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regional. optimal. - BKK Scheufelen

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Die Zeitschrift<br />

für unsere Versicherten<br />

<strong>regional</strong>.<br />

<strong>optimal</strong>.<br />

Seite 8 · Festbeträge bei Arzneimitteln<br />

Seite 11 · Pflegezeit für Angehörige<br />

Seite 13 · Betriebliches Gesundheitsmanagement<br />

Ausgabe 1.2012


2<br />

Editorial<br />

EDITORIalUnbenommen<br />

dessen gibt es ja bekanntlich<br />

Liebe Leserinnen,<br />

liebe Leser,<br />

ich hoffe Sie haben einen guten Start ins<br />

neue Jahr erwischt und befinden sich bei<br />

guter Gesundheit.<br />

In der klassischen Gesundheitspolitik ist<br />

es seit geraumer Zeit auffallend ruhig. Kurz<br />

nach dem Jahreswechsel stehen eher<br />

punktuell Themen aus diesem Bereich auf<br />

der Tagesordnung wie zum Beispiel die als<br />

mangelhaft überführten Brustimplantate eines<br />

bestimmten Herstellers. Auch kündigte<br />

die eine oder andere Krankenkasse an, den<br />

ungeliebten Zusatzbeitrag im Laufe dieses<br />

Jahres wieder abschaffen zu wollen. Wenn<br />

man die Gesamtzahl aller Versicherten in der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung heranzieht<br />

(zirka 69 Millionen Menschen) ist von<br />

diesen Ereignissen natürlich nur eine sehr<br />

kleine Anzahl direkt betroffen.<br />

Insbesondere beim Thema „Abschaffung<br />

des Zusatzbeitrages“ bei DAK und Co. bin<br />

ich etwas skeptisch. Ob bei diesen Kassen<br />

tatsächlich die finanzielle Potenz vorhanden<br />

ist, dem momentan noch erhobenen Zusatzbeitrag<br />

dauerhaft zu entsagen, bedarf einer<br />

gewissen finanzmathematischen Phantasie.<br />

Inhalt<br />

Thema Seite<br />

Editorial 2- 3<br />

Verwaltungsrat 4 - 5<br />

Richtiges Atmen 6<br />

Wolfgang Büser 7<br />

Festbeträge bei Arzneimitteln 8 - 9<br />

Ostereier basteln 10<br />

Pflegezeit für Angehörige 11<br />

Betriebliches<br />

Gesundheitsmanagement<br />

12 - 14<br />

WebTV 15<br />

Ausländische Renten 16<br />

Impressum 16<br />

<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />

Aufsichtsbehörden, die Krankenkassen von<br />

Berufs wegen kontrollieren und die entsprechenden<br />

Haushaltspläne und den sich hieraus<br />

ergebenden Finanzmittelbedarf prüfen,<br />

absegnen und genehmigen. Das auch diese<br />

haushaltsrechtliche Kontrolle durch das Bundesversicherungsamt<br />

(BVA) keine absolute<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen<br />

Freibrief darstellt, sollte sich spätestens seit<br />

der Schließung der City <strong>BKK</strong> und der <strong>BKK</strong><br />

für Heilberufe auch im Ersatzkassenlager<br />

herumgesprochen haben.<br />

Vielleicht – ein Schelm wer Böses denkt –<br />

lautet das Kalkül auch folgendermaßen: Für<br />

2012 reicht es irgendwie und im Wahljahr<br />

2013 möchte die Bundesregierung aus<br />

wahltaktischen Gründen keine neuerlichen<br />

Zusatzbeiträge bei einer Großkasse; und<br />

hilft irgendwie über die Runden. Ich werde<br />

hierauf zum gegebenen Zeitpunkt vielleicht<br />

noch einmal zurückkommen müssen …<br />

Wahljahr hin oder her: Der Anspruch an<br />

staatliche Kontrollen, die in aller Regel von<br />

Behörden wahrgenommen werden, muss<br />

der sein, als dass generell nicht mit zweierlei<br />

Maß gemessen wird und dass sich die Entscheidungen<br />

von Aufsicht und Beaufsichtigten<br />

rein am Gesetz und den zu bewertenden<br />

Tatbeständen und nicht am politischen oder<br />

persönlichen Wunschdenken der Beteiligten<br />

orientieren. Dies meine ich im Übrigen<br />

noch nicht einmal nur auf die gesetzliche<br />

Krankenversicherung bezogen, sondern<br />

ganz grundsätzlich. Im letzten Vorwort<br />

von <strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> habe ich mir einen<br />

kleinen Hinweis zum Thema Antibiotikaeinsatz<br />

in der Tierhaltung erlaubt. Leider wurde<br />

auch dieser an und für sich „grundsätzlich“<br />

gemeinte Fingerzeig Anfang 2012 schneller<br />

zum Gegenstand negativen öffentlichen<br />

Interesses als uns allen lieb sein konnte.<br />

Eine weitere Eingabe sorgte sodann für<br />

kurzfristige Aufregung: Die Unternehmensberatung<br />

A.T. Kearney wollte in einer Studie<br />

nachgewiesen haben, dass die Verwaltungskosten<br />

im Gesundheitssystem – speziell<br />

was die gesetzliche Krankenversicherung<br />

anbelangt – statt den im Durchschnitt<br />

ausgewiesenen rund 5 % bei tatsächlich<br />

über sagenhaften 20 % liegen würde. Diese<br />

Zahl ergäbe sich, würde man den Verwaltungsaufwand,<br />

den die Leistungserbringer<br />

(also zum Beispiel Ärzte, Krankenhäuser,<br />

Sanitätshäuser) für die Patientenversorgung<br />

betreiben müssen, mit in die Gesamtverwaltungsaufwendungen<br />

einrechnen. Als<br />

Hauptschuldige wurden (wieder einmal, wer<br />

sonst?) die Krankenkassen identifiziert.<br />

Bernd Kratschmer<br />

Abgesehen davon, dass sich die besagte<br />

Studie relativ schnell an einigen Stellen als<br />

statistisch eher unbelastbar herausgestellt<br />

hat und vermutlich auch die Auftraggeber<br />

gewisse Eigeninteressen verfolgt haben<br />

dürften, möchte ich mich diesem durchaus<br />

pikanten Thema einmal an dieser Stelle<br />

versuchen zu stellen. Selbstverständlich<br />

kann auch speziell ich zu diesem Punkt nicht<br />

absolute Objektivität für mich in Anspruch<br />

nehmen; gleichwohl ist es mir ein Anliegen<br />

unsere Versicherten anhand einiger ganz<br />

klassischer Beispiele darauf hinzuweisen,<br />

wer, was und aus welchem Grund „Bürokratie“<br />

verursacht (wird). Bitte vers(t)ehen<br />

Sie den einen oder anderen Hinweis durchaus<br />

gedanklich mit einem „Augenzwinkern“<br />

meinerseits.<br />

Beispiel 1 – Familienfragebogen<br />

Ausgangslage: Alle Mitglieder mit mitversicherten<br />

Familienangehörigen müssen<br />

einmal im Jahr einen Fragebogen ausfüllen<br />

und diesen an die Krankenkasse unterschrieben<br />

zurück senden.<br />

Sinn der Regelung: Der Gesetzgeber<br />

möchte vermeiden, dass unberechtigte<br />

Personen in den Genuss einer – kostenlosen<br />

– Versicherung gelangen.<br />

Bürokratieaufwand für die Versicherten:<br />

Hoch. Bürokratieaufwand für die Krankenkasse:<br />

Hoch, da insbesondere nicht alle Versicherten<br />

den Bogen rechtzeitig und korrekt<br />

ausgefüllt zurück senden oder hierzu einer<br />

Beratung bedürfen. Es folgen im Zweifelsfalle<br />

Erinnerungen, Telefonate, Schriftverkehr etc.<br />

Konsequenzen bei Abschaffung („Entbürokratisierung“):<br />

In der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung erhielten sodann<br />

