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Das Diensthundewesen im Bewachungsgewerbe auf ... - BDSW

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Viele Gedanken - neue Wege:<br />

<strong>Das</strong> <strong>Diensthundewesen</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Bewachungsgewerbe</strong> <strong>auf</strong><br />

Veränderungskurs?<br />

von Jürgen Duscheck, Unternehmensberatung für Security-Management,<br />

Wendelstein<br />

Unsere Vierbeiner sind vielseitige<br />

Helfer und der Einsatz von Hunden<br />

zum Bewachen ist in Bezug <strong>auf</strong> die<br />

Nutzung des Hundes ein sehr alter Verwendungszweck,<br />

der auch aus heutiger Sicht<br />

nicht an Bedeutung verloren hat. Gerade<br />

<strong>im</strong> <strong>Bewachungsgewerbe</strong> gibt es genügend<br />

Beispiele, bei denen ein gut ausgebildetes<br />

Team Mensch/Hund sehr erfolgreich die<br />

gestellten Aufgaben erfüllt. So zeigt er seinem<br />

Teampartner Mensch vor allem <strong>im</strong><br />

nächtlichen Objektschutz und Streifengang<br />

ungewöhnliches schon vor dem eigenen<br />

Bemerken. Er fungiert als so genannter<br />

„Biosensor“. Man nutzt den psychologischen<br />

Aspekt, den seine Anwesenheit <strong>im</strong><br />

Team Mensch/Hund bildet. Denn der Hund<br />

stellt für Fremde einen nicht kalkulierbaren,<br />

abschreckenden Faktor dar, der zur<br />

Aufgabe der ursprünglich geplanten Handlung<br />

führen kann. Durch diese präventive<br />

Wirkung des Hundes wird bei vielen Anlässen<br />

eine Eskalation verhindert.<br />

Eine weitere wichtige Funktion ist die Eigensicherung<br />

oder Schutzfunktion gegenüber<br />

dem Hundeführer. Auch wenn sich<br />

diese Einsatzaspekte einfach anhören, die<br />

Praxis beweist, dass ein großer Teil der<br />

Diensthundeführer <strong>im</strong> <strong>Bewachungsgewerbe</strong><br />

die Möglichkeiten ihres „Einsatzmittels“<br />

Diensthund nicht ausschöpfen. Jedes Einsatzmittel<br />

verliert an Akzeptanz, wenn seine<br />

Ziele nicht umgesetzt werden und gewinnt<br />

diese, insbesondere be<strong>im</strong> Auftraggeber,<br />

wenn die möglichen Einsatzaspekte<br />

gekonnt angewendet werden. Von jedem<br />

Mitarbeiter <strong>im</strong> <strong>Bewachungsgewerbe</strong> wird<br />

die Beherrschung der ihm anvertrauten<br />

Technik verlangt. So sollte es auch be<strong>im</strong><br />

Umgang mit Diensthunden <strong>im</strong> <strong>Bewachungsgewerbe</strong><br />

sein.<br />

Eine positive Ausnahme stellt der Einsatz<br />

von Diensthunden privater Sicherheitsein-<br />

DSD 1/2005<br />

Wirtschaft und politik<br />

richtungen <strong>auf</strong> Bundeswehrobjekten dar.<br />

Durch die jährliche Überprüfung der Teams<br />

<strong>auf</strong> der Grundlage der Diensthundeprüfungsordnung<br />

der Bundeswehr (DPOBw)<br />

durch Leistungsrichter der Bundeswehr<br />

wird ein wünschenswertes Einsatzniveau<br />

von Mensch und Hund erreicht. Auf Grund<br />

der speziellen Objektkonstellation aber<br />

auch anderer Ausgangspunkte ist diese<br />

Verfahrensweise für andere Einsatzgebiete<br />

nicht anzuwenden.<br />

Für die Mehrheit der Diensthundeführer<br />

von Sicherheitsfirmen gilt Folgendes: Der<br />

Einsatz von Diensthunden ist sehr allgemein<br />

und vorwiegend aus der Sicht des<br />

Arbeitsschutzes und der Verhütung von<br />

Unfällen geregelt. In den entsprechenden<br />

Regularien wie die Unfallverhütungsvorschrift<br />

BGV C 7 „Wach- und Sicherungsdienste“<br />

und den von den Firmen erstellten<br />

Dienstanweisungen ist aus verständlichen<br />

Gründen kaum Platz für detaillierte<br />

fachliche Anweisungen zur Ausbildung<br />

und zum Einsatz von Diensthunden <strong>im</strong><br />

<strong>Bewachungsgewerbe</strong>.<br />

Einheitliche Regularien für die Ausbildung<br />

und Überprüfung der Hundeführer und der<br />

Hunde gibt es aber nicht. Es fehlt der spezielle<br />

Zuschnitt des Komplexes <strong>Diensthundewesen</strong><br />

<strong>auf</strong> das <strong>Bewachungsgewerbe</strong>.<br />

Dabei geht es nicht nur um Zielvorstellungen<br />

<strong>im</strong> Idealfall, sondern auch um die Berücksichtigung<br />

der Voraussetzungen und<br />

der Möglichkeiten der Hundeführer. Ziele<br />

und deren Machbarkeit (in erster Linie aus<br />

der Sicht der Hundeführer) müssen abgewogen<br />

werden.<br />

Auch die Hundeführerausbilderlehrgänge<br />

(HAS 1 + 2) der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft<br />

stellen <strong>auf</strong>grund ihrer Ausrichtung<br />

- Arbeitsschutz, Unfallverhütung - und<br />

dem fehlenden praktischen Teil keine Lösung<br />

für die genannten Probleme dar.<br />

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14<br />

Die Absolventen des ersten Lehrgangs „Diensthundeführer Industrie (IHK)“, <strong>im</strong> Hintergrund die Zollhundeschule Neuendettelsau.<br />

