regional. optimal. - BKK Scheufelen
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Die Zeitschrift<br />
für unsere Versicherten<br />
<strong>regional</strong>.<br />
<strong>optimal</strong>.<br />
Seite 8 · Festbeträge bei Arzneimitteln<br />
Seite 11 · Pflegezeit für Angehörige<br />
Seite 13 · Betriebliches Gesundheitsmanagement<br />
Ausgabe 1.2012
2<br />
Editorial<br />
EDITORIalUnbenommen<br />
dessen gibt es ja bekanntlich<br />
Liebe Leserinnen,<br />
liebe Leser,<br />
ich hoffe Sie haben einen guten Start ins<br />
neue Jahr erwischt und befinden sich bei<br />
guter Gesundheit.<br />
In der klassischen Gesundheitspolitik ist<br />
es seit geraumer Zeit auffallend ruhig. Kurz<br />
nach dem Jahreswechsel stehen eher<br />
punktuell Themen aus diesem Bereich auf<br />
der Tagesordnung wie zum Beispiel die als<br />
mangelhaft überführten Brustimplantate eines<br />
bestimmten Herstellers. Auch kündigte<br />
die eine oder andere Krankenkasse an, den<br />
ungeliebten Zusatzbeitrag im Laufe dieses<br />
Jahres wieder abschaffen zu wollen. Wenn<br />
man die Gesamtzahl aller Versicherten in der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung heranzieht<br />
(zirka 69 Millionen Menschen) ist von<br />
diesen Ereignissen natürlich nur eine sehr<br />
kleine Anzahl direkt betroffen.<br />
Insbesondere beim Thema „Abschaffung<br />
des Zusatzbeitrages“ bei DAK und Co. bin<br />
ich etwas skeptisch. Ob bei diesen Kassen<br />
tatsächlich die finanzielle Potenz vorhanden<br />
ist, dem momentan noch erhobenen Zusatzbeitrag<br />
dauerhaft zu entsagen, bedarf einer<br />
gewissen finanzmathematischen Phantasie.<br />
Inhalt<br />
Thema Seite<br />
Editorial 2- 3<br />
Verwaltungsrat 4 - 5<br />
Richtiges Atmen 6<br />
Wolfgang Büser 7<br />
Festbeträge bei Arzneimitteln 8 - 9<br />
Ostereier basteln 10<br />
Pflegezeit für Angehörige 11<br />
Betriebliches<br />
Gesundheitsmanagement<br />
12 - 14<br />
WebTV 15<br />
Ausländische Renten 16<br />
Impressum 16<br />
<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />
Aufsichtsbehörden, die Krankenkassen von<br />
Berufs wegen kontrollieren und die entsprechenden<br />
Haushaltspläne und den sich hieraus<br />
ergebenden Finanzmittelbedarf prüfen,<br />
absegnen und genehmigen. Das auch diese<br />
haushaltsrechtliche Kontrolle durch das Bundesversicherungsamt<br />
(BVA) keine absolute<br />
Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen<br />
Freibrief darstellt, sollte sich spätestens seit<br />
der Schließung der City <strong>BKK</strong> und der <strong>BKK</strong><br />
für Heilberufe auch im Ersatzkassenlager<br />
herumgesprochen haben.<br />
Vielleicht – ein Schelm wer Böses denkt –<br />
lautet das Kalkül auch folgendermaßen: Für<br />
2012 reicht es irgendwie und im Wahljahr<br />
2013 möchte die Bundesregierung aus<br />
wahltaktischen Gründen keine neuerlichen<br />
Zusatzbeiträge bei einer Großkasse; und<br />
hilft irgendwie über die Runden. Ich werde<br />
hierauf zum gegebenen Zeitpunkt vielleicht<br />
noch einmal zurückkommen müssen …<br />
Wahljahr hin oder her: Der Anspruch an<br />
staatliche Kontrollen, die in aller Regel von<br />
Behörden wahrgenommen werden, muss<br />
der sein, als dass generell nicht mit zweierlei<br />
Maß gemessen wird und dass sich die Entscheidungen<br />
von Aufsicht und Beaufsichtigten<br />
rein am Gesetz und den zu bewertenden<br />
Tatbeständen und nicht am politischen oder<br />
persönlichen Wunschdenken der Beteiligten<br />
orientieren. Dies meine ich im Übrigen<br />
noch nicht einmal nur auf die gesetzliche<br />
Krankenversicherung bezogen, sondern<br />
ganz grundsätzlich. Im letzten Vorwort<br />
von <strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> habe ich mir einen<br />
kleinen Hinweis zum Thema Antibiotikaeinsatz<br />
in der Tierhaltung erlaubt. Leider wurde<br />
auch dieser an und für sich „grundsätzlich“<br />
gemeinte Fingerzeig Anfang 2012 schneller<br />
zum Gegenstand negativen öffentlichen<br />
Interesses als uns allen lieb sein konnte.<br />
Eine weitere Eingabe sorgte sodann für<br />
kurzfristige Aufregung: Die Unternehmensberatung<br />
A.T. Kearney wollte in einer Studie<br />
nachgewiesen haben, dass die Verwaltungskosten<br />
im Gesundheitssystem – speziell<br />
was die gesetzliche Krankenversicherung<br />
anbelangt – statt den im Durchschnitt<br />
ausgewiesenen rund 5 % bei tatsächlich<br />
über sagenhaften 20 % liegen würde. Diese<br />
Zahl ergäbe sich, würde man den Verwaltungsaufwand,<br />
den die Leistungserbringer<br />
(also zum Beispiel Ärzte, Krankenhäuser,<br />
Sanitätshäuser) für die Patientenversorgung<br />
betreiben müssen, mit in die Gesamtverwaltungsaufwendungen<br />
einrechnen. Als<br />
Hauptschuldige wurden (wieder einmal, wer<br />
sonst?) die Krankenkassen identifiziert.<br />
Bernd Kratschmer<br />
Abgesehen davon, dass sich die besagte<br />
Studie relativ schnell an einigen Stellen als<br />
statistisch eher unbelastbar herausgestellt<br />
hat und vermutlich auch die Auftraggeber<br />
gewisse Eigeninteressen verfolgt haben<br />
dürften, möchte ich mich diesem durchaus<br />
pikanten Thema einmal an dieser Stelle<br />
versuchen zu stellen. Selbstverständlich<br />
kann auch speziell ich zu diesem Punkt nicht<br />
absolute Objektivität für mich in Anspruch<br />
nehmen; gleichwohl ist es mir ein Anliegen<br />
unsere Versicherten anhand einiger ganz<br />
klassischer Beispiele darauf hinzuweisen,<br />
wer, was und aus welchem Grund „Bürokratie“<br />
verursacht (wird). Bitte vers(t)ehen<br />
Sie den einen oder anderen Hinweis durchaus<br />
gedanklich mit einem „Augenzwinkern“<br />
meinerseits.<br />
Beispiel 1 – Familienfragebogen<br />
Ausgangslage: Alle Mitglieder mit mitversicherten<br />
Familienangehörigen müssen<br />
einmal im Jahr einen Fragebogen ausfüllen<br />
und diesen an die Krankenkasse unterschrieben<br />
zurück senden.<br />
Sinn der Regelung: Der Gesetzgeber<br />
möchte vermeiden, dass unberechtigte<br />
Personen in den Genuss einer – kostenlosen<br />
– Versicherung gelangen.<br />
Bürokratieaufwand für die Versicherten:<br />
Hoch. Bürokratieaufwand für die Krankenkasse:<br />
Hoch, da insbesondere nicht alle Versicherten<br />
den Bogen rechtzeitig und korrekt<br />
ausgefüllt zurück senden oder hierzu einer<br />
