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Erhebungsbogen - Stadt Dohna

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Seite 3 Lokalanzeiger der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> und der Gemeinde Müglitztal<br />

Nummer 6<br />

Beschluss: 0106/11/2010<br />

Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong><br />

Beschlüsse der 11. <strong>Stadt</strong>ratssitzung 19.05.2010<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat berät und beschließt zur Stellungnahme des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 29.03.2010:<br />

Lfd<br />

.Nr TÖB<br />

Bedenken/Anregungen/Hinwei<br />

se<br />

Eingegangene Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

1 LRA<br />

Sächsische<br />

Schweiz -<br />

Osterzgebirge<br />

Belange Bauleitplanung / Raumordnung<br />

Übereinstimmung mit Beratungsergebnis<br />

vom 15.12.2009. Bitte um Zusendung der<br />

Unterlagen nach Verfahrensabschluss.<br />

Belange Schülerbeförderung / ÖPNV<br />

Keine Einwände. Erhaltung der ÖPNV-<br />

Haltestelle Röhrsdorf (am Bauernmarkt)<br />

muss dauerhaft gewährleistet werden.<br />

Belange des Baulastträgers der<br />

Kreisstraße<br />

Straßenrechtliche Belange:<br />

Zustimmung. Keine Ansätze zu<br />

straßenrechtlichen Vorgängen, da das<br />

Vorhaben den Handlungsrahmen des<br />

bisherigen VE-Plans nicht verlässt.<br />

Verkehrsrechtliche Belange<br />

Unter der Maßgabe, dass nur die bereits<br />

bestehenden Zufahrten zur K 8769<br />

genutzt werden, bestehen keine<br />

Einwendungen.<br />

Hinweis: Sollten Zufahrten erheblich<br />

verändert und/oder für einen erheblich<br />

größeren oder andersartigen Verkehr<br />

genutzt werden, hat der Antragsteller die<br />

Erlaubnis dazu beim Landkreis als<br />

Straßenbaulastträger einzuholen (§ 22<br />

Abs. 1 i. V. mit § 18 Abs. 1 SächsStrG).<br />

Im Falle der Errichtung separater<br />

Baustellenausfahrten ist mind. 14 Tage<br />

vor Baubeginn eine verkehrsrechtliche<br />

Anordnung zu beantragen. Zufahrten<br />

(auch vorhandene) sind täglich<br />

hinsichtlich Verschmutzung zu<br />

kontrollieren, bei übermäßigen<br />

Verschmutzungen sind diese umgehend,<br />

mind. Am selben Tag zu beseitigen.<br />

Belange Gewässerschutz<br />

Keine Einwände zur Änderung der B-<br />

Pläne und den genannten<br />

Planungszielen, Änderungen berühren<br />

zunächst keine wasserrechtlichen<br />

Schutzgebiete.<br />

Hinweis: <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> verfügt für<br />

Regenwasserableitung in Rietzschke<br />

über kein gültiges Wasserrecht. Bei jeder<br />

zusätzlichen Bebauung, die zur Erhöhung<br />

der Einleitmenge führt, muss Belastung<br />

für das Gewässer geprüft werden.<br />

Notwendigkeit der Errichtung einer<br />

zusätzlichen Regenwasserrückhaltung<br />

kann nicht ausgeschlossen werden.<br />

andere am Verfahren beteiligte<br />

Fachbereiche<br />

Abwägung<br />

Kenntnisnahme.<br />

Kenntnisnahme, Haltestelle ist<br />

von Planänderung jedoch nicht<br />

betroffen.<br />

Kenntnisnahme.<br />

Kenntnisnahme, nicht<br />

Gegenstand des B-Plan-<br />

Änderungsverfahrens.<br />

Kenntnisnahme. Die<br />

Umsetzung der Planänderung<br />

führt selbst nicht zur Erhöhung<br />

der Einleitmenge, da sie auf<br />

bisher schon als Baugebiet<br />

festgesetzten und bereits<br />

versiegelten Flächen erfolgt.<br />

Das zulässige Maß der<br />

Nutzung (GRZ) wurde nicht<br />

geändert.<br />

Berücksicht<br />

igung<br />

ja nein

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