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V erhandlungsschrift - Helpfau-Uttendorf - Land Oberösterreich

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- 1 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong><br />

am Montag, den 29. März 2010<br />

Tagungsort: Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes<br />

Anwesende:<br />

Bgm. Josef Leimer als Vorsitzender 12. GR. Hermann Gerner<br />

1. Vzbgm. Johann Briewasser 13. GR. Christa Wagner<br />

2. GV. Johann Huber 14. GR. Alois Pieringer<br />

3. GV. Stefan Riefellner 15. GR. Johann Paul Kücher<br />

4. GV. Ferdinand Gerner 16. GR. Friedrich Bubestinger<br />

5. GV. Johann Bacher 17. GR. Josef Heimel<br />

6. GV. Christian Cernohorsky 18. GR. Robert Arndt<br />

7. GR. Anita Wurmshuber 19. GR. Anneliese Bachleitner<br />

8. GR. Johann Perschl 20. GR. Franz Huber<br />

9. GR. Johannes Manglberger 21. GR. Gustav Hütter<br />

10. GR. Adelheid Ehrenschwendtner 22. GR Franz Wittmann<br />

11. GR. Gerhard Kohlmann<br />

Schriftführer: Karl Plessl<br />

Ersatzmitglieder:<br />

Christian Prenninger für Johann Riefellner<br />

Josef Maislinger für Helmut Murauer<br />

Es fehlen:<br />

Johann Riefellner entschuldigt<br />

Helmut Murauer entschuldigt<br />

Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass:<br />

a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />

b) die V<strong>erhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung vom 11. Dezember 2009 während der Amtsstunden bis<br />

zur heutigen Sitzung zur Einsicht im Gemeindeamt aufgelegen ist, während der heutigen Sitzung zur<br />

Einsicht noch aufliegt und dagegen bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können;<br />

c) die Verständigung zur heutigen Sitzung gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder<br />

zeitgerecht unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />

d) die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich kundgemacht wurde;<br />

e) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder (Ersatzmitglieder) verzichten einvernehmlich auf die Verlesung<br />

der V<strong>erhandlungsschrift</strong>, nachdem die im Gemeinderat vertretenen Parteien eine Abschrift hievon erhalten<br />

haben.


- 2 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Prüfungsbericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 11.03.2010.<br />

2. Einspruch von Frau Elfriede Kern, Schlossberg 9, gegen den ha. Bescheid vom 19.11.2009,<br />

Zl. 851, betreffend die Herstellung des Kanalanschlusses.<br />

3. Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes.<br />

4. Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach und der<br />

Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong>.<br />

5. Ansuchen des Eltern-Kind-Zentrum um einen monatlichen finanziellen Zuschuss im Finanzjahr<br />

2010.<br />

6. Ansuchen des Tennisclub <strong>Uttendorf</strong> um Unterstützung der Jugendarbeit.<br />

7. Ansuchen des Sportverein <strong>Uttendorf</strong>/Raiffeisen um eine Förderung zur Rasensanierung mit<br />

Bewässerungsanlage.<br />

8. Ansuchen des Sportverein <strong>Uttendorf</strong>/Raiffeisen um eine Förderung zur Neuerrichtung der<br />

Schießanlage.<br />

9. Christa Gehringer, Kager 2; Ansuchen um Auflassung der öffentlichen Wegparzelle<br />

Nr. 1670/1 KG Kager, Abschluss des Verfahrens.<br />

10. Engelbert und Maria Glechner, Dir. Mayrstraße 7; Ansuchen um Auflassung der öffentlichen<br />

Wegparzelle Nr. 1681 KG Kager und Übernahme der Grundstücke Nr. 109 und 110 in das öffentliche<br />

Gut; Abschluss des Verfahrens.<br />

11. Neuerlassung der Verordnung für die Festsetzung des Einheitssatzes zu den Kosten der Herstellung<br />

öffentlicher Verkehrsflächen der Gemeinde.<br />

12. Erlassung der Feuerwehr-Tarifordnung 2010.<br />

13. Reduzierung von freiwilligen Subventionen.<br />

14. Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2009.<br />

15. Beschlussfassung der Darlehensurkunde zur Gewährung eines Darlehens für die Einrichtung<br />

der Arztpraxis (Physiotherapeutin).<br />

16. Errichtung eines Musikprobenlokals; Vergabe der Malerarbeiten.<br />

17. Aufnahme eines Kassenkredites.<br />

18. Abschluss eines Baurechtsvertrages mit der Firma RT-CAD Tiefenböck GmbH.<br />

19. Abschluss einer Vereinbarung mit der Verbund-Austria Power Grid AG, Wien, bezüglich der<br />

Leistung einer Ausgleichszahlung.<br />

20. Resolution für einen <strong>Oberösterreich</strong>-Konvent.<br />

21. Beschluss des Vermessungsplanes des Ingenieurkonsulenten für Vermessungstechnik Dipl.<br />

Ing. Josef Wagneder, Ried i. I., GZ 5418/09 vom 07.09.2009.<br />

22. Ehrung ausgeschiedener Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitglieder und eines weiteren<br />

verdienten Gemeindebürgers.<br />

23. Allfälliges.


Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse<br />

- 3 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

Einleitend erklärt der Vorsitzende, dass er zwei Dringlichkeitsanträge zur Aufnahme von zwei Tagesordnungspunkten<br />

in die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung eingebracht hat und<br />

zwar:<br />

a) Beschluss des Vermessungsplanes des Ingenieurkonsulenten für Vermessungstechnik Dipl.<br />

Ing. Josef Wagneder, Ried i. I., GZ 5418/09 vom 07.09.2009.<br />

Begründung:<br />

Die Dringlichkeit wird damit begründet, das für die Durchführung nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz<br />

für die Änderung des öffentlichen Gutes eine Gemeinderatsbeschluss vorgelegt werden<br />

muss.<br />

Da zum Dringlichkeitsantrag keine Wortmeldung vorliegt, kann die Abstimmung vorgenommen werden.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig, die Beschlussfassung des Vermessungsplanes des<br />

Ingenieurkonsulenten für Vermessungstechnik Dipl. Ing. Josef Wagneder, Ried i. I.,<br />

GZ 5418/09 vom 07.09.2009 als Punkt 21. in die heutige Tagesordnung aufzunehmen<br />

und zu behandeln.<br />

b) Ehrung ausgeschiedener Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitglieder und eines verdienten<br />

Gemeindebürgers.<br />

Begründung:<br />

Die Dringlichkeit wird damit begründet, dass die geplanten Ehrungen vorerst vertraulich behandelt<br />

werden sollen. Deshalb sollte dieser Tagesordnungspunkt nicht auf der Ausschreibung der Gemeinderatssitzung<br />

aufscheinen.<br />

Zum gegenständlichen Dringlichkeitsantrag liegt keine Wortmeldung vor.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig, die Ehrung ausgeschiedener Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitglieder<br />

und eines verdienten Gemeindebürgers als Punkt 22. in die heutige<br />

Tagesordnung aufzunehmen und zu behandeln.<br />

1. Prüfungsbericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 11.03.2010<br />

Nachdem der Obmann des Prüfungsausschusses nicht anwesend ist, wird der Prüfungsbericht vom<br />

