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Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn ...

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6 Umsetzung, Evaluation und Weiterentwicklung<br />

Der „Behindertenpolitische <strong>Teilhabeplan</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Bundesstadt</strong> <strong>Bonn</strong>“ ist unter umfassender<br />

Einbeziehung von <strong>Bonn</strong>er Bürgerinnen und Bürgern, politischen Vertreterinnen<br />

und Vertretern, der Verwaltung sowie Unternehmen, Kirchen und Verbänden erstellt<br />

worden. Insofern richtet sich <strong>die</strong> konkrete und praktische Umsetzung der erarbeiteten<br />

Handlungsempfehlungen nicht nur an <strong>die</strong> Verwaltung und Politik der <strong>Bundesstadt</strong><br />

<strong>Bonn</strong>, sondern muss – da alle Lebensbereiche der Menschen mit Behinderung<br />

angesprochen werden – als kooperative Aufgabe aller gesellschaftlichen Gruppen<br />

begriffen werden.<br />

Die Lenkungsgruppe ist sich darüber im Klaren, dass <strong>die</strong> Umsetzung des „Behindertenpolitischen<br />

<strong>Teilhabeplan</strong>s <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Bundesstadt</strong> <strong>Bonn</strong>“ als Prozess gestaltet werden<br />

muss, der viele Jahre in Anspruch nehmen wird. Dabei besteht das Ziel der vor allem<br />

darin, <strong>die</strong> Vision „bonn inklusiv“ mit Leben zu erfüllen. Gleichwohl können nicht alle<br />

Handlungsempfehlungen oder Anregungen vor Ort sofort aufgenommen und umgesetzt<br />

werden. Zudem müssen im Zeitverlauf ggf. neue Herausforderungen berücksichtigt<br />

werden, <strong>die</strong> Anpassungen auch bei den Handlungsempfehlungen erforderlich<br />

machen.<br />

Vor <strong>die</strong>sem Hintergrund und aufgrund der Tatsache, dass der „Behindertenpolitische<br />

<strong>Teilhabeplan</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Bundesstadt</strong> <strong>Bonn</strong>“ <strong>die</strong> Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berichterstattung gegenüber<br />

dem Rat der <strong>Bundesstadt</strong> <strong>Bonn</strong> darstellt (siehe auch Ziffer 7 des Ratsbeschlusses),<br />

sollte der <strong>Teilhabeplan</strong> regelmäßig aktualisiert bzw. fortgeschrieben sowie<br />

hinsichtlich seiner Wirkungen evaluiert werden.<br />

Die Lenkungsgruppe zur Erstellung des „Behindertenpolitischen <strong>Teilhabeplan</strong>s <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>Bundesstadt</strong> <strong>Bonn</strong>“ ist unter anderem aufgefordert, eine „Empfehlung hinsichtlich<br />

der Frage abzugeben, ob <strong>die</strong> bisher vorhandenen Ressourcen innerhalb der Verwaltung<br />

dauerhaft zu einer Stelle <strong>für</strong> „Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“<br />

weiterentwickelt werden sollten“ (Zitat aus dem Beschluss des Rates vom 24. September<br />

2009).<br />

Die Umsetzung des Leitbildes – eines inklusiven Gemeinwesens – zum „Behindertenpolitischen<br />

<strong>Teilhabeplan</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Bundesstadt</strong> <strong>Bonn</strong>“ setzt eine intensive Kooperation<br />

zwischen Selbsthilfe, Trägern der Angebote <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung, Politik<br />

und Verwaltung voraus. Die Lenkungsgruppe baut zukünftig zur Umsetzung des<br />

„Behindertenpolitischen <strong>Teilhabeplan</strong>s <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Bundesstadt</strong> <strong>Bonn</strong>“ auf eine intensive<br />

und kontinuierliche Zusammenarbeit der folgenden Systeme:<br />

� Behindertenbeauftragte „Behinderten-Gemeinschaft <strong>Bonn</strong> e.V.“<br />

� Behindertenkoordination<br />

� Lenkungsgruppe.<br />

In der <strong>Bundesstadt</strong> <strong>Bonn</strong> gibt es bereits eine langjährige Tradition zur Einbindung der<br />

„Behinderten-Gemeinschaft <strong>Bonn</strong> e.V.“ in Entscheidungen von Politik und Verwaltung,<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong> Belange von Menschen mit Behinderung betreffen. Aufgrund eines Beschlusses<br />

des Hauptausschusses vom 19. März 1991 wurden in einer Vielzahl von<br />

Ämtern Ansprechpartner <strong>für</strong> <strong>die</strong> „Behinderten-Gemeinschaft <strong>Bonn</strong> e.V.“ benannt, deren<br />

Aufgabe es ist gemeinsam mit der „Behinderten-Gemeinschaft <strong>Bonn</strong> e.V.“ <strong>die</strong> Belange<br />

der Menschen mit Behinderung bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen.<br />

Ein weiterer Beschluss des Hauptausschusses vom 04. Oktober 1995 unterstreicht<br />

<strong>die</strong>se Forderung erneut und erweitert den Rahmen.<br />

Seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung<br />

und zur Änderung anderer Gesetze NW - BGG NW -“ nimmt <strong>die</strong> „Behinderten-<br />

Gemeinschaft <strong>Bonn</strong> e. V.“ <strong>die</strong> Aufgaben der Behindertenbeauftragten aufgrund eines<br />

Ratsbeschlusses vom 29. September 2005 wahr.

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