Informationen zu universitätsrechtlicher Theorie und Praxis 1 ... - ULV
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§ 109 UG 2002 – an<strong>zu</strong>wenden ist“. Auch in der Entschei-<br />
dung vom 14.10.2008 61 setzt der OGH diese Auffassung<br />
um, wenn er die (neuen) Berufungsvorschriften des UG <strong>zu</strong>r<br />
Begründung der Nichtigkeit des Arbeitsverhältnisses heranzieht.<br />
Man wird daher davon ausgehen können, dass<br />
das Höchstgericht auf das nur unter Heranziehung des<br />
§ 109 UG, dh unter Heranziehung „neuen“ Rechts, unbefristete<br />
Arbeitsverhältnisse auch ausschließlich die „neuen“<br />
arbeitsrechtlichen Bestimmungen <strong>zu</strong>r Anwendung bringt.<br />
Dies bedeutet, dass der/die ArbeitnehmerIn aufgr<strong>und</strong> des<br />
un<strong>zu</strong>lässigen Kettendienstvertrages in einem Arbeitsverhältnis<br />
auf unbestimmte Zeit steht, ab dem Zeitpunkt der<br />
rechtswidrigen Vertragsverlängerung/des rechtswidrigen<br />
Neuabschlusses aber wie ein/e neu eingestellte/r MitarbeiterIn<br />
<strong>zu</strong> behandeln ist. Insbesondere unterliegt er/sie von<br />
vornherein dem Universitäten-KV <strong>und</strong> verbleibt nicht im<br />
VBG (mit dem Recht in den Kollektivvertrag <strong>zu</strong> optieren).<br />
Kommt es trotz zeitlicher Lücken zwischen den befristeten<br />
Arbeitsverhältnissen <strong>zu</strong> einer Zusammenrechnung, dann<br />
ist <strong>zu</strong> beachten, dass diese Lücken sowohl vom OGH62 als<br />
auch vom VwGH63 als Karenzierung64 gedeutet werden.<br />
Dies hat insb <strong>zu</strong>r Konsequenz, dass dem/der ArbeitnehmerIn<br />
für diesen Zeitraum – in dem er/sie auch nicht gearbeitet<br />
hat – kein Entgelt <strong>zu</strong>steht, dass er/sie aber bis <strong>zu</strong> einer<br />
einmonatigen Lücke/Karenz weiterhin gem § 11 Abs 3 lit<br />
a ASVG pflichtversichert ist <strong>und</strong> ArbeitgeberInnen- <strong>und</strong><br />
ArbeitnehmerInnenbeiträge vom fiktiven Entgelt selbst <strong>zu</strong><br />
tragen hat.<br />
Univ.-Prof. DDr. Günther Löschnigg<br />
Institut für Universitätsrecht<br />
Johannes Kepler Universität Linz<br />
Institut für Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht<br />
Karl-Franzens-Universität Graz<br />
guenther.loeschnigg@uni-graz.at<br />
Mag. Claudia Rainer<br />
Leiterin des Personalmanagements<br />
Karl-Franzens-Universität Graz<br />
cla.rainer@uni-graz.at<br />
61 OGH 14.10.2008, infas 2009, A 17 = ecolex 20098, 56.<br />
62 OGH 21.11.1990, wbl 1991, 198; OGH4.9.1996, DRdA 1997,<br />
126 mit Bespr v Helmut Ziehensack.<br />
63 VwGH 23.4.2003, DRdA 2004, 151 m Bespr v Löschnigg.<br />
64 Allg <strong>zu</strong> Karenzierungen vlg va die Beiträge in Resch (Hrsg),<br />
Karenzierung <strong>und</strong> Ausset<strong>zu</strong>ng des Arbeitsvertrages – arbeitsrechtliche<br />
<strong>und</strong> sozialrechtliche Fragen (2002).<br />
Diese Emeritierungsfeier ist guter Anlass, um in einer stimmigen<br />
Aufblende dem vielschichtigen <strong>und</strong> maßgeblichen Wirken von Professor<br />
Brünner auf nationaler <strong>und</strong> internationaler Ebene, insbesondere<br />
für die Wissenschaft, den Bildungssektor <strong>und</strong> die Politik, die<br />
gebührende Anerkennung <strong>zu</strong> zollen.<br />
Christian Brünner hat Wissenschaft <strong>und</strong> Politik als seine Berufe mit<br />
Leidenschaft ausgeübt: nacheinander, nebeneinander <strong>und</strong> miteinander;<br />
