Informationen zu universitätsrechtlicher Theorie und Praxis 1 ... - ULV
Informationen zu universitätsrechtlicher Theorie und Praxis 1 ... - ULV
Informationen zu universitätsrechtlicher Theorie und Praxis 1 ... - ULV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
� Evaluierung als Legitimation für das Rektorat oder das<br />
Qualitätsmanagement: Diese Funktion hat vor allem<br />
eine politische Bedeutung <strong>und</strong> soll demonstrieren, dass<br />
das Management seine Steuerungsfunktion erfüllt <strong>und</strong><br />
alles daran setzt, die Lehrqualität <strong>zu</strong> verbessern. Sowohl<br />
für externe Stakeholder12 als auch universitätsintern signalisiert<br />
dies das Engagement für die Lehrqualität, die<br />
Fähigkeit <strong>zu</strong>r Kontrolle <strong>und</strong> Durchset<strong>zu</strong>ngswillen. Dafür<br />
sind standardisierte Daten ein probates Mittel, wobei<br />
man zeigt, dass Entwicklungen unter permanenter Beobachtung<br />
stehen <strong>und</strong> im Zweifel auch klare Maßnahmen<br />
gesetzt werden. Die Auswirkungen auf die Lehre<br />
sind nur in ihrem Niederschlag in den formalen Daten<br />
(etwa als Leistungs- bzw. Verbesserungsnachweis) bzw.<br />
in den symbolischen Aktivitäten wichtig.<br />
� Evaluierung als Erfüllung externer Anforderungen: Im<br />
Rahmen dieser Funktion orientiert sich die Evaluierung<br />
an universitätsexternen Erwartungen, die von Gesetzgebern,<br />
wichtigen Stakeholdern, Akkreditierungseinrichtungen<br />
oder anderen (erfolgreichen) Universitäten<br />
vorgegeben werden13 . Dabei stehen meist nicht so sehr<br />
spezifische Verfahren oder Instrumente im Vordergr<strong>und</strong>,<br />
sondern Leitlinien, von denen Stakeholder annehmen,<br />
dass sie eine Gr<strong>und</strong>lage für erfolgreiche Strategien bilden<br />
können. Damit versucht man nicht nur gesetzlichen<br />
Vorgaben <strong>zu</strong> entsprechen, sondern auch die im Zuge<br />
von Akkreditierungsverfahren formulierten Anforderungen<br />
<strong>zu</strong> erfüllen oder Empfehlungen von international<br />
tätigen QualitätsmanagementspezialistInnen <strong>zu</strong> folgen.<br />
All diese Evaluierungsfunktionen sind für die verschiedenen<br />
involvierten Akteure von höchst unterschiedlichem Nutzen:<br />
(a) Für die unmittelbare Durchführung der Lehre ist vor allem<br />
die Feedback-Funktion hilfreich, weil sie je nach eingesetztem<br />
Verfahren als eine Art Frühwarnsystem für sich abzeichnende<br />
Probleme fungiert (etwa Kurzfeedbacks) <strong>und</strong><br />
eine Diskussion über Stärken <strong>und</strong> Schwächen in Gang setzen<br />
kann (qualitative Feedbacks) oder einfach eine Rückmeldung<br />
über die Stimmung erlaubt („Blitzlicht“). Für Studierende<br />
ermöglicht ein Feedback die Einordnung der eigenen Verhaltensweisen<br />
oder Leistungen. (b) Für das Qualitätsmanagement<br />
stehen <strong>Informationen</strong> über die Entwicklung der<br />
Lehre <strong>und</strong> des Lehrprogramms im Vordergr<strong>und</strong>, um entsprechende<br />
Unterstüt<strong>zu</strong>ngsmaßnahmen anbieten <strong>zu</strong> können<br />
<strong>und</strong> die Rahmenbedingungen für die Lehre <strong>zu</strong> optimieren.<br />
Darüber hinaus ist es wichtig, Wissen um die Lehrdynamik<br />
<strong>zu</strong> generieren14 . Dies erfordert etwa Fokusgruppen mit<br />
Beteiligten, punktuell standardisierte Erhebungen oder auch<br />
wissenschaftlich orientierte Evaluierungen. (c) Für das Universitätsmanagement<br />
wiederum sind meist Kontrolle <strong>und</strong><br />
