Erhebungsbogen - Stadt Dohna
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Seite 3 Lokalanzeiger der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> und der Gemeinde Müglitztal<br />
Nummer 6<br />
Beschluss: 0106/11/2010<br />
Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong><br />
Beschlüsse der 11. <strong>Stadt</strong>ratssitzung 19.05.2010<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat berät und beschließt zur Stellungnahme des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 29.03.2010:<br />
Lfd<br />
.Nr TÖB<br />
Bedenken/Anregungen/Hinwei<br />
se<br />
Eingegangene Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />
1 LRA<br />
Sächsische<br />
Schweiz -<br />
Osterzgebirge<br />
Belange Bauleitplanung / Raumordnung<br />
Übereinstimmung mit Beratungsergebnis<br />
vom 15.12.2009. Bitte um Zusendung der<br />
Unterlagen nach Verfahrensabschluss.<br />
Belange Schülerbeförderung / ÖPNV<br />
Keine Einwände. Erhaltung der ÖPNV-<br />
Haltestelle Röhrsdorf (am Bauernmarkt)<br />
muss dauerhaft gewährleistet werden.<br />
Belange des Baulastträgers der<br />
Kreisstraße<br />
Straßenrechtliche Belange:<br />
Zustimmung. Keine Ansätze zu<br />
straßenrechtlichen Vorgängen, da das<br />
Vorhaben den Handlungsrahmen des<br />
bisherigen VE-Plans nicht verlässt.<br />
Verkehrsrechtliche Belange<br />
Unter der Maßgabe, dass nur die bereits<br />
bestehenden Zufahrten zur K 8769<br />
genutzt werden, bestehen keine<br />
Einwendungen.<br />
Hinweis: Sollten Zufahrten erheblich<br />
verändert und/oder für einen erheblich<br />
größeren oder andersartigen Verkehr<br />
genutzt werden, hat der Antragsteller die<br />
Erlaubnis dazu beim Landkreis als<br />
Straßenbaulastträger einzuholen (§ 22<br />
Abs. 1 i. V. mit § 18 Abs. 1 SächsStrG).<br />
Im Falle der Errichtung separater<br />
Baustellenausfahrten ist mind. 14 Tage<br />
vor Baubeginn eine verkehrsrechtliche<br />
Anordnung zu beantragen. Zufahrten<br />
(auch vorhandene) sind täglich<br />
hinsichtlich Verschmutzung zu<br />
kontrollieren, bei übermäßigen<br />
Verschmutzungen sind diese umgehend,<br />
mind. Am selben Tag zu beseitigen.<br />
Belange Gewässerschutz<br />
Keine Einwände zur Änderung der B-<br />
Pläne und den genannten<br />
Planungszielen, Änderungen berühren<br />
zunächst keine wasserrechtlichen<br />
Schutzgebiete.<br />
Hinweis: <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> verfügt für<br />
Regenwasserableitung in Rietzschke<br />
über kein gültiges Wasserrecht. Bei jeder<br />
zusätzlichen Bebauung, die zur Erhöhung<br />
der Einleitmenge führt, muss Belastung<br />
für das Gewässer geprüft werden.<br />
Notwendigkeit der Errichtung einer<br />
zusätzlichen Regenwasserrückhaltung<br />
kann nicht ausgeschlossen werden.<br />
andere am Verfahren beteiligte<br />
Fachbereiche<br />
Abwägung<br />
Kenntnisnahme.<br />
Kenntnisnahme, Haltestelle ist<br />
von Planänderung jedoch nicht<br />
betroffen.<br />
Kenntnisnahme.<br />
Kenntnisnahme, nicht<br />
Gegenstand des B-Plan-<br />
Änderungsverfahrens.<br />
Kenntnisnahme. Die<br />
Umsetzung der Planänderung<br />
führt selbst nicht zur Erhöhung<br />
der Einleitmenge, da sie auf<br />
bisher schon als Baugebiet<br />
festgesetzten und bereits<br />
versiegelten Flächen erfolgt.<br />
Das zulässige Maß der<br />
Nutzung (GRZ) wurde nicht<br />
geändert.<br />
Berücksicht<br />
igung<br />
ja nein