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Ausgabe Juni - Brandiser Stadtbote

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6/2012 BRANDISER STADTBOTE Seite 5<br />

INFORMATIONEN<br />

Grundsteuer für Jahreszahler wird fällig<br />

Das Steueramt macht alle Jahressteuerzahler darauf aufmerksam,<br />

dass der nächste Termin zur Zahlung der Grundsteuer für das Jahr<br />

2012 am 01.07.2012 ist.<br />

Diese Fälligkeit tritt nach § 29 des Grundsteuergesetzes aufgrund<br />

der zuletzt im Jahr 2003 erstellten Bescheide in Verbindung mit<br />

der Öffentlichen Bekanntmachung über die Festsetzung der<br />

Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 als Vorauszahlung ein,<br />

sofern keine neuen Bescheide erteilt wurden.<br />

Um die korrekte Zuordnung der Einzahlungen zum jeweiligen<br />

Steuerpflichtigen zu ermöglichen, bitten wir um Angabe der seit<br />

2002 gültigen Buchungszeichen.<br />

Wir bitten darauf zu achten, dass die Überweisungsaufträge unter<br />

Berücksichtigung der jeweiligen Banklaufzeit, also ca. 2-4 Tage<br />

vor diesem Termin erteilt werden müssen, um Verzug und die damit<br />

verbundenen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.<br />

Bei Teilnahme am Abbuchungsverfahren erfolgt automatischer<br />

Steuereinzug.<br />

Einzugsermächtigungen können formlos erteilt werden.<br />

Jeder bisher vierteljährlich veranlagte Grundsteuerzahler kann<br />

einen Antrag auf Umstellung als Jahreszahler stellen. Dieser<br />

Antrag kann schriftlich und formlos bis zum 30.11. eines jeden<br />

Jahres eingereicht werden. Die Umstellung erfolgt ab dem<br />

Folgejahr und grundsätzlich mit einem neuen Grundsteuerbescheid.<br />

Stadt Brandis / Fachbereich Finanzen<br />

Pachten werden fällig<br />

Das Liegenschaftsamt macht alle Pächter darauf aufmerksam,<br />

dass der Termin zur Zahlung der Pachten für Garten- und Erholungsland,<br />

Garagenstandorte und Fisch- und Angelgewässer<br />

für das Jahr 2012 am 15. Juli ist.<br />

Wir bitten darauf zu achten, dass die Überweisungsaufträge unter<br />

Berücksichtigung der jeweiligen Banklaufzeit, also ca. 2-4 Tage<br />

vor diesem Termin erteilt werden müssen, um Verzug zu vermeiden.<br />

Bei Teilnahme am Abbuchungsverfahren erfolgt automatischer<br />

Bankeinzug. Einzugsermächtigungen können formlos erteilt werden.<br />

Stadt Brandis / Liegenschaftsmanagemen<br />

Mahnung durch ortsübliche Bekanntmachung<br />

Stadtkasse Brandis zuständiger Sachbearbeiter Dienstgebäude Markt 1-3<br />

Markt 1-3 Frau Seyfarth Sprechzeiten:<br />

04821 Brandis Telefon : 034292/65536 Dienstag 09:00 – 11:30<br />

Telefax : 034292/65528 13:00 – 18:00<br />

Donnerstag 13:00 – 16:00<br />

Freitag 09:00 – 11:30<br />

Empfänger:<br />

Im Gebiet der Stadt Brandis steuerpflichtige natürliche und<br />

juristische Personen<br />

Personenkonten /Buchungszeichen:<br />

5.0100.000001.0 bis 5.0100.299999.9<br />

5.0102.000001.0 bis 5.0102.299999.9<br />

5.0101.000001.0 bis 5.0101.299999.9<br />

Forderungsart Fälligkeit<br />

Grundsteuerrückstände alle bis 15.05.2012 fälligen Beträge<br />

Hundesteuerrückstände alle bis 15.05.2012 fälligen Beträge<br />

Gewerbesteuerrückstände alle bis 15.05.2012 fälligen Beträge<br />

verwirkte Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten<br />

Die Schuldner werden gebeten, den rückständigen Gesamtbetrag<br />

innerhalb einer Woche nach dieser öffentlichen Mahnung auf das<br />

im zuletzt ergangenen Steuerbescheid angegebene Konto mit<br />

Angabe des Buchungszeichens zu überweisen, da sonst zu unserem<br />

Bedauern der Rückstand im Wege der Verwaltungsvollstreckung<br />

auf ihre Kosten eingezogen werden müsste.<br />

Die in der Mahnung gesetzte Frist schiebt nicht die Fälligkeit der<br />

Forderung ( § 220 AO ) hinaus. Es können daher Säumniszuschläge<br />

nach § 240 AO bzw. nach § 19 SächsVwKG entstehen.<br />

Von säumniszuschlagpflichtigen Forderungen müssen Säumniszuschläge<br />

bis zur vollständigen Forderung der Hauptschuld erhoben<br />

werden. Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangener<br />

Monat der Säumnis 1 von Hundert der rückständigen, auf<br />

volle fünfzig Euro nach unten abgerundeten Hauptforderung.<br />

Wenn eine schriftliche Mahnung ergeht, gilt diese.<br />

Konto der Stadtkasse Brandis<br />

Deutsche Kreditbank AG<br />

Konto-Nr.: 0001306505<br />

BLZ: 12030000 Dietze<br />

Brandis, 04.06.2012 Bürgermeister<br />

Fundbüro<br />

Im April und Mai 2012 wurden folgende Fundgegenstände abgegeben:<br />

1 Sporttasche, verschiedene Schlüssel, 2 neuere Damenräder,<br />

1 Mountainbike, 1 Armbanduhr<br />

Im Schulcampus Brandis verloren gegangene und gefundene<br />

Gegenstände werden von den Hausmeistern vor Ort gesammelt<br />

und in regelmäßigen Abständen zur Aufbewahrung ins Fundbüro<br />

verbracht. Schiebold<br />

Lichtraumprofil und Pflanzenschnitt<br />

Im Sommer grünt und gedeiht es allerorten, Pflanzen wuchern,<br />

Bäume breiten sich aus. Die Kehrseite der Medaille ist, dass<br />

durch Anpflanzungen auch Gefahrensituationen hervorgerufen<br />

werden können.<br />

Die Verkehrssicherheit ist nur gewahrt, wenn alle Personen und<br />

Fahrzeuge die öffentlichen Straßenflächen ungehindert benutzen<br />

können. Dies schließt auch Geh- und Radwege mit ein. Durch<br />

hineinragende Pflanzen können direkt oder indirekt Gefährdungen<br />

für Verkehrsteilnehmer entstehen. Im Interesse der Verkehrssicherheit<br />

sind die Bepflanzungen auf das notwendige Maß<br />

zurückzuschneiden.<br />

Ganzjährig müssen folgende im Schaubild dargestellten lichten<br />

Räume frei bleiben

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