11.03.2010 vom Vorsitzenden vorgetragen.<br />

Im Zuge der letzten Prüfung wurde neben der Kasse auch der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr<br />

2009 samt Vermögen und Schuldenrechnung sowie der Rechnungsabschluss und der Voranschlag<br />

der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> & Co KG<br />

und die Jahresauswertung des Steuern- und Abgabenabschlusses.<br />

Da keine Wortmeldung vorliegt, wird der Prüfungsbericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom<br />

11.03.2010 durch ein Zeichen mit der Hand einstimmig und zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

2. Einspruch von Frau Elfriede Kern, Schlossberg 9, gegen den ha. Bescheid vom<br />

19.11.2009, Zl. 851, betreffend die Herstellung des Kanalanschlusses


- 4 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

Nachdem der Bürgermeister den Bescheid in I. Instanz erlassen hat, stellt er seine Befangenheit<br />

fest und übergibt den Vorsitz an den Vizebürgermeister.<br />

Der Vizebürgermeister berichtet dazu folgendes:<br />

Frau Elfriede Kern wurde für die Liegenschaft Schlossberg 4 eine Kanalanschlussgebühr und die<br />

Herstellung des Kanalanschlusses vorgeschrieben.<br />

Gegen die Vorschreibung der Kanalanschlussgebühr hat Frau Kern Einspruch erhoben und um eine<br />

Ausnahmegenehmigung mit der Begründung angesucht, dass sie die anfallenden Abwässer auf<br />

dem eigenen Grund ausbringt, Beiträge zur SVA der Bauern zahlt, und die minimalen Entsorgungskosten<br />

in keinem Verhältnis zu den Anschlusskosten für ihren Zweitwohnsitz stehen.<br />

Es wurde daraufhin beim Amt der <strong>Land</strong>esregierung, Abteilung <strong>Land</strong>- u. Forstwirtschaft eine Beurteilung<br />

der Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Kanalanschlusspflicht angefordert.<br />

Mit Schreiben Agrar-165336/1-2008-Jah/Hö vom 13. November 2008 wurde festgestellt, dass die<br />

Grundvoraussetzung für eine mögliche Ausnahme von der Anschlusspflicht, nämlich das Vorliegen<br />

eines aktiven <strong>Land</strong>- und Forstwirtschaftsbetriebes, nicht gegeben ist.<br />

Dies wurde Frau Kern wiederum zur Kenntnis gebracht mit der Gelegenheit zur Äußerung dazu. Es<br />

wurde an den ursprünglichen Argumenten festgehalten und angeführt, dass der Bewirtschafter<br />

Windsberger Albert die Abwässer auf den eigenen Flächen ausbringt.<br />

Daraufhin wurde die Herstellung des Kanalanschlusses mit Bescheid Zl. 851 vom 19.11.2009 vorgeschrieben.<br />

Gegen diesen Bescheid hat Frau Kern durch ihren Rechtsanwalt eine Berufung eingebracht, der<br />

heute stattgegeben werden soll, da über das Ansuchen um Ausnahme von der Anschlusspflicht<br />

noch nicht entschieden wurde. Es wird daher ein neuerlicher Bescheid zu erstellen sein, in dem das<br />

Gutachten des Amtes der Oö. <strong>Land</strong>esregierung berücksichtigt wird, dass es sich um keinen aktiven<br />

<strong>Land</strong>- u. Forstwirtschaftsbetrieb handelt.<br />

Ein wesentliches Kriterium für das Vorliegen eines <strong>Land</strong>- u. Forstwirtschaftsbetriebes ist die nachhaltige<br />

Erzielung maßgeblicher Einnahmen, und dies liegt nicht vor.<br />

In der nachfolgen kurzen Debatte wird einhellig zum Ausdruck gebracht, dass der vorliegenden Berufung<br />

stattgegeben werden soll.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig, der Berufung von Frau Elfriede Kern, Samstraße 17<br />

a, 5023 Salzburg, gegen den ha. Bescheid vom 19.11.2009, Zl. 851, betreffend die<br />

Herstellung des Kanalanschlusses für die Liegenschaft Schlossberg 9, stattzugeben.<br />

Der Berufungsbescheid, welcher als Beilage 1 gekennzeichnet ist, bildet einen<br />

wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

Vizebürgermeister Briewasser übergibt den Vorsitz wieder an den Bürgermeister.<br />

3. Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass nachfolgende Anträge um Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

eingereicht wurden:<br />

a) Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong>; Umwidmung der Grundstücke Nr. 280 und 318/1 KG<br />

<strong>Helpfau</strong> von Grünland in Wohngebiet.<br />

Die Grundstücke in der Ortschaft <strong>Helpfau</strong> sind im örtlichen Entwicklungskonzept als Bauerweiterungsflächen<br />

enthalten und sollen nun als Wohngebiet umgewidmet werden.<br />

Der Bau- und Planungsausschuss hat die Einleitung des Umwidmungsverfahrens befürwortet.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig, das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

zur Umwidmung der Grundstücke Nr. 280 und 318/1 KG <strong>Helpfau</strong>,<br />

von Grünland in Wohngebiet, einzuleiten.


- 5 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

b) Omerovic Zedin, Lohnau 56;Umwidmung des Grundstückes Nr. 1201/1 KG <strong>Helpfau</strong> von Grünland<br />

in gemischtes Baugebiet. Auf dem Grundstück befindet sich das Gebäude der ehemaligen<br />

Weißgerberei Kaldy. In diesem Gebäude soll ein Handel und eine Servicestelle für Kraftfahrzeuge<br />

betrieben werden.<br />

Der Bau- und Planungsausschuss hat diesen Umwidmungsantrag mit der Begründung abgelehnt,<br />

dass durch die beabsichtigte Nutzung eine Lärmbelästigung für die angrenzenden Wohnhäuser zu<br />

erwarten ist und derartige Betriebe im Betriebsbaugebiet errichtet werden sollen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig, kein Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

zur Umwidmung des Grundstücke Nr. 1201/1 KG <strong>Helpfau</strong>, von Grünland<br />

in gemischtes Baugebiet, einzuleiten.<br />

c) Hiebl Georg und Rosa, Albrechtsberg 14, 5274 Burgkirchen; teilweise Umwidmung des Grundstückes<br />

Nr. 181 KG Kager von Grünland in Dorfgebiet, als Abrundung der bestehenden Widmung.<br />

Der Bau- und Planungsausschuss hat die Einleitung des Umwidmungsverfahrens befürwortet.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig, das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

zur teilweisen Umwidmung des Grundstücke Nr. 181 KG Kager, von<br />

Grünland in Dorfgebiet als Abrundung der bestehenden Widmung, einzuleiten.<br />

4. Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach<br />

und der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong><br />

Der Bürgermeister berichtet, dass im Jahr 2002 eine Neunummerierung der Hausnummern in der<br />

Ortschaft Lohnau erfolgte. Im Zuge dieser Änderung wurde mit der Gemeinde Pischelsdorf vereinbart,<br />

dass das Wohnhaus von Frau Theresia Dimmler mit der Anschrift Lohnau 63, die neue Bezeichnung<br />

