V erhandlungsschrift - Helpfau-Uttendorf - Land Oberösterreich
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- 1 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong><br />
am Montag, den 29. März 2010<br />
Tagungsort: Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes<br />
Anwesende:<br />
Bgm. Josef Leimer als Vorsitzender 12. GR. Hermann Gerner<br />
1. Vzbgm. Johann Briewasser 13. GR. Christa Wagner<br />
2. GV. Johann Huber 14. GR. Alois Pieringer<br />
3. GV. Stefan Riefellner 15. GR. Johann Paul Kücher<br />
4. GV. Ferdinand Gerner 16. GR. Friedrich Bubestinger<br />
5. GV. Johann Bacher 17. GR. Josef Heimel<br />
6. GV. Christian Cernohorsky 18. GR. Robert Arndt<br />
7. GR. Anita Wurmshuber 19. GR. Anneliese Bachleitner<br />
8. GR. Johann Perschl 20. GR. Franz Huber<br />
9. GR. Johannes Manglberger 21. GR. Gustav Hütter<br />
10. GR. Adelheid Ehrenschwendtner 22. GR Franz Wittmann<br />
11. GR. Gerhard Kohlmann<br />
Schriftführer: Karl Plessl<br />
Ersatzmitglieder:<br />
Christian Prenninger für Johann Riefellner<br />
Josef Maislinger für Helmut Murauer<br />
Es fehlen:<br />
Johann Riefellner entschuldigt<br />
Helmut Murauer entschuldigt<br />
Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass:<br />
a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />
b) die V<strong>erhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung vom 11. Dezember 2009 während der Amtsstunden bis<br />
zur heutigen Sitzung zur Einsicht im Gemeindeamt aufgelegen ist, während der heutigen Sitzung zur<br />
Einsicht noch aufliegt und dagegen bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können;<br />
c) die Verständigung zur heutigen Sitzung gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder<br />
zeitgerecht unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />
d) die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich kundgemacht wurde;<br />
e) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />
Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder (Ersatzmitglieder) verzichten einvernehmlich auf die Verlesung<br />
der V<strong>erhandlungsschrift</strong>, nachdem die im Gemeinderat vertretenen Parteien eine Abschrift hievon erhalten<br />
haben.
- 2 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Prüfungsbericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 11.03.2010.<br />
2. Einspruch von Frau Elfriede Kern, Schlossberg 9, gegen den ha. Bescheid vom 19.11.2009,<br />
Zl. 851, betreffend die Herstellung des Kanalanschlusses.<br />
3. Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes.<br />
4. Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach und der<br />
Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong>.<br />
5. Ansuchen des Eltern-Kind-Zentrum um einen monatlichen finanziellen Zuschuss im Finanzjahr<br />
2010.<br />
6. Ansuchen des Tennisclub <strong>Uttendorf</strong> um Unterstützung der Jugendarbeit.<br />
7. Ansuchen des Sportverein <strong>Uttendorf</strong>/Raiffeisen um eine Förderung zur Rasensanierung mit<br />
Bewässerungsanlage.<br />
8. Ansuchen des Sportverein <strong>Uttendorf</strong>/Raiffeisen um eine Förderung zur Neuerrichtung der<br />
Schießanlage.<br />
9. Christa Gehringer, Kager 2; Ansuchen um Auflassung der öffentlichen Wegparzelle<br />
Nr. 1670/1 KG Kager, Abschluss des Verfahrens.<br />
10. Engelbert und Maria Glechner, Dir. Mayrstraße 7; Ansuchen um Auflassung der öffentlichen<br />
Wegparzelle Nr. 1681 KG Kager und Übernahme der Grundstücke Nr. 109 und 110 in das öffentliche<br />
