt darauf ab, ein durchgängiges Freiraumsystem zu entwickeln,<br />
das im landschaftsbezogenen Freiraum auf der Weiterentwicklung der Regionalen Grünzüge<br />
aufbaut. Die vereinzelt im Siedlungsraum liegenden Freirauminseln sollen dabei geschützt und<br />
in das Freiraumsystem integriert werden, um unter anderem für die landschaftsbezogene und<br />
naturverträgliche Naherholung ausreichend dimensionierte und gut erreichbare Freiräume zu<br />
sichern.<br />
Im Folgenden werden die im Zukunftsprojekt formulierten Leitlinien für das Handlungsfeld Freiraum<br />
im Einzelnen beschrieben.<br />
Erhalt und Stärkung der siedlungsgliedernden Freiraumfunktion!<br />
Die Grünzüge E und F des Emscher Landschaftsparks stellen das Grundgerüst des Freiraumsystems<br />
dar und erfüllen eine siedlungsgliedernde Funktion im regionalen Maßstab. Der Sicherung,<br />
Optimierung und Rückführung von Freiräumen zur Gewährleistung der Durchgängigkeit<br />
des gesamtstädtischen Freiraums, insbesondere im Bereich der Grünzüge, kommt daher eine<br />
große Bedeutung zu. Eine weitere Siedlungsflächenentwicklung im Bereich der Grünzüge sollte<br />
unbedingt vermieden werden. Besonderes Augenmerk ist auf die Gestaltung der Siedlungsränder<br />
zu richten.<br />
Ein weiterer prioritärer Handlungsraum wird in der Sicherung und Aufwertung des Teilraums<br />
„Engstelle <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>-Herne“ gesehen. Das Kompensationsflächenkonzept benennt diesen<br />
Raum als Vorranggebiet für die Kompensationsumsetzung mit Prioritätsstufe 2.<br />
Die siedlungsgliedernde Funktion des Freiraums setzt sich auf der Ortsteilebene fort. Der Landschaftsraum<br />
reicht vielerorts bis weit in die Siedlungsbereiche hinein. Die Verknüpfung der Regionalen<br />
Grünzüge E und F mit den innerstädtischen Freiflächen soll insgesamt verbessert<br />
werden. Vorrangige Handlungsräume sind der Grünzug Ickern-Deininghauser Bach, die Grüne<br />
Achse Landwehrbach, die Grünverbindung zwischen den Grünzügen E und F im Bereich des<br />
Seite 60
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 Teil I: Begründung<br />
<strong>Stadt</strong>mittelpunkts sowie die Anbindung des <strong>Stadt</strong>teils Habinghorst an den Rhein-Herne-Kanal.<br />
Auch die Verbesserung der Vernetzung von Grünanlagen südlich der <strong>Castrop</strong>er Altstadt vom<br />
Grünzug Erin über den <strong>Stadt</strong>garten bis zum ehemaligen Rennbahngelände ist zu nennen.<br />
Wichtige Zugangssituationen von der Siedlung in die Landschaft, die auch im Rahmen der Flächennutzungsplanung<br />
gesichert werden können, werden in bisher als gewerbliche Baufläche<br />
dargestellten Brachen am Kanal (Rütgers/ChemSite) sowie im Grünzug nördlich von Merklinde<br />
gesehen. Die siedlungsgliedernde Funktion des Grünzugs zwischen Merklinde im Süden sowie<br />
Obercastrop und Schwerin im Norden ist durch die Trasse der L654n und jüngste Entwicklungen<br />
im Wohnungsbau schon stark beeinträchtigt. Der Raum wird durch den Weiterbau der<br />
L654n sowie Infrastruktur- und Gewerbeflächenentwicklungen im Bereich Stahlbaustraße in<br />
Zukunft noch eher eine Zunahme der Belastungen erfahren. Der verbleibende grüne Saum zwischen<br />
den <strong>Stadt</strong>teilen sollte in seinem Bestand gesichert und landschaftspflegerisch aufgewertet<br />
werden, sodass er als stadträumliche Zäsur erkennbar bleibt.<br />
„Sprung über die Emscher“ zum Entwicklungskonzept werden lassen!<br />
Der Sprung über die Emscher muss deutliche Aufwertungsimpulse auch für die angrenzenden<br />
Wohnlagen entfalten. Ausgehend vom neuen Emschertal sollten vorhandene Lagen mit gleichem<br />
Qualitätsanspruch aufgewertet werden. Aus dem „Sprung über die Emscher“ muss ein<br />
Entwicklungskonzept für den Norden werden.<br />
Weiterentwicklung landschaftsräumlicher Charakteristika!<br />
Die zahlreichen unterschiedlichen Landschaftstypen von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> sollen in ihren natur-<br />
und kulturräumlichen Eigenarten bewahrt und gefördert werden.<br />
Sicherung und Verbesserung der landschaftsbezogenen Naherholung!<br />
Für die landschaftsbezogene und naturverträgliche Naherholung sind ausreichend dimensionierte<br />
und gut erreichbare Freiräume zu sichern. Die Qualität der klassischen Naherholungsgebiete<br />
<strong>Castrop</strong>er Holz und Grutholz ist zu sichern und in Teilbereichen zu verbessern. Mittel- bis<br />
langfristig besteht die Chance, das Naherholungsgebiet <strong>Castrop</strong> Holz über den Landschaftspark<br />
Bladenhorst bis an den Rhein-Herne-Kanal heranzuführen. Der Industriewald auf Victor III/IV,<br />
der im FNP als Waldfläche dargestellt werden soll, bietet die Möglichkeit, den Ortsteil Ickern an<br />
das Naherholungsgebiet Grutholz/Deininghauser Bach besser anzubinden.<br />
Große Potenziale in Bezug auf die Naherholung bieten die Landschaftsräume am Kanal. Hier<br />
gilt es, neue Freiräume für eine aktive Freizeitgestaltung zu schaffen, die zur Profilierung <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>s<br />
beitragen können. Das Wasserquartier Pöppinghausen soll zu einem Sport- und<br />
Freizeitschwerpunkt mit regionaler Ausstrahlung werden. Die Kanalinsel soll zu einem Sport-<br />
und Freizeitschwerpunkt mit starkem Bezug zum <strong>Stadt</strong>teil Henrichenburg werden.<br />
Sicherung und Verbesserung der ökologischen Freiraumfunktionen!<br />
Das Freiraumsystem von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist sehr stark anthropogen überformt und in Teilbereichen<br />
hohen Belastungen durch Verlärmung, Schadstoffeintrag und Zerschneidung ausgesetzt.<br />
Die Verringerung und Aufwertung insbesondere solcher Freiräume, die ein hohes Entwicklungspotenzial<br />
für den Biotop- und Artenschutz aufweisen, sollte daher angestrebt werden. Der<br />
Stärkung linearer Strukturen als Vernetzungskorridore kommt dabei eine Schlüsselfunktion zur<br />
Förderung von Wechselbeziehungen zwischen ökologisch bedeutsamen Freiräumen zu. Die<br />
ökologische Bedeutung von Fließgewässern, die im Zuge des Umbaus des Emschersystems<br />
aufgewertet werden, sollte durch die Entwicklung von Pufferzonen gestärkt werden.<br />
Seite 61
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />
4.2.3. Handlungsfeld Arbeiten und Gewerbe<br />
Durch den Rückzug aus der Montanindustrie hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> in den letzten 25<br />
Jahren eine große Zahl von Arbeitsplätzen im sekundären Sektor verloren. Diese konnten nur<br />
teilweise durch die positiven Entwicklungen im tertiären Sektor kompensiert werden. Der Strukturwandel<br />
und der Standortwettbewerb der Regionen werden auch in den kommenden Jahren<br />
die zentrale Herausforderung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> sein. Ziel ist es, den Standort <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
zukunftsfähig weiter zu entwickeln, verbunden mit einer deutlichen Verbesserung<br />
der Beschäftigungssituation, einem verbesserten Lebensstandard, einem anspruchsvollen Kultur-,<br />
Freizeit, und Konsumangebot sowie einer Forschungs- und Weiterbildungsinfrastruktur.<br />
Die wesentlichen Richtungsentscheidungen für die zukünftige Entwicklung des Gewerbestandorts<br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> sind bereits im positiven Sinne getroffen worden. Die <strong>Stadt</strong> wird sich auf<br />
die gewerbliche Wiedernutzung der Strukturwandelflächen konzentrieren, die allerdings zum<br />
Teil Entwicklungshemmnissen unterliegen. Insbesondere die großräumige infrastrukturelle Erschließung<br />
weist Defizite auf, die zu Vermarktungsproblemen bzw. zu Belastungen umliegender<br />
Wohngebiete durch den Schwerlastverkehr führt. Die Beseitigung dieser Defizite muss die Strategie<br />
zur Wiedernutzung gewerblicher Brachflächen notwendigerweise begleiten.<br />
Verbesserung der Beschäftigungssituation!<br />
Die Beschäftigungssituation in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist mittel- bis langfristig zu verbessern. Der Arbeitsplatzverlust<br />
durch den Zusammenbruch der Montanindustrie wurde in der Vergangenheit<br />
vor allem durch neue Arbeitsplätze in der Region kompensiert, sodass die Arbeitslosenquote in<br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> heute sogar unter dem Ruhrgebietsmittel liegt. Diese relativ günstige Situation<br />
resultiert allerdings in erster Linie aus der Attraktivität als Wohnstandort bei gleichzeitig sehr<br />
guter Einbindung in das regionale Autobahnnetz, sodass ein tägliches Pendeln zum Arbeitsplatz<br />
möglich ist. Die Arbeitsmarktzentralität der <strong>Stadt</strong> ist dementsprechend im regionalen Vergleich<br />
relativ niedrig. <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> kann sich aber nicht allein als attraktiver Wohnstandort<br />
profilieren, sondern muss auch im gewerblichen Bereich ein ausreichendes Arbeitsplatzpotenzial<br />
bereitstellen.<br />
Beseitigung der Defizite in der großräumigen verkehrlichen Erschließung!<br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist sehr gut in das regionale Fernstraßennetz eingebunden. Die großräumige<br />
verkehrliche Erschließung der zukünftigen gewerblichen Entwicklungsbereiche ist jedoch nicht<br />
optimal. Das betrifft insbesondere die Logistikfläche Ickern I/II, Teilflächen der Industrieachse<br />
Nord sowie die Zechenbrache Graf Schwerin III/IV. Im Rahmen des Masterplans Mobilität sind<br />
daher die Straßenbauprojekte B 474n, L 654n sowie der Ausbaustandard der B 235 im Bereich<br />
<strong>Stadt</strong>mittelpunkt/Habinghorst insbesondere vor dem Hintergrund ihrer Funktion für die großräumige<br />
Erschließung der gewerblichen Entwicklungsflächen zu prüfen und zu bewerten.<br />
Strategische Ausrichtung auf Kompetenzfelder!<br />
Die strategische Ausrichtung auf Kompetenzfelder steht für Spezialisierung, thematische Konzentration<br />
und das Bündeln von Kräften. Die in der Zielvereinbarung von Emscher-Lippe-Allianz<br />
und Land NRW festgeschriebenen Kompetenzfelder sind für die zukünftige Entwicklungsstrategie<br />
maßgeblich und für <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> auszuformulieren. Für <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> sind die relevanten<br />
Führungsbranchen die Neue Chemie, der Industrie-Service, die Gesundheitswirtschaft und<br />
die Freizeitwirtschaft.<br />
Zentrale Handlungsfelder werden im Bereich Mittelstand und Gründung sowie in der Entwicklung<br />
von Zukunftsstandorten gesehen. Während es im Bereich der Chemie für <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 Teil I: Begründung<br />
vor allem darum geht, die vorhandenen Arbeitsplätze am Standort langfristig zu sichern, wird<br />
die Notwendigkeit herausgestellt, insbesondere im Bereich der Gesundheitswirtschaft sehr zügig<br />
Position zu beziehen und sich in Abgrenzung zu anderen Ruhrgebietsstädten auf die Themenfelder<br />
Logistik und Komplementärmedizin zu spezialisieren. Gerade in Bezug auf die Besetzung<br />
des Kompetenzfelds der Gesundheitswirtschaft ist die Standortkonkurrenz zu den südlichen<br />
Nachbarstädten von Bedeutung.<br />
Konzentration auf Strukturwandelflächen!<br />
Bereits im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des GEP ergab die Prognose des zukünftigen<br />
Gewerbeflächenbedarfs kein über die vorhandenen Reserven hinausgehendes Erfordernis<br />
zur Darstellung neuer gewerblicher Flächen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wird sich in den<br />
nächsten Jahren strategisch auf die Revitalisierung der Strukturwandelflächen konzentrieren,<br />
die einen räumlichen Schwerpunkt im Norden der <strong>Stadt</strong> haben.<br />
Die Zielsetzungen zur gewerblichen Wiedernutzung, die Aufbereitung und großräumige Erschließung<br />
der Flächenpotenziale entlang der Industrieachse Nord sind bereits weit fortgeschritten.<br />
Die Defizite in der großräumigen Erschließung und der Anbindung der Flächen an das überörtliche<br />
Straßennetz sind zu beseitigen. Mögliche Konkurrenzstandorte sind in <strong>Castrop</strong>-<br />
<strong>Rauxel</strong> auszuschließen und nach Möglichkeit im Rahmen der Kooperation in der Emscher-<br />
Lippe-Region restriktiv zu behandeln.<br />
Bestandssicherung und -pflege!<br />
Neben der strategischen Ausrichtung auf Kompetenzfelder ist in der Gewerbeplanung auch<br />
Querschnittsorientierung gefragt. Die Sicherung von Standorten und Entwicklungsmöglichkeiten<br />
ist auch in der Lage internes Wachstum mit Beschäftigungsimpulsen zu schaffen. Es kommt<br />
darauf an, internes Wachstum und Vermarktung nach außen besser miteinander zu kombinieren.<br />
Ein wichtiges Handlungsfeld der Bestandssicherung ist der Umgang mit Gemengelagen. Die<br />
genaue Kenntnis über die Mikrostandorte seitens der planenden Verwaltung ist daher notwendig.<br />
Die Sicherung guter Nachbarschaften zwischen Wohnen und Arbeiten ist für viele Unternehmen<br />
unabdingbare Voraussetzung. Kommunale Planungsinstrumente sollten überprüft werden,<br />
inwiefern sie möglicherweise eine unerwünschte Restriktion für Gewerbebetriebe in Gemengelagen<br />
darstellen. Zukünftig soll eine stärkere Nähe von Wohnen und Arbeiten im Bestand<br />
wie auch in neuen Quartieren ermöglicht werden.<br />
Gewerbestandorte und <strong>Stadt</strong>teile gemeinsam entwickeln!<br />
Wohnen und Arbeiten gehören in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> seit jeher eng zusammen. War die Nachbarschaft<br />
von <strong>Stadt</strong>teil und Industriebetrieb früher häufig problembehaftet, so bietet sich heute –<br />
nach dem Rückzug des Bergbaus und der Montanindustrie – die Chance, das Nebeneinander<br />
von Wohnen und Arbeiten neu zu definieren.<br />
Die Strukturwandelflächen im Norden der <strong>Stadt</strong> werden im Rahmen des Gesamtkonzepts Industrieachse<br />
Nord mit verschiedenen Standortprofilen für eine gewerbliche Nachnutzung aufbereitet.<br />
In unmittelbarer Nähe zu den <strong>Stadt</strong>teilen Habinghorst, Ickern und <strong>Rauxel</strong> entstehen neue<br />
Gewerbegebiete, vorrangig für mittelständische Unternehmen aus Produktion und Handwerk,<br />
aber auch für nicht störendes Kleingewerbe und moderne Dienstleister. Diese Nutzungen sind<br />
zu einem Teil mit Wohnnutzungen kompatibel und können einen wichtigen Beitrag dazu leisten,<br />
die neu entstehenden Quartiere an der Industrieachse Nord in die gewachsene <strong>Stadt</strong>teilstruktur<br />
einzubinden.<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />
Eine ähnlich wichtige Rolle erfüllt die Zechenbrache Graf Schwerin, deren Reaktivierung die<br />
Aufgabe stellt, <strong>Stadt</strong>teil und Gewerbeareal gemeinsam weiter zu entwickeln. Die Realisierung<br />
des Scharnierstandorts im Eingangsbereich und die Herstellung der Grünverbindung über das<br />
Gelände bis zur Halde Schwerin sind dazu geeignet, den Gewerbestandort funktional und strukturell<br />
in den <strong>Stadt</strong>teil zu integrieren.<br />
4.2.4. Handlungsfeld Zentren<br />
Für eine räumlich ausgewogene Entwicklung des <strong>Stadt</strong>gebiets ist die Funktionsfähigkeit des<br />
Hauptzentrums Altstadt und der <strong>Stadt</strong>teilzentren von großer Bedeutung. Während die Altstadt<br />
einen großen Teil der mittelzentralen Funktionen für die Gesamtstadt erfüllt, kommt den <strong>Stadt</strong>teilzentren<br />
die Aufgabe der Grundversorgung für die <strong>Stadt</strong>teile zu. Darüber hinaus sind die<br />
<strong>Stadt</strong>teilzentren wichtige Identifikationspunkte der einzelnen <strong>Stadt</strong>teile, in denen Infrastruktur<br />
sowie soziale und kulturelle Einrichtungen gebündelt sind.<br />
Als langfristiger Orientierungsrahmen für die Entwicklung der städtischen Zentren und des Einzelhandels<br />
im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet wurde das Zentren- und Einzelhandelskonzept beschlossen,<br />
in dem die zentralen Versorgungsbereiche festgelegt und Ziele für deren Entwicklung formuliert<br />
werden.<br />
Die Stärkung der Zentren muss auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen. Wichtige Bausteine bei<br />
der Neuaufstellung des FNP sind die Stärkung des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels<br />
innerhalb der bestehenden Zentren durch die Darstellung von entsprechenden Entwicklungsflächen<br />
und die Stabilisierung der Mantelbevölkerung im Einzugsbereich durch die Bündelung des<br />
Angebots an Wohnbauland im Umfeld der <strong>Stadt</strong>teilzentren.<br />
Priorität für das Hauptzentrum Altstadt!<br />
Als Hauptzentrum von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> genießt die Altstadt Priorität, insbesondere in Bezug auf<br />
mittelzentrale Funktionen. Die Anstrengungen zur Stärkung des Einzelhandelsstandorts, der<br />
Verbesserung der <strong>Stadt</strong>gestalt und der Aufenthaltsqualität sowie des innenstadtnahen Wohnens<br />
sind auf das Hauptzentrum zu fokussieren. Da mit der Verlagerung der Verwaltungsfunktionen<br />
an den <strong>Stadt</strong>mittelpunkt wichtige Frequenzbringer für die Altstadt fehlen und zudem mit<br />
dem Sonderstandort Siemensstraße eine verkaufsflächenstarke Konkurrenz mit zentrenrelevantem<br />
Sortiment besteht, ist die Altstadt über die Einzelhandelsfunktion hinaus in den Bereichen<br />
Veranstaltungen, Events, Bildung und Kultur zu stärken. Die Konzentration auf das Hauptzentrum<br />
ist nicht zuletzt wichtige Voraussetzung für die Fortsetzung der Unterstützung durch das<br />
Land NRW im Rahmen von Initiativen wie „Ab in die Mitte“ oder „<strong>Stadt</strong> macht Platz“.<br />
Stärkung der Einzelhandelsfunktion!<br />
Der Fachbeitrag Nahversorgung 88 stellt für alle Nahversorgungsbereiche außer Habinghorst<br />
und Henrichenburg eine unterdurchschnittliche Ausstattung mit Verkaufsflächen je Einwohner<br />
fest. Unter der Annahme, dass Betriebe aufgrund geringer Verkaufsflächen oder nicht zukunftsfähiger<br />
Sortiments- und Betriebsstrukturen aufgegeben werden, wird sich die Versorgungssituation<br />
auch unter der Berücksichtigung rückläufiger Einwohnerzahlen verschlechtern. Neue<br />
Standorte sollen auf Entwicklungsflächen nach Möglichkeit innerhalb der bestehenden Nahversorgungszentren<br />
realisiert werden.<br />
Mögliche Entwicklungsflächen sind daher nach den Kriterien der Zentrenverträglichkeit, der<br />
Verbesserung der wohnortnahen Versorgung, der integrierten Lage und Verbesserung der fuß-<br />
88 Vgl. Jansen 2006<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 Teil I: Begründung<br />
läufigen Erreichbarkeit sowie der Stärkung des vorhandenen Einzelhandels zu bewerten. Periphere<br />
Einzelhandelsstandorte sind konsequent auszuschließen.<br />
Stabilisierung der Mantelbevölkerung!<br />
Um die Tragfähigkeit von Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen zu sichern, muss neben<br />
der Standortsicherung eine Stabilisierung der Mantelbevölkerung angestrebt werden. Auch vor<br />
dem Hintergrund des demografischen Wandels ist es notwendig darauf hinzuwirken, dass auch<br />
in Zukunft ein Großteil der Bevölkerung die Infrastruktureinrichtungen fußläufig erreichen kann.<br />
Ein hoher Anteil des zu erwartenden Wohnbaulandbedarfs soll daher im unmittelbaren Umfeld<br />
leistungsfähiger Ortsteilzentren gebündelt werden, insbesondere in Henrichenburg, Habinghorst,<br />
Ickern, <strong>Castrop</strong> und Schwerin. Die Entwicklung neuer Wohngebiete außerhalb der Siedlungsschwerpunkte<br />
sollte auf das für die Eigenentwicklung der nicht integrierten Ortslagen notwendige<br />
Maß begrenzt werden. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung der Ortsteile Dingen<br />
und Pöppinghausen.<br />
Städtebauliche und gestalterische Aufwertung der Ortsteilzentren!<br />
Die Entwicklung von Wohnbauflächen im Umfeld der Ortsteilzentren und die Sicherung und<br />
Erweiterung von vorhandenen nahversorgungsrelvanten Einzelhandelsstandorten muss einhergehen<br />
mit einer gestalterischen und stadträumlichen Aufwertung der <strong>Stadt</strong>teilmitten. Die Aufenthaltsqualität<br />
öffentlicher Räume und Plätze sowie die fußläufige Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen<br />
sind zu verbessern. Besonderes Augenmerk ist auf die Gestaltung von Freiflächen,<br />
des öffentlichen Raumes und auf die Anordnung von Anlagen des fließenden und ruhenden<br />
Verkehrs zu legen.<br />
4.3. Leitlinien und Ziele für die <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
Die im Rahmen der Neuaufstellung des FNPs 2025 ausgearbeiteten Leitlinien und Ziele für die<br />
Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> sollen aufzeigen, wohin sich die <strong>Stadt</strong> in den nächsten<br />
15 Jahren entwickeln kann und will. Die Festlegung der Ziele wird dabei von verschiedenen<br />
grundlegenden Faktoren beeinflusst.<br />