Eine neue Lösung wurde gefunden: An vier<br />

verlängerten Wochenenden von Freitag bis<br />

Sonntag <strong>im</strong> September, Oktober und November<br />

2004 fand der erste Lehrgang zum<br />

„Diensthundeführer IHK“ bei der IHK<br />

Nürnberg statt. Ein Vorhaben, das eine längere<br />

gedankliche und organisatorische<br />

„Entstehung“ hinter sich hat, wie Initiator<br />

Dirk Fricke, Leiter Werk- und Brandschutz<br />

Siemens Erlangen, bekannte. <strong>Das</strong>s sich<br />

Dirk Fricke ausführlich mit der Materie<br />

Diensthundeführer <strong>im</strong> <strong>Bewachungsgewerbe</strong><br />

beschäftigt und diese ihm auch sehr am<br />

Herzen liegt, beweist nicht zuletzt seine<br />

Broschüre „Hundeeinsatz“ aus der Serie<br />

„Leitfaden für die Werkschutzausbildung<br />

und -praxis“, die vielen Diensthundeführern<br />

als Anleitung dient.<br />

Was ist nun dran an diesem „Diensthundeführer<br />

IHK“? Ausgangspunkt für Dirk<br />

Fricke und damit auch Vorgabe für den Inhalt<br />

war die Idee, einen Lehrgang in Theorie<br />

und Praxis für erfahrene Diensthundeführer,<br />

für verantwortliche Diensthundeführerausbilder<br />

und Zwingermeister <strong>im</strong><br />

<strong>Bewachungsgewerbe</strong> ins Leben zu rufen,<br />

der die erforderlichen Kenntnisse und<br />

praktischen Fähigkeiten <strong>auf</strong> aktuellem und<br />

spezifischem Stand vermittelt und mit einem<br />

anerkannten Abschluss endet. Diese<br />

Herangehensweise bedeutete automatisch,<br />

dass an eine Teilnahme Voraussetzungen<br />

geknüpft waren. Die bekannten Zugangsvoraussetzungen<br />

für das <strong>Bewachungsgewerbe</strong><br />

nach § 34a Gewerbeordnung sind<br />

hier ebenso zu nennen wie ausreichende<br />

Erfahrungen <strong>im</strong> Bereich Objekt- und Betriebsschutz<br />

sowie <strong>im</strong> Umgang mit Schutzhunden.<br />

Hinsichtlich der mitzubringenden<br />

Hunde galten eine bestandene Begleithundprüfung<br />

und erste Erfahrungen <strong>im</strong><br />

Schutzdienst <strong>auf</strong> der Grundlage der SchH-<br />

Prüfung als Bedingungen. Schwerpunkte<br />

dieses Lehrganges waren zusammengefasst<br />

in der Theorie:<br />

1. Fachkunde für Diensthundeführer - Voraussetzungen,<br />

Aufgabenstellungen,<br />

2. Einsatz von Diensthunden - Rechtskunde,<br />

Dienstdurchführung,<br />

3. Veterinärkunde - Pflege, Krankheiten,<br />

Erste Hilfe am Hund und in der Praxis:<br />

• Gehorsamsübungen,<br />

• Einsatzübungen bei der Dienstdurchführung,<br />

• Sachkundenachweis gemäß PO VDH.<br />

Die Zollhundeschule in Neuendettelsau als<br />

traditionsreiche Ausbildungsstätte für viele<br />

Diensthundeführer des Zolls und des Bundesgrenzschutzes<br />

sorgte bei den sieben<br />

Teilnehmern dieses ersten Lehrgangs nicht<br />

nur für ein entsprechendes Ambiente, sondern<br />

die vorhandenen Räumlichkeiten und<br />

Ausbildungsplätze schufen auch hervorragende<br />

Voraussetzungen.<br />

Wie die Abschlussauswertung zwischen<br />

Organisatoren und Teilnehmern am letzten<br />

Schulungstag zeigte, fanden die „Azubis“<br />

nicht nur die Lehrplanumsetzung gelungen,<br />

sondern die Diskussionen zur<br />

Dienstdurchführung und zum Hundeeinsatz<br />

spielten eine nicht unwichtige Rolle<br />

bei der positiven Einschätzung des ersten<br />

Lehrgangs „Diensthundeführer IHK“.<br />

Wie geht es nun weiter? Ausgehend vom<br />

eingangs Erwähnten, könnte der „Diensthundeführer<br />

IHK“ in einem noch <strong>auf</strong>zubauenden,<br />

spezifischen Ausbildungsmodell<br />

„<strong>Diensthundewesen</strong> Bewachung“ zum Beispiel<br />

die zweite, höherwertige Stufe dieses<br />

Modells für Diensthundeführer und ihre<br />

Hunde darstellen. Zugangsvoraussetzungen<br />

und der Lehrplan in Theorie und Praxis<br />

bilden für diese Stufe einen entsprechenden<br />

Rahmen.<br />

Es bleibt jetzt zu hoffen, dass be<strong>im</strong> Aufbau<br />

des genannten Ausbildungsmodells eine<br />

Einheitlichkeit zum Tragen kommt, die der<br />

Sache dienlicher sein wird als mögliche<br />

unabgest<strong>im</strong>mte Aktivitäten in die unterschiedlichsten<br />

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