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Protokoll vom 29.03.2012 (194 KB) - .PDF - in der Gemeinde ...

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- 11 -<br />

Wanghausen an die zentrale Wasserversorgungsanlage <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach<br />

beauftragt."<br />

Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.<br />

Abstimmungsergebnis/Beschluss:<br />

Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmung<br />

erfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.<br />

11. Punkt: Ortswasserversorgungsanlage Hochburg-Ach/Bauabschnitt 05<br />

(Weimaier-Gründe und Wasner-Gründe);<br />

a) Grundsatzbeschluss und F<strong>in</strong>anzierungsplan Az. Bau 810/2<br />

Berichterstatter: Bgm. Johann Reschenhofer<br />

Sachverhalt:<br />

Bei <strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> Ortswasserversorgungsanlage Hochburg-Ach <strong>in</strong> Wanghausen,<br />

Bauabschnitt 05, handelt es sich um die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des Areals „Wasnergründe“ sowie um<br />

die sog. „Weimaiergründe“ aus <strong>der</strong> Liegenschaft Wanghausen 14. Die Wasnergründe<br />

werden <strong>der</strong>zeit mit eigenen Brunnen bzw. Geme<strong>in</strong>schaftsanlagen mit Nutz- und Tr<strong>in</strong>kwasser<br />

versorgt. Die Liegenschaften Wanghausen 250/Weiss und Wanghausen 251/Rome<strong>der</strong><br />

haben e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>schaftswasserversorgungsanlage. Aufgrund von Problemen bei <strong>der</strong><br />

Bewilligung ihrer WVA haben die Grundbesitzer bei <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de angefragt, ob die<br />

Möglichkeit besteht, von <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>deeigenen OWVA mit Tr<strong>in</strong>k- und Nutzwasser versorgt zu<br />

werden. Die Leitungsführung soll beg<strong>in</strong>nend von <strong>der</strong> Weilhart-Landesstraße bei <strong>der</strong><br />

Liegenschaft Schmidegger/Wanghausen 49 entlang <strong>der</strong> Alten Weilhart-Landesstraße III bis<br />

zu den vorerwähnten Liegenschaften bzw. Bauparzellen erfolgen.<br />

Die Liegenschaft Wanghausen 14/Weimaier ist westlich <strong>der</strong> landw. Liegenschaft<br />

Wanghausen 15/Wasner situiert. Der jetzige Besitzer Anton Ste<strong>in</strong>er, wh. <strong>in</strong> Oberkriebach 1,<br />

5122 Hochburg-Ach, hat nunmehr das im Flächenwidmungsplan <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-<br />

Ach ausgewiesene Bauland (Dorfgebiet), Ausmaß ca. 5.500 m2, parzellieren lassen und<br />

zum Verkauf angeboten. Weiters hat Herr Ste<strong>in</strong>er um die E<strong>in</strong>tragung e<strong>in</strong>er weiteren<br />

Baulandfläche im FWP angesucht. Für das bereits bestehende Bauland bzw. für die<br />

zukünftige Baulandfläche soll ebenfalls geme<strong>in</strong>deeigenes Wasser zur Verfügung gestellt<br />

werden. Die Leitung soll südlich des LZW Wanghausen, beg<strong>in</strong>nend bei <strong>der</strong> Abzweigung des<br />

LZW Prillerau, teils auf privaten Grund, errichtet werden. Die Kosten für die Erweiterungen<br />

<strong>der</strong> OWVA werden sich auf zusammen ca. € 90.000,-- belaufen. Die im FZP vorgesehenen<br />

Bundesmittel <strong>in</strong> Höhe von € 14.582,-- wurden mit Schreiben des Amtes <strong>der</strong> Oö.<br />

Landesregierung <strong>vom</strong> 06.03.2012 bekannt gegeben. E<strong>in</strong>e tatsächliche Gewährung <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung setzt jedoch e<strong>in</strong>e positive Begutachtung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kommissionssitzung <strong>der</strong><br />

Wasserwirtschaft des Amtes <strong>der</strong> Oö. Landesregierung voraus.<br />

Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zur<br />

Debatte:<br />

GRM Josef Ka<strong>in</strong> erkundigt sich, <strong>in</strong>wieweit <strong>der</strong> Beitrag für <strong>in</strong>frastrukturelle Maßnahmen <strong>in</strong><br />

Höhe von € 50.000,00, <strong>der</strong> <strong>vom</strong> Eigentümer Anton Ste<strong>in</strong>er/Oberkriebach 1 erbracht werden<br />

müsse, <strong>in</strong> die F<strong>in</strong>anzierung mite<strong>in</strong>fließe. Der Bgm. <strong>in</strong>formiert, dass <strong>der</strong> auf die<br />

Wasserversorgung entfallende Anteil des Beitrages für <strong>in</strong>frastrukturelle Maßnahmen <strong>in</strong> die<br />

F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> OWVA Erweiterung e<strong>in</strong>gerechnet werde und dadurch weniger Rücklagen<br />

entnommen werden müssen. GRM Josef Ka<strong>in</strong> regt an, abzuchecken, ob im Zuge dieser

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