regional. optimal. - BKK Scheufelen
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Arzneimittel<br />
aRZnEImITTEl<br />
Festbeträge bei Arzneimitteln<br />
Die Arzneimittelversorgung gehört mit zu den wichtigsten Bereichen der<br />
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei den Gesamtausgaben stellen<br />
die Arzneimittelkosten den zweitgrößten Ausgabenposten. Um den steigenden<br />
Arzneimittelkosten entgegen zu wirken, wurde das Festbetragssystem<br />
im Zusammenhang mit dem Gesundheitsreformgesetz eingeführt.<br />
Arzneimittel, die auf den Markt kommen,<br />
müssen eine jahrelange Testphase<br />
absolvieren. Die meisten Arzneimittel<br />
haben danach einen Patentschutz für<br />
ca. 8 bis 10 Jahre. Während diesem<br />
Patentschutz darf nur der Hersteller<br />
des Arzneimittels dieses vertreiben<br />
und kann den Preis selber kalkulieren.<br />
Hier werden die Kosten für Forschungsarbeit,<br />
klinische Versuche, Studien,<br />
Werbung und Marketing refinanziert.<br />
Endet das Patent, können andere<br />
Herstellerfirmen denselben Wirkstoff<br />
unter einem neuen Namen als so<br />
genanntes Generikum anbieten. Bevor<br />
ein Generikum angeboten werden darf,<br />
muss es von der zuständigen Behörde<br />
zugelassen werden. Diese Herstellerfirmen<br />
können ihre Produkte meistens<br />
preiswerter anbieten, da für sie keine<br />
Kosten für Forschung und Entwicklung<br />
angefallen sind.<br />
Das Originalarzneimittel und die Generika<br />
sind in den Punkten Wirkstoff, Wirkstärke,<br />
Darreichungsform und Anwendungsbereich<br />
identisch. Unterscheiden<br />
können sie sich in der Verpackung, Farbe,<br />
Form und Hilfsstoffe (z.B. Milchzucker,<br />
Stärke). Die Generikahersteller entwickeln<br />
oft das Originalpräparat weiter. Dadurch<br />
können verbesserte Darreichungsformen,<br />
bessere Freisetzungsprofile oder praxisgerechtere<br />
Dosierungen erreicht werden.<br />
Insgesamt erreichen Generika eine sehr<br />
gute pharmazeutische Qualität. Es kann<br />
sogar sein, dass ein Generikum hochwertiger<br />
ist als das Original. Deshalb<br />
sind Umstellungen auf ein Generikum<br />
meist problemlos möglich.<br />
<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />
Was ist ein Festbetrag? Der Festbetrag<br />
ist ein Höchstbetrag. Die gesetzlichen<br />
Krankenkassen übernehmen in der Regel<br />
die Kosten für ein vom Arzt verordnetes<br />
Medikament. Gültig für alle rezeptpflichtigen,<br />
zugelassenen Arzneimittel,<br />
die sie in ihrer Apotheke erhalten. Davon<br />
werden die Zuzahlungen (10 % des<br />
Abgabepreises oder des Festbetrags,<br />
mindestens jedoch 5 E und maximal<br />
den Abgabepreis bzw. 10 E) abgezogen.<br />
Wurde für dieses Arzneimittel ein Festbetrag<br />
festgelegt, werden die Kosten<br />
bis zum Festbetrag übernommen. Liegt<br />
der Preis für das Arzneimittel darüber,<br />
ist die Differenz zwischen Festbetrag<br />
und Arzneimittelpreis selbst zu bezahlen,<br />
auch wenn der Versicherte von der<br />
gesetzlichen Zuzahlung befreit ist.<br />
Nehmen wir dazu ein Beispiel:<br />
Wirkstoff DICLOFENAC Festbetrag: 11,39 E<br />
Originalhersteller 50 mg, 20 Tabletten 14,57 E<br />
Ein Generikahersteller 50 mg, 20 Tabletten 10,96 E<br />
Bei einer Versorgung mit dem Arzneimittel vom Originalhersteller,<br />
bezahlt der Versicherte 8,18 E selber – 5 E Zuzahlung und 3,18 E<br />
Differenzkosten vom Originalpräparat zum Festpreis.<br />
Erfolgt die Versorgung mit einem Arzneimittel von dem<br />
Generikahersteller, bezahlt er nur 5 E Zuzahlung.<br />
Stand Dezember 2011