Personen einen kostenlosen Versicherungsschutz,<br />

die von Rechts wegen keinen Leistungsanspruch<br />

haben oder dafür eigentlich<br />

selber Beiträge entrichten müssten.<br />

<strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> würde zirka 150.000,– E im


Jahr an Verwaltungskosten sparen. Anstieg<br />

der Leistungsausgaben. Reduzierung des<br />

Beitragsaufkommens. Zuletzt: Anstieg der<br />

Beiträge für alle ehrlichen Versicherten.<br />

Häufigste Aussage: „Ich habe Ihnen doch<br />

den Bogen erst vor einem halben Jahr zugeschickt<br />

– muss das denn schon wieder sein?“<br />

Fazit: Wenn man der Meinung anhängt,<br />

Geld spielt keine Rolle und mit einer halbwegs<br />

gerechten Anspruchs- und Lastenverteilung<br />

müsse man es auch nicht so genau<br />

nehmen, kann man auf die regelmäßige<br />

Prüfung der Familienversicherung verzichten.<br />

Beispiel 2 –<br />

Krankenhausabrechnungen<br />

Ausgangslage: Seit 2004 gibt es in<br />

Deutschland im Bereich der stationären<br />

Krankenhausbehandlung das sogenannte<br />

DRG-Abrechnungssystem; häufig auch<br />

als „Fallpauschale“ bezeichnet. Eine der<br />

ursprünglichen gesetzgeberischen Absichten<br />

war die Anzahl der Krankenhausbetten in<br />

Deutschland deutlich zu reduzieren.<br />

Problem: Beim DRG-Abrechungssystem<br />

handelt es sich nicht um eine „echte“ Fallpauschale<br />

sondern um eine Fallpauschale die<br />

gleichzeitig versucht sämtlichen Besonderheiten<br />

des Einzelfalles gerecht zu werden.<br />

Die Krankenhäuser müssen um ihren Erlös<br />

zu festigen bzw. zu steigern umfangreiche<br />

Dokumentationen - auch insbesondere zu<br />

Nebendiagnosen – betreiben. Gleichzeitig<br />

ist es für ein Krankenhaus aufgrund der Fallpauschalensystematik<br />

betriebswirtschaftlich<br />

sinnvoll einen Patienten nach verdienter<br />

Fallpauschale möglichst schnell wieder zu<br />

entlassen, um die Kapazität („das Bett“) für<br />

die nächste Fallpauschale zu nutzen.<br />

Bürokratieaufwand: Für den Versicherten<br />

im ersten Moment nicht wahrnehmbar.<br />

Für die Krankenkasse hoch, durch die<br />

komplizierte Abrechnungsprüfung. Für das<br />

Krankenhaus sehr hoch, durch den extremen<br />

Dokumentationsaufwand.<br />

Häufigste Aussagen: Entlassung aus dem<br />

Krankenhaus erfolgt nach ein paar Tagen<br />

„weil die Krankenkasse nicht länger zahlt“ /<br />

„Ein Krankenhausarzt verbringt 30% seiner<br />

Arbeitszeit nur noch mit Bürokratie zu“<br />

Fazit: Hier besteht eindeutig Verbesserungsbedarf.<br />

Krankenhaus und Krankenkasse<br />

befinden sich bedingt durch das DRG-System<br />

in einer Art bürokratischem Wettrüsten.<br />

Das Krankenhaus „muss“ die Fälle verbüro-<br />

kratisieren um ein angemessenes Entgelt<br />

zu erlösen. Die Krankenkasse „muss“ die<br />

Fälle noch verweiterbürokratisieren um<br />

die Kosten zu reduzieren. Mit ein bisschen<br />

gutem Willen wäre in diesem Bereich<br />

vermutlich einiges zu bewegen; zumal das<br />

ursprüngliche politische Ziel des Bettenabbaus<br />

zwischenzeitlich weitestgehend<br />

erreicht sein dürfte. Der Ball liegt allerdings<br />

nicht bei Krankenhaus oder Krankenkasse<br />

sondern beim Gesetzgeber.<br />

Beispiel 3 – Disease Management<br />

Programme („DMP“)<br />

Ausgangslage: Chronisch kranken Patienten<br />

(z.B. Asthmatikern, Diabetikern) soll eine<br />

kontinuierliche und möglichst standardisierte<br />

medizinwissenschaftliche Behandlung zu Teil<br />

werden. Diese absolut löbliche Absicht<br />

verknüpfte der Gesetzgeber jedoch unseligerweise<br />

mit dem sogenannten Risikostrukturausgleich<br />

(RSA) indem die Krankenkassen<br />

für „eingeschriebene“ chronisch kranke<br />

Versicherte mehr Geld aus dem gemeinsamen<br />

Topf erhalten sollten.<br />

Problem: Ringel-Ringel-Reihe … wir sind<br />

der Kinder Dreie. Wenn es nur so einfach<br />

wäre! Alle drehen sich im Kreis: Krankenkassen<br />

versuchen mit gehörigem Aufwand<br />

potenziell in Frage kommende Versicherte<br />

für ein DMP-Programm zu begeistern, weil<br />

es dafür Geld aus dem RSA gibt. Die Ärzte<br />

bekommen für einen DMP-Teilnehmer zwar<br />

etwas mehr Geld von den Krankenkassen,<br />

werden im Gegenzug aber selbst Teilnehmer<br />

an einer exzessiven Verwaltungsorgie. Die<br />

Aufsichtsbehörden misstrauen den Krankenkassen<br />

und prüfen ob die gemeldeten<br />

chronisch kranken DMP-Patienten auch<br />

tatsächlich chronisch krank und alle Formalerfordernisse<br />

erfüllt sind. Ganze Rechenzentren<br />

und Datenmeldewege wurden neu<br />

aus dem Boden gestampft, um so unverzichtbare<br />

erkenntnisbereichernde Ergebnisse wie<br />

„Lieschen Müllers Blutzuckerspiegel lag in<br />

zwei aufeinander folgenden Quartalen unter<br />

120 mg/dl“ von Kirchheim nach Stuttgart<br />

über Berlin, archiviert in München und zurück<br />

nach Kirchheim zu transportieren.<br />

Häufigste Aussagen: „Die Dame am Telefon<br />

war so nett …“ „Das Re-Akkreditierungsverfahren<br />

müsste präevaluiert werden“<br />

Bürokratieaufwand: Auf allen Ebenen und<br />

bei allen Beteiligten kolossal. Verwaltungswahnsinn<br />

in seiner Reinform.<br />

Fazit: Ändern, schnell<br />

Editorial<br />

Diese wie eingangs dargestellt bitte nicht<br />

in allen Punkten bierernst zu verstehende<br />

Analyse soll verdeutlichen, dass es durchaus<br />

Bereiche im System gibt, die eine vernünftige<br />

Revision durch alle Beteiligten wünschenswert<br />

erscheinen lassen.<br />

Insoweit wäre für mich die Einführung zum<br />

Beispiel eines „Bürokratie-TÜV“ im Gesundheitswesen,<br />

angesiedelt direkt unterhalb<br />

der gesetzgeberischen Ebene, absolut<br />

begrüßenswert. In einem solchen Gremium<br />

sollten sich meiner Meinung nach allerdings<br />

nicht vorzugsweise Präsidenten, Vorstände,<br />

Direktoren, Verwaltungsdirigenten und<br />

Referatsleiter tummeln, sondern schwerpunktmäßig<br />

Mitarbeiter aus allen Bereichen<br />

des Gesundheitswesens – idealerweise<br />

auch aus der vordersten Linie wie zum<br />

Beispiel Krankenhaus- und Praxispersonal,<br />

Sachbearbeiter von Krankenkassen und aus<br />

den Lohnbüros mit reichlich Alltagserfahrung<br />

– sowie Versicherten- und Patientenvertreter<br />

als Korrektiv.<br />

Die <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> wird in den kommenden<br />