Wie mit dem Zukunftsprojekt bereits deutlich geworden ist, stehen das Leitbild „Balance finden“<br />
im Sinne der europäischen, durchmischten <strong>Stadt</strong> sowie die Wünsche und Bedürfnisse der Einwohner<br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>s im Mittelpunkt dieser Überlegungen. Dabei müssen die Ansprüche<br />
zukünftiger Generationen vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung sowie die Rahmenbedingungen,<br />
die sich aus der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung, den planerischen<br />
Vorgaben des Bundes, des Landes und der Region, Fachplanungen sowie der finanziellen<br />
Lage der <strong>Stadt</strong> ergeben, bei der Formulierung der Zielvorgaben berücksichtigt werden.<br />
Die Leitlinien und Ziele für die zukünftige Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>, die sich zusätzlich<br />
auf die für die <strong>Stadt</strong>entwicklung relevanten Untersuchungen, Fachbeiträge, Gutachten<br />
und Prognosen stützen, lassen sich in insgesamt vier Themenschwerpunkte einordnen:<br />
� Wohnen<br />
� Freiraum, Klima und Umwelt<br />
� Wirtschaft<br />
� Infrastruktur<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />
4.3.1. Themenschwerpunkt Wohnen<br />
Die zukünftige Entwicklung von Wohnbauflächen muss die speziellen Bedarfe der Bevölkerung<br />
und die speziellen Markterfordernisse berücksichtigen und entsprechend Wohnbauflächen an<br />
attraktiven und integrierten Standorten bereitstellen. Ziel ist es, ein zielgruppengerechtes Wohnangebot<br />
zu sichern, das auch im Wettbewerb mit umliegenden Gemeinden besteht und dazu<br />
beiträgt, weitere Abwanderungen zu verhindern.<br />
Für den Themenschwerpunkt Wohnen ergeben sich die allgemeinen Hauptziele:<br />
� Bedarfsgerechte Wohnbauflächenentwicklung<br />
� Innenentwicklung vor Außenentwicklung<br />
� Stärkung der Wohnqualität<br />
� Bereitstellung individueller Wohnangebote<br />
4.3.2. Themenschwerpunkt Freiraum, Klima und Umwelt<br />
Die Berücksichtigung der Belange von Freiraum, Klima und Umwelt im Rahmen der zukünftigen<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung bildet eine wesentliche Grundlage für die Sicherung der Qualitäten der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> und die Schonung wichtiger Ressourcen. Aufgabe der <strong>Stadt</strong>entwicklung muss<br />
es sein, einen aktiven Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz zu leisten. Die Förderung<br />
der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern leistet einen wichtigen Beitrag<br />
zur Erfüllung dieser Aufgabe. Darüber hinaus besteht im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung<br />
die Notwendigkeit, Freiräume als ökologische Ausgleichsräume für den Siedlungsraum und die<br />
Freiraumfunktionen für Mensch, Natur und Umwelt langfristig zu erhalten, zu sichern und in ihren<br />
Qualitäten zu steigern.<br />
Als Hauptziele des Themenschwerpunkts Freiraum, Klima und Umwelt sind zu nennen:<br />
� Erhalt vorhandener Freiflächen und Schutz ökologisch sensibler Bereiche<br />
� Entwicklung eines zusammenhängenden Freiflächensystems<br />
� Entwicklung zur klimaneutralen <strong>Stadt</strong><br />
� Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe<br />
� Erhalt und Vermehrung von Wald<br />
� Naturnahe Entwicklung der Fließgewässer<br />
4.3.3. Themenschwerpunkt Wirtschaft<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> befindet sich nach wie vor im Strukturwandel. Wichtige Bausteine im<br />
Rahmen des Strukturwandels sind die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben unterschiedlicher<br />
Branchen sowie der Ausbau des Verwaltungs-, Dienstleistungs- und Einzelhandelssektors<br />
in der <strong>Stadt</strong>. Für die Standortentwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist<br />
auch weiterhin die Förderung einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur ein wesentlicher Bestandteil<br />
der <strong>Stadt</strong>entwicklung.<br />
Die allgemeinen Hauptziele für den Themenschwerpunkt Wirtschaft sind:<br />
� Ermöglichung von Neuansiedlungen durch die bedarfsgerechte Bereitstellung von Gewerbeflächen<br />
� Bestandsentwicklung durch Stärkung der vorhandenen Standorte<br />
� Stärkung der Zentrenstruktur im Sinne der „<strong>Stadt</strong> der kurzen Wege“<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025 Teil I: Begründung<br />
4.3.4. Themenschwerpunkt Infrastruktur<br />
Die infrastrukturelle Ausstattung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> hat einen wesentlichen Einfluss auf<br />
die Wohn- und Wirtschaftsentwicklung. Daher ist es unter anderem Aufgabe des FNP 2025 die<br />
planerischen Voraussetzungen für die Anpassung der Infrastruktur an die Entwicklung der Siedlungsstruktur<br />
zu schaffen.<br />
Für den Themenschwerpunkt Infrastruktur ergeben sich die allgemeinen Hauptziele:<br />
� Bedarfsorientierter Umbau der sozialen Infrastruktur<br />
� Qualität statt Quantität<br />
� Ausbau eines stadt- und umweltverträglichen Verkehrs im Sinne der „<strong>Stadt</strong> der kurzen<br />
Wege“<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 4. Vorgaben für den Flächennutzungsplan 2025<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
5. Begründung der Planinhalte des Flächennutzungsplans<br />
5.1. Erläuterungen zu den Darstellungen<br />
Auf der Grundlage der Leitlinien für die <strong>Stadt</strong>entwicklung von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> und den dargestellten<br />
Entwicklungstrends werden im Folgenden die im FNP 2025 enthaltenen Darstellungen<br />
erläutert. Die Darstellungen orientieren sich an den Vorgaben des § 5 Abs. 2 BauGB und berücksichtigen<br />
alle bis zum 31.03.2011 vorliegenden Informationen, Gutachten und Fachbeiträge<br />
sowie die zu diesem Zeitpunkt geltende Beschlusslage.<br />
Im Vergleich zum FNP 1974 wurde im FNP 2025 eine generalisierende Darstellung gewählt. Als<br />
Darstellungsgrenze für flächenbezogene Darstellungen wurde eine Mindestgröße von 1 ha 89<br />
gewählt, die insgesamt zu einer Entfeinerung der Darstellungen und damit verbunden einer<br />
größeren Flexibilität bei der zukünftigen Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> führt. Lediglich<br />
stehende Gewässer werden aufgrund ihrer Bedeutung innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets auch bei einer<br />
geringeren Größe flächenbezogen dargestellt.<br />
5.2. Art der baulichen Nutzung<br />
Im FNP besteht die Möglichkeit, potenzielle und tatsächliche Bauflächen nach ihrer allgemeinen<br />
und ihrer besonderen Nutzungsart zu unterscheiden. Im FNP 2025 werden die für eine Bebauung<br />
vorgesehenen Flächen mit Ausnahme des Industriegebiets im Bereich der Rütgers Germany<br />
GmbH (vgl. Abschnitt 5.2.3) gem. § 1 Abs. 1 BauNVO nach der allgemeinen Art ihrer baulichen<br />
Nutzung in Form von Bauflächen dargestellt:<br />
� Wohnbauflächen<br />
� Gemischte Bauflächen<br />
� Gewerbliche Bauflächen<br />
� Sonderbauflächen<br />
Durch die Darstellung von Bauflächen bleibt die <strong>Stadt</strong> im Hinblick auf die konkrete Festlegung<br />
künftiger Baugebiete flexibel. Darüber hinaus wird das Erfordernis von Planänderungsverfahren<br />
reduziert. Auf der nachfolgenden Stufe der verbindlichen Bauleitplanung sind die Darstellungen<br />
dann zu konkretisieren.<br />
5.2.1. Wohnbauflächen<br />
Die Wohnbauflächen umfassen nach § 1 BauNVO Kleinsiedlungsgebiete, reine Wohngebiete,<br />
allgemeine Wohngebiete und besondere Wohngebiete.<br />
Die Wohnbauflächen können unterschiedliche andere Nutzungen umfassen, die aufgrund ihrer<br />
Kleinteiligkeit nicht die Ausweisung einer eigenen Flächenkategorie rechtfertigen. Hierzu zählen<br />
z. B. Einzelhandelsbetriebe oder nicht störende Gewerbebetriebe, untergeordnete Einrichtungen<br />
für den Gemeinbedarf und kleinere Grünflächen. Diese Mischung ist aus wirtschaftlichen,<br />
verkehrlichen und stadtstrukturellen Gründen sinnvoll, sofern keine Konflikte entgegen stehen.<br />
Bedarf an Wohnbauflächen<br />
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist es erforderlich, die Neuinanspruchnahme<br />
von Freiflächen im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung zu begrenzen. Dies<br />
89<br />
Bei einer Trennung von Bau- oder Grünflächen durch Straßenverkehrsflächen kann es zu einer Unterschreitung<br />
der Mindestgröße von 1 ha kommen.<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
trägt auch der Nachhaltigkeitsstrategie der deutschen Bundesregierung 90 Rechnung, deren Ziel<br />
es ist, die Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr<br />
2020 auf 30 ha pro Tag zu begrenzen, um die wertvolle Ressource Boden angemessen zu<br />
schützen und den ökologischen, ökonomischen und sozialen Folgeproblemen einer übermäßigen<br />
Flächeninanspruchnahme entgegenzuwirken.<br />
Grundlegender Baustein der Wohnbauflächenbedarfsberechnung, die im Rahmen der landesplanerischen<br />
Anpassung mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) als Träger der Regionalplanung<br />
abgestimmt wurde, ist die sich mit dem Planungshorizont des FNP 2025 deckende Bevölkerungsvorausberechnung.<br />
Die Bevölkerungsprognose 2008-2025 zeigt unter Status-quo-<br />
Bedingungen die zu erwartende Entwicklung der Bevölkerung in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> auf. Sie prognostiziert<br />
für das Jahr 2025 eine Bevölkerungszahl von rund 68.400 Einwohnern. Die prognostizierte<br />
Bevölkerungszahl ist gemäß dem Beschluss des <strong>Rat</strong>s vom 05.02.2009 auch die Bevölkerungszielzahl<br />
für das Jahr 2025, an der die künftige Entwicklung neuer Wohnbauflächen und die<br />
Berechnung der weiteren Bedarfe (z. B. an Infrastruktureinrichtungen) zu orientieren ist.<br />
Der zukünftige Bedarf an Wohnbauflächen ergibt sich allerdings nicht allein aus der zahlenmäßigen<br />
Entwicklung der Bevölkerung. Bei der Ermittlung des Bedarfs sind zunächst die Zahl der<br />
wohnungsnachfragenden Privathaushalte sowie der verfügbare Wohnungsbestand zu berücksichtigen.<br />
Darüber hinaus sind zur Abschätzung des Bedarfs an Wohnbauflächen die folgenden Faktoren<br />
zu berücksichtigen:<br />
� Bereits bestehende Defizite zwischen verfügbarem Wohnungsbestand und nachfragenden<br />
Privathaushalten bedingen einen Nachholbedarf.<br />
� Abgänge und Umnutzungen von Wohnungen innerhalb des Wohnungsbestandes erzeugen<br />
einen Ersatzbedarf.<br />
� Die Veränderung der Zahl der wohnungsnachfragenden Privathaushalte verursacht ggf.<br />
einen Neubedarf.<br />
� Steigende Wohnflächenansprüche führen zu einem Auflockerungsbedarf.<br />
Der Trend der Zunahme von kleinen Haushalten mit nur ein bis zwei Personen bedingt eine<br />
stetige Zunahme der Wohnfläche pro Kopf. Mit zunehmendem Wohlstand für breite Bevölkerungsschichten<br />
ist darüber hinaus auch unabhängig von der Haushaltsgröße ein Trend zu einem<br />
steigenden Wohnflächenkonsum feststellbar. Seit den 50er Jahren ist bundesweit eine<br />
kontinuierliche Zunahme der Wohnfläche je Einwohner und eine gleichzeitige Abnahme der<br />
Haushaltsgröße feststellbar.<br />
Auch für die Zukunft ist mit einem weiteren Wachstum des individuellen Wohnflächenkonsums<br />
bei einem gleichzeitigen Rückgang der Haushaltsgröße zu rechnen. Auf der Basis der aktuellen<br />
Bevölkerungsprognose und der durchschnittlichen Haushaltsgröße im Beobachtungszeitraum<br />
2000 bis 2008 wurde in der Wohnbauflächenbedarfsprognose der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ein<br />
Schätzwert der durchschnittlichen Haushaltsgröße für das Zieljahr 2025 ermittelt. Demnach ist<br />
mit einer Abnahme der Haushaltsgröße bis zum Jahr 2025 auf 2,01 Personen zu rechnen.<br />
Eine Folge dieser Entwicklung ist, dass auch bei gleich bleibender oder gar sinkender Bevölkerungszahl<br />
immer mehr Wohnraum nachgefragt wird und die Entwicklung zusätzlicher Wohnbauflächen<br />
erforderlich werden kann.<br />
90 Vgl. Die Bundesregierung (2002): 99ff.<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
Die Wohnbauflächenbedarfsprognose orientiert sich an der Berechnungsmethode des Instituts<br />
für Landes- und <strong>Stadt</strong>entwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen 91<br />
(ILS). Im Rahmen der landesplanerischen Anpassung (vgl. Abschnitt 1.5) wurde mit dem Regionalverband<br />
Ruhr (RVR) als Träger der Regionalplanung vereinbart, dass der nach der ILS-<br />
Methode einzurechnende Nachholbedarf, der sich aus dem bereits bestehenden Defizit zwischen<br />
verfügbarem Wohnungsbestand und nachfragenden Privathaushalten ergibt, nur zur<br />
Hälfte in die Berechnung eingehen sollte, da eine Sättigung auf dem Wohnungsmarkt zu beobachten<br />
ist und die Anzahl der Haushalte und Wohnungen statistische Unsicherheiten beinhaltet<br />
und damit deren Einfluss eingeschränkt wird.<br />
Die Eingangsvariablen und der methodische Aufbau der Flächenbedarfsberechnung für Wohnbauflächen<br />
des RVR ergeben sich aus den Abbildungen 5.1 und 5.2.<br />
Abbildung 5.1: Eingangsvariablen für die Wohnbauflächenbedarfsprognose des RVR 92<br />
Entsprechend der Bedarfsberechnung des RVR wurde der zukünftige Wohnbauflächenbedarf<br />
bis zum Jahr 2025 auf 38,0 ha festgelegt, dem zusätzlich 25 % des durch den RVR ermittelten<br />
Bedarfs an Flächen für Dienstleistungs- und nicht störende Gewerbebetriebe 93 zugeschlagen<br />
wird. Daraus ergibt sich ein Neuausweisungsbedarf für Wohnbauflächen in einer Größe von<br />
insgesamt 40,8 ha.<br />
Die Bedarfsprognose ist Grundlage des Abgleichs mit den Wohnbaulandreserven in den einzelnen<br />
<strong>Stadt</strong>teilen, um den Neuausweisungsbedarf für den FNP zu bestimmen. Sie ist ein unverzichtbares<br />
Element einer sachlichen Diskussion von Entwicklungsperspektiven, bleibt aber abhängig<br />
von der Entwicklung verschiedener Einflussfaktoren, die nicht vollständig abgebildet<br />
werden können. Die Wohnbauflächenbedarfsprognose unterliegt sowohl einer gegenseitigen<br />
und äußeren Abhängigkeit als auch einer Beeinflussbarkeit durch das Festlegen der Größe bestimmter<br />
Parameter und kann dementsprechend nur ein Anhaltspunkt für die Ableitung der voraussehbaren<br />
Bedürfnisse der <strong>Stadt</strong> im Planungszeitraum sein.<br />
91 Institut für Landes- und <strong>Stadt</strong>entwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen 2005: 37ff.<br />
92<br />
Eigene Angaben des Regionalverband Ruhr (RVR), Referat Regionalentwicklung. Stand: September 2010<br />
93<br />
Nach eigener Berechnung des Regionalverband Ruhr (RVR), Referat Regionalentwicklung liegt der Bedarf an<br />
Flächen für Dienstleistungs- und nicht störende Gewerbebetriebe bei insgesamt 11,3 ha. Stand: September 2010<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
Abbildung 5.2: Wohnbauflächenbedarfsprognose des RVR 94<br />
Flächenpotentiale für Wohnbauflächen und Darstellung im FNP 2025<br />
Unter Maßgabe der Ziele und Leitlinien des Zukunftsprojekts 95 wurde im Jahr 2009 eine Prioritätenliste<br />
Wohnbauflächen für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 96 als Baustein des Masterplans Wohnen<br />
erarbeitet, die die Möglichkeiten der Wohnbauflächenentwicklung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
aufzeigt. Untersucht wurden Flächen, die sich in städtischem Besitz befinden oder bei denen<br />
seitens des Eigentümers/Investors ein großes Entwicklungsinteresse besteht.<br />
94 Eigene Berechnung des Regionalverband Ruhr (RVR), Referat Regionalentwicklung. Stand: September 2010<br />
95 Vgl. Scheuvens + Wachten o. J.<br />
96 Vgl. Scheuvens + Wachten 2009<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
Im Rahmen dieser Wohnbaulandanalyse wird der Wiedernutzung von geeigneten Brachflächen<br />
in integrierten Lagen Vorrang vor der Entwicklung neuer Baugebiete eingeräumt, um die Inanspruchnahme<br />
von Freiraum für Wohnbauzwecke zu reduzieren. Bevorzugt wurden kleinere Flächen<br />
betrachtet, die die bestehenden städtebaulichen Strukturen abrunden und sich in die verschiedenen<br />
<strong>Stadt</strong>teile integrieren lassen.<br />
Die ausgewählten potenziellen Wohnbauflächen wurden anhand eines Kriterienkatalogs in gleicher<br />
Weise untersucht und durch sog. Flächenpässe dargestellt und beurteilt. Jede Einzeluntersuchung<br />
setzt sich aus drei Teilen zusammen. Der erste Teil umfasst die generelle Eignungsprüfung<br />
der Flächen als Wohnbauland. Der zweite Teil umfasst eine ausführliche landschaftsökologische<br />
Eignungsbewertung jeder Fläche, während der dritte Teil die Untersuchung<br />
auf mögliche Nachfragergruppen vertieft. Die Methodik und Einzelbewertung ist der Prioritätenliste<br />
Wohnbauflächen zu entnehmen.<br />
Die untersuchten Flächen bilden die Grundlage für die Diskussion der im FNP 2025 darzustellenden<br />
potenziellen Wohnbauflächen. Dabei ist zwischen Innenentwicklungspotenzialen (z. B.<br />
Blockinnenbereiche) und neuen Wohnbauflächenpotenzialen zur Deckung des ermittelten flächenrelevanten<br />
Wohneinheitenbedarfs zu unterscheiden, da sich der in der Wohnbauflächenbedarfsprognose<br />
ermittelte Bedarf lediglich auf die neuen Wohnbauflächenpotenziale bezieht<br />
und bereits ein Abschlag für Innenentwicklungspotenziale eingerechnet wurde.<br />
Die in der Prioritätenliste Wohnbauflächen enthaltenen neuen Wohnbauflächenpotenziale zur<br />
Deckung des ermittelten flächenrelevanten Wohneinheitenbedarfs sind im Einzelnen in Tabelle<br />
5.1 aufgeführt.<br />
Stat. Bezirk Flächenbezeichnung Nr. Darstellungsgröße in ha<br />
Habinghorst Kraftwerksfläche E.ON (Nördlicher Teilbereich)<br />
3.13 6,20<br />
Habinghorst Nördlich Heerstraße 3.6 3,68<br />
Henrichenburg Ost Alter Garten 3.1 1,94<br />
Henrichenburg Ost Hedwig-Kiesekamp-Straße 3.2 1,47<br />
Henrichenburg Ost Wohnen am Rhein-Herne-Kanal – Westlich<br />
der Wartburgstraße<br />
3.4 1,30<br />
Henrichenburg Ost Östlich Henrichenburger Straße 3.5 2,16<br />
Ickern Süd Recklinghauser Straße, RWE Systems 3.10 7,02<br />
Merklinde Gleisdreieck (Nördlicher Teilbereich) 3.30 1,18<br />
Merklinde Gleisdreieck (Mittlerer Teilbereich) 3.31 1,47<br />
Obercastrop Bochumer Straße III – Schillerwiese 3.27 0,64<br />
Obercastrop Franzstraße – Scheitens Berg 3.28 2,74<br />
Schwerin Funkestraße 3.22 0,68<br />
Wohnbauflächenpotenziale insgesamt 30,48<br />
Tabelle 5.1: Wohnbauflächenpotenziale zur Deckung des flächenrelevanten Wohneinheitenbedarfs<br />
nach der Prioritätenliste Wohnbauflächen<br />
Unabhängig von den Untersuchungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> zu den potenziellen Wohnbauflächen<br />
wurde seitens des RVR eine Erhebung der verfügbaren Flächenreserven im Rahmen<br />
des gesetzlich vorgeschriebenen Flächenmonitorings ruhrFIS durchgeführt. Hierbei wurden<br />
noch unbebaute Flächen im FNP 1974 und dem Regionalplan betrachtet und auf deren Verfüg-<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
barkeit geprüft. In Abstimmung mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wurden Wohnbauflächenreserven<br />
in einer Größe von 13,4 ha ermittelt, die zur Deckung des für den FNP 2025 berechneten<br />
Wohnbauflächenbedarfs heranzuziehen sind. Für die Darstellung von zusätzlichen Wohnbauflächenpotenzialen<br />
verbleibt somit ein Bedarf von 27,4 ha.<br />
Auf Grundlage der abgestimmten Ergebnisse der Wohnbauflächenbedarfsprognose war es erforderlich,<br />
eine Diskussion der potenziellen Wohnbauflächen unter städtebaulichen, ökonomischen,<br />
ökologischen und qualitativen Gesichtspunkten bei gleichzeitiger Berücksichtigung der<br />
eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zu führen. Als Ergebnis<br />
wird die Entwicklung der folgenden größeren Flächen nicht mehr weiter verfolgt:<br />
� Habinghorst – Sportplatz Habinghorst<br />
� Henrichenburg – Hedwig-Kiesekamp-Straße<br />
� Henrichenburg – Wohnen am Rhein-Herne-Kanal<br />
� Ickern Süd – Östlich der Memeler und der Steinauer Straße<br />
� Schwerin – Dorlohstraße/Oberstes Feld<br />
Mit der Darstellung der potenziellen Wohnbauflächen im FNP 2025 wird berücksichtigt, dass an<br />
die Flächen selbst sowie an deren Lage zukünftig höhere Anforderungen gestellt werden. Eine<br />
wesentliche Zielsetzung des FNP 2025 besteht darüber hinaus darin, dass weitere Wohnbauflächen<br />
im Grundsatz in den Siedlungsschwerpunkten gelegen sein sollen. Außerhalb der Siedlungsschwerpunkte<br />
beschränkt sich die Siedlungsentwicklung lediglich auf die Sicherung des<br />
Bestands und allenfalls örtlich bedingte Abrundungen. Zudem werden Umweltverträglichkeitsgesichtspunkte<br />
beachtet, durch die eine Inanspruchnahme zusammenhängender Freiflächen<br />
möglichst vermieden wird.<br />
Ergänzend zu den im Rahmen von ruhrFIS ermittelten Flächenpotenzialen werden die in Tabelle<br />
5.2 aufgeführten Flächen in einer Größenordnung von 27,68 ha als potenzielle Wohnbauflächen<br />