Gut; Abschluss des Verfahrens.<br />
11. Neuerlassung der Verordnung für die Festsetzung des Einheitssatzes zu den Kosten der Herstellung<br />
öffentlicher Verkehrsflächen der Gemeinde.<br />
12. Erlassung der Feuerwehr-Tarifordnung 2010.<br />
13. Reduzierung von freiwilligen Subventionen.<br />
14. Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2009.<br />
15. Beschlussfassung der Darlehensurkunde zur Gewährung eines Darlehens für die Einrichtung<br />
der Arztpraxis (Physiotherapeutin).<br />
16. Errichtung eines Musikprobenlokals; Vergabe der Malerarbeiten.<br />
17. Aufnahme eines Kassenkredites.<br />
18. Abschluss eines Baurechtsvertrages mit der Firma RT-CAD Tiefenböck GmbH.<br />
19. Abschluss einer Vereinbarung mit der Verbund-Austria Power Grid AG, Wien, bezüglich der<br />
Leistung einer Ausgleichszahlung.<br />
20. Resolution für einen <strong>Oberösterreich</strong>-Konvent.<br />
21. Beschluss des Vermessungsplanes des Ingenieurkonsulenten für Vermessungstechnik Dipl.<br />
Ing. Josef Wagneder, Ried i. I., GZ 5418/09 vom 07.09.2009.<br />
22. Ehrung ausgeschiedener Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitglieder und eines weiteren<br />
verdienten Gemeindebürgers.<br />
23. Allfälliges.
Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse<br />
- 3 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
Einleitend erklärt der Vorsitzende, dass er zwei Dringlichkeitsanträge zur Aufnahme von zwei Tagesordnungspunkten<br />
in die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung eingebracht hat und<br />
zwar:<br />
a) Beschluss des Vermessungsplanes des Ingenieurkonsulenten für Vermessungstechnik Dipl.<br />
Ing. Josef Wagneder, Ried i. I., GZ 5418/09 vom 07.09.2009.<br />
Begründung:<br />
Die Dringlichkeit wird damit begründet, das für die Durchführung nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz<br />
für die Änderung des öffentlichen Gutes eine Gemeinderatsbeschluss vorgelegt werden<br />
muss.<br />
Da zum Dringlichkeitsantrag keine Wortmeldung vorliegt, kann die Abstimmung vorgenommen werden.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig, die Beschlussfassung des Vermessungsplanes des<br />
Ingenieurkonsulenten für Vermessungstechnik Dipl. Ing. Josef Wagneder, Ried i. I.,<br />
GZ 5418/09 vom 07.09.2009 als Punkt 21. in die heutige Tagesordnung aufzunehmen<br />
und zu behandeln.<br />
b) Ehrung ausgeschiedener Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitglieder und eines verdienten<br />
Gemeindebürgers.<br />
Begründung:<br />
Die Dringlichkeit wird damit begründet, dass die geplanten Ehrungen vorerst vertraulich behandelt<br />
werden sollen. Deshalb sollte dieser Tagesordnungspunkt nicht auf der Ausschreibung der Gemeinderatssitzung<br />
aufscheinen.<br />
Zum gegenständlichen Dringlichkeitsantrag liegt keine Wortmeldung vor.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig, die Ehrung ausgeschiedener Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitglieder<br />
und eines verdienten Gemeindebürgers als Punkt 22. in die heutige<br />
Tagesordnung aufzunehmen und zu behandeln.<br />
1. Prüfungsbericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 11.03.2010<br />
Nachdem der Obmann des Prüfungsausschusses nicht anwesend ist, wird der Prüfungsbericht vom<br />
11.03.2010 vom Vorsitzenden vorgetragen.<br />
Im Zuge der letzten Prüfung wurde neben der Kasse auch der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr<br />
2009 samt Vermögen und Schuldenrechnung sowie der Rechnungsabschluss und der Voranschlag<br />
der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> & Co KG<br />
und die Jahresauswertung des Steuern- und Abgabenabschlusses.<br />
Da keine Wortmeldung vorliegt, wird der Prüfungsbericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom<br />
11.03.2010 durch ein Zeichen mit der Hand einstimmig und zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
2. Einspruch von Frau Elfriede Kern, Schlossberg 9, gegen den ha. Bescheid vom<br />
19.11.2009, Zl. 851, betreffend die Herstellung des Kanalanschlusses
- 4 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
Nachdem der Bürgermeister den Bescheid in I. Instanz erlassen hat, stellt er seine Befangenheit<br />
fest und übergibt den Vorsitz an den Vizebürgermeister.<br />
Der Vizebürgermeister berichtet dazu folgendes:<br />
Frau Elfriede Kern wurde für die Liegenschaft Schlossberg 4 eine Kanalanschlussgebühr und die<br />
Herstellung des Kanalanschlusses vorgeschrieben.<br />
Gegen die Vorschreibung der Kanalanschlussgebühr hat Frau Kern Einspruch erhoben und um eine<br />
Ausnahmegenehmigung mit der Begründung angesucht, dass sie die anfallenden Abwässer auf<br />
dem eigenen Grund ausbringt, Beiträge zur SVA der Bauern zahlt, und die minimalen Entsorgungskosten<br />
in keinem Verhältnis zu den Anschlusskosten für ihren Zweitwohnsitz stehen.<br />
Es wurde daraufhin beim Amt der <strong>Land</strong>esregierung, Abteilung <strong>Land</strong>- u. Forstwirtschaft eine Beurteilung<br />
der Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Kanalanschlusspflicht angefordert.<br />
Mit Schreiben Agrar-165336/1-2008-Jah/Hö vom 13. November 2008 wurde festgestellt, dass die<br />
Grundvoraussetzung für eine mögliche Ausnahme von der Anschlusspflicht, nämlich das Vorliegen<br />
eines aktiven <strong>Land</strong>- und Forstwirtschaftsbetriebes, nicht gegeben ist.<br />
Dies wurde Frau Kern wiederum zur Kenntnis gebracht mit der Gelegenheit zur Äußerung dazu. Es<br />
wurde an den ursprünglichen Argumenten festgehalten und angeführt, dass der Bewirtschafter<br />
Windsberger Albert die Abwässer auf den eigenen Flächen ausbringt.<br />
Daraufhin wurde die Herstellung des Kanalanschlusses mit Bescheid Zl. 851 vom 19.11.2009 vorgeschrieben.<br />
Gegen diesen Bescheid hat Frau Kern durch ihren Rechtsanwalt eine Berufung eingebracht, der<br />
heute stattgegeben werden soll, da über das Ansuchen um Ausnahme von der Anschlusspflicht<br />
noch nicht entschieden wurde. Es wird daher ein neuerlicher Bescheid zu erstellen sein, in dem das<br />
Gutachten des Amtes der Oö. <strong>Land</strong>esregierung berücksichtigt wird, dass es sich um keinen aktiven<br />
<strong>Land</strong>- u. Forstwirtschaftsbetrieb handelt.<br />
Ein wesentliches Kriterium für das Vorliegen eines <strong>Land</strong>- u. Forstwirtschaftsbetriebes ist die nachhaltige<br />
Erzielung maßgeblicher Einnahmen, und dies liegt nicht vor.<br />
In der nachfolgen kurzen Debatte wird einhellig zum Ausdruck gebracht, dass der vorliegenden Berufung<br />
stattgegeben werden soll.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig, der Berufung von Frau Elfriede Kern, Samstraße 17<br />
a, 5023 Salzburg, gegen den ha. Bescheid vom 19.11.2009, Zl. 851, betreffend die<br />
Herstellung des Kanalanschlusses für die Liegenschaft Schlossberg 9, stattzugeben.<br />
Der Berufungsbescheid, welcher als Beilage 1 gekennzeichnet ist, bildet einen<br />
wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
Vizebürgermeister Briewasser übergibt den Vorsitz wieder an den Bürgermeister.<br />
3. Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass nachfolgende Anträge um Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
eingereicht wurden:<br />
a) Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong>; Umwidmung der Grundstücke Nr. 280 und 318/1 KG<br />
<strong>Helpfau</strong> von Grünland in Wohngebiet.<br />
Die Grundstücke in der Ortschaft <strong>Helpfau</strong> sind im örtlichen Entwicklungskonzept als Bauerweiterungsflächen<br />
enthalten und sollen nun als Wohngebiet umgewidmet werden.<br />
Der Bau- und Planungsausschuss hat die Einleitung des Umwidmungsverfahrens befürwortet.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig, das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
zur Umwidmung der Grundstücke Nr. 280 und 318/1 KG <strong>Helpfau</strong>,<br />
von Grünland in Wohngebiet, einzuleiten.