Siegerting 63 erhält, weil sich dieses Wohnhaus am nördlichen Rand dieser Ortschaft<br />

befindet. Die Hausbesitzerin war mit dieser Änderung einverstanden.<br />

In weiterer Folge wurde eine Bereinigung der Gemeindegrenze besprochen.<br />

Entsprechend dem vorliegenden Vermessungsplan des Vermessungsamtes Braunau am Inn vom<br />

15.12.2009 sollen die Grundstücke Nr. 1326/2, 1327/3, 1327/4, 1327/5, 1327/6, 1327/7, 1327/8,<br />

1327/9 und 1768/3 der KG Kager, von der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong>, im Gesamtausmaß<br />

von 2.062 m², in die Katastralgemeinde Erlach, der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach, eingemeindet<br />

werden.<br />

Für diese Änderung der Gemeindegrenze ist gemäß § 7 Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF. ein<br />

Gemeinderatsbeschluss mit Zweidrittelmehrheit erforderlich.<br />

Der Gemeindevorstand hat die vorgeschlagene Änderung der Gemeindegrenze für sinnvoll erachtet<br />

und daher zur Beschlussfassung beantragt.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig, die Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde<br />

<strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> und der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach wie folgt zu ändern:<br />

die Grundstücke Nr. 1326/2, 1327/3, 1327/4, 1327/5, 1327/6, 1327/7, 1327/8, 1327/9


- 6 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

und 1768/3 der KG Kager, Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong>, im Gesamtausmaß<br />

von 2.062 m², werden der Katastralgemeinde Erlach der Gemeinde Pischelsdorf am<br />

Engelbach eingemeindet.<br />

5. Ansuchen des Eltern-Kind-Zentrum um einen monatlichen finanziellen Zuschuss im<br />

Finanzjahr 2010<br />

Der Bürgermeister verliest einleitend das Ansuchen des Eltern-Kind-Zentrum <strong>Uttendorf</strong><br />

Er erwähnt noch, dass bisher ein monatlicher Beitrag von € 350,-- gewährt wurde.<br />

Der Sozialhilfeverband Braunau am Inn hat die Zuschüsse an die Eltern-Kind-Zentren um 50 % reduziert.<br />

Das Eltern-Kind-Zentrum <strong>Uttendorf</strong> erhält daher nur mehr € 5.000,-- jährlich.<br />

Der Gemeindevorstand hat die Weitergewährung des Zuschusses an das Eltern-Kind-Zentrum mit<br />

einem monatlichen Betrag in Höhe von € 350,-- zur Beschlussfassung beantragt.<br />

Die Förderung soll wieder auf ein Jahr befristet werden.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig, dem Eltern-Kind-Zentrum <strong>Uttendorf</strong> im Finanzjahr<br />

2010 eine monatliche Unterstützung in Höhe von € 350,-- (jährlich € 4.200,--) zu<br />

gewähren.<br />

6. Ansuchen des Tennisclub <strong>Uttendorf</strong> um Unterstützung der Jugendarbeit<br />

Das gegenständliche Ansuchen wird vom Vorsitzenden vorgetragen.<br />

Der Tennisclub <strong>Uttendorf</strong> benützt seit November 2009 die Mehrzweckhalle für Tenniskurse mit Jugendlichen.<br />

Die Nutzung erfolgt von November bis März jeweils 1,50 Stunden wöchentlich. Daraus<br />

errechnet sich eine Nutzungsdauer von 28,50 Stunden. Derzeit werden € 18,23 pro Stunde verrechnet,<br />

sodass der Verein eine Benützungsgebühr von € 519,55 zu leisten hat.<br />

Der Gemeindevorstand hat eine jährliche Unterstützung in Höhe von € 450,-- zur Beschlussfassung<br />

beantragt.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig, die Jugendarbeit des Tennisclub <strong>Uttendorf</strong> mit einem<br />

jährlichen Beitrag in Höhe von € 450,-- zu unterstützen.<br />

7. Ansuchen des Sportverein <strong>Uttendorf</strong>/Raiffeisen um eine Förderung zur Rasensanierung<br />

mit Bewässerungsanlage<br />

Der Bürgermeister bringt das Ansuchen des Sportverein <strong>Uttendorf</strong>/Raiffeisen zur Kenntnis.<br />

Die Kosten für die Rasensanierung mit Bewässerungsanlage werden € 27.100,-- betragen.<br />

Es wird folgende Finanzierung vorgeschlagen:<br />

ASKÖ und Eigenmittel € 6.300,--<br />

Gemeinde € 4.700,--<br />

<strong>Land</strong> LR Sigl € 6.000,--<br />

<strong>Land</strong> BZ € 6.000,--<br />

OÖ Fußballverband € 4.100,--<br />

Gesamtsumme € 27.100,--<br />

Der Gemeindevorstand hat diesen Finanzierungsplan zur Beschlussfassung beantragt.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig nachfolgenden Finanzierungsplan für die Rasensanierung<br />

mit Bewässerungsanlage am Hauptspielfeld der Sportanlage des<br />

SV <strong>Uttendorf</strong>/Raiffeisen:<br />

ASKÖ und Eigenmittel € 6.300,--


Gemeinde € 4.700,--<br />

<strong>Land</strong> LR Sigl € 6.000,--<br />

<strong>Land</strong> BZ € 6.000,--<br />

OÖ Fußballverband € 4.100,--<br />

Gesamtsumme € 27.100,--<br />

- 7 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

8. Ansuchen des Sportverein <strong>Uttendorf</strong>/Raiffeisen um eine Förderung zur Neuerrichtung<br />

der Schießanlage<br />

Einleitend wird das Ansuchen vom Bürgermeister vorgetragen. Nach den vorliegenden Kostenvoranschlägen<br />

betragen die Kosten für die neue Schießanlage rund € 39.100,--.<br />

Für die Finanzierung wird nachfolgender Finanzierungsplan vorgeschlagen:<br />

ASKÖ und Eigenmittel € 9.775,--<br />

Gemeinde € 9.775,--<br />

<strong>Land</strong> LR Sigl € 9.775,--<br />

<strong>Land</strong> BZ € 9.775,--<br />

Gesamtsumme € 39.100,--<br />

Der Gemeindevorstand hat die Beschlussfassung dieses Finanzierungsplanes befürwortet.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig nachfolgenden Finanzierungsplan für die Neuerrichtung<br />

der Schießanlage in der Schießhalle des Sportverein SV <strong>Uttendorf</strong>/Raiffeisen:<br />

ASKÖ und Eigenmittel € 9.775,--<br />

Gemeinde € 9.775,--<br />

<strong>Land</strong> LR Sigl € 9.775,--<br />

<strong>Land</strong> BZ € 9.775,--<br />

Gesamtsumme € 39.100,--<br />

9. Christa Gehringer, Kager 2; Ansuchen um Auflassung der öffentlichen Wegparzelle<br />

Nr. 1670/1 KG Kager, Abschluss des Verfahrens<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass mit Beschluss des Gemeinderates vom 22.06.2009 die Einleitung<br />

des Verfahrens zur teilweisen Auflassung der öffentlichen Wegparzelle 1670/1 KG Kager beschlossen<br />

wurde.<br />

Gegen die geplante Auflassung haben Franz Hoppenberger und der Reitverein Al-Husaan Einsprüche<br />

eingebracht. Diese Einsprüche werden zur Kenntnis gebracht.<br />

Auf Grund dieser Einsprüche hat der Gemeindevorstand vorgeschlagen, dem Ansuchen auf teilweise<br />

