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Stadt Rathenow Bebauungsplan Nr. 023 a „Große Burg ...

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<strong>Rathenow</strong> - B-Plan "Große <strong>Burg</strong>-/Baderstraße" Mai 2008<br />

auf die Inanspruchnahme bisher unbebauter und nicht vorbelasteter Flächen verzichtet<br />

werden kann. Die dargestellte Nullvariante ist somit für die <strong>Stadt</strong> kein ernsthafter<br />

Lösungsansatz.<br />

Präambel<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> hat aufgrund des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.<br />

2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.<br />

3316) sowie der 4. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung<br />

– BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I. S.132),<br />

zuletzt geändert durch Art. 3 Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom<br />

22. April 1993 (BGBl. I S. 466), diesen <strong>Bebauungsplan</strong> Pl. <strong>Nr</strong>. <strong>023</strong> <strong>„Große</strong> <strong>Burg</strong>/-<br />

Baderstraße“ beschlossen.<br />

Planzeichnung und nachstehende textliche Festsetzungen<br />

§ 1 Planungsrechtliche Festesetzungen<br />

§ 2 Bauordnerische Festsetzungen<br />

12.Textliche Festsetzungen<br />

1. Art der baulichen Nutzung<br />

1.1 In den besonderen Wohngebieten (WB) sind alle nach § 4 a Abs. 3 BauNVO vorgesehenen<br />

Ausnahmen nicht Bestandteil des <strong>Bebauungsplan</strong>es.<br />

(§ 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB)<br />

1.2 .In den allgemeinen Wohngebieten (WA 1 bis WA 3) sind von den im § 4 Abs. 2<br />

BauNVO zulässigen Arten von Nutzungen nur zulässig: Wohngebäude, Schank- und<br />

Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe und Läden bis zu einer Verkaufsfläche<br />

von 200 m².<br />

(§ 4 Abs. 3 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 1 und Abs. 5 BauNVO)<br />

1.3 In den allgemeinen Wohngebieten (WA 4 bis WA 10 sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2<br />

nur Läden bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² zulässig.<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Rathenow</strong><br />

Bau- und Ordnungsamt <strong>Rathenow</strong><br />

Sachgebiet <strong>Stadt</strong>entwicklung Seite 43

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