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Erhebungsbogen - Stadt Dohna

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Nummer 6 Lokalanzeiger der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> und der Gemeinde Müglitztal<br />

Seite 12<br />

Beschluss-Nr.: 9-2/2010<br />

Beratung und Beschluss einer außerplanmäßige Ausgabe<br />

im Verwaltungshaushalt 2010<br />

Der Gemeindeart berät und beschließt zur Finanzierung der Erstellung<br />

eines Brandschutzkonzeptes für die Grundschule im OT Mühlbach<br />

eine außerplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle<br />

1.2110.655000.0 in Höhe von 3.280 EUR. Die Finanzierung erfolgt<br />

aus der Haushaltsstelle 1.9000.003000.-Gewerbesteuereinnahmen<br />

in gleicher Höhe.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 12, Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen:<br />

0<br />

Müglitztal, 19.05.2010<br />

Jörg Glöckner<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr.: 9-3/2010<br />

Beratung und Beschluss über einen Grundstücksverkauf<br />

im OT Maxen<br />

Der Gemeinderat berät und beschließt den Verkauf des Flurstückes<br />

568c der Gemarkung Maxen zum Preis von 5.160,00 €, zzgl. Gutachterkosten,<br />

Kosten für Notar und Grundbucheintrag, an Herrn Bernd Seidel<br />

und Frau Brigitte Seidel, Maxener Str. 84c, OT Maxen, 01809 Müglitztal.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 12, Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen:<br />

0<br />

Müglitztal, 19.05.2010<br />

Jörg Glöckner<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr.: 9-4/2010<br />

Beratung und Beschluss der Zweckvereinbarung über<br />

die Mitnutzung der Grundschule Mühlbach (Gem.<br />

Müglitztal) durch Schüler der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> zwischen der<br />

Gemeinde Müglitztal und der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Müglitztal berät und beschließt die<br />

Zweckvereinbarung über die Mitnutzung der Grundschule Mühlbach<br />

(Gem. Müglitztal) durch Schüler der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> zwischen der<br />

Gemeinde Müglitztal und der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 12, Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen:<br />

0<br />

Müglitztal, 19.05.2010<br />

Jörg Glöckner<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr.: 9-7/2010<br />

Beratung und Beschluss über den Beschlussantrag von<br />

den Abg. Frau Fischer, Herrn Schietzold, Herrn Piesold<br />

und Frau Faber über die Benutzung des gemeindeeigenen<br />

Busses<br />

Abg. Frau Fischer stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 12, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 7, Enthaltungen:<br />

0<br />

Müglitztal, 19.05.2010<br />

Jörg Glöckner<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr.: 9-5/2010<br />

Beratung und Beschluss über den Beschlussantrag von<br />

den Abg. Frau Fischer, Herrn Schietzold, Herrn Piesold<br />

und Frau Faber über die Benutzung des gemeindeeigenen<br />

Busses<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 12, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 7, Enthaltungen:<br />

0<br />

Müglitztal, 19.05.2010<br />

Jörg Glöckner<br />

Bürgermeister<br />

Zweckvereinbarung<br />

über die Mitnutzung der Grundschule Mühlbach<br />

(Gem. Müglitztal) durch Schüler der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong><br />

zwischen der Gemeinde Müglitztal<br />

und der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong><br />

Zwischen der Gemeinde Müglitztal, vertreten durch den Bürgermeister,<br />

Herrn Glöckner, und der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong>, vertreten durch den Bürgermeister,<br />

Herrn Dr. Müller wird auf Grundlage der §§ 71 und 72 des Sächsischen<br />

Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom<br />

19.08.1993 (SächsGVBI. S. 815 ff.) in der zum Zeitpunkt des Vereinbarungsabschlusses<br />

aktuellen Fassung und der §§ 21 und 22 des Schulgesetzes<br />

für den Freistaat Sachsen (SchulG) vom 03.07.1991 (SächsGVBI.<br />

S. 213 ff.) in der zum Zeitpunkt des Vereinbarungsabschlusses aktuellen<br />

Fassung folgende Zweckvereinbarung geschlossen:<br />

Präambel<br />

Die Gemeinde Müglitztal und die <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> wollen bei der Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben als Schulträger im Rahmen des Sächsischen<br />

Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit zusammenwirken.<br />

Gemeinsames Ziel ist die Gewährleistung einer leistungsfähigen<br />

Grundschulstruktur auf dem Gebiet der beiden Kommunen. Zu den<br />

hinter dieser Vereinbarung stehenden leitenden Motiven beider Partner<br />

zählen die zweckgerechte Erfüllung des staatlichen Erziehungsund<br />

Blldungsauftrages, die damit eingehende Verwirklichung größtmöglicher<br />

Chancengleichheit für alle Schüler und die Umsetzung<br />

der Schulnetzplanung des zuständigen Planungsträgers.<br />

§ 1<br />

Mitnutzung der Grundschule Mühlbach<br />

1. Die Gemeinde Müglitztal gestattet der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> die Mitnutzung<br />

der Grundschule im OT Mühlbach, Neue Straße 5, 01809<br />

Müglitztal, beginnend ab Klassenstufe 1 im Schuljahr 2010/2011.<br />

2. Als Schulbezirk der Grundschule Mühlbach wird das Gemeindegebiet<br />

der Gemeinde Müglitztal sowie die Ortsteile Meusegast<br />

und Köttewitz der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> festgelegt.<br />

§ 2<br />

Beschlussorgan<br />

Ein gemeinsamer Ausschuss im Sinne des § 72 SächsKomZG kann<br />

gebildet werden. Der Bürgermeister der beteiligten Gebietskörperschaft<br />

ist zu Beratungen des jeweiligen <strong>Stadt</strong>rates bzw. Gemeinderates<br />

zu laden, soweit Fragen und Beschlüsse beraten oder gefasst<br />

werden, die diese Vereinbarung berühren.<br />

§ 3<br />

Rechte und Pflichten<br />

Die Gemeinde Müglitztal und die <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> sind verpflichtet, sich<br />

frühzeitig über auftretende bzw. sich andeutende Veränderungen in<br />

der Schulstruktur zu informieren und bei wesentlichen Entscheidungen<br />

in der Schulorganisation das Einvernehmen zu suchen.<br />

Beide Vereinbarungspartner verpflichten sich, alle notwendigen Informationen<br />

und Daten bereitzustellen und auszutauschen, die zur<br />

erfolgreichen Umsetzung der Zweckvereinbarung erforderlich sind.<br />

§ 4<br />

Finanzierung<br />

1. Die Kosten des Schulbetriebes für die Grundschule der Gemeinde<br />

Müglitztal werden durch die Gemeinde Müglitztal getragen.<br />

Anfallende Mehrkosten sind durch das Finanzausgleichsgesetz<br />

(FAG) abgegolten.<br />

2. Die Investitionskosten für das Schulgebäude trägt die Gemeinde<br />

Müglitztal.<br />

§ 5<br />

Schülerverkehr<br />

Der erforderliche Schülerverkehr wird durch den Landkreis Sächsische<br />

Schweiz-Osterzgebirge durchgeführt.

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