29.01.2013 Aufrufe

Chor der Burgstadt Dohna

Chor der Burgstadt Dohna

Chor der Burgstadt Dohna

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 3 Lokalanzeiger <strong>der</strong> Stadt <strong>Dohna</strong> und <strong>der</strong> Gemeinde Müglitztal<br />

Nummer 6<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Dohna</strong><br />

Stadtrat<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> 58. Sitzungen<br />

des Stadtrates am 20.05.2009<br />

Beschluss: 860/58/2009<br />

Der Stadtrat berät und beschließt Frau Jacob als Vorsitzende des<br />

Sozialausschusses, gem. Ihrem Antrag vom 16.04.2009 zu entbinden.<br />

Durch den Bürgermeister wird <strong>der</strong> Vorsitz des Sozialausschusses<br />

wahrgenommen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Stimmberechtigte insges.: 16<br />

davon anwesend: 13<br />

JA-Stimmen: 6<br />

NEIN-Stimmen: 1<br />

Stimmenthaltungen: 5<br />

Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 1<br />

Beschluss: 861/58/2009<br />

Der Stadtrat berät über den in <strong>der</strong> Anlage beigefügten Vertragsentwurf<br />

<strong>der</strong> Firma B & P-Gesellschaft für kommunale Beratung mbH,<br />

Franklinstraße 22, 01069 Dresden und beauftragt den Bürgermeister<br />

den Vertrag abzuschließen. Die Finanzierung erfolgt außerplanmäßig<br />

auf <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.0600.655001 Kosten Doppik. Die<br />

Bereitstellung <strong>der</strong> Mittel erfolgt aus <strong>der</strong> Haushaltstelle<br />

1.9100.850000.0 Deckungsreserve für Sachausgaben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Stimmberechtigte insges.: 16<br />

davon anwesend: 13<br />

JA-Stimmen: 10<br />

NEIN-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 3<br />

Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 0<br />

Beschluss: 862/58/2009<br />

Der Stadtrat berät und beschließt zur Begleitung <strong>der</strong> Umstellung<br />

des Haushalts-und Rechnungswesens <strong>der</strong> Stadt <strong>Dohna</strong> auf ein<br />

System <strong>der</strong> doppelten Buchführung, <strong>der</strong> Einrichtung <strong>der</strong> produktorientierten<br />

Steuerung sowie <strong>der</strong> Kosten- und Leistungsrechnung<br />

externe Beratungsleistungen mit <strong>der</strong> Firma B & P-Gesellschaft für<br />

kommunale Beratung mbH, Franklinstraße 22, 01069 Dresden<br />

gemäß dem beiliegenden Vertragsentwurf zu vereinbaren. Der Bürgermeister<br />

wird beauftragt den Vertrag abzuschließen. Die Finanzierung<br />

erfolgt außerplanmäßig auf <strong>der</strong> Haushaltsstelle<br />

1.0600.655001 Kosten Doppik. Die Bereitstellung <strong>der</strong> Mittel erfolgt<br />

aus <strong>der</strong> Haushaltstelle 1.9100.850000.0 Deckungsreserve für Sachausgaben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Stimmberechtigte insges.: 16<br />

davon anwesend: 13<br />

JA-Stimmen: 12<br />

NEIN-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 1<br />

Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 0<br />

Beschluss: 863/58/2009<br />

Der Stadtrat berät und beschließt, die in <strong>der</strong> Anlage aufgeführten<br />

inneren Verrechnungen <strong>der</strong> Bauhofleistungen 2008, sowie die damit<br />

verbundenen überplanmäßigen Ausgaben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Stimmberechtigte insges.: 16<br />

davon anwesend: 13<br />

JA-Stimmen: 13<br />

NEIN-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 0<br />

Beschluss: 864/58/2009<br />

Der Stadtrat berät und beschließt die Vergabe <strong>der</strong> Leistung „Lieferung<br />

von Schulbüchern, Arbeitsheften und Lehrmitteln für die<br />

Marie-Curie Grund- und Mittelschule <strong>Dohna</strong> an die Firma Kin<strong>der</strong><br />

Universell Vertriebsgesellschaft mbH Schulbedarf, Bahnhofstraße<br />

2, 01689 Weinböhla gem. Angebot vom 20.03.2009 für die<br />

Schuljahre 2009/2010; 2010/2011; 2011/2012 und 2012/2013.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Stimmberechtigte insges.: 16<br />

davon anwesend: 13<br />

JA-Stimmen: 13<br />

NEIN-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 0<br />

Beschluss: 865/58/2009<br />

Der Stadtrat berät und beschließt folgende Regelung zur Finanzierung<br />

von Führerscheinen <strong>der</strong> Klasse C für Kameraden <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehr <strong>Dohna</strong>:<br />

Für Kameraden <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>Dohna</strong>, die im Besitz<br />

eines gültigen Pkw-Führerscheines sind, werden von <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Dohna</strong> die Mindestausbildungskosten für den Erwerb des Führerscheines<br />

<strong>der</strong> Klasse C zu 100 % übernommen, wenn <strong>der</strong><br />

Kamerad für mindestens 5 Jahre <strong>der</strong> Feuerwehr als Maschinist<br />

zur Verfügung steht. Für jedes Jahr, das <strong>der</strong> Kamerad weniger<br />

als Maschinist zur Verfügung steht, hat er 20 % <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Dohna</strong> übernommenen Ausbildungskosten an diese zurückzuzahlen.<br />

Der Ausbildungsbedarf für die notwendigen Führerscheinlehrgänge<br />

ist durch den Stadtfeuerwehrausschuss zu ermitteln und zu beschließen.<br />

Er legt außerdem fest, welche Kameraden eine Führerscheinausbildung<br />

absolvieren sollen. Auch hierüber ist ein Beschluss zu<br />

fassen.<br />

Voraussetzung für die Übernahme <strong>der</strong> Mindestausbildungskosten<br />

durch die Stadt <strong>Dohna</strong> ist <strong>der</strong> Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung<br />

zwischen ihr und dem Kameraden <strong>der</strong> Feuerwehr, <strong>der</strong> die<br />

Führerscheinausbildung absolviert.<br />

Die Finanzierung erfolgt überplanmäßig auf <strong>der</strong> Haushaltsstelle<br />

1.1300.562000.0 - Aus- und Fortbildung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Stimmberechtigte insges.: 16<br />

davon anwesend: 13<br />

JA-Stimmen: 13<br />

NEIN-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 0<br />

Beschluss: 866/58/2009<br />

Der Stadtrat berät und beschließt den Verkauf des Flst. 149/46<br />

<strong>der</strong> Gem. Borthen mit einer Größe von 626 qm zu einem Preis in<br />

Höhe von 90,- EUR/qm (Gesamtpreis 56.340,- EUR) zzgl. Kosten<br />

für Vermessung, Notar und Grundbucheintragung an Frau<br />

Doreen Schmidt und Herrn Marcel Engel, OT Borthen, Am Grund 12,<br />

01809 <strong>Dohna</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Stimmberechtigte insges.: 16<br />

davon anwesend: 13<br />

JA-Stimmen: 13<br />

NEIN-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Befangenh. (§ 20 SächsGemO): 0<br />

Beschluss: 867/58/2009<br />

Der Stadtrat berät und beschließt die Anwendung <strong>der</strong> VwV<br />

„Beschleunigung von Vergabeverfahren“.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!