regional. optimal. - BKK Scheufelen
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Der Verwaltungsrat<br />
VERwalTungsRaT<br />
Der Verwaltungsrat stellt sich vor<br />
Allgemeines<br />
Die <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong>- so wie alle<br />
gesetzlichen Krankenversicherungsträger<br />
in Deutschland - ist eine Körperschaft<br />
des öffentlichen Rechts. Sie<br />
erfüllt ihre Aufgaben in eigener Verantwortung<br />
und verwaltet sich selbst.<br />
Diese Selbstverwaltung wird von einem<br />
ehrenamtlichen Verwaltungsrat wahrgenommen.<br />
Dieser besteht aus Vertretern<br />
der Versicherten und der Arbeitgeber.<br />
Er wird alle 6 Jahre gewählt. Die Zusammensetzung<br />
des Verwaltungsrates ist<br />
vorgegeben durch Gesetze und Satzung.<br />
Danach setzt sich der Verwaltungsrat<br />
bei unserer <strong>BKK</strong> aus 10 Versichertenvertretern<br />
und 10 Arbeitgebervertretern<br />
zusammen.<br />
Die Kandidaten für die Wahl der Versicherten-<br />
und Arbeitgebervertreter zum<br />
Verwaltungsrat werden in sogenannten<br />
Vorschlagslisten benannt, die in der<br />
Regel durch Gewerkschaften und andere<br />
Arbeitnehmervereinigungen sowie<br />
von Arbeitgeberverbänden aufgestellt<br />
werden.<br />
Die Wahl des Verwaltungsrates ist eine<br />
Listenwahl. Das heißt, nicht der einzelne<br />
Kandidat erhält die Stimme, sondern<br />
der Wähler entscheidet sich für eine<br />
bestimmte Vorschlagsliste und damit für<br />
alle Kandidaten auf dieser Liste. Ein für<br />
die Sozialwahl eigens gebildeter Wahlausschuß<br />
entscheidet über die endgültige<br />
Zulassung der eingereichten Listen,<br />
die Wählbarkeit der Listenvertreter und<br />
die Ermittlung und Bekanntmachung des<br />
Wahlergebnisses.<br />
<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />
Die Wahl des Verwaltungsrates hat im Jahr 2011 erneut stattgefunden.<br />
Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind vielseitig.<br />
�er wählt den Vorstand und überwacht diesen<br />
�er beschließt die Satzung und sonstiges autonomes Recht<br />
�alle Entscheidungen die von grundsätzlicher Bedeutung sind,<br />
werden vom Verwaltungsrat getroffen<br />
�er stellt den Haushaltsplan fest<br />
�er befindet über die Entlastung des Vorstandes<br />
�der Verwaltungsrat vertritt die Mitglieder der Krankenkasse<br />
gegenüber dem Vorstand<br />
�er entscheidet über die Auflösung der Krankenkasse oder<br />
die freiwillige Vereinigung mit anderen Krankenkassen<br />
Der neue Verwaltungsrat