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Gemeinderatssitzung vom 10.06.2005 - .PDF - Taufkirchen an der ...

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Stellungnahme <strong>der</strong> Energie AG Oberösterreich:<br />

Von <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten Än<strong>der</strong>ung Nr. 24 – Umwidmung <strong>der</strong> Parzelle 1711 und Teile <strong>der</strong> Parzelle 1722/2<br />

von <strong>der</strong>zeit l<strong>an</strong>dwirtschaftlich genutztem Grünl<strong>an</strong>d in Son<strong>der</strong>gebiet des Baul<strong>an</strong>des „Ölmühle“ ist unsere<br />

Trafostation „Gmeinau“ betroffen.<br />

Wie im Flächenwidmungspl<strong>an</strong> ersichtlich, befindet sich die Trafostation „Gmeinau“ <strong>an</strong> <strong>der</strong> westlichen<br />

Ecke dieses Widmungsgebietes. Im Bereich <strong>der</strong> Trafostation sind die Vorschriften nach ÖVE<br />

L11/1979 einzuhalten. Wir ersuchen Sie, uns im Zuge <strong>der</strong> bau- und gewerberechtlichen Verfahren zur<br />

Abgabe einer Stellungnahme einzuladen.<br />

Stellungnahme des Militärkomm<strong>an</strong>dos für Oberösterreich:<br />

Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 14. März 2005, Zl. 031-2-4-24-2005-WH, teilt Ihnen das<br />

Militärkomm<strong>an</strong>do Oberösterreich mit, dass bei dem gegenständlichen Vorhaben „Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es<br />

Nr. 4, Än<strong>der</strong>ung Nr. 24 im Bereich <strong>der</strong> Ortschaft Gmeinau – Umwidmung von<br />

l<strong>an</strong>d- und forstwirtschaftlich genutztem Grünl<strong>an</strong>d in Son<strong>der</strong>gebiet des Baul<strong>an</strong>des – Ölmühle“, keine<br />

militärischen Pl<strong>an</strong>ungen berührt werden.<br />

Stellungnahme des Ortspl<strong>an</strong>ers:<br />

Die gegenständliche Än<strong>der</strong>ung sieht in <strong>der</strong> Ortschaft Gmeinau die Umwidmung <strong>der</strong> Grundstücke 1711<br />

und 1722/2 teilweise, von Dorfgebiet bzw. Grünl<strong>an</strong>d L<strong>an</strong>dwirtschaft in ein Son<strong>der</strong>gebiet des Baul<strong>an</strong>des<br />

– Ölmühle vor.<br />

Auf dem Grundstück 1711, das straßen- und k<strong>an</strong>almäßig erschlossen ist, befinden sich ehemals l<strong>an</strong>dwirtschaftlich<br />

genutzte Gebäude, von denen eines als Ölmühle umgebaut werden soll.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Ortspl<strong>an</strong>ung bestehen gegen die oben gen<strong>an</strong>nte Flächenwidmungspl<strong>an</strong>än<strong>der</strong>ung keine<br />

Einwände, da es sich hinsichtlich des l<strong>an</strong>dwirtschaftlich strukturierten Umgebungsbereiches um eine<br />

zweckgebundene Widmung h<strong>an</strong>delt, die <strong>der</strong> Veredelung eines l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Produktes dient.<br />

Sonstige Stellungnahmen sind nicht eingel<strong>an</strong>gt.<br />

Herr Gradinger wird nach eigenen Angaben ein lärmschutztechnisches Gutachten beim Gemeindeamt<br />

vorlegen. Nach Rücksprache mit Herrn Dipl.-Ing. Werschnig wurde vereinbart, dass dieser Beschluss<br />

vorbehaltlich <strong>der</strong> Vorlage dieses Gutachtens gefasst werden k<strong>an</strong>n, sodass bei einem eventuell negativen<br />

Befund <strong>der</strong> Beschluss ungültig wäre, so Bgm. Gruber weiter.<br />

Da es zu keinen Wortmeldungen kommt, be<strong>an</strong>tragt <strong>der</strong> Vorsitzende, nach Abwägung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Interessen gegenüber den privaten Interessen und da durch diese Än<strong>der</strong>ung Nr. 24 keine offensichtlichen<br />

Interessen Dritter verletzt werden, die Beschlussfassung über die vorgetragene Flächenwidmungspl<strong>an</strong>än<strong>der</strong>ung.<br />

Die daraufhin durchgeführte Abstimmung zieht die einstimmige Beschlussfassung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

Nr. 24 des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es Nr. 4 in <strong>der</strong> abgeän<strong>der</strong>ten Form nach sich.<br />

c) Beratung und Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 25 (Aumayr, Haberedt 8)<br />

Die Flächenwidmungspl<strong>an</strong>än<strong>der</strong>ung Nr. 25 bezieht sich auf die von Herrn Herbert Aumayr be<strong>an</strong>tragte<br />

Umwidmung von L<strong>an</strong>d- und Forstwirtschaft – Ödl<strong>an</strong>d in eingeschränktes gemischtes Baugebiet unter<br />

Ausschluss betriebsfrem<strong>der</strong> Wohnnutzung.<br />

Bgm. Gruber weist auf folgende Stellungnahmen hin:

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