- 5 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
b) Omerovic Zedin, Lohnau 56;Umwidmung des Grundstückes Nr. 1201/1 KG <strong>Helpfau</strong> von Grünland<br />
in gemischtes Baugebiet. Auf dem Grundstück befindet sich das Gebäude der ehemaligen<br />
Weißgerberei Kaldy. In diesem Gebäude soll ein Handel und eine Servicestelle für Kraftfahrzeuge<br />
betrieben werden.<br />
Der Bau- und Planungsausschuss hat diesen Umwidmungsantrag mit der Begründung abgelehnt,<br />
dass durch die beabsichtigte Nutzung eine Lärmbelästigung für die angrenzenden Wohnhäuser zu<br />
erwarten ist und derartige Betriebe im Betriebsbaugebiet errichtet werden sollen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig, kein Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
zur Umwidmung des Grundstücke Nr. 1201/1 KG <strong>Helpfau</strong>, von Grünland<br />
in gemischtes Baugebiet, einzuleiten.<br />
c) Hiebl Georg und Rosa, Albrechtsberg 14, 5274 Burgkirchen; teilweise Umwidmung des Grundstückes<br />
Nr. 181 KG Kager von Grünland in Dorfgebiet, als Abrundung der bestehenden Widmung.<br />
Der Bau- und Planungsausschuss hat die Einleitung des Umwidmungsverfahrens befürwortet.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig, das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
zur teilweisen Umwidmung des Grundstücke Nr. 181 KG Kager, von<br />
Grünland in Dorfgebiet als Abrundung der bestehenden Widmung, einzuleiten.<br />
4. Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach<br />
und der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong><br />
Der Bürgermeister berichtet, dass im Jahr 2002 eine Neunummerierung der Hausnummern in der<br />
Ortschaft Lohnau erfolgte. Im Zuge dieser Änderung wurde mit der Gemeinde Pischelsdorf vereinbart,<br />
dass das Wohnhaus von Frau Theresia Dimmler mit der Anschrift Lohnau 63, die neue Bezeichnung<br />
Siegerting 63 erhält, weil sich dieses Wohnhaus am nördlichen Rand dieser Ortschaft<br />
befindet. Die Hausbesitzerin war mit dieser Änderung einverstanden.<br />
In weiterer Folge wurde eine Bereinigung der Gemeindegrenze besprochen.<br />
Entsprechend dem vorliegenden Vermessungsplan des Vermessungsamtes Braunau am Inn vom<br />
15.12.2009 sollen die Grundstücke Nr. 1326/2, 1327/3, 1327/4, 1327/5, 1327/6, 1327/7, 1327/8,<br />
1327/9 und 1768/3 der KG Kager, von der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong>, im Gesamtausmaß<br />
von 2.062 m², in die Katastralgemeinde Erlach, der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach, eingemeindet<br />
werden.<br />
Für diese Änderung der Gemeindegrenze ist gemäß § 7 Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF. ein<br />
Gemeinderatsbeschluss mit Zweidrittelmehrheit erforderlich.<br />
Der Gemeindevorstand hat die vorgeschlagene Änderung der Gemeindegrenze für sinnvoll erachtet<br />
und daher zur Beschlussfassung beantragt.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig, die Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde<br />
<strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> und der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach wie folgt zu ändern:<br />
die Grundstücke Nr. 1326/2, 1327/3, 1327/4, 1327/5, 1327/6, 1327/7, 1327/8, 1327/9
- 6 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
und 1768/3 der KG Kager, Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong>, im Gesamtausmaß<br />
von 2.062 m², werden der Katastralgemeinde Erlach der Gemeinde Pischelsdorf am<br />
Engelbach eingemeindet.<br />
5. Ansuchen des Eltern-Kind-Zentrum um einen monatlichen finanziellen Zuschuss im<br />
Finanzjahr 2010<br />
Der Bürgermeister verliest einleitend das Ansuchen des Eltern-Kind-Zentrum <strong>Uttendorf</strong><br />
Er erwähnt noch, dass bisher ein monatlicher Beitrag von € 350,-- gewährt wurde.<br />
Der Sozialhilfeverband Braunau am Inn hat die Zuschüsse an die Eltern-Kind-Zentren um 50 % reduziert.<br />
Das Eltern-Kind-Zentrum <strong>Uttendorf</strong> erhält daher nur mehr € 5.000,-- jährlich.<br />
Der Gemeindevorstand hat die Weitergewährung des Zuschusses an das Eltern-Kind-Zentrum mit<br />
einem monatlichen Betrag in Höhe von € 350,-- zur Beschlussfassung beantragt.<br />
Die Förderung soll wieder auf ein Jahr befristet werden.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig, dem Eltern-Kind-Zentrum <strong>Uttendorf</strong> im Finanzjahr<br />
2010 eine monatliche Unterstützung in Höhe von € 350,-- (jährlich € 4.200,--) zu<br />
gewähren.<br />
6. Ansuchen des Tennisclub <strong>Uttendorf</strong> um Unterstützung der Jugendarbeit<br />
Das gegenständliche Ansuchen wird vom Vorsitzenden vorgetragen.<br />
Der Tennisclub <strong>Uttendorf</strong> benützt seit November 2009 die Mehrzweckhalle für Tenniskurse mit Jugendlichen.<br />
Die Nutzung erfolgt von November bis März jeweils 1,50 Stunden wöchentlich. Daraus<br />
errechnet sich eine Nutzungsdauer von 28,50 Stunden. Derzeit werden € 18,23 pro Stunde verrechnet,<br />
sodass der Verein eine Benützungsgebühr von € 519,55 zu leisten hat.<br />
Der Gemeindevorstand hat eine jährliche Unterstützung in Höhe von € 450,-- zur Beschlussfassung<br />
beantragt.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig, die Jugendarbeit des Tennisclub <strong>Uttendorf</strong> mit einem<br />
jährlichen Beitrag in Höhe von € 450,-- zu unterstützen.<br />
7. Ansuchen des Sportverein <strong>Uttendorf</strong>/Raiffeisen um eine Förderung zur Rasensanierung<br />
mit Bewässerungsanlage<br />
Der Bürgermeister bringt das Ansuchen des Sportverein <strong>Uttendorf</strong>/Raiffeisen zur Kenntnis.<br />
Die Kosten für die Rasensanierung mit Bewässerungsanlage werden € 27.100,-- betragen.<br />
Es wird folgende Finanzierung vorgeschlagen:<br />
ASKÖ und Eigenmittel € 6.300,--<br />
Gemeinde € 4.700,--<br />
<strong>Land</strong> LR Sigl € 6.000,--<br />
<strong>Land</strong> BZ € 6.000,--<br />
OÖ Fußballverband € 4.100,--<br />
Gesamtsumme € 27.100,--<br />
Der Gemeindevorstand hat diesen Finanzierungsplan zur Beschlussfassung beantragt.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig nachfolgenden Finanzierungsplan für die Rasensanierung<br />
mit Bewässerungsanlage am Hauptspielfeld der Sportanlage des<br />
SV <strong>Uttendorf</strong>/Raiffeisen:<br />
ASKÖ und Eigenmittel € 6.300,--
Gemeinde € 4.700,--<br />
<strong>Land</strong> LR Sigl € 6.000,--<br />
<strong>Land</strong> BZ € 6.000,--<br />
OÖ Fußballverband € 4.100,--<br />
Gesamtsumme € 27.100,--<br />
- 7 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
8. Ansuchen des Sportverein <strong>Uttendorf</strong>/Raiffeisen um eine Förderung zur Neuerrichtung<br />
der Schießanlage<br />
Einleitend wird das Ansuchen vom Bürgermeister vorgetragen. Nach den vorliegenden Kostenvoranschlägen<br />
betragen die Kosten für die neue Schießanlage rund € 39.100,--.<br />
Für die Finanzierung wird nachfolgender Finanzierungsplan vorgeschlagen:<br />
ASKÖ und Eigenmittel € 9.775,--<br />
Gemeinde € 9.775,--<br />
<strong>Land</strong> LR Sigl € 9.775,--<br />
<strong>Land</strong> BZ € 9.775,--<br />
Gesamtsumme € 39.100,--<br />
Der Gemeindevorstand hat die Beschlussfassung dieses Finanzierungsplanes befürwortet.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig nachfolgenden Finanzierungsplan für die Neuerrichtung<br />
der Schießanlage in der Schießhalle des Sportverein SV <strong>Uttendorf</strong>/Raiffeisen:<br />
