Gemeinderatssitzung vom 10.06.2005 - .PDF - Taufkirchen an der ...
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Umwidmung von l<strong>an</strong>d- und forstwirtschaftlich genutztem Grün- und Ödl<strong>an</strong>d in eingeschränktes gemischtes<br />
Baugebiet unter Ausschluss betriebsfrem<strong>der</strong> Wohnnutzung“, keine militärischen Pl<strong>an</strong>ungen<br />
berührt werden.<br />
Stellungnahme des Ortspl<strong>an</strong>ers:<br />
Die Pl<strong>an</strong>ung sieht am westlichen Ortsr<strong>an</strong>d von <strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Pram die Umwidmung eines Teiles<br />
des Grundstückes 144/3 von Grünl<strong>an</strong>d L<strong>an</strong>dwirtschaft in eingeschränktes gemischtes Baugebiet vor,<br />
um die Errichtung eines Nahversorgers zu ermöglichen.<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> Ortspl<strong>an</strong>ung k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> oben gen<strong>an</strong>nten Än<strong>der</strong>ung zugestimmt werden, da diese eine<br />
Puffwidmung hinsichtlich <strong>der</strong> Lage <strong>an</strong> <strong>der</strong> Eferdinger Bundesstraße und des nördlich <strong>an</strong> die gepl<strong>an</strong>te<br />
Umwidmung <strong>an</strong>grenzenden Wohngebietes darstellt.<br />
Sonstige Stellungnahmen sind nicht eingel<strong>an</strong>gt.<br />
Da es aus dem Gremium zu keiner Wortmeldung kommt, be<strong>an</strong>tragt Bgm. Gruber, nach Abwägung <strong>der</strong><br />
öffentlichen Interessen gegenüber den privaten Interessen und nachdem festgestellt wurde, dass durch<br />
die Umwidmung keine offensichtlichen Interessen Dritter verletzt bzw. keine Entschädigungs<strong>an</strong>sprüche<br />
gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde ausgelöst werden, die Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 25, im<br />
Sinne des Ansuchens von Herrn Herbert Aumayr, vorzunehmen.<br />
Dieser Antrag wird daraufhin in <strong>der</strong> Abstimmung einstimmig <strong>an</strong>genommen.<br />
d) Beratung und Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 26 (Betriebsbaugebietserweiterung<br />
Froschauer)<br />
Bei <strong>der</strong> Flächenwidmungspl<strong>an</strong>än<strong>der</strong>ung Nr. 26 h<strong>an</strong>delt es sich laut Vorsitzendem um die Umwidmung<br />
von Teil A: L<strong>an</strong>d- und Forstwirtschaft – Ödl<strong>an</strong>d in Betriebsbaugebiet (mit Schutzzone im Baul<strong>an</strong>d –<br />
bauliche Maßnahmen und Grünzug) samt geringfügiger Än<strong>der</strong>ung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
(Betriebsbaugebietserweiterung Froschauer) sowie Teil B: Eingeschränktes gemischtes Baugebiet<br />
unter Ausschluss betriebsfrem<strong>der</strong> Wohnnutzung in Betriebsbaugebiet.<br />
Hierzu trägt <strong>der</strong> Vorsitzende folgende Stellungnahmen vor:<br />
Stellungnahme des Amtes <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Abteilung Raumordnung:<br />
Zum vorgelegten Än<strong>der</strong>ungs<strong>an</strong>trag wird seitens <strong>der</strong> Örtlichen Raumordnung in Übereinstimmung mit<br />
den Aussagen <strong>der</strong> ergänzend eingeholten fachlichen Stellungnahmen zu Teilfläche B grundsätzlich<br />
kein Einw<strong>an</strong>d erhoben.<br />
Zu Teil B (tatsächlich ist Teil A gemeint!) ist auf die korrekte Darstellung <strong>der</strong> Waldflächen (vgl. Stellungnahme<br />
Forst und Luftbild), auch <strong>der</strong> <strong>an</strong>schließenden Waldflächen, hinzuweisen ebenso wie auf<br />
die Notwendigkeit eines entsprechenden Waldr<strong>an</strong>dbest<strong>an</strong>des.<br />
Stellungnahme des Regionsbeauftragten für Natur- und L<strong>an</strong>dschaftsschutz:<br />
Kein Einw<strong>an</strong>d<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Bezirkshauptm<strong>an</strong>nschaft Schärding, Forstabteilung:<br />
Nach den Pl<strong>an</strong>unterlagen ist im Teil A die Umwidmung einer Fläche von „L<strong>an</strong>d- und Forstwirtschaft,<br />
Ödl<strong>an</strong>d“ in Betriebsbaugebiet vorgesehen.