29.01.2013 Aufrufe

GZ 02 - Februar 2012.pmd - Marktgemeinde Pottendorf

GZ 02 - Februar 2012.pmd - Marktgemeinde Pottendorf

GZ 02 - Februar 2012.pmd - Marktgemeinde Pottendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Parken auf Eigengrund<br />

Es gibt einige Straßenzüge in der Großgemeinde <strong>Pottendorf</strong><br />

in denen sehr viele Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger<br />

leben. Gerade dort kommt es dann meist auch zu<br />

Problemen mit „zu wenigen“ Parkplätzen. Oft sind die Parkplätze<br />

unmittelbar im eigenen Straßenzug nur deshalb „zu<br />

wenig“ weil viele Fahrzeuge nicht auf Eigengrund geparkt<br />

werden, obwohl die Möglichkeit dazu besteht. Vor allem<br />

abends und in der Nacht, wenn die meisten Bewohnerinnen<br />

und Bewohner zuhause sind, werden die Parkplätze im eigenen<br />

Straßenzug „knapp“.<br />

Die Gemeindeverwaltung bittet deshalb Gemeindebürgerinnen<br />

und Gemeindebürger, die ihr Auto auf Eigengrund abstellen<br />

können, dies auch in ihrem eigenen Interesse zu tun<br />

(mutwillige Beschädigungen, Autoeinbrüche usw. können<br />

somit minimiert werden).<br />

Ablesung des Wasserzählerstandes<br />

Mitte Jänner wurde allen Haushalten, die über die öffentliche<br />

Wasserversorgungsanlage der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Pottendorf</strong><br />

versorgt werden (Ortsteile Landegg, <strong>Pottendorf</strong> und Siegersdorf)<br />

die Wasserablesekarte zugestellt. Der Stand des<br />

Wasserzählers war mit dem Stichtag 15. <strong>Februar</strong> 2012<br />

abzulesen und bis 28. <strong>Februar</strong> 2012 abzugeben.<br />

Sollten Sie Ihren Wasserzählerstand noch nicht bekannt<br />

gegeben haben, ersuchen wir Sie, auch in Ihrem eigenen<br />

Interesse, diesen sobald als möglich nachzureichen.<br />

Meldung von Störungen<br />

der Straßenbeleuchtung<br />

Defekte Straßenbeleuchtungskörper melden Sie bitte<br />

in der Abteilung Bauamt des Gemeindeamtes unter<br />

der Telefonnummer <strong>02</strong>623/72278 - DW 21.<br />

Diese Meldungen werden wöchentlich von den<br />

MitarbeiterInnen des Bauamtes an die EVN weiter<br />

geleitet und die Störungen innerhalb einer Woche vom<br />

beauftragten Elektrounternehmen der EVN behoben.<br />

Da keine automatische Kontrolle der Straßenbeleuchtung<br />

stattfindet ist Ihre Mithilfe bei der Behebung von<br />

Störungen der Straßenbeleuchtung unbedingt notwendig!<br />

Bitte verlassen Sie sich nicht darauf, dass jemand<br />

anderer bereits eine defekte Straßenbeleuchtung<br />

gemeldet hat, denn der andere verlässt sich vielleicht<br />

auch auf Sie und dann hat niemand diesen Defekt<br />

gemeldet und alle ärgern sich über kaputte<br />

Straßenbeleuchtungskörper!<br />

Helfen Sie durch Ihre Aufmerksamkeit mit, dass<br />

die Straßenbeleuchtung nach einem Defekt schnell<br />

repariert wird. Dies liegt im Interesse aller Gemeindebürgerinnen<br />

und Gemeindebürger!<br />

Gemeindezeitung Nr. 2 / <strong>Februar</strong> 2012<br />

Aus dem Bauamt<br />

Seite 17<br />

Meldungspflicht von Neu-, Zuund<br />

Umbauten<br />

Die Baubehörde weist darauf hin, dass Neu-, Zu- und Umbauten<br />

am Bauamt der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Pottendorf</strong>, entsprechend<br />

der NÖ Bauordnung 1996, gemeldet werden müssen.<br />

Die Baubehörde muss vor Beginn der Bauarbeiten eine entsprechende<br />

Genehmigung dafür erteilen.<br />

Besonders häufig werden u.a. Dachgeschoßausbauten und<br />

diverse Zubauten ohne die dafür erforderliche Baubewilligung<br />

errichtet und ausgeführt.<br />

Werden Bauten ohne Bewilligung errichtet, begehen die jeweiligen<br />

Bauherren nicht nur eine Verwaltungsübertretung,<br />

sondern hinterziehen dabei auch Abgaben und Gebühren.<br />

Auskünfte über erforderliche Bewilligungen oder Unterlagen<br />

für geplante oder aber auch von bereits fertig gestellten Bauvorhaben,<br />

erteilen Ihnen die MitarbeiterInnen des Bauamtes.<br />

Ing. Josef Graf: Tel.Nr.: <strong>02</strong>623 / 722 78 -23<br />

Ing. Wolfgang Schweinzer: Tel.Nr.: <strong>02</strong>623 / 722 78 -22<br />

Brigitte Meyer: Tel.Nr.: <strong>02</strong>623 / 722 78 -21<br />

Grundstücksverkäufe -<br />

Meldung an die Buchhaltung<br />

Im Falle eines Besitzerwechsels Ihres Grundstückes bzw.<br />

Wohnhauses in der Großgemeinde <strong>Pottendorf</strong> ersuchen wir<br />

um Meldung (mit Kopie des Kaufvertrages) in der<br />

Buchhaltung des Gemeindeamtes.<br />

Die Quartalsvorschreibungen können so umgehend an die<br />

neuen Eigentümer gerichtet werden.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen der<br />

Buchhaltung (Tel.: <strong>02</strong>623 / 7 22 78 - DW 13 oder DW 31).<br />

Wasserversorgung<br />

auf den beiden Ortsfriedhöfen<br />

Jedes Jahr nach den Wintermonaten stellt sich die Frage,<br />

wann der richtige Zeitpunkt kommt, um das Wasser auf den<br />

Ortsfriedhöfen von <strong>Pottendorf</strong> und Wampersdorf aufzudrehen.<br />

So war es im <strong>Februar</strong> durch die enormen Minusgrade verständlicherweise<br />

noch nicht möglich, dass das Wasser aufgedreht<br />

werden konnte. Im März müssen nun die Temperaturen<br />

(auch in der Nacht) beobachtet werden, da das Wasser<br />

erst aufgedreht werden kann, wenn die Gefahr des<br />

Einfrierens und somit eine Beschädigung der Wasserleitung<br />

ausgeschlossen werden kann.<br />

Wir bitten deshalb alle Grabstellenpflegerinnen und<br />

Grabstellenpfleger um ihr Verständnis auch in ihrem eigenen<br />

Interesse. Denn eine kaputte Wasserleitung hilft niemandem!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!