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Informationen zu universitätsrechtlicher Theorie und Praxis 1 ... - ULV

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§ 109 UG 2002 – an<strong>zu</strong>wenden ist“. Auch in der Entschei-<br />

dung vom 14.10.2008 61 setzt der OGH diese Auffassung<br />

um, wenn er die (neuen) Berufungsvorschriften des UG <strong>zu</strong>r<br />

Begründung der Nichtigkeit des Arbeitsverhältnisses heranzieht.<br />

Man wird daher davon ausgehen können, dass<br />

das Höchstgericht auf das nur unter Heranziehung des<br />

§ 109 UG, dh unter Heranziehung „neuen“ Rechts, unbefristete<br />

Arbeitsverhältnisse auch ausschließlich die „neuen“<br />

arbeitsrechtlichen Bestimmungen <strong>zu</strong>r Anwendung bringt.<br />

Dies bedeutet, dass der/die ArbeitnehmerIn aufgr<strong>und</strong> des<br />

un<strong>zu</strong>lässigen Kettendienstvertrages in einem Arbeitsverhältnis<br />

auf unbestimmte Zeit steht, ab dem Zeitpunkt der<br />

rechtswidrigen Vertragsverlängerung/des rechtswidrigen<br />

Neuabschlusses aber wie ein/e neu eingestellte/r MitarbeiterIn<br />

<strong>zu</strong> behandeln ist. Insbesondere unterliegt er/sie von<br />

vornherein dem Universitäten-KV <strong>und</strong> verbleibt nicht im<br />

VBG (mit dem Recht in den Kollektivvertrag <strong>zu</strong> optieren).<br />

Kommt es trotz zeitlicher Lücken zwischen den befristeten<br />

Arbeitsverhältnissen <strong>zu</strong> einer Zusammenrechnung, dann<br />

ist <strong>zu</strong> beachten, dass diese Lücken sowohl vom OGH62 als<br />

auch vom VwGH63 als Karenzierung64 gedeutet werden.<br />

Dies hat insb <strong>zu</strong>r Konsequenz, dass dem/der ArbeitnehmerIn<br />

für diesen Zeitraum – in dem er/sie auch nicht gearbeitet<br />

hat – kein Entgelt <strong>zu</strong>steht, dass er/sie aber bis <strong>zu</strong> einer<br />

einmonatigen Lücke/Karenz weiterhin gem § 11 Abs 3 lit<br />

a ASVG pflichtversichert ist <strong>und</strong> ArbeitgeberInnen- <strong>und</strong><br />

ArbeitnehmerInnenbeiträge vom fiktiven Entgelt selbst <strong>zu</strong><br />

tragen hat.<br />

Univ.-Prof. DDr. Günther Löschnigg<br />

Institut für Universitätsrecht<br />

Johannes Kepler Universität Linz<br />

Institut für Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht<br />

Karl-Franzens-Universität Graz<br />

guenther.loeschnigg@uni-graz.at<br />

Mag. Claudia Rainer<br />

Leiterin des Personalmanagements<br />

Karl-Franzens-Universität Graz<br />

cla.rainer@uni-graz.at<br />

61 OGH 14.10.2008, infas 2009, A 17 = ecolex 20098, 56.<br />

62 OGH 21.11.1990, wbl 1991, 198; OGH4.9.1996, DRdA 1997,<br />

126 mit Bespr v Helmut Ziehensack.<br />

63 VwGH 23.4.2003, DRdA 2004, 151 m Bespr v Löschnigg.<br />

64 Allg <strong>zu</strong> Karenzierungen vlg va die Beiträge in Resch (Hrsg),<br />

Karenzierung <strong>und</strong> Ausset<strong>zu</strong>ng des Arbeitsvertrages – arbeitsrechtliche<br />

<strong>und</strong> sozialrechtliche Fragen (2002).<br />

Diese Emeritierungsfeier ist guter Anlass, um in einer stimmigen<br />

Aufblende dem vielschichtigen <strong>und</strong> maßgeblichen Wirken von Professor<br />