Auflassung der öffentlichen Wegparzelle 1670/1 KG Kager nicht zuzustimmen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig, dem Antrag von Christa Gehringer, Kager 2, um teilweise<br />

Auflassung der öffentlichen Wegparzelle 1670/1 KG Kager, auf Grund der<br />

vorliegenden Einsprüche nicht zuzustimmen.<br />

10. Engelbert und Maria Glechner, Dir. Mayrstraße 7; Ansuchen um Auflassung der öffentlichen<br />

Wegparzelle Nr. 1681 KG Kager und Übernahme der Grundstücke Nr. 109<br />

und 110 in das öffentliche Gut; Abschluss des Verfahrens


- 8 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass mit Beschluss des Gemeinderates vom 22.06.2009 die Einleitung<br />

des Verfahrens zur Auflassung der öffentlichen Wegparzelle 1681 KG Kager und Übernahme<br />

der Grundstücke 109 und 110 KG Kager in das öffentliche Gut der Gemeinde beschlossen wurde.<br />

Im Zuge des Verfahrens wurden keine Einsprüche eingebracht.<br />

Inzwischen hat der Ingenieurkonsulent für das Vermessungswesen Dipl. Ing. Martin Brunner, Braunau<br />

am Inn, die Vermessung vorgenommen.<br />

Entsprechend dem Vermessungsplan sollen die für den Gemeingebrauch entbehrlich gewordenen<br />

Teilstücke 1 und 2 aus dem Grundstück 1681/2 KG Kager als öffentliche Verkehrsfläche der<br />

Tauflinger Gemeindestraße aufgelassen werden. Das Grundstück 110 KG Kager wird als Verkehrsfläche<br />

in das öffentliche Gut der Gemeinde übernommen.<br />

Für diese Änderung ist die Beschlussfassung der vorliegenden Verordnung notwendig. Die Verordnung<br />

wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht.<br />

Der Gemeindevorstand hat die Beschlussfassung der Verordnung zur Auflassung von Teilen der<br />

Tauflingerstraße und Übernahme eines Grundstückes in das öffentliche Gut der Gemeinde befürwortet.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig nachfolgende Verordnung:<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> vom 29. März 2010 betreffend die teilweise<br />

Auflassung eines Ortschaftsweges und Übernahme von Verkehrsflächen ins öffentliche Gut.<br />

Aufgrund der Bestimmung des § 11 Abs. 3 des OÖ. <strong>Land</strong>esstraßenverwaltungsgesetzes 1991<br />

i.d.g.F., in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z 4 und 43 Abs. 1 der OÖ. Gemeindeordnung 1990<br />

wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Die wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich gewordenen Teilstücke<br />

1 und 2 aus dem Grundstück 1681/2 KG Kager Tauflinger Gemeindestraße werden als öffentliche<br />

Verkehrsfläche aufgelassen. Das Grundstück 110 KG Kager wird als Verkehrsfläche in<br />

das öffentliche Gut übernommen.<br />

Die aufzulassenden Straßenteile und das neu zu übernehmende Straßenstück ergeben sich aus<br />

dem Vermessungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl. Ing. Martin Brunner,<br />

Braunau am Inn, GZ 13566 vom 18.03.2010, in welchem die aufzulassenden Grundstücksteile in<br />

gelber Farbe dargestellt sind und das ins öffentliche Gut zu übernehmende Grundstück in roter<br />

Farbe dargestellt ist.<br />

Dieser Plan liegt gemäß § 94 Abs. 4 OÖ. Gemeindeordnung 1990 innerhalb der Kundmachungsfrist<br />

dieser Verordnung im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.<br />

§ 2<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 durch 2 Wochen<br />

kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />

11. Aufhebung der Verordnung für die Festsetzung des Einheitssatzes zu den Kosten<br />

der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen der Gemeinde<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Einheitssatz in unserer Gemeinde bisher € 36,34 betragen hat<br />

und vom <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> mit € 50,87 vorgeschlagen wurde.


- 9 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

Nachdem die Straßenbaukosten in den letzten 10 Jahren stark angestiegen sind, soll der Einheitssatz<br />

an jenen des <strong>Land</strong>es angeglichen werden.<br />

Dazu ist es notwendig, die Verordnung des Gemeinderates vom 18.03.2002 aufzuheben.<br />

Der Gemeindevorstand hat dieser Erhöhung einhellig zugestimmt und die erforderliche Verordnung<br />

zur Beschlussfassung beantragt.<br />

Die Verordnung wird anschließend zur Kenntnis gebracht.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig nachfolgende Verordnung betreffend die Aufhebung<br />

der Verordnung für die Festsetzung des Einheitssatzes zu den Kosten der Herstellung<br />

öffentlicher Verkehrsflächen der Gemeinde:<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> vom 29. März 2010, mit der die Verordnung<br />

des Gemeinderates vom 18. März 2002 betreffend die Ermäßigung des Beitrages zu den Kosten<br />

der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen aufgehoben wird.<br />

Aufgrund des § 20 (5) O.ö. Bauordnung 1994, LGBl 66/1994 idgF, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Die vom Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> gemäß § 20 Abs. 5 O.ö. Bauordnung<br />

1994, LGBl. Nr.66/1994 idgF beschlossene Verordnung betreffend die Ermäßigung des Beitrages<br />

zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen wird aufgehoben.<br />

Diese Verordnung tritt mit 01. Mai 2010 in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 18. März 2002 außer Kraft.<br />

§ 3<br />

§ 2<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 idgF durch zwei Wochen<br />

öffentlich kundgemacht.<br />

12. Erlassung der Feuerwehr-Tarifordnung 2010<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass das <strong>Land</strong>es-Feuerwehrkommando für <strong>Oberösterreich</strong> eine neue<br />

Feuerwehr-Tarifordnung 2010 erstellt hat. Mit dieser Tarifordnung wurde eine Anpassung der Tarifsätze<br />

an die derzeitigen Lohn- und Preisverhältnisse vorgenommen und die Tarifordnung 2005 ersetzt.<br />

Mit Erlass des Amtes der Oö. <strong>Land</strong>esregierung wir die Erlassung der neuen Tarifordnung 2010<br />

empfohlen.<br />

Der Gemeindevorstand hat die Beschlussfassung der Feuerwehr-Tarifordnung 2010 beantragt.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig, die vom <strong>Oberösterreich</strong>ischen <strong>Land</strong>es-<br />

Feuerwehrverband herausgegebene Feuerwehr-Tarifordnung 2010 für entgeltliche<br />

Einsätze unserer Feuerwehr zur Anwendung zu bringen.<br />

Die neue Feuerwehr-Tarifordnung 2010, welche als Beilage 2 gekennzeichnet ist,<br />

bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

Mit diesem Beschluss wird die Tarifordnung 2005 ersetzt und außer Kraft gesetzt.