Monaten im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten<br />

die internen Verwaltungsabläufe<br />

noch einmal systematisch durchleuchten<br />

und jedweden Ballast, der nicht unbedingt<br />

zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgabenstellung<br />

erforderlich ist oder den Versicherten<br />

einen Mehrwert liefert, konsequent über<br />

Bord werfen. Das verspreche ich Ihnen.<br />

Wenn wir allerdings einen zweiten Kostenvoranschlag<br />

bei einem Leistungserbringer<br />

anfordern, weil der erste schlichtweg nicht<br />

dem üblichen preislichen Geschehen am<br />

Markt entspricht, so darf der Leistungserbringer<br />

diesen Vorgang meinethalben gerne<br />

als „Bürokratie“ deklarieren – in diesem<br />

Falle verbleibe ich allerdings dann ebenso<br />

bei meiner Aufgabenbeschreibung die da<br />

heißt „sparsamer Umgang mit Versichertengeldern“.<br />

Dafür lasse ich mich im Zweifelsfalle<br />

auch lieber gerne einen „Bürokraten“<br />

schelten als einen Selbstbedienungsladen zu<br />

Lasten des Beitragszahlers zu eröffnen.<br />

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen<br />

einer hoffentlich abwechslungsreichen und<br />

informativen Ausgabe von <strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong>.<br />

Ihr<br />

Bernd Kratschmer<br />

3


4<br />

Der Verwaltungsrat<br />

VERwalTungsRaT<br />

Der Verwaltungsrat stellt sich vor<br />

Allgemeines<br />

Die <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong>- so wie alle<br />

