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Protokoll vom 29.03.2012 (194 KB) - .PDF - in der Gemeinde ...

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8. Punkt: Weimaier-Gründe <strong>in</strong> Wanghausen; E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es Straßen-<br />

namens für die neu parzellierten Grundstücke Az. Bau 612/4<br />

Berichterstatter: Bgm. Johann Reschenhofer<br />

Sachverhalt:<br />

E<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> Flächen <strong>der</strong> ehem. Weimaier-Sölde <strong>in</strong> Wanghausen 14/5122 Hochburg-Ach,<br />

jetziger Eigentümer Anton Ste<strong>in</strong>er, 5122 Oberkriebach 1, ist im rechtskräftigen<br />

Flächenwidmungsplan <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach als Bauland/Dorfgebiet ausgewiesen.<br />

Konkret handelt es sich um die Parz. 257/2, KG Ach, im Ausmaß von ca. 5.000 m2, auf<br />

welcher sich auch die Gebäude <strong>der</strong> ehem. Landwirtschaft bef<strong>in</strong>den. Für e<strong>in</strong> weiteres Areal,<br />

Parz. 258, KG Ach, nordwestlich <strong>der</strong> bereits gewidmeten Fläche situiert, wurde die<br />

Umwidmung <strong>in</strong> Bauland/Dorfgebiet beantragt und bereits das Umwidmungsverfahren<br />

e<strong>in</strong>geleitet. In diesem gesamten Baugebiet könnten ca. 6 – 7 Baugrundstücke geschaffen<br />

werden. Für das erste Gebäude ist bereits e<strong>in</strong>e Baubewilligung erteilt worden. Da<br />

Wanghausen viele Hausnummern umfasst, die teilweise ungeordnet vergeben s<strong>in</strong>d, soll für<br />

dieses neue Baugebiet e<strong>in</strong> Straßenname e<strong>in</strong>geführt werden. Nachdem dieses Gelände aus<br />

<strong>der</strong> landwirtschaftlichen Liegenschaft Wanghausen 14/Ste<strong>in</strong>er Anton mit <strong>der</strong> Hofbezeichnung<br />

"Weimaier" stammt, wird <strong>vom</strong> Arbeitskreis "Adressbeschil<strong>der</strong>ung" <strong>der</strong> Straßenname<br />

"Weimaierstraße" vorgeschlagen.<br />

Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zur<br />

Debatte:<br />

GRM Josef Ka<strong>in</strong> berichtet, dass ihm von e<strong>in</strong>em Fachkundigen aus L<strong>in</strong>z geraten worden sei,<br />

für Straßenbezeichnungen ke<strong>in</strong>e Vulgo-Namen zu verwenden. Diese würden häufig zu<br />

Verwirrungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schreibweise führen. Der Name "Weimaierstraße" sollte daher noch<br />

überdacht werden. GRM Felix Spitzwieser und GVM Rupert Plasser können sich diesen<br />

Bedenken anschließen. GRM Josef Ka<strong>in</strong> schil<strong>der</strong>t im Weiteren, dass <strong>der</strong> Berater<br />

vorgeschlagen habe, die Straße nach e<strong>in</strong>er örtl. Gegebenheit wie z.B. e<strong>in</strong>em Bach zu<br />

benennen. Da dort <strong>der</strong> Mühlbach fließe, wäre das e<strong>in</strong>e gute Alternative, so GRM Josef Ka<strong>in</strong>.<br />

GVM Rupert Plasser gefällt diese Idee ebenfalls und schlägt die Bezeichnung "Am<br />

Mühlbach" vor. Auf die Anregung von GR-EM Hermann Maier e<strong>in</strong>fach nur "Bachstraße" zu<br />

verwenden, plädieren GRM Otto Wengler und GR-EM Daniela Reit<strong>in</strong>ger für den Namen "Am<br />

Mühlbach", da damit die örtliche Lage assoziiert werde und man außerdem "Bachstraße"<br />

zukünftig vielleicht an<strong>der</strong>orts verwenden könne.<br />

Antrag:<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen:<br />

"Für die Aufschließungsstraße Teilstück <strong>der</strong> Parz. 511, KG. Ach, <strong>der</strong> Grundstücke <strong>in</strong> den<br />

Weimaier-Gründen <strong>in</strong> Wanghausen wird <strong>der</strong> Straßenname „Am Mühlbach“ e<strong>in</strong>geführt. Der<br />

Verlauf dieser Verkehrsfläche ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> beiliegenden Lageskizze, die dem Sitzungsprotokoll als<br />

„Anhang 1“ angeschlossen wird und e<strong>in</strong>en wesentlichen Bestandteil desselben bildet, gelb<br />

e<strong>in</strong>gefärbt.“<br />

Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.<br />

Abstimmungsergebnis/Beschluss:<br />

Der Antrag des Bürgermeisters wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte<br />

durch Erheben <strong>der</strong> Hand.

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