Beratung bedürfen. Es folgen im Zweifelsfalle<br />
Erinnerungen, Telefonate, Schriftverkehr etc.<br />
Konsequenzen bei Abschaffung („Entbürokratisierung“):<br />
In der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung erhielten sodann<br />
Personen einen kostenlosen Versicherungsschutz,<br />
die von Rechts wegen keinen Leistungsanspruch<br />
haben oder dafür eigentlich<br />
selber Beiträge entrichten müssten.<br />
<strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> würde zirka 150.000,– E im
Jahr an Verwaltungskosten sparen. Anstieg<br />
der Leistungsausgaben. Reduzierung des<br />
Beitragsaufkommens. Zuletzt: Anstieg der<br />
Beiträge für alle ehrlichen Versicherten.<br />
Häufigste Aussage: „Ich habe Ihnen doch<br />
den Bogen erst vor einem halben Jahr zugeschickt<br />
– muss das denn schon wieder sein?“<br />
Fazit: Wenn man der Meinung anhängt,<br />
Geld spielt keine Rolle und mit einer halbwegs<br />
gerechten Anspruchs- und Lastenverteilung<br />
müsse man es auch nicht so genau<br />
nehmen, kann man auf die regelmäßige<br />
Prüfung der Familienversicherung verzichten.<br />
Beispiel 2 –<br />
Krankenhausabrechnungen<br />
Ausgangslage: Seit 2004 gibt es in<br />
Deutschland im Bereich der stationären<br />
Krankenhausbehandlung das sogenannte<br />
DRG-Abrechnungssystem; häufig auch<br />
als „Fallpauschale“ bezeichnet. Eine der<br />
ursprünglichen gesetzgeberischen Absichten<br />
war die Anzahl der Krankenhausbetten in<br />
Deutschland deutlich zu reduzieren.<br />
Problem: Beim DRG-Abrechungssystem<br />
handelt es sich nicht um eine „echte“ Fallpauschale<br />
sondern um eine Fallpauschale die<br />
gleichzeitig versucht sämtlichen Besonderheiten<br />
des Einzelfalles gerecht zu werden.<br />
Die Krankenhäuser müssen um ihren Erlös<br />
zu festigen bzw. zu steigern umfangreiche<br />
Dokumentationen - auch insbesondere zu<br />
Nebendiagnosen – betreiben. Gleichzeitig<br />
ist es für ein Krankenhaus aufgrund der Fallpauschalensystematik<br />
betriebswirtschaftlich<br />
sinnvoll einen Patienten nach verdienter<br />
Fallpauschale möglichst schnell wieder zu<br />
entlassen, um die Kapazität („das Bett“) für<br />
die nächste Fallpauschale zu nutzen.<br />
Bürokratieaufwand: Für den Versicherten<br />
im ersten Moment nicht wahrnehmbar.<br />
Für die Krankenkasse hoch, durch die<br />
komplizierte Abrechnungsprüfung. Für das<br />
Krankenhaus sehr hoch, durch den extremen<br />
Dokumentationsaufwand.<br />
Häufigste Aussagen: Entlassung aus dem<br />
Krankenhaus erfolgt nach ein paar Tagen<br />
„weil die Krankenkasse nicht länger zahlt“ /<br />
„Ein Krankenhausarzt verbringt 30% seiner<br />
Arbeitszeit nur noch mit Bürokratie zu“<br />
Fazit: Hier besteht eindeutig Verbesserungsbedarf.<br />
Krankenhaus und Krankenkasse<br />
befinden sich bedingt durch das DRG-System<br />
in einer Art bürokratischem Wettrüsten.<br />
Das Krankenhaus „muss“ die Fälle verbüro-<br />
kratisieren um ein angemessenes Entgelt<br />
zu erlösen. Die Krankenkasse „muss“ die<br />
Fälle noch verweiterbürokratisieren um<br />
die Kosten zu reduzieren. Mit ein bisschen<br />
gutem Willen wäre in diesem Bereich<br />
vermutlich einiges zu bewegen; zumal das<br />
ursprüngliche politische Ziel des Bettenabbaus<br />
zwischenzeitlich weitestgehend<br />
erreicht sein dürfte. Der Ball liegt allerdings<br />
nicht bei Krankenhaus oder Krankenkasse<br />
sondern beim Gesetzgeber.<br />
Beispiel 3 – Disease Management<br />
Programme („DMP“)<br />
Ausgangslage: Chronisch kranken Patienten<br />
(z.B. Asthmatikern, Diabetikern) soll eine<br />
kontinuierliche und möglichst standardisierte<br />
medizinwissenschaftliche Behandlung zu Teil<br />
werden. Diese absolut löbliche Absicht<br />
verknüpfte der Gesetzgeber jedoch unseligerweise<br />
mit dem sogenannten Risikostrukturausgleich<br />
(RSA) indem die Krankenkassen<br />
für „eingeschriebene“ chronisch kranke<br />
Versicherte mehr Geld aus dem gemeinsamen<br />
Topf erhalten sollten.<br />
Problem: Ringel-Ringel-Reihe … wir sind<br />
der Kinder Dreie. Wenn es nur so einfach<br />
wäre! Alle drehen sich im Kreis: Krankenkassen<br />
versuchen mit gehörigem Aufwand<br />
potenziell in Frage kommende Versicherte<br />
für ein DMP-Programm zu begeistern, weil<br />
es dafür Geld aus dem RSA gibt. Die Ärzte<br />
bekommen für einen DMP-Teilnehmer zwar<br />
etwas mehr Geld von den Krankenkassen,<br />
werden im Gegenzug aber selbst Teilnehmer<br />
an einer exzessiven Verwaltungsorgie. Die<br />
Aufsichtsbehörden misstrauen den Krankenkassen<br />
und prüfen ob die gemeldeten<br />
chronisch kranken DMP-Patienten auch<br />
tatsächlich chronisch krank und alle Formalerfordernisse<br />
erfüllt sind. Ganze Rechenzentren<br />
und Datenmeldewege wurden neu<br />
aus dem Boden gestampft, um so unverzichtbare<br />
erkenntnisbereichernde Ergebnisse wie<br />
„Lieschen Müllers Blutzuckerspiegel lag in<br />
zwei aufeinander folgenden Quartalen unter<br />
120 mg/dl“ von Kirchheim nach Stuttgart<br />
über Berlin, archiviert in München und zurück<br />
nach Kirchheim zu transportieren.<br />
Häufigste Aussagen: „Die Dame am Telefon<br />
war so nett …“ „Das Re-Akkreditierungsverfahren<br />
müsste präevaluiert werden“<br />
Bürokratieaufwand: Auf allen Ebenen und<br />
bei allen Beteiligten kolossal. Verwaltungswahnsinn<br />
in seiner Reinform.<br />
Fazit: Ändern, schnell<br />
Editorial<br />
Diese wie eingangs dargestellt bitte nicht<br />
in allen Punkten bierernst zu verstehende<br />
Analyse soll verdeutlichen, dass es durchaus<br />
Bereiche im System gibt, die eine vernünftige<br />
Revision durch alle Beteiligten wünschenswert<br />
erscheinen lassen.<br />
Insoweit wäre für mich die Einführung zum<br />
Beispiel eines „Bürokratie-TÜV“ im Gesundheitswesen,<br />
angesiedelt direkt unterhalb<br />
der gesetzgeberischen Ebene, absolut<br />
begrüßenswert. In einem solchen Gremium<br />
sollten sich meiner Meinung nach allerdings<br />
nicht vorzugsweise Präsidenten, Vorstände,<br />
Direktoren, Verwaltungsdirigenten und<br />
Referatsleiter tummeln, sondern schwerpunktmäßig<br />
Mitarbeiter aus allen Bereichen<br />
des Gesundheitswesens – idealerweise<br />
auch aus der vordersten Linie wie zum<br />
Beispiel Krankenhaus- und Praxispersonal,<br />
Sachbearbeiter von Krankenkassen und aus<br />
