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Informationen zu universitätsrechtlicher Theorie und Praxis 1 ... - ULV

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� Evaluierung als Legitimation für das Rektorat oder das<br />

Qualitätsmanagement: Diese Funktion hat vor allem<br />

eine politische Bedeutung <strong>und</strong> soll demonstrieren, dass<br />

das Management seine Steuerungsfunktion erfüllt <strong>und</strong><br />

alles daran setzt, die Lehrqualität <strong>zu</strong> verbessern. Sowohl<br />

für externe Stakeholder12 als auch universitätsintern signalisiert<br />

dies das Engagement für die Lehrqualität, die<br />

Fähigkeit <strong>zu</strong>r Kontrolle <strong>und</strong> Durchset<strong>zu</strong>ngswillen. Dafür<br />

sind standardisierte Daten ein probates Mittel, wobei<br />

man zeigt, dass Entwicklungen unter permanenter Beobachtung<br />

stehen <strong>und</strong> im Zweifel auch klare Maßnahmen<br />

gesetzt werden. Die Auswirkungen auf die Lehre<br />

sind nur in ihrem Niederschlag in den formalen Daten<br />

(etwa als Leistungs- bzw. Verbesserungsnachweis) bzw.<br />

in den symbolischen Aktivitäten wichtig.<br />

� Evaluierung als Erfüllung externer Anforderungen: Im<br />

Rahmen dieser Funktion orientiert sich die Evaluierung<br />

an universitätsexternen Erwartungen, die von Gesetzgebern,<br />

wichtigen Stakeholdern, Akkreditierungseinrichtungen<br />

oder anderen (erfolgreichen) Universitäten<br />

vorgegeben werden13 . Dabei stehen meist nicht so sehr<br />

spezifische Verfahren oder Instrumente im Vordergr<strong>und</strong>,<br />

sondern Leitlinien, von denen Stakeholder annehmen,<br />

dass sie eine Gr<strong>und</strong>lage für erfolgreiche Strategien bilden<br />

können. Damit versucht man nicht nur gesetzlichen<br />

Vorgaben <strong>zu</strong> entsprechen, sondern auch die im Zuge<br />

von Akkreditierungsverfahren formulierten Anforderungen<br />

<strong>zu</strong> erfüllen oder Empfehlungen von international<br />

tätigen QualitätsmanagementspezialistInnen <strong>zu</strong> folgen.<br />

All diese Evaluierungsfunktionen sind für die verschiedenen<br />

involvierten Akteure von höchst unterschiedlichem Nutzen:<br />

(a) Für die unmittelbare Durchführung der Lehre ist vor allem<br />

die Feedback-Funktion hilfreich, weil sie je nach eingesetztem<br />

Verfahren als eine Art Frühwarnsystem für sich abzeichnende<br />

Probleme fungiert (etwa Kurzfeedbacks) <strong>und</strong><br />

eine Diskussion über Stärken <strong>und</strong> Schwächen in Gang setzen<br />

kann (qualitative Feedbacks) oder einfach eine Rückmeldung<br />

über die Stimmung erlaubt („Blitzlicht“). Für Studierende<br />

ermöglicht ein Feedback die Einordnung der eigenen Verhaltensweisen<br />

oder Leistungen. (b) Für das Qualitätsmanagement<br />

stehen <strong>Informationen</strong> über die Entwicklung der<br />

Lehre <strong>und</strong> des Lehrprogramms im Vordergr<strong>und</strong>, um entsprechende<br />

Unterstüt<strong>zu</strong>ngsmaßnahmen anbieten <strong>zu</strong> können<br />

<strong>und</strong> die Rahmenbedingungen für die Lehre <strong>zu</strong> optimieren.<br />

Darüber hinaus ist es wichtig, Wissen um die Lehrdynamik<br />

<strong>zu</strong> generieren14 . Dies erfordert etwa Fokusgruppen mit<br />

Beteiligten, punktuell standardisierte Erhebungen oder auch<br />

wissenschaftlich orientierte Evaluierungen. (c) Für das Universitätsmanagement<br />

wiederum sind meist Kontrolle <strong>und</strong><br />

Legitimation von vorrangigem Interesse, um nach außen<br />

<strong>und</strong> innen Führungsqualität <strong>zu</strong> demonstrieren. Das erfordert<br />

in der Regel standardisierte Erhebungen, die <strong>zu</strong> vergleichbaren<br />