ASKÖ und Eigenmittel € 9.775,--<br />
Gemeinde € 9.775,--<br />
<strong>Land</strong> LR Sigl € 9.775,--<br />
<strong>Land</strong> BZ € 9.775,--<br />
Gesamtsumme € 39.100,--<br />
9. Christa Gehringer, Kager 2; Ansuchen um Auflassung der öffentlichen Wegparzelle<br />
Nr. 1670/1 KG Kager, Abschluss des Verfahrens<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass mit Beschluss des Gemeinderates vom 22.06.2009 die Einleitung<br />
des Verfahrens zur teilweisen Auflassung der öffentlichen Wegparzelle 1670/1 KG Kager beschlossen<br />
wurde.<br />
Gegen die geplante Auflassung haben Franz Hoppenberger und der Reitverein Al-Husaan Einsprüche<br />
eingebracht. Diese Einsprüche werden zur Kenntnis gebracht.<br />
Auf Grund dieser Einsprüche hat der Gemeindevorstand vorgeschlagen, dem Ansuchen auf teilweise<br />
Auflassung der öffentlichen Wegparzelle 1670/1 KG Kager nicht zuzustimmen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig, dem Antrag von Christa Gehringer, Kager 2, um teilweise<br />
Auflassung der öffentlichen Wegparzelle 1670/1 KG Kager, auf Grund der<br />
vorliegenden Einsprüche nicht zuzustimmen.<br />
10. Engelbert und Maria Glechner, Dir. Mayrstraße 7; Ansuchen um Auflassung der öffentlichen<br />
Wegparzelle Nr. 1681 KG Kager und Übernahme der Grundstücke Nr. 109<br />
und 110 in das öffentliche Gut; Abschluss des Verfahrens
- 8 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
Dazu erklärt der Bürgermeister, dass mit Beschluss des Gemeinderates vom 22.06.2009 die Einleitung<br />
des Verfahrens zur Auflassung der öffentlichen Wegparzelle 1681 KG Kager und Übernahme<br />
der Grundstücke 109 und 110 KG Kager in das öffentliche Gut der Gemeinde beschlossen wurde.<br />
Im Zuge des Verfahrens wurden keine Einsprüche eingebracht.<br />
Inzwischen hat der Ingenieurkonsulent für das Vermessungswesen Dipl. Ing. Martin Brunner, Braunau<br />
am Inn, die Vermessung vorgenommen.<br />
Entsprechend dem Vermessungsplan sollen die für den Gemeingebrauch entbehrlich gewordenen<br />
Teilstücke 1 und 2 aus dem Grundstück 1681/2 KG Kager als öffentliche Verkehrsfläche der<br />
Tauflinger Gemeindestraße aufgelassen werden. Das Grundstück 110 KG Kager wird als Verkehrsfläche<br />
in das öffentliche Gut der Gemeinde übernommen.<br />
Für diese Änderung ist die Beschlussfassung der vorliegenden Verordnung notwendig. Die Verordnung<br />
wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht.<br />
Der Gemeindevorstand hat die Beschlussfassung der Verordnung zur Auflassung von Teilen der<br />
Tauflingerstraße und Übernahme eines Grundstückes in das öffentliche Gut der Gemeinde befürwortet.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig nachfolgende Verordnung:<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> vom 29. März 2010 betreffend die teilweise<br />
Auflassung eines Ortschaftsweges und Übernahme von Verkehrsflächen ins öffentliche Gut.<br />
Aufgrund der Bestimmung des § 11 Abs. 3 des OÖ. <strong>Land</strong>esstraßenverwaltungsgesetzes 1991<br />
i.d.g.F., in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z 4 und 43 Abs. 1 der OÖ. Gemeindeordnung 1990<br />
wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Die wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich gewordenen Teilstücke<br />
1 und 2 aus dem Grundstück 1681/2 KG Kager Tauflinger Gemeindestraße werden als öffentliche<br />
Verkehrsfläche aufgelassen. Das Grundstück 110 KG Kager wird als Verkehrsfläche in<br />
das öffentliche Gut übernommen.<br />
Die aufzulassenden Straßenteile und das neu zu übernehmende Straßenstück ergeben sich aus<br />
dem Vermessungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl. Ing. Martin Brunner,<br />
Braunau am Inn, GZ 13566 vom 18.03.2010, in welchem die aufzulassenden Grundstücksteile in<br />
gelber Farbe dargestellt sind und das ins öffentliche Gut zu übernehmende Grundstück in roter<br />
Farbe dargestellt ist.<br />
Dieser Plan liegt gemäß § 94 Abs. 4 OÖ. Gemeindeordnung 1990 innerhalb der Kundmachungsfrist<br />
dieser Verordnung im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.<br />
§ 2<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 durch 2 Wochen<br />
kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />
11. Aufhebung der Verordnung für die Festsetzung des Einheitssatzes zu den Kosten<br />
der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen der Gemeinde<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Einheitssatz in unserer Gemeinde bisher € 36,34 betragen hat<br />
und vom <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> mit € 50,87 vorgeschlagen wurde.
- 9 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
Nachdem die Straßenbaukosten in den letzten 10 Jahren stark angestiegen sind, soll der Einheitssatz<br />
an jenen des <strong>Land</strong>es angeglichen werden.<br />
Dazu ist es notwendig, die Verordnung des Gemeinderates vom 18.03.2002 aufzuheben.<br />
Der Gemeindevorstand hat dieser Erhöhung einhellig zugestimmt und die erforderliche Verordnung<br />
zur Beschlussfassung beantragt.<br />
Die Verordnung wird anschließend zur Kenntnis gebracht.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig nachfolgende Verordnung betreffend die Aufhebung<br />
der Verordnung für die Festsetzung des Einheitssatzes zu den Kosten der Herstellung<br />
öffentlicher Verkehrsflächen der Gemeinde:<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> vom 29. März 2010, mit der die Verordnung<br />
des Gemeinderates vom 18. März 2002 betreffend die Ermäßigung des Beitrages zu den Kosten<br />
der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen aufgehoben wird.<br />
Aufgrund des § 20 (5) O.ö. Bauordnung 1994, LGBl 66/1994 idgF, wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Die vom Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> gemäß § 20 Abs. 5 O.ö. Bauordnung<br />
1994, LGBl. Nr.66/1994 idgF beschlossene Verordnung betreffend die Ermäßigung des Beitrages<br />
zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen wird aufgehoben.<br />
Diese Verordnung tritt mit 01. Mai 2010 in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 18. März 2002 außer Kraft.<br />
§ 3<br />
§ 2<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 idgF durch zwei Wochen<br />
öffentlich kundgemacht.<br />
12. Erlassung der Feuerwehr-Tarifordnung 2010<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass das <strong>Land</strong>es-Feuerwehrkommando für <strong>Oberösterreich</strong> eine neue<br />
Feuerwehr-Tarifordnung 2010 erstellt hat. Mit dieser Tarifordnung wurde eine Anpassung der Tarifsätze<br />
an die derzeitigen Lohn- und Preisverhältnisse vorgenommen und die Tarifordnung 2005 ersetzt.<br />
Mit Erlass des Amtes der Oö. <strong>Land</strong>esregierung wir die Erlassung der neuen Tarifordnung 2010<br />
empfohlen.<br />
Der Gemeindevorstand hat die Beschlussfassung der Feuerwehr-Tarifordnung 2010 beantragt.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig, die vom <strong>Oberösterreich</strong>ischen <strong>Land</strong>es-<br />
Feuerwehrverband herausgegebene Feuerwehr-Tarifordnung 2010 für entgeltliche<br />
Einsätze unserer Feuerwehr zur Anwendung zu bringen.<br />
Die neue Feuerwehr-Tarifordnung 2010, welche als Beilage 2 gekennzeichnet ist,<br />
bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
Mit diesem Beschluss wird die Tarifordnung 2005 ersetzt und außer Kraft gesetzt.
