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Gemeinderatssitzung vom 10.06.2005 - .PDF - Taufkirchen an der ...

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Stellungnahme des Amtes <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Abteilung Raumordnung:<br />

Zum vorgelegten Än<strong>der</strong>ungs<strong>an</strong>trag wird seitens <strong>der</strong> Örtlichen Raumordnung in Übereinstimmung mit<br />

den Aussagen <strong>der</strong> ergänzend eingeholten straßenbaufachlichen Stellungnahme unter den darin <strong>an</strong>geführten<br />

Bedingungen und Auflagen kein Einw<strong>an</strong>d erhoben.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> Geländeverhältnisse ist zu erwarten, dass die gegenständliche Än<strong>der</strong>ung zur funktionalen<br />

Abstufung zwischen Bundesstraße und h<strong>an</strong>gaufwärts liegenden Wohngebiet beitragen wird.<br />

Ein Wi<strong>der</strong>spruch zum Örtlichen Entwicklungskonzept wird auf Grund des Funktionspl<strong>an</strong>es nicht festgestellt.<br />

Stellungnahme des Amtes <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Abteilung Straßenerhaltung und -betrieb,<br />

Straßenbezirk Nord:<br />

Der Flächenwidmungspl<strong>an</strong> Nr. 4 Än<strong>der</strong>ung Nr. 25 – betrifft eine Fläche <strong>an</strong> <strong>der</strong> B 129 Eferdinger Straße,<br />

von km 67,970 bis km 68,085, rechts im Sinne <strong>der</strong> Kilometrierung, <strong>an</strong> einer Freil<strong>an</strong>dstrecke. In<br />

diesem Bereich ist auf <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desstraße ein Fahrbahnteiler als Tempobremse gepl<strong>an</strong>t.<br />

Die Verkehrsaufschließung des gemischten Baugebietes hat über einen Anschluss zur L<strong>an</strong>desstraße zu<br />

erfolgen.<br />

Zur Ausschaltung von Behin<strong>der</strong>ungen für die Verkehrsteilnehmer auf <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desstraße ist <strong>vom</strong> Antragsteller<br />

<strong>der</strong> gegenständlichen Bewilligung die Errichtung einer Linksabbiegespur vorzusehen. Dem<br />

L<strong>an</strong>d dürfen daraus keine Kosten (auch Folgekosten durch die Erhaltung) erwachsen.<br />

Die Situierung <strong>der</strong> Zufahrt und <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>te Fahrbahnteiler sind im Einvernehmen mit <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desstraßenverwaltung<br />

aufein<strong>an</strong><strong>der</strong> abzustimmen.<br />

Hinsichtlich dem Nahbereich <strong>der</strong> Widmungsflächen zur L<strong>an</strong>desstraße wird auf die 15 m Bauverbots-<br />

bzw. Schutzzone gemäß Oö. Straßengesetz 1991 i.d.g.F. § 18 in Verbindung mit § 40 a hingewiesen,<br />

demnach ist für die Errichtung von Anlagen je<strong>der</strong> Art in diesem Bereich eine Ausnahmebewilligung<br />

<strong>der</strong> L<strong>an</strong>desstraßenverwaltung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Im Rahmen dieser Flächenwidmungspl<strong>an</strong>bewilligung dürfen <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desstraßenverwaltung keine Kosten<br />

hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen erwachsen.<br />

Gegen die Bewilligung des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es besteht bei Einhaltung vorstehen<strong>der</strong> Bedingungen<br />

von <strong>der</strong> Abteilung Straßenerhaltung und –betrieb kein Einw<strong>an</strong>d.<br />

Durch diese Zustimmung wird entsprechenden Stellungnahmen <strong>der</strong> Straßenverwaltung bei <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

behördlichen Verfahren (zB Baugenehmigungsverfahren für die gegenständliche Liegenschaft) nicht<br />

vorgegriffen.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Energie AG Oberösterreich:<br />

Von <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten Än<strong>der</strong>ung Nr. 24 – Umwidmung von Teilen <strong>der</strong> Parzelle 144/3 in <strong>der</strong> Ortschaft<br />

<strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Pram von l<strong>an</strong>dwirtschaftlich genutztem Grün- und Ödl<strong>an</strong>d in eingeschränktes gemischtes<br />

Baugebiet sind keine Anlagen <strong>der</strong> Energie AG Oberösterreich betroffen. Daher gibt es seitens<br />

unseres Unternehmens keine Einwendungen.<br />

Stellungnahme des Militärkomm<strong>an</strong>dos für Oberösterreich:<br />

Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 14. März 2005, Zl. 031-2-4-25-2005-WH, teilt Ihnen das<br />

Militärkomm<strong>an</strong>do Oberösterreich mit, dass bei dem gegenständlichen Vorhaben „Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es<br />

Nr. 4 Än<strong>der</strong>ung Nr. 25 im Bereich <strong>der</strong> Ortschaft <strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Pram –

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