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Gemeinderatssitzung vom 10.06.2005 - .PDF - Taufkirchen an der ...

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An eine ebene l<strong>an</strong>dwirtschaftlich genutzte Fläche grenzt im Osten Wald im Sinne <strong>der</strong> forstrechtlichen<br />

Bestimmungen (Grundstück 1937, KG Laufenbach, im Kataster LN) sowie <strong>der</strong> Waldteil des Grundstückes<br />

1815, KG Laufenbach <strong>an</strong>.<br />

Im Sinne <strong>der</strong> forstrechtlichen Bestimmungen (§ 1 Forstgesetz 1975 i.d.g.F.) h<strong>an</strong>delt es sich bei dem<br />

dort mit Laubgehölzen bestockten Streifen um Wald entl<strong>an</strong>g eines teilweise wasserführenden Gerinnes.<br />

Die Gemeinde <strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Pram ist zu 12,4 % <strong>an</strong> <strong>der</strong> Gesamtfläche (also zum Bezirksdurchschnitt<br />

von 26,5 % und zum L<strong>an</strong>desdurchschnitt von 42 % äußerst unterdurchschnittlich) bewaldet.<br />

Im Waldentwicklungspl<strong>an</strong> für den Bezirk Schärding gehören die Waldflächen zu einer Funktionsfläche<br />

mit <strong>der</strong> Wertziffer 1.2.1., dh also, die Wohlfahrts- bzw. klimatischen Funktionen des Waldes sind<br />

erhöht bewertet. Diese Bewertung trifft insbeson<strong>der</strong>e auch für die gen<strong>an</strong>nte Waldfläche zu.<br />

Als Gehölzstreifen k<strong>an</strong>n sie insbeson<strong>der</strong>e Windschutzwirkung, eventuell auch Lärmschutzwirkung,<br />

ausüben und <strong>der</strong> Best<strong>an</strong>d stellt durchaus einen Rest <strong>der</strong> natürlichen Waldgesellschaft (Laubgehölze<br />

entl<strong>an</strong>g von Gewässern) dar. Zielsetzung <strong>der</strong> örtlichen Raumordnung ist unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em auch die Erhaltung<br />

und Vermehrung von Waldflächen.<br />

Aus forstfachlicher Sicht besteht daher gegen die gepl<strong>an</strong>te Umwidmung einer l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen<br />

Fläche in Betriebsbaugebiet nur d<strong>an</strong>n kein Einw<strong>an</strong>d, wenn sowohl die Widmung als auch schließlich<br />

die Ausnutzung <strong>der</strong> Fläche auf den Wald Rücksicht nimmt. Dazu ist es erfor<strong>der</strong>lich, die Grenze des<br />

Widmungsgebietes tatsächlich außerhalb des Waldr<strong>an</strong>des verlaufen zu lassen, und entl<strong>an</strong>g des Waldr<strong>an</strong>des<br />

einen Streifen von etwa 10 bis 20 m von jeglicher Einzäunung, Bodenversiegelung, Verbauung,<br />

etc. freizuhalten.<br />

Ein größerer Abst<strong>an</strong>d von Gebäuden <strong>vom</strong> Wald etwa aus Sicherheitsgründen ist allerdings hier wegen<br />

<strong>der</strong> Lage und <strong>der</strong> Zusammensetzung <strong>der</strong> Waldbestände nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Im Übrigen ist die Darstellung im Flächenwidmungspl<strong>an</strong> nicht korrekt, weil im Flächenwidmungspl<strong>an</strong><br />

die Fläche nicht als Wald gekennzeichnet ist (Waldsymbol). Eine entsprechende Darstellung ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Energie AG Oberösterreich:<br />

Von <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten Än<strong>der</strong>ung Nr. 26 – Umwidmung <strong>der</strong> Parzelle 1815 und Teile <strong>der</strong> Wegparzelle<br />

1882/1 (öffentliches Gut) von <strong>der</strong>zeit l<strong>an</strong>dwirtschaftlich genutztem Grün- und Ödl<strong>an</strong>d in Betriebsbaugebiet<br />

mit Schutzzone im Baul<strong>an</strong>d (Teil A) ist unsere 30 kV Leitung „<strong>Taufkirchen</strong> Molkerei-<br />

<strong>Taufkirchen</strong> SchSt“ betroffen.<br />

Wie im Flächenwidmungspl<strong>an</strong> ersichtlich, führt unsere Hochsp<strong>an</strong>nungsleitung über den südlichen<br />

Bereich dieses Widmungsgebietes bzw. über die Schutzzone im Baul<strong>an</strong>d. Im Bereich <strong>der</strong> Hochsp<strong>an</strong>nungsleitung<br />

sind die Vorschriften nach ÖVE L11/1979 einzuhalten. Wir ersuchen Sie, uns im Zuge<br />

<strong>der</strong> bau- und gewerberechtlichen Verfahren zur Abgabe einer Stellungnahme einzuladen.<br />

Von <strong>der</strong> Umwidmung des Mischbaugebietes in <strong>der</strong> Ortschaft Pram in Betriebsbaugebiet (Teil B) sind<br />

keine Anlagen <strong>der</strong> Energie AG Oberösterreich betroffen. Daher besteht gegen diese Umwidmung kein<br />

Einw<strong>an</strong>d.<br />

Stellungnahme des Militärkomm<strong>an</strong>dos für Oberösterreich:<br />

Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 14. März 2005, Zl. 031-2-4-26-2005-WH, teilt Ihnen das<br />

Militärkomm<strong>an</strong>do Oberösterreich mit, dass bei dem gegenständlichen Vorhaben „Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es<br />

Nr. 4 Än<strong>der</strong>ung Nr. 26 im Bereich <strong>der</strong> Ortschaft Pram – Umwidmung von l<strong>an</strong>d-<br />

und forstwirtschaftlich genutztem Grün- und Ödl<strong>an</strong>d in Betriebsbaugebiet mit Schutzzone im Baul<strong>an</strong>d

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