Legitimation von vorrangigem Interesse, um nach außen<br />
<strong>und</strong> innen Führungsqualität <strong>zu</strong> demonstrieren. Das erfordert<br />
in der Regel standardisierte Erhebungen, die <strong>zu</strong> vergleichbaren<br />
Ergebnissen führen <strong>und</strong> nach außen gut kommunizierbar<br />
sind. (d) Für externe Akteure (z.B. Ministerium, Akkreditierungsagenturen)<br />
wiederum geht es um die Erfüllung<br />
von Vorgaben, um die an standardisierten Indikatoren erkennbare<br />
Qualität oder um aufgelistete Maßnahmen <strong>zu</strong>r<br />
Qualitätsentwicklung. Und diese sollten wiederum dem entsprechen,<br />
was allgemein an Universitäten üblich ist.<br />
Wenn also spezifische Evaluationen für eine Gruppe sinnvoll<br />
sind, so gilt das nicht notwendig für eine andere: Deshalb<br />
sind unmittelbare Feedbacks zwar für Lehrende <strong>und</strong><br />
Studierende zweckmäßig, für das Universitätsmanagement<br />
aber eher unbrauchbar. Zwar gelten solche Verfahren als<br />
Maßnahmen <strong>zu</strong>r Qualitätssicherung, entfalten jedoch aufgr<strong>und</strong><br />
der mangelnden Kontrolle <strong>und</strong> der Intransparenz für<br />
Außenstehende wenig Legitimationskraft. Hingegen sind<br />
jene Verfahren, die sich in Maßzahlen niederschlagen (z.B.<br />
Studienverlaufsanalysen) oder externe Expertisen im Rahmen<br />
von Programmevaluierungen zwar für die unmittelbare<br />
Lehre meist wenig hilfreich, entfalten aber nach außen<br />
enorme Wirkung. Begleitanalysen, die einen wissenschaftlichen<br />
Hintergr<strong>und</strong> über die Lehrdynamik liefern können,<br />
sind zwar sehr aufwendig, jedoch für die Entwicklung von<br />
Maßnahmen <strong>zu</strong>r Förderung von adäquaten Lehr- <strong>und</strong><br />
Lernstrategien unerlässlich15 .<br />
12 Da<strong>zu</strong> zählen etwa die Politik (im Kontext von Leistungsvereinbarungen), AuditorInnen (im Rahmen von Akkreditierungsverfahren),<br />
wichtige Geldgeber (Drittmittel) oder Kooperationspartner. Verweise auf Mission Statements, Broschüren, Berichte, Kriterien- <strong>und</strong><br />
Maßnahmenkataloge, Richtlinien, Leistungsbilanzen, Rankings, die erkennbare Orientierung an internationalen Standards etc. spielen<br />
dabei eine zentrale Rolle.<br />
13 So wurden etwa in Österreich im Rahmen des UG 2002 die Universitäten <strong>zu</strong>m Aufbau eines eigenen Qualitätsmanagementsystems<br />
verpflichtet, wobei Evaluierungen nach fachbezogenen internationalen Evaluierungsstandards <strong>zu</strong> erfolgen haben (§ 14).<br />
14 Ein Beispiel wäre die Analyse von Lernstrategien bei Studierenden im Kontext spezifischer Studienanforderungen, um unerwünschte<br />
Effekte <strong>zu</strong> verstehen <strong>und</strong> Alternativen <strong>zu</strong> entwickeln (etwa wenn Multiple-Choice Prüfungen da<strong>zu</strong> führen, dass Studierende punktgenau<br />
Wiedererkennungswissen generieren, um die Prüfung <strong>zu</strong> bestehen, während der nachhaltigen Aufbau von Wissen massiv<br />
beeinträchtigt wird). Da<strong>zu</strong> zählen auch Analysen von Studienabbrüchen oder die Analyse von Faktoren, welche die Evaluierungsergebnisse<br />
beeinflussen.<br />
15 Beispielsweise werden die allseits beliebten flächendeckenden standardisierten Lehrveranstaltungsevaluierungen nicht deswegen<br />
durchgeführt, weil sie so sinnvoll für Entwicklung der Lehrqualität wären, sondern weil sie vom Gesetzgeber gefordert sind, fast alle<br />
Universitäten diese ebenfalls durchführen, sie als vernünftig gelten <strong>und</strong> Kontrolle signalisieren.<br />
49<br />
UNILEX 1–2/2010