regional. optimal. - BKK Scheufelen
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Pflegeversicherung<br />
PFlEgEVERsIchERung<br />
Pflegezeit für Angehörige<br />
Tritt in der Familie überraschend<br />
ein akuter Pflegefall ein, so haben<br />
Beschäftigte das Recht, sich bis zu<br />
zehn Arbeitstage unbezahlt freistellen<br />
zu lassen, um für den nahen<br />
Angehörigen eine bedarfsgerechte<br />
Pflege zu organisieren.<br />
Auf Verlangen des Arbeitgebers hat der<br />
Beschäftigte eine ärztliche Bescheinigung<br />
über die Pflegebedürftigkeit und die<br />
Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung<br />
vorzulegen.<br />
Die Möglichkeit der kurzzeitigen Freistellung<br />
kann von allen Arbeitnehmern<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
Wer Mutter oder Vater zu Hause pflegen<br />
will, kann sich als Arbeitnehmer bis zu<br />
einem halben Jahr unbezahlt aus seinem<br />
Berufsleben ausklinken. Allerdings gibt<br />
es während dieser Zeit weder Lohn<br />
noch Gehalt.<br />
Da diese Möglichkeit aufgrund der<br />
finanziellen Situation seither eher<br />
zurückhaltend in Anspruch genommen<br />
wurde, hat der Gesetzgeber ab 2012<br />
eine neue Regelung für die häusliche<br />
Pflegezeit eingeräumt.<br />
Familienpflegezeit:<br />
Was sieht das neue<br />
Gesetz ab 2012 vor?<br />
Das Gesetz zur Familienpflegezeit<br />
gibt nun Beschäftigten die Möglichkeit,<br />
für die Pflege von Angehörigen zwei<br />
Jahre lang die Arbeitszeit zu verringern<br />
- allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber<br />
zustimmt.<br />
Entsprechend der Vereinbarung zwischen<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kann die<br />
Wochenarbeitszeit für maximal zwei Jahre<br />
auf bis zu 15 Stunden reduziert werden.<br />
Damit Gehaltseinbußen während der<br />
Pflegezeit etwas minimiert werden, ist<br />
eine Lohnaufstockung vorgesehen. Das<br />
heißt: Wer zum Beispiel von einer Vollzeit-<br />
auf eine Halbzeitstelle wechselt,<br />
erhält unverändert 75 Prozent des<br />
letzten Bruttoeinkommens. Nach Ablauf<br />
der Pflegezeitphase und der vollen Rück-<br />
kehr in den Beruf bekommen Beschäftigte<br />
allerdings weiterhin nur das reduzierte<br />
Gehalt - bis der bereits gezahlte<br />
Vorschuss wieder abgearbeitet ist.<br />
Für Familien die ihre pflegebedürftigen<br />
Angehörigen nicht in ein Pflegeheim<br />
bringen wollen, eröffnen sich durch das<br />
neue Pflegezeitgesetz ab 2012 somit<br />
bessere Möglichkeiten die Angehörigen<br />
selbst zu pflegen und die finanziellen<br />
Einbußen zu verringern.<br />
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