(2,72 MB) - .PDF - Pabneukirchen
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Marktgemeinde <strong>Pabneukirchen</strong> – Erlebnis am Dach des Strudengaus<br />
Wer wird gefördert?<br />
Jene, die das Angebot des<br />
beitragsfreien Kindergartens<br />
nicht in Anspruch<br />
nehmen. Beantragt werden<br />
kann die Förderung<br />
mit dem 3. Geburtstag<br />
(37. Lebensmonat) eines<br />
Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden<br />
Kindergartenjahres. Dieses beginnt mit dem auf den 5.<br />
Geburtstag folgenden Kindergarten-Arbeitsjahr.<br />
Wie wird gefördert?<br />
Der Oö. Kinderbetreuungsbonus beträgt jährlich pro<br />
Kind 700 Euro. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen.<br />
Die Eltern geben bei der Antragstellung das voraussichtliche<br />
Datum des erstmaligen Kindergartenbe-<br />
Wer wird gefördert?<br />
Den Mutter-Kind-Zuschuss erhält ein Elternteil (Adoptivelternteil,<br />
Pflegeelternteil), wenn sowohl dieser als<br />
auch das Kind zum Zeitpunkt des Antrages nachweisen,<br />
dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz<br />
in OÖ haben oder die Antragsteller im Rahmen<br />
der Arbeitnehmerfreizügigkeit einer Erwerbstätigkeit<br />
in OÖ nachgeht und das Kind überwiegend betreut<br />
und mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Antrag<br />
muss innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 2.<br />
(24.-36. Lebensmonat) bzw. 5. Lebensjahres (60.-<strong>72</strong>.<br />
Lebensmonat) des Kindes gestellt werden.<br />
Wie wird gefördert?<br />
Der Mutter-Kind-Zuschuss beträgt 370 Euro insgesamt,<br />
der in zwei Teilbeträgen zu je 185 Euro ausbezahlt wird.<br />
Der 1. Teil wird mit Vollendung des 2. Lebensjahres des<br />
Kindes, der 2. Teil mit dem Nachweis der letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung<br />
überwiesen (Mutter-Kind-<br />
Pass-Verordnung, derzeit Untersuchung des Kindes<br />
zwischen 60. und <strong>72</strong>. Lebensmonat). Die Auszahlung<br />
Oö. Kinderbetreuungsbonus<br />
Mutter-Kind-Zuschuss<br />
Jugendtaxi<br />
suches an. Bereits nach Antragstellung wird ein Teilbetrag<br />
überwiesen. Mit dem Nachweis des Beginns des<br />
Kindergartenbesuches wird der zweite Teilbetrag für<br />
die Monate der Nicht-Inanspruchnahme des beitragsfreien<br />
Kindergartens ausbezahlt.<br />
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?<br />
Die Nicht-Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />
oder einer Sonderform nach § 23 Oö. Kinderbetreuungsgesetz<br />
2007 (und für die Finanzierung<br />
einer Tagesmutter). Der Kinderbetreuungsbonus wird<br />
ohne Einkommensgrenzen ausbezahlt und ist auf EU-<br />
Inländer beschränkt.<br />
Infos und Formulare am Marktgemeindeamt und unter<br />
www.land-oberoesterreich.gv.at > Themen > Gesellschaft<br />
und Soziales > Förderungen > Oö. Kinderbetreuungsbonus<br />
erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf ein Girokonto,<br />
das im Ansuchen bekannt zu geben ist.<br />
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?<br />
� Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vollendung<br />
des 2. (24.-36. Lebensmonat) bzw. des 5.<br />
Lebensjahres (60.-<strong>72</strong>. Lebensmonat) des Kindes gestellt<br />
werden.<br />
� Das Originalantragsformular ist bei ihrem Arzt erhältlich<br />
und muss leserlich und vollständig ausgefüllt<br />
sein.<br />
� Die Wohnsitzgemeinde (außer Linz) muss auf dem<br />
Antragsformular den Hauptwohnsitz bestätigen.<br />
� Bestätigung des Arztes über die Untersuchungen<br />
der Mutter und des Kindes (inkl. vorgesehener Impfungen)<br />
laut Mutter-Kind-Pass bzw. öffentlichem<br />
Impfplan.<br />
Infos und Formulare am Marktgemeindeamt und unter<br />
www.land-oberoesterreich.gv.at > Themen > Gesellschaft<br />
und Soziales > Förderungen<br />
Die Jugendtaxi-Gutscheine für das 4. Quartal sind am Gemeindeamt abholbereit!<br />
Anspruchsberechtigte Jugendliche im Alter zwischen 15 u. 20 Jahren, die Ihren Ausweis<br />
noch nicht beantragt haben, können dies jederzeit während der Amtsstunden<br />
tun.(Amtsstunden: Mo, Di, Do von 07–12 Uhr u. 13:30–18 Uhr, Mi von 07–12:30 Uhr<br />
u. Fr von 07–13 Uhr)<br />
Folge 7-2011, 3. November 2011 Seite 4 www.pabneukirchen.at