Chor der Burgstadt Dohna
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Nummer 6 Lokalanzeiger <strong>der</strong> Stadt <strong>Dohna</strong> und <strong>der</strong> Gemeinde Müglitztal<br />
Seite 4<br />
Begründung:<br />
Diese VwV hat nur empfehlenden Charakter, da im Sinn einer schnellen<br />
Umsetzung des Konjunkturpaketes II die SächsVergabeDVO<br />
nicht geän<strong>der</strong>t werden konnte. Dieser Beschluss soll auf Empfehlung<br />
des SSG (Schreiben vom 34.2009) in je<strong>der</strong> Gemeinde als Grundsatzbeschluss<br />
gefasst werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Stimmberechtigte insges.: 16<br />
davon anwesend: 13<br />
JA-Stimmen: 13<br />
NEIN-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 0<br />
Beschluss: 868/58/2009<br />
Der Stadtrat berät und beschließt den Bürgermeister zu ermächtigen,<br />
einer Vereinbarung zur Weiterführung <strong>der</strong> Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages<br />
in <strong>der</strong> Ostsächsischen Sparkasse Dresden<br />
nach folgenden Grundsätzen zuzustimmen:<br />
1. In einer Oberzerlegung wird <strong>der</strong> Gewerbesteuermessbetrag<br />
<strong>der</strong> Ostsächsischen Sparkasse Dresden mit jeweils 50 % für<br />
die Landeshauptstadt Dresden und 50 % für die Städte und<br />
Gemeinden in den Landkreisen Bautzen und Sächsische<br />
Schweiz/Osterzgebirge zugeordnet.<br />
2. Der Anteil <strong>der</strong> Kommunen in den Landkreisen Bautzen und<br />
Sächsische Schweiz/Osterzgebirge, die in das Zuständigkeitsbereich<br />
<strong>der</strong> Ostsächsischen Sparkasse Dresden fallen wird<br />
unter Berücksichtigung <strong>der</strong> erwirtschafteten Erträge in den<br />
ursprünglichen Sparkassen im Zeitraum 1999 bis 2003 zu<br />
60 % den Gemeinden des Landkreises Sächsische Schweiz/<br />
Osterzgebirge und zu 40 % den Gemeinden des Altkreises<br />
Kamenz und <strong>der</strong> ehemaligen kreisfreien Stadt Hoyerswerda<br />
zugeordnet.<br />
3. Die so für die betroffenen Belegenheitsgemeinden ermittelte<br />
Beteiligungsquote bleibt auch nach 2008 weiterhin gültig. Mit<br />
diesem Verfahren wird für jede beteiligte Gemeinde auch für<br />
das Jahr 2009 und die Folgejahre an <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen konstanten<br />
Anteilsquote am Gewerbesteuermessbetrag <strong>der</strong> vereinigten<br />
Sparkasse festgehalten, die <strong>der</strong> durch Beschlüsse<br />
aller beteiligten Gemeinden bestätigten Anteilsquote entspricht.<br />
Die Quote für die Stadt/Gemeinde <strong>Dohna</strong> beträgt 0,4120 %<br />
am 60 % Anteil des Messbetrages <strong>der</strong> auf den Anteil <strong>der</strong> ehemaligen<br />
Altsparkasse Elbtal bzw. Westlausitz entfällt.<br />
4. Für den Fall, dass die Neueröffnung einer Zweigstelle in einem<br />
Territorium, welches nicht an dieser Vereinbarung beteiligt ist,<br />
erfor<strong>der</strong>lich wird, erfolgt für diese Kommune die Berechnung<br />
ihres Anteils nach dem Regelzerlegungsmaßstab. Der so ermittelte<br />
Anteil wird als Vorabbetrag vom Gewerbesteueraufkommen<br />
<strong>der</strong> Ostsächsischen Sparkasse Dresden abgezogen und<br />
danach wird nach dem in Ziffer 1 bis 3 dargestellten Verfahren<br />
zerlegt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Stimmberechtigte insges.: 16<br />
davon anwesend: 13<br />
JA-Stimmen: 13<br />
NEIN-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Befangenh.(§20SächsGemO): 0<br />
Beschluss: 869/58/2009<br />
Der Stadtrat berät und beschließt die Durchführung Planung <strong>der</strong><br />
Baumaßnahme „Neubau einer Kin<strong>der</strong>tagesstätte im OT Borthen“ im<br />