im FNP 2025 dargestellt.<br />
Stat. Bezirk Flächenbezeichnung Nr. 97 Darstellungsgröße in ha<br />
Behringhausen Karlstraße 0,25<br />
Bövinghausen Südlich Gerther Straße/Lothringer Straße 0,78<br />
<strong>Castrop</strong> Amtsgericht 0,51<br />
Dingen An der Fuckmühle 0,32<br />
Habinghorst Klöcknerstraße/Ohmstraße 0,78<br />
Habinghorst Kraftwerksfläche E.ON (Nördlicher Teilbereich)<br />
Seite 74<br />
3.13 3,00<br />
Habinghorst Nördlich Heerstraße 3.6 2,66<br />
Henrichenburg Ost Östlich Henrichenburger Straße 3.5 1,92<br />
Henrichenburg Ost Sportplatz Henrichenburg 1,62<br />
Ickern Süd Recklinghauser Straße, RWE Systems 6,60<br />
Merklinde Gleisdreieck (Mittlerer Teilbereich) 3.31 1,47<br />
Merklinde Gleisdreieck (Nördlicher Teilbereich) 3.30 1,18<br />
97 Nummerierung entsprechend der Prioritätenliste Wohnbauflächen.
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
Stat. Bezirk Flächenbezeichnung Nr. Darstellungsgröße in ha<br />
Merklinde Gleisdreieck (Südlicher Teilbereich) 0,73<br />
Merklinde Merklinder Dorf/Ehemalige <strong>Stadt</strong>gärtnerei 1,10<br />
Obercastrop Bochumer Straße III – Schillerwiese 3.27 0,64<br />
Obercastrop Franzstraße – Scheitens Berg 3.28 2,74<br />
<strong>Rauxel</strong> Nord Teichweg 1,10<br />
Schwerin Hellweg/Erlenweg 0,28<br />
Wohnbauflächenpotenziale insgesamt 27,68<br />
Tabelle 5.2: Im FNP 2025 zusätzlich dargestellte Wohnbauflächenpotenziale zur Deckung des<br />
flächenrelevanten Wohneinheitenbedarfs<br />
Der im FNP 2025 dargestellte Umfang an freien Wohnbauflächen reicht somit rechnerisch aus,<br />
um die Nachfrage nach Wohnbauland bis zum Jahr 2025 zu decken. Mit insgesamt 41,08 ha<br />
gehen die Flächendarstellungen leicht über den in der Wohnbauflächenbedarfsprognose ermittelten<br />
Bedarf von 40,8 ha hinaus. Diese Vorgehensweise erscheint gerechtfertigt, da die Berechnung<br />
und Darstellung von Bauflächen im FNP ein gewisses Risiko beinhaltet. Zum jetzigen<br />
Zeitpunkt nicht vorhersehbare zeitliche Verzögerungen bei der verbindlichen planungsrechtlichen<br />
Sicherung sowie zeitliche, finanzielle und sonstige Restriktionen können aufgefangen<br />
werden und ein gewisser Spielraum bei der Entwicklung neuer Wohnbauflächen erhalten werden.<br />
5.2.2. Gemischte Bauflächen<br />
Gemischte Bauflächen dienen dem Wohnen und der Unterbringung von das Wohnen nicht wesentlich<br />
störenden Betrieben. Aus im FNP dargestellten gemischten Bauflächen können auf der<br />
Ebene der Bebauungsplanung Dorfgebiete, Mischgebiete oder Kerngebiete entwickelt werden.<br />
Beim engen räumlichen Nebeneinander von Wohn- und Arbeitsstätten kann es zu gegenseitigen<br />
Beeinträchtigungen kommen. Andererseits entspricht eine Durchmischung der Funktionen<br />
dem städtebaulichen Leitbild der <strong>Stadt</strong> der kurzen Wege. Im FNP 2025 werden diese Aspekte<br />
berücksichtigt, indem bestehende Funktionsmischungen als gemischte Bauflächen dargestellt<br />
werden.<br />
Die im FNP 2025 dargestellten gemischten Bauflächen umfassen Gebiete mit unterschiedlichem<br />
Charakter. Zum einen werden die Altstadt und zum anderen die zentralen Versorgungsbereiche<br />
der Ortsteile gem. der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts für die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 98 als gemischte Bauflächen dargestellt. Hier ergibt sich die Darstellung<br />
überwiegend aus einer Mischung von zentralen Einrichtungen wie Geschäften und Dienstleistungsbetrieben<br />
in den Erdgeschossen und von darüber liegenden Wohnnutzungen.<br />
Zum anderen werden durch die Darstellung von gemischten Bauflächen Gebiete erfasst, die<br />
durch eine Mischung von Wohngebäuden und Gewerbebetrieben oder durch Einrichtungen der<br />
Verwaltung und des Gemeinbedarfs gekennzeichnet sind.<br />
Die Darstellung der gemischten Bauflächen erfolgt in großen Teilen bestandsbezogen. Eine<br />
neue gemischte Baufläche wird im Bereich des ehemaligen Kraftwerks <strong>Rauxel</strong> östlich der B 235<br />
dargestellt. Die Darstellung der rund 6,3 ha großen Fläche als gemischte Baufläche erscheint<br />
aus städtebaulichen Gesichtspunkten sinnvoll, da sich die Fläche in einer verkehrsgünstigen<br />
98 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2010c<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
Lage unmittelbar an der B 235 sowie der Klöcknerstraße zwischen Mittelstandspark Ost und<br />
Mittelstandspark West befindet und aufgrund der Größe eine hohe Flexibilität bei der Entwicklung<br />
zulässt.<br />
5.2.3. Gewerbliche Bauflächen<br />
Die gewerblichen Bauflächen umfassen die in der BauNVO definierten Gewerbegebiete und<br />
Industriegebiete. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich<br />
belästigenden Gewerbebetrieben. Industriegebiete hingegen dienen ausschließlich der Unterbringung<br />
von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten<br />
unzulässig sind.<br />
Die geringe Arbeitsmarktzentralität und der drastische Beschäftigungsrückgang belegen, dass<br />
in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ein Erfordernis zur Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze besteht (vgl. Abschnitt<br />
3.3.3). Ein wichtiges Instrument der Gewerbeplanung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze<br />
ist nach wie vor die Bereitstellung geeigneter Flächen.<br />
Abbildung 5.3: Gewerbe- und Industrieflächenbedarfsprognose des RVR 99<br />
99 Eigene Berechnung des Regionalverband Ruhr (RVR), Referat Regionalentwicklung. Stand: September 2010<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
Der zukünftige Gewerbeflächenbedarf wurde ebenso wie der Wohnbauflächenbedarf in enger<br />
Abstimmung mit dem RVR als Träger der Regionalplanung anhand der GIFPRO-Methode 100<br />
ermittelt. Der methodische Aufbau der Flächenbedarfsberechnung für Gewerbe- und Industrieflächen<br />
ergibt sich aus Abbildung 5.3.<br />
Der errechnete Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen liegt demnach bei 28,5 ha, dem zusätzlich<br />
75 % des durch den RVR ermittelten Bedarfs an Flächen für Dienstleistungsbetriebe<br />
und nicht störende Gewerbebetriebe 101 zugeschlagen wird. Daraus ergibt sich ein Neuausweisungsbedarf<br />
für gewerbliche Bauflächen in einer Größe von insgesamt 37,0 ha.<br />
Die konsequente Wiedernutzung und Umstrukturierung ehemaliger Industrie- und Bergbaustandorte<br />
in den vergangenen Jahren führte mit enormen Anstrengungen zu einer zukunftsweisenden<br />
und -bestimmenden Gewerbestandortentwicklung, so dass aktuell in den bereits entwickelten<br />
Gewerbegebieten rund 75,0 ha an Gewerbe- und Industrieflächen zur Verfügung stehen<br />
(vgl. Tabelle 5.3).<br />
Stat. Bezirk Flächenbezeichnung Verfügbare Fläche in ha<br />
Behringhausen Dienstleistungs-, Gewerbe- u. Landschaftspark<br />
Erin<br />
6,04<br />
Behringhausen Gewerbepark Am Rossbach 0,35<br />
Behringhausen Gewerbegebiet Westring/Herner Straße - ,--<br />
Bladenhorst Mittelstandspark West 5,18<br />
Bladenhorst Industriepark Rütgers 30,00<br />
Habinghorst Gewerbegebiet Habinghorst - ,--<br />
Habinghorst Gewerbegebiet Zum Düker - ,--<br />
Henrichenburg West Gewerbegebiet Henrichenburg - ,--<br />
Ickern Nord Gewerbezentrum Ickern I/II 1,08<br />
Ickern Süd Gewerbegebiet Recklinghauser Straße/Deininghauser<br />
Weg<br />
14,10<br />
Ickern Süd Mittelstandspark Ost 9,70<br />
Merklinde Gewerbegebiet Merklinde - ,--<br />
<strong>Rauxel</strong> Süd Gesundheitszentrum nördlich der Grutholzallee 3,00<br />
Schwerin Graf Schwerin 5,65<br />
Verfügbare Gewerbe- und Industrieflächen insgesamt 75,10<br />
Tabelle 5.3: Verfügbare Gewerbe- und Industrieflächen 102<br />
Die verfügbaren Flächenreserven übersteigen damit den vom RVR ermittelten Gewerbeflächenbedarf.<br />
Da die vorhandenen Reserven jedoch bereits über die verbindliche Bauleitplanung<br />
gesichert sind und größtenteils zusammenhängende Strukturwandelflächen darstellen, wird<br />
auch seitens der Regionalplanung eine weitere Zersplitterung oder Teilung planerisch für nicht<br />
100 Anerkanntes Gewerbe- und Industrieflächenprognosemodell, das auch in der Landesplanung eingesetzt wird.<br />
101 Nach eigener Berechnung des Regionalverband Ruhr (RVR), Referat Regionalentwicklung liegt der Bedarf an<br />
Flächen für Dienstleistungs- und nicht störende Gewerbebetriebe bei insgesamt 11,3 ha. Stand: September 2010<br />
102 Eigene Angaben des Service Center Wirtschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Stand: Februar 2010<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
sinnvoll erachtet. Die Darstellung der gewerblichen Bauflächen erfolgt im FNP 2025 demzufolge<br />
bestandsbezogen.<br />
Die Flächen unmittelbar angrenzend an den Industriepark Rütgers werden im FNP 2025 als<br />
Erweiterungsflächen für chemieaffine Nutzungen und Nutzungen aus der Produktionswirtschaft<br />
vorgehalten. Die Flächen sollen ausschließlich diesen Nutzungen dienen und stellen keine Reserveflächen<br />
für den allgemeinen Bedarf an gewerblichen Flächen dar, weshalb die Art der baulichen<br />
Nutzung für diese Fläche bereits im FNP 2025 weiter konkretisiert wird. Die Fläche wird<br />
nach der besonderen Art der baulichen Nutzung als Industriegebiet dargestellt.<br />
5.2.4. Sonderbauflächen<br />
Grundsätzlich dienen die Sonderbauflächen bzw. Sondergebiete der Unterbringung von Nutzungen,<br />
die anderen Flächen- bzw. Gebietskategorien nicht zugerechnet und nur in speziell zu<br />
entwickelnden Gebieten angesiedelt werden können.<br />
Der FNP 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> verzichtet auf die Darstellung von Sondergebieten und<br />
stellt lediglich Sonderbauflächen dar. Die Sonderbauflächen umfassen nach § 1 BauNVO Sondergebiete,<br />
die der Erholung dienen, und sonstige Sondergebiete.<br />
Bei der Darstellung von Sonderbauflächen ist die jeweilige Zweckbestimmung mit der erforderlichen<br />
Bestimmtheit anzugeben, um die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen schon auf<br />
der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung aufzuzeigen.<br />
Innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets werden insgesamt neun Sonderbauflächen mit den folgenden<br />
Zweckbestimmungen dargestellt:<br />
� Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten<br />
� Nahversorgungsstandort<br />
� Gesundheitswirtschaft<br />
� Büro-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe<br />
� Freizeithafen<br />
Die jeweilige Konkretisierung der Zweckbestimmungen der Sonderbauflächen und der detaillierten<br />
Festsetzungen ist der Bebauungsplanung vorbehalten.<br />
Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten<br />
Die beiden auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> dargestellten Sonderbauflächen mit der<br />
Zweckbestimmung „Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten“<br />
befinden sich an der Siemensstraße sowie am Westring.<br />
Die Sonderbaufläche an der Siemensstraße umfasst jeweils Flächen nördlich und südlich der<br />
Siemensstraße und bildet damit den vorhandenen Standort großflächiger Einzelhandelsbetriebe<br />
in seiner heutigen Ausdehnung ab. Die Flächen nördlich der Siemensstraße sind bereits mit der<br />
14. Änderung in den FNP 1974 als Sonderbaufläche aufgenommen worden. Der südliche Teilbereich<br />
wird im FNP 2025 entsprechend der Entwicklungen in den vergangenen Jahren dargestellt.<br />
Die Flächen sind bereits im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung als sonstige Sondergebiete<br />
mit Verkaufsflächenobergrenzen festgesetzt. 103<br />
103 Vgl. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1, Planbereich „Nördlich Dornbachstraße“ (rechtskräftig seit dem<br />
20.05.1998) einschließlich der 1. Änderung (rechtskräftig seit dem 25.02.2004) und Bebauungsplan Nr. 196,<br />
Planbereich „Siemensstraße“ (rechtskräftig seit dem 20.02.2009)<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
Die Sonderbaufläche am Westring erstreckt sich auf den Bereich südlich der Emschertalbahn<br />
zwischen Landwehrbach und Westring. Die Fläche umfasst den vorhandenen Standort großflächiger<br />
Einzelhandelsbetriebe einschließlich einer Brachfläche und eines Erweiterungsbereichs.<br />
Auch diese Fläche wurde bereits im Rahmen einer Änderung in den FNP 1974 als sonstiges<br />
Sondergebiet aufgenommen und zum Teil im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung als<br />
sonstiges Sondergebiet mit Verkaufsflächenobergrenzen festgesetzt. 104 Für die noch nicht im<br />
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gesicherten Flächen befindet sich derzeit ein Bebauungsplan<br />
im ergänzenden Verfahren, der ebenfalls ein sonstiges Sondergebiet sowie Verkaufsflächenobergrenzen<br />
festsetzen wird.<br />
Die Darstellung der Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />
mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten“ dient der Sicherung der städtebauliche Entwicklung<br />
der beiden Einzelhandelsstandorte unter Berücksichtigung der Ziele und Empfehlungen<br />
der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
aus dem Jahr 2010, das die beiden Bereiche als Ansiedlungsbereiche für den großflächigen<br />
Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten zur Ergänzung des Einzelhandels<br />
im Hauptzentrum definiert. 105<br />
Nahversorgungsstandort<br />
Die Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Nahversorgungsstandort“ umfassen den<br />
Nahversorgungsstandort Ickerner Markt und den Nahversorgungsstandort Neuroder Platz.<br />
Beide Nahversorgungsstandorte, die bereits im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung 106 als<br />
sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Nahversorgungszentrum“ und Verkaufsflächenobergrenzen<br />
festgesetzt sind, dienen der sinnvollen Ergänzung der bestehenden Einzelhandelsstrukturen<br />
im unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang unter Berücksichtigung<br />
der Ziele und Empfehlungen des Zentren- und Einzelhandelskonzepts der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>.<br />
Gesundheitswirtschaft<br />
Zur Deckung des Bedarfs an Einrichtungen des medizinischen und pflegerischen Dienstleistungssektors<br />
werden in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> am <strong>Stadt</strong>mittelpunkt drei Sonderbauflächen mit der<br />
Zweckbestimmung „Gesundheitswirtschaft“ dargestellt.<br />
Auf der Fläche am Europaplatz ist bereits ein Wohn- und Gesundheitspark entstanden. Die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen hierfür wurden im Jahr 2003 mit der 49. Änderung des<br />
FNP 1974 sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11, Planbereich<br />
„Europaplatz“ (rechtskräftig seit dem 20.03.2003) geschaffen.<br />
Die beiden bislang unbebauten Flächen südlich und westlich des Evangelischen Krankenhauses,<br />
die im FNP 1974 zum einen als gemischte Baufläche und zum anderen als Sonderbaufläche<br />
mit der Zweckbestimmung „Freizeit- und Sportzentrum“ dargestellt waren, sollen zur flexiblen<br />
und bedarfsgerechten Erweiterung um weitere Bausteine aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft<br />
vorgehalten werden.<br />
104<br />
Vgl. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34, Planbereich „Am Landwehrbach/Engellaustraße“ (rechtskräftig<br />
seit dem 06.04.2009)<br />
105<br />
Vgl. <strong>Stadt</strong> + Handel 2010: 160ff.<br />
106<br />
Vgl. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31, Planbereich „Nahversorgungsstandort Ickerner Markt“ (rechtskräftig<br />
seit dem 06.10.2008) und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32, Planbereich „Nahversorgungsstandort<br />
Neuroder Platz“ (rechtskräftig seit dem 06.10.2008)<br />
Seite 79
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
Büro-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe<br />
Die Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Büro-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe“<br />
befindet sich im Eingangsbereich des Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftsparks<br />
Erin. Die Darstellung im FNP 2025 erfolgt entsprechend der in diesem Bereich vorhandenen<br />
Nutzungen.<br />
Freizeithafen<br />
Die Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freizeithafen“ befindet sich südlich von Pöppinghausen<br />
am Rhein-Herne-Kanal. Mit der Darstellung sollen die unmittelbar am Hafen König<br />
Ludwig gelegenen Flächen, die bereits zum Teil durch einen Jachtclub sowie weitere ergänzende<br />
Einrichtungen und Betriebe genutzt werden, für eine geordnete und zweckdienliche bauliche<br />
Nutzung vorbereitet werden.<br />
5.3. Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen<br />
des öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen<br />
für Sport- und Spielanlagen<br />
Im FNP ist die Ausstattung des Gemeindegebiets mit Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung<br />
mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bedarfs, insbesondere mit<br />
den der Allgemeinheit dienenden baulichen Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs<br />
darzustellen. Dabei ist die öffentliche Aufgabenwahrnehmung für die Darstellung maßgebend –<br />
unabhängig von der Rechtsform des Trägers der Einrichtung.<br />
Die Darstellung der Gemeinbedarfseinrichtungen erfolgt aufgrund der Bedeutung der Anlagen<br />
für das gesamte Gemeindegebiet und zeigt somit die infrastrukturelle Grundausstattung der<br />
<strong>Stadt</strong> in ihren Grundzügen auf. Dabei sind kleinere Anlagen und Einrichtungen, die lediglich zur<br />
Versorgung einzelner Gebiete in Betracht kommen, im FNP nicht darzustellen.<br />
Dem FNP kommt durch die Darstellung der Gemeinbedarfseinrichtungen hauptsächlich eine<br />
Standortvorsorge- bzw. Standortsicherungsfunktion zu. Die konkrete Planung der Versorgung<br />
der Bevölkerung mit Einrichtungen des Gemeinbedarfs wird durch die sektoralen Fachplanungen<br />
geleistet, deren Ziele der FNP räumlich koordiniert und darstellt.<br />
Im FNP 2025 werden die Einrichtungen und Anlagen für den Gemeinbedarf von übergeordneter<br />
Bedeutung, die für die Festlegung der Grundzüge der Planung erforderlich sind, dargestellt:<br />
� Öffentliche Verwaltung<br />
� Bildungseinrichtungen<br />
� Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Einrichtungen<br />
� Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen<br />
� Sozialen Zwecken dienende Einrichtungen<br />
� Gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen<br />
� Kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen<br />
� Sonstige Einrichtungen<br />
Die Darstellung der Einrichtungen und Anlagen für den Gemeinbedarf erfolgt in Abhängigkeit<br />
der Flächengröße der entsprechenden Einrichtung als konkrete Flächenausweisung oder bei<br />
einer Unterschreiung der Darstellungsgrenze von 1 ha in Form von Symbolen. Einen detaillierten<br />
Überblick über die Ausstattung des <strong>Stadt</strong>gebiets mit öffentlichen Einrichtungen liefert zusätzlich<br />
die Themenkarte Nr. 5 „Öffentliche Einrichtungen“.<br />
Seite 80
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
5.3.1. Öffentliche Verwaltung<br />
Im FNP 2025 werden die bestehenden und planerisch abgestimmten Einrichtungen der öffentlichen<br />
Verwaltung dargestellt. Dies sind im Einzelnen:<br />
� <strong>Rat</strong>haus und Haus der Wirtschaft<br />
� EUV <strong>Stadt</strong>betrieb <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> als Dienstleistungsunternehmen in städtischer Trägerschaft<br />
� Haus der Jugend und Familie<br />
5.3.2. Bildungseinrichtungen<br />
Die Darstellung der Schulstandorte im FNP 2025 umfasst die Grundschulen, Hauptschulen,<br />
Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sonderschulen sowie das Berufskolleg. Die Grundlage<br />
für die Darstellungen bildet zunächst die Schulstatistik der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> für das<br />