den Lohnbüros mit reichlich Alltagserfahrung<br />
– sowie Versicherten- und Patientenvertreter<br />
als Korrektiv.<br />
Die <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> wird in den kommenden<br />
Monaten im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten<br />
die internen Verwaltungsabläufe<br />
noch einmal systematisch durchleuchten<br />
und jedweden Ballast, der nicht unbedingt<br />
zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgabenstellung<br />
erforderlich ist oder den Versicherten<br />
einen Mehrwert liefert, konsequent über<br />
Bord werfen. Das verspreche ich Ihnen.<br />
Wenn wir allerdings einen zweiten Kostenvoranschlag<br />
bei einem Leistungserbringer<br />
anfordern, weil der erste schlichtweg nicht<br />
dem üblichen preislichen Geschehen am<br />
Markt entspricht, so darf der Leistungserbringer<br />
diesen Vorgang meinethalben gerne<br />
als „Bürokratie“ deklarieren – in diesem<br />
Falle verbleibe ich allerdings dann ebenso<br />
bei meiner Aufgabenbeschreibung die da<br />
heißt „sparsamer Umgang mit Versichertengeldern“.<br />
Dafür lasse ich mich im Zweifelsfalle<br />
auch lieber gerne einen „Bürokraten“<br />
schelten als einen Selbstbedienungsladen zu<br />
Lasten des Beitragszahlers zu eröffnen.<br />
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen<br />
einer hoffentlich abwechslungsreichen und<br />
informativen Ausgabe von <strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong>.<br />
Ihr<br />
Bernd Kratschmer<br />
3
4<br />
Der Verwaltungsrat<br />
VERwalTungsRaT<br />
Der Verwaltungsrat stellt sich vor<br />
Allgemeines<br />
Die <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong>- so wie alle<br />
gesetzlichen Krankenversicherungsträger<br />
in Deutschland - ist eine Körperschaft<br />
des öffentlichen Rechts. Sie<br />
erfüllt ihre Aufgaben in eigener Verantwortung<br />
und verwaltet sich selbst.<br />
Diese Selbstverwaltung wird von einem<br />
ehrenamtlichen Verwaltungsrat wahrgenommen.<br />
Dieser besteht aus Vertretern<br />
der Versicherten und der Arbeitgeber.<br />
Er wird alle 6 Jahre gewählt. Die Zusammensetzung<br />
des Verwaltungsrates ist<br />
vorgegeben durch Gesetze und Satzung.<br />
Danach setzt sich der Verwaltungsrat<br />
bei unserer <strong>BKK</strong> aus 10 Versichertenvertretern<br />
und 10 Arbeitgebervertretern<br />
zusammen.<br />
Die Kandidaten für die Wahl der Versicherten-<br />
und Arbeitgebervertreter zum<br />
Verwaltungsrat werden in sogenannten<br />
Vorschlagslisten benannt, die in der<br />
Regel durch Gewerkschaften und andere<br />
Arbeitnehmervereinigungen sowie<br />
von Arbeitgeberverbänden aufgestellt<br />
werden.<br />
Die Wahl des Verwaltungsrates ist eine<br />
Listenwahl. Das heißt, nicht der einzelne<br />
Kandidat erhält die Stimme, sondern<br />
der Wähler entscheidet sich für eine<br />
bestimmte Vorschlagsliste und damit für<br />
alle Kandidaten auf dieser Liste. Ein für<br />
die Sozialwahl eigens gebildeter Wahlausschuß<br />
entscheidet über die endgültige<br />
Zulassung der eingereichten Listen,<br />
die Wählbarkeit der Listenvertreter und<br />
die Ermittlung und Bekanntmachung des<br />
Wahlergebnisses.<br />
<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />
Die Wahl des Verwaltungsrates hat im Jahr 2011 erneut stattgefunden.<br />
Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind vielseitig.<br />
�er wählt den Vorstand und überwacht diesen<br />
�er beschließt die Satzung und sonstiges autonomes Recht<br />
�alle Entscheidungen die von grundsätzlicher Bedeutung sind,<br />
werden vom Verwaltungsrat getroffen<br />
�er stellt den Haushaltsplan fest<br />
�er befindet über die Entlastung des Vorstandes<br />
�der Verwaltungsrat vertritt die Mitglieder der Krankenkasse<br />
gegenüber dem Vorstand<br />
�er entscheidet über die Auflösung der Krankenkasse oder<br />
die freiwillige Vereinigung mit anderen Krankenkassen<br />
Der neue Verwaltungsrat
Um diese Aufgaben wahrnehmen zu<br />
können, wird der Verwaltungsrat vom<br />
Vorstand über die Umsetzung der<br />
Entscheidungen von grundsätzlicher<br />
Bedeutung sowie über die finanzielle<br />
Lage (einschließlich der aktuellen<br />
Markt- bzw. Wettbewerbssituation)<br />
in den regelmäßigen Verwaltungsratsitzungen<br />
informiert.<br />
Auch wird aus diesen Vertretern der<br />
Widerspruchsausschuss gebildet.<br />
Durch ihn können Versicherte Entscheidungen<br />
der Verwaltung überprüfen<br />
lassen. Die Vertreter der Widerspruchsstelle<br />
sind selbstverständlich ebenfalls<br />
ehrenamtlich tätig. Darüber hinaus<br />
ist die Widerspruchsstelle ebenfalls<br />
paritätisch mit jeweils 1 Vertreter der<br />
Versicherten- und Arbeitgeberseite<br />
besetzt.<br />
Besetzung<br />
Wie bereits erwähnt ist der Verwaltungsrat<br />
seit Ende 2011 neu besetzt<br />
worden. Ein Gehalt erhalten die Vertreter<br />
nicht – sie sind ausschließlich ehrenamtlich<br />
tätig. Für diese ehrenamtliche<br />
Tätigkeit erhalten die Vertreter einen<br />
Auslagenersatz und ein Sitzungsgeld.<br />
Der Verwaltungsrat<br />
Als Verwaltungsratsvorsitzende sind<br />
Herr Kurz Holzweiß (Versichertenvertreter)<br />
und Herr Klaus Krieg (Arbeitgebervertreter)<br />
bestätigt worden.<br />
Den Vorsitz in 2012 hat Herr Klaus<br />
Krieg. Der Vorsitz alterniert jährlich.<br />
Als neue Mitglieder des Verwaltungsrates<br />
sind Herr Heinz Huttenlocher<br />
und Herr Uwe Diez (arbeitgeberseitig)<br />
sowie Herr Claus Länge, Herr Frank<br />
Fähnle und Herr Karl-Heinz Wellmann<br />
(versichertenseitig) hinzugekommen.<br />
Wir heißen sie an dieser Stelle herzlich<br />
willkommen.<br />
1. Reihe: Kurt Holzweiß, Uwe Diez und Klaus Krieg – v.l.n.r.<br />
2. Reihe: Heinz Huttenlocher, Claus Länge, Frank Fähnle und Karl-Heinz Wellmann – v.l.n.r.<br />
5
6<br />
Gesundheit<br />
RIchTIgEs aTmEn<br />
Mach mal (Atem-) Pause!<br />
Wir tun es ständig, überall und<br />
meist, ohne darüber nachzudenken.<br />
Die Rede ist vom Atmen. Doch gerade<br />
die Tatsache, dass es unbewusst<br />
geschieht, beraubt es uns teilweise<br />
einer großen Ruhe- und Kraftquelle.<br />
Warum der Atem viel Gutes tut und<br />
wie Sie ihn zu Entspannung und<br />
Erholung nutzen können, zeigen<br />
wir Ihnen in diesem Artikel.<br />
Gesundheit kann so einfach sein.<br />
