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Chor der Burgstadt Dohna

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Nummer 6 Lokalanzeiger <strong>der</strong> Stadt <strong>Dohna</strong> und <strong>der</strong> Gemeinde Müglitztal<br />

Seite 4<br />

Begründung:<br />

Diese VwV hat nur empfehlenden Charakter, da im Sinn einer schnellen<br />

Umsetzung des Konjunkturpaketes II die SächsVergabeDVO<br />

nicht geän<strong>der</strong>t werden konnte. Dieser Beschluss soll auf Empfehlung<br />

des SSG (Schreiben vom 34.2009) in je<strong>der</strong> Gemeinde als Grundsatzbeschluss<br />

gefasst werden.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Stimmberechtigte insges.: 16<br />

davon anwesend: 13<br />

JA-Stimmen: 13<br />

NEIN-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 0<br />

Beschluss: 868/58/2009<br />

Der Stadtrat berät und beschließt den Bürgermeister zu ermächtigen,<br />

einer Vereinbarung zur Weiterführung <strong>der</strong> Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages<br />

in <strong>der</strong> Ostsächsischen Sparkasse Dresden<br />

nach folgenden Grundsätzen zuzustimmen:<br />

1. In einer Oberzerlegung wird <strong>der</strong> Gewerbesteuermessbetrag<br />

<strong>der</strong> Ostsächsischen Sparkasse Dresden mit jeweils 50 % für<br />

die Landeshauptstadt Dresden und 50 % für die Städte und<br />

Gemeinden in den Landkreisen Bautzen und Sächsische<br />

Schweiz/Osterzgebirge zugeordnet.<br />

2. Der Anteil <strong>der</strong> Kommunen in den Landkreisen Bautzen und<br />

Sächsische Schweiz/Osterzgebirge, die in das Zuständigkeitsbereich<br />

<strong>der</strong> Ostsächsischen Sparkasse Dresden fallen wird<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> erwirtschafteten Erträge in den<br />

ursprünglichen Sparkassen im Zeitraum 1999 bis 2003 zu<br />

60 % den Gemeinden des Landkreises Sächsische Schweiz/<br />

Osterzgebirge und zu 40 % den Gemeinden des Altkreises<br />

Kamenz und <strong>der</strong> ehemaligen kreisfreien Stadt Hoyerswerda<br />

zugeordnet.<br />

3. Die so für die betroffenen Belegenheitsgemeinden ermittelte<br />

Beteiligungsquote bleibt auch nach 2008 weiterhin gültig. Mit<br />

diesem Verfahren wird für jede beteiligte Gemeinde auch für<br />

das Jahr 2009 und die Folgejahre an <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen konstanten<br />

Anteilsquote am Gewerbesteuermessbetrag <strong>der</strong> vereinigten<br />

Sparkasse festgehalten, die <strong>der</strong> durch Beschlüsse<br />

aller beteiligten Gemeinden bestätigten Anteilsquote entspricht.<br />

Die Quote für die Stadt/Gemeinde <strong>Dohna</strong> beträgt 0,4120 %<br />

am 60 % Anteil des Messbetrages <strong>der</strong> auf den Anteil <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Altsparkasse Elbtal bzw. Westlausitz entfällt.<br />

4. Für den Fall, dass die Neueröffnung einer Zweigstelle in einem<br />

Territorium, welches nicht an dieser Vereinbarung beteiligt ist,<br />

erfor<strong>der</strong>lich wird, erfolgt für diese Kommune die Berechnung<br />

ihres Anteils nach dem Regelzerlegungsmaßstab. Der so ermittelte<br />

Anteil wird als Vorabbetrag vom Gewerbesteueraufkommen<br />

<strong>der</strong> Ostsächsischen Sparkasse Dresden abgezogen und<br />

danach wird nach dem in Ziffer 1 bis 3 dargestellten Verfahren<br />

zerlegt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Stimmberechtigte insges.: 16<br />

davon anwesend: 13<br />

JA-Stimmen: 13<br />

NEIN-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Befangenh.(§20SächsGemO): 0<br />

Beschluss: 869/58/2009<br />

Der Stadtrat berät und beschließt die Durchführung Planung <strong>der</strong><br />

Baumaßnahme „Neubau einer Kin<strong>der</strong>tagesstätte im OT Borthen“ im<br />