Schuljahr 2007/2008, die die vorhandenen Schulen benennt und Aufschluss über die Entwicklung<br />
der Schülerzahlen in den vergangenen Jahren gibt.<br />
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist zukünftig mit einem Rückgang der<br />
Schülerzahlen zu rechnen. Entsprechend der Bevölkerungsprognose 2008-2025 wird die Anzahl<br />
der unter 19-Jährigen 2025 um rund 3.100 unter dem heutigen Wert liegen. Davon sind die<br />
Teilgruppen der 10- bis unter 16-Jährigen mit 1.211 (-25,4 %) und die 16- bis unter 19-Jährigen<br />
mit 864 Personen (-32,0 %) am stärksten betroffen. Die Altersgruppe der 6- bis unter 10-<br />
Jährigen wird um ca. 578 Personen (-20,1 %) abnehmen. 107<br />
Der letzte Schulentwicklungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wurde vom <strong>Rat</strong> der <strong>Stadt</strong> am<br />
17.09.1998 beschlossen. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist es jedoch erforderlich,<br />
einen neuen Schulentwicklungsplan zu erstellen. Der Entwurf wurde dem <strong>Rat</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
am 03.02.2011 zur Kenntnis gegeben und die Anhörung der Schulen selbst sowie<br />
der benachbarten Schulträger und anderer interessierter Stellen zum Entwurf eingeleitet. Nach<br />
Abschluss der Anhörung soll durch die Verwaltung ein Beschlussvorschlag zu schulorganisatorischen<br />
Maßnahmen in Form der Schulentwicklungsplanung dem <strong>Rat</strong> der <strong>Stadt</strong> vorgelegt werden.<br />
108<br />
Da sich der Entwurf des Schulentwicklungsplans derzeit noch in der Diskussion befindet, erfolgt<br />
die Darstellung der Schulen im Entwurf des FNP 2025 bestandsbezogen. Sofern erste Ergebnisse<br />
vorliegen, kann eine Einarbeitung in den FNP 2025 erfolgen.<br />
Stat. Bezirk Art Name<br />
Bövinghausen Grundschule Friedrich-Harkort-Schule<br />
<strong>Castrop</strong> Grundschule Grundschule Am Hügel<br />
<strong>Castrop</strong> Gymnasium Adalbert-Stifter-Gymnasium<br />
<strong>Castrop</strong> Hauptschule Schillerschule<br />
<strong>Castrop</strong> Realschule Johannes-Rau-Realschule<br />
Deininghausen Förderschule Hans-Christian-Andersen-Schule<br />
Deininghausen Grundschule Grundschule Deininghausen<br />
Frohlinde Grundschule Lindenschule<br />
107 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008c: 3ff.<br />
108 Vgl. Sitzungsvorlage 2011/019<br />
Seite 81
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
Stat. Bezirk Art Name<br />
Habinghorst Berufskolleg Berufskolleg <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Habinghorst Grundschule Erich-Kästner-Schule<br />
Habinghorst Realschule Fridtjof-Nansen-Realschule<br />
Henrichenburg Ost Grundschule Grundschule Alter Garten<br />
Ickern Nord Hauptschule Franz-Hillebrand-Hauptschule<br />
Ickern Süd Gesamtschule Janusz-Korczak-Gesamtschule<br />
Ickern Süd Grundschule Grundschule Am Busch<br />
Ickern Süd Grundschule Marktschule Ickern<br />
Obercastrop Grundschule Elisabethschule<br />
Obercastrop Grundschule Grundschule Grüner Weg<br />
<strong>Rauxel</strong> Nord Förderschule Martin-Luther-King-Schule<br />
<strong>Rauxel</strong> Nord Grundschule Waldschule<br />
<strong>Rauxel</strong> Süd Gesamtschule Willy-Brandt-Gesamtschule<br />
<strong>Rauxel</strong> Süd Grundschule Wilhelmschule<br />
<strong>Rauxel</strong> Süd Gymnasium Ernst-Barlach-Gymnasium<br />
Schwerin Grundschule Cottenburgschule<br />
Tabelle 5.4: Schulen<br />
5.3.3. Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Einrichtungen<br />
Die vorhandenen kirchlichen und kirchlichen Zwecken dienenden Einrichtungen sind im FNP<br />
bestandsbezogen mit Symbol oder bei entsprechender Flächengröße auch als Gemeinbedarfsfläche<br />
dargestellt.<br />
Stat. Bezirk Art Name<br />
<strong>Castrop</strong> Evangelische Kirche Lutherkirche<br />
<strong>Castrop</strong> Katholische Kirche St. Lambertus<br />
Deininghausen Evangelische Kirche Evangelische Kirche Dingen/Deinighausen<br />
Frohlinde Katholische Kirche Hl. Schutzengel<br />
Habinghorst Evangelische Kirche Petrikirche<br />
Habinghorst Katholische Kirche St. Josef<br />
Habinghorst Neuapostolische Kirche Neuapostolische Kirche Habinghorst<br />
Henrichenburg Ost Evangelische Kirche Erlöserkirche<br />
Henrichenburg Ost Katholische Kirche St. Lambertus<br />
Ickern Nord Neuapostolische Kirche Neuapostolische Kirche Ickern Ost<br />
Ickern Süd Evangelische Kirche Christuskirche<br />
Ickern Süd Katholische Kirche St. Antonius<br />
Ickern Süd Katholische Kirche St. Barbara<br />
Merklinde Katholische Kirche St. Marien<br />
Obercastrop Evangelische Kirche Auferstehungskirche<br />
Obercastrop Katholische Kirche St. Elisabeth<br />
Seite 82
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
Stat. Bezirk Art Name<br />
Obercastrop Neuapostolische Kirche Neuapostolische Kirche Obercastrop<br />
Pöppinghausen Evangelische Kirche Pöppinghauser Kirche<br />
<strong>Rauxel</strong> Nord Evangelische Kirche Pauluskirche<br />
<strong>Rauxel</strong> Nord Katholische Kirche Herz Jesu<br />
<strong>Rauxel</strong> Süd Katholische Kirche Heilig Kreuz<br />
<strong>Rauxel</strong> Süd Neuapostolische Kirche Neuapostolische Kirche <strong>Castrop</strong><br />
Schwerin Evangelische Kirche Johanneskirche<br />
Schwerin Katholische Kirche St. Franziskus<br />
Tabelle 5.5: Kirchen<br />
5.3.4. Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen<br />
Die Darstellungen des FNPs für den Bereich der Sporteinrichtungen orientieren sich an der<br />
fachbezogenen Bedarfsplanung. Auf Grundlage der Sportentwicklungskonzeption für die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 109 und des <strong>Rat</strong>sbeschlusses zur nachhaltigen Sicherstellung eines angemessenen<br />
Sportplatzangebots im <strong>Stadt</strong>gebiet vom 11.09.2008 erfüllt der FNP in erster Linie eine<br />
Standortsicherungsfunktion.<br />
Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen werden im FNP 2025 mit dem entsprechenden<br />
Symbol als Flächen für den Gemeinbedarf und nur im Falle einer intensiven Begrünung als<br />
Grünflächen dargestellt. Es werden nur selbständige Anlagen berücksichtigt, die nicht Bestandteil<br />
einer anderen Gemeinbedarfseinrichtung (wie z. B. zu Schule gehörende Sport- und Turnhallen)<br />
sind.<br />
Die in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> vorhandenen Sportplätze werden als Grünflächen mit der Zweckbestimmung<br />
Sportplatz dargestellt (vgl. Abschnitt 5.6.3).<br />
Als Gemeinbedarfseinrichtungen bzw. Grünflächen mit entsprechender Zweckbestimmung sind<br />
zudem das Hallenbad, das Parkbad Nord sowie der Golfplatz Frohlinde (vgl. Abschnitt 5.6.6)<br />
dargestellt.<br />
5.3.5. Sozialen Zwecken dienende Einrichtungen<br />
Sozialen Zwecken dienende Einrichtungen umfassen u. a. Kindergärten, Kindertageseinrichtungen<br />
und Familienzentren, Jugendzentren sowie Alten- und Seniorenheime.<br />
Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und Familienzentren<br />
Grundlage für die Darstellung der Kindergärten und Kindertageseinrichtungen ist der Kindergartenbedarfsplan,<br />
der in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben wird. Die Planung der Standorte<br />
ist darauf ausgerichtet, dass in allen <strong>Stadt</strong>teilen in zumutbarer Entfernung ein dem Bedarf<br />
entsprechendes Angebot an Einrichtungen für Kinder bereitgestellt wird.<br />
Die demografische Entwicklung wird insgesamt zu einer Verringerung der Anzahl der Kleinkinder<br />
führen. Entsprechend der Bevölkerungsprognose 2008-2025 wird die Anzahl der unter 6-<br />
109 Vgl. Internationale Vereinigung Sport und Freizeiteinrichtungen e.V. / Centrum für Nachhaltige Sportentwicklung<br />
o. J.<br />
Seite 83
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
Jährigen 2025 um rund 490 unter dem heutigen Wert liegen. Davon ist die Teilgruppe der 3- bis<br />
unter 6-Jährigen mit 303 (-15,7 %) am stärksten betroffen. 110<br />
Bereits in den vergangenen Jahren konnte durch den Rückgang der Anzahl der Kinder der<br />
Ausbau der Betreuungsplätze für unter 3-jährige Kinder ohne den Neubau von Kindergärten<br />
stattfinden. Aktuell versorgt <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ca. 21,0 % der unter 3-Jährigen. 111<br />
Bis zum Jahr 2013 gibt das Land Nordrhein-Westfalen vor, eine Versorgungsquote für unter 3-<br />
Jährige von ca. 35,0 % zu erreichen, wobei ab 2013 auch ein Rechtsanspruch für 1- und 2jährige<br />
Kinder in Kraft treten soll. Vor dem Hintergrund dieser Vorgaben und den damit verbundenen<br />
Veränderungsprozessen bleibt abzuwarten, wie sich die Auslastung der Kindergärten<br />
entwickeln wird. Zunächst ist jedoch mit keiner Schließung von Kindergärten oder Kindertageseinrichtungen<br />
zu rechnen. 112 Die Darstellung im FNP 2025 erfolgt dementsprechend bestandsbezogen.<br />
Stat. Bezirk Straße Name Art<br />
<strong>Castrop</strong> Brückenweg 27 Ev. Kindergarten Brückenweg Kiga<br />
<strong>Castrop</strong> Holzstraße 117a Kath. Kindergarten St. Lambertus Kiga<br />
<strong>Castrop</strong> Wittener Straße 51a Kath. Kindergarten St.-Rochus Kiga<br />
<strong>Castrop</strong> Kleine Lönsstraße 69 Kinderland e. V. KiTa<br />
<strong>Castrop</strong> Wittener Straße 53a Kindertagesstätte Regenbogen KiTa<br />
Deininghausen Wittenberger Straße 38 AWO Kindergarten Deininghausen TEK<br />
Dingen Westheide 63 AWO Kindergarten Dingen Kiga/TEK<br />
Frohlinde Hubertusstraße 11a Kath. Kindergarten Heilig Schutzengel Kiga<br />
Frohlinde Westricher Straße 10 Städt. Kindergarten Öko-Insel Kiga<br />
Habinghorst Recklinghauser Str. 329 AWO-Kindergarten Habinghorst Familienzentrum<br />
Habinghorst Wartburgstraße 111 Evgl. Kindergarten Senfkorn Kiga<br />
Habinghorst Lessingstraße 18a Kath. Kindergarten St. Josef Kiga<br />
Henrichenburg<br />
Ost<br />
Henrichenburg<br />
Ost<br />
Henrichenburg<br />
West<br />
Seite 84<br />
Hedwig-Kiesekamp-Str. 20 AWO KiTa Henrichenburg Kiga/KiTa<br />
Alter Kirchplatz 3 Kath. Kindergarten St. Lambertus Kiga<br />
Waldstraße 3 Kinderburg Kiga<br />
Ickern Nord Zechenstraße1c Villa Kunterbunt KiTa<br />
Ickern Süd Emscherbruch 60 Evgl. Kindergarten Arche Kiga<br />
Ickern Süd Borghagener Straße 167 Evgl. Stephanus-Kindergarten Kiga<br />
Ickern Süd Heinestraße 12b Kath. Kindergarten St. Antonius Kiga<br />
Ickern Süd In der Wanne 23 Kath. Kinderhaus St. Barbara Kiga<br />
Ickern Süd Kirchstraße 58 Lummerland Kiga<br />
110 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 2008c: 13<br />
111 Eigene Angaben des Bereichs Jugend und Familie der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Stand: August 2010<br />
112 Eigene Angaben des Bereichs Jugend und Familie der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Stand: August 2010
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
Stat. Bezirk Straße Name Art<br />
Merklinde Bockenfelder Straße 353 Kath. Kindergarten St. Marien Kiga<br />
Merklinde Johannesstraße 5 Kinderhaus Rasselbande TEK<br />
Obercastrop Marienstraße 3a Ev. Kindergarten Volltreffer Familienzentrum<br />
Obercastrop Bochumer Straße 94a Kath. Kindergarten St. Elisabeth Kiga<br />
Obercastrop Franzstraße 54 Kindergarten Sternenland e. V. Kiga<br />
Pöppinghausen Pöppinghauser Straße 160 Ev. Tageseinrichtung Bladenhorst/Pöppinghausen<br />
<strong>Rauxel</strong> Nord Alleestraße 2a Evgl. Kindergarten Alleestraße Kiga<br />
<strong>Rauxel</strong> Nord Schulstraße 8 Kath. Kindergarten St. Hildegard Kiga<br />
<strong>Rauxel</strong> Nord Liebigstraße 29a Kindertagesstätte am Wald e. V. Familienzentrum<br />
<strong>Rauxel</strong> Nord Grutholzallee 33 Kindertagesstätte Evgl. Krankenhaus KiTa<br />
<strong>Rauxel</strong> Nord Dornbachstraße 19 Kindertagesstätte Kinderplanet e. V. KiTa<br />
<strong>Rauxel</strong> Süd Wilhelmstraße 54 Kath. Kindergarten Heilig Kreuz Kiga<br />
<strong>Rauxel</strong> Süd Bergstraße 77 Städt. Kindergarten Swabedoo Kiga<br />
Schwerin Am Weißdorn 3 Evgl. Regenbogenhaus KiTa<br />
Schwerin Bodelschwingher Str. 35 Familienzentrum Mikado Familienzentrum<br />
Schwerin Frohlinder Straße 78 Kath. Kindergarten St. Franziskus Kiga<br />
Tabelle 5.6: Kindergärten und Kindertagesstätten<br />
Zusätzlich zu den regulären Kindergärten und Kindertageseinrichtungen werden der Heilpädagogische<br />
Kindergarten des Caritasverbandes an der Oskarstraße in Habinghorst, der Kindern<br />
eine gezielte heilpädagogische und therapeutische Unterstützung bietet, sowie das städtische<br />
Schulkinder-Haus Rappelkiste im <strong>Stadt</strong>teil Deininghausen, das der Bereuung von Grundschülern<br />
sowie Schülern der Schule für Sprachbehinderte dient, als sozialen Zwecken dienende Einrichtungen<br />
dargestellt.<br />
Jugendzentren<br />
Die Jugendzentren werden ebenfalls im FNP 2025 für den Planungszeitraum mit einem entsprechenden<br />
Planzeichen dargestellt. Soweit sich die Jugendzentren in räumlichem Zusammenhang<br />
mit kirchlichen Einrichtungen und in kirchlicher Trägerschaft befinden, wird auf eine<br />
zusätzliche Darstellung als Jugendzentrum verzichtet.<br />
Stat. Bezirk Straße Name<br />
<strong>Castrop</strong> Leonhardstraße 2 Jugendzentrum BoGi´S Cafe<br />
<strong>Castrop</strong> Widumer Straße 19 Marcel-Callo-Haus<br />
Deininghausen Dresdener Straße 24 D-Town<br />
Habinghorst Wartburgstraße 115 Café Q<br />
Ickern Nord Zechenstraße 2a AGORA Kulturzentrum – Jugendtreff NIG<br />
TEK<br />
Seite 85
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
Stat. Bezirk Straße Name<br />
Ickern Süd In der Wanne 102 Jugendzentrum Trafo<br />
Pöppinghausen Pöppinghauser Straße 156 Center Pöppinghausen<br />
Schwerin Am Weißdorn 2a Café Frosch<br />
Tabelle 5.7: Jugendzentren<br />
Alten- und Seniorenheime<br />
Als planerische Grundlage für die Darstellung von stationären Einrichtungen für Senioren dient<br />
der Pflegeplan 2008 des Kreises Recklinghausen, der den Bedarf an vollstationären Heimplätzen<br />
ermittelt. 113 Bis zum Jahr 2014 ist das derzeitige Angebot von insgesamt 752 Plätzen voraussichtlich<br />
ausreichend. Inwiefern aufgrund der demographischen Entwicklung für die Zukunft<br />
von einem weiter zunehmenden Bedarf an stationären Einrichtungen auszugehen ist, lässt sich<br />
zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch nicht durch eine Flächenzuweisung konkretisieren.<br />
Als Ersatz für das den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügende Seniorenhaus an der Sofienstraße<br />
soll auf den Freiflächen nördlich des Habinghorster Markts ein neues Seniorenwohnheim<br />
entstehen. Das Planungsrecht wurde bereits mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplans Nr. 36, Planbereich „Seniorenwohnheim am Habinghorster Markt“ geschaffen,<br />
der am 20.05.2011 Rechtskraft erlangt hat.<br />
Mit Ausnahme des neuen Standorts am Habinghorster Markt erfolgt die Darstellung der stationären<br />
Einrichtungen für Senioren bestandsbezogen.<br />
Stat. Bezirk Straße Name<br />
<strong>Castrop</strong> Dortmunder Straße 27 Altenzentrum St. Lambertus<br />
<strong>Castrop</strong> Glückaufstraße 73 Seniorendomizil am <strong>Stadt</strong>garten<br />
<strong>Castrop</strong> Holzstraße 171 Seniorenresidenz im <strong>Castrop</strong>er Holz<br />
<strong>Castrop</strong> Bahnhofstraße 83a Wilhelm-Kauermann-Zentrum<br />
Habinghorst Germanenstraße 54 Altenheim Josefshaus<br />
Habinghorst Querstraße/Kampstraße Seniorenwohnheim am Habinghorster Markt (geplant)<br />
Ickern Süd Lange Straße 200 AWO Seniorenzentrum Ickern<br />
Schwerin Ginsterweg 31 Haus am Ginsterweg<br />
Tabelle 5.8: Alten- und Seniorenheime sowie Seniorenzentren<br />
Von den acht in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> vorhandenen stationären Einrichtungen befinden sich drei in<br />
privater Trägerschaft. Somit hat sich in den letzten Jahren im Bereich der stationären Einrichtungen<br />
für Senioren ein Wandel gezeigt. Einrichtungen werden nicht nur im Rahmen der Daseinsvorsorge<br />
von Wohlfahrtsverbänden vorgehalten, sondern auch zunehmend von privaten<br />
Trägern errichtet und betrieben, wodurch sich sowohl die Anzahl als auch die Ausgestaltung der<br />
Einrichtungen erweitert haben.<br />
Aufgabe der <strong>Stadt</strong> ist es, Einfluss auf die räumliche Verteilung der Einrichtungen zu nehmen,<br />
damit ältere Menschen nach Möglichkeit ihr Wohnumfeld nicht verlassen müssen. Dabei ist zu<br />
bedenken, dass Einrichtungen, die dem Wohnen älterer Menschen dienen, selbstverständlich<br />
113 Vgl. Kreis Recklinghausen 2008b: 21ff.<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
integraler Bestandteil von Wohngebieten sind, aber auch in Mischgebieten grundsätzlich zulässig<br />
sind.<br />
Als weitere Einrichtungen, die sozialen Zwecken dienen, werden die Wohnstätten für Behinderte<br />
an der Lange Straße dargestellt.<br />
5.3.6. Gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen<br />
Als Gemeinbedarfseinrichtungen dieser Zweckbestimmung werden im FNP 2025 die Krankenhäuser<br />
aufgrund ihrer Bedeutung für das gesamtstädtische Gesundheitswesen dargestellt. Im<br />
Einzelnen werden die folgenden Einrichtungen dargestellt:<br />
� Evangelisches Krankenhaus<br />
� St. Rochus-Hospital<br />
� Suchttherapiezentrum am Evangelischen Krankenhaus<br />
� Therapiezentrum am Evangelischen Krankenhaus (Entzugsbehandlung bei Abhängigkeitserkrankungen)<br />
� Heimathof Victor an der Lange Straße (Sozialtherapeutisches Angebot bei Abhängigkeitserkrankungen)<br />
� Psychiatrische Tagesklinik an der Ringstraße<br />
5.3.7. Kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen<br />
Im FNP 2025 werden die öffentlichen gesamtstädtisch bedeutsamen und übergeordneten kulturellen<br />
Einrichtungen von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> dargestellt. Im Einzelnen sind dies die folgenden Einrichtungen:<br />
� <strong>Stadt</strong>halle, Europahalle und Westfälisches Landestheater<br />
� <strong>Stadt</strong>bibliothek<br />
� Bürgerhaus an der Leonhardstraße<br />
� Kulturzentrum Agora<br />
� Kulturbunker<br />
5.3.8. Sonstige Einrichtungen<br />
Über die bisher aufgeführten Einrichtungen und Anlagen für den Gemeinbedarf hinaus sind<br />
aufgrund ihrer Bedeutung für die Gesamtstadt die folgenden sonstigen Einrichtungen dargestellt:<br />
� Agentur für Arbeit<br />
� Amtsgericht<br />
� Gesundheitsamt<br />
� Hauptpost<br />
� Justizvollzugsanstalt<br />
� Polizei<br />
� Standorte der Feuerwehr<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
5.4. Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge<br />
Nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können im FNP die Flächen für den überörtlichen Verkehr und die<br />
örtlichen Verkehrszüge dargestellt werden. Von dieser Darstellungsmöglichkeit werden alle<br />
Verkehrsflächen und nicht nur Straßenverkehrsflächen erfasst, da diese eine Gemeinde ebenfalls<br />
stark prägen. Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist in diesem Zusammenhang die Darstellung<br />
der Flächen für Bahnanlagen von Bedeutung.<br />
5.4.1. Straßenverkehrsflächen<br />
Im FNP 2025 sind die Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge<br />
dargestellt. Unter überörtlichem Verkehr werden der über die <strong>Stadt</strong>grenzen hinaus gehende,<br />
gemeindeverbindende Verkehr und der durch das <strong>Stadt</strong>gebiet hindurchführende Durchgangsverkehr<br />
zusammengefasst. Die Darstellung des örtlich bedeutsamen Verkehrs erstreckt<br />
sich im Wesentlichen auf Verbindungs-, Sammel- und Zubringerstraßen – insbesondere wenn<br />
sie den Anschluss an überörtliche Straßen sicherstellen.<br />
Die überörtlich und örtlich bedeutsamen Straßen bilden zusammen das Vorrangstraßennetz der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Es handelt sich dabei um Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung, die<br />
