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Gemeinderatssitzung vom 10.06.2005 - .PDF - Taufkirchen an der ...

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) Beratung und Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 24 (Rapsölmühle Gradinger)<br />

Der Vorsitzende informiert das Gremium über die gepl<strong>an</strong>te Umwidmung von Dorfgebiet bzw. Grünl<strong>an</strong>d<br />

L<strong>an</strong>dwirtschaft in ein Son<strong>der</strong>gebiet des Baul<strong>an</strong>des - Ölmühle und verliest hierzu folgende Stellungnahmen:<br />

Stellungnahme des Amtes <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Abteilung Raumordnung:<br />

Zum vorgelegten Än<strong>der</strong>ungs<strong>an</strong>trag zwecks Einbau einer Ölmühle in eine bestehende Kleinl<strong>an</strong>dwirtschaft<br />

wird seitens <strong>der</strong> Örtlichen Raumordnung nach Einholung ergänzen<strong>der</strong> fachlicher Stellungnahmen<br />

mitgeteilt, dass<br />

a) ohne zusätzlichen Maßnahmen zwecks besserer funktionaler Glie<strong>der</strong>ung (Abschirmung durch<br />

Schutzzonen mit baulichen Maßnahmen) o<strong>der</strong><br />

b) ohne Son<strong>der</strong>typisierung gemäß § 2 Oö. Betriebstypenverordnung keine fachlich einheitlich<br />

zustimmende Haltung eingenommen werden k<strong>an</strong>n.<br />

Die Prüfung eines allfälligen Wi<strong>der</strong>spruches zum Örtlichen Entwicklungskonzept wird we<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Stellungnahme des Pl<strong>an</strong>verfassers noch in <strong>der</strong> Grundlagenforschung <strong>der</strong> Gemeinde unternommen.<br />

Stellungnahme des Amtes <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagentechnik <strong>vom</strong><br />

15. April 2005:<br />

Wie Ihrem Schreiben entnommen werden k<strong>an</strong>n, ist die Umwidmung <strong>der</strong> Parzelle Nr. 1711 von Dorfgebiet<br />

und eines Teiles <strong>der</strong> Parzelle Nr. 1722/2, KG Laufenbach, von für die L<strong>an</strong>d- und Forstwirtschaft<br />

bestimmte Fläche in ein Son<strong>der</strong>gebiet des Baul<strong>an</strong>des – Ölmühle gepl<strong>an</strong>t.<br />

Die örtliche Lage <strong>der</strong> für die Umwidmung vorgesehenen Grundstücke sowie die topografischen Verhältnisse<br />

wurden im Zuge eines Lokalaugenscheines am 13. April 2005 erhoben.<br />

Die oben gen<strong>an</strong>nten Parzellen liegen am R<strong>an</strong>de eines Dorfgebietes, in nordöstlicher bis südwestlicher<br />

Richtung bestehen im Umkreis von 100 m mehrere Wohnhäuser in gewidmetem Dorfgebiet. Das Gelände<br />

k<strong>an</strong>n im Wesentlichen als eben mit guter Durchluftung eingestuft werden.<br />

Im gegenständlichen Fall sind auf Grund <strong>der</strong> Eigenart <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten Anlage keine nennenswerten Geruchsemissionen<br />

für die Nachbarn zu erwarten.<br />

Als luftreinhaltetechnischer Sicht besteht daher kein Einw<strong>an</strong>d gegen die be<strong>an</strong>tragte Flächenwidmungspl<strong>an</strong>än<strong>der</strong>ung.<br />

Stellungnahme des Amtes <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagentechnik <strong>vom</strong><br />

02. Mai 2005:<br />

Zur beabsichtigten Son<strong>der</strong>widmung „Ölmühle“ wird aus lärmschutztechnischer Sicht festgestellt, dass<br />

unabhängig von <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>widmung laut Oö. Betriebstypenverordnung 1997 ein Betrieb zur Erzeugung<br />

von Speiseöl im Betriebsbaugebiet auszuweisen ist.<br />

Da die Kriterien für die Betriebstypenzuweisung auch im Son<strong>der</strong>gebiet <strong>an</strong>zusetzen sind, ist bei <strong>der</strong><br />

lärmtechnischen Beurteilung auch <strong>der</strong> gleiche Maßstab <strong>an</strong>zusetzen, sodass Mindestschutzabstände von<br />

mindestens 50 m zu for<strong>der</strong>n sind. Da diese Schutzabstände im gegenständlichen Fall nicht eingehalten<br />

werden, ist die be<strong>an</strong>tragte Umwidmung aus hierortiger Sicht nicht zu befürworten.

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