in der Verpflichtung für die Wissenschaft, für Forschung<br />
<strong>und</strong> Lehre, für umfassende Bildungsfragen, letztlich für die "res<br />
publica". Sein Wunsch war es immer, <strong>zu</strong> „gestalten“: die Universität,<br />
die Bildungslandschaft, die Gesellschaft: als Hochschulfunktionär,<br />
Professor, Dekan, Rektor (1985–1989) <strong>und</strong> Vorsitzender der<br />
Rektorenkonferenz (1987–1989).<br />
Einen Schwerpunkt der Wissenschafts- <strong>und</strong> Forschungstätigkeit<br />
Brünners aus<strong>zu</strong>loten fällt schwer, angesichts der großen Bandbreite<br />
seiner Interessen. Als Rechtswissenschaftler hat er „Recht“<br />
nie als geschlossenes System, als „closed shop“ begriffen, sondern<br />
dieses immer im Kontext der historischen, sozio-ökonomischen<br />
<strong>und</strong> gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen reflektiert. Diese<br />
Umfassendheit ist der schlagende Beweis, dass Brünner die Rechtswissenschaft<br />
nie allein systematisch-analytisch begriffen <strong>und</strong> dargestellt<br />
hat. Für ihn hatte <strong>und</strong> hat „Recht“ immer auch eine Steuerungsfunktion.<br />
Christian Brünner hat nicht nur als Wissenschaftler <strong>und</strong> akademischer<br />
Lehrer seinen unverwechselbaren Beitrag <strong>zu</strong>r heutigen Wissensgesellschaft<br />
geleistet, sondern er hat auch den Schritt in die<br />
aktive Politik gewagt. Er war Parlamentarier auf B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesebene<br />
<strong>und</strong> das für zwei verschiedene Parteien. Er war Präsident<br />
des Akademikerb<strong>und</strong>es <strong>und</strong> in vielen politischen Vor- <strong>und</strong> Nachdenkzirkeln<br />
dieser Republik präsent.<br />
In seiner Zeit als aktiver Politiker hat er das UOG 1993 mit auf den<br />
Weg gebracht. Es war nicht <strong>zu</strong>letzt seinem Engagement <strong>zu</strong> verdanken,<br />
dass darin die Kontrollinstrumente, Instrumente <strong>zu</strong>r Frauenförderung<br />
bedeutend ausgebaut <strong>und</strong> erstmals universitäre Managementstrukturen<br />
eingeführt wurden.<br />
Darf ein Gelehrter keine Kompromisse schließen? Muss ein Politiker<br />
immer Kompromisse schließen? Jedenfalls wurde Christian Brünner<br />
das Parteikorsett <strong>zu</strong> eng. Die politische Rhetorik folgt nämlich<br />
anderen Regeln als die wissenschaftliche: Die wissenschaftliche<br />
Äußerung appelliert nicht an ein Gefühl, sondern richtet sich nach<br />
dem Verstand. Sie weckt nicht Emotionen, will nicht Sympathie<br />
oder Identifikation, sondern gibt Gründe <strong>und</strong> hofft, dass der andere<br />
sie versteht <strong>und</strong> nachvollziehen könne. Mit andern Worten:<br />
Wissenschaft argumentiert.<br />
Emeritierung – das Wort leitet sich vom Werb ‚emerere‘ ab: ‚sich<br />
einen Anspruch <strong>zu</strong> erwerben‘. Professor Brünner hat sich über Jahrzehnte<br />
den Anspruch eines Öffners, Gestalters, aber auch eines<br />
Grenzgängers erworben. Graz, die Steiermark <strong>und</strong> Österreich wären<br />
arm ohne Öffner, Gestalter <strong>und</strong> Grenzgänger wie Christian<br />
Brünner.<br />
Univ.-Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl<br />
B<strong>und</strong>esministerin für Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung<br />
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UNILEX 1–2/2010