Ausgabe Juni - Brandiser Stadtbote
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6/2012 BRANDISER STADTBOTE Seite 5<br />
INFORMATIONEN<br />
Grundsteuer für Jahreszahler wird fällig<br />
Das Steueramt macht alle Jahressteuerzahler darauf aufmerksam,<br />
dass der nächste Termin zur Zahlung der Grundsteuer für das Jahr<br />
2012 am 01.07.2012 ist.<br />
Diese Fälligkeit tritt nach § 29 des Grundsteuergesetzes aufgrund<br />
der zuletzt im Jahr 2003 erstellten Bescheide in Verbindung mit<br />
der Öffentlichen Bekanntmachung über die Festsetzung der<br />
Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 als Vorauszahlung ein,<br />
sofern keine neuen Bescheide erteilt wurden.<br />
Um die korrekte Zuordnung der Einzahlungen zum jeweiligen<br />
Steuerpflichtigen zu ermöglichen, bitten wir um Angabe der seit<br />
2002 gültigen Buchungszeichen.<br />
Wir bitten darauf zu achten, dass die Überweisungsaufträge unter<br />
Berücksichtigung der jeweiligen Banklaufzeit, also ca. 2-4 Tage<br />
vor diesem Termin erteilt werden müssen, um Verzug und die damit<br />
verbundenen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.<br />
Bei Teilnahme am Abbuchungsverfahren erfolgt automatischer<br />
Steuereinzug.<br />
Einzugsermächtigungen können formlos erteilt werden.<br />
Jeder bisher vierteljährlich veranlagte Grundsteuerzahler kann<br />
einen Antrag auf Umstellung als Jahreszahler stellen. Dieser<br />
Antrag kann schriftlich und formlos bis zum 30.11. eines jeden<br />
Jahres eingereicht werden. Die Umstellung erfolgt ab dem<br />
Folgejahr und grundsätzlich mit einem neuen Grundsteuerbescheid.<br />
Stadt Brandis / Fachbereich Finanzen<br />
Pachten werden fällig<br />
Das Liegenschaftsamt macht alle Pächter darauf aufmerksam,<br />
dass der Termin zur Zahlung der Pachten für Garten- und Erholungsland,<br />
Garagenstandorte und Fisch- und Angelgewässer<br />
für das Jahr 2012 am 15. Juli ist.<br />
Wir bitten darauf zu achten, dass die Überweisungsaufträge unter<br />
Berücksichtigung der jeweiligen Banklaufzeit, also ca. 2-4 Tage<br />
vor diesem Termin erteilt werden müssen, um Verzug zu vermeiden.<br />
Bei Teilnahme am Abbuchungsverfahren erfolgt automatischer<br />
Bankeinzug. Einzugsermächtigungen können formlos erteilt werden.<br />
Stadt Brandis / Liegenschaftsmanagemen<br />
Mahnung durch ortsübliche Bekanntmachung<br />
Stadtkasse Brandis zuständiger Sachbearbeiter Dienstgebäude Markt 1-3<br />
Markt 1-3 Frau Seyfarth Sprechzeiten:<br />
04821 Brandis Telefon : 034292/65536 Dienstag 09:00 – 11:30<br />
Telefax : 034292/65528 13:00 – 18:00<br />
Donnerstag 13:00 – 16:00<br />
Freitag 09:00 – 11:30<br />
Empfänger:<br />
Im Gebiet der Stadt Brandis steuerpflichtige natürliche und<br />
juristische Personen<br />
Personenkonten /Buchungszeichen:<br />
5.0100.000001.0 bis 5.0100.299999.9<br />
5.0102.000001.0 bis 5.0102.299999.9<br />
5.0101.000001.0 bis 5.0101.299999.9<br />
Forderungsart Fälligkeit<br />
Grundsteuerrückstände alle bis 15.05.2012 fälligen Beträge<br />
Hundesteuerrückstände alle bis 15.05.2012 fälligen Beträge<br />
Gewerbesteuerrückstände alle bis 15.05.2012 fälligen Beträge<br />
verwirkte Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten<br />
Die Schuldner werden gebeten, den rückständigen Gesamtbetrag<br />
innerhalb einer Woche nach dieser öffentlichen Mahnung auf das<br />
im zuletzt ergangenen Steuerbescheid angegebene Konto mit<br />
Angabe des Buchungszeichens zu überweisen, da sonst zu unserem<br />
Bedauern der Rückstand im Wege der Verwaltungsvollstreckung<br />
auf ihre Kosten eingezogen werden müsste.<br />
Die in der Mahnung gesetzte Frist schiebt nicht die Fälligkeit der<br />
Forderung ( § 220 AO ) hinaus. Es können daher Säumniszuschläge<br />
nach § 240 AO bzw. nach § 19 SächsVwKG entstehen.<br />
Von säumniszuschlagpflichtigen Forderungen müssen Säumniszuschläge<br />
bis zur vollständigen Forderung der Hauptschuld erhoben<br />
werden. Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangener<br />
Monat der Säumnis 1 von Hundert der rückständigen, auf<br />
volle fünfzig Euro nach unten abgerundeten Hauptforderung.<br />
Wenn eine schriftliche Mahnung ergeht, gilt diese.<br />
Konto der Stadtkasse Brandis<br />
Deutsche Kreditbank AG<br />
Konto-Nr.: 0001306505<br />
BLZ: 12030000 Dietze<br />
Brandis, 04.06.2012 Bürgermeister<br />
Fundbüro<br />
Im April und Mai 2012 wurden folgende Fundgegenstände abgegeben:<br />
1 Sporttasche, verschiedene Schlüssel, 2 neuere Damenräder,<br />
1 Mountainbike, 1 Armbanduhr<br />
Im Schulcampus Brandis verloren gegangene und gefundene<br />
Gegenstände werden von den Hausmeistern vor Ort gesammelt<br />
und in regelmäßigen Abständen zur Aufbewahrung ins Fundbüro<br />
verbracht. Schiebold<br />
Lichtraumprofil und Pflanzenschnitt<br />
Im Sommer grünt und gedeiht es allerorten, Pflanzen wuchern,<br />
Bäume breiten sich aus. Die Kehrseite der Medaille ist, dass<br />
durch Anpflanzungen auch Gefahrensituationen hervorgerufen<br />
werden können.<br />
Die Verkehrssicherheit ist nur gewahrt, wenn alle Personen und<br />
Fahrzeuge die öffentlichen Straßenflächen ungehindert benutzen<br />
können. Dies schließt auch Geh- und Radwege mit ein. Durch<br />
hineinragende Pflanzen können direkt oder indirekt Gefährdungen<br />
für Verkehrsteilnehmer entstehen. Im Interesse der Verkehrssicherheit<br />
sind die Bepflanzungen auf das notwendige Maß<br />
zurückzuschneiden.<br />
Ganzjährig müssen folgende im Schaubild dargestellten lichten<br />
Räume frei bleiben