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Gemeinderatssitzung vom 10.06.2005 - .PDF - Taufkirchen an der ...

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Punkt 1.: Flächenwidmungspl<strong>an</strong> Nr. 4;<br />

Grundsatzbeschluss über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 27 (Gemeinde – Dorfgebiet Laufenbach)<br />

Einleitend informiert <strong>der</strong> Vorsitzende die M<strong>an</strong>datare darüber, dass es im Bereich des „Durchstiches“<br />

in Laufenbach (Nähe Kreisverkehr) nach wie vor einen Teil eines gemeindeeigenen Grundstückes<br />

gibt, <strong>der</strong> nicht mit einer Baul<strong>an</strong>dwidmung versehen ist.<br />

Die Gemeinde <strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Pram beabsichtigt nunmehr die Umwidmung dieses Teiles des<br />

Grundstückes 448 von Grünl<strong>an</strong>d L<strong>an</strong>dwirtschaft in Dorfgebiet.<br />

Nach dieser Einführung verliest Bgm. Gruber die positive Stellungnahme des Ortspl<strong>an</strong>ers vollinhaltlich.<br />

Auf Grund einer Anfrage durch Vize-Bgm. Gahbauer gibt <strong>der</strong> Vorsitzende bek<strong>an</strong>nt, dass es sich hierbei<br />

um ca. 3.000 m² Gesamtfläche h<strong>an</strong>delt.<br />

Vize-Bgm. Freund gibt zu bedenken, dass dieses Gemeindegrundstück eventuell für den Bau des neuen<br />

Feuerwehrzeughauses Laufenbach vorgesehen war. Bevor das Grundstück, für das Anfragen bereits<br />

vorh<strong>an</strong>den sind, tatsächlich veräußert wird, muss daher für das zukünftige Depot eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e Fläche<br />

gesichert werden.<br />

Bgm. Gruber be<strong>an</strong>tragt, nach Abwägung <strong>der</strong> öffentlichen Interessen gegenüber privaten Interessen und<br />

da durch die Än<strong>der</strong>ung Nr. 27 keine offensichtlichen Interessen Dritter verletzt werden, die Fassung<br />

des Grundsatzbeschlusses über die Umwidmung eines Teiles des Grundstückes 448 von Grünl<strong>an</strong>d<br />

L<strong>an</strong>dwirtschaft in Dorfgebiet.<br />

Die Beschlussfassung hierüber erfolgt einstimmig im Sinne des gestellten Antrages.<br />

Punkt 2.: Flächenwidmungspl<strong>an</strong> Nr. 4;<br />

a) Beratung und Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 23 (Kompostier<strong>an</strong>lage<br />

Hainzl)<br />

b) Beratung und Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 24 (Rapsölmühle<br />

Gradinger)<br />

c) Beratung und Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 25 (Aumayr, Haberedt 8)<br />

d) Beratung und Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 26 (Betriebsbaugebiets-<br />

erweiterung Froschauer)<br />

a) Beratung und Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 23 (Kompostier<strong>an</strong>lage Hainzl)<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird wegen des <strong>der</strong>zeit unklaren Sachverhaltes sowie auf Grund eines<br />

Telefonates mit Herrn HR Nadschläger, Leiter <strong>der</strong> Unterabteilung Umwelttechnik von Bgm. Gruber<br />

von <strong>der</strong> Tagesordnung genommen.<br />

Da die Erweiterung <strong>der</strong> Kompostier<strong>an</strong>lage Hainzl zu nahe am Ortsgebiet liegt, wird erst bei <strong>der</strong> abfallrechtlichen<br />

Genehmigungsverh<strong>an</strong>dlung die Mitbeh<strong>an</strong>dlung <strong>der</strong> notwendigen Flächenwidmungspl<strong>an</strong>än<strong>der</strong>ung<br />

in Aussicht gestellt. U.a. werden hierbei die zuständigen Techniker die Höhe <strong>der</strong> Geruchsemissionen<br />

einschätzen.

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