13. Reduzierung von freiwilligen Subventionen<br />
- 10 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass auf Grund der angespannten finanziellen Situation überlegt wurde,<br />
ob die Förderung von alternativen Heizungsanlagen um 50 Prozent, von derzeit € 300,-- auf € 150,-<br />
- gekürzt werden sollte.<br />
Diese Einsparungsmaßnahme wurde schon von vielen Gemeinden umgesetzt.<br />
Der Gemeindevorstand hat beantragt, die Förderung von alternativen Heizanlagen und Solaranlagen<br />
ab 01. April 2010 einheitlich mit € 150,-- festzusetzen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig, die Förderung von alternativen Heizungsanlagen ab<br />
01. April 2010 einheitlich mit € 150,-- festzusetzen.<br />
Die Gewährung der Förderung ist wie bisher von der Zusicherung einer <strong>Land</strong>esförderung<br />
abhängig.<br />
14. Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2009<br />
Der Bürgermeister ersucht dazu den Amtsleiter um Berichterstattung.<br />
Der Amtsleiter stellt fest, dass während der zweiwöchigen Auflage des Rechnungsabschlusses keine<br />
Erinnerungen eingebracht wurden.<br />
Der Rechnungsabschluss wurde vom örtlichen Prüfungsausschuss und vom Gemeindevorstand<br />
geprüft und auch von den einzelnen Fraktionen beraten.<br />
Der Amtsleiter bringt folgenden Bericht zum Rechnungsabschluss zur Verlesung:<br />
Rechnungsabschluss 2009<br />
Ordentlicher Haushalt<br />
Der Rechnungsabschluss 2009 schließt inklusive Abwicklung des Überschusses aus dem Vorjahr in<br />
Höhe von Euro 370.510,40 im ordentlichen Haushalt mit Einnahmen von Euro 5,649.958,62 und Ausgaben<br />
von Euro 5,534.801,86.<br />
Dies ergibt einen Sollüberschuss 2009 von Euro 115.156,76<br />
Dieser Überschuss resultiert aus verschiedenen kleineren Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen.<br />
Außerordentlicher Haushalt<br />
Der außerordentliche Haushalt schließt mit Einnahmen von Euro 2,529.862,37 und Ausgaben von Euro<br />
2,568.050,23.<br />
Dies ergibt einen Sollabgang von Euro 38.187,86.<br />
Die Ausfinanzierung der Kindergartenerweiterung wird in den Jahren 2010 und 2011 (Euro 40.900,00)<br />
erfolgen.<br />
Weiters ist hier zu erwähnen, dass das Feuerwehreinsatzzentrum mit einem Betrag von Euro<br />
829.157,83 zwischenfinanziert werden musste. Dies erfolgte durch Rücklagenentnahmen (Euro<br />
434.000,00) bzw. durch eine Überfinanzierung der Kanalbauabschnitte 08 und 09 (wesentlich höhere<br />
Darlehensaufnahmen zur Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehres als notwendig).<br />
Diese Rückzahlungen (im Betrag von Euro 395.157,83) werden nach erfolgter Kollaudierung des Kanales<br />
zu tätigen sein, bzw. nach Erhalt der Bedarfszuweisungsmittel für das FF-Einsatzzentrum in den<br />
Jahren 2010 bis 2012.
- 11 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
Vermögens- und Schuldenrechnung<br />
Stand zum 01.01.2009 Euro 14,510.234,58<br />
Stand zum 31.12.2009 Euro 14,343.241,55<br />
Vermögensverringerung Euro 166.993,03<br />
Diese Vermögensveränderungen erfolgten vor allem durch den Verkauf der Arztpraxis mit einem Betrag<br />
von Euro 182.856,63, einem Zugang von Euro 145.440,13 durch den Grundankauf <strong>Land</strong>richinger-<br />
Sattlecker und Zöttl bzw. durch Vermögenszugänge beim Kanalbauabschnitt BA-08 und 09.<br />
Bei den Rücklagen musste das zur besseren Verzinsung angelegte Vermögenssparbuch bei der Sparkasse<br />
(Euro 574.361,17) wegen Terminablaufes wieder auf die einzelnen Rücklagen umgebucht werden.<br />
Die Musikheim-Feuerwehreinsatzzentrumrücklage mit einem Betrag von Euro 222.586,82 und die Feuerwehrersatzbeschaffungsrücklage<br />
mit einem Betrag von Euro 83.773,86 mussten zur Gänze aufgelöst<br />
werden.<br />
Von den übrigen Rücklagen wurden Euro 434.000,00 zur Zwischenfinanzierung des FF-<br />
Einsatzzentrumbaues verwendet.<br />
Das gegebene Investitionsdarlehen an die Physiotherapeutin Ulrike Fackler beträgt Euro 26.481,51<br />
Schulden:<br />
Stand zum 01.01.2009 Euro 4,985.757,58<br />
Zugang Kanalbau Euro 997.000,00<br />
Tilgung Euro 311.139,96<br />
Stand zum 31.12.2009 Euro 5,671.617,62<br />
Schuldenzugang Euro 685.860,04<br />
Im Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt wurde ein Maastricht-Ergebnis (Finanzierungssaldo) von<br />
Euro 750.724,17 ermittelt.<br />
Für diese Darstellung wurde zusätzlich eine Umbuchung im Betrag von Euro 165.745,93 von den Konten<br />
1/851/769 auf 2/914/869 vorgenommen, welche nun als Kreditüberschreitung zur Kenntnis zu<br />
nehmen ist.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig den vorgetragenen Rechnungsabschluss für das Finanzjahr<br />
2009 mit Einnahmen von € 5,649.958,62 und Ausgaben von<br />
€ 5,534.801,86.<br />
Der Sollüberschuss beträgt somit € 115.156,76.<br />
Der außerordentliche Haushalt wurde mit Einnahmen von € 2,529.862,37 und Ausgaben<br />
mit € 2,568.050,23 abgeschlossen. Dies ergibt einen Abgang von<br />
€ 38.187,86.<br />
Der Vermögensstand betrug per 31.12.2009 € 14,343.241,55 und der Schuldenstand<br />
€ 5,671.617,62, das ergibt ein Nettovermögen von € 8,671.623,93. Im Voranschlags-<br />
und Rechnungsquerschnitt wurde ein Maastricht-Ergebnis (Finanzierungssaldo)<br />
von Euro 750.724,17 ermittelt.<br />
Für diese Darstellung wurde zusätzlich eine Umbuchung im Betrag von Euro<br />
165.745,93 von den Konten 1/851/769 auf 2/914/869 vorgenommen, welche nun als<br />
Kreditüberschreitung zur Kenntnis genommen wird.<br />
15. Beschlussfassung der Darlehensurkunde zur Gewährung eines Darlehens für die<br />
Einrichtung der Arztpraxis (Physiotherapeutin)
- 12 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
Der Vorsitzende erklärt, dass im Zuge des Verkaufs der Arztpraxis mit Frau Ulrike Fackler vereinbart<br />
wurde, dass für die Einrichtung der Praxis für Physiotherapie im Haus <strong>Uttendorf</strong> 63/2 ein zinsenloses<br />