Schließlich atmen wir alle - und können<br />
mit den richtigen Techniken zum Beispiel<br />
die Sauerstoffversorgung des Körpers<br />
verbessern und den Stoffwechsel anregen.<br />
Auch bei der Arbeit ist der eigene Atem<br />
ein wahres Wundermittel, um ganz ohne<br />
den Einsatz von Chemie mehr Leistung<br />
zu bringen. Er kann die Konzentrationsfähigkeit<br />
steigern und helfen, Stress<br />
<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />
abzubauen. Wer einmal einen Yoga-<br />
oder Meditationskurs besucht hat,<br />
weiß außerdem: Tiefenatmung hilft,<br />
den Alltag hinter sich zu lassen und zu<br />
sich selbst zu kommen. Kurz, im Atem<br />
liegt der Schlüssel zu mehr Vitalität,<br />
Energie und innerer Ausgeglichenheit.<br />
Was passiert, wenn<br />
der Atem stockt?<br />
Umgekehrt sind im Schnitt 16,8 % der<br />
Krankentage auf Erkrankungen der Atemwege<br />
zurückzuführen. Dabei entsteht<br />
leicht eine negative Spirale. Denn<br />
muskuläre Verspannungen können<br />
ebenso wie geistige Belastungen für<br />
flache Atmung sorgen. Was kurzfristig<br />
unbedenklich ist, kann auf lange Sicht<br />
körperliche Probleme bis hin zu Herzrhythmusstörungen<br />
nach sich ziehen.<br />
TIPP 1: Durchatmen gegen Stress<br />
Folgende Übung lockert in vier Schritten<br />
Muskelverspannungen und beruhigt den Atem.<br />
�Aufrechte Sitzhaltung einnehmen: Schultern zu<br />
den Ohren hochziehen und Kopf nach hinten in<br />
die entstandene Nackenmulde drücken.<br />
Dabei Gesicht entspannen.<br />
�leicht schniefend langsam tief durch die Nase einatmen.<br />
�langsam durch den Mund gründlich ausatmen,<br />
dabei den Bauch einziehen.<br />
�Insgesamt fünf Wiederholungen. Danach Kopf<br />
langsam heben, Schultern senken und bei ruhiger<br />
Atmung entspannen.<br />
TIPP 2: Dreier-Rhythmus<br />
Worauf aber kommt es an, wenn<br />
man (sich) gesund atmen will? Interessanterweise<br />
machen die meisten<br />
Menschen bei Wohlbefinden und guter<br />
Stimmung automatisch das Richtige.<br />
Sie atmen tief durch die Nase, unter<br />
Einsatz des Zwerchfells. Das tut nicht<br />
nur den inneren Organen gut, auch der<br />
Stoffwechsel profitiert von der Sauerstoffzufuhr.<br />
Auf der anderen Seite kann<br />
man das Atmen auch verlernen, denn<br />
was sich so selbstverständlich anhört,<br />
klappt bei vielen nicht mehr. Damit<br />
Ihnen nicht die Puste ausgeht, an dieser<br />
Stelle ein nützlicher Tipp und eine<br />
praktische Übung rund ums Atmen.<br />
Weitere Tipps und Hinweise finden<br />
sich in zahlreichen Büchern sowie<br />
im Internet, zum Beispiel unter:<br />
www.afa-atem.de<br />
Ungeübte Sportler haben beim Laufen oft Probleme, ausreichend<br />
Luft zu bekommen. Hier empfiehlt sich der<br />
„Dreier-Rhythmus“ als Atemtechnik. Dabei nutzt man<br />
jeweils drei Schritte zum Ein- und Ausatmen durch die<br />
Nase. Bei höherer Geschwindigkeit kann man auch zu<br />
Zwei-Schritt-Intervallen übergehen.
Die Verbraucherin kann ihr Recht<br />
in vier Schritten geltend machen:<br />
1. Nachbesserung – Zunächst ist der<br />
Händler am Zug. Er darf „nachbessern“,<br />
um seine Kundin per Reparatur letztlich<br />
doch noch zufrieden zu stellen. Zwei<br />
solcher Versuche kann er in Anspruch<br />
nehmen. „Sitzt“ dann immer noch nicht<br />
alles dort, wo es (dauerhaft) hingehört,<br />
dann kann die Kundin „aktiv“ werden.<br />
2. Umtausch – Ist das gleiche Paar<br />
Schuhe in ihrer Größe am Lager oder<br />
zu besorgen, so könnte sie einen<br />
Umtausch wünschen. Eine Ausnahme<br />
von diesem Grundsatz gilt für den Fall,<br />
dass die Schuhe deshalb preisgünstiger<br />
waren, weil sie einen Fehler hatten.<br />
Andererseits: Auch bei einer „2. Wahl“<br />
muss der Reißverschluss, zum Beispiel<br />
an einer in einem anderen Geschäft<br />
gekauften Hose, sitzen …<br />
3. (Etwas) Geld zurück – Die Kundin<br />
könnte auch einen Preisnachlass vorschlagen,<br />
wenn ihr trotz allem an den<br />
Schuhen gelegen ist. Sie könnte schließlich<br />
auch den kompletten Kaufpreis zurück<br />
verlangen und die Schuhe zurückgeben.<br />
(Viele – insbesondere größere - Kaufhäuser<br />
erstatten aber auch anstandslos dann,<br />
wenn mangelfreie Ware zurückgegeben<br />
wird, obwohl sie dies nicht tun müssten.)<br />
Recht<br />
VERbRauchER-<br />
Verbraucherrecht im<br />
„Schlussverkauf“ & CoREchT<br />
Autor Wolfgang Büser<br />
4. Kostenersatz – Den Aufwand, den<br />
die Kundin hatte, etwa die Fahrkosten<br />
zum Geschäft, kann sie vom Händler<br />
zurück verlangen – in angemessenem<br />
Rahmen. Wer also anlässlich eines<br />
Bummels in der 60 km entfernten<br />
Großstadt etwas „mit Mängeln Behaftetes“<br />
eingekauft hat (wie im Beispiel<br />
die Schuhe), darf natürlich nicht die<br />
erneuten Fahrten dorthin in Rechnung<br />
stellen, sondern müsste den preiswerteren<br />
Postweg wählen.<br />
Auf das Angebot des Händlers, einen<br />
Gutschein anzunehmen und die lädierte<br />
Ware wieder im Laden zu lassen, muss<br />
niemand eingehen, kann es aber. Das<br />
ist vor allem dann ein Thema, wenn<br />
die Schuhe von vornherein in Ordnung<br />
waren – aber nicht (mehr) gefallen.<br />
Allgemein gilt: Wer merkt, dass er<br />
Sachen gekauft hat, die Fehler aufweisen,<br />
der braucht nicht überstürzt zu<br />
reagieren: „Verjährung“ tritt erst nach<br />
zwei Jahren ein. In den ersten sechs<br />
Monaten wird unterstellt, dass die Ware<br />
schon beim Kauf mangelhaft war – es<br />
sei denn, der Händler könne beweisen,<br />
dass er einwandfrei geliefert hatte. In<br />
den restlichen 18 Monaten muss dagegen<br />
der Kunde das Gegenteil darlegen<br />
(was naturgemäß schwer fällt). Auf<br />
jeden Fall gilt: Kaufbelege aufbewahren!<br />
Auch die Fahrkosten<br />
vom Händler zurückholen<br />
Wenn beim neuen Schuh schon am zweiten Tag der<br />
Absatz abbricht, ist der Ärger mit der Kundin programmiert.<br />
Dabei kommt es nicht darauf an, ob das teure Paar außerhalb<br />
oder während eines „Schlussverkaufs“ erworben<br />
wurde. Und dies auch unberücksichtigt dessen, dass die<br />
Treter „vom Umtausch ausgeschlossen“ waren.<br />
Reklamiert werden darf übrigens auch<br />
ohne „Originalpackung“. Wer wollte<br />
auch schon die sperrige Hülle einer<br />
Waschmaschine zwei Jahre lang aufbewahren?<br />
