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regional. optimal. - BKK Scheufelen

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4<br />

Der Verwaltungsrat<br />

VERwalTungsRaT<br />

Der Verwaltungsrat stellt sich vor<br />

Allgemeines<br />

Die <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong>- so wie alle<br />

gesetzlichen Krankenversicherungsträger<br />

in Deutschland - ist eine Körperschaft<br />

des öffentlichen Rechts. Sie<br />

erfüllt ihre Aufgaben in eigener Verantwortung<br />

und verwaltet sich selbst.<br />

Diese Selbstverwaltung wird von einem<br />

ehrenamtlichen Verwaltungsrat wahrgenommen.<br />

Dieser besteht aus Vertretern<br />

der Versicherten und der Arbeitgeber.<br />

Er wird alle 6 Jahre gewählt. Die Zusammensetzung<br />

des Verwaltungsrates ist<br />

vorgegeben durch Gesetze und Satzung.<br />

Danach setzt sich der Verwaltungsrat<br />

bei unserer <strong>BKK</strong> aus 10 Versichertenvertretern<br />

und 10 Arbeitgebervertretern<br />

zusammen.<br />

Die Kandidaten für die Wahl der Versicherten-<br />

und Arbeitgebervertreter zum<br />

Verwaltungsrat werden in sogenannten<br />

Vorschlagslisten benannt, die in der<br />

Regel durch Gewerkschaften und andere<br />

Arbeitnehmervereinigungen sowie<br />

von Arbeitgeberverbänden aufgestellt<br />

werden.<br />

Die Wahl des Verwaltungsrates ist eine<br />

Listenwahl. Das heißt, nicht der einzelne<br />

Kandidat erhält die Stimme, sondern<br />

der Wähler entscheidet sich für eine<br />

bestimmte Vorschlagsliste und damit für<br />

alle Kandidaten auf dieser Liste. Ein für<br />

die Sozialwahl eigens gebildeter Wahlausschuß<br />

entscheidet über die endgültige<br />

Zulassung der eingereichten Listen,<br />

die Wählbarkeit der Listenvertreter und<br />

die Ermittlung und Bekanntmachung des<br />

Wahlergebnisses.<br />

<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />

Die Wahl des Verwaltungsrates hat im Jahr 2011 erneut stattgefunden.<br />

Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind vielseitig.<br />

�er wählt den Vorstand und überwacht diesen<br />

�er beschließt die Satzung und sonstiges autonomes Recht<br />

�alle Entscheidungen die von grundsätzlicher Bedeutung sind,<br />

werden vom Verwaltungsrat getroffen<br />

�er stellt den Haushaltsplan fest<br />

�er befindet über die Entlastung des Vorstandes<br />

�der Verwaltungsrat vertritt die Mitglieder der Krankenkasse<br />

gegenüber dem Vorstand<br />

�er entscheidet über die Auflösung der Krankenkasse oder<br />

die freiwillige Vereinigung mit anderen Krankenkassen<br />

Der neue Verwaltungsrat

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