Das Diensthundewesen im Bewachungsgewerbe auf ... - BDSW
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Viele Gedanken - neue Wege:<br />
<strong>Das</strong> <strong>Diensthundewesen</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Bewachungsgewerbe</strong> <strong>auf</strong><br />
Veränderungskurs?<br />
von Jürgen Duscheck, Unternehmensberatung für Security-Management,<br />
Wendelstein<br />
Unsere Vierbeiner sind vielseitige<br />
Helfer und der Einsatz von Hunden<br />
zum Bewachen ist in Bezug <strong>auf</strong> die<br />
Nutzung des Hundes ein sehr alter Verwendungszweck,<br />
der auch aus heutiger Sicht<br />
nicht an Bedeutung verloren hat. Gerade<br />
<strong>im</strong> <strong>Bewachungsgewerbe</strong> gibt es genügend<br />
Beispiele, bei denen ein gut ausgebildetes<br />
Team Mensch/Hund sehr erfolgreich die<br />
gestellten Aufgaben erfüllt. So zeigt er seinem<br />
Teampartner Mensch vor allem <strong>im</strong><br />
nächtlichen Objektschutz und Streifengang<br />
ungewöhnliches schon vor dem eigenen<br />
Bemerken. Er fungiert als so genannter<br />
„Biosensor“. Man nutzt den psychologischen<br />
Aspekt, den seine Anwesenheit <strong>im</strong><br />
Team Mensch/Hund bildet. Denn der Hund<br />
stellt für Fremde einen nicht kalkulierbaren,<br />
abschreckenden Faktor dar, der zur<br />
Aufgabe der ursprünglich geplanten Handlung<br />
führen kann. Durch diese präventive<br />
Wirkung des Hundes wird bei vielen Anlässen<br />
eine Eskalation verhindert.<br />
Eine weitere wichtige Funktion ist die Eigensicherung<br />
oder Schutzfunktion gegenüber<br />
dem Hundeführer. Auch wenn sich<br />
diese Einsatzaspekte einfach anhören, die<br />
Praxis beweist, dass ein großer Teil der<br />
Diensthundeführer <strong>im</strong> <strong>Bewachungsgewerbe</strong><br />
die Möglichkeiten ihres „Einsatzmittels“<br />
Diensthund nicht ausschöpfen. Jedes Einsatzmittel<br />
verliert an Akzeptanz, wenn seine<br />
Ziele nicht umgesetzt werden und gewinnt<br />
diese, insbesondere be<strong>im</strong> Auftraggeber,<br />
wenn die möglichen Einsatzaspekte<br />
gekonnt angewendet werden. Von jedem<br />
Mitarbeiter <strong>im</strong> <strong>Bewachungsgewerbe</strong> wird<br />
die Beherrschung der ihm anvertrauten<br />
Technik verlangt. So sollte es auch be<strong>im</strong><br />
Umgang mit Diensthunden <strong>im</strong> <strong>Bewachungsgewerbe</strong><br />
sein.<br />
Eine positive Ausnahme stellt der Einsatz<br />
von Diensthunden privater Sicherheitsein-<br />
DSD 1/2005<br />
Wirtschaft und politik<br />
richtungen <strong>auf</strong> Bundeswehrobjekten dar.<br />
Durch die jährliche Überprüfung der Teams<br />
<strong>auf</strong> der Grundlage der Diensthundeprüfungsordnung<br />
der Bundeswehr (DPOBw)<br />
durch Leistungsrichter der Bundeswehr<br />
wird ein wünschenswertes Einsatzniveau<br />
von Mensch und Hund erreicht. Auf Grund<br />
der speziellen Objektkonstellation aber<br />
auch anderer Ausgangspunkte ist diese<br />
Verfahrensweise für andere Einsatzgebiete<br />
nicht anzuwenden.<br />
Für die Mehrheit der Diensthundeführer<br />
von Sicherheitsfirmen gilt Folgendes: Der<br />
Einsatz von Diensthunden ist sehr allgemein<br />
und vorwiegend aus der Sicht des<br />
Arbeitsschutzes und der Verhütung von<br />
Unfällen geregelt. In den entsprechenden<br />
Regularien wie die Unfallverhütungsvorschrift<br />
BGV C 7 „Wach- und Sicherungsdienste“<br />
und den von den Firmen erstellten<br />
Dienstanweisungen ist aus verständlichen<br />
Gründen kaum Platz für detaillierte<br />
fachliche Anweisungen zur Ausbildung<br />
und zum Einsatz von Diensthunden <strong>im</strong><br />
<strong>Bewachungsgewerbe</strong>.<br />
Einheitliche Regularien für die Ausbildung<br />
und Überprüfung der Hundeführer und der<br />
Hunde gibt es aber nicht. Es fehlt der spezielle<br />
Zuschnitt des Komplexes <strong>Diensthundewesen</strong><br />
<strong>auf</strong> das <strong>Bewachungsgewerbe</strong>.<br />
Dabei geht es nicht nur um Zielvorstellungen<br />
<strong>im</strong> Idealfall, sondern auch um die Berücksichtigung<br />
der Voraussetzungen und<br />
der Möglichkeiten der Hundeführer. Ziele<br />
und deren Machbarkeit (in erster Linie aus<br />
der Sicht der Hundeführer) müssen abgewogen<br />
werden.<br />
Auch die Hundeführerausbilderlehrgänge<br />
(HAS 1 + 2) der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft<br />
stellen <strong>auf</strong>grund ihrer Ausrichtung<br />