dazu geeignet sind, möglichst direkte Verbindungen zu den benachbarten Siedlungsräumen<br />
herzustellen, wesentliche Verbindungen zwischen der Innenstadt und den Ortsteilen sowie zwischen<br />
den Ortsteilen zu gewährleisten, den Quell- und Zielverkehr zu bündeln und als Zubringer<br />
zum klassifizierten Straßennetz zu dienen. Das im FNP dargestellte Straßennetz sichert die<br />
störungsfreie Abwicklung des notwendigen Verkehrs.<br />
Die Darstellung der Straßenverkehrsflächen im FNP 2025 umfasst die bestehenden und die<br />
geplanten überörtlichen und örtlichen Hauptverkehrsstraßen. Darin enthalten ist das Netz der<br />
klassifizierten Bundesfernstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen, die gem. § 5 Abs. 4<br />
BauGB in den FNP nachrichtlich zu übernehmen sind (vgl. Abschnitt 5.12.1 und Themenkarte<br />
Nr. 6a „Verkehr“).<br />
Die Darstellung der örtlich bedeutsamen Hauptverkehrszüge erfolgt im Wesentlichen bestandsbezogen.<br />
Der geplante Netzschluss im örtlichen Hauptverkehrsnetz, der die Anbindung des<br />
Deininghauser Wegs an den Mittelstandspark Ost umfasst, ist im FNP 2025 in seinem derzeit<br />
verwaltungsintern abgestimmten Linienverlauf dargestellt. Die genaue Linienführung wird im<br />
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgelegt.<br />
Als Folge der oben beschriebenen Netzergänzungen oder in den vergangenen Jahren bereits<br />
durchgeführte Maßnahmen sowie aufgrund der Ergebnisse des Masterplans Mobilität verlieren<br />
einige Abschnitte des bisher gültigen Vorrangstraßennetzes ihre hohe Verkehrsbedeutung und<br />
werden im FNP 2025 nicht mehr dargestellt. Dies sind insbesondere die folgenden Straßen:<br />
� Alter Hellweg<br />
� Bodelschwingher Straße/Rieperbergstraße<br />
� Cottenburgstraße zwischen Dortmunder Straße und Wittener Straße<br />
� Dorlohstraße<br />
� Freiheitstraße<br />
� Heerstraße<br />
� Holthauser Straße<br />
� Lange Straße zwischen Henrichenburger Straße und Wartburgstraße<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
� Straßen innerhalb des Altstadtrings<br />
� Westhofenstraße<br />
Im FNP 1974 dargestellte Planungen oder Erweiterungen, deren Realisierung nicht weiterverfolgt<br />
wird, werden im FNP 2025 nicht mehr dargestellt:<br />
� Merklinder Straße zwischen Bockenfelder Straße und Gerther Straße<br />
� Umgehung Pöppinghausen<br />
5.4.2. Flächen für Bahnanlagen<br />
Für den Schienenverkehr werden die bestehenden Bahnanlagen mit ihren Haltepunkten in den<br />
FNP 2025 aufgenommen. Die Bahnanlagen umfassen im Wesentlichen das bestehende Schienennetz<br />
der Deutschen Bahn AG und sonstiger privater Eisenbahnbetriebe, die dem Personen-<br />
und Güterverkehr dienen, einschließlich ihrer Nebenanlagen sowie der Bahnhöfe und der Haltepunkte.<br />
Nach § 5 Abs. 4 BauGB sind diese Anlagen in den FNP nachrichtlich zu übernehmen<br />
(vgl. Abschnitt 5.12.1).<br />
Angrenzend an den Hauptbahnhof <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist die große Park-and-Ride-Anlage aufgrund<br />
des unmittelbaren Zusammenhangs zum Hauptbahnhof und ihrer hohen Bedeutung für<br />
das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet als Fläche für Bahnanlagen dargestellt.<br />
Der an der Emschertalbahn gelegene Haltepunkt Merklinde soll mit dem Haltpunkt Dortmund-<br />
Bövinghausen zusammengelegt und unmittelbar an die <strong>Stadt</strong>grenze verlagert werden. Die Darstellung<br />
erfolgt entsprechend der Festlegung im Betriebsprogramm.<br />
Die Planung der im FNP 1974 dargestellten <strong>Stadt</strong>bahnlinie zwischen Ickern und Frohlinde/Dortmund<br />
sowie Bochum wir nicht mehr weiterverfolgt und entfällt dementsprechend im<br />
FNP 2025.<br />
5.5. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung<br />
sowie für Ablagerungen<br />
Zu den Ver- und Entsorgungsanlagen nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB gehören alle Anlagen, die<br />
der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser sowie der Telekommunikation und<br />
der Beseitigung von Abwasser und Müll dienen.<br />
Die Darstellungen der Ver- und Entsorgungsanlagen im FNP 2025 beruhen auf den Angaben<br />
der Versorgungsträger und werden entsprechend dem Bestand nachrichtlich übernommen. Da<br />
die Vielzahl von Ver- und Entsorgungsanlagen der unterschiedlichen Versorgungsträger insbesondere<br />
zu einer hohen Dichte von punkt- und linienhaften Darstellungen führt, die bei einer<br />
Aufnahme in den Hauptplan die Lesbarkeit beeinträchtigen würden, wurde ein Teilplan „Technische<br />
Ver- und Entsorgung“ erarbeitet. In dem Teilplan werden das Leitungsnetz der technischen<br />
Ver- und Entsorgung und die Einzelanlagen, die die Mindestdarstellungsgröße von 1 ha<br />
unterschreiten, dargestellt. Die Darstellung von größeren Flächen erfolgt im Hauptplan.<br />
Als flächenhafte Darstellung sind lediglich das Umspannwerk Pöppinghausen und das Kraftwerk<br />
Knepper an der Grenze zu Dortmund zu nennen. Der Bereich des ehemaligen Kraftwerks<br />
<strong>Rauxel</strong> wird nicht mehr als Fläche für Versorgungsanlagen benötigt. Der nordwestliche Teilbereich<br />
dieser Fläche wird als gemischte Baufläche dargestellt, während der südöstliche Teilbereich<br />
entsprechend der Bestandssituation als Fläche für den Wald dargestellt wird.<br />
Seite 89
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
Die Grubengas-Blockheizkraftwerke an der Bochumer Straße, am Deininghauser Weg und an<br />
der Mengeder Straße werden nicht dargestellt, da es sich hierbei lediglich um temporär errichtete<br />
Anlagen handelt, die nach ihrer Nutzung wieder vollständig abgebaut werden.<br />
Bei den weiteren Ver- und Entsorgungsanlagen, die in den FNP 2025 nachrichtlich zu übernehmen<br />
sind, handelt es sich im Wesentlichen um Leitungsnetze. Im Teilplan „Technische Ver-<br />
und Entsorgung“ werden nur die wichtigsten Leitungen dargestellt:<br />
� Energieversorgung:<br />
- Gasleitung<br />
- Gasleitung außer Betrieb<br />
- Fernwärmeleitung<br />
- Hochspannungsleitung mit Schutzstreifen<br />
� Wasserversorgung:<br />
- Wasserleitung<br />
� Abwasserbeseitigung:<br />
- Stauraumkanal<br />
- Abwasserleitung<br />
- Brauchwasserleitung<br />
� Telekommunikation<br />
- Richtfunktrasse mit Schutzstreifen<br />
Feinteilige Versorgungsnetze, die meist im Straßenraum unterirdisch untergebracht sind, sind<br />
nicht eingezeichnet.<br />
Auf die gesonderte Darstellung von Schutzstreifen entlang der Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
wird mit Ausnahme der breiten Schutzstreifen der Richtfunktrassen verzichtet, da diese aufgrund<br />
ihrer geringen Breite im FNP nicht darstellbar sind. Die Schutzstreifen, die Schutzmaßnahmen<br />
und die Rechte der Betreiber innerhalb dieser Flächen werden im Rahmen der verbindlichen<br />
Bauleitplanung berücksichtigt und durch die Darstellungen des FNPs nicht berührt.<br />
5.6. Grünflächen<br />
Innerhalb von Siedlungsgebieten dienen Grünflächen überwiegend der wohnungsnahen, siedlungsbezogenen<br />
Freizeit-, Aufenthalts- und Erholungsnutzung und übernehmen wichtige städtebauliche<br />
Funktionen, indem sie den Siedlungsraum gliedern, auflockern und für das Kleinklima<br />
und die Grünvernetzung im besiedelten Bereich von zentraler Bedeutung sind.<br />
Die Grünflächen sind von den Flächen für die Landwirtschaft und für den Wald zu unterscheiden,<br />
die bei Vorliegen einer land- bzw. forstwirtschaftlichen Flächennutzung gesondert nach § 5<br />
Abs. 2 Nr. 9 BauGB darzustellen sind.<br />
In der Regel fallen die nicht überbaubaren Teile der Baugrundstücke, für die sich aus dem Bauordnungsrecht<br />
die Verpflichtung zur Grüngestaltung und gärtnerischen Pflege ergibt, ebenfalls<br />
nicht unter die Darstellung von Grünflächen. Bei diesen Flächen kommt eine Darstellung im<br />
FNP im Regelfall aufgrund der geringen Flächengröße nicht in Frage.<br />
Die Erhaltung und Entwicklung der Grün- und Freiflächen besitzt in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> einen hohen<br />
Stellenwert. Trotz ihrer Lage im Ballungsraum verfügt die <strong>Stadt</strong> über relativ große zusammenhängende<br />
Freiflächen. Diese sind sowohl aus ökologischen Gründen als auch aufgrund<br />
Seite 90
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
ihrer Bedeutung für die Lebensqualität der <strong>Stadt</strong> unverzichtbar und müssen deshalb so weit wie<br />
möglich erhalten werden.<br />
Darüber hinaus sollen die Freiflächen künftig verstärkt vernetzt und mit den Grünzonen innerhalb<br />
der Siedlungsräume verbunden werden. Dabei wird auch künftig der Aspekt der Aufwertung<br />
und Sanierung von Freiflächen von Bedeutung sein und dazu beitragen das Freiraumnetz<br />
zu stärken.<br />
Die vielfältigen gestalterischen, nutzungsbedingten und ökologischen Aufgaben der einzelnen<br />
Grünflächen werden durch unterschiedliche Zweckbestimmungen verdeutlicht und damit unterschieden<br />
in:<br />
� Parkanlagen<br />
� Dauerkleingärten<br />
� Sportplätze<br />
� Freibäder<br />
� Friedhöfe<br />
� Golfplätze<br />
Durch die Festlegung der Zweckbestimmung wird die städtebauliche Zielsetzung vorgegeben.<br />
Für Flächen, die über eine bloße Begrünung nicht hinausgehen, ist eine Zweckbestimmung<br />
nicht erforderlich.<br />
Eine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Grünflächen erfolgt im FNP 2025 nicht.<br />
Einen Überblick über die im <strong>Stadt</strong>gebiet vorhandenen Grünflächen gibt die Themenkarte Nr. 7<br />
„Grünflächen“.<br />
5.6.1. Parkanlagen<br />
Unter Parkanlagen sind in der Regel weiträumige, häufig landschaftsarchitektonisch oder gärtnerisch<br />
gestaltete Anlagen zu verstehen. Öffentliche Parkanlagen haben für die Einwohner einer<br />
Gemeinde besondere Erholungs- und Aufenthaltsfunktionen.<br />
Im FNP 2025 erfolgt die Darstellung der bestehenden Parkanlagen mit dem entsprechenden<br />
Planzeichen. Neuplanungen sind nicht vorgesehen.<br />
Die Parkanlagen befinden sich überwiegend in zentraler Innenstadtlage bzw. in zentralen Lagen<br />
innerhalb der einzelnen <strong>Stadt</strong>teile. Als wesentliche Parkanlagen werden im FNP 2025 dargestellt:<br />
� <strong>Stadt</strong>garten<br />
� Freizeitanlage Schellenbergpark<br />
� Ehemalige Pferderennbahn<br />
� Teile des Gewerbe- und Landschaftsparks Erin<br />
� Volkspark Ickern<br />
Kleinere bestehende Grünanlagen wie am Hallenbad, an der Recklinghauser Straße oder Am<br />
Busch ergänzen das Angebot an Parkflächen.<br />
5.6.2. Dauerkleingärten<br />
Bei den Dauerkleingärten handelt es sich im Verständnis des Bundeskleingartengesetzes<br />
(BKleingG) um Pachtgärten. Solche Gärten sind als Grünflächen mit der Zweckbestimmung<br />
Seite 91
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
Dauerkleingarten darzustellen. Die Darstellung ist bei bestehenden Anlagen als Bestandssicherung<br />
und bei geplanten Anlagen als Zielvorgabe zu verstehen.<br />
In der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> befinden sich 15 Kleingartenanlagen, deren Anlagen durch Bebauungspläne<br />
planungsrechtlich abgesichert sind. Die bestehenden Dauerkleingartenanlagen sind<br />
im FNP 2025 einschließlich der geplanten Erweiterungsflächen mit dem Planzeichen Dauerkleingarten<br />
dargestellt:<br />
� Dauerkleingartenanlage Alter Bahndamm<br />
� Dauerkleingartenanlage Am Grutholz<br />
� Dauerkleingartenanlage <strong>Castrop</strong>er Holz<br />
� Dauerkleingartenanlage <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> Nord<br />
� Dauerkleingartenanlage <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> Süd<br />
� Dauerkleingartenanlage Deininghausen<br />
� Dauerkleingartenanlage Frohlinde<br />
� Dauerkleingartenanlage Henrichenburg<br />
� Dauerkleingartenanlage Ickern Ost<br />
� Dauerkleingartenanlage Im Spredey<br />
� Dauerkleingartenanlage Lohfeld<br />
� Dauerkleingartenanlage Merklinde<br />
� Dauerkleingartenanlage Ochsenbruch<br />
� Dauerkleingartenanlage Pannekampgraben<br />
� Dauerkleingartenanlage Schellenberg<br />
Grabelandparzellen, die nicht durch das BKleingG festgesetzt sind, sind nicht als Dauerkleingärten<br />
im FNP 2025 dargestellt.<br />
Um die Ausstattung des <strong>Stadt</strong>gebiets mit Flächen für Dauerkleingärten zu überprüfen, wurde im<br />
Rahmen der Neuaufstellung des FNPs der Kleingartenbedarf in den einzelnen statistischen<br />
Bezirken auf der Basis des Geschosswohnungsbestandes im Jahr 2007 ermittelt. In Abhängigkeit<br />
von der räumlichen Verteilung der vorhandenen Dauerkleingartenanlagen fallen die Fehlbedarfe<br />
bzw. Überangebote kleinräumig sehr unterschiedlich aus. Bei einem Richtwert von einer<br />
Kleingartenparzelle je 30 gartenlose Geschosswohnungen ergeben sich größere Fehlbedarfe<br />
im Bereich des Hauptzentrums und hier speziell im statistischen Bezirk <strong>Rauxel</strong> Süd mit den<br />
Geschosswohnungsbauschwerpunkten nördlich und südlich des östlichen Abschnitts der Pallasstraße.<br />
114 Um den zusätzlichen Bedarf decken zu können, wird im FNP 2025 an der Pallasstraße<br />
eine geeignete Reservefläche für Dauerkleingärten vorgehalten.<br />
Ein weiterer nennenswerter Fehlbedarf ist im statistischen Bezirk Ickern Süd festzustellen. Die<br />
rechnerischen Versorgungsüberangebote der Anlage Ickern-Nord reichen nicht zur Deckung<br />
des Fehlbedarfs aus. 115 Die Dauerkleingartenanlage Henrichenburg soll durch eine Erweiterung<br />
den Fehlbedarf im nördlichen <strong>Stadt</strong>gebiet auffangen.<br />
114 Eigene Angaben des Bereichs <strong>Stadt</strong>entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Stand: Dezember 2007<br />
115 Eigene Angaben des Bereichs <strong>Stadt</strong>entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Stand: Dezember 2007<br />
Seite 92
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
5.6.3. Sportplätze<br />
Die Darstellungen des FNPs für den Bereich der Sporteinrichtungen orientieren sich an der<br />
fachbezogenen Bedarfsplanung. Auf Grundlage der Sportentwicklungskonzeption für die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> 116 und des <strong>Rat</strong>sbeschlusses zur nachhaltigen Sicherstellung eines angemessenen<br />
Sportplatzangebots im <strong>Stadt</strong>gebiet vom 11.09.2008 erfüllt der FNP in erster Linie eine<br />
Standortsicherungsfunktion.<br />
Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen werden im FNP mit dem entsprechenden Symbol<br />
als Flächen für den Gemeinbedarf (vgl. Abschnitt 5.3.4) und im Falle einer intensiven Begrünung<br />
als Grünflächen dargestellt. Es werden nur selbständige Anlagen berücksichtigt, die nicht<br />
Bestandteil einer anderen Gemeinbedarfseinrichtung (wie z. B. zu Schulen gehörende Sport-<br />
und Turnhallen) sind.<br />
Die im <strong>Stadt</strong>gebiet vorhandenen Sportplätze werden aufgrund ihrer Lage im Außenbereich und<br />
ihrer Einbindung in die freie Landschaft als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz<br />
dargestellt.<br />
Stat. Bezirk Art Name<br />
Dingen Ascheplatz Sportplatz Dingen<br />
Frohlinde Ascheplatz Sportplatz Frohlinde<br />
Habinghorst Rasenplatz Sportplatz Kanalstraße<br />
Habinghorst Rasenplatz Sportsplatz Habinghorst<br />
Henrichenburg Ost Rasenplatz; Aschetrainingsplatz Sportplatz Henrichenburg<br />
Ickern Nord Ascheplatz Sportplatz Uferstraße<br />
Ickern Süd Kunstrasenplatz Glück-Auf-Kampfbahn<br />
Merklinde Kunstrasenplatz Sportplatz Merklinde<br />
Obercastrop Kunstrasenplatz Erin-Kampfbahn<br />
<strong>Rauxel</strong> Nord Rasenplatz Sportplatz <strong>Rauxel</strong><br />
<strong>Rauxel</strong> Süd Kunstrasen Stadion<br />
Schwerin Kunstrasenplatz Sportplatz Grafweg<br />
Tabelle 5.9: Sportplätze<br />
Im <strong>Stadt</strong>teil Habinghorst sollte entsprechend des <strong>Rat</strong>sbeschlusses vom 11.09.2008 der Sportplatz<br />
an der Kanalstraße saniert und erweitert werden. Die ursprüngliche Variante, in der die<br />
Errichtung von zwei Sportplätzen bei Aufgabe des Sportplatzes Habinghorst vorgesehen war,<br />
muss aufgrund der finanziellen Lage der <strong>Stadt</strong> entfallen. Die Sportanlage Habinghorst an der<br />
Recklinghauser Straße soll aus diesem Grund erhalten bleiben und in einen spielfähigen Zustand<br />
gebracht werden. 117<br />
Im Laufe des Jahres 2011 soll die veränderte Situation in den politischen Gremien beraten werden<br />
und anschließend in ein aktualisiertes Sportstättenentwicklungskonzept eingearbeitet werden.<br />
116<br />
Vgl. Internationale Vereinigung Sport und Freizeiteinrichtungen e.V. / Centrum für Nachhaltige Sportentwicklung<br />
o. J.<br />
117<br />
Eigene Angaben des Bereichs Sport und Bäder der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Stand: November 2010<br />
Seite 93
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
5.6.4. Freibäder<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> verfügt mit dem Parkbad Nord derzeit über ein Freibad. Aufgrund der<br />
flächenhaften Ausdehnung und des Grünflächencharakters wird das Parkbad Nord im<br />
FNP 2025 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freibad dargestellt.<br />
5.6.5. Friedhöfe<br />
Die Friedhöfe sind im FNP 2025 als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt.<br />
Eine Zuordnung zu den Grünflächen ergibt sich daraus, dass Friedhöfe wegen ihrer gärtnerischen<br />
Gestaltung Grünflächencharakter aufweisen und wichtige Freiflächenfunktionen<br />
übernehmen.<br />
In <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> gibt es sieben kommunale Friedhöfe sowie jeweils zwei evangelische und<br />
katholische Friedhöfe. Die Darstellung erfolgt bestandsbezogen auf der Grundlage des Entwicklungskonzepts<br />
für kommunale Friedhöfe in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> und umfasst bereits genutzte Flächen<br />
sowie vorgesehene Erweiterungsbereiche.<br />
Stat. Bezirk Art Name<br />
Bladenhorst Kommunaler Friedhof Friedhof Bladenhorst<br />
<strong>Castrop</strong> Evangelischer Friedhof Friedhof <strong>Castrop</strong><br />
<strong>Castrop</strong> Katholischer Friedhof Friedhof St. Lambertus<br />
Frohlinde Kommunaler Friedhof Friedhof Frohlinde<br />
Habinghorst Kommunaler Friedhof Friedhof Habinghorst<br />
Henrichenburg Ost Kommunaler Friedhof Friedhof Henrichenburg<br />
Ickern Süd Kommunaler Friedhof Friedhof Ickern<br />
Merklinde Kommunaler Friedhof Friedhof Merklinde<br />
Pöppinghausen Kommunaler Friedhof/<br />
Evangelischer Friedhof<br />
Seite 94<br />
Friedhof Pöppinghausen<br />
Schwerin Katholischer Friedhof Friedhof St. Franziskus<br />
Tabelle 5.10: Friedhöfe<br />
5.6.6. Golfplätze<br />
Aufgrund des großen Flächenbedarfs sowie der hohen Bedeutung für das Landschaftsbild und<br />
die landschaftsgebundene Erholung ist der Golfplatz Frohlinde als besondere Form von Grünflächen<br />
mit der Zweckbestimmung Golfplatz dargestellt.<br />
5.6.7. Grünflächen ohne Zweckbestimmung<br />
Neben den beschrieben Grünflächen mit einer besonderen Zweckbestimmung gibt es im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
weitere Grünflächen, die sich nicht in eine dieser Zweckbestimmungen einordnen lassen.<br />
Da diese Flächen dennoch wichtige Funktionen wie beispielsweise für den Klimaschutz oder die<br />
Vernetzung von Grünelementen übernehmen, erfolgt eine Darstellung als Grünflächen ohne<br />
Zweckbestimmung.<br />
5.6.8. Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß § 4 Abs. 1 LG NRW Veränderungen der Gestalt<br />
oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild<br />
erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Vermeidbare Beeinträchtigungen
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
von Natur und Landschaft sind dabei gemäß § 4a LG NRW grundsätzlich zu unterlassen, unvermeidbare<br />
Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.<br />
Die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind in<br />