13. Reduzierung von freiwilligen Subventionen<br />

- 10 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass auf Grund der angespannten finanziellen Situation überlegt wurde,<br />

ob die Förderung von alternativen Heizungsanlagen um 50 Prozent, von derzeit € 300,-- auf € 150,-<br />

- gekürzt werden sollte.<br />

Diese Einsparungsmaßnahme wurde schon von vielen Gemeinden umgesetzt.<br />

Der Gemeindevorstand hat beantragt, die Förderung von alternativen Heizanlagen und Solaranlagen<br />

ab 01. April 2010 einheitlich mit € 150,-- festzusetzen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig, die Förderung von alternativen Heizungsanlagen ab<br />

01. April 2010 einheitlich mit € 150,-- festzusetzen.<br />

Die Gewährung der Förderung ist wie bisher von der Zusicherung einer <strong>Land</strong>esförderung<br />

abhängig.<br />

14. Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2009<br />

Der Bürgermeister ersucht dazu den Amtsleiter um Berichterstattung.<br />

Der Amtsleiter stellt fest, dass während der zweiwöchigen Auflage des Rechnungsabschlusses keine<br />

Erinnerungen eingebracht wurden.<br />

Der Rechnungsabschluss wurde vom örtlichen Prüfungsausschuss und vom Gemeindevorstand<br />

geprüft und auch von den einzelnen Fraktionen beraten.<br />

Der Amtsleiter bringt folgenden Bericht zum Rechnungsabschluss zur Verlesung:<br />

Rechnungsabschluss 2009<br />

Ordentlicher Haushalt<br />

Der Rechnungsabschluss 2009 schließt inklusive Abwicklung des Überschusses aus dem Vorjahr in<br />

Höhe von Euro 370.510,40 im ordentlichen Haushalt mit Einnahmen von Euro 5,649.958,62 und Ausgaben<br />

von Euro 5,534.801,86.<br />

Dies ergibt einen Sollüberschuss 2009 von Euro 115.156,76<br />

Dieser Überschuss resultiert aus verschiedenen kleineren Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen.<br />

Außerordentlicher Haushalt<br />

Der außerordentliche Haushalt schließt mit Einnahmen von Euro 2,529.862,37 und Ausgaben von Euro<br />

2,568.050,23.<br />

Dies ergibt einen Sollabgang von Euro 38.187,86.<br />

Die Ausfinanzierung der Kindergartenerweiterung wird in den Jahren 2010 und 2011 (Euro 40.900,00)<br />

erfolgen.<br />

Weiters ist hier zu erwähnen, dass das Feuerwehreinsatzzentrum mit einem Betrag von Euro<br />

829.157,83 zwischenfinanziert werden musste. Dies erfolgte durch Rücklagenentnahmen (Euro<br />

434.000,00) bzw. durch eine Überfinanzierung der Kanalbauabschnitte 08 und 09 (wesentlich höhere<br />

Darlehensaufnahmen zur Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehres als notwendig).<br />

Diese Rückzahlungen (im Betrag von Euro 395.157,83) werden nach erfolgter Kollaudierung des Kanales<br />

zu tätigen sein, bzw. nach Erhalt der Bedarfszuweisungsmittel für das FF-Einsatzzentrum in den<br />

Jahren 2010 bis 2012.


- 11 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

Vermögens- und Schuldenrechnung<br />

Stand zum 01.01.2009 Euro 14,510.234,58<br />

Stand zum 31.12.2009 Euro 14,343.241,55<br />

Vermögensverringerung Euro 166.993,03<br />

Diese Vermögensveränderungen erfolgten vor allem durch den Verkauf der Arztpraxis mit einem Betrag<br />

von Euro 182.856,63, einem Zugang von Euro 145.440,13 durch den Grundankauf <strong>Land</strong>richinger-<br />

Sattlecker und Zöttl bzw. durch Vermögenszugänge beim Kanalbauabschnitt BA-08 und 09.<br />

Bei den Rücklagen musste das zur besseren Verzinsung angelegte Vermögenssparbuch bei der Sparkasse<br />

(Euro 574.361,17) wegen Terminablaufes wieder auf die einzelnen Rücklagen umgebucht werden.<br />

Die Musikheim-Feuerwehreinsatzzentrumrücklage mit einem Betrag von Euro 222.586,82 und die Feuerwehrersatzbeschaffungsrücklage<br />

mit einem Betrag von Euro 83.773,86 mussten zur Gänze aufgelöst<br />

werden.<br />

Von den übrigen Rücklagen wurden Euro 434.000,00 zur Zwischenfinanzierung des FF-<br />

Einsatzzentrumbaues verwendet.<br />

Das gegebene Investitionsdarlehen an die Physiotherapeutin Ulrike Fackler beträgt Euro 26.481,51<br />

Schulden:<br />

Stand zum 01.01.2009 Euro 4,985.757,58<br />

Zugang Kanalbau Euro 997.000,00<br />

Tilgung Euro 311.139,96<br />

Stand zum 31.12.2009 Euro 5,671.617,62<br />

Schuldenzugang Euro 685.860,04<br />

Im Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt wurde ein Maastricht-Ergebnis (Finanzierungssaldo) von<br />

Euro 750.724,17 ermittelt.<br />

Für diese Darstellung wurde zusätzlich eine Umbuchung im Betrag von Euro 165.745,93 von den Konten<br />

1/851/769 auf 2/914/869 vorgenommen, welche nun als Kreditüberschreitung zur Kenntnis zu<br />

nehmen ist.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig den vorgetragenen Rechnungsabschluss für das Finanzjahr<br />

2009 mit Einnahmen von € 5,649.958,62 und Ausgaben von<br />

€ 5,534.801,86.<br />

Der Sollüberschuss beträgt somit € 115.156,76.<br />

Der außerordentliche Haushalt wurde mit Einnahmen von € 2,529.862,37 und Ausgaben<br />

mit € 2,568.050,23 abgeschlossen. Dies ergibt einen Abgang von<br />

€ 38.187,86.<br />

Der Vermögensstand betrug per 31.12.2009 € 14,343.241,55 und der Schuldenstand<br />

€ 5,671.617,62, das ergibt ein Nettovermögen von € 8,671.623,93. Im Voranschlags-<br />

und Rechnungsquerschnitt wurde ein Maastricht-Ergebnis (Finanzierungssaldo)<br />

von Euro 750.724,17 ermittelt.<br />

Für diese Darstellung wurde zusätzlich eine Umbuchung im Betrag von Euro<br />

165.745,93 von den Konten 1/851/769 auf 2/914/869 vorgenommen, welche nun als<br />

Kreditüberschreitung zur Kenntnis genommen wird.<br />

15. Beschlussfassung der Darlehensurkunde zur Gewährung eines Darlehens für die<br />

Einrichtung der Arztpraxis (Physiotherapeutin)