Haushaltsjahr 2009. Im Jahr 2009 sind <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittelantrag und<br />

<strong>der</strong> Bauantrag einzureichen.<br />

Die Finanzierung erfolgt auf <strong>der</strong> Haushaltsstelle 2.4647.940000.0-001<br />

- Kita Bau OT Borthen. Die Mittel für die Planung werden <strong>der</strong> Rücklage<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Dohna</strong> entnommen Haushaltsstelle 2.9100.310000.0-<br />

016. Nach Vorliegen <strong>der</strong> Kostenschätzung ist ein geson<strong>der</strong>ter<br />

Beschluss über die Finanzierung des Gesamtvorhabens zu fassen.<br />

Begründung:<br />

Der für 2010/11 aufzustellende Bedarfsplan wird einen deutlich höheren<br />

Bedarf an Betreuungsplätzen als bisher ausweisen, es muss<br />

dringend Planungsvorlauf geschaffen werden.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Stimmberechtigte insges.: 16<br />

davon anwesend: 13<br />

JA-Stimmen: 12<br />

NEIN-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 1<br />

Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 0<br />

Beschluss: 870/58/2009<br />

Der Stadtrat berät und beschließt die Vergabe <strong>der</strong> Planungsleistungen<br />

Gebäudeplanung Leistungsphase 1 - 4 gemäß § 15 HOAI,<br />

Tragwerksplanung Leistungsphase 1 - 4 gemäß § 64 HOAI, Technische<br />

Ausrüstung Leistungsphase 1 - 4 gemäß § 73 HOAI, Thermische<br />

Bauphysik Leistungsphase 1 - 4 gemäß § 78 HOAI, Außenanlagen<br />

Leistungsphase 1 - 4 gemäß § 15 HOAI sowie den Schallschutznachweis<br />

für das Bauvorhaben „Grund- und Mittelschule<br />

<strong>Dohna</strong>, Burgstraße 15 - Umnutzung des <strong>der</strong>zeitigen Speisesaals<br />

zu einer Schullehrküche sowie Errichtung eines Anbaus“ an Bauconzept<br />

Ingenieure Architekten GmbH, Hainstr. 5, 01097 Dresden<br />

gemäß des Planungsangebotes vom 09.03.2009. Der<br />

Beschluss Nr. 719/48/2008 vom 18.06.2009 wird gleichzeitig aufgehoben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Stimmberechtigte insges.: 16<br />

davon anwesend: 13<br />

JA-Stimmen: 13<br />

NEIN-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 0<br />

Beschluss: 871/58/2009<br />

Der Stadtrat berät und beschließt die Vergabe <strong>der</strong> Planungsleistung<br />

Leistungsphase 1 bis 9 gemäß § 15 HOAI für das Bauvorhaben<br />

„Energetische Ertüchtigung, Teilabschnitt Mittelschule <strong>Dohna</strong>, Kellergeschoss<br />

und Dachgeschoss“ an das Ingenieurbüro Brogsitter,<br />

Bonhoefferplatz 12, 01159 Dresden gemäß dem Angebot vom<br />

04.05.2009 i. V. m. dem Telefonat vom 13.05.2009.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Stimmberechtigte insges.: 16<br />

davon anwesend: 12<br />

JA-Stimmen: 12<br />

NEIN-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 0<br />

Beschluss: 872/58/2009<br />

Der Stadtrat berät und beschließt die Vergabe <strong>der</strong> Bauleistung Los<br />

1 - Fassade, Vollwärmeschutz für das Bauvorhaben „Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

und Sanierung des Mehrfamilienhauses Altenberger Straße 38“<br />

an die Firma Christian Schwinger, Borsbergblick 53, 01259 Dresden<br />

gemäß dem Angebot vom 02.05.2009. Haushaltsstelle:<br />

2.8810.940000-003<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Stimmberechtigte insges.: 16<br />

davon anwesend: 12<br />

JA-Stimmen: 12<br />

NEIN-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 0<br />

Beschluss: 873/58/2009<br />

Der Stadtrat berät und beschließt die Vergabe <strong>der</strong> Bauleistung Los<br />

2 - Dachdecker für das Bauvorhaben „Mo<strong>der</strong>nisierung und Sanierung<br />

des Mehrfamilienhauses Altenberger Straße 38“ an die Firma<br />

Frank Heistermann, Inh. Stephan Risse, Müglitztalstraße 102a,

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