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15,8 MB, pdf - Wohnbauforschung

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DIVERSITÄT IM HALBÖFFENTLICHEN RAUM<br />

1.3 ÖFFENTLICHER RAUM - PRINZIPIEN<br />

Opaschowski spricht von einer „Mischung aus Erlebnishunger und Bewegungslust, Sensation und Happening“, die die Menschen<br />

heute zusammenbringen (2001). „Ein Blick in die Zukunft macht deutlich, dass die Hauptgewinner Erlebnisorte sein werden, Zentren<br />

für Unterhaltung, Vergnügen und Zerstreuung: Einkaufszentren und Einkaufspassagen, Restaurants und Cafés, Kinos und Kneipen.<br />

Die Kultureinrichtungen werden expandieren. Und Volksfeste in jeder Form – vom Straßenfest bis zum Großstadtereignis – werden<br />

gefragt (sein) wie nie zuvor“ (Schulze 2001). „Organisierte Ereignisse im öffentlichen Raum“ sind zunehmend temporäre Orte urbaner<br />

Öffentlichkeit und stellen zeitliche und räumliche Konstellationen dar, die dichtes, bedeutungsvolles öffentliches Leben auch in der<br />

heutigen Stadt noch ermöglichen (David 2003).<br />

Öffentlicher Raum hat einen unbestritten herausragenden Stellenwert, weil „man dort auch mit dem Auge seine soziale Wirklichkeit<br />

wahrnehmen kann“, weil er „das ganze Leben erzählen kann“. Für die Wahrnehmung der Nutzer ist prinzipiell die Zugänglichkeit und<br />

Nutzbarkeit des Raums im Sinne des quantitativen Kriteriums entscheidend (vgl. Abschnitt 2.2). Der eigentumsrechtliche Status eines<br />

Raums spielt für die Perspektive der Nutzer bis auf den Konfliktfall keine Rolle. Dieses erste Kriterium allein reicht jedoch noch nicht<br />

aus, worauf Wahrnehmungen hindeuten, die das diskursive und das qualitative Kriterium ansprechen. Es besteht also eine direkte<br />

Wechselwirkung zwischen Mensch und Raum, die mit dem hier vertretenen Raumverständnis erklärbar ist.<br />

Voraussetzung eines öffentlichen Raumes ist seine prinzipielle Nutzbarkeit für eine nicht von vornherein festgelegte Öffentlichkeit.<br />

Dabei spielt der eigentumsrechtliche Status auf dieser Ebene zunächst keine Rolle. Ebenso verhält es sich mit etwaigen<br />

Begrenzungen des Areals, die gerade dem Ausschluss der Öffentlichkeit dienen, jedoch umgehbar sind. Es kommt also auf die reale<br />

Nutzbarkeit und Nutzung an, auf die Wahrnehmung des Raums durch die Nutzer. Diese de facto -Dimension hat hier mehr Gewicht als<br />

die de jure -Dimension.<br />

©2009 Atelier Biswas 36

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