- 12 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

Der Vorsitzende erklärt, dass im Zuge des Verkaufs der Arztpraxis mit Frau Ulrike Fackler vereinbart<br />

wurde, dass für die Einrichtung der Praxis für Physiotherapie im Haus <strong>Uttendorf</strong> 63/2 ein zinsenloses<br />

Darlehen in der Höhe von maximal € 40.000,-- , auf die Dauer von 10 Jahren, gewährt<br />

wird.<br />

Frau Fackler hat für die Einrichtung insgesamt € 26.481,51 aufgewendet.<br />

Die Rückerstattung soll im Zeitraum von 10 Jahren mit jährlichen Raten von € 2.648,15, zahlbar jeweils<br />

am 15.07. eines jeden Jahres, mit Beginn am 15.07.2010, erfolgen.<br />

Die vorliegende Darlehensurkunde wurde zur Kenntnis gebracht.<br />

Der Gemeindevorstand hat diese Darlehensurkunde zur Beschlussfassung beantragt.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig die Gewährung eines Darlehens für die Einrichtung<br />

der Arztpraxis (Physiotherapeutin) und nachfolgende Darlehensurkunde:<br />

D A R L E H E N S U R K U N D E<br />

Die Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong>, 5261 <strong>Uttendorf</strong> 11b (als Darlehensgeberin), vertreten<br />

durch Bürgermeister Josef Leimer gewährt hiermit<br />

Frau Ulrike Fackler, Häuslberg 24, 5231 Schalchen (als Darlehensnehmerin)<br />

ein Darlehen in Höhen von € 26.481,51<br />

(in Worten: Euro sechsundzwanzigtausendvierhunderteinundachtzig und einundfünfzig Cent).<br />

Die Zuteilung des gesamten Darlehensbetrages ist bereits erfolgt.<br />

Das Darlehen dient der Darlehensnehmerin zur Einrichtung einer Praxis für Physiotherapie im Haus<br />

<strong>Uttendorf</strong> 63/2.<br />

Kapitalrückzahlung:<br />

Das Darlehen wird für die Dauer von 10 Jahren gewährt. Die Tilgung hat in gleichbleibenden Raten<br />

von je € 2.648,15 zum 15.07. eines jeden Jahres durch den Darlehensnehmer zu erfolgen.<br />

Die Tilgung beginnt mit 15.07.2010.<br />

Verzinsung:<br />

Die Gewährung des Darlehens erfolgt zinsenfrei.<br />

Die Darlehensnehmerin verpflichtet sich ferner, alle aus diesem Schuldverhältnis entstehenden<br />

Kosten, Auslagen, Stempel, Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben jeglicher Art, die aus Anlass<br />

der Begründung, des aufrechten Bestandes, der Befestigung oder Beendigung des gegenständlichen<br />

Darlehensverhältnisses erwachsen, aus eigenem zu tragen bzw. der Darlehensgeberin nach<br />

Selbstauslage zu ersetzen, sodass diese niemals eine sich ergebende Belastung treffen kann.<br />

Die Gewährung des Darlehens wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde<br />

<strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> vom 29. März 2010 unter Tagesordnungspunkt 15. beschlossen.<br />

<strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong>, am 30. März 2010<br />

Für die Darlehensgeberin: Die Darlehensnehmerin:<br />

16. Errichtung eines Musikprobenlokals; Vergabe der Malerarbeiten<br />

Der Bürgermeister stellt fest, dass für die Malerarbeiten des Musikprobenlokals zwei Angebote eingereicht<br />

wurden. Die Firma Tschabitzer bietet diese Arbeiten um € 6.580,-- an und die Firma Walter<br />

Wimmer um € 5.880,--, abzüglich 3 % Skonto.


- 13 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

Der Architekt DI Manfred Hellmann schlägt die Vergabe der Malerarbeiten an die Firma Walter<br />

Wimmer vor.<br />

Der Gemeindevorstand hat diesem Vergabevorschlag zugestimmt.<br />

Nach dem derzeitigen Baufortschritt wird das Musikprobenlokal voraussichtlich bis Ende Mai 2010<br />

bezugsfertig sein.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig, die Malerarbeiten für die Errichtung eines Musikprobenlokals<br />

mit einer Angebotssumme von netto € 5.880,-- an die Firma Walter Wimmer,<br />

<strong>Uttendorf</strong>, zu vergeben.<br />

17. Aufnahme eines Kassenkredites<br />

Einleitend erklärt der Vorsitzende, dass für die Aufnahme eines Kassenkredites in Höhe von<br />

€ 300.000,-- drei Angebote der örtlichen Banken vorliegen.<br />

Die Sparkasse und die Raiffeisenbank haben einen Zinssatz von jeweils 1,16 % angeboten, wobei<br />

die Raiffeisenbank einen Nachlass bei den Spesen auf dem Girokonto von rund 50 Prozent in Aussicht<br />

gestellt hat. Die Kontoführung für den Kassenkredit wird gratis angeboten.<br />

Die Volksbank bietet einen Zinssatz von 1,43 %.<br />

Der Gemeindevorstand hat die Aufnahme des Kassenkredites bei der Raiffeisenbank Mattigtal zur<br />

Beschlussfassung beantragt.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig die Aufnahme eines Kassenkredites in der Höhe von €<br />

300.000,-- bei der Raiffeisenbank Mattigtal mit einem Zinssatz von 1,16 % (3-<br />

Monats-Euribor und Aufschlag von 0,48 %) zum Zeitpunkt der Angebotslegung.<br />

Die Darlehensurkunde, welche als Beilage 3 gekennzeichnet ist, bildet einen wesentlichen<br />

Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

18. Abschluss eines Baurechtsvertrages mit der Firma RT-CAD Tiefenböck GmbH<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Firma RT-CAD Tiefenböck GmbH bereits mit den Bauarbeiten<br />

für das neue Betriebsgebäude auf einem Grundstück der Gemeinde (südöstlich der Firma<br />

OKALIN) begonnen hat.<br />

Für die Nutzung des Gemeindegrundstückes soll ein Baurechtsvertrag für die Dauer von 99 Jahren<br />

und einem Bauzins von € 0,70 pro m² abgeschlossen werden. Der jährliche Bauzins beträgt daher<br />

für eine Fläche von 5.705 m² insgesamt € 3.993,50.<br />

Der gegenständliche Baurechtsvertrag wird nun zur Kenntnis gebracht.<br />

Der Gemeindevorstand hat den Abschluss des Baurechtsvertrages zur Beschlussfassung beantragt.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig den Abschluss eines Baurechtsvertrages mit der Firma<br />

RT-CAD Tiefenböck GmbH für die Dauer von 99 Jahren. Der jährliche Bauzins<br />

beträgt für eine Fläche von 5.705 m² insgesamt € 3.993,50.<br />

Der Baurechtsvertrag, welcher als Beilage 4 gekennzeichnet ist, bildet einen wesentlichen<br />

Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

19. Abschluss einer Vereinbarung mit der Verbund-Austria Power Grid AG, Wien, bezüglich<br />

der Leistung einer Ausgleichszahlung<br />

Vorerst bringt der Vorsitzende den vorliegenden Entwurf der Vereinbarung zur Kenntnis.


