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Stadt Rathenow Bebauungsplan Nr. 023 a „Große Burg ...

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<strong>Rathenow</strong> - B-Plan "Große <strong>Burg</strong>-/Baderstraße" Mai 2008<br />

einzuräumen. Vor allem ist beabsichtigt, Einschränkungen bei baulichen Veränderungen<br />

und Umnutzungen zu vermeiden, damit bisher nach § 34 BauGB bebaubare<br />

Grundstücke durch die Festsetzungen keinen Qualitätsverlust erleiden, sondern den<br />

Eigentümern im Einzelfall neue und andere Möglichkeiten eröffnet werden.<br />

4.2.4 Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ)<br />

Nach den Bestimmungen des § 19 Abs. 4 BauNVO darf die zulässige Grundfläche um<br />

50 % höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 überschritten<br />

werden.<br />

In den ausgewiesenen Baugebieten ist festgelegt, dass die zulässige Grundfläche<br />

durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen um<br />

30 % überschritten werden darf. Somit wird eine neue Höchstgrenze festgesetzt, mit<br />

der erreicht wird, dass trotz hoher baulicher Verdichtung ein verhältnismäßig großer<br />

Grundstücksanteil, der sonst durch Bebauung, Garagen, Stellplätze, Zufahrten, Nebenanlagen<br />

im Sinne des § 14 BauNVO versiegelt werden würde, unversiegelt bleibt<br />

und bepflanzt werden muss. Die zulässige Grundfläche entspricht dadurch noch einem<br />

für bebaute Gebiete in der Innenstadt charakteristischen Flächenanteil und den<br />

städtebaulichen Zielen der <strong>Stadt</strong>.<br />

Nördlich der Baderstraße (Grundstücke am <strong>Stadt</strong>kanal) ist eine Überschreitung der<br />

GRZ von 40 % zulässig. Diese Festsetzung der Überschreitung resultiert daraus, weil<br />

die Grundstücke eine kleinere Fläche aufweisen , als im übrigen Plangebiet. Es soll<br />

trotzdem verhindert werden, dass die Höchstgrenze von 0,6 (GRZ) erreicht wird.<br />

4.3 Bauweise<br />

Die BauNVO eröffnet die Möglichkeit, offene, geschlossene oder abweichende<br />

Bauweise festzusetzen. Die offene Bauweise unterscheidet sich von der<br />

geschlossenen durch vorhandenen bzw. fehlenden seitlichen Grenzabstand.<br />

Im Plangebiet soll so gebaut werden, dass die Straßenräume durch die Gebäude<br />

definiert werden. Durch die Historie und der vorhandenen Gebäude nördlich der<br />

Baderstraße wurde in diesem Bereich des Plangebietes eine geschlossene Bebauung<br />

vorgesehen. Die befindlichen Baulücken sind ohne seitlichen Bauabstand zu<br />

schließen. An der Jederitzer Straße ist durch den jetzigen Gebäudebestand eine<br />

geschlossene Bauweise definiert. Die Bebauung nimmt eine Riegelwirkung und somit<br />

auch immissionsschutzrechtliche Belange wahr. Aus diesen städtebaulichen Gründen<br />

ist hier eine Festsetzung der geschlossenen Bauweise sinnvoll.<br />

Im Wohnblock der Großen <strong>Burg</strong>straße/Baderstraße ist eine offene Bebauung<br />

vorgesehen. Die zurzeit innerstädtische Brachfläche soll nach heutigen<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Rathenow</strong><br />

Bau- und Ordnungsamt <strong>Rathenow</strong><br />

Sachgebiet <strong>Stadt</strong>entwicklung Seite 24

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