Und: Es gilt der Preis, der<br />
an der Ladenkasse verlangt wird, auch<br />
wenn es im Schaufenster weniger war.<br />
Schließlich: Viele Firmen bieten neben<br />
der zweijährigen Gewährleistungsfrist<br />
eine „Garantie“. Die Bedingungen dafür<br />
legt der Hersteller oder Verkäufer fest,<br />
etwa dass bei auftretenden Fehlern<br />
kein Arbeitslohn berechnet wird, sondern<br />
nur das Material.<br />
Und noch etwas: Der Bundesgerichtshof<br />
hat entschieden: Wird ein gekaufter<br />
Gegenstand, etwa eine Waschmaschine,<br />
nach mehreren Monaten ohne Schuld<br />
des Käufers defekt, und geht sie an den<br />
Händler zurück, so darf der für die zwischenzeitliche<br />
„Nutzung“ keine Gebühr<br />
verlangen. Der komplette Kaufpreis<br />
muss erstattet werden.<br />
(AZ: VIII ZR 200/05)<br />
7
8<br />
Arzneimittel<br />
aRZnEImITTEl<br />
Festbeträge bei Arzneimitteln<br />
Die Arzneimittelversorgung gehört mit zu den wichtigsten Bereichen der<br />
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei den Gesamtausgaben stellen<br />
die Arzneimittelkosten den zweitgrößten Ausgabenposten. Um den steigenden<br />
Arzneimittelkosten entgegen zu wirken, wurde das Festbetragssystem<br />
im Zusammenhang mit dem Gesundheitsreformgesetz eingeführt.<br />
Arzneimittel, die auf den Markt kommen,<br />
müssen eine jahrelange Testphase<br />
absolvieren. Die meisten Arzneimittel<br />
haben danach einen Patentschutz für<br />
ca. 8 bis 10 Jahre. Während diesem<br />
Patentschutz darf nur der Hersteller<br />
des Arzneimittels dieses vertreiben<br />
und kann den Preis selber kalkulieren.<br />
Hier werden die Kosten für Forschungsarbeit,<br />
klinische Versuche, Studien,<br />
Werbung und Marketing refinanziert.<br />
Endet das Patent, können andere<br />
Herstellerfirmen denselben Wirkstoff<br />
unter einem neuen Namen als so<br />
genanntes Generikum anbieten. Bevor<br />
ein Generikum angeboten werden darf,<br />
muss es von der zuständigen Behörde<br />
zugelassen werden. Diese Herstellerfirmen<br />
können ihre Produkte meistens<br />
preiswerter anbieten, da für sie keine<br />
Kosten für Forschung und Entwicklung<br />
angefallen sind.<br />
Das Originalarzneimittel und die Generika<br />
sind in den Punkten Wirkstoff, Wirkstärke,<br />
Darreichungsform und Anwendungsbereich<br />
identisch. Unterscheiden<br />
können sie sich in der Verpackung, Farbe,<br />
Form und Hilfsstoffe (z.B. Milchzucker,<br />
Stärke). Die Generikahersteller entwickeln<br />
oft das Originalpräparat weiter. Dadurch<br />
können verbesserte Darreichungsformen,<br />
bessere Freisetzungsprofile oder praxisgerechtere<br />
Dosierungen erreicht werden.<br />
Insgesamt erreichen Generika eine sehr<br />
gute pharmazeutische Qualität. Es kann<br />
sogar sein, dass ein Generikum hochwertiger<br />
ist als das Original. Deshalb<br />
sind Umstellungen auf ein Generikum<br />
meist problemlos möglich.<br />
<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />
Was ist ein Festbetrag? Der Festbetrag<br />
ist ein Höchstbetrag. Die gesetzlichen<br />
Krankenkassen übernehmen in der Regel<br />
die Kosten für ein vom Arzt verordnetes<br />
Medikament. Gültig für alle rezeptpflichtigen,<br />
zugelassenen Arzneimittel,<br />
die sie in ihrer Apotheke erhalten. Davon<br />
werden die Zuzahlungen (10 % des<br />
Abgabepreises oder des Festbetrags,<br />
mindestens jedoch 5 E und maximal<br />
den Abgabepreis bzw. 10 E) abgezogen.<br />
Wurde für dieses Arzneimittel ein Festbetrag<br />
festgelegt, werden die Kosten<br />
bis zum Festbetrag übernommen. Liegt<br />
der Preis für das Arzneimittel darüber,<br />
ist die Differenz zwischen Festbetrag<br />
und Arzneimittelpreis selbst zu bezahlen,<br />
auch wenn der Versicherte von der<br />
gesetzlichen Zuzahlung befreit ist.<br />
Nehmen wir dazu ein Beispiel:<br />
Wirkstoff DICLOFENAC Festbetrag: 11,39 E<br />
Originalhersteller 50 mg, 20 Tabletten 14,57 E<br />
Ein Generikahersteller 50 mg, 20 Tabletten 10,96 E<br />
Bei einer Versorgung mit dem Arzneimittel vom Originalhersteller,<br />
bezahlt der Versicherte 8,18 E selber – 5 E Zuzahlung und 3,18 E<br />
Differenzkosten vom Originalpräparat zum Festpreis.<br />
Erfolgt die Versorgung mit einem Arzneimittel von dem<br />
Generikahersteller, bezahlt er nur 5 E Zuzahlung.<br />
Stand Dezember 2011
Bei der Bildung eines Festbetrages für ein Arzneimittel<br />
werden alle Anbieterpreise (Originalhersteller und Generikahersteller)<br />
berücksichtigt und ein Höchstbetrag festgelegt.<br />
Jedem Hersteller steht frei, den Preis für sein Medikament<br />
am Festbetrag neu zu orientieren. Liegt sein Preis oberhalb<br />
des Festbetrags – haben sie die Mehrkosten zu bezahlen.<br />
Der Arzt hat gegebenenfalls die Möglichkeit auf ein Arzneimittel<br />
eines anderen Herstellers auszuweichen.<br />
Wer legt Festbeträge fest? Sie werden von Vertretern der<br />
Ärzte und Krankenkassen, dem so genannten Gemeinsamen<br />
Bundesausschuss, festgelegt. Es gibt drei Arzneimittelgruppen<br />
für die Festbeträge vereinbart werden können:<br />
1. Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen<br />
2. Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch<br />
vergleichbaren Wirkstoffen<br />
3. Arzneimittel mit therapeutisch<br />
vergleichbaren Wirkungen.<br />
Arzneimittel<br />
Die Festbeträge können sich ändern, da sie einmal jährlich<br />
überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Somit<br />
können für Arzneimittel Mehrkosten entstehen, für die<br />
bisher keine Mehrkosten angefallen sind.<br />
Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, mit Arzneimittelherstellern<br />
Rabattverträge abzuschließen. Dadurch sollen<br />
weitere Ausgaben in diesem Bereich gesenkt werden.<br />
Die Apotheken sind verpflichtet, die rabattierten Arzneimittel<br />
vorrangig abzugeben. Also ein Arzneimittel von<br />
einem Hersteller, mit denen wir einen Rabattvertrag<br />
geschlossen haben.<br />
Allerdings können die Ärzte durch Angaben auf der Arzneimittelverordnung<br />
steuern, ob der Austausch mit Generika<br />
erfolgen darf, oder ob das Originalpräparat abgegeben<br />
werden muss.<br />
GKV = gesetzliche Krankenversicherung<br />
9
10<br />
Ostereier basteln<br />
basTEln<br />
Oster-Bastel-Ei<br />
Ostern ist nicht mehr weit. An vielen<br />