- 14 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

Unsere Gemeinde wird für die Trassenlänge der 380 kV-Salzburgleitung von 2,357 km eine Ausgleichszahlung<br />

zur Abgeltung von nicht messbaren Beeinträchtigungen in Höhe von € 162.633,--<br />

erhalten.<br />

Der Betrag wird in zwei Raten – je zur Hälfte ( € 81.316,50) am 30.06.2010 und zum Zeitpunkt der<br />

Inbetriebnahme, zur Zahlung fällig.<br />

Die betroffenen Grundanrainer erhalten pro dauerhaft genutzten Wohnobjekt mit weniger als 100 m<br />

Entfernung zur Leitungsachse einen Pauschalbetrag in Höhe von € 8.000,-- und mit weniger als<br />

150 m zur Leitungsachse einen Pauschalbetrag in Höhe von € 4.000,-- .<br />

Der Gemeindevorstand hat den Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung zur Beschlussfassung<br />

beantragt.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig den Abschluss einer Vereinbarung mit der Verbund-<br />

Austria-Power-Grid AG, Wien, bezüglich der Leistung einer Ausgleichszahlung.<br />

Die gegenständliche Vereinbarung, welche als Beilage 5 gekennzeichnet ist, bildet<br />

einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

20. Resolution für einen <strong>Oberösterreich</strong>-Konvent<br />

Der Bürgermeister stellt fest, dass die ursprünglich von der FPÖ-Fraktion angeregte Resolution etwas<br />

modifiziert und nach einer Einigung mit dem Obmann der FPÖ-Fraktion als gemeinsame Resolution<br />

aller drei Gemeinderatsfraktionen eingebracht wurde.<br />

Diese Resolution wird anschließend vom Bürgermeister vorgetragen und zustimmend zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig nachfolgende Resolution für einen <strong>Oberösterreich</strong>-<br />

Konvent:<br />

R E S O L U T I O N<br />

Mit großer Sorge um die finanzielle Handlungsfähigkeit der oberösterreichischen Gemeinden ersucht<br />

der Gemeinderat aus <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> die <strong>Oberösterreich</strong>ische <strong>Land</strong>esregierung, sofort einen<br />

„<strong>Oberösterreich</strong>-Konvent“ unter Einbeziehung des <strong>Land</strong>esrechnungshofes einzuberufen.<br />

Dieser muss raschest Lösungen gegen die Schuldenfalle der Gemeinden erarbeiten und die Ergebnisse<br />

sind umgehend umzusetzen.<br />

Begründung:<br />

Viele Aufgaben des <strong>Land</strong>es und des Bundes werden auf die Gemeinden abgewälzt. Eine beängstigend<br />

hohe Zahl an Gemeinden sind dadurch zu Abgangsgemeinden geworden und können ihren<br />

Haushalt trotz sorgfältigster Haushaltsführung nicht mehr ausgleichen. Die Zahl der Abgangsgemeinden<br />

steigert sich erschreckend schnell.<br />

Bund und Länder haben den Gemeinden Sozialkosten aufgebürdet und das dafür notwendige Geld<br />

verwehrt. Die Aufgaben und Leistungen zwischen Gemeinden, <strong>Land</strong> und Bund sollen neu durchdacht<br />

und gerechnet werden.<br />

Die Gemeinden waren immer der wichtigste Wirtschaftsmotor für die kleinen und mittleren Unternehmen<br />

in ihrer örtlichen Umgebung. Durch die Überschuldung der Kommunen ist dies in Zukunft<br />

nicht mehr möglich.


- 15 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

Alle Politiker sind aufgerufen, die nachkommenden Generationen vor der drohenden Schuldenfalle<br />

zu bewahren.<br />

21. Beschluss des Vermessungsplanes des Ingenieurkonsulenten für Vermessungstechnik Dipl.<br />

Ing. Josef Wagneder, Ried i. I., GZ 5418/09 vom 07.09.2009.<br />

An Hand des Vermessungsplanes von DI Wagneder erklärt der Vorsitzende die neu geschaffene<br />

Zufahrt zum Grundstück der ISG.<br />

Die grundbücherliche Durchführung dieser Vermessung wird gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz<br />

beim Vermessungsamt Braunau am Inn beantragt.<br />

Mit Verordnung der Gemeinde erfolgt die Auflassung des Grundstückes Teilfläche 2 (Teil der ehemaligen<br />

öffentlichen Straße) im Ausmaß von 112 m² und Übernahme der Teilflächen 3, 4 und 5 im<br />

Ausmaß von 567 m² (Teile aus dem Grundstück der ÖBB) in das öffentliche Gut der Gemeinde als<br />

Zufahrtsstraße zum ISG-Bauplatz in <strong>Helpfau</strong>.<br />

Die vorliegende Verordnung wird zur Kenntnis gebracht.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig, die grundbücherliche Durchführung der Vermessungsurkunde<br />

des Ingenieurkonsulenten für Vermessungstechnik Dipl. Ing. Josef<br />

Wagneder, Ried i. I., GZ. 5418/09 vom 07.09.2009 gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz<br />

zu beantragen und nachfolgende Verordnung:<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> vom 29. März 2010 betreffend die teilweise<br />

Auflassung eines Ortschaftsweges und Übernahme von Verkehrsflächen ins öffentliche Gut.<br />

Aufgrund der Bestimmung des § 11 Abs. 3 des OÖ. <strong>Land</strong>esstraßenverwaltungsgesetzes 1991<br />

i.d.g.F., in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z 4 und 43 Abs. 1 der OÖ. Gemeindeordnung 1990<br />

wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Das wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich gewordenen<br />

Teilstück 2 aus dem Grundstück 2767/3 KG <strong>Helpfau</strong> Aufschließungsstraße <strong>Helpfau</strong> wird als öffentliche<br />

Verkehrsfläche aufgelassen. Die Teilfläche 3 aus Grundstück 212/3, Teilfläche 4 aus Grundstück<br />

212/1 und Teilfläche 5 aus Grundstück 2732/3 KG <strong>Helpfau</strong> werden als Verkehrsfläche in das<br />

öffentliche Gut übernommen.<br />

Der aufzulassende Straßenteil und die neu zu übernehmenden Straßenstücke ergeben sich aus<br />

dem Vermessungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl. Ing. Josef<br />

Wagneder, Ried im Innkreis, GZ 5418/09 vom 11.08.2009, in welchem der aufzulassende Grundstücksteil<br />

in gelber Farbe dargestellt sind und die ins öffentliche Gut zu übernehmenden Grundstücksteile<br />

in roter Farbe dargestellt ist.<br />

Dieser Plan liegt gemäß § 94 Abs. 4 OÖ. Gemeindeordnung 1990 innerhalb der Kundmachungsfrist<br />

dieser Verordnung im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.<br />

§ 2<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 durch 2 Wochen<br />

kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />

22. Ehrung ausgeschiedener Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitglieder und eines weiteren<br />

verdienten Gemeindebürgers.