Darlehen in der Höhe von maximal € 40.000,-- , auf die Dauer von 10 Jahren, gewährt<br />
wird.<br />
Frau Fackler hat für die Einrichtung insgesamt € 26.481,51 aufgewendet.<br />
Die Rückerstattung soll im Zeitraum von 10 Jahren mit jährlichen Raten von € 2.648,15, zahlbar jeweils<br />
am 15.07. eines jeden Jahres, mit Beginn am 15.07.2010, erfolgen.<br />
Die vorliegende Darlehensurkunde wurde zur Kenntnis gebracht.<br />
Der Gemeindevorstand hat diese Darlehensurkunde zur Beschlussfassung beantragt.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig die Gewährung eines Darlehens für die Einrichtung<br />
der Arztpraxis (Physiotherapeutin) und nachfolgende Darlehensurkunde:<br />
D A R L E H E N S U R K U N D E<br />
Die Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong>, 5261 <strong>Uttendorf</strong> 11b (als Darlehensgeberin), vertreten<br />
durch Bürgermeister Josef Leimer gewährt hiermit<br />
Frau Ulrike Fackler, Häuslberg 24, 5231 Schalchen (als Darlehensnehmerin)<br />
ein Darlehen in Höhen von € 26.481,51<br />
(in Worten: Euro sechsundzwanzigtausendvierhunderteinundachtzig und einundfünfzig Cent).<br />
Die Zuteilung des gesamten Darlehensbetrages ist bereits erfolgt.<br />
Das Darlehen dient der Darlehensnehmerin zur Einrichtung einer Praxis für Physiotherapie im Haus<br />
<strong>Uttendorf</strong> 63/2.<br />
Kapitalrückzahlung:<br />
Das Darlehen wird für die Dauer von 10 Jahren gewährt. Die Tilgung hat in gleichbleibenden Raten<br />
von je € 2.648,15 zum 15.07. eines jeden Jahres durch den Darlehensnehmer zu erfolgen.<br />
Die Tilgung beginnt mit 15.07.2010.<br />
Verzinsung:<br />
Die Gewährung des Darlehens erfolgt zinsenfrei.<br />
Die Darlehensnehmerin verpflichtet sich ferner, alle aus diesem Schuldverhältnis entstehenden<br />
Kosten, Auslagen, Stempel, Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben jeglicher Art, die aus Anlass<br />
der Begründung, des aufrechten Bestandes, der Befestigung oder Beendigung des gegenständlichen<br />
Darlehensverhältnisses erwachsen, aus eigenem zu tragen bzw. der Darlehensgeberin nach<br />
Selbstauslage zu ersetzen, sodass diese niemals eine sich ergebende Belastung treffen kann.<br />
Die Gewährung des Darlehens wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde<br />
<strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> vom 29. März 2010 unter Tagesordnungspunkt 15. beschlossen.<br />
<strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong>, am 30. März 2010<br />
Für die Darlehensgeberin: Die Darlehensnehmerin:<br />
16. Errichtung eines Musikprobenlokals; Vergabe der Malerarbeiten<br />
Der Bürgermeister stellt fest, dass für die Malerarbeiten des Musikprobenlokals zwei Angebote eingereicht<br />
wurden. Die Firma Tschabitzer bietet diese Arbeiten um € 6.580,-- an und die Firma Walter<br />
Wimmer um € 5.880,--, abzüglich 3 % Skonto.
- 13 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
Der Architekt DI Manfred Hellmann schlägt die Vergabe der Malerarbeiten an die Firma Walter<br />
Wimmer vor.<br />
Der Gemeindevorstand hat diesem Vergabevorschlag zugestimmt.<br />
Nach dem derzeitigen Baufortschritt wird das Musikprobenlokal voraussichtlich bis Ende Mai 2010<br />
bezugsfertig sein.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig, die Malerarbeiten für die Errichtung eines Musikprobenlokals<br />
mit einer Angebotssumme von netto € 5.880,-- an die Firma Walter Wimmer,<br />
<strong>Uttendorf</strong>, zu vergeben.<br />
17. Aufnahme eines Kassenkredites<br />
Einleitend erklärt der Vorsitzende, dass für die Aufnahme eines Kassenkredites in Höhe von<br />
€ 300.000,-- drei Angebote der örtlichen Banken vorliegen.<br />
Die Sparkasse und die Raiffeisenbank haben einen Zinssatz von jeweils 1,16 % angeboten, wobei<br />
die Raiffeisenbank einen Nachlass bei den Spesen auf dem Girokonto von rund 50 Prozent in Aussicht<br />
gestellt hat. Die Kontoführung für den Kassenkredit wird gratis angeboten.<br />
Die Volksbank bietet einen Zinssatz von 1,43 %.<br />
Der Gemeindevorstand hat die Aufnahme des Kassenkredites bei der Raiffeisenbank Mattigtal zur<br />
Beschlussfassung beantragt.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig die Aufnahme eines Kassenkredites in der Höhe von €<br />
300.000,-- bei der Raiffeisenbank Mattigtal mit einem Zinssatz von 1,16 % (3-<br />
Monats-Euribor und Aufschlag von 0,48 %) zum Zeitpunkt der Angebotslegung.<br />
Die Darlehensurkunde, welche als Beilage 3 gekennzeichnet ist, bildet einen wesentlichen<br />
Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
18. Abschluss eines Baurechtsvertrages mit der Firma RT-CAD Tiefenböck GmbH<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Firma RT-CAD Tiefenböck GmbH bereits mit den Bauarbeiten<br />
für das neue Betriebsgebäude auf einem Grundstück der Gemeinde (südöstlich der Firma<br />
OKALIN) begonnen hat.<br />
Für die Nutzung des Gemeindegrundstückes soll ein Baurechtsvertrag für die Dauer von 99 Jahren<br />
und einem Bauzins von € 0,70 pro m² abgeschlossen werden. Der jährliche Bauzins beträgt daher<br />
für eine Fläche von 5.705 m² insgesamt € 3.993,50.<br />
Der gegenständliche Baurechtsvertrag wird nun zur Kenntnis gebracht.<br />
Der Gemeindevorstand hat den Abschluss des Baurechtsvertrages zur Beschlussfassung beantragt.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig den Abschluss eines Baurechtsvertrages mit der Firma<br />
RT-CAD Tiefenböck GmbH für die Dauer von 99 Jahren. Der jährliche Bauzins<br />
beträgt für eine Fläche von 5.705 m² insgesamt € 3.993,50.<br />
Der Baurechtsvertrag, welcher als Beilage 4 gekennzeichnet ist, bildet einen wesentlichen<br />
Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
19. Abschluss einer Vereinbarung mit der Verbund-Austria Power Grid AG, Wien, bezüglich<br />
der Leistung einer Ausgleichszahlung<br />
Vorerst bringt der Vorsitzende den vorliegenden Entwurf der Vereinbarung zur Kenntnis.