gesetzlichen Krankenversicherungsträger<br />

in Deutschland - ist eine Körperschaft<br />

des öffentlichen Rechts. Sie<br />

erfüllt ihre Aufgaben in eigener Verantwortung<br />

und verwaltet sich selbst.<br />

Diese Selbstverwaltung wird von einem<br />

ehrenamtlichen Verwaltungsrat wahrgenommen.<br />

Dieser besteht aus Vertretern<br />

der Versicherten und der Arbeitgeber.<br />

Er wird alle 6 Jahre gewählt. Die Zusammensetzung<br />

des Verwaltungsrates ist<br />

vorgegeben durch Gesetze und Satzung.<br />

Danach setzt sich der Verwaltungsrat<br />

bei unserer <strong>BKK</strong> aus 10 Versichertenvertretern<br />

und 10 Arbeitgebervertretern<br />

zusammen.<br />

Die Kandidaten für die Wahl der Versicherten-<br />

und Arbeitgebervertreter zum<br />

Verwaltungsrat werden in sogenannten<br />

Vorschlagslisten benannt, die in der<br />

Regel durch Gewerkschaften und andere<br />

Arbeitnehmervereinigungen sowie<br />

von Arbeitgeberverbänden aufgestellt<br />

werden.<br />

Die Wahl des Verwaltungsrates ist eine<br />

Listenwahl. Das heißt, nicht der einzelne<br />

Kandidat erhält die Stimme, sondern<br />

der Wähler entscheidet sich für eine<br />

bestimmte Vorschlagsliste und damit für<br />

alle Kandidaten auf dieser Liste. Ein für<br />

die Sozialwahl eigens gebildeter Wahlausschuß<br />

entscheidet über die endgültige<br />

Zulassung der eingereichten Listen,<br />

die Wählbarkeit der Listenvertreter und<br />

die Ermittlung und Bekanntmachung des<br />

Wahlergebnisses.<br />

<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />

Die Wahl des Verwaltungsrates hat im Jahr 2011 erneut stattgefunden.<br />

Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind vielseitig.<br />

�er wählt den Vorstand und überwacht diesen<br />

�er beschließt die Satzung und sonstiges autonomes Recht<br />

�alle Entscheidungen die von grundsätzlicher Bedeutung sind,<br />

werden vom Verwaltungsrat getroffen<br />

�er stellt den Haushaltsplan fest<br />

�er befindet über die Entlastung des Vorstandes<br />

�der Verwaltungsrat vertritt die Mitglieder der Krankenkasse<br />

gegenüber dem Vorstand<br />

�er entscheidet über die Auflösung der Krankenkasse oder<br />

die freiwillige Vereinigung mit anderen Krankenkassen<br />

Der neue Verwaltungsrat


Um diese Aufgaben wahrnehmen zu<br />

können, wird der Verwaltungsrat vom<br />

Vorstand über die Umsetzung der<br />

Entscheidungen von grundsätzlicher<br />

Bedeutung sowie über die finanzielle<br />

Lage (einschließlich der aktuellen<br />

Markt- bzw. Wettbewerbssituation)<br />

in den regelmäßigen Verwaltungsratsitzungen<br />

informiert.<br />

Auch wird aus diesen Vertretern der<br />

Widerspruchsausschuss gebildet.<br />

Durch ihn können Versicherte Entscheidungen<br />

der Verwaltung überprüfen<br />

lassen. Die Vertreter der Widerspruchsstelle<br />

sind selbstverständlich ebenfalls<br />

ehrenamtlich tätig. Darüber hinaus<br />

ist die Widerspruchsstelle ebenfalls<br />

paritätisch mit jeweils 1 Vertreter der<br />

Versicherten- und Arbeitgeberseite<br />

besetzt.<br />

Besetzung<br />

Wie bereits erwähnt ist der Verwaltungsrat<br />

seit Ende 2011 neu besetzt<br />

worden. Ein Gehalt erhalten die Vertreter<br />

nicht – sie sind ausschließlich ehrenamtlich<br />

tätig. Für diese ehrenamtliche<br />

Tätigkeit erhalten die Vertreter einen<br />

Auslagenersatz und ein Sitzungsgeld.<br />

Der Verwaltungsrat<br />

Als Verwaltungsratsvorsitzende sind<br />

Herr Kurz Holzweiß (Versichertenvertreter)<br />

und Herr Klaus Krieg (Arbeitgebervertreter)<br />

bestätigt worden.<br />

Den Vorsitz in 2012 hat Herr Klaus<br />

Krieg. Der Vorsitz alterniert jährlich.<br />

Als neue Mitglieder des Verwaltungsrates<br />

sind Herr Heinz Huttenlocher<br />

und Herr Uwe Diez (arbeitgeberseitig)<br />

sowie Herr Claus Länge, Herr Frank<br />

Fähnle und Herr Karl-Heinz Wellmann<br />

(versichertenseitig) hinzugekommen.<br />

Wir heißen sie an dieser Stelle herzlich<br />

willkommen.<br />

1. Reihe: Kurt Holzweiß, Uwe Diez und Klaus Krieg – v.l.n.r.<br />

2. Reihe: Heinz Huttenlocher, Claus Länge, Frank Fähnle und Karl-Heinz Wellmann – v.l.n.r.<br />

5


6<br />

Gesundheit<br />

RIchTIgEs aTmEn<br />

Mach mal (Atem-) Pause!<br />

Wir tun es ständig, überall und<br />

meist, ohne darüber nachzudenken.<br />

Die Rede ist vom Atmen. Doch gerade<br />

die Tatsache, dass es unbewusst<br />

geschieht, beraubt es uns teilweise<br />

einer großen Ruhe- und Kraftquelle.<br />

Warum der Atem viel Gutes tut und<br />

wie Sie ihn zu Entspannung und<br />

Erholung nutzen können, zeigen<br />

wir Ihnen in diesem Artikel.<br />

Gesundheit kann so einfach sein.<br />

Schließlich atmen wir alle - und können<br />

mit den richtigen Techniken zum Beispiel<br />

die Sauerstoffversorgung des Körpers<br />

verbessern und den Stoffwechsel anregen.<br />

Auch bei der Arbeit ist der eigene Atem<br />

ein wahres Wundermittel, um ganz ohne<br />

den Einsatz von Chemie mehr Leistung<br />

zu bringen. Er kann die Konzentrationsfähigkeit<br />

steigern und helfen, Stress<br />

<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />

abzubauen. Wer einmal einen Yoga-<br />

oder Meditationskurs besucht hat,<br />

weiß außerdem: Tiefenatmung hilft,<br />

den Alltag hinter sich zu lassen und zu<br />

sich selbst zu kommen. Kurz, im Atem<br />

liegt der Schlüssel zu mehr Vitalität,<br />

Energie und innerer Ausgeglichenheit.<br />

Was passiert, wenn<br />

der Atem stockt?<br />

Umgekehrt sind im Schnitt 16,8 % der<br />

Krankentage auf Erkrankungen der Atemwege<br />

zurückzuführen. Dabei entsteht<br />

leicht eine negative Spirale. Denn<br />

muskuläre Verspannungen können<br />

ebenso wie geistige Belastungen für<br />

flache Atmung sorgen. Was kurzfristig<br />

unbedenklich ist, kann auf lange Sicht<br />

körperliche Probleme bis hin zu Herzrhythmusstörungen<br />

nach sich ziehen.<br />

TIPP 1: Durchatmen gegen Stress<br />

Folgende Übung lockert in vier Schritten<br />

Muskelverspannungen und beruhigt den Atem.<br />

�Aufrechte Sitzhaltung einnehmen: Schultern zu<br />

den Ohren hochziehen und Kopf nach hinten in<br />

die entstandene Nackenmulde drücken.<br />

Dabei Gesicht entspannen.<br />

�leicht schniefend langsam tief durch die Nase einatmen.<br />

�langsam durch den Mund gründlich ausatmen,<br />

dabei den Bauch einziehen.<br />

�Insgesamt fünf Wiederholungen. Danach Kopf<br />

langsam heben, Schultern senken und bei ruhiger<br />

Atmung entspannen.<br />

TIPP 2: Dreier-Rhythmus<br />

Worauf aber kommt es an, wenn<br />

man (sich) gesund atmen will? Interessanterweise<br />

machen die meisten<br />

Menschen bei Wohlbefinden und guter<br />

Stimmung automatisch das Richtige.<br />

Sie atmen tief durch die Nase, unter<br />

Einsatz des Zwerchfells. Das tut nicht<br />

nur den inneren Organen gut, auch der<br />

Stoffwechsel profitiert von der Sauerstoffzufuhr.<br />

Auf der anderen Seite kann<br />

man das Atmen auch verlernen, denn<br />

was sich so selbstverständlich anhört,<br />

klappt bei vielen nicht mehr. Damit<br />

Ihnen nicht die Puste ausgeht, an dieser<br />

Stelle ein nützlicher Tipp und eine<br />

praktische Übung rund ums Atmen.<br />

Weitere Tipps und Hinweise finden<br />

sich in zahlreichen Büchern sowie<br />

im Internet, zum Beispiel unter:<br />

www.afa-atem.de<br />

Ungeübte Sportler haben beim Laufen oft Probleme, ausreichend<br />

Luft zu bekommen. Hier empfiehlt sich der<br />

„Dreier-Rhythmus“ als Atemtechnik. Dabei nutzt man<br />

jeweils drei Schritte zum Ein- und Ausatmen durch die<br />

Nase. Bei höherer Geschwindigkeit kann man auch zu<br />

Zwei-Schritt-Intervallen übergehen.


Die Verbraucherin kann ihr Recht<br />

in vier Schritten geltend machen:<br />

1. Nachbesserung – Zunächst ist der<br />

Händler am Zug. Er darf „nachbessern“,<br />

um seine Kundin per Reparatur letztlich<br />

doch noch zufrieden zu stellen. Zwei<br />

solcher Versuche kann er in Anspruch<br />

nehmen. „Sitzt“ dann immer noch nicht<br />

alles dort, wo es (dauerhaft) hingehört,<br />

dann kann die Kundin „aktiv“ werden.<br />

2. Umtausch – Ist das gleiche Paar<br />

Schuhe in ihrer Größe am Lager oder<br />

zu besorgen, so könnte sie einen<br />

Umtausch wünschen. Eine Ausnahme<br />

von diesem Grundsatz gilt für den Fall,<br />

dass die Schuhe deshalb preisgünstiger<br />

waren, weil sie einen Fehler hatten.<br />

Andererseits: Auch bei einer „2. Wahl“<br />

muss der Reißverschluss, zum Beispiel<br />

an einer in einem anderen Geschäft<br />

gekauften Hose, sitzen …<br />

3. (Etwas) Geld zurück – Die Kundin<br />

könnte auch einen Preisnachlass vorschlagen,<br />

wenn ihr trotz allem an den<br />

Schuhen gelegen ist. Sie könnte schließlich<br />

auch den kompletten Kaufpreis zurück<br />

verlangen und die Schuhe zurückgeben.<br />

(Viele – insbesondere größere - Kaufhäuser<br />

erstatten aber auch anstandslos dann,<br />

wenn mangelfreie Ware zurückgegeben<br />

wird, obwohl sie dies nicht tun müssten.)<br />

Recht<br />

VERbRauchER-<br />

Verbraucherrecht im<br />

„Schlussverkauf“ & CoREchT<br />

Autor Wolfgang Büser<br />

4. Kostenersatz – Den Aufwand, den<br />

die Kundin hatte, etwa die Fahrkosten<br />

zum Geschäft, kann sie vom Händler<br />

zurück verlangen – in angemessenem<br />

Rahmen. Wer also anlässlich eines<br />

Bummels in der 60 km entfernten<br />

Großstadt etwas „mit Mängeln Behaftetes“<br />

eingekauft hat (wie im Beispiel<br />

die Schuhe), darf natürlich nicht die<br />

erneuten Fahrten dorthin in Rechnung<br />

stellen, sondern müsste den preiswerteren<br />

Postweg wählen.<br />

Auf das Angebot des Händlers, einen<br />

Gutschein anzunehmen und die lädierte<br />

Ware wieder im Laden zu lassen, muss<br />

niemand eingehen, kann es aber. Das<br />

ist vor allem dann ein Thema, wenn<br />

die Schuhe von vornherein in Ordnung<br />

waren – aber nicht (mehr) gefallen.<br />

Allgemein gilt: Wer merkt, dass er<br />

Sachen gekauft hat, die Fehler aufweisen,<br />

der braucht nicht überstürzt zu<br />

reagieren: „Verjährung“ tritt erst nach<br />

zwei Jahren ein. In den ersten sechs<br />

Monaten wird unterstellt, dass die Ware<br />

schon beim Kauf mangelhaft war – es<br />

sei denn, der Händler könne beweisen,<br />

dass er einwandfrei geliefert hatte. In<br />

den restlichen 18 Monaten muss dagegen<br />

der Kunde das Gegenteil darlegen<br />

(was naturgemäß schwer fällt). Auf<br />

jeden Fall gilt: Kaufbelege aufbewahren!<br />

Auch die Fahrkosten<br />

vom Händler zurückholen<br />

Wenn beim neuen Schuh schon am zweiten Tag der<br />

Absatz abbricht, ist der Ärger mit der Kundin programmiert.<br />

Dabei kommt es nicht darauf an, ob das teure Paar außerhalb<br />

oder während eines „Schlussverkaufs“ erworben<br />

wurde. Und dies auch unberücksichtigt dessen, dass die<br />

Treter „vom Umtausch ausgeschlossen“ waren.<br />

Reklamiert werden darf übrigens auch<br />

ohne „Originalpackung“. Wer wollte<br />

auch schon die sperrige Hülle einer<br />

Waschmaschine zwei Jahre lang aufbewahren?<br />

Und: Es gilt der Preis, der<br />

an der Ladenkasse verlangt wird, auch<br />

wenn es im Schaufenster weniger war.<br />

Schließlich: Viele Firmen bieten neben<br />

der zweijährigen Gewährleistungsfrist<br />

eine „Garantie“. Die Bedingungen dafür<br />

legt der Hersteller oder Verkäufer fest,<br />

etwa dass bei auftretenden Fehlern<br />

kein Arbeitslohn berechnet wird, sondern<br />

nur das Material.<br />

Und noch etwas: Der Bundesgerichtshof<br />

hat entschieden: Wird ein gekaufter<br />

Gegenstand, etwa eine Waschmaschine,<br />

nach mehreren Monaten ohne Schuld<br />

des Käufers defekt, und geht sie an den<br />

Händler zurück, so darf der für die zwischenzeitliche<br />

„Nutzung“ keine Gebühr<br />

verlangen. Der komplette Kaufpreis<br />

muss erstattet werden.<br />

(AZ: VIII ZR 200/05)<br />

7


8<br />

Arzneimittel<br />

aRZnEImITTEl<br />

Festbeträge bei Arzneimitteln<br />

Die Arzneimittelversorgung gehört mit zu den wichtigsten Bereichen der<br />

Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei den Gesamtausgaben stellen<br />