- 16 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass die ausgeschiedenen Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitglieder<br />

eine Ehrung erhalten sollen.<br />

Der Gemeindevorstand hat folgende Ehrungen vorgeschlagen:<br />

Verleihung des Ehrenringes an GV. Josef Bubestinger<br />

Er war von 30.10.1979 bis 29.10.2009 Mitglied des Gemeinderates und von 19.10.1991 bis<br />

29.10.2009 Mitglied des Gemeindevorstandes.<br />

Das goldene Verdienstzeichen der Gemeinde soll an folgende ausgeschiedene Gemeinderatsmitglieder<br />

verliehen werden:<br />

Karl Forthuber, Gemeinderat von 22.10.1985 bis 29.10.2009 und Gemeindevorstand von<br />

01.02.2008 bis 29.10.2009.<br />

Helmut Forthuber, Gemeinderat von 22.10.1985 bis 29.10.2009<br />

Resch Karl-Heinz, Gemeinderat von 30.10.1979 bis 20.10.1997, Gemeindevorstand von<br />

22.10.1985 bis 19.10.1991 und Gemeinderat von 24.10.2003 bis 30.06.06.2006.<br />

Mit dem goldenen Verdienstzeichen wird auch eine Urkunde und ein Geschenk überreicht.<br />

Arndt Johann, Gemeinderat von 30.10.1979 bis 19.10.1991, Ersatzmitglied bis 29.10.2009.<br />

Herr Arndt hat als langjähriger Funktionär des Sportvereins <strong>Uttendorf</strong> bereits das goldene Verdienstzeichen<br />

erhalten. Daher wird nur mehr eine Urkunde und ein Geschenk überreicht.<br />

Anton Friedl und Hubert Berer waren Ersatzmitglied des Gemeinderates von 22.10.1985 bis<br />

29.10.2009. Sie erhalten ein Ehrengeschenk und eine Urkunde.<br />

Starz Josef war 27 Jahre als Obmann des Jagdausschusses tätig. Dafür wird ihm im Rahmen der<br />

Feier eine Urkunde und ein Geschenk überreicht.<br />

Es wird vereinbart, dass der Ehrenring bei der örtlichen Firma Fuchs in Auftrag gegeben wird.<br />

Abschließend wird die Abstimmung vorgenommen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> beschließt durch ein Zeichen<br />

mit der Hand einstimmig nachfolgende Ehrung ausgeschiedener Gemeindevorstand-<br />

und Gemeinderatsmitglieder und eines verdienten Gemeindebürgers:<br />

1. Verleihung des Ehrenringes an Josef Bubestinger<br />

2. Verleihung des goldenen Verdienstzeichens an Karl Forthuber, Helmut Forthuber und Karl-Heinz<br />

Resch. Zum Verdienstzeichen wird ein Ehrengeschenk und eine Urkunde überreicht.<br />

3. Anton Friedl und Hubert Berer erhalten ein Ehrengeschenk und eine Urkunde<br />

4. Josef Starz erhält ein Ehrengeschenk und eine Urkunde<br />

23. Allfälliges<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass<br />

1. der Facharzt für Chirurgie, Dr. Sabbaghian, in den Ordinationsräumen von Gemeindearzt Dr.<br />

Puttinger eine Wahlarztpraxis eröffnen wird. Die Behandlung wird an bestimmten Tagen und<br />

nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen.<br />

2. der neue öffentliche Notar Dr. Obermayer, abwechselnd mit Mag. Aumayr, jeden Freitag Vormittag<br />

im Gemeindeamt eine kostenlose Erstberatung anbieten wird.


- 17 - Lfd.Nr. 01/2010<br />

3. mit den örtlichen Banken bezüglich einer Reduzierung der Spesen verhandelt wurde. Es konnte<br />

eine Verringerung um rund 50 Prozent ausgehandelt werden.<br />

4. mit der Überprüfung der bestehenden Versicherungspolizzen begonnen wurde.<br />

5. in den nächsten Wochen die Straßenbeleuchtung von Montag bis Freitag, während der Nacht<br />

von 0 Uhr bis 5 Uhr abgeschaltet wird. Ausgenommen davon ist die Beleuchtung an der Bundesstraße.<br />

6. bezüglich der Projekte Motorikpfad und Triftweg jeweils ein Ansuchen um eine LEADER-<br />

Förderung eingereicht wurde.<br />

7. am 07. Mai 2010, um 20,00 Uhr, im Gasthaus Vitzthum die Feier zur Ehrung der ausgeschieden<br />

Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitglieder stattfindet.<br />

8. bei der kommenden Bundespräsidentenwahl die bisherigen Wahllokale im Gemeindeamt (Wahlsprengel<br />

I) und im Gasthaus Luger (Wahlsprengel II) aufgelassen werden. Der Wahlsprengel IV<br />

wird auf die bisherigen Wahlsprengel I und II aufgeteilt. Beide Wahllokale werden in der Mehrzweckhalle<br />

eingerichtet.<br />

9. am 08.04.2010, um 19,00 Uhr, im Gemeindeamt, die Vorstellung des Hochwasserschutzprojektes<br />

für <strong>Helpfau</strong>-<strong>Uttendorf</strong> für den Gemeindevorstand stattfindet.<br />

10. für die Errichtung der Hackschnitzelheizung im Feuerwehreinsatzzentrum ein Förderungsansuchen<br />

eingereicht wird.<br />

11. am vergangenen Freitag der Spatenstich für das Betriebsgebäude der Firma RT-CAD erfolgte.<br />

Die verbaute Fläche beträgt 2.000 m² und die Baukosten wurden mit € 2 Mio. veranschlagt. Der<br />

Betriebssitz befindet sich derzeit in der Gemeinde Munderfing, im ehemaligen Holzwerk der<br />

Firma Thurnberger. Die Firma beschäftigt derzeit 18 Mitarbeiter. Die Fertigstellung ist für Herbst<br />

2010 vorgesehen. Die Gemeinde soll für eine spätere Erweiterung noch eine Baufläche von<br />

20.000 m² sicherstellen.<br />

12. die Gemeindebedienstete Helga Kogler letzten Donnerstag eine Gehirnblutung erlitten hat. Sie<br />

wird daher längere Zeit arbeitsunfähig sein. Während dieser Zeit wird das Friedhof-WC von Marianne<br />

Mittermaier und die Mehrzweckhalle von Theresia Hamminger gereinigt. Mit den Mietern<br />

des Gemeindewohnhauses wird gesprochen, ob die Mieter die Reinigungsarbeiten der Stiegenhäuser<br />

selbst durchführen können.<br />

13. die Immobilienfirma MTM das Grundstück der ehemaligen Firma Färberböck (östlich der Firma<br />

Hamminger) angekauft hat.<br />

14. die Übernahme des Baum- und Strauchschnitts im Bauhof gestartet wurde.<br />

15. von der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn eine durchgehende 70 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

von <strong>Uttendorf</strong> bis Schalchen verordnet wurde.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und weitere Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />

schließt der Vorsitzende um 21,15 Uhr die Sitzung.<br />

---------------------------------------------- --------------------------------------------<br />

Bürgermeister Gemeinderat<br />

---------------------------------------------- --------------------------------------------<br />

Schriftführer Gemeinderat<br />

--------------------------------------------<br />

Gemeinderat

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