- 14 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
Unsere Gemeinde wird für die Trassenlänge der 380 kV-Salzburgleitung von 2,357 km eine Ausgleichszahlung<br />
zur Abgeltung von nicht messbaren Beeinträchtigungen in Höhe von € 162.633,--<br />
erhalten.<br />
Der Betrag wird in zwei Raten – je zur Hälfte ( € 81.316,50) am 30.06.2010 und zum Zeitpunkt der<br />
Inbetriebnahme, zur Zahlung fällig.<br />
Die betroffenen Grundanrainer erhalten pro dauerhaft genutzten Wohnobjekt mit weniger als 100 m<br />
Entfernung zur Leitungsachse einen Pauschalbetrag in Höhe von € 8.000,-- und mit weniger als<br />
150 m zur Leitungsachse einen Pauschalbetrag in Höhe von € 4.000,-- .<br />
Der Gemeindevorstand hat den Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung zur Beschlussfassung<br />
beantragt.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig den Abschluss einer Vereinbarung mit der Verbund-<br />
Austria-Power-Grid AG, Wien, bezüglich der Leistung einer Ausgleichszahlung.<br />
Die gegenständliche Vereinbarung, welche als Beilage 5 gekennzeichnet ist, bildet<br />
einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
20. Resolution für einen <strong>Oberösterreich</strong>-Konvent<br />
Der Bürgermeister stellt fest, dass die ursprünglich von der FPÖ-Fraktion angeregte Resolution etwas<br />
modifiziert und nach einer Einigung mit dem Obmann der FPÖ-Fraktion als gemeinsame Resolution<br />
aller drei Gemeinderatsfraktionen eingebracht wurde.<br />
Diese Resolution wird anschließend vom Bürgermeister vorgetragen und zustimmend zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig nachfolgende Resolution für einen <strong>Oberösterreich</strong>-<br />
Konvent:<br />
R E S O L U T I O N<br />
Mit großer Sorge um die finanzielle Handlungsfähigkeit der oberösterreichischen Gemeinden ersucht<br />
der Gemeinderat aus <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> die <strong>Oberösterreich</strong>ische <strong>Land</strong>esregierung, sofort einen<br />
„<strong>Oberösterreich</strong>-Konvent“ unter Einbeziehung des <strong>Land</strong>esrechnungshofes einzuberufen.<br />
Dieser muss raschest Lösungen gegen die Schuldenfalle der Gemeinden erarbeiten und die Ergebnisse<br />
sind umgehend umzusetzen.<br />
Begründung:<br />
Viele Aufgaben des <strong>Land</strong>es und des Bundes werden auf die Gemeinden abgewälzt. Eine beängstigend<br />
hohe Zahl an Gemeinden sind dadurch zu Abgangsgemeinden geworden und können ihren<br />
Haushalt trotz sorgfältigster Haushaltsführung nicht mehr ausgleichen. Die Zahl der Abgangsgemeinden<br />
steigert sich erschreckend schnell.<br />
Bund und Länder haben den Gemeinden Sozialkosten aufgebürdet und das dafür notwendige Geld<br />
verwehrt. Die Aufgaben und Leistungen zwischen Gemeinden, <strong>Land</strong> und Bund sollen neu durchdacht<br />
und gerechnet werden.<br />
Die Gemeinden waren immer der wichtigste Wirtschaftsmotor für die kleinen und mittleren Unternehmen<br />
in ihrer örtlichen Umgebung. Durch die Überschuldung der Kommunen ist dies in Zukunft<br />
nicht mehr möglich.
- 15 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
Alle Politiker sind aufgerufen, die nachkommenden Generationen vor der drohenden Schuldenfalle<br />
zu bewahren.<br />
21. Beschluss des Vermessungsplanes des Ingenieurkonsulenten für Vermessungstechnik Dipl.<br />
Ing. Josef Wagneder, Ried i. I., GZ 5418/09 vom 07.09.2009.<br />
An Hand des Vermessungsplanes von DI Wagneder erklärt der Vorsitzende die neu geschaffene<br />
Zufahrt zum Grundstück der ISG.<br />
Die grundbücherliche Durchführung dieser Vermessung wird gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz<br />
beim Vermessungsamt Braunau am Inn beantragt.<br />
Mit Verordnung der Gemeinde erfolgt die Auflassung des Grundstückes Teilfläche 2 (Teil der ehemaligen<br />
öffentlichen Straße) im Ausmaß von 112 m² und Übernahme der Teilflächen 3, 4 und 5 im<br />
Ausmaß von 567 m² (Teile aus dem Grundstück der ÖBB) in das öffentliche Gut der Gemeinde als<br />
Zufahrtsstraße zum ISG-Bauplatz in <strong>Helpfau</strong>.<br />
Die vorliegende Verordnung wird zur Kenntnis gebracht.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig, die grundbücherliche Durchführung der Vermessungsurkunde<br />
des Ingenieurkonsulenten für Vermessungstechnik Dipl. Ing. Josef<br />
Wagneder, Ried i. I., GZ. 5418/09 vom 07.09.2009 gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz<br />
zu beantragen und nachfolgende Verordnung:<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> vom 29. März 2010 betreffend die teilweise<br />
Auflassung eines Ortschaftsweges und Übernahme von Verkehrsflächen ins öffentliche Gut.<br />
Aufgrund der Bestimmung des § 11 Abs. 3 des OÖ. <strong>Land</strong>esstraßenverwaltungsgesetzes 1991<br />
i.d.g.F., in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z 4 und 43 Abs. 1 der OÖ. Gemeindeordnung 1990<br />
wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Das wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich gewordenen<br />
Teilstück 2 aus dem Grundstück 2767/3 KG <strong>Helpfau</strong> Aufschließungsstraße <strong>Helpfau</strong> wird als öffentliche<br />
Verkehrsfläche aufgelassen. Die Teilfläche 3 aus Grundstück 212/3, Teilfläche 4 aus Grundstück<br />
212/1 und Teilfläche 5 aus Grundstück 2732/3 KG <strong>Helpfau</strong> werden als Verkehrsfläche in das<br />
öffentliche Gut übernommen.<br />
Der aufzulassende Straßenteil und die neu zu übernehmenden Straßenstücke ergeben sich aus<br />
dem Vermessungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl. Ing. Josef<br />
Wagneder, Ried im Innkreis, GZ 5418/09 vom 11.08.2009, in welchem der aufzulassende Grundstücksteil<br />
in gelber Farbe dargestellt sind und die ins öffentliche Gut zu übernehmenden Grundstücksteile<br />
in roter Farbe dargestellt ist.<br />
Dieser Plan liegt gemäß § 94 Abs. 4 OÖ. Gemeindeordnung 1990 innerhalb der Kundmachungsfrist<br />
dieser Verordnung im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.<br />
§ 2<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 durch 2 Wochen<br />
kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />
22. Ehrung ausgeschiedener Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitglieder und eines weiteren<br />
verdienten Gemeindebürgers.
