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regional. optimal. - BKK Scheufelen

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Pflegeversicherung<br />

PFlEgEVERsIchERung<br />

Pflegezeit für Angehörige<br />

Tritt in der Familie überraschend<br />

ein akuter Pflegefall ein, so haben<br />

Beschäftigte das Recht, sich bis zu<br />

zehn Arbeitstage unbezahlt freistellen<br />

zu lassen, um für den nahen<br />

Angehörigen eine bedarfsgerechte<br />

Pflege zu organisieren.<br />

Auf Verlangen des Arbeitgebers hat der<br />

Beschäftigte eine ärztliche Bescheinigung<br />

über die Pflegebedürftigkeit und die<br />

Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung<br />

vorzulegen.<br />

Die Möglichkeit der kurzzeitigen Freistellung<br />

kann von allen Arbeitnehmern<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Wer Mutter oder Vater zu Hause pflegen<br />

will, kann sich als Arbeitnehmer bis zu<br />

einem halben Jahr unbezahlt aus seinem<br />

Berufsleben ausklinken. Allerdings gibt<br />

es während dieser Zeit weder Lohn<br />

noch Gehalt.<br />

Da diese Möglichkeit aufgrund der<br />

finanziellen Situation seither eher<br />

zurückhaltend in Anspruch genommen<br />

wurde, hat der Gesetzgeber ab 2012<br />

eine neue Regelung für die häusliche<br />

Pflegezeit eingeräumt.<br />

Familienpflegezeit:<br />

Was sieht das neue<br />

Gesetz ab 2012 vor?<br />

Das Gesetz zur Familienpflegezeit<br />

gibt nun Beschäftigten die Möglichkeit,<br />

für die Pflege von Angehörigen zwei<br />

Jahre lang die Arbeitszeit zu verringern<br />

- allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber<br />

zustimmt.<br />

Entsprechend der Vereinbarung zwischen<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kann die<br />

Wochenarbeitszeit für maximal zwei Jahre<br />

auf bis zu 15 Stunden reduziert werden.<br />

Damit Gehaltseinbußen während der<br />

Pflegezeit etwas minimiert werden, ist<br />

eine Lohnaufstockung vorgesehen. Das<br />

heißt: Wer zum Beispiel von einer Vollzeit-<br />

auf eine Halbzeitstelle wechselt,<br />

erhält unverändert 75 Prozent des<br />

letzten Bruttoeinkommens. Nach Ablauf<br />

der Pflegezeitphase und der vollen Rück-<br />

kehr in den Beruf bekommen Beschäftigte<br />

allerdings weiterhin nur das reduzierte<br />

Gehalt - bis der bereits gezahlte<br />

Vorschuss wieder abgearbeitet ist.<br />

Für Familien die ihre pflegebedürftigen<br />

Angehörigen nicht in ein Pflegeheim<br />

bringen wollen, eröffnen sich durch das<br />

neue Pflegezeitgesetz ab 2012 somit<br />

bessere Möglichkeiten die Angehörigen<br />

selbst zu pflegen und die finanziellen<br />

Einbußen zu verringern.<br />

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