die Arzneimittelkosten den zweitgrößten Ausgabenposten. Um den steigenden<br />

Arzneimittelkosten entgegen zu wirken, wurde das Festbetragssystem<br />

im Zusammenhang mit dem Gesundheitsreformgesetz eingeführt.<br />

Arzneimittel, die auf den Markt kommen,<br />

müssen eine jahrelange Testphase<br />

absolvieren. Die meisten Arzneimittel<br />

haben danach einen Patentschutz für<br />

ca. 8 bis 10 Jahre. Während diesem<br />

Patentschutz darf nur der Hersteller<br />

des Arzneimittels dieses vertreiben<br />

und kann den Preis selber kalkulieren.<br />

Hier werden die Kosten für Forschungsarbeit,<br />

klinische Versuche, Studien,<br />

Werbung und Marketing refinanziert.<br />

Endet das Patent, können andere<br />

Herstellerfirmen denselben Wirkstoff<br />

unter einem neuen Namen als so<br />

genanntes Generikum anbieten. Bevor<br />

ein Generikum angeboten werden darf,<br />

muss es von der zuständigen Behörde<br />

zugelassen werden. Diese Herstellerfirmen<br />

können ihre Produkte meistens<br />

preiswerter anbieten, da für sie keine<br />

Kosten für Forschung und Entwicklung<br />

angefallen sind.<br />

Das Originalarzneimittel und die Generika<br />

sind in den Punkten Wirkstoff, Wirkstärke,<br />

Darreichungsform und Anwendungsbereich<br />

identisch. Unterscheiden<br />

können sie sich in der Verpackung, Farbe,<br />

Form und Hilfsstoffe (z.B. Milchzucker,<br />

Stärke). Die Generikahersteller entwickeln<br />

oft das Originalpräparat weiter. Dadurch<br />

können verbesserte Darreichungsformen,<br />

bessere Freisetzungsprofile oder praxisgerechtere<br />

Dosierungen erreicht werden.<br />

Insgesamt erreichen Generika eine sehr<br />

gute pharmazeutische Qualität. Es kann<br />

sogar sein, dass ein Generikum hochwertiger<br />

ist als das Original. Deshalb<br />

sind Umstellungen auf ein Generikum<br />

meist problemlos möglich.<br />

<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />

Was ist ein Festbetrag? Der Festbetrag<br />

ist ein Höchstbetrag. Die gesetzlichen<br />

Krankenkassen übernehmen in der Regel<br />

die Kosten für ein vom Arzt verordnetes<br />

Medikament. Gültig für alle rezeptpflichtigen,<br />

zugelassenen Arzneimittel,<br />

die sie in ihrer Apotheke erhalten. Davon<br />

werden die Zuzahlungen (10 % des<br />

Abgabepreises oder des Festbetrags,<br />

mindestens jedoch 5 E und maximal<br />

den Abgabepreis bzw. 10 E) abgezogen.<br />

Wurde für dieses Arzneimittel ein Festbetrag<br />

festgelegt, werden die Kosten<br />

bis zum Festbetrag übernommen. Liegt<br />

der Preis für das Arzneimittel darüber,<br />

ist die Differenz zwischen Festbetrag<br />

und Arzneimittelpreis selbst zu bezahlen,<br />

auch wenn der Versicherte von der<br />

gesetzlichen Zuzahlung befreit ist.<br />

Nehmen wir dazu ein Beispiel:<br />

Wirkstoff DICLOFENAC Festbetrag: 11,39 E<br />

Originalhersteller 50 mg, 20 Tabletten 14,57 E<br />

Ein Generikahersteller 50 mg, 20 Tabletten 10,96 E<br />

Bei einer Versorgung mit dem Arzneimittel vom Originalhersteller,<br />

bezahlt der Versicherte 8,18 E selber – 5 E Zuzahlung und 3,18 E<br />

Differenzkosten vom Originalpräparat zum Festpreis.<br />

Erfolgt die Versorgung mit einem Arzneimittel von dem<br />

Generikahersteller, bezahlt er nur 5 E Zuzahlung.<br />

Stand Dezember 2011


Bei der Bildung eines Festbetrages für ein Arzneimittel<br />

werden alle Anbieterpreise (Originalhersteller und Generikahersteller)<br />

berücksichtigt und ein Höchstbetrag festgelegt.<br />

Jedem Hersteller steht frei, den Preis für sein Medikament<br />

am Festbetrag neu zu orientieren. Liegt sein Preis oberhalb<br />

des Festbetrags – haben sie die Mehrkosten zu bezahlen.<br />

Der Arzt hat gegebenenfalls die Möglichkeit auf ein Arzneimittel<br />

eines anderen Herstellers auszuweichen.<br />

Wer legt Festbeträge fest? Sie werden von Vertretern der<br />

Ärzte und Krankenkassen, dem so genannten Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss, festgelegt. Es gibt drei Arzneimittelgruppen<br />

für die Festbeträge vereinbart werden können:<br />

1. Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen<br />

2. Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch<br />

vergleichbaren Wirkstoffen<br />

3. Arzneimittel mit therapeutisch<br />

vergleichbaren Wirkungen.<br />

Arzneimittel<br />

Die Festbeträge können sich ändern, da sie einmal jährlich<br />

überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Somit<br />

können für Arzneimittel Mehrkosten entstehen, für die<br />

bisher keine Mehrkosten angefallen sind.<br />

Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, mit Arzneimittelherstellern<br />