Brünner auf nationaler <strong>und</strong> internationaler Ebene, insbesondere<br />

für die Wissenschaft, den Bildungssektor <strong>und</strong> die Politik, die<br />

gebührende Anerkennung <strong>zu</strong> zollen.<br />

Christian Brünner hat Wissenschaft <strong>und</strong> Politik als seine Berufe mit<br />

Leidenschaft ausgeübt: nacheinander, nebeneinander <strong>und</strong> miteinander;<br />

in der Verpflichtung für die Wissenschaft, für Forschung<br />

<strong>und</strong> Lehre, für umfassende Bildungsfragen, letztlich für die "res<br />

publica". Sein Wunsch war es immer, <strong>zu</strong> „gestalten“: die Universität,<br />

die Bildungslandschaft, die Gesellschaft: als Hochschulfunktionär,<br />

Professor, Dekan, Rektor (1985–1989) <strong>und</strong> Vorsitzender der<br />

Rektorenkonferenz (1987–1989).<br />

Einen Schwerpunkt der Wissenschafts- <strong>und</strong> Forschungstätigkeit<br />

Brünners aus<strong>zu</strong>loten fällt schwer, angesichts der großen Bandbreite<br />

seiner Interessen. Als Rechtswissenschaftler hat er „Recht“<br />

nie als geschlossenes System, als „closed shop“ begriffen, sondern<br />

dieses immer im Kontext der historischen, sozio-ökonomischen<br />

<strong>und</strong> gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen reflektiert. Diese<br />

Umfassendheit ist der schlagende Beweis, dass Brünner die Rechtswissenschaft<br />

nie allein systematisch-analytisch begriffen <strong>und</strong> dargestellt<br />

hat. Für ihn hatte <strong>und</strong> hat „Recht“ immer auch eine Steuerungsfunktion.<br />

Christian Brünner hat nicht nur als Wissenschaftler <strong>und</strong> akademischer<br />

Lehrer seinen unverwechselbaren Beitrag <strong>zu</strong>r heutigen Wissensgesellschaft<br />

geleistet, sondern er hat auch den Schritt in die<br />

aktive Politik gewagt. Er war Parlamentarier auf B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesebene<br />

<strong>und</strong> das für zwei verschiedene Parteien. Er war Präsident<br />

des Akademikerb<strong>und</strong>es <strong>und</strong> in vielen politischen Vor- <strong>und</strong> Nachdenkzirkeln<br />

dieser Republik präsent.<br />

In seiner Zeit als aktiver Politiker hat er das UOG 1993 mit auf den<br />

Weg gebracht. Es war nicht <strong>zu</strong>letzt seinem Engagement <strong>zu</strong> verdanken,<br />

dass darin die Kontrollinstrumente, Instrumente <strong>zu</strong>r Frauenförderung<br />

bedeutend ausgebaut <strong>und</strong> erstmals universitäre Managementstrukturen<br />

eingeführt wurden.<br />

Darf ein Gelehrter keine Kompromisse schließen? Muss ein Politiker<br />

immer Kompromisse schließen? Jedenfalls wurde Christian Brünner<br />

das Parteikorsett <strong>zu</strong> eng. Die politische Rhetorik folgt nämlich<br />

anderen Regeln als die wissenschaftliche: Die wissenschaftliche<br />

Äußerung appelliert nicht an ein Gefühl, sondern richtet sich nach<br />

dem Verstand. Sie weckt nicht Emotionen, will nicht Sympathie<br />

oder Identifikation, sondern gibt Gründe <strong>und</strong> hofft, dass der andere<br />

sie versteht <strong>und</strong> nachvollziehen könne. Mit andern Worten:<br />

Wissenschaft argumentiert.<br />

Emeritierung – das Wort leitet sich vom Werb ‚emerere‘ ab: ‚sich<br />

einen Anspruch <strong>zu</strong> erwerben‘. Professor Brünner hat sich über Jahrzehnte<br />

den Anspruch eines Öffners, Gestalters, aber auch eines<br />

Grenzgängers erworben. Graz, die Steiermark <strong>und</strong> Österreich wären<br />

arm ohne Öffner, Gestalter <strong>und</strong> Grenzgänger wie Christian<br />

Brünner.<br />

Univ.-Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl<br />

B<strong>und</strong>esministerin für Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung<br />

19<br />

UNILEX 1–2/2010

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