Stadt Rathenow Bebauungsplan Nr. 023 a „Große Burg ...
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<strong>Rathenow</strong> - B-Plan "Große <strong>Burg</strong>-/Baderstraße" Mai 2008<br />
Eine Verkehrsbelastung wird durch die Begrenzung der Verkaufsfläche gesenkt. Ziel<br />
ist es, ein Wohngebiet zu schaffen, dass eine hohe Wohn- und Arbeitsqualität aufweisen<br />
kann.<br />
4.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der Grundflächenzahl<br />
(GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) sowie die Festsetzung über die max. Vollgeschosse<br />
bestimmt.<br />
4.2.1 Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze<br />
Die Wohnbebauung im Plangebiet zeichnet sich durch eine stark unterschiedliche<br />
Dichte und Geschossigkeit aus. Während die Bebauung im Norden, entlang des<br />
Schleusenkanals sehr kleinteilig und überwiegend zweigeschossig ist, fällt die südlich<br />
angrenzende Bebauung wesentlich massiver aus. Hier besteht teilweise eine Bebauung<br />
mit Wohnblöcken. Dazu zählen der Wohnblock im südöstlichen Teil des Plangebietes<br />
und der Wohnblock auf der südlichen Seite der Großen <strong>Burg</strong>straße, der im<br />
Jahre 2007 abgerissen werden soll.<br />
Die Bebauung im Plangebiet soll von Dichte und Geschossigkeit her zum einen eine<br />
Überleitung von der kleinteiligen Bebauung im Norden zur massiven Bebauung im Osten<br />
schaffen, zum anderen sich der jeweils gegenüberliegenden Straßenseite anpassen.<br />
Diese Zielvorstellungen werden verwirklicht, indem im Norden maximal II geschossige<br />
–bis III geschossige , im Osten maximal viergeschossige Bebauung zulässig<br />
sind. Eine I geschossige Bebauung, wäre in dem gesamten Plangebiet städtebaulich<br />
nicht zu vertreten, da es die vorhandene Bebauungsstruktur stören würde.<br />
Für die allgemeinen Wohngebiete 7 bis 9 wurde eine zwingende Zahl der Vollgeschosse<br />
angegeben. Dies resultiert zum einen, dass die jetzige Bebauung an die IV<br />
geschossigen Wohnbauten an der Steinstraße und der Jederitzer Straße angrenzen.<br />
Um einen sanften Übergang zu den im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzten II bis III geschossigen<br />
Wohnbauten zu erhalten, ist die Festsetzung von einer zwingenden Zahl<br />
der Vollgeschosse notwendig.<br />
4.2.2 Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl<br />
Gemäß § 16 BauNVO wurde eine Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl<br />
(GFZ) festgesetzt.<br />
Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter des Baugrundstücks je Quadratmeter<br />
Grundstücksfläche mit baulichen Anlagen überdeckt werden dürfen. Die Grundflächenzahl<br />
wird entsprechend den in § 17 BauNVO definierten Obergrenzen festgesetzt.<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Rathenow</strong><br />
Bau- und Ordnungsamt <strong>Rathenow</strong><br />
Sachgebiet <strong>Stadt</strong>entwicklung Seite 22