Rabattverträge abzuschließen. Dadurch sollen<br />

weitere Ausgaben in diesem Bereich gesenkt werden.<br />

Die Apotheken sind verpflichtet, die rabattierten Arzneimittel<br />

vorrangig abzugeben. Also ein Arzneimittel von<br />

einem Hersteller, mit denen wir einen Rabattvertrag<br />

geschlossen haben.<br />

Allerdings können die Ärzte durch Angaben auf der Arzneimittelverordnung<br />

steuern, ob der Austausch mit Generika<br />

erfolgen darf, oder ob das Originalpräparat abgegeben<br />

werden muss.<br />

GKV = gesetzliche Krankenversicherung<br />

9


10<br />

Ostereier basteln<br />

basTEln<br />

Oster-Bastel-Ei<br />

Ostern ist nicht mehr weit. An vielen<br />

Stellen kann man bereits lustig<br />

bunte und verschieden dekorierte<br />

Ostereier hängen oder liegen sehen.<br />

Wir wollen dir heute zeigen, wie Du<br />

Dein eigenes Oster-Ei basteln kannst,<br />

um es an Ostern von Deinen Eltern<br />

verstecken zu lassen. Natürlich<br />

gefüllt mit kleinen Überraschungen.<br />

Dazu brauchst Du:<br />

�1 Luftballon (der leicht aufgeblasen<br />

eine Ei-Form hat)<br />

�Ca. 400 ml Kleister (bitte genau<br />

nach Anleitung anrühren, sonst<br />

wird er zu dick oder zu flüssig<br />

und klebt dann nicht richtig)<br />

�1 ganze Tageszeitung<br />

�Weißes oder buntes Seidenpapier<br />

�Dekorationsmaterial (Aufkleber,<br />

Malstifte, Fäden…) was Dir gefällt<br />

Ziehe beim Basteln bitte Kleidung<br />

an, die verkleistert werden kann, und<br />

besorge Dir etwas zum Drunterlegen,<br />

zum Beispiel eine große Tüte, da schon<br />

mal was auf den Boden tropfen kann.<br />

Dann legst Du los:<br />

1. Rühre den Kleister an und lasse<br />

ihn etwa 30 Minuten stehen.<br />

2. den Luftballon aufblasen, bis er<br />

etwa 15 bis 20 cm lang ist.<br />

3. Die Zeitung in Schnipsel reißen,<br />

die etwa 4 x 4 cm oder 5 x 5 cm groß<br />

sind. Mit kleineren Schnipseln wird<br />

es etwas mühsam.<br />

4. Jetzt fängst du an den Luftballon<br />

mit Kleister einzureiben, die Zeitungsschnipsel<br />

kommen Schicht für<br />

Schicht drauf. Dabei aufpassen,<br />

dass Du gleichmäßig arbeitest.<br />

Und immer glatt streichen, sonst<br />

gibt es Wellen, und die Schichten<br />

kleben nicht richtig aufeinander.<br />

<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />

Nach etwa 4 bis 5 Schichten lässt Du<br />

das ganze erstmal trocknen. Das macht<br />

es leichter später weiter zu machen,<br />

die Zeitung reißt nicht.<br />

Das wiederholst du so lange, bis die<br />

ganze Zeitung weg ist.<br />

Als oberste Schicht kannst du weißes<br />

oder buntes Seidenpapier nehmen, auf<br />

das du später Aufkleber kleben kannst,<br />

oder anmalst.<br />

Jetzt muss das ganze Ei lange trocknen<br />

5. Den Luftballon aufstechen und<br />

schrumpfen lassen. Dazu muss<br />

das Ei ganz trocken sein, sonst<br />

fällt es in sich zusammen, oder<br />

gibt Dellen.<br />

6. Du hast jetzt 2 Möglichkeiten<br />

(lass Dir beim Schneiden bitte<br />

von Deinen Eltern helfen):<br />

a. Du bemalst oder beklebst das<br />

Ei erst und schneidest es dann<br />

auseinander<br />

b. Du schneidest das Ei erst auseinander<br />

und bemalst oder beklebst<br />

es dann. Wir haben es erst auseinander<br />

geschnitten.<br />

Dann ist Dein<br />

persönliches<br />

einzigartiges<br />

Oster-Ei fertig!


Pflegeversicherung<br />

PFlEgEVERsIchERung<br />

Pflegezeit für Angehörige<br />

Tritt in der Familie überraschend<br />

ein akuter Pflegefall ein, so haben<br />

Beschäftigte das Recht, sich bis zu<br />

zehn Arbeitstage unbezahlt freistellen<br />

zu lassen, um für den nahen<br />

Angehörigen eine bedarfsgerechte<br />

Pflege zu organisieren.<br />

Auf Verlangen des Arbeitgebers hat der<br />

Beschäftigte eine ärztliche Bescheinigung<br />

über die Pflegebedürftigkeit und die<br />

Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung<br />

vorzulegen.<br />

Die Möglichkeit der kurzzeitigen Freistellung<br />

kann von allen Arbeitnehmern<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Wer Mutter oder Vater zu Hause pflegen<br />

will, kann sich als Arbeitnehmer bis zu<br />

einem halben Jahr unbezahlt aus seinem<br />

Berufsleben ausklinken. Allerdings gibt<br />

es während dieser Zeit weder Lohn<br />

noch Gehalt.<br />

Da diese Möglichkeit aufgrund der<br />

finanziellen Situation seither eher<br />

zurückhaltend in Anspruch genommen<br />

wurde, hat der Gesetzgeber ab 2012<br />

eine neue Regelung für die häusliche<br />

Pflegezeit eingeräumt.<br />

Familienpflegezeit:<br />

Was sieht das neue<br />

Gesetz ab 2012 vor?<br />

Das Gesetz zur Familienpflegezeit<br />

gibt nun Beschäftigten die Möglichkeit,<br />

für die Pflege von Angehörigen zwei<br />

Jahre lang die Arbeitszeit zu verringern<br />

- allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber<br />

zustimmt.<br />

Entsprechend der Vereinbarung zwischen<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kann die<br />

Wochenarbeitszeit für maximal zwei Jahre<br />

auf bis zu 15 Stunden reduziert werden.<br />

Damit Gehaltseinbußen während der<br />

Pflegezeit etwas minimiert werden, ist<br />

eine Lohnaufstockung vorgesehen. Das<br />

heißt: Wer zum Beispiel von einer Vollzeit-<br />

auf eine Halbzeitstelle wechselt,<br />

erhält unverändert 75 Prozent des<br />

letzten Bruttoeinkommens. Nach Ablauf<br />

der Pflegezeitphase und der vollen Rück-<br />

kehr in den Beruf bekommen Beschäftigte<br />

allerdings weiterhin nur das reduzierte<br />

Gehalt - bis der bereits gezahlte<br />

Vorschuss wieder abgearbeitet ist.<br />

Für Familien die ihre pflegebedürftigen<br />

Angehörigen nicht in ein Pflegeheim<br />

bringen wollen, eröffnen sich durch das<br />

neue Pflegezeitgesetz ab 2012 somit<br />

bessere Möglichkeiten die Angehörigen<br />

selbst zu pflegen und die finanziellen<br />

Einbußen zu verringern.<br />

11


12<br />

Betriebliches Gesundheitsmanagement<br />

gEsunDhEIT<br />

Gesunde Beschäftigte in gesunden Unternehmen<br />

Gesundheit und Wohlbefinden am<br />

Arbeitsplatz zählen zu den Top-Zielen,<br />

die es zu erreichen gilt, um ein<br />

Unternehmen dauerhaft erfolgreich<br />

und wettbewerbsfähig zu machen.<br />

Die <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> unterstützt die<br />