- 16 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass die ausgeschiedenen Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitglieder<br />
eine Ehrung erhalten sollen.<br />
Der Gemeindevorstand hat folgende Ehrungen vorgeschlagen:<br />
Verleihung des Ehrenringes an GV. Josef Bubestinger<br />
Er war von 30.10.1979 bis 29.10.2009 Mitglied des Gemeinderates und von 19.10.1991 bis<br />
29.10.2009 Mitglied des Gemeindevorstandes.<br />
Das goldene Verdienstzeichen der Gemeinde soll an folgende ausgeschiedene Gemeinderatsmitglieder<br />
verliehen werden:<br />
Karl Forthuber, Gemeinderat von 22.10.1985 bis 29.10.2009 und Gemeindevorstand von<br />
01.02.2008 bis 29.10.2009.<br />
Helmut Forthuber, Gemeinderat von 22.10.1985 bis 29.10.2009<br />
Resch Karl-Heinz, Gemeinderat von 30.10.1979 bis 20.10.1997, Gemeindevorstand von<br />
22.10.1985 bis 19.10.1991 und Gemeinderat von 24.10.2003 bis 30.06.06.2006.<br />
Mit dem goldenen Verdienstzeichen wird auch eine Urkunde und ein Geschenk überreicht.<br />
Arndt Johann, Gemeinderat von 30.10.1979 bis 19.10.1991, Ersatzmitglied bis 29.10.2009.<br />
Herr Arndt hat als langjähriger Funktionär des Sportvereins <strong>Uttendorf</strong> bereits das goldene Verdienstzeichen<br />
erhalten. Daher wird nur mehr eine Urkunde und ein Geschenk überreicht.<br />
Anton Friedl und Hubert Berer waren Ersatzmitglied des Gemeinderates von 22.10.1985 bis<br />
29.10.2009. Sie erhalten ein Ehrengeschenk und eine Urkunde.<br />
Starz Josef war 27 Jahre als Obmann des Jagdausschusses tätig. Dafür wird ihm im Rahmen der<br />
Feier eine Urkunde und ein Geschenk überreicht.<br />
Es wird vereinbart, dass der Ehrenring bei der örtlichen Firma Fuchs in Auftrag gegeben wird.<br />
Abschließend wird die Abstimmung vorgenommen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />
mit der Hand einstimmig nachfolgende Ehrung ausgeschiedener Gemeindevorstand-<br />
und Gemeinderatsmitglieder und eines verdienten Gemeindebürgers:<br />
1. Verleihung des Ehrenringes an Josef Bubestinger<br />
2. Verleihung des goldenen Verdienstzeichens an Karl Forthuber, Helmut Forthuber und Karl-Heinz<br />
Resch. Zum Verdienstzeichen wird ein Ehrengeschenk und eine Urkunde überreicht.<br />
3. Anton Friedl und Hubert Berer erhalten ein Ehrengeschenk und eine Urkunde<br />
4. Josef Starz erhält ein Ehrengeschenk und eine Urkunde<br />
23. Allfälliges<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass<br />
1. der Facharzt für Chirurgie, Dr. Sabbaghian, in den Ordinationsräumen von Gemeindearzt Dr.<br />
Puttinger eine Wahlarztpraxis eröffnen wird. Die Behandlung wird an bestimmten Tagen und<br />
nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen.<br />
2. der neue öffentliche Notar Dr. Obermayer, abwechselnd mit Mag. Aumayr, jeden Freitag Vormittag<br />
im Gemeindeamt eine kostenlose Erstberatung anbieten wird.
- 17 - Lfd.Nr. 01/2010<br />
3. mit den örtlichen Banken bezüglich einer Reduzierung der Spesen verhandelt wurde. Es konnte<br />
eine Verringerung um rund 50 Prozent ausgehandelt werden.<br />
4. mit der Überprüfung der bestehenden Versicherungspolizzen begonnen wurde.<br />
5. in den nächsten Wochen die Straßenbeleuchtung von Montag bis Freitag, während der Nacht<br />
von 0 Uhr bis 5 Uhr abgeschaltet wird. Ausgenommen davon ist die Beleuchtung an der Bundesstraße.<br />
6. bezüglich der Projekte Motorikpfad und Triftweg jeweils ein Ansuchen um eine LEADER-<br />
Förderung eingereicht wurde.<br />
7. am 07. Mai 2010, um 20,00 Uhr, im Gasthaus Vitzthum die Feier zur Ehrung der ausgeschieden<br />
Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitglieder stattfindet.<br />
8. bei der kommenden Bundespräsidentenwahl die bisherigen Wahllokale im Gemeindeamt (Wahlsprengel<br />
I) und im Gasthaus Luger (Wahlsprengel II) aufgelassen werden. Der Wahlsprengel IV<br />
wird auf die bisherigen Wahlsprengel I und II aufgeteilt. Beide Wahllokale werden in der Mehrzweckhalle<br />
eingerichtet.<br />
9. am 08.04.2010, um 19,00 Uhr, im Gemeindeamt, die Vorstellung des Hochwasserschutzprojektes<br />
für <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> für den Gemeindevorstand stattfindet.<br />
10. für die Errichtung der Hackschnitzelheizung im Feuerwehreinsatzzentrum ein Förderungsansuchen<br />
eingereicht wird.<br />
11. am vergangenen Freitag der Spatenstich für das Betriebsgebäude der Firma RT-CAD erfolgte.<br />
Die verbaute Fläche beträgt 2.000 m² und die Baukosten wurden mit € 2 Mio. veranschlagt. Der<br />
Betriebssitz befindet sich derzeit in der Gemeinde Munderfing, im ehemaligen Holzwerk der<br />
Firma Thurnberger. Die Firma beschäftigt derzeit 18 Mitarbeiter. Die Fertigstellung ist für Herbst<br />
2010 vorgesehen. Die Gemeinde soll für eine spätere Erweiterung noch eine Baufläche von<br />
20.000 m² sicherstellen.<br />
12. die Gemeindebedienstete Helga Kogler letzten Donnerstag eine Gehirnblutung erlitten hat. Sie<br />
wird daher längere Zeit arbeitsunfähig sein. Während dieser Zeit wird das Friedhof-WC von Marianne<br />
Mittermaier und die Mehrzweckhalle von Theresia Hamminger gereinigt. Mit den Mietern<br />
des Gemeindewohnhauses wird gesprochen, ob die Mieter die Reinigungsarbeiten der Stiegenhäuser<br />
selbst durchführen können.<br />
13. die Immobilienfirma MTM das Grundstück der ehemaligen Firma Färberböck (östlich der Firma<br />
Hamminger) angekauft hat.<br />
14. die Übernahme des Baum- und Strauchschnitts im Bauhof gestartet wurde.<br />
15. von der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn eine durchgehende 70 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
von <strong>Uttendorf</strong> bis Schalchen verordnet wurde.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und weitere Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />
schließt der Vorsitzende um 21,15 Uhr die Sitzung.<br />
---------------------------------------------- --------------------------------------------<br />
Bürgermeister Gemeinderat<br />
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Schriftführer Gemeinderat<br />
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Gemeinderat