Haushaltsjahr 2009. Im Jahr 2009 sind <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittelantrag und<br />
<strong>der</strong> Bauantrag einzureichen.<br />
Die Finanzierung erfolgt auf <strong>der</strong> Haushaltsstelle 2.4647.940000.0-001<br />
- Kita Bau OT Borthen. Die Mittel für die Planung werden <strong>der</strong> Rücklage<br />
<strong>der</strong> Stadt <strong>Dohna</strong> entnommen Haushaltsstelle 2.9100.310000.0-<br />
016. Nach Vorliegen <strong>der</strong> Kostenschätzung ist ein geson<strong>der</strong>ter<br />
Beschluss über die Finanzierung des Gesamtvorhabens zu fassen.<br />
Begründung:<br />
Der für 2010/11 aufzustellende Bedarfsplan wird einen deutlich höheren<br />
Bedarf an Betreuungsplätzen als bisher ausweisen, es muss<br />
dringend Planungsvorlauf geschaffen werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Stimmberechtigte insges.: 16<br />
davon anwesend: 13<br />
JA-Stimmen: 12<br />
NEIN-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 1<br />
Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 0<br />
Beschluss: 870/58/2009<br />
Der Stadtrat berät und beschließt die Vergabe <strong>der</strong> Planungsleistungen<br />
Gebäudeplanung Leistungsphase 1 - 4 gemäß § 15 HOAI,<br />
Tragwerksplanung Leistungsphase 1 - 4 gemäß § 64 HOAI, Technische<br />
Ausrüstung Leistungsphase 1 - 4 gemäß § 73 HOAI, Thermische<br />
Bauphysik Leistungsphase 1 - 4 gemäß § 78 HOAI, Außenanlagen<br />
Leistungsphase 1 - 4 gemäß § 15 HOAI sowie den Schallschutznachweis<br />
für das Bauvorhaben „Grund- und Mittelschule<br />
<strong>Dohna</strong>, Burgstraße 15 - Umnutzung des <strong>der</strong>zeitigen Speisesaals<br />
zu einer Schullehrküche sowie Errichtung eines Anbaus“ an Bauconzept<br />
Ingenieure Architekten GmbH, Hainstr. 5, 01097 Dresden<br />
gemäß des Planungsangebotes vom 09.03.2009. Der<br />
Beschluss Nr. 719/48/2008 vom 18.06.2009 wird gleichzeitig aufgehoben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Stimmberechtigte insges.: 16<br />
davon anwesend: 13<br />
JA-Stimmen: 13<br />
NEIN-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 0<br />
Beschluss: 871/58/2009<br />
Der Stadtrat berät und beschließt die Vergabe <strong>der</strong> Planungsleistung<br />
Leistungsphase 1 bis 9 gemäß § 15 HOAI für das Bauvorhaben<br />
„Energetische Ertüchtigung, Teilabschnitt Mittelschule <strong>Dohna</strong>, Kellergeschoss<br />
und Dachgeschoss“ an das Ingenieurbüro Brogsitter,<br />
Bonhoefferplatz 12, 01159 Dresden gemäß dem Angebot vom<br />
04.05.2009 i. V. m. dem Telefonat vom 13.05.2009.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Stimmberechtigte insges.: 16<br />
davon anwesend: 12<br />
JA-Stimmen: 12<br />
NEIN-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 0<br />
Beschluss: 872/58/2009<br />
Der Stadtrat berät und beschließt die Vergabe <strong>der</strong> Bauleistung Los<br />
1 - Fassade, Vollwärmeschutz für das Bauvorhaben „Mo<strong>der</strong>nisierung<br />
und Sanierung des Mehrfamilienhauses Altenberger Straße 38“<br />
an die Firma Christian Schwinger, Borsbergblick 53, 01259 Dresden<br />
gemäß dem Angebot vom 02.05.2009. Haushaltsstelle:<br />
2.8810.940000-003<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Stimmberechtigte insges.: 16<br />
davon anwesend: 12<br />
JA-Stimmen: 12<br />
NEIN-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 0<br />
Beschluss: 873/58/2009<br />
Der Stadtrat berät und beschließt die Vergabe <strong>der</strong> Bauleistung Los<br />
2 - Dachdecker für das Bauvorhaben „Mo<strong>der</strong>nisierung und Sanierung<br />
des Mehrfamilienhauses Altenberger Straße 38“ an die Firma<br />
Frank Heistermann, Inh. Stephan Risse, Müglitztalstraße 102a,