GZ 02 - Februar 2012.pmd - Marktgemeinde Pottendorf
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Parken auf Eigengrund<br />
Es gibt einige Straßenzüge in der Großgemeinde <strong>Pottendorf</strong><br />
in denen sehr viele Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger<br />
leben. Gerade dort kommt es dann meist auch zu<br />
Problemen mit „zu wenigen“ Parkplätzen. Oft sind die Parkplätze<br />
unmittelbar im eigenen Straßenzug nur deshalb „zu<br />
wenig“ weil viele Fahrzeuge nicht auf Eigengrund geparkt<br />
werden, obwohl die Möglichkeit dazu besteht. Vor allem<br />
abends und in der Nacht, wenn die meisten Bewohnerinnen<br />
und Bewohner zuhause sind, werden die Parkplätze im eigenen<br />
Straßenzug „knapp“.<br />
Die Gemeindeverwaltung bittet deshalb Gemeindebürgerinnen<br />
und Gemeindebürger, die ihr Auto auf Eigengrund abstellen<br />
können, dies auch in ihrem eigenen Interesse zu tun<br />
(mutwillige Beschädigungen, Autoeinbrüche usw. können<br />
somit minimiert werden).<br />
Ablesung des Wasserzählerstandes<br />
Mitte Jänner wurde allen Haushalten, die über die öffentliche<br />
Wasserversorgungsanlage der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Pottendorf</strong><br />
versorgt werden (Ortsteile Landegg, <strong>Pottendorf</strong> und Siegersdorf)<br />
die Wasserablesekarte zugestellt. Der Stand des<br />
Wasserzählers war mit dem Stichtag 15. <strong>Februar</strong> 2012<br />
abzulesen und bis 28. <strong>Februar</strong> 2012 abzugeben.<br />
Sollten Sie Ihren Wasserzählerstand noch nicht bekannt<br />
gegeben haben, ersuchen wir Sie, auch in Ihrem eigenen<br />
Interesse, diesen sobald als möglich nachzureichen.<br />
Meldung von Störungen<br />
der Straßenbeleuchtung<br />
Defekte Straßenbeleuchtungskörper melden Sie bitte<br />
in der Abteilung Bauamt des Gemeindeamtes unter<br />
der Telefonnummer <strong>02</strong>623/72278 - DW 21.<br />
Diese Meldungen werden wöchentlich von den<br />
MitarbeiterInnen des Bauamtes an die EVN weiter<br />
geleitet und die Störungen innerhalb einer Woche vom<br />
beauftragten Elektrounternehmen der EVN behoben.<br />
Da keine automatische Kontrolle der Straßenbeleuchtung<br />
stattfindet ist Ihre Mithilfe bei der Behebung von<br />
Störungen der Straßenbeleuchtung unbedingt notwendig!<br />
Bitte verlassen Sie sich nicht darauf, dass jemand<br />
anderer bereits eine defekte Straßenbeleuchtung<br />
gemeldet hat, denn der andere verlässt sich vielleicht<br />
auch auf Sie und dann hat niemand diesen Defekt<br />
gemeldet und alle ärgern sich über kaputte<br />
Straßenbeleuchtungskörper!<br />
Helfen Sie durch Ihre Aufmerksamkeit mit, dass<br />
die Straßenbeleuchtung nach einem Defekt schnell<br />
repariert wird. Dies liegt im Interesse aller Gemeindebürgerinnen<br />
und Gemeindebürger!<br />
Gemeindezeitung Nr. 2 / <strong>Februar</strong> 2012<br />
Aus dem Bauamt<br />
Seite 17<br />
Meldungspflicht von Neu-, Zuund<br />
Umbauten<br />
Die Baubehörde weist darauf hin, dass Neu-, Zu- und Umbauten<br />
am Bauamt der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Pottendorf</strong>, entsprechend<br />
der NÖ Bauordnung 1996, gemeldet werden müssen.<br />
Die Baubehörde muss vor Beginn der Bauarbeiten eine entsprechende<br />
Genehmigung dafür erteilen.<br />
Besonders häufig werden u.a. Dachgeschoßausbauten und<br />
diverse Zubauten ohne die dafür erforderliche Baubewilligung<br />
errichtet und ausgeführt.<br />
Werden Bauten ohne Bewilligung errichtet, begehen die jeweiligen<br />
Bauherren nicht nur eine Verwaltungsübertretung,<br />
sondern hinterziehen dabei auch Abgaben und Gebühren.<br />
Auskünfte über erforderliche Bewilligungen oder Unterlagen<br />
für geplante oder aber auch von bereits fertig gestellten Bauvorhaben,<br />
erteilen Ihnen die MitarbeiterInnen des Bauamtes.<br />
Ing. Josef Graf: Tel.Nr.: <strong>02</strong>623 / 722 78 -23<br />
Ing. Wolfgang Schweinzer: Tel.Nr.: <strong>02</strong>623 / 722 78 -22<br />
Brigitte Meyer: Tel.Nr.: <strong>02</strong>623 / 722 78 -21<br />
Grundstücksverkäufe -<br />
Meldung an die Buchhaltung<br />
Im Falle eines Besitzerwechsels Ihres Grundstückes bzw.<br />
Wohnhauses in der Großgemeinde <strong>Pottendorf</strong> ersuchen wir<br />
um Meldung (mit Kopie des Kaufvertrages) in der<br />
Buchhaltung des Gemeindeamtes.<br />
Die Quartalsvorschreibungen können so umgehend an die<br />
neuen Eigentümer gerichtet werden.<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen der<br />
Buchhaltung (Tel.: <strong>02</strong>623 / 7 22 78 - DW 13 oder DW 31).<br />
Wasserversorgung<br />
auf den beiden Ortsfriedhöfen<br />
Jedes Jahr nach den Wintermonaten stellt sich die Frage,<br />
wann der richtige Zeitpunkt kommt, um das Wasser auf den<br />
Ortsfriedhöfen von <strong>Pottendorf</strong> und Wampersdorf aufzudrehen.<br />
So war es im <strong>Februar</strong> durch die enormen Minusgrade verständlicherweise<br />
noch nicht möglich, dass das Wasser aufgedreht<br />
werden konnte. Im März müssen nun die Temperaturen<br />
(auch in der Nacht) beobachtet werden, da das Wasser<br />
erst aufgedreht werden kann, wenn die Gefahr des<br />
Einfrierens und somit eine Beschädigung der Wasserleitung<br />
ausgeschlossen werden kann.<br />
Wir bitten deshalb alle Grabstellenpflegerinnen und<br />
Grabstellenpfleger um ihr Verständnis auch in ihrem eigenen<br />
Interesse. Denn eine kaputte Wasserleitung hilft niemandem!