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung - und<br />
dem fehlenden praktischen Teil keine Lösung<br />
für die genannten Probleme dar.<br />
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Die Absolventen des ersten Lehrgangs „Diensthundeführer Industrie (IHK)“, <strong>im</strong> Hintergrund die Zollhundeschule Neuendettelsau.<br />
Eine neue Lösung wurde gefunden: An vier<br />
verlängerten Wochenenden von Freitag bis<br />
Sonntag <strong>im</strong> September, Oktober und November<br />
2004 fand der erste Lehrgang zum<br />
„Diensthundeführer IHK“ bei der IHK<br />
Nürnberg statt. Ein Vorhaben, das eine längere<br />
gedankliche und organisatorische<br />
„Entstehung“ hinter sich hat, wie Initiator<br />
Dirk Fricke, Leiter Werk- und Brandschutz<br />
Siemens Erlangen, bekannte. <strong>Das</strong>s sich<br />
Dirk Fricke ausführlich mit der Materie<br />
Diensthundeführer <strong>im</strong> <strong>Bewachungsgewerbe</strong><br />
beschäftigt und diese ihm auch sehr am<br />
Herzen liegt, beweist nicht zuletzt seine<br />
Broschüre „Hundeeinsatz“ aus der Serie<br />
„Leitfaden für die Werkschutzausbildung<br />
und -praxis“, die vielen Diensthundeführern<br />
als Anleitung dient.<br />
Was ist nun dran an diesem „Diensthundeführer<br />
IHK“? Ausgangspunkt für Dirk<br />
Fricke und damit auch Vorgabe für den Inhalt<br />
war die Idee, einen Lehrgang in Theorie<br />
und Praxis für erfahrene Diensthundeführer,<br />
für verantwortliche Diensthundeführerausbilder<br />
und Zwingermeister <strong>im</strong><br />
<strong>Bewachungsgewerbe</strong> ins Leben zu rufen,<br />
der die erforderlichen Kenntnisse und<br />
praktischen Fähigkeiten <strong>auf</strong> aktuellem und<br />
spezifischem Stand vermittelt und mit einem<br />
anerkannten Abschluss endet. Diese<br />
Herangehensweise bedeutete automatisch,<br />
dass an eine Teilnahme Voraussetzungen<br />
geknüpft waren. Die bekannten Zugangsvoraussetzungen<br />
für das <strong>Bewachungsgewerbe</strong><br />
nach § 34a Gewerbeordnung sind<br />
hier ebenso zu nennen wie ausreichende<br />
Erfahrungen <strong>im</strong> Bereich Objekt- und Betriebsschutz<br />
sowie <strong>im</strong> Umgang mit Schutzhunden.<br />
Hinsichtlich der mitzubringenden<br />
Hunde galten eine bestandene Begleithundprüfung<br />
und erste Erfahrungen <strong>im</strong><br />
Schutzdienst <strong>auf</strong> der Grundlage der SchH-<br />
Prüfung als Bedingungen. Schwerpunkte<br />
dieses Lehrganges waren zusammengefasst<br />
in der Theorie:<br />
1. Fachkunde für Diensthundeführer - Voraussetzungen,<br />
Aufgabenstellungen,<br />
2. Einsatz von Diensthunden - Rechtskunde,<br />
Dienstdurchführung,<br />
3. Veterinärkunde - Pflege, Krankheiten,<br />
Erste Hilfe am Hund und in der Praxis:<br />
• Gehorsamsübungen,<br />
• Einsatzübungen bei der Dienstdurchführung,<br />
• Sachkundenachweis gemäß PO VDH.<br />
Die Zollhundeschule in Neuendettelsau als<br />
traditionsreiche Ausbildungsstätte für viele<br />
Diensthundeführer des Zolls und des Bundesgrenzschutzes<br />
sorgte bei den sieben<br />
Teilnehmern dieses ersten Lehrgangs nicht<br />
nur für ein entsprechendes Ambiente, sondern<br />
die vorhandenen Räumlichkeiten und<br />
Ausbildungsplätze schufen auch hervorragende<br />
Voraussetzungen.<br />
Wie die Abschlussauswertung zwischen<br />
Organisatoren und Teilnehmern am letzten<br />
Schulungstag zeigte, fanden die „Azubis“<br />
nicht nur die Lehrplanumsetzung gelungen,<br />
sondern die Diskussionen zur<br />
Dienstdurchführung und zum Hundeeinsatz<br />
spielten eine nicht unwichtige Rolle<br />
bei der positiven Einschätzung des ersten<br />
Lehrgangs „Diensthundeführer IHK“.<br />
Wie geht es nun weiter? Ausgehend vom<br />
eingangs Erwähnten, könnte der „Diensthundeführer<br />
IHK“ in einem noch <strong>auf</strong>zubauenden,<br />
spezifischen Ausbildungsmodell<br />
„<strong>Diensthundewesen</strong> Bewachung“ zum Beispiel<br />
die zweite, höherwertige Stufe dieses<br />
Modells für Diensthundeführer und ihre<br />
Hunde darstellen. Zugangsvoraussetzungen<br />
und der Lehrplan in Theorie und Praxis<br />
bilden für diese Stufe einen entsprechenden<br />
Rahmen.<br />
Es bleibt jetzt zu hoffen, dass be<strong>im</strong> Aufbau<br />
des genannten Ausbildungsmodells eine<br />
Einheitlichkeit zum Tragen kommt, die der<br />
Sache dienlicher sein wird als mögliche<br />
unabgest<strong>im</strong>mte Aktivitäten in die unterschiedlichsten<br />
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DSD 1/2005