der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen. Sie sind Gegenstand der Umweltprüfung<br />
nach § 1a Abs. 3 und § 2 Abs. 4 BauGB. Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen<br />
im FNP und Festsetzungen in den Bebauungsplänen; anstelle von Darstellungen und Festsetzungen<br />
können auch vertragliche Vereinbarungen nach § 11 BauGB oder sonstige geeignete<br />
Maßnahmen zum Ausgleich nach § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB getroffen werden.<br />
Der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft kann nach § 1a Abs. 3 S. 3 BauGB auch<br />
an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen, soweit dies mit den Zielen der Raumordnung<br />
sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist. Ebenso kann der Ausgleich<br />
bereits vor dem Eingriff und einer Zuordnung erfolgen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> hat im Jahr 2004 in Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen ein<br />
Kompensationsflächenkonzept 118 erarbeiten lassen. Maßgabe dabei war, eine konzeptionelle<br />
Regelung der Kompensation auf der Grundlage eines an den Erfordernissen von Naturhaushalt<br />
und Landschaftsbild orientierten Leitbilds aufzubauen. Eine zielgerichtete Flächenbevorratung<br />
und -bewirtschaftung soll die gesamträumlichen Funktionen des Freiraumsystems stärken und<br />
zu einer nachhaltigen <strong>Stadt</strong>entwicklung beitragen.<br />
Durch die Erarbeitung einer landschaftspflegerischen räumlichen Zielkonkretisierung wurde<br />
eine Grundlage für alle Überlegungen zur künftigen thematischen und räumlichen Umsetzung<br />
von Kompensationsmaßnahmen geschaffen. Hierzu erfolgte zunächst die Definition einer räumlichen<br />
Modellvorstellung sowie von Leitlinien zur Entwicklung des Freiraumsystems. Die entwickelten<br />
Leitlinien haben zum Ziel, die verinselt im Siedlungsraum liegenden Flächen zu schützen<br />
und in ein durchgängiges System von Freiflächen zu integrieren. Dabei sind insbesondere<br />
die Entwicklungspotenziale der Regionalen Grünzüge E und F sowie der freiraumverbindenden<br />
Bänder wie des Rhein-Herne-Kanals und der Emscher zu nutzen und die spezifischen Charakteristika<br />
der einzelnen Landschaftsräume zu erhalten und weiterzuentwickeln.<br />
Im Anschluss an die Abgrenzung funktionaler Teilräume und der Definition raum- und themenspezifischer<br />
Zielvorstellungen für ihre landschaftspflegerische Entwicklung erfolgte die Festlegung<br />
von Teilräumen mit Vorrang für die Kompensationsumsetzung und die Abgrenzung der für<br />
die Kompensation geeigneten Flächen einschließlich entsprechender Maßnahmenempfehlungen.<br />
Neben den für die Kompensation geeigneten Flächen können auch die im Ökokonto der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> enthaltenen Flächen herangezogen werden. Hierbei handelt es sich um Flächen,<br />
auf denen im Rahmen der Golfplatzerweiterung Maßnahmen durchgeführt wurden, die<br />
der Ergänzung und Vernetzung der bereits vorhandenen Biotopstrukturen und nicht dem Ausgleich<br />
des durch die Erweiterung des Golfplatzes verursachten Eingriffs dienten.<br />
Die im Rahmen des Kompensationsflächenkonzepts festgelegten potenziellen Kompensationsräume<br />
werden zusammen mit den bereits in Bebauungsplänen festgesetzten Ausgleichsflächen<br />
und den Flächen des Ökokontos in der Themenkarte Nr. 8 „Flächen zum Ausgleich von Eingriffen<br />
in Natur und Landschaft“ dargestellt.<br />
118 Vgl. Neumeyer/Kieslich 2004<br />
Seite 95
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
5.7. Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz<br />
und die Regelung des Wasserabflusses<br />
Wasserflächen umfassen die natürlichen Gewässer wie Bäche, Seen und Teiche sowie die<br />
künstlichen Gewässer wie Kanäle oder Gräben. Die Wasserflächen stellen ein wichtiges Landschaftselement<br />
dar, bieten Tieren und Pflanzen Lebensraum und haben neben wasserwirtschaftlichen<br />
Funktionen auch eine Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen.<br />
Das europäische Parlament und der <strong>Rat</strong> der Europäischen Union haben im Jahr 2000 die europäische<br />
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beschlossen. Im Rahmen der Neuaufstellung des FNP<br />
2025 sind die Ziele der WRRL zu berücksichtigen. Demnach ist eine Verschlechterung des Gewässerzustands<br />
zu verhindern, die Gewässer (Flüsse, Seen und das Grundwasser) in einen<br />
guten ökologischen wie auch chemischen Zustand zu bringen, ein guter mengenmäßiger Zustand<br />
des Grundwassers zu erreichen und die Verschmutzung durch eine Reihe von Stoffen,<br />
die in der WRRL als höchst bedenklich eingestuft wurden, schrittweise zu reduzieren.<br />
Bei Planungen im Bereich von Fließgewässern sind die Planungsgrundsätze und -instrumente<br />
der „Blauen Richtlinie“ (Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-<br />
Westfalen) 119 zu berücksichtigen.<br />
Das Gewässersystem von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> unterliegt den wasserrechtlichen Vorgaben des<br />
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bzw. des Landeswassergesetzes (LWG NRW) in der jeweils<br />
gültigen Fassung und ist dementsprechend gem. § 5 Abs. 4 BauGB in den FNP 2025 nachrichtlich<br />
zu übernehmen bzw. zu vermerken. Die nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke werden<br />
in Abschnitt 5.12.2 näher erläutert.<br />
5.8. Flächen für die Landwirtschaft und den Wald<br />
5.8.1. Flächen für die Landwirtschaft<br />
Gem. § 201 BauGB ist unter Landwirtschaft insbesondere der Ackerbau, die Wiesen und Weidewirtschaft<br />
einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen<br />
Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann,<br />
die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die berufsmäßige Imkerei<br />
und die berufsmäßige Binnenfischerei zu verstehen.<br />
Grundlage landwirtschaftlicher Produktion ist die Verfügbarkeit über ausreichende Nutzflächen<br />
sowohl für die pflanzliche als auch für die tierische Erzeugung. Für die Existenzsicherung landwirtschaftlicher<br />
Betriebe kommt dem Erhalt gut nutzbarer Flächen daher eine besondere Bedeutung<br />
zu. Für die Landwirtschaft in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist es wichtig, sowohl die wertvollen Nutzflächen<br />
zu erhalten als auch die Standorte wachstumsorientierter Betriebe zu sichern.<br />
Die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe hat im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> einen<br />
landwirtschaftlichen Fachbeitrag zum FNP 2025 erarbeitet. 120 In Text, Tabellen und Karten wird<br />
die Situation der Landwirtschaft erfasst und analysiert, ihre Entwicklungstendenzen dargestellt<br />
und mögliche planbedingte Konflikte aufgezeigt.<br />
119 Vgl. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen 2010<br />
120 Vgl. Lenzen 2007<br />
Seite 96
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
Der Fachbeitrag dient als Entscheidungshilfe bei der Abwägung verschiedener Nutzungsansprüche<br />
mit den Belangen der Landwirtschaft. Ziel ist es, frühzeitig landwirtschaftliche Gesichtspunkte<br />
aktiv in fachübergreifende und fachplanerische Verfahren einzubringen.<br />
Derzeit wirtschaften im <strong>Stadt</strong>gebiet, dessen Freiraum auf einen mehr oder weniger breiten<br />
Kranz um die Siedlungsgebiete herum geschrumpft ist, noch 35 landwirtschaftliche Betriebe ab<br />
einer Mindestgröße von 5,0 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die bewirtschaftete Fläche der<br />
Betriebe umfasst noch rund 1250 ha. Neben der Flächenbewirtschaftung stützt sich die Landwirtschaft<br />
auf eine mehr oder wenig stark ausgeprägte Viehhaltung. Während einige Betriebe<br />
intensiv Schweinehaltung betreiben, hat sich im Bereich der Pferdehaltung ein Ballungsraumtypischer<br />
Einkommenszweig stark ausgeweitet.<br />
Grundlage jeder Form der Landwirtschaft ist die Bewirtschaftung von Boden als Träger der Produktion.<br />
Der Erhallt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist damit unmittelbar mit der Existenz der<br />
Betriebe verbunden. Der in der Vergangenheit oft hohe Verbrauch von Freiraum und damit<br />
landwirtschaftlicher Nutzfläche ist im Interesse der Landwirtschaft und damit auch der Bevölkerung<br />
einzudämmen und zu stoppen.<br />
Freiraum gehört zu den weichen Standortfaktoren und ist, je knapper er wird, von umso größerer<br />
Bedeutung für eine lebenswerte, Identifikation stiftende Umwelt. Nicht nur aus der Sicht der<br />
Landwirtschaft ist daher jeder weitere Freiraumverbrauch bedenklich, sondern auch aus Sicht<br />
der allgemeinen Daseinsvorsorge. Der FNP hat unter anderem nach § 2 BauGB die Aufgabe<br />
den Freiraum zu erhalten. Nur bei konkret nachweisbarer Notwendigkeit ist Freiraum für andere<br />
Nutzungen in Anspruch zu nehmen.<br />
Neben dem direkten Flächenentzug für Bauprojekte macht zunehmend der Ausgleich für die<br />
ausgelösten Eingriffe in Natur und Landschaft der Landwirtschaft zu schaffen. Der vorliegende<br />
Landwirtschaftliche Fachbeitrag gibt Hinweise, wie die Eingriffsproblematik gemeinsam mit der<br />
Landwirtschaft gelöst werden kann.<br />
Die Darstellung der Flächen für die Landwirtschaft erfolgt im FNP 2025 für bestehende landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen. Dabei wird keine Differenzierung der Flächen anhand der einzelnen<br />
landwirtschaftlichen Erwerbszweige vorgenommen. Neue Flächen für die Landwirtschaft<br />
werden nicht dargestellt.<br />
Im Hinblick auf neue Bauflächendarstellungen entspricht der FNP 2025 weitgehend den Forderungen<br />
des landwirtschaftlichen Fachbeitrags. Die geplanten neuen Bauflächendarstellungen<br />
beschränken sich im Wesentlichen auf die bestehenden Siedlungsbereiche und liegen dementsprechend<br />
außerhalb der Agrarbereiche.<br />
5.8.2. Flächen für den Wald<br />
Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche,<br />
wobei auch kahl geschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs-<br />
und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze,<br />
Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen als Wald<br />
gelten. Kleinere Flächen in der Flur oder im bebauten Gebiet, die mit einzelnen Baumgruppen,<br />
Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden, gelten<br />
dagegen nicht als Wald.<br />
Waldflächen besitzen neben ihrer Bedeutung für die Forstwirtschaft einen hohen ökologischen,<br />
klimatischen, lufthygienischen, landschaftlichen und erholungsbezogenen Wert. Diese vielfältigen<br />
Funktionen sind zu erhalten und zu stärken.<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
Im Rahmen der Neuaufstellung des FNPs 2025 ist durch den Landesbetrieb Wald und Holz ein<br />
forstlicher Fachbeitrag erstellt worden. 121 Der Fachbeitrag beschreibt und analysiert die Situation<br />
des Waldes in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> und zeigt die Entwicklungsmöglichkeiten und -grenzen auf.<br />
Der Fachbeitrag dient als Entscheidungshilfe bei der Abwägung verschiedener Nutzungsansprüche<br />
mit den Belangen des Waldes.<br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> liegt entsprechend der raumordnerischen Klassifizierung in der Zone des Ballungskerns<br />
und damit im Verdichtungsraum. Für Kommunen im Verdichtungsraum definiert der<br />
LEP einen Waldanteil von 15 % als Grenze zwischen waldarm und mittlerer Waldausstattung.<br />
Mit einem derzeitigen Waldflächenanteil von 19,7 % ist <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> durchschnittlich mit<br />
Wald ausgestattet.<br />
Um diesen Waldanteil halten zu können, sind alle real vorhandenen Waldflächen ab einer Mindestgröße<br />
von 1,0 ha im FNP 2025 als Flächen für den Wald dargestellt. Bestehende Waldflächen<br />
werden von der Flächennutzungsplanung für andere Nutzungen nicht in Anspruch genommen.<br />
122<br />
Aufgrund der landesplanerischen Zielsetzung wäre in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> eine weitere Zunahme<br />
der Waldfläche nicht vordringlich, da der Schwellenwert von 15 % Waldanteil überschritten ist.<br />
Das Ziel der Waldvermehrung wird in Nordrhein-Westfalen nach der Leitlinie für die Waldvermehrung<br />
in Nordrhein-Westfalen verfolgt. Danach werden Kommunen entsprechend ihrer<br />
Waldausstattung eingestuft. Die zweihöchste Stufe „Waldvermehrung notwendig“ trifft jedoch<br />
auf <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> zu.<br />
Grundsätzlich kann das Ziel einer Waldvermehrung im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet verfolgt werden.<br />
Ausnahmen könnten lediglich solche Flächen darstellen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften<br />
wie z. B. dem Landschaftsplan mit entsprechenden Verboten belegt sind.<br />
Nach den Aussagen des forstlichen Fachbeitrags erscheint die an Leitbildern orientierte Waldvermehrung<br />
in Suchräumen sinnvoll. Neben den Freiräumen, die grundsätzlich im Fokus der<br />
Suche standen, stellen die Industriebrachen eine interessante Alternative der Waldflächenvermehrung<br />
dar. Der forstliche Fachbeitrag identifiziert die Räume, die sich für eine Waldanreicherung<br />
eignen und keinen großflächigen Einschränkungen durch konkurrierende Nutzungen unterliegen.<br />
Auf der Grundlage des forstlichen Fachbeitrags werden im FNP 2025 gegenüber dem<br />
FNP 1974 zusätzliche Waldflächen dargestellt. Hierbei handelt es sich sowohl um bestandsbezogene<br />
Darstellungen als auch um Entwicklungsflächen. Die größten Flächen werden im Folgenden<br />
aufgeführt:<br />
� Südöstlicher Teilbereich der Fläche des ehemaligen Kraftwerks <strong>Rauxel</strong><br />
� Waldfläche an der Rieperbergstraße<br />
� Bereich am Haus Dorloh südlich des Ortsteils Dingen<br />
� Bereich östlich der Vorrangfläche für Windenergieanlagen und des neuen Hellwegs zur<br />
Erweiterung der Waldfläche auf Dortmunder <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
� Bereich am Schloss Bladenhorst<br />
121 Vgl. Fröhlingsdorf 2007<br />
122 Die Regelungen des BWaldG bleiben von den Darstellungen des FNP unberührt, d. h. dass dort, wo bestehende<br />
Waldflächen im FNP im Einzelfall für andere Nutzungen vorgesehen sind, gesonderte Planungs- und Waldumwandlungsverfahren<br />
durchzuführen sind. Auch Waldflächen, die im FNP z. B. aufgrund der Mindestgröße von<br />
1,0 ha nicht dargestellt sind, unterliegen den Vorschriften des BWaldG.<br />
Seite 98
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
� Bereich am Gestüt Bladenhorst<br />
� Waldfläche nördlich des Parkplatzes an der A 42<br />
� Waldfläche an der Kanalstraße südwestlich des Sportplatzes<br />
� Bereich der ehemaligen Gasverdichtungsstation westlich des Autobahnkreuzes Dortmund<br />
Nord-West<br />
� Waldfläche südlich des Umspannwerks Pöppinghausen<br />
� Waldfläche nördlich der Autobahnanschlussstelle <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> Henrichenburg<br />
� Waldfläche am Callenberg im <strong>Stadt</strong>teil Obercastrop<br />
5.9. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft<br />
Im Hinblick auf die verstärkte Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Belange in der vorbereitenden<br />
Bauleitplanung besteht nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB die Möglichkeit, Flächen für<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im<br />
FNP darzustellen und damit Aussagen der Landschaftsplanung in die Flächennutzungsplanung<br />
zu übernehmen.<br />
In diesem Zusammenhang ist die Entwicklung des neuen Emschertals von zentraler Bedeutung,<br />
da sich der Charakter der Emscher in den kommenden Jahren von einem Abwassersystem<br />
in ein öffentliches Flusssystem und damit einen neuen naturnahen Lebensraum wandeln<br />
wird.<br />
Der Bereich Pöppinghausen wird entsprechend dem Bereich des Entwicklungsziels IV.II des<br />
Landschaftsplans Emscherniederung im FNP 2025 als Emscher-Integrationsbereich 123 dargestellt.<br />
Mit der Darstellung wird dem in den kommenden Jahren zu erwartenden ökologischen,<br />
wasserwirtschaftlichen, freiraumplanerischen und landschaftsgestalterischen Umbau und Strukturwandel<br />
Rechnung getragen.<br />
5.10. Ergänzende Darstellungen<br />
5.10.1. Konzentrationszonen für Windenergieanlagen<br />
Mit dem Landesentwicklungsplan vom 05.10.1989 haben sich das Land Nordrhein-Westfalen,<br />
die Behörden des Landes, die Gemeinden und die öffentlichen Planungsträger dazu verpflichtet,<br />
den Einsatz regenerativer Energieträger zu verstärken. Gebiete, die die natürlichen Voraussetzungen<br />
hierzu voll erfüllen, sollten in den Gebietsentwicklungsplänen als Bereiche mit Eignung<br />
für die Nutzung erneuerbarer Energien dargestellt werden. Durch Beschluss des Bezirksplanungsrats<br />
vom Dezember 1996 wurde die Bezirksplanungsbehörde damit beauftragt, einen<br />
sachlichen Teilabschnitt Windkraft zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
den Standort Westhofsches Feld nordöstlich des Ortsteils Schwerin als Vorschlag<br />
unterbreitet und bereits im Jahr 1998 mit der 45. Änderung als Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen<br />
in den FNP 1974 aufgenommen.<br />
Da sich seit der Darstellung der vorhandenen Konzentrationsfläche im Jahr 1998 verschiedene<br />
Rahmenbedingungen in Bezug auf die Nutzung der Windenergie sowohl in technischer als auch<br />
gesetzlicher Hinsicht geändert haben, hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> im Rahmen der Neuaufstel-<br />
123 Vgl. Kreis Recklinghausen 2008a: 30ff.<br />
Seite 99
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
lung des FNP 2025 entschieden, das <strong>Stadt</strong>gebiet erneut auf mögliche geeignete Standorte zu<br />
untersuchen.<br />
Durch die Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen werden die Voraussetzungen<br />
für eine planvolle und gezielte Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen. So<br />
ist es möglich, die positiven Eigenschaften dieses Energieträgers und seinen Nutzen für den<br />
Klima- und Ressourcenschutz an solchen Standorten zu konzentrieren, die sich als besonders<br />
konfliktarm präsentieren.<br />
Um eine Einschätzung über die Eignung von Teilräumen des <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiets für<br />
die Nutzung von Windkraft geben zu können, wurde ein Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen<br />
für Windenergieanlagen 124 erstellt, das dazu dient, für die Windenergienutzung<br />
geeignete Standorte zu ermitteln und damit eine gezielte Steuerung der Windenergienutzung<br />
auf Flächennutzungsplanebene vorzubereiten. Die Konzeption hat in einem ersten Schritt<br />
Such- und Ausschlusskriterien formuliert und in Form von Ausschlussgebieten auch graphisch<br />
dargestellt.<br />
Daraufhin wurden zunächst alle Flächen, die außerhalb von Ausschlussbereichen (wie z.B. im<br />
Regionalplan dargestellte Bereiche für den Schutz der Natur) liegen, als Suchräume identifiziert,<br />
die grundsätzlich zur Darstellung von Konzentrationszonen im FNP zur Verfügung stehen.<br />
Diese Zonen sind in einem weiteren Verfahrensschritt einer standortbezogenen Betrachtung<br />
und Bewertung unterzogen worden, in der die Empfindlichkeit und die Schutzwürdigkeit der<br />
einzelnen Flächen geprüft wurden, um abschließend im Rahmen einer Gesamteinstufung der<br />
Einzelflächen in einer Flächenempfehlung zu münden.<br />
Als Ergebnis dieses Verfahrens sind zwei Bereiche im <strong>Stadt</strong>gebiet ermittelt worden, die sich als<br />
besonders geeignet für die Darstellung von Konzentrationszonen erwiesen haben. Es handelt<br />
sich dabei um die Flächen<br />
� SR 1 (Fläche östlich Beckum): Im äußersten Norden des <strong>Stadt</strong>gebietes in unmittelbarer<br />
Nähe zur <strong>Stadt</strong>grenze Recklinghausen gelegene landwirtschaftliche Nutzflächen, die nur<br />
