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Informationen zu universitätsrechtlicher Theorie und Praxis 1 ... - ULV

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Tabelle 2: Duale Segmentierung des universitären Arbeitsmarkts<br />

Perspektive innerhalb der<br />

Organisation<br />

Gruppe I: Dauerhafte Zugehörigkeit<br />

<strong>zu</strong> einer konkreten Universität (v.a.<br />

verbeamtete <strong>und</strong> unbefristete<br />

Beschäftigte; ProfessorInnen)<br />

Für die Gruppe I dominiert die Professionalisierungslogik<br />

im universitären Feld, die durch die genannte Stärkung des<br />

Managements allerdings de-professionalisierende Wirkung<br />

entfaltet. Gruppe II befindet sich daher zwar im fachlichen<br />

Wettbewerb um die knapp verfügbaren Stellen <strong>und</strong> um<br />

Aufnahme in die Gruppe I, es dominiert aber die hierarchische<br />

Logik, weil die Beschäftigungsbedingungen – neben<br />

dem professoralen Urteil – primär durch gesetzliche<br />

Bestimmungen determiniert werden. Allerdings sind es –<br />

wie bereits erwähnt – nicht nur die Gesetze, welche die<br />

genannten Bedingungen konstituieren, sondern seit neuestem<br />

insbesondere das <strong>zu</strong>ständige B<strong>und</strong>esministerium<br />

(BMWF) mittels Leistungsvereinbarungen, wodurch das<br />

Management der einzelnen Universitäten, das seine Entscheidungen<br />

auf Basis geltender privatrechtlicher Bedingungen<br />

trifft, nur <strong>zu</strong> einem geringen Grad von der <strong>Praxis</strong><br />

der Befristungen abrückt (obwohl dies jederzeit – auch vor<br />

Geltung des Kollektivvertrags – möglich gewesen wäre).<br />

Der seit Oktober 2009 wirksame Kollektivvertrag zieht –<br />

abgesehen von einer Vergrößerung der Gruppe I – in<br />

dieser Hinsicht keine strukturellen Änderungen nach sich,<br />

<strong>zu</strong>mal die Anzahl <strong>und</strong> Verteilung der unbefristeten Stellen<br />

nach wie vor durch das Rektorat auf Basis der Leistungsvereinbarungen<br />

mit dem BMWF entschieden werden.<br />

Aus den verschiedenen Steuerungslogiken ergeben sich<br />

nun unterschiedliche Machtpotenziale. Die erste Gruppe<br />

Gruppe II: Ausschluss einer<br />

dauerhaften Beschäftigungsperspektive<br />

(„definitiv“ befristet<br />

Beschäftigte)<br />

Dominante Steuerungslogiken Professionelle Logik Hierarchische Logik (Management)<br />

Mögliche Strategien der<br />

Interessendurchset<strong>zu</strong>ng<br />

Selbstorganisation <strong>und</strong> -kontrolle<br />

der jeweiligen wissenschaftlichen<br />

Disziplin (daraus entsteht je nach<br />

Position strukturelle Macht <strong>und</strong><br />

individuelles symbolisches Kapital)<br />

Organisationsbereitschaft In professionellen Organisationen<br />

hoch; in statusübergreifenden<br />

Organisationen gering<br />

Problem der Durchlässigkeit (Laufbahnperspektive?)<br />

INSIDER OUTSIDER<br />

�<br />

Solidarität?<br />

Status- <strong>und</strong> Disziplinenübergreifende<br />

Assoziation erhöht<br />

die kollektive Macht gegenüber<br />

der Entscheidungsgewalt des<br />

Managements<br />

In statusübergreifenden<br />

Organisationen vergleichsweise<br />

hoch<br />

�<br />

zieht aus der professionellen Steuerungslogik strukturelle<br />

Macht. Innerhalb dieser „geschlossenen Gesellschaft“ wird<br />

wiederum den Insidern symbolisches Kapital (Status aufgr<strong>und</strong><br />

der jeweiligen Position innerhalb des Feldes) verliehen.<br />

Im Bereich der Gruppe II kann auf Basis der Wissensbestände<br />

(Verfügung über knappes Wissen <strong>und</strong> Fähigkeiten)<br />

weder individuelle noch kollektive Macht generiert<br />

werden. Die einzige Alternative Macht <strong>zu</strong> generieren ist<br />

über assoziative (d.h. Organisations-)Macht. Diese kann in<br />

Form traditioneller Interessenvertretungen oder durch<br />

Selbstorganisation erschlossen werden.<br />

Eine Durchlässigkeit zwischen den beiden Gruppen war bis<br />

vor kurzem kaum vorhanden <strong>und</strong> es wird sich weisen, inwieweit<br />

der Kollektivvertrag diesbezüglich Veränderungen<br />

bewirken wird. Die einzige Laufbahn- oder dauerhafte Beschäftigungsperspektive,<br />

welche der überwiegende Teil der<br />

Beschäftigten der Gruppe II bislang aufweist, ist sich für<br />

eine Professur <strong>zu</strong> qualifizieren (Habilitation) <strong>und</strong> sich erfolgreich<br />

<strong>zu</strong> bewerben oder aus dem universitären Feld<br />

aus<strong>zu</strong>scheiden. Ein äquivalentes Beispiel aus der Privatwirtschaft<br />

vermag die Absurdität der Situation <strong>zu</strong> unterstreichen:<br />

Wenn es nach Eintritt <strong>und</strong> sechsjähriger bzw. (zehnjähriger)<br />

Verweildauer in ein Beschäftigungsverhältnis nicht<br />

gelingt, Mitglied des Vorstands <strong>zu</strong> werden, muss das Unternehmen<br />

verlassen werden – unabhängig davon wie<br />

wertvoll sie für das Unternehmen aufgr<strong>und</strong> ihrer Fähig-<br />

23<br />

UNILEX 1–2/2010

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