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Stadt Rathenow Bebauungsplan Nr. 023 a „Große Burg ...

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<strong>Rathenow</strong> - B-Plan "Große <strong>Burg</strong>-/Baderstraße" Mai 2008<br />

städtebaulichen Gesichtspunkten entwickelt werden. Eine historische<br />

Vorkriegsbebauung ist nicht Ziel der <strong>Stadt</strong>entwicklung. Vielmehr soll der Aspekt auf<br />

einzelstehende Häuser und Hausgruppen gelegt werden.<br />

Die Bebauung ist danach so vorgesehen, dass jeweils Hausgruppen sowie<br />

Doppelhäuser in einer Länge von 25,00 m bis 50,00 m gebildet werden. Die<br />

Hausgruppen sind so anzuordnen, dass die mittleren Gebäude ohne seitlichen<br />

Grenzabstand, die Randgebäude mit einseitigen seitlichen Grenzabstand errichtet<br />

werden. Die Endgebäude können dabei im Gegensatz zu den Mittelgebäuden von der<br />

Straßenbegrenzungslinie zurückgesetzt werden.<br />

4.4 Nebenanlagen<br />

Die Zulässigkeit von Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO wird, im<br />

Hinblick auf die beabsichtigte und zulässige Dichte einerseits und die möglichst<br />

großen von baulicher Nutzung und Bodenversieglung freizuhaltenden Flächenanteile<br />

anderseits, beschränkt auf die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen.<br />

Durch die Festsetzung zulässiger Ausnahmen soll eine vielfältige, vor allem<br />

gärtnerische Nutzung der privaten Freiflächen möglich bleiben.<br />

4.5 Garagen/Carport und Stellplätze<br />

Die Errichtung von Garagen/Carport und Stellplätzen ist für das besondere<br />

Wohngebiet (WB) und den allgemeinen Wohngebieten WA 4 bis WA 10 auf die<br />

überbaubare Grundstücksfläche beschränkt. Es soll mit der Festsetzung erreicht<br />

werden, das die Garargen/Carport nicht auf den rückwärtigen und für eine bauliche<br />

Nutzung nicht vorgesehenen Grundstücksteilen errichtet werden. Diese Festsetzung<br />

soll dazu beitragen, dass die vom Verkehr abgewandten Grundstücksteile möglichst<br />

uneingeschränkt bleiben.<br />

Im allgemeinen Wohngebiet WA 4 sind Stellplätze für Carports zwischen den<br />

Baufeldern der Hauptgebäuden ausgewiesen worden. Mit dieser Festsetzung soll<br />

erreicht werden, dass ein erlebbarer Straßenraum wieder entsteht.<br />

Im Plangebiet sind zusätzlich Stellplätze für die Öffentlichkeit ausgewiesen worden.<br />

Für das allgemeine Wohngebiet WA 1 bis WA 3 gilt die Regelung, dass<br />

Garagen/Carport und Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche<br />

errichtet werden können. Diese Regelung wurde getroffen, da es sich in diesem<br />

Bereich um eine teilweise bestehende <strong>Stadt</strong>struktur handelt und die überbaubare<br />

Grundstücksfläche zum größten Teil bereits bebaut ist.<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Rathenow</strong><br />

Bau- und Ordnungsamt <strong>Rathenow</strong><br />

Sachgebiet <strong>Stadt</strong>entwicklung Seite 25

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