mäßig strukturiert sind. Entsprechend der gutachterlichen Empfehlung des Plankonzepts<br />
handelt es sich bei dem im äußersten Randbereich des großflächigen LSG gelegenen<br />
Suchraum um einen relativ ausgeräumten Bereich ohne floristisch bzw. faunistisch bedeutende<br />
Flächen, dessen landschaftsästhetischer Wert auch im Umweltbericht zum FNP als<br />
gering eingestuft wird. Die Ausweisung als Konzentrationszone steht aus gutachterlicher<br />
Sicht den Schutzzielen des LSG nicht entgegen.<br />
� SR 12: (Flächen im Bereich Westhofsches Feld): Der Bereich befindet sich im Südosten<br />
des <strong>Stadt</strong>gebiets und umfasst Teile der vorhandenen, bereits mit fünf WEA bestandenen<br />
Konzentrationszone sowie daran südlich angrenzende Flächen, die überwiegend landwirtschaftlich<br />
genutzt werden. Gequert wird der Suchraum von der L 654, die im östlichen<br />
Randbereich verläuft, sowie von der K 27 (Schlossstraße). Aus dem Gutachten ergibt<br />
sich, dass die Funktionserfüllung des LSG „Westhofsches Feld – Dingerdal“ (Randzone<br />
im nördlichen Teil) hinsichtlich der Grundwasserneubildung, Schadstoffausfilterung und<br />
Frischluftentstehung nicht gefährdet wird. Auch bzgl. den der Erholungsfunktion und des<br />
Landschaftsbilds formulierten Schutzzielen steht eine Erweiterung der Konzentrationszone<br />
aufgrund der Vorbelastung nicht entgegen. Auch den Schutzzielen des LSG „Östlicher<br />
<strong>Castrop</strong>er Höhenrücken“ (südlicher Bereich) steht die Darstellung der Konzentrationszone<br />
nicht entgegen.<br />
124 Vgl. Ökoplan 2011<br />
Seite 100
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
Entsprechend der Ergebnisse des Gutachtens werden beide Flächen im FNP 2025 als Konzentrationszonen<br />
für Windenergieanlagen dargestellt.<br />
5.10.2. Zentrale Versorgungsbereiche<br />
Für eine räumlich ausgewogene Entwicklung des <strong>Stadt</strong>gebiets ist die Funktionsfähigkeit des<br />
Hauptzentrums Altstadt und der <strong>Stadt</strong>teilzentren von großer Bedeutung. Während die Altstadt<br />
einen großen Teil der mittelzentralen Funktionen für die Gesamtstadt erfüllt, kommt den <strong>Stadt</strong>teilzentren<br />
die Aufgabe der Grundversorgung für die <strong>Stadt</strong>teile zu. Darüber hinaus sind die<br />
<strong>Stadt</strong>teilzentren wichtige Identifikationspunkte der einzelnen <strong>Stadt</strong>teile, in denen Infrastruktur<br />
sowie soziale und kulturelle Einrichtungen gebündelt sind.<br />
Das Zentren- und Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2007 wurde aufgrund veränderter Rahmenbedingungen<br />
im Jahr 2010 125 fortgeschrieben, da das Konzept als langfristiger Orientierungsrahmen<br />
für die Entwicklung der städtischen Zentren und des Einzelhandels im gesamten<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet herangezogen werden soll. Mit der Fortschreibung wurde die räumliche und funktionale<br />
Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche überarbeitet und erneut festgelegt. Die<br />
Abgrenzung orientiert sich am Bestand von zentren- und nahversorgungsrelevanten Betrieben,<br />
zentrenbezogenen Dienstleistungseinrichtungen sowie möglichen angrenzenden geeigneten<br />
Flächenpotenzialen zur Entwicklung der Zentren.<br />
Auf der Grundlage einer ausführlichen Markt- und Standortanalyse und den darauf aufbauend<br />
formulierten Leitlinien für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung wurde das Zentrenkonzept<br />
neu erarbeitet und die räumliche und funktionale Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche<br />
festgelegt. Die Abgrenzung orientiert sich am Bestand von zentren- und nahversorgungsrelevanten<br />
Betrieben, zentrenbezogenen Dienstleistungseinrichtungen sowie möglichen angrenzenden<br />
geeigneten Flächenpotenzialen zur Entwicklung der Zentren.<br />
In <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> werden insgesamt sechs Zentren als zentrale Versorgungsbereiche für die<br />
Zukunft empfohlen. 126 Hierarchisch kommt dem Hauptzentrum Altstadt <strong>Castrop</strong> die größte Bedeutung<br />
zu, gefolgt von den fünf Nahversorgungszentren<br />
� Lange Straße,<br />
� Ickern,<br />
� <strong>Rauxel</strong> Nord,<br />
� Henrichenburg und<br />
� Schwerin.<br />
Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten, die wichtige<br />
Frequenzbringer für den übrigen Einzelhandel und die Vitalität der Zentren darstellen, sollen<br />
nur noch in diesen zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden.<br />
Neben den zentralen Versorgungsbereichen bestehen in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> Einzelhandelsagglomerationen<br />
mit einem deutlichen Standortgewicht. Diese Sonderstandorte sind in der Zielstellung<br />
grundsätzlich als Ansiedlungsbereiche für den großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten<br />
Hauptsortimenten zu verstehen und dienen der Ergänzung des Einzelhandels im<br />
Hauptzentrum. Für <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> werden die folgenden Sonderstandorte empfohlen:<br />
� Sonderstandort Siemensstraße<br />
125<br />
Vgl. <strong>Stadt</strong> + Handel 2010<br />
126<br />
Vgl. <strong>Stadt</strong> + Handel 2010: 110ff.<br />
Seite 101
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
� Sonderstandort Westring<br />
Ein wesentlicher Umsetzungsaspekt zur gesamtstädtischen Steuerung des Einzelhandels besteht<br />
darin, die erwünschten Standorte planungsrechtlich für die entsprechenden Ansiedlungsvorhaben<br />
vorzubereiten sowie andererseits unerwünschte Standorte bzw. Sortimente frühzeitig<br />
bauplanungsrechtlich auszuschließen. Die ergänzende Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche<br />
und der ergänzenden Sonderstandorte im FNP 2025 trägt hierzu bei.<br />
Einen Überblick über die räumliche Abgrenzung der Zentren bietet die Themenkarte Nr. 9<br />
„Zentrale Versorgungsbereiche“.<br />
5.11. Kennzeichnungen<br />
Die Kennzeichnung von Flächen nach § 5 Abs. 3 BauGB hat eine Hinweis- bzw. Warnfunktion,<br />
die sich an die möglichen Nutzer der Flächen und die Genehmigungsbehörden sowie die Träger<br />
öffentlicher Belange richtet. Die Kennzeichnungspflicht beschränkt sich auf das öffentliche<br />
Interesse an diesen Flächen. Die Hinweise bzw. Warnungen sollen dazu beitragen, dass Gefährdungen,<br />
die sich aus der Nutzung von Flächen ergeben können, im öffentlichen Interesse<br />
ausgeschlossen werden.<br />
5.11.1. Bergbau<br />
Die bergbaulichen Verhältnisse sind mit Ausnahme der verfüllten Tiefbauschächte des Bergbaus<br />
127 im FNP 2025 nicht gekennzeichnet, da die bergbaulichen Tätigkeiten in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
bereits beendet sind und die Flächen nicht mehr durch den Bergbau genutzt werden.<br />
Auf die Möglichkeit von Beeinträchtigungen durch bergbauliche Einwirkungen im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> wird jedoch generell hingewiesen. Die detaillierte Darstellung der bergbaulichen<br />
Verhältnisse erfolgt in den nachgeordneten Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung<br />
durch die Beteiligung der Bergbaubehörden.<br />
5.11.2. Flächen mit Bodenbelastungen<br />
Nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB sollen im FNP für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen gekennzeichnet<br />
werden, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind.<br />
Die als Soll-Vorschrift formulierte Kennzeichnungspflicht gilt für eine Fläche nur, wenn für die<br />
Stufe der vorbereitenden Bauleitplanung hinreichend konkret geklärt ist, dass die Böden erheblich<br />
mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und die Gemeinde gleichwohl als Ergebnis<br />
einer gerechten Abwägung eine bauliche Nutzung ausweist. Die Kennzeichnung übernimmt<br />
eine wichtige Warnfunktion für alle weiteren Planungen und Nutzungsabsichten.<br />
Die Grundlage zur Beschreibung und Beurteilung von Bodenbelastungen im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> bildet das Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen. Das Kataster<br />
zeigt die gesamte Altlastensituation in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> und schließt sowohl Altablagerungen als<br />
auch Altstandorte ein. Um eine inhaltliche Überfrachtung des FNP 2025 zu vermeiden, sind die<br />
derzeit vorliegenden Informationen dem FNP 2025 in vereinfachter Form als Themenkarte<br />
Nr. 10 „Flächen mit Bodenbelastungen“ beigefügt und liefern einen groben Überblick über die<br />
Altlastensituation im <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />
127<br />
Die Darstellung der verfüllten Tiefbauschächte des Bergbaus erfolgt aus Gründen der besseren Lesbarkeit im<br />
Teilplan „Technische Ver- und Entsorgung“.<br />
Seite 102
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
Weitergehende Aussagen bezüglich des Umgangs mit Bodenbelastungen werden in der verbindlichen<br />
Bauleitplanung bzw. bei der Zulassung einzelner Maßnahmen konkretisiert. Unabhängig<br />
von der Aussage des FNPs sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung und im<br />
Baugenehmigungsverfahren Bodenbelastungen auf der Grundlage des jeweils aktuellen Stands<br />
des Katasters zu berücksichtigen.<br />
5.12. Nachrichtlich übernommene oder vermerkte Fachplanungen nach anderen<br />
gesetzlichen Vorschriften<br />
Gemäß § 5 Abs. 4 BauGB sollen im FNP Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die<br />
nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, sowie nach Landesrecht denkmalgeschützte<br />
Mehrheiten von baulichen Anlagen nachrichtlich übernommen werden. Sofern diese<br />
Planungen noch nicht verbindlich sind, werden sie im FNP vorsorglich vermerkt.<br />
Durch die nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke, die nicht Teil des im FNP dargestellten<br />
planerischen Willens der Gemeinde sind, soll ein möglichst vollständiges Bild über die im gesamten<br />
Gemeindegebiet bestehenden oder beabsichtigten Planungen und Nutzungsregelungen<br />
vermittelt werden.<br />
Ihre rechtliche Bedeutung und Wirkung richtet sich nach den für sie geltenden fachgesetzlichen<br />
Regelungen. Die Gemeinde ist zur Aufnahme der nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke in<br />
den FNP verpflichtet und hat diese als planungserhebliche Belange bei der Flächennutzungsplanung<br />
zu berücksichtigen.<br />
Zu den Maßnahmen, die nachrichtlich in den FNP 2025 übernommen bzw. deren beabsichtigte<br />
Planung vermerkt wurden, zählen die den folgenden Fachgesetzen unterliegenden Planungen:<br />
� Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sowie Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
(StrWG NRW)<br />
� Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG<br />
NRW)<br />
� Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen<br />
(LG NRW)<br />
� Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)<br />
5.12.1. Klassifizierte Straßen und Flächen für Bahnanlagen<br />
Die Darstellung der Straßenverkehrsflächen im FNP 2025 umfasst die bestehenden und die<br />
geplanten überörtlichen und örtlichen Hauptverkehrsstraßen (vgl. Abschnitt 5.4.1). Darin enthalten<br />
ist das Netz der klassifizierten Straßen, die gem. § 5 Abs. 4 BauGB in den FNP nachrichtlich<br />
zu übernehmen bzw. zu vermerken sind:<br />
� Bundesautobahnen<br />
� Bundesstraßen<br />
� Landesstraßen<br />
� Kreisstraßen<br />
Als Ergänzung bzw. Veränderung des Netzes der klassifizierten Straßen befinden sich derzeit<br />
verschiedene Maßnahmen in Planung oder in Vorbereitung. Zu den aktuellen Planungen des<br />
Landesbetriebs Straßenbau NRW zählen der Bau der L 654n mit Umgehungen der <strong>Stadt</strong>teile<br />
Merklinde und Schwerin sowie der Bau der B 474n als Verlängerung der A 45 vom Autobahnkreuz<br />
Dortmund-Nordwest in Richtung Norden. Von dem Ausbau der Bundes- und der Landes-<br />
Seite 103
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
straße soll vor allem eine verkehrliche Entlastung im nördlichen Umfeld der B 235 sowie in den<br />
<strong>Stadt</strong>teilen Merklinde und Schwerin ausgehen. Da die genaue Linienbestimmung sowohl für die<br />
B 474n als auch die L 654n jedoch noch nicht erfolgt ist, wurde im FNP 2025 auf einen entsprechenden<br />
Vermerk verzichtet. Sofern die Linienführung – beispielsweise durch die Einleitung des<br />
Planfeststellungsverfahrens – hinreichend bestimmt ist, soll die Trasse im FNP vermerkt werden.<br />
Für den Schienenverkehr werden in den FNP 2025 die bestehenden Bahnanlagen der Deutschen<br />
Bahn AG und sonstiger privater Eisenbahnbetriebe, die dem Personen- und Güterverkehr<br />
dienen, einschließlich ihrer Nebenanlagen sowie der Bahnhöfe und der Haltepunkte nachrichtlich<br />
übernommen.<br />
Das Schienennetz umfasst zum einen die Bahnstrecke Duisburg-Dortmund, die das <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
von Osten nach Westen durchquert und eine starke Zäsur im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
bildet. Haltepunkt ist der Hauptbahnhof <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>, dem eine große Park-and-Ride-Anlage<br />
angegliedert ist.<br />
Zum anderen ist die Strecke der Emschertalbahn mit dem Bahnhof <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> Süd und<br />
dem Haltepunkt <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> Merklinde übernommen worden, die von Dorsten über Herne<br />
nach Dortmund führt. Der Haltepunkt <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> Merklinde ist aufgrund der geplanten Verlagerung<br />
im FNP 2025 südlich des derzeit bestehenden Haltepunkts vermerkt.<br />
Die Abschnitte der im FNP 1974 dargestellten Zechen- und Werksbahnen werden im FNP 2025<br />
aus der Darstellung von Flächen für Bahnanlagen herausgenommen, da diese zwischenzeitlich<br />
aufgegeben wurden und eine Entwidmung erfolgt ist. Sie werden entsprechend der angrenzenden<br />
Nutzungen als Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft und den Wald sowie im Bereich<br />
des Gleisdreiecks Merklinde entsprechend der aktuellen Planungen als Wohnbauflächen dargestellt.<br />
5.12.2. Wasserflächen<br />
In den FNP 2025 sind gem. § 5 Abs. 4 BauGB planfestgestellte Gewässer wie Flüsse, Bäche,<br />
Seen und Teiche als Wasserflächen nachrichtlich zu übernehmen. Sie unterliegen den wasserrechtlichen<br />
Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bzw. des Landeswassergesetzes<br />
(LWG NRW) sowie ggf. des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in der jeweils gültigen<br />
Fassung.<br />
Die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen hat eine Gewässerkarte 128 erarbeitet<br />
und diese als Arbeitsgrundlage der städtischen Wasserwirtschaft zur Verfügung gestellt. Sie<br />
dient als Plangrundlage für den FNP.<br />
Oberirdische Gewässer mit Ausnahme der Bundeswasserstraßen gem. WaStrG werden gem.<br />
LWG NRW in die Gewässerkategorien „Gewässer erster Ordnung“, „Gewässer zweiter Ordnung“<br />
und „Sonstige Gewässer“ eingeteilt. In <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> ist als Gewässer zweiter Ordnung<br />
die Emscher zu nennen. Alle übrigen Gewässer sind den sonstigen Gewässern zuzuordnen.<br />
Aufgrund ihrer vielschichtigen Bedeutung sowohl für Tiere und Pflanzen als auch für den Menschen<br />
sind alle Gewässer unabhängig von der Mindestgröße von 1,0 ha im FNP 2025 dargestellt.<br />
Damit geht der neue FNP über die Darstellungen des FNP 1974 hinaus, in den lediglich<br />
die Hauptfließgewässer des städtischen Fließgewässersystems übernommen wurden.<br />
128 Die Gewässerkarte befindet sich derzeit in der Überarbeitung.<br />
Seite 104
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
Einen Gesamtüberblick über die Wasserflächen innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets liefert zusätzlich die<br />
Themenkarte Nr. 11 „Wasserflächen“.<br />
Die Planungen zum Neubau des Emscher-Durchlasses, der aufgrund der geplanten Verbreiterung<br />
des Rhein-Herne-Kanals und seines Alters erforderlich ist, sind in den FNP 2025 übernommen<br />
worden. Die Emscher wird für die Anbindung des neuen Durchlassbauwerks auf einer<br />
Länge von etwa 700 Metern verlegt. Die Verlegungsstrecke beginnt kurz hinter der Wartburgstraße<br />
und endet vor dem Zulauf des Suderwicher Bachs. Auf der Ostseite des Kanals wird die<br />
alte Emscher zu einem von Grundwasser gespeisten Stillgewässer, das ebenfalls nachrichtlich<br />
in den FNP 2025 übernommen wurde, umfunktioniert. Im Rahmen der Baumaßnahme wird<br />
auch der Torfheider Bach verlegt. Er verläuft künftig parallel zur Wartburgstraße und wird naturnah<br />
gestaltet.<br />
Darüber hinaus erarbeitet die Emschergenossenschaft derzeit in Zusammenarbeit mit den<br />
Kommunen, staatlichen Umweltämtern und Bezirksregierungen ein Konzept zur ökologischen<br />
Umgestaltung des Emschersystems. Ziel des Umbaus, der bis 2020 abgeschlossen sein soll, ist<br />
nicht nur eine verbesserte Wasserqualität, sondern auch die Umgestaltung der Fließgewässer<br />
in einen naturnäheren Zustand. Nachdem die Bergsenkungen entlang der Emscher abgeklungen<br />
sind, besteht keine Notwendigkeit mehr für eine offene Abwassereinleitung. Schrittweise<br />
werden geschlossene Abwasserkanäle gebaut und im Anschluss daran das künstliche Flussbett<br />
der Emscher ökologisch verbessert. Zukünftig wird sämtliches Abwasser den Kläranlagen<br />
durch Kanäle zufließen und der Emscher nur gereinigtes Wasser zugeführt.<br />
Als zuständigkeitsübergreifendes Gesamtkonzept für den Hochwasserschutz wurde in diesem<br />
Zusammenhang von der Emschergenossenschaft in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für<br />
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen<br />
(MUNLV) ein Hochwasser-Aktionsplan für die Emscher 129 erstellt. Die zunehmende Gefahr<br />
durch Überschwemmungen in Folge von Hochwasser macht die planerische Berücksichtigung<br />
dieses Belangs erforderlich. Innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets werden demzufolge Flächen für die<br />
Hochwasserrückhaltung vorgesehen, die zur Verhinderung von Überschwemmungen beitragen<br />
sollen. Mit der nachrichtlichen Übernahme der bestehenden Hochwasser-<br />
/Regenrückhaltebecken bzw. dem Vermerk der geplanten Rückhaltebecken entlang der Emscher<br />
und der weiteren Fließgewässer wird eine Ausweisung von Flächen für den Hochwasserschutz<br />
und für die Regelung des Wasserabflusses vorgenommen.<br />
Zusätzlich wird im Hochwasser-Aktionsplan Emscher ein seltenes Hochwasserereignis, das im<br />
statistischen Mittel seltener als einmal in 500 Jahren auftritt und für das die Emscherdeiche<br />
nicht ausgelegt sind, unter dem Gesichtspunkt möglicher Schäden analysiert. Der Hochwasser-<br />
Aktionsplan hat den Maßnahmenvorschlag Pöppinghäuser Riegel zur Schadensminderung bei<br />
einem Extremereignis ermittelt. Dieser befindet sich nordöstlich der stillgelegten Zechenbahntrasse<br />
König-Ludwig 1/2 oberhalb des eingedeichten Emscherabschnitts. In diesem nur wenig<br />
besiedelten Gebiet können bis zu 1,9 Mio. cbm Wasser weitgehend schadlos zurückgehalten<br />
und dadurch der Extremabfluss im weiteren Verlauf der Emscher gedrosselt werden. Durch<br />
geringe bauliche Maßnahmen kann eine Retentionswirkung realisiert und ggf. ein Großschadensereignis<br />
verhindert werden. Eine genaue Abgrenzung der Flächen kann derzeit nicht vorgenommen<br />
werden, da die Berechnungen bis Ende 2011 durch die Emschergenossenschaft<br />
aktualisiert werden. Um die Bedeutung dieser Flächen im FNP 2025 hervorzuheben, erfolgt<br />
129 Vgl. Emschergenossenschaft 2004<br />
Seite 105
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
entsprechend dem Bereich des Entwicklungsziels IV.II des Landschaftsplans Emscherniederung<br />
