Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn ...
Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn ... Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn ...
Maßnahme Umsetzung durch Kosten Organisation Organisationsbereich Bedarfsplanungen sollen inklusiv erfolgen Bundesstadt Bonn Schulamt, Amt für Kinder Jugend und Familie, Amt für Soziales und Wohnen Es wird angeregt, das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zu Förderkonferenzen weiter zu entwickeln. Hierbei ist darauf zu achten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend geändert werden, dass die sonderpädagogischen Ressourcen innerhalb der Schule verankert sind. An die Schulleitungen in Bonn wird appelliert, in einem gemeinsamen Verfahren jedem Kind, das sich bereits im gemeinsamen Unterricht befindet, bis zum Ende seiner Schullaufbahn eine Teilnahme am gemeinsamen Unterricht zu ermöglichen. Die Eltern werden zum Unterstützungs- bzw. Förderbedarf ihres Kindes beraten. Über die unterschiedlichen Förderorte erhalten die Eltern neutrale Informationen. Der Förderort (z.B. Förderschule, gemeinsamer Unterricht) kann frei gewählt werden. Anregung des Rates an das Schulministerium NRW, Schulräte, Schulleitungen,Kindertageseinrichtungen, Schulärzte, Therapeuten Schulräte und Schulausschuss Schulamt, Gesundheitsamt, Schulräte, Frühfördereinrichtungen,Kindergärten bei der Bundesstadt Bonn Zeitschiene nein kurzfristig nein kurzfristig nein kurzfristig nein kurzfristig 24
Maßnahme Umsetzung durch Kosten Die Bundesstadt Bonn wirkt darauf hin, alle Mittel, die für die schulische Bildung von Kindern mit Behinderung aufgewendet werden, im Rahmen eines ganzheitlichen Budgets für inklusive Bildung einzusetzen. In jedem Stadtbezirk wird mindestens eine Schule jedes Schultyps im Primär- sowie Sekundarbereich I und II in die Lage versetzt, gemeinsamen Unterricht anzubieten. Das beinhaltet Barrierefreiheit im umfassenden Sinne in den Bereichen Didaktik, Methodik, räumliche und sächliche Ausstattung sowie das nicht-lehrende Personal, insbesondere a) Verbesserung der Lehrer-Fortbildungen inkl. Supervisionen, b) verlässliche Schulzeiten und Ganztagesangebote, c) Einsatz von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern, d) Bereitstellung aller notwendigen Hilfsmittel. Organisation Organisationsbereich Bundesstadt Bonn, Schulministerium NRW, Landschaftsverband Rheinland, Träger der ambulantenEingliederungshilfen, alle Schulträger Stadt Bonn, ggf. auch Anregung an das Schulministerium NRW Schulamt, Amt für Soziales und Wohnen(Sozialhilfeträger und Behindertenkoordination), Amt für Kinder, Jugend und Familie, Landesjugendamt, Landessozialamt Kompetenzteam Bonn (Schulaufsicht, Lehrer, Medienberater),Schulamt der Stadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen bei der Bundesstadt Bonn Zeitschiene nein mittelfristig ja mittelfristig 25
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Maßnahme Umsetzung durch Kosten<br />
Organisation Organisationsbereich<br />
Bedarfsplanungen sollen inklusiv erfolgen <strong>Bundesstadt</strong> <strong>Bonn</strong> Schulamt, Amt <strong>für</strong><br />
Kinder Jugend und<br />
Familie, Amt <strong>für</strong><br />
Soziales und Wohnen<br />
Es wird angeregt, das Verfahren zur Feststellung des<br />
sonderpädagogischen Förderbedarfs zu Förderkonferenzen<br />
weiter zu entwickeln. Hierbei ist darauf zu achten,<br />
dass <strong>die</strong> rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend<br />
geändert werden, dass <strong>die</strong> sonderpädagogischen Ressourcen<br />
innerhalb der Schule verankert sind.<br />
An <strong>die</strong> Schulleitungen in <strong>Bonn</strong> wird appelliert, in einem<br />
gemeinsamen Verfahren jedem Kind, das sich bereits im<br />
gemeinsamen Unterricht befindet, bis zum Ende seiner<br />
Schullaufbahn eine Teilnahme am gemeinsamen Unterricht<br />
zu ermöglichen.<br />
Die Eltern werden zum Unterstützungs- bzw. Förderbedarf<br />
ihres Kindes beraten. Über <strong>die</strong> unterschiedlichen<br />
Förderorte erhalten <strong>die</strong> Eltern neutrale Informationen.<br />
Der Förderort (z.B. Förderschule, gemeinsamer Unterricht)<br />
kann frei gewählt werden.<br />
Anregung des Rates<br />
an das Schulministerium<br />
NRW,<br />
Schulräte, Schulleitungen,Kindertageseinrichtungen,<br />
Schulärzte, Therapeuten<br />
Schulräte und<br />
Schulausschuss<br />
Schulamt, Gesundheitsamt,<br />
Schulräte,<br />
Frühfördereinrichtungen,Kindergärten<br />
bei der<br />
<strong>Bundesstadt</strong><br />
<strong>Bonn</strong><br />
Zeitschiene<br />
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