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Stadt Rathenow Bebauungsplan Nr. 023 a „Große Burg ...

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<strong>Rathenow</strong> - B-Plan "Große <strong>Burg</strong>-/Baderstraße" Mai 2008<br />

WA 4 28.3 üHN<br />

WA 5 und 10 28.2 üHN<br />

Die Höhenangaben beziehen sich auf die Höhe, die vor der Aufschüttung (im Zuge<br />

der Landesgartenschau) des Geländes vorlag. Die geforderte Auflage wurde von der<br />

Denkmalpflege zum Schutz des Bodendenkmals aufgestellt.<br />

Bei dieser Gründungsvariante werden die Lasten praktisch ausschließlich durch Mantelreibung<br />

auf den Baugrund übertragen. Die punktförmig angeordneten Pfähle werden<br />

mit eine Rostbalkenkonstruktion verbunden, auf der eine freitragende Fundamentplatte/Bodenplatte<br />

auflagert, so dass das Bodendenkmal großflächig nicht belastet<br />

wird.<br />

Aufgrund der zu erwartenden Verformungen des Untergrundes müssen alle Hausanschlüsse<br />

darauf abgestimmt werden, das heißt, sie sind so flexibel zu gestalten, dass<br />

diese Verformungen schadensfrei vorgenommen werden können.<br />

Bei Erdarbeiten, insbesondere bei der Wahl der Verdichtungsgeräte, ist der Abstand<br />

zu den Nachbargebäuden zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, vor Beginn der<br />

Baumaßnahmen an der benachbarten Bausubstanz eine Beweissicherung durchzuführen.<br />

8. Denkmalschutz<br />

Bodendenkmal<br />

Die vom Schleusenkanal und <strong>Rathenow</strong>er Havel gebildete Insel gehört zu den Siedlungsursprüngen<br />

<strong>Rathenow</strong>s. Deshalb wird vermutet, dass sich im Boden umfangreiche<br />

archäologische Fundstätten befinden. Das gesamte Gebiet ist Teil des Bodendenkmals<br />

„mittelalterlicher/frühneuzeitlicher <strong>Stadt</strong>kern“ im Sinne von § 4 BbgDSchG.<br />

Im <strong>Bebauungsplan</strong> erfolgt gemäß § 9 Abs. 6 BauGB eine nachrichtliche Übernahme,<br />

wonach im Plangebiet § 9 BbgDSchG gilt.<br />

Damit ist der gesetzlich einzuhaltende Weg bei Bebauung und Bepflanzungsmaßnahmen<br />

im Plangebiet verdeutlicht und gesichert. Nach § 9 Abs. 3 BbgDSchG sind alle<br />

Veränderungen und Maßnahmen an Denkmalen dokumentationspflichtig.<br />

Die Genehmigung für die Durchführung der archäologischen Dokumentation erteilt<br />

nach § 19 BbgDSchG die untere Denkmalschutzbehörde.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> erhält im Zusammenhang mit der Städtebauförderung Finanzmittel<br />

zur Baureifmachung von Schlüsselgrundstücken im Sanierungsgebiet. Damit werden<br />

die Kosten der Bauherren, die ansonsten selbst die Dokumentation des Bodendenkmals<br />

veranlassen bzw. eine das Bodendenkmal nicht beschädigende Gründungsvariante<br />

vornehmen, gesenkt und die Vermarktungschancen damit erheblich<br />

verbessert.<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Rathenow</strong><br />

Bau- und Ordnungsamt <strong>Rathenow</strong><br />

Sachgebiet <strong>Stadt</strong>entwicklung Seite 30

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