Informationen zu universitätsrechtlicher Theorie und Praxis 1 ... - ULV
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Tabelle 2: Duale Segmentierung des universitären Arbeitsmarkts<br />
Perspektive innerhalb der<br />
Organisation<br />
Gruppe I: Dauerhafte Zugehörigkeit<br />
<strong>zu</strong> einer konkreten Universität (v.a.<br />
verbeamtete <strong>und</strong> unbefristete<br />
Beschäftigte; ProfessorInnen)<br />
Für die Gruppe I dominiert die Professionalisierungslogik<br />
im universitären Feld, die durch die genannte Stärkung des<br />
Managements allerdings de-professionalisierende Wirkung<br />
entfaltet. Gruppe II befindet sich daher zwar im fachlichen<br />
Wettbewerb um die knapp verfügbaren Stellen <strong>und</strong> um<br />
Aufnahme in die Gruppe I, es dominiert aber die hierarchische<br />
Logik, weil die Beschäftigungsbedingungen – neben<br />
dem professoralen Urteil – primär durch gesetzliche<br />
Bestimmungen determiniert werden. Allerdings sind es –<br />
wie bereits erwähnt – nicht nur die Gesetze, welche die<br />
genannten Bedingungen konstituieren, sondern seit neuestem<br />
insbesondere das <strong>zu</strong>ständige B<strong>und</strong>esministerium<br />
(BMWF) mittels Leistungsvereinbarungen, wodurch das<br />
Management der einzelnen Universitäten, das seine Entscheidungen<br />
auf Basis geltender privatrechtlicher Bedingungen<br />
trifft, nur <strong>zu</strong> einem geringen Grad von der <strong>Praxis</strong><br />
der Befristungen abrückt (obwohl dies jederzeit – auch vor<br />
Geltung des Kollektivvertrags – möglich gewesen wäre).<br />
Der seit Oktober 2009 wirksame Kollektivvertrag zieht –<br />
abgesehen von einer Vergrößerung der Gruppe I – in<br />
dieser Hinsicht keine strukturellen Änderungen nach sich,<br />
<strong>zu</strong>mal die Anzahl <strong>und</strong> Verteilung der unbefristeten Stellen<br />
nach wie vor durch das Rektorat auf Basis der Leistungsvereinbarungen<br />
mit dem BMWF entschieden werden.<br />
Aus den verschiedenen Steuerungslogiken ergeben sich<br />
nun unterschiedliche Machtpotenziale. Die erste Gruppe<br />
Gruppe II: Ausschluss einer<br />
dauerhaften Beschäftigungsperspektive<br />
(„definitiv“ befristet<br />
Beschäftigte)<br />
Dominante Steuerungslogiken Professionelle Logik Hierarchische Logik (Management)<br />
Mögliche Strategien der<br />
Interessendurchset<strong>zu</strong>ng<br />
Selbstorganisation <strong>und</strong> -kontrolle<br />
der jeweiligen wissenschaftlichen<br />
Disziplin (daraus entsteht je nach<br />
Position strukturelle Macht <strong>und</strong><br />
individuelles symbolisches Kapital)<br />
Organisationsbereitschaft In professionellen Organisationen<br />
hoch; in statusübergreifenden<br />
Organisationen gering<br />
Problem der Durchlässigkeit (Laufbahnperspektive?)<br />
INSIDER OUTSIDER<br />
�<br />
Solidarität?<br />
Status- <strong>und</strong> Disziplinenübergreifende<br />
Assoziation erhöht<br />
die kollektive Macht gegenüber<br />
der Entscheidungsgewalt des<br />
Managements<br />
In statusübergreifenden<br />
Organisationen vergleichsweise<br />
hoch<br />
�<br />
zieht aus der professionellen Steuerungslogik strukturelle<br />
Macht. Innerhalb dieser „geschlossenen Gesellschaft“ wird<br />
wiederum den Insidern symbolisches Kapital (Status aufgr<strong>und</strong><br />
der jeweiligen Position innerhalb des Feldes) verliehen.<br />
Im Bereich der Gruppe II kann auf Basis der Wissensbestände<br />
(Verfügung über knappes Wissen <strong>und</strong> Fähigkeiten)<br />
weder individuelle noch kollektive Macht generiert<br />
werden. Die einzige Alternative Macht <strong>zu</strong> generieren ist<br />
über assoziative (d.h. Organisations-)Macht. Diese kann in<br />
Form traditioneller Interessenvertretungen oder durch<br />
Selbstorganisation erschlossen werden.<br />
Eine Durchlässigkeit zwischen den beiden Gruppen war bis<br />
vor kurzem kaum vorhanden <strong>und</strong> es wird sich weisen, inwieweit<br />
der Kollektivvertrag diesbezüglich Veränderungen<br />
bewirken wird. Die einzige Laufbahn- oder dauerhafte Beschäftigungsperspektive,<br />
welche der überwiegende Teil der<br />
Beschäftigten der Gruppe II bislang aufweist, ist sich für<br />
eine Professur <strong>zu</strong> qualifizieren (Habilitation) <strong>und</strong> sich erfolgreich<br />
<strong>zu</strong> bewerben oder aus dem universitären Feld<br />
aus<strong>zu</strong>scheiden. Ein äquivalentes Beispiel aus der Privatwirtschaft<br />
vermag die Absurdität der Situation <strong>zu</strong> unterstreichen:<br />
Wenn es nach Eintritt <strong>und</strong> sechsjähriger bzw. (zehnjähriger)<br />
Verweildauer in ein Beschäftigungsverhältnis nicht<br />
gelingt, Mitglied des Vorstands <strong>zu</strong> werden, muss das Unternehmen<br />
verlassen werden – unabhängig davon wie<br />
wertvoll sie für das Unternehmen aufgr<strong>und</strong> ihrer Fähig-<br />
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UNILEX 1–2/2010