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Marktgemeinde <strong>Pabneukirchen</strong> – Erlebnis am Dach des Strudengaus<br />

Wer wird gefördert?<br />

Jene, die das Angebot des<br />

beitragsfreien Kindergartens<br />

nicht in Anspruch<br />

nehmen. Beantragt werden<br />

kann die Förderung<br />

mit dem 3. Geburtstag<br />

(37. Lebensmonat) eines<br />

Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden<br />

Kindergartenjahres. Dieses beginnt mit dem auf den 5.<br />

Geburtstag folgenden Kindergarten-Arbeitsjahr.<br />

Wie wird gefördert?<br />

Der Oö. Kinderbetreuungsbonus beträgt jährlich pro<br />

Kind 700 Euro. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen.<br />

Die Eltern geben bei der Antragstellung das voraussichtliche<br />

Datum des erstmaligen Kindergartenbe-<br />

Wer wird gefördert?<br />

Den Mutter-Kind-Zuschuss erhält ein Elternteil (Adoptivelternteil,<br />

Pflegeelternteil), wenn sowohl dieser als<br />

auch das Kind zum Zeitpunkt des Antrages nachweisen,<br />

dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz<br />

in OÖ haben oder die Antragsteller im Rahmen<br />

der Arbeitnehmerfreizügigkeit einer Erwerbstätigkeit<br />

in OÖ nachgeht und das Kind überwiegend betreut<br />

und mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Antrag<br />

muss innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 2.<br />

(24.-36. Lebensmonat) bzw. 5. Lebensjahres (60.-<strong>72</strong>.<br />

Lebensmonat) des Kindes gestellt werden.<br />

Wie wird gefördert?<br />

Der Mutter-Kind-Zuschuss beträgt 370 Euro insgesamt,<br />

der in zwei Teilbeträgen zu je 185 Euro ausbezahlt wird.<br />

Der 1. Teil wird mit Vollendung des 2. Lebensjahres des<br />

Kindes, der 2. Teil mit dem Nachweis der letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung<br />

überwiesen (Mutter-Kind-<br />

Pass-Verordnung, derzeit Untersuchung des Kindes<br />

zwischen 60. und <strong>72</strong>. Lebensmonat). Die Auszahlung<br />

Oö. Kinderbetreuungsbonus<br />

Mutter-Kind-Zuschuss<br />

Jugendtaxi<br />

suches an. Bereits nach Antragstellung wird ein Teilbetrag<br />

überwiesen. Mit dem Nachweis des Beginns des<br />

Kindergartenbesuches wird der zweite Teilbetrag für<br />

die Monate der Nicht-Inanspruchnahme des beitragsfreien<br />

Kindergartens ausbezahlt.<br />

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?<br />

Die Nicht-Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />

oder einer Sonderform nach § 23 Oö. Kinderbetreuungsgesetz<br />

2007 (und für die Finanzierung<br />

einer Tagesmutter). Der Kinderbetreuungsbonus wird<br />

ohne Einkommensgrenzen ausbezahlt und ist auf EU-<br />

Inländer beschränkt.<br />

Infos und Formulare am Marktgemeindeamt und unter<br />

www.land-oberoesterreich.gv.at > Themen > Gesellschaft<br />

und Soziales > Förderungen > Oö. Kinderbetreuungsbonus<br />

erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf ein Girokonto,<br />

das im Ansuchen bekannt zu geben ist.<br />

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?<br />

� Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vollendung<br />

des 2. (24.-36. Lebensmonat) bzw. des 5.<br />

Lebensjahres (60.-<strong>72</strong>. Lebensmonat) des Kindes gestellt<br />

werden.<br />

� Das Originalantragsformular ist bei ihrem Arzt erhältlich<br />

und muss leserlich und vollständig ausgefüllt<br />

sein.<br />

� Die Wohnsitzgemeinde (außer Linz) muss auf dem<br />

Antragsformular den Hauptwohnsitz bestätigen.<br />

� Bestätigung des Arztes über die Untersuchungen<br />

der Mutter und des Kindes (inkl. vorgesehener Impfungen)<br />

laut Mutter-Kind-Pass bzw. öffentlichem<br />

Impfplan.<br />

Infos und Formulare am Marktgemeindeamt und unter<br />

www.land-oberoesterreich.gv.at > Themen > Gesellschaft<br />

und Soziales > Förderungen<br />

Die Jugendtaxi-Gutscheine für das 4. Quartal sind am Gemeindeamt abholbereit!<br />

Anspruchsberechtigte Jugendliche im Alter zwischen 15 u. 20 Jahren, die Ihren Ausweis<br />

noch nicht beantragt haben, können dies jederzeit während der Amtsstunden<br />

tun.(Amtsstunden: Mo, Di, Do von 07–12 Uhr u. 13:30–18 Uhr, Mi von 07–12:30 Uhr<br />

u. Fr von 07–13 Uhr)<br />

Folge 7-2011, 3. November 2011 Seite 4 www.pabneukirchen.at

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