Stellen kann man bereits lustig<br />
bunte und verschieden dekorierte<br />
Ostereier hängen oder liegen sehen.<br />
Wir wollen dir heute zeigen, wie Du<br />
Dein eigenes Oster-Ei basteln kannst,<br />
um es an Ostern von Deinen Eltern<br />
verstecken zu lassen. Natürlich<br />
gefüllt mit kleinen Überraschungen.<br />
Dazu brauchst Du:<br />
�1 Luftballon (der leicht aufgeblasen<br />
eine Ei-Form hat)<br />
�Ca. 400 ml Kleister (bitte genau<br />
nach Anleitung anrühren, sonst<br />
wird er zu dick oder zu flüssig<br />
und klebt dann nicht richtig)<br />
�1 ganze Tageszeitung<br />
�Weißes oder buntes Seidenpapier<br />
�Dekorationsmaterial (Aufkleber,<br />
Malstifte, Fäden…) was Dir gefällt<br />
Ziehe beim Basteln bitte Kleidung<br />
an, die verkleistert werden kann, und<br />
besorge Dir etwas zum Drunterlegen,<br />
zum Beispiel eine große Tüte, da schon<br />
mal was auf den Boden tropfen kann.<br />
Dann legst Du los:<br />
1. Rühre den Kleister an und lasse<br />
ihn etwa 30 Minuten stehen.<br />
2. den Luftballon aufblasen, bis er<br />
etwa 15 bis 20 cm lang ist.<br />
3. Die Zeitung in Schnipsel reißen,<br />
die etwa 4 x 4 cm oder 5 x 5 cm groß<br />
sind. Mit kleineren Schnipseln wird<br />
es etwas mühsam.<br />
4. Jetzt fängst du an den Luftballon<br />
mit Kleister einzureiben, die Zeitungsschnipsel<br />
kommen Schicht für<br />
Schicht drauf. Dabei aufpassen,<br />
dass Du gleichmäßig arbeitest.<br />
Und immer glatt streichen, sonst<br />
gibt es Wellen, und die Schichten<br />
kleben nicht richtig aufeinander.<br />
<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />
Nach etwa 4 bis 5 Schichten lässt Du<br />
das ganze erstmal trocknen. Das macht<br />
es leichter später weiter zu machen,<br />
die Zeitung reißt nicht.<br />
Das wiederholst du so lange, bis die<br />
ganze Zeitung weg ist.<br />
Als oberste Schicht kannst du weißes<br />
oder buntes Seidenpapier nehmen, auf<br />
das du später Aufkleber kleben kannst,<br />
oder anmalst.<br />
Jetzt muss das ganze Ei lange trocknen<br />
5. Den Luftballon aufstechen und<br />
schrumpfen lassen. Dazu muss<br />
das Ei ganz trocken sein, sonst<br />
fällt es in sich zusammen, oder<br />
gibt Dellen.<br />
6. Du hast jetzt 2 Möglichkeiten<br />
(lass Dir beim Schneiden bitte<br />
von Deinen Eltern helfen):<br />
a. Du bemalst oder beklebst das<br />
Ei erst und schneidest es dann<br />
auseinander<br />
b. Du schneidest das Ei erst auseinander<br />
und bemalst oder beklebst<br />
es dann. Wir haben es erst auseinander<br />
geschnitten.<br />
Dann ist Dein<br />
persönliches<br />
einzigartiges<br />
Oster-Ei fertig!
Pflegeversicherung<br />
PFlEgEVERsIchERung<br />
Pflegezeit für Angehörige<br />
Tritt in der Familie überraschend<br />
ein akuter Pflegefall ein, so haben<br />
Beschäftigte das Recht, sich bis zu<br />
zehn Arbeitstage unbezahlt freistellen<br />
zu lassen, um für den nahen<br />
Angehörigen eine bedarfsgerechte<br />
Pflege zu organisieren.<br />
Auf Verlangen des Arbeitgebers hat der<br />
Beschäftigte eine ärztliche Bescheinigung<br />
über die Pflegebedürftigkeit und die<br />
Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung<br />
vorzulegen.<br />
Die Möglichkeit der kurzzeitigen Freistellung<br />
kann von allen Arbeitnehmern<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
Wer Mutter oder Vater zu Hause pflegen<br />
will, kann sich als Arbeitnehmer bis zu<br />
einem halben Jahr unbezahlt aus seinem<br />
Berufsleben ausklinken. Allerdings gibt<br />
es während dieser Zeit weder Lohn<br />
noch Gehalt.<br />
Da diese Möglichkeit aufgrund der<br />
finanziellen Situation seither eher<br />
zurückhaltend in Anspruch genommen<br />
wurde, hat der Gesetzgeber ab 2012<br />
eine neue Regelung für die häusliche<br />
Pflegezeit eingeräumt.<br />
Familienpflegezeit:<br />
Was sieht das neue<br />
Gesetz ab 2012 vor?<br />
Das Gesetz zur Familienpflegezeit<br />
gibt nun Beschäftigten die Möglichkeit,<br />
für die Pflege von Angehörigen zwei<br />
Jahre lang die Arbeitszeit zu verringern<br />
- allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber<br />
zustimmt.<br />
Entsprechend der Vereinbarung zwischen<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kann die<br />
Wochenarbeitszeit für maximal zwei Jahre<br />
auf bis zu 15 Stunden reduziert werden.<br />
Damit Gehaltseinbußen während der<br />
Pflegezeit etwas minimiert werden, ist<br />
eine Lohnaufstockung vorgesehen. Das<br />
heißt: Wer zum Beispiel von einer Vollzeit-<br />
auf eine Halbzeitstelle wechselt,<br />
erhält unverändert 75 Prozent des<br />
letzten Bruttoeinkommens. Nach Ablauf<br />
der Pflegezeitphase und der vollen Rück-<br />
kehr in den Beruf bekommen Beschäftigte<br />
allerdings weiterhin nur das reduzierte<br />
Gehalt - bis der bereits gezahlte<br />
Vorschuss wieder abgearbeitet ist.<br />
Für Familien die ihre pflegebedürftigen<br />
Angehörigen nicht in ein Pflegeheim<br />
bringen wollen, eröffnen sich durch das<br />
neue Pflegezeitgesetz ab 2012 somit<br />
bessere Möglichkeiten die Angehörigen<br />
selbst zu pflegen und die finanziellen<br />
Einbußen zu verringern.<br />
11
12<br />
Betriebliches Gesundheitsmanagement<br />
gEsunDhEIT<br />
Gesunde Beschäftigte in gesunden Unternehmen<br />
Gesundheit und Wohlbefinden am<br />
Arbeitsplatz zählen zu den Top-Zielen,<br />
die es zu erreichen gilt, um ein<br />
Unternehmen dauerhaft erfolgreich<br />
und wettbewerbsfähig zu machen.<br />
Die <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> unterstützt die<br />
Unternehmen dabei!<br />
Gesundheit ist die Basis für eine hohe<br />
Leistungsfähigkeit der Beschäftigten<br />
und Voraussetzung für erfolgreiche<br />
Innovationen. Arbeit fördert die Gesundheit<br />
der Beschäftigten, durch sinnstiftende<br />
Aufgaben, ein wertschätzendes<br />
und kollegiales Betriebsklima, wie auch<br />
durch betriebliche Angebote für einen<br />
gesunden Lebensstil.<br />
Arbeitsbedingungen, die die Gesundheit<br />
der Beschäftigten fördern, sind daher<br />
sowohl im Interesse der Unternehmen<br />
selbst als auch der Beschäftigten –<br />
eine klassische Win-Win-Situation wie<br />
aus dem Lehrbuch! Es ist noch nicht<br />
lange her, da galt Gesundheit als reine<br />
Privatsache, dies hat sich geändert. Die<br />
Gesundheit ist wichtig für die Arbeitswelt,<br />
