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Benutzungsordnung 2012 def - Stadt Bietigheim-Bissingen

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13. Bei der Ausleihe von Werken der Artothek wird eine Gebühr von 2,00 € pro Werk und Halbjahr<br />

erhoben. Diese wird mit der Ausleihe fällig.<br />

14. Die Büchereileitung kann für Sonderserviceleistungen eine Gebühr festlegen.<br />

15. Gebührenschuldner ist<br />

a) der Nutzer<br />

b) bei minderjährigen Nutzern ein gesetzlicher Vertreter oder Personenfürsorgeberechtigter,<br />

c) wer die Gebührenschuld der <strong>Stadt</strong> gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat.<br />

Es können mehrere Gebührenschuldner bestehen. Diese haften als Gesamtschuldner.<br />

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