Unternehmen dabei!<br />

Gesundheit ist die Basis für eine hohe<br />

Leistungsfähigkeit der Beschäftigten<br />

und Voraussetzung für erfolgreiche<br />

Innovationen. Arbeit fördert die Gesundheit<br />

der Beschäftigten, durch sinnstiftende<br />

Aufgaben, ein wertschätzendes<br />

und kollegiales Betriebsklima, wie auch<br />

durch betriebliche Angebote für einen<br />

gesunden Lebensstil.<br />

Arbeitsbedingungen, die die Gesundheit<br />

der Beschäftigten fördern, sind daher<br />

sowohl im Interesse der Unternehmen<br />

selbst als auch der Beschäftigten –<br />

eine klassische Win-Win-Situation wie<br />

aus dem Lehrbuch! Es ist noch nicht<br />

lange her, da galt Gesundheit als reine<br />

Privatsache, dies hat sich geändert. Die<br />

Gesundheit ist wichtig für die Arbeitswelt,<br />

und umgekehrt spielt die Arbeit<br />

eine wichtige Rolle für die Gesundheit.<br />

Immer mehr Unternehmen und ihre<br />

Beschäftigten setzen daher auf das<br />

betriebliche Gesundheitsmanagement,<br />

sorgen gemeinsam für gesundheitsgerechte<br />

Arbeitsbedingungen und einen<br />

gesünderen Lebensstil im beruflichen<br />

Alltag. Das Spektrum der Maßnahmen<br />

ist groß – angefangen bei einer gesunden<br />

Betriebsverpflegung und betrieblichen<br />

Sport- und Bewegungskursen, über<br />

„Entspannungsinseln im normalen<br />

Arbeitsstress“ bis hin zu Schulungen<br />

für Führungskräfte in Sachen Gesundheit<br />

am Arbeitsplatz: Viele, verschiedene<br />

Wege führen zusammen genommen<br />

zum „gesunden Unternehmen<br />

mit gesunden Beschäftigten“.<br />

<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />

Die „Treiber“ für diesen Zukunftstrend<br />

sind längst ausgemacht: Die demografischen<br />

Veränderungen zeigen sich<br />

schon jetzt im Arbeitsmarkt in einem<br />

zunehmenden Fachkräftemangel mit<br />

zwei Konsequenzen: Viele Unternehmen<br />

müssen mit deutlich älteren Belegschaften<br />

zukünftig wettbewerbsfähig und<br />

erfolgreich sein; zudem wird die Konkurrenz<br />

um qualifizierte Berufseinsteiger<br />

immer stärker. Dabei entscheiden<br />

gesunde Arbeitsbedingungen mit über<br />

die Attraktivität eines Unternehmens.<br />

Gesunde Beschäftigte werden für Unternehmen immer wichtiger<br />

Warum gesunde Unternehmen<br />

zukünftig immer wichtiger werden<br />

Aber auch unabhängig davon ist<br />

Gesundheit ein zunehmend wichtiger<br />

Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Zu<br />

den veränderten Anforderungen in der<br />

heutigen Arbeitswelt gehört in vielen<br />

Bereichen ein größeres Maß an Eigenverantwortung<br />

und -initiative – Beschäftigte<br />

sollen unternehmerisch denken<br />

und handeln. Gesunde Arbeitsbedingungen<br />

sind dafür eine zentrale Voraussetzung.<br />

Sie ermöglichen eine hohe Innovationsfähigkeit<br />

und Leistungsbereitschaft,<br />

auch unter Bedingungen zunehmender<br />

Konkurrenz in einer globalen Welt.


BGM – eine Win-Win-Strategie<br />

für eine erfolgreiche Zukunft<br />

In diesem Portal finden Sie viele<br />

nützliche Informationen rund um das<br />

betriebliche Gesundheitsmanagement<br />

– Anregungen für die Verbesserung der<br />

eigenen Maßnahmen, sowie auch die<br />

Argumente, die für Investitionen in die<br />

Gesundheit der Beschäftigten sprechen.<br />

Das Portal richtet sich an Entscheider<br />

und Führungskräfte, auch an Multiplikatoren<br />

und betriebliche Praktiker sowie<br />

selbstverständlich an Betriebsräte und<br />

Personalverantwortliche.<br />

Die <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> unterstützt Sie<br />

gerne in allen Fragen des betrieblichen<br />

Gesundheitsmanagements!<br />

Besuchen Sie auf unserer Homepage<br />

im BGM Portal den KNOW-HOW-<br />

Bereich und erfahren mehr über<br />

BGM, worum es im Detail geht, wie<br />

Ihr Unternehmen Gesundheit managen<br />

kann und dass es sich lohnt,<br />

aktiv zu werden!<br />

BGM-Online ist ein neuer Service Ihrer<br />

<strong>BKK</strong> und richtet sich insbesondere an<br />

die verantwortlichen Personen in Personal<br />

und Gesundheitspolitik, die BGM<br />

einführen und etablieren, oder die ihr<br />

bestehendes Angebot ausbauen wollen.<br />

BGM-Online – exklusiv,<br />

politisch relevant.<br />

Das Portal vermittelt einen schnellen<br />

Überblick über die wichtigsten Themen<br />

und Argumente, bei Bedarf kann auch auf<br />

weiterführende Informationen zugegriffen<br />

werden. BGM-Online wird in Zukunft<br />

kontinuierlich weiterentwickelt und bietet<br />

somit stets den aktuellsten Wissensstand.<br />

Das Portal gliedert sich in die Themen<br />

BGM Basics, Bewegung, Ernährung<br />

und Stress. Weitere Themen folgen.<br />

Betriebliches Gesundheitsmanagement<br />

gEsunDhEIT<br />

Besuchen Sie auf unserer<br />

Homepage im BGB Portal<br />

den KNOW-HOW-Bereich.<br />

In jedem Bereich finden Sie:<br />

�ein Einführungsartikel zur<br />

schnellen Übersicht<br />

�ein Selbsttest, der die aktuelle<br />

Positionierung des Unternehmens<br />

und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung<br />

aufzeigt,<br />

�ein Know-How-Bereich mit<br />

Hintergrundwissen:<br />

1. Worum geht es?<br />

2. Was nutzt es?<br />

3. Wie funktioniert es?<br />

4. Was brauche ich dafür?<br />

�Praxishilfen und Instrumente<br />

(u.a. Faktenblätter, Präsentationen,<br />

Praxisbeispiele, Checklisten), die die<br />

praktische Umsetzung unterstützen.<br />

�Ein Newsletter versorgt Sie<br />

zusätzlich mit Informationen zu<br />

relevanten Fokusthemen.<br />

13


14<br />

Betriebliches Gesundheitsmanagement<br />

gEsunDhEIT<br />

Steuerliche Vorteile durch BGM<br />

<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />

Bereits seit 1. Januar 2009 wird die<br />

Förderung der Mitarbeitergesundheit<br />

steuerlich unterstützt. Seitdem kann<br />

ein Unternehmer pro Mitarbeiter und<br />

pro Jahr 500,– E lohnsteuerfrei für<br />

Maßnahmen der Gesundheitsförderung<br />

investieren.<br />

Arbeitgeberleistungen im Bereich<br />

Prävention und Betriebliche Gesundheitsförderung,<br />

die den allgemeinen<br />

Gesundheitszustand der Arbeitsnehmer<br />

verbessern, werden bis zu einem<br />

Betrag von 500,– E grundsätzlich von<br />

der Lohnsteuer und damit auch von den<br />

Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt<br />

- gleich ob es sich um externe<br />

Kurse oder betriebliche Angebote wie<br />

Rückenschulen handelt.<br />

Unter die Steuerbefreiung fallen<br />

Maßnahmen, die hinsichtlich Qualität,<br />

Zweckbindung und Zielgerichtetheit<br />

von Anforderungen der §§ 20 und 20a<br />

Abs. 1 i.V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V<br />

genügen.<br />

<strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong><br />

Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und<br />

der wesentlichen Versorgungsregelung der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV<br />

Bezeichung<br />

der <strong>BKK</strong> /<br />

des Verbandes<br />

Funktion<br />

Grundvergütung<br />

variable<br />

Bestandteile<br />

Dienstwagen<br />

auch zur priv.<br />

Nutzung<br />

<strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> Vorstand 116.593 E 9.000 E ja<br />

Vorjahresvergütung wesentliche Versorgungsregelungen<br />

Übergangsregelung<br />

nach Ablauf<br />

der Amtszeit<br />

75% der<br />

Jahresvergütung<br />

– 1 Jahr<br />

in der gesetzl.<br />

Rentenvers.<br />

versichert<br />

vergleichbar mit<br />

beamtenrechtl.<br />

Regelungen<br />

Beispiele hierfür sind Leistungen, die<br />

im Leitfaden der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(siehe unten) aufgeführt<br />

