Stadt Rathenow Bebauungsplan Nr. 023 a „Große Burg ...
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<strong>Rathenow</strong> - B-Plan "Große <strong>Burg</strong>-/Baderstraße" Mai 2008<br />
6.2 Schutzgebiete<br />
Wasserschutzgebiete werden von der Planung nicht berührt.<br />
7. Baugrund- und Gründungsgutachten<br />
Anlass des Gutachtens ist der Wunsch der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> die Bebaubarkeit des<br />
Grundstücks zu klären.<br />
Vorkriegsbebauung findet sich nur noch in Teilen entlang der Jederitzer Straße und<br />
der Baderstraße, im restlichen Gebiet wurde sie bis auf die Grundmauern abgetragen;<br />
Eventuell befinden sich unter der Geländeoberfläche noch vorhandene Kellerräume.<br />
Die Ende der 80- er Jahre geplante Blockbebauung wurde 1989 aufgegeben. Errichtet<br />
wurden lediglich ein Wohnblock, ein Getränkemarkt und ein Wohnblockfundament an<br />
der Großen <strong>Burg</strong>straße, die aber auch nicht mehr vorhanden sind.<br />
Nach den geologischen Gegebenheiten sind unterhalb der im Zuge der Besiedlung<br />
aufgebrachten Auffüllung meist sandige Ablagerungen zu erwarten, die von lehmigen<br />
Aueböden überdeckt sein können. Überlagert werden die Talsandablagerungen von<br />
Böden der Grundmoräne, bestehend aus Geschiebemergel und Geschiebesanden.<br />
Auf dem Gebiet lagert eine 0,9 – 2,9 m dicke Auffüllung aus schluffig/lehmigen Sanden<br />
mit Ziegelresten und Bauschutt. Im Grabenbereich reicht die Aufschüttung eventuell<br />
noch tiefer. Die Aufschüttung ist überwiegend locker bis sehr locker gelagert.<br />
Unterhalb der Aufschüttung folgen gewachsene Fein- und Mittelsande mit lokal<br />
schwach schluffigen sowie schwach grobsandigen und schwach kiesigen Beimengungen.<br />
Im Bereich des Havelarmes/<strong>Burg</strong>grabens besteht unter den Auffüllungen<br />
noch eine 0,65 – 0,90 m dicke Lehmschicht (Ablagerung der Flussaue).<br />
Die vorhandenen Schichten und Böden besitzen nur ein eingeschränktes Tragverhalten.<br />
Die unterschiedlich mächtige und ihrer Zusammensetzung sehr heterogene Auffüllung<br />
ist als Gründungsschicht nicht geeignet. Da eine herkömmliche Baugrundverbesserung<br />
wegen den bodendenkmalpflegerischer Belange nicht zum Einsatz gebracht<br />
werden darf, ist zur sicheren verformungsfreien Lastabtragung eine Pfahlgründung<br />
mittels Kleinbohrpfähle zu verwenden.<br />
Als Hinweis auf der Planzeichnung wird folgender Hinweis gegeben:<br />
In den allgemeinen Wohngebieten WA 4, WA 5 und WA 10 ist für die Gründung der<br />
Hauptgebäude ein Pfahlgründung mittels Kleinbohrpfähle vorzusehen. Die punktförmig<br />
angeordneten Pfähle sind mit einer Rostbalkenkonstruktion zu verbinden.<br />
Die Unterkante der Rostbalkenkonstruktion darf folgende Höhenwerte nicht unterschreiten:<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Rathenow</strong><br />
Bau- und Ordnungsamt <strong>Rathenow</strong><br />
Sachgebiet <strong>Stadt</strong>entwicklung Seite 29