Ergebnissen führen <strong>und</strong> nach außen gut kommunizierbar<br />

sind. (d) Für externe Akteure (z.B. Ministerium, Akkreditierungsagenturen)<br />

wiederum geht es um die Erfüllung<br />

von Vorgaben, um die an standardisierten Indikatoren erkennbare<br />

Qualität oder um aufgelistete Maßnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Qualitätsentwicklung. Und diese sollten wiederum dem entsprechen,<br />

was allgemein an Universitäten üblich ist.<br />

Wenn also spezifische Evaluationen für eine Gruppe sinnvoll<br />

sind, so gilt das nicht notwendig für eine andere: Deshalb<br />

sind unmittelbare Feedbacks zwar für Lehrende <strong>und</strong><br />

Studierende zweckmäßig, für das Universitätsmanagement<br />

aber eher unbrauchbar. Zwar gelten solche Verfahren als<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r Qualitätssicherung, entfalten jedoch aufgr<strong>und</strong><br />

der mangelnden Kontrolle <strong>und</strong> der Intransparenz für<br />

Außenstehende wenig Legitimationskraft. Hingegen sind<br />

jene Verfahren, die sich in Maßzahlen niederschlagen (z.B.<br />

Studienverlaufsanalysen) oder externe Expertisen im Rahmen<br />

von Programmevaluierungen zwar für die unmittelbare<br />

Lehre meist wenig hilfreich, entfalten aber nach außen<br />

enorme Wirkung. Begleitanalysen, die einen wissenschaftlichen<br />

Hintergr<strong>und</strong> über die Lehrdynamik liefern können,<br />

sind zwar sehr aufwendig, jedoch für die Entwicklung von<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r Förderung von adäquaten Lehr- <strong>und</strong><br />

Lernstrategien unerlässlich15 .<br />

12 Da<strong>zu</strong> zählen etwa die Politik (im Kontext von Leistungsvereinbarungen), AuditorInnen (im Rahmen von Akkreditierungsverfahren),<br />

wichtige Geldgeber (Drittmittel) oder Kooperationspartner. Verweise auf Mission Statements, Broschüren, Berichte, Kriterien- <strong>und</strong><br />

Maßnahmenkataloge, Richtlinien, Leistungsbilanzen, Rankings, die erkennbare Orientierung an internationalen Standards etc. spielen<br />

dabei eine zentrale Rolle.<br />

13 So wurden etwa in Österreich im Rahmen des UG 2002 die Universitäten <strong>zu</strong>m Aufbau eines eigenen Qualitätsmanagementsystems<br />

verpflichtet, wobei Evaluierungen nach fachbezogenen internationalen Evaluierungsstandards <strong>zu</strong> erfolgen haben (§ 14).<br />

14 Ein Beispiel wäre die Analyse von Lernstrategien bei Studierenden im Kontext spezifischer Studienanforderungen, um unerwünschte<br />

Effekte <strong>zu</strong> verstehen <strong>und</strong> Alternativen <strong>zu</strong> entwickeln (etwa wenn Multiple-Choice Prüfungen da<strong>zu</strong> führen, dass Studierende punktgenau<br />

Wiedererkennungswissen generieren, um die Prüfung <strong>zu</strong> bestehen, während der nachhaltigen Aufbau von Wissen massiv<br />

beeinträchtigt wird). Da<strong>zu</strong> zählen auch Analysen von Studienabbrüchen oder die Analyse von Faktoren, welche die Evaluierungsergebnisse<br />

beeinflussen.<br />

15 Beispielsweise werden die allseits beliebten flächendeckenden standardisierten Lehrveranstaltungsevaluierungen nicht deswegen<br />

durchgeführt, weil sie so sinnvoll für Entwicklung der Lehrqualität wären, sondern weil sie vom Gesetzgeber gefordert sind, fast alle<br />

Universitäten diese ebenfalls durchführen, sie als vernünftig gelten <strong>und</strong> Kontrolle signalisieren.<br />

49<br />

UNILEX 1–2/2010

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