sind:<br />

�Bewegungsprogramme<br />

�Ernährungsangebote<br />

�Suchtprävention<br />

�Stressbewältigung.<br />

Nicht steuerbefreit sind jedoch die<br />

Übernahme der Beiträge von Sportvereinen,<br />

Gesundheitszentren bzw.<br />

Fitnessstudios.<br />

Einkommenssteuergesetz (EStG),<br />

§ 3 Nr. 3:<br />

Betriebliche Gesundheitsförderung<br />

„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin<br />

geschuldeten Arbeitslohn erbrachte<br />

Leistungen des Arbeitgebers zur<br />

Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes<br />

und der betrieblichen<br />

Gesundheitsförderung, die hinsichtlich<br />

Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit<br />

den Anforderungen des §§ 20<br />

und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch<br />

genügen, soweit sie 500,– E<br />

im Kalenderjahr nicht übersteigen.“<br />

Bei Rückfragen steht Ihnen<br />

Frau Schwarz 07021 892764 und<br />

Frau Rath 07021 892761 gerne<br />

zur Verfügung.<br />

Zusatzversorgung<br />

/<br />

Betriebsrente<br />

Zuschuss<br />

zur priv.<br />

Versorgung<br />

vertragl.<br />

Sonderregelungen<br />

der<br />

Versorgungen<br />

6.567 E – – 869 E –<br />

Regelungen für<br />

den Fall der Amtsenthebung<br />

oder<br />

-entbindung bzw.<br />

bei Fusionen<br />

60% der Jahresvergütung<br />

bei<br />

Amtsentbindung,<br />

Fusionen, Weiterbechäftigung


Gesund bleiben ist einfach gesünder<br />

Gesundheit zum Ansehen<br />

auf unserer Homepage<br />

Wollen Sie wissen, woran Sie ein<br />

gefälschtes Medikament erkennen<br />

oder möchten Sie mehr über das<br />

integrierte Versorgungsprogramm<br />

der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> bei chronischen<br />

Rückenschmerzen erfahren? Wie können<br />

Sie erkennen, ob Sie an Diabetes<br />

(Zuckerkrankheit) leiden?<br />

Antworten auf diese und viele anderen<br />

Fragen erhalten Sie auf unserem Online<br />

Gesundheitsmagazin <strong>BKK</strong>-webTV.<br />

Das Spektrum der ausgewählten<br />

Themen reicht von Wellness & Entspannung,<br />

über Sport & Fitness,<br />

Versorgungsprogramme, gesunde<br />

Ernährung, bis hin zur Vorsorge und<br />

Früherkennung.<br />

Jeden Monat wird das Angebot durch<br />

einen neuen und zeitgemäßen Beitrag<br />

über spezielle gesundheitliche Störungen<br />

oder bestimmte Behandlungsformen<br />

erweitert. In der Sparte Ratgeber<br />

erfahren Sie mehr über alte Hausmittel,<br />

Schlafstörungen, Gesundheit am<br />

Arbeitsplatz und vieles mehr.<br />

Ein spezielles Serviceangebot auf<br />

<strong>BKK</strong>-webTV gibt Ihnen zum Beispiel<br />

die Möglichkeit, ein Krankenhaus nach<br />

Ihren Wünschen zu finden oder ein<br />

geeignetes Nichtrauchertraining in der<br />

Präventions-Kursdatenbank ausfindig<br />

zu machen.<br />

Für junge Versicherte ist die TeenBox<br />

eingerichtet. Altersgerechte Beiträge<br />

von Cybermobbing über Tattoos und<br />

Piercing bis hin zu Schönheits OP’s<br />

können Sie dort finden.<br />

Leckere Rezepte für eine gesunde<br />

Ernährung, ein Beitrag über selbst herzustellende<br />

Schönheitsmittel und wie<br />

Sie Stresssituationen meistern können,<br />

runden das Angebot ab.<br />

Die jeweiligen Filme können Sie so<br />

oft anschauen wie Sie möchten und in<br />

den gängigsten Formaten auf Ihren PC,<br />

Video-iPod oder Ihr Handy herunterladen.<br />

WebTV<br />

wEbTV<br />

<strong>BKK</strong> WebTV - Zugang unter www.bkk-scheufelen.de<br />

Haben wir Sie neugierig gemacht?<br />

Schauen Sie mal rein, es lohnt sich!<br />

Zugang über unserer Homepage<br />

www.bkk-scheufelen.de.<br />

Über den Link auf der Navigationsleiste<br />

gelangen Sie direkt auf das Magazin<br />

<strong>BKK</strong>-webTV.<br />

15


Ausländische Renten / Impressum<br />

REnTEn<br />

Auch ausländische Renten sind seit<br />

dem 1. Juli 2011 beitragspflichtig -<br />

Vor dem Gesetz sind<br />

alle Renten gleich!<br />

Durch das „Gesetz zur Koordinierung<br />

der Systeme der sozialen Sicherheit<br />

in Europa und zur Änderung<br />

anderer Gesetze“ werden ab dem<br />

1. Juli 2011 ausländische Renten den<br />

deutschen Renten gleichgestellt.<br />

Dadurch werden diese<br />

beitragspflichtig.<br />

Betroffen sind alle Renten, die von<br />

einer gesetzlichen Rentenversicherung<br />

im Ausland gezahlt werden<br />

und mit einer Rente der deutschen<br />

gesetzlichen Rentenversicherung<br />

vergleichbar sind.<br />

Unabhängig davon, ob die Rente aus<br />

einem Mitgliedsstaat der Europäischen<br />

Union oder aus dem sonstigen Ausland<br />

bezogen wird.<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

<strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong><br />

Schöllkopfstraße 120<br />

73230 Kirchheim / Teck<br />

Telefon 07021 892701<br />

Telefax 07021 892799<br />

Redaktion<br />

Wolfgang Allgaier<br />

Vanessa Gschwandtner<br />

Francesco Di Primo<br />

Fotoquellen<br />

<strong>BKK</strong> Redaktion<br />

www.fotolia.de<br />

Grafische Gestaltung / Druckvorstufe<br />

Eigenproduktion <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong><br />

<strong>regional</strong>.<strong>optimal</strong> - 1.2012<br />

Empfänger solcher Renten sind nicht<br />

nur Personen, die gleichzeitig eine<br />

Rente der deutschen gesetzlichen<br />

Rentenversicherung beziehen und in<br />

der Krankenversicherung der Rentner<br />

pflichtversichert sind, sondern zum<br />

Beispiel auch versicherungspflichtig<br />

Beschäftigte, Studenten oder freiwillig<br />

Versicherte.<br />

Bezieher einer ausländischen Rente<br />

dürfen bei der Beitragsbemessung<br />

nicht höher belastet werden als die<br />

Empfänger einer deutschen Rente.<br />

Weil die ausländischen Rentenversicherungsträger<br />

– im Gegensatz zu den<br />

deutschen – keinen Beitragszuschuss<br />

zur Krankenversicherung zahlen, gilt für<br />

Beiträge aus der ausländischen Rente<br />

ein verminderter Beitragssatz (für 2011<br />

und 2012 sind dies jeweils 8,2 %).<br />

Wenn Sie eine ausländische Rente beziehen,<br />

teilen Sie dies der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong><br />

bitte schriftlich mit - um hohe Nachzahlungen<br />

zu vermeiden - denn der<br />

ausländische Rentenversicherungsträger<br />

ist nicht zur Meldung verpflichtet.<br />

Bitte melden!<br />

Wer eine ausländische Rente erhält, sollte das der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> formlos schriftlich<br />

mitteilen. Bitte fügen Sie eine Kopie des ausländischen Rentenbescheids bei.<br />

Bei Fragen steht Ihnen gerne Herr Wittlinger unter der Telefonnummer<br />

07021 892730 zur Verfügung.<br />

Projektidee<br />

SDO GmbH<br />

Weidelbach 11<br />

91550 Dinkelsbühl<br />

Druck und Vertrieb<br />

KKF-Verlag<br />

Martin-Roser-Straße 23<br />

84503 Altötting<br />

Papier<br />

BVS glänzend, 115g/m 2 – Papierfabrik<br />

<strong>Scheufelen</strong> GmbH + Co. KG, Lenningen<br />

Anzeigen<br />

Preise und Informationen unter<br />

www.bkk-anzeigen.de<br />

Erscheinungsweise<br />

viermal jährlich<br />

Auflage<br />

30.800<br />

Bezugsquellen<br />

Direkt bei der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong><br />

Keine Reproduktion des Inhalts ohne schriftliche<br />

Genehmigung des Herausgebers. Für unverlangt<br />

eingesandte Manuskripte, Fotos etc. übernimmt<br />

der Herausgeber keine Haftung. Wir behalten uns<br />

das Recht vor, Leserbeiträge auszugsweise bzw. in<br />

gekürzter Fassung zu veröffentlichen. Das Magazin<br />

dient der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> dazu, Ihre gesetzlichen<br />

Verpflichtungen zur Aufklärung der Versicherten über<br />

deren Rechte und Pflichten in der Sozialversicherung<br />

zu erfüllen. Rechtsverbindlich für sozialrechtliche<br />

Themen sind Gesetz und Satzung. Die hier veröffentlichen<br />

Anzeigen dienen der Finanzierung des Magazins<br />

und stellen weder ein Leistungsangebot noch<br />

die Meinung der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> dar.

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