und umgekehrt spielt die Arbeit<br />
eine wichtige Rolle für die Gesundheit.<br />
Immer mehr Unternehmen und ihre<br />
Beschäftigten setzen daher auf das<br />
betriebliche Gesundheitsmanagement,<br />
sorgen gemeinsam für gesundheitsgerechte<br />
Arbeitsbedingungen und einen<br />
gesünderen Lebensstil im beruflichen<br />
Alltag. Das Spektrum der Maßnahmen<br />
ist groß – angefangen bei einer gesunden<br />
Betriebsverpflegung und betrieblichen<br />
Sport- und Bewegungskursen, über<br />
„Entspannungsinseln im normalen<br />
Arbeitsstress“ bis hin zu Schulungen<br />
für Führungskräfte in Sachen Gesundheit<br />
am Arbeitsplatz: Viele, verschiedene<br />
Wege führen zusammen genommen<br />
zum „gesunden Unternehmen<br />
mit gesunden Beschäftigten“.<br />
<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />
Die „Treiber“ für diesen Zukunftstrend<br />
sind längst ausgemacht: Die demografischen<br />
Veränderungen zeigen sich<br />
schon jetzt im Arbeitsmarkt in einem<br />
zunehmenden Fachkräftemangel mit<br />
zwei Konsequenzen: Viele Unternehmen<br />
müssen mit deutlich älteren Belegschaften<br />
zukünftig wettbewerbsfähig und<br />
erfolgreich sein; zudem wird die Konkurrenz<br />
um qualifizierte Berufseinsteiger<br />
immer stärker. Dabei entscheiden<br />
gesunde Arbeitsbedingungen mit über<br />
die Attraktivität eines Unternehmens.<br />
Gesunde Beschäftigte werden für Unternehmen immer wichtiger<br />
Warum gesunde Unternehmen<br />
zukünftig immer wichtiger werden<br />
Aber auch unabhängig davon ist<br />
Gesundheit ein zunehmend wichtiger<br />
Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Zu<br />
den veränderten Anforderungen in der<br />
heutigen Arbeitswelt gehört in vielen<br />
Bereichen ein größeres Maß an Eigenverantwortung<br />
und -initiative – Beschäftigte<br />
sollen unternehmerisch denken<br />
und handeln. Gesunde Arbeitsbedingungen<br />
sind dafür eine zentrale Voraussetzung.<br />
Sie ermöglichen eine hohe Innovationsfähigkeit<br />
und Leistungsbereitschaft,<br />
auch unter Bedingungen zunehmender<br />
Konkurrenz in einer globalen Welt.
BGM – eine Win-Win-Strategie<br />
für eine erfolgreiche Zukunft<br />
In diesem Portal finden Sie viele<br />
nützliche Informationen rund um das<br />
betriebliche Gesundheitsmanagement<br />
– Anregungen für die Verbesserung der<br />
eigenen Maßnahmen, sowie auch die<br />
Argumente, die für Investitionen in die<br />
Gesundheit der Beschäftigten sprechen.<br />
Das Portal richtet sich an Entscheider<br />
und Führungskräfte, auch an Multiplikatoren<br />
und betriebliche Praktiker sowie<br />
selbstverständlich an Betriebsräte und<br />
Personalverantwortliche.<br />
Die <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> unterstützt Sie<br />
gerne in allen Fragen des betrieblichen<br />
Gesundheitsmanagements!<br />
Besuchen Sie auf unserer Homepage<br />
im BGM Portal den KNOW-HOW-<br />
Bereich und erfahren mehr über<br />
BGM, worum es im Detail geht, wie<br />
Ihr Unternehmen Gesundheit managen<br />
kann und dass es sich lohnt,<br />
aktiv zu werden!<br />
BGM-Online ist ein neuer Service Ihrer<br />
<strong>BKK</strong> und richtet sich insbesondere an<br />
die verantwortlichen Personen in Personal<br />
und Gesundheitspolitik, die BGM<br />
einführen und etablieren, oder die ihr<br />
bestehendes Angebot ausbauen wollen.<br />
BGM-Online – exklusiv,<br />
politisch relevant.<br />
Das Portal vermittelt einen schnellen<br />
Überblick über die wichtigsten Themen<br />
und Argumente, bei Bedarf kann auch auf<br />
weiterführende Informationen zugegriffen<br />
werden. BGM-Online wird in Zukunft<br />
kontinuierlich weiterentwickelt und bietet<br />
somit stets den aktuellsten Wissensstand.<br />
Das Portal gliedert sich in die Themen<br />
BGM Basics, Bewegung, Ernährung<br />
und Stress. Weitere Themen folgen.<br />
Betriebliches Gesundheitsmanagement<br />
gEsunDhEIT<br />
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Homepage im BGB Portal<br />
den KNOW-HOW-Bereich.<br />
In jedem Bereich finden Sie:<br />
�ein Einführungsartikel zur<br />
schnellen Übersicht<br />
�ein Selbsttest, der die aktuelle<br />
Positionierung des Unternehmens<br />
und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung<br />
aufzeigt,<br />
�ein Know-How-Bereich mit<br />
Hintergrundwissen:<br />
1. Worum geht es?<br />
2. Was nutzt es?<br />
3. Wie funktioniert es?<br />
4. Was brauche ich dafür?<br />
�Praxishilfen und Instrumente<br />
(u.a. Faktenblätter, Präsentationen,<br />
Praxisbeispiele, Checklisten), die die<br />
praktische Umsetzung unterstützen.<br />
�Ein Newsletter versorgt Sie<br />
zusätzlich mit Informationen zu<br />
relevanten Fokusthemen.<br />
13
14<br />
Betriebliches Gesundheitsmanagement<br />
gEsunDhEIT<br />
Steuerliche Vorteile durch BGM<br />
<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />
Bereits seit 1. Januar 2009 wird die<br />
Förderung der Mitarbeitergesundheit<br />
steuerlich unterstützt. Seitdem kann<br />
ein Unternehmer pro Mitarbeiter und<br />
pro Jahr 500,– E lohnsteuerfrei für<br />
Maßnahmen der Gesundheitsförderung<br />
investieren.<br />
Arbeitgeberleistungen im Bereich<br />
Prävention und Betriebliche Gesundheitsförderung,<br />
die den allgemeinen<br />
Gesundheitszustand der Arbeitsnehmer<br />
verbessern, werden bis zu einem<br />
Betrag von 500,– E grundsätzlich von<br />
der Lohnsteuer und damit auch von den<br />
Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt<br />
- gleich ob es sich um externe<br />
Kurse oder betriebliche Angebote wie<br />
Rückenschulen handelt.<br />
Unter die Steuerbefreiung fallen<br />
Maßnahmen, die hinsichtlich Qualität,<br />
Zweckbindung und Zielgerichtetheit<br />
von Anforderungen der §§ 20 und 20a<br />
Abs. 1 i.V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V<br />
genügen.<br />
<strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong><br />
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und<br />
der wesentlichen Versorgungsregelung der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV<br />
Bezeichung<br />
der <strong>BKK</strong> /<br />
des Verbandes<br />
Funktion<br />
Grundvergütung<br />
variable<br />
Bestandteile<br />
Dienstwagen<br />
auch zur priv.<br />
Nutzung<br />
<strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> Vorstand 116.593 E 9.000 E ja<br />
Vorjahresvergütung wesentliche Versorgungsregelungen<br />
Übergangsregelung<br />
nach Ablauf<br />
der Amtszeit<br />
75% der<br />
Jahresvergütung<br />
– 1 Jahr<br />
in der gesetzl.<br />
Rentenvers.<br />
versichert<br />
vergleichbar mit<br />
beamtenrechtl.<br />
Regelungen<br />
Beispiele hierfür sind Leistungen, die<br />
im Leitfaden der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(siehe unten) aufgeführt<br />
sind:<br />
�Bewegungsprogramme<br />
�Ernährungsangebote<br />
�Suchtprävention<br />
�Stressbewältigung.<br />
Nicht steuerbefreit sind jedoch die<br />
Übernahme der Beiträge von Sportvereinen,<br />
Gesundheitszentren bzw.<br />
Fitnessstudios.<br />
Einkommenssteuergesetz (EStG),<br />
§ 3 Nr. 3:<br />
Betriebliche Gesundheitsförderung<br />
„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin<br />
geschuldeten Arbeitslohn erbrachte<br />
Leistungen des Arbeitgebers zur<br />
Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes<br />
und der betrieblichen<br />
Gesundheitsförderung, die hinsichtlich<br />
Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit<br />
den Anforderungen des §§ 20<br />
und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch<br />
genügen, soweit sie 500,– E<br />
im Kalenderjahr nicht übersteigen.“<br />
Bei Rückfragen steht Ihnen<br />
Frau Schwarz 07021 892764 und<br />
Frau Rath 07021 892761 gerne<br />
zur Verfügung.<br />
Zusatzversorgung<br />
/<br />
Betriebsrente<br />
Zuschuss<br />
zur priv.<br />
Versorgung<br />
vertragl.<br />
Sonderregelungen<br />
der<br />
Versorgungen<br />
6.567 E – – 869 E –<br />
Regelungen für<br />
den Fall der Amtsenthebung<br />
oder<br />
-entbindung bzw.<br />
bei Fusionen<br />
60% der Jahresvergütung<br />
bei<br />
Amtsentbindung,<br />
Fusionen, Weiterbechäftigung
Gesund bleiben ist einfach gesünder<br />
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Ernährung, bis hin zur Vorsorge und<br />
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gelangen Sie direkt auf das Magazin<br />
<strong>BKK</strong>-webTV.<br />
15
Ausländische Renten / Impressum<br />
REnTEn<br />
Auch ausländische Renten sind seit<br />
dem 1. Juli 2011 beitragspflichtig -<br />
Vor dem Gesetz sind<br />
alle Renten gleich!<br />
Durch das „Gesetz zur Koordinierung<br />
der Systeme der sozialen Sicherheit<br />
in Europa und zur Änderung<br />
anderer Gesetze“ werden ab dem<br />
1. Juli 2011 ausländische Renten den<br />
deutschen Renten gleichgestellt.<br />
Dadurch werden diese<br />
beitragspflichtig.<br />
Betroffen sind alle Renten, die von<br />
einer gesetzlichen Rentenversicherung<br />
im Ausland gezahlt werden<br />
und mit einer Rente der deutschen<br />
gesetzlichen Rentenversicherung<br />
vergleichbar sind.<br />
Unabhängig davon, ob die Rente aus<br />
einem Mitgliedsstaat der Europäischen<br />
Union oder aus dem sonstigen Ausland<br />
bezogen wird.<br />
Impressum<br />
Herausgeber<br />
<strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong><br />
Schöllkopfstraße 120<br />
73230 Kirchheim / Teck<br />
Telefon 07021 892701<br />
Telefax 07021 892799<br />
Redaktion<br />
Wolfgang Allgaier<br />
Vanessa Gschwandtner<br />
Francesco Di Primo<br />
Fotoquellen<br />
<strong>BKK</strong> Redaktion<br />
www.fotolia.de<br />
Grafische Gestaltung / Druckvorstufe<br />
Eigenproduktion <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong><br />
<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />
Empfänger solcher Renten sind nicht<br />
nur Personen, die gleichzeitig eine<br />
Rente der deutschen gesetzlichen<br />
Rentenversicherung beziehen und in<br />
der Krankenversicherung der Rentner<br />
pflichtversichert sind, sondern zum<br />
Beispiel auch versicherungspflichtig<br />
Beschäftigte, Studenten oder freiwillig<br />
Versicherte.<br />
Bezieher einer ausländischen Rente<br />
dürfen bei der Beitragsbemessung<br />
nicht höher belastet werden als die<br />
Empfänger einer deutschen Rente.<br />
Weil die ausländischen Rentenversicherungsträger<br />
– im Gegensatz zu den<br />
deutschen – keinen Beitragszuschuss<br />
zur Krankenversicherung zahlen, gilt für<br />
Beiträge aus der ausländischen Rente<br />
ein verminderter Beitragssatz (für 2011<br />
und 2012 sind dies jeweils 8,2 %).<br />
Wenn Sie eine ausländische Rente beziehen,<br />
teilen Sie dies der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong><br />
bitte schriftlich mit - um hohe Nachzahlungen<br />
zu vermeiden - denn der<br />
ausländische Rentenversicherungsträger<br />
ist nicht zur Meldung verpflichtet.<br />
Bitte melden!<br />
Wer eine ausländische Rente erhält, sollte das der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> formlos schriftlich<br />
mitteilen. Bitte fügen Sie eine Kopie des ausländischen Rentenbescheids bei.<br />
Bei Fragen steht Ihnen gerne Herr Wittlinger unter der Telefonnummer<br />
07021 892730 zur Verfügung.<br />
Projektidee<br />
SDO GmbH<br />
Weidelbach 11<br />
91550 Dinkelsbühl<br />
Druck und Vertrieb<br />
KKF-Verlag<br />
Martin-Roser-Straße 23<br />
84503 Altötting<br />
Papier<br />
BVS glänzend, 115g/m 2 – Papierfabrik<br />
<strong>Scheufelen</strong> GmbH + Co. KG, Lenningen<br />
Anzeigen<br />
Preise und Informationen unter<br />
www.bkk-anzeigen.de<br />
Erscheinungsweise<br />
viermal jährlich<br />
Auflage<br />
30.800<br />
Bezugsquellen<br />
Direkt bei der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong><br />
Keine Reproduktion des Inhalts ohne schriftliche<br />
Genehmigung des Herausgebers. Für unverlangt<br />
eingesandte Manuskripte, Fotos etc. übernimmt<br />
der Herausgeber keine Haftung. Wir behalten uns<br />
das Recht vor, Leserbeiträge auszugsweise bzw. in<br />
gekürzter Fassung zu veröffentlichen. Das Magazin<br />
dient der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> dazu, Ihre gesetzlichen<br />
Verpflichtungen zur Aufklärung der Versicherten über<br />
deren Rechte und Pflichten in der Sozialversicherung<br />
zu erfüllen. Rechtsverbindlich für sozialrechtliche<br />
Themen sind Gesetz und Satzung. Die hier veröffentlichen<br />
Anzeigen dienen der Finanzierung des Magazins<br />
und stellen weder ein Leistungsangebot noch<br />
die Meinung der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> dar.