Gemeinderatssitzung vom 10.06.2005 - .PDF - Taufkirchen an der ...
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Punkt 1.: Flächenwidmungspl<strong>an</strong> Nr. 4;<br />
Grundsatzbeschluss über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 27 (Gemeinde – Dorfgebiet Laufenbach)<br />
Einleitend informiert <strong>der</strong> Vorsitzende die M<strong>an</strong>datare darüber, dass es im Bereich des „Durchstiches“<br />
in Laufenbach (Nähe Kreisverkehr) nach wie vor einen Teil eines gemeindeeigenen Grundstückes<br />
gibt, <strong>der</strong> nicht mit einer Baul<strong>an</strong>dwidmung versehen ist.<br />
Die Gemeinde <strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Pram beabsichtigt nunmehr die Umwidmung dieses Teiles des<br />
Grundstückes 448 von Grünl<strong>an</strong>d L<strong>an</strong>dwirtschaft in Dorfgebiet.<br />
Nach dieser Einführung verliest Bgm. Gruber die positive Stellungnahme des Ortspl<strong>an</strong>ers vollinhaltlich.<br />
Auf Grund einer Anfrage durch Vize-Bgm. Gahbauer gibt <strong>der</strong> Vorsitzende bek<strong>an</strong>nt, dass es sich hierbei<br />
um ca. 3.000 m² Gesamtfläche h<strong>an</strong>delt.<br />
Vize-Bgm. Freund gibt zu bedenken, dass dieses Gemeindegrundstück eventuell für den Bau des neuen<br />
Feuerwehrzeughauses Laufenbach vorgesehen war. Bevor das