die Darstellung der Fläche als Emscher-Integrationsbereich 130 (vgl. Abschnitt 5.9).<br />
5.12.3. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile<br />
und Naturdenkmale<br />
Im FNP 2025 werden die Naturschutzgebiete, die Landschaftsschutzgebiete und die geschützten<br />
Landschaftsbestandteile gem. § 23, § 26 und § 29 BNatSchG aus den rechtskräftigen Landschaftsplänen<br />
Nr. 3 „<strong>Castrop</strong>er Hügelland“ 131 und Nr. 5 „Emscherniederung“ 132 nachrichtlich<br />
übernommen. Einen Überblick liefert die Themenkarte Nr. 12 „Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts“.<br />
Unabhängig von der nachrichtlichen Übernahme der Schutzgebiete in den FNP 2025 sind die<br />
gesamten Festsetzungen der Landschaftspläne maßgebend.<br />
5.12.4. Denkmalschutz<br />
Die Denkmalliste der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> führt eine Vielzahl von Bau- und Bodendenkmälern<br />
auf, die dem Denkmalschutz gem. Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)<br />
unterliegen.<br />
Die nach § 5 Abs. 4 BauGB in den FNP 2025 nachrichtlich zu übernehmenden denkmalgeschützten<br />
Mehrheiten von baulichen Anlagen müssen aufgrund ihrer Relevanz für die städtebauliche<br />
Entwicklung berücksichtigt werden und im Umfang und in ihrer Bedeutung dem Darstellungsmaßstab<br />
und der Funktion des FNPs entsprechen. Die nachrichtliche Übernahme der<br />
denkmalgeschützten Mehrheiten von baulichen Anlagen erfolgt demzufolge für festgesetzte<br />
Ensembles von Einzeldenkmälern, größere Denkmalobjekte und Bodendenkmäler in Abstimmung<br />
mit der Unteren Denkmalbehörde:<br />
� Bergarbeitersiedlung „Brecke“ (Im Breckenwinkel, Grüner Weg und Breckenstraße)<br />
� Burg Henrichenburg (Bodendenkmal)<br />
� Forum <strong>Stadt</strong>mittelpunkt <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> (Europaplatz 1-12)<br />
� Mehrperiodiger Siedlungsplatz Ickern (Bodendenkmal)<br />
� Parkbad Süd (Areal zwischen den Straßen Am <strong>Stadt</strong>garten, Glückaufstraße und Schillerstraße)<br />
� Pestalozzisiedlung (Am Hasenwinkel 14-28 und 17-27), Hammerkopfturm und Bergbeamtenhaus<br />
(Bodelschwingher Straße 5)<br />
� Reiterdenkmal und Baudenkmäler rund um den Marktplatz<br />
� Schloss Bladenhorst<br />
� Stahlhäuser (An der Heide und Am Tweböhmer)<br />
� Werksiedlung der Rütgerswerke AG (Vördestraße, Juliusstraße, Markusstraße und Hafenstraße)<br />
130 Vgl. Kreis Recklinghausen 2008a: 30ff.<br />
131 Vgl. Kreis Recklinghausen 1999<br />
132 Vgl. Kreis Recklinghausen 2008a<br />
Seite 106
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
5. Begründung der Planinhalte Teil I: Begründung<br />
Die einzelnen in der Denkmalliste der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> eingetragenen Objekte werden aus<br />
Gründen der Darstellbarkeit nicht in den FNP 2025 übernommen. Sie sind in den entsprechenden<br />
Listen und Verzeichnissen, die laufend aktualisiert werden, mit detaillierten Angaben aufgeführt.<br />
Zusätzlich gibt die Themenkarte Nr. 13 „Denkmalschutz“ einen Überblick über die in <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
geschützten Denkmäler.<br />
Seite 107
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 5. Begründung der Planinhalte<br />
Seite 108
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
6. Flächenangaben Teil I: Begründung<br />
6. Flächenangaben<br />
Im Vergleich zum FNP 1974 wurde im FNP 2025 eine generalisierende Darstellung gewählt. Als<br />
Darstellungsgrenze für flächenbezogene Darstellungen wurde eine Mindestgröße von 1 ha gewählt,<br />
die insgesamt zu einer Entfeinerung der Darstellungen und damit verbunden einer größeren<br />
Flexibilität bei der zukünftigen Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> führt.<br />
Die Flächenbilanz stellt zwar den Anteil der einzelnen Flächenkategorien für die Gesamtstadt in<br />
Hektar- und Verhältnisangaben dar, ein genauer Vergleich der in den beiden Plänen dargestellten<br />
Flächenangaben ist jedoch nicht möglich. Die angegebenen Flächengrößen geben nur<br />
Größenordnungen wieder, lassen aber durchaus die Tendenzen der Flächenveränderungen<br />
erkennen.<br />
Die Flächenangaben beziehen sich nur auf die Darstellungen des FNPs. Sie sind mit sonstigen<br />
Flächenbilanzen, die auf der Grundlage anderer Daten und Statistiken ermittelt wurden, nicht<br />
vergleichbar.<br />
Nutzungsart FNP 1974 (Stand: 21.07.2006) FNP 2025 (Stand:31.05.2011)<br />
Wohnbaufläche 1.085 1.228<br />
Gemischte Baufläche 161 122<br />
Gewerbliche Baufläche 467 368<br />
Sonderbaufläche 37 41<br />
Fläche für den Gemeinbedarf 66 64<br />
Hauptverkehrsstraße 220 207<br />
Fläche für Bahnanlagen 74 28<br />
Fläche für Ver-/Entsorgung 68 15<br />
Grünfläche 497 489<br />
Wasserfläche 239 177<br />
Fläche für die Landwirtschaft 1.433 1.426<br />
Fläche für den Wald 820 1.002<br />
Tabelle 6.1: Flächengrößen in den Flächennutzungsplänen 1974 und 2025 (in ha) 133<br />
Aus den vorliegenden Zahlen lassen sich ohne die Angabe der genauen Flächengrößen die<br />
folgenden inhaltlichen Tendenzen ablesen:<br />
� Die Darstellung von Wohnbauflächen steigt an, was sich zum einen aus der Darstellung<br />
neuer Wohnbauflächenpotenziale und zum anderen aus der Reduzierung der Darstellung<br />
von gemischten Bauflächen zugunsten der Wohnbauflächen ergibt.<br />
� Die Darstellung von gewerblichen Bauflächen reduziert sich.<br />
� Die Flächen für den Gemeinbedarf nehmen aufgrund der Darstellungsschärfe und der<br />
gewählten Schwellengröße von 1 ha rein rechnerisch im FNP 2025 ab, ohne dass damit<br />
eine tatsächliche Standortaufgabe einhergeht.<br />
� Die dargestellten Flächen für die Ver- und Entsorgung nehmen deutlich ab. Dies ergibt<br />
sich im Wesentlichen aus der Aufgabe des Kraftwerksstandorts <strong>Rauxel</strong>.<br />
133 Eigene Darstellung<br />
Seite 109
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 6. Flächenangaben<br />
� Im Vergleich zur Darstellung von Freiflächen im FNP 1974 hat sich der Anteil der dargestellten<br />
Freiflächen (Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und für<br />
den Wald) im FNP 2025 erhöht. Dies ergibt sich vor allem aus der Rücknahme der Darstellung<br />
von gewerblichen und industriellen Bauflächen sowie der Flächen für die Ver- und<br />
Entsorgung.<br />
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Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
7. Fortschreibung Teil I: Begründung<br />
7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans<br />
Das Gesicht von Städten wandelt sich im Laufe von Jahren kontinuierlich. Dies ist maßgeblich<br />
auf die Rahmenbedingungen und Nutzungsansprüche an die <strong>Stadt</strong> zurückzuführen, die sich<br />
ständig ändern. So müssen auch Planungen fortlaufend auf ihre Aktualität hin überprüft werden,<br />
damit sie in neue Strukturen einzufügen sind sowie neuen planerischen Erkenntnissen Rechnung<br />
tragen.<br />
Entsprechend den genannten Anforderungen soll der FNP 2025 flexibel und ohne Mehraufwand<br />
fortschreibungsfähig sein. Die digitale Erstellung des FNPs ermöglicht es, den aktuellsten Stand<br />
der jeweiligen Entwicklungen zeitnah einzuarbeiten und als Gesamtwerk vorzuhalten.<br />
Eine laufende Kontrolle der Planungsziele ist notwendig. Instrumente hierzu sind die informellen<br />
Planungen wie beispielsweise Masterpläne, die eine wichtige Funktion als Entwicklungsgrundlagen<br />
für die <strong>Stadt</strong> übernehmen und auf Veränderungen hinweisen.<br />
Sollten sich Planungserkenntnisse ändern und Ziele dementsprechend anzupassen sein, sind<br />
die Darstellungen des FNPs auf ihre Aktualität zu prüfen und ggf. in Teilräumen oder für einzelne<br />
Themenbereiche zu ändern. Neue Konzepte mit Auswirkung auf die Darstellungen des<br />
FNPs sind zu ergänzen. Damit kann der FNP 2025 seine Funktion als vorbereitender Bauleitplan<br />
für die Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> auch langfristig erfüllen.<br />
Seite 111
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 7. Fortschreibung<br />
Seite 112
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
8. Quellen Teil I: Begründung<br />
8. Quellen<br />
8.1. Gesetze und Normen<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414). Zuletzt geändert<br />
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.2585).<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />
In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132). Zuletzt geändert<br />
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466).<br />
Bundesfernstraßengesetz (FStrG)<br />
In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206). Zuletzt geändert<br />
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585).<br />
Bundeskleingartengesetz (BKleingG)<br />
Vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210). Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom<br />
19. September 2006 (BGBl. I S. 2146).<br />
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />
Vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2542)<br />
Bundeswaldgesetz (BWaldG)<br />
Vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037). Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31. Juli 2010<br />
(BGBI. I S. 1050).<br />
Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)<br />
In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980). Zuletzt<br />
geändert durch § 2 der Verordnung vom 27. April 2010 (BGBl. I S. 540).<br />
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)<br />
Vom 11. März 1980 (GV. NRW. S. 226, 716). Zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes<br />
vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274).<br />
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)<br />
In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666). Zuletzt geändert<br />
durch das Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV.NRW. S. 688).<br />
Landesentwicklungsprogramm (LEPro)<br />
In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober1989 (GV. NRW. S. 485, 648), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 874).<br />
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW)<br />
In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568). Zuletzt geändert<br />
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185).<br />
Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)<br />
Vom 03. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430). Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.<br />
März 2010 (GV. NRW. S. 212).<br />
Seite 113
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 8. Quellen<br />
Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW)<br />
In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926). Zuletzt geändert<br />
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185).<br />
Raumordnungsgesetz (ROG)<br />
Vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom<br />
31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585).<br />
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)<br />
In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S. 1028, 1996 S.<br />
81, 141, 216, 355, 2007 S. 327). Zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 5. April<br />
2005 (GV. NRW. S. 306).<br />
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)<br />
Vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585). Geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August<br />
2010 (BGBI. I S. 1163).<br />
8.2. Sonstige Quellen<br />
Bezirksregierung Düsseldorf (Hrsg.) (o. J.): Über den Naturschutz. Online im Internet:<br />
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/themen/Umwelt/Naturschutz/<br />
__ber_den_Naturschutz____.php (29.04.2008).<br />
Bezirksregierung Münster (Hrsg.) (2004): Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Münster –<br />
Teilabschnitt „Emscher-Lippe“. Münster: o. V.<br />
Bezirksregierung Münster (Hrsg.) (2008): Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Teilplan „Ruhrgebiet<br />
Nord“. Münster: o. V.<br />
Bezirksregierung Münster (Hrsg.) (o. J.): Masterplan Emscher Landschaftspark 2010. Online im<br />
Internet: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/aufgaben/Organisation/Dezernate/Dezernat_51<br />
/Dezernat_51__Landschaft_und_Fischerei/Oepel1/Raeumlicher_Foerderschwerpunkt/Masterpla<br />
n_Emscher_Landschaftspark_2010/index.html (18.06.2008)<br />
Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.) (2008): Arbeitsmarkt in Deutschland. Online im Internet.<br />
http://statistik.arbeitsamt.de/statistik/index.php?id=05&dbtyp=23&typ=BL (17.09.2008)<br />
Die Bundesregierung (Hrsg.) (2002): Perspektiven für Deutschland. Unsere Strategie für eine<br />
nachhaltige Entwicklung. O. O., o. V.<br />
Emschergenossenschaft (Hrsg.) (2004): Hochwasser-Aktionsplan Emscher. Essen: o. V.<br />
Emschergenossenschaft (Hrsg.) (2006): Masterplan Emscher-Zukunft. Essen: o. V.<br />
EUV <strong>Stadt</strong>betrieb <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> AöR (Hrsg.) (o. J.): Entwässerung. Online im Internet:<br />
http://www.euv-stadtbetrieb.de/Entwaesserung/entwaesserung.asp?id=495 (28.10.2008)<br />
Gierke, Hans-Georg (2000): „§ 1. Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung“. Brügelmann,<br />
Hermann (Hrsg.) (2007): Baugesetzbuch. Kommentar. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer.<br />
Grossmann, Helmut (1967): „Unsere <strong>Stadt</strong> nach 1945“. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong> (Hrsg.) (1967):<br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Entwicklung einer <strong>Stadt</strong> im westfälischen Industriegebiet. <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>:<br />
Geschwister Schmitz.<br />
Grünplan (2004): Kompensationsflächenkonzept <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Dortmund: o. V.<br />
Seite 114
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
8. Quellen Teil I: Begründung<br />
Hartung, Karl (1967): „Geschichtliche Entwicklung <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>s“. <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
(Hrsg.) (1967): <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Entwicklung einer <strong>Stadt</strong> im westfälischen Industriegebiet.<br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>: Geschwister Schmitz.<br />
HHS Ingenieur GmbH (2009): Masterplan Mobilität. Aachen: o. V.<br />
Ingenieurbüro Stöcker (2004): Lärmminderungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Burscheid: o. V.<br />
Institut für Landes- und <strong>Stadt</strong>entwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen (Hrsg.) (2005): Demographischer Wandel und längerfristiger Wohnsiedlungsflächenbedarf<br />
in den Gemeinden und Kreisen Nordrhein-Westfalens. Abschlussbericht. Dortmund:<br />
o. V.<br />
Internationale Vereinigung Sport und Freizeiteinrichtungen e.V. / Centrum für Nachhaltige<br />
Sportentwicklung (o. J.): Sportentwicklungskonzeption für die <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Köln:<br />
o. V.<br />
Jansen, Paul G. (2006): Fachbeitrag Nahversorgung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Köln: o. V.<br />
Kreis Recklinghausen (Hrsg.) (1999): Landschaftsplan Nr. 3 „<strong>Castrop</strong>er Hügelland“. Recklinghausen:<br />
o. V.<br />
Kreis Recklinghausen (Hrsg.) (2008a): Landschaftsplan Nr. 5 „Emscherniederung“. Recklinghausen:<br />
o. V.<br />
Kreis Recklinghausen (Hrsg.) (2008b): Pflegeplan 2008. Darstellung der Situation in <strong>Castrop</strong>-<br />
<strong>Rauxel</strong>. Online im Internet: http://service.kreis-re.de/dok/Formulare/57/Pflegeplan-<strong>Castrop</strong>-<br />
<strong>Rauxel</strong>-2008.pdf (29.03.2010)<br />
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (o. J.): Bestand 63 Schachtanlage Erin, <strong>Castrop</strong>-<br />
<strong>Rauxel</strong>. Online im Internet: http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/bestand.jsp?archivNr=<br />
421 &tektId=46 (29.07.2008)<br />
Landesbetrieb Wald und Holz (2007): Der Zustand des Waldes im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
und Leitlinien für seine zukünftige Entwicklung. Recklinghausen: o. V.<br />
Landschaftsverband Westfalen Lippe (2010): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Münster: o. V.<br />
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (2007): Die Struktur der Landwirtschaft und ihre<br />
Entwicklung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Bonn: o. V.<br />
Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen <strong>Stadt</strong>. Online im Internet: http://www.eu2007.de<br />
/de/News/download_docs/Mai/0524-AN/075DokumentLeipzigCharta.pdf (18.03.2011)<br />
Leipzig-Institut für Länderkunde (Hrsg.) (2003a): Bundesrepublik Deutschland. Nationalatlas.<br />
Band 2. Heidelberg: Spektrum Akademischer Verlag.<br />
Leipzig-Institut für Länderkunde (Hrsg.) (2003b): Bundesrepublik Deutschland. Nationalatlas.<br />
Band 3. Heidelberg: Spektrum Akademischer Verlag.<br />
Leser Albert Bielefeld (2006): Bericht zum derzeitigen Umweltzustand für das Gebiet der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Bochum: o. V.<br />
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2008): Umgebungslärm in NRW. Online im Internet:<br />
http://www. umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/laerm/viewer.htm (03.09.2008)<br />
Seite 115
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 8. Quellen<br />
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2010): Blaue Richtlinie. Richtlinie für die Entwicklung naturnaher<br />
Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen. Ausbau und Unterhaltung. Düsseldorf: o. V.<br />
Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen<br />
(Hrsg.) (1995): Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). O. O., o. V.<br />
Mitschang, Stephan (2003): Der Flächennutzungsplan. Meckenheim: Verlag Deutsches Volksheimstättenwerk.<br />
Ökoplan (2010): Gesamträumliches Planungskonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen<br />
für Windenergieanlagen im FNP der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Essen: o. V.<br />
Regionalverband Ruhr (2008a): Informelle Planungen im RVR-Verbandsgebiet. Online im Internet:<br />
http://www.rvr-online.de/wirtschaft/regionalentwicklung/masterplan.php (02.09.2008)<br />
Regionalverband Ruhr (2008b): Eine klimatische Beschreibung unserer Region. Online im Internet:<br />
http://www.rvr-online.de/landschaft/Klima_/Klima_Ruhrgebiet.php (02.09.2008)<br />
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Städtebauliche und landschaftsökologische Eignungsbewertung. Dortmund: o. V.<br />
Scheuvens + Wachten (o. J.): Zukunftsprojekt <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Strukturkonzept zur <strong>Stadt</strong>teilentwicklung<br />
vorbereitend zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Dortmund: o. V.<br />
Söfker, Wilhelm (2005): „§ 5. Inhalt des Flächennutzungsplans“. Ernst, Werner / Zinkahn, Willy /<br />
Bielenberg, Walter / Krautzberger, Michael (Hrsg.) (2007): Baugesetzbuch. Kommentar.<br />
München: Verlag C. H. Beck.<br />
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Seite 116
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
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ub=1 (25.03.2010)<br />
<strong>Stadt</strong> + Handel (2010): Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts für die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>. Endbericht. <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>: o. V.<br />
Stüer, Bernhard (2005): Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts. Planung – Genehmigung<br />
– Rechtsschutz. München: Verlag C. H. Beck.<br />
Seite 117
Flächennutzungsplan 2025 der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Teil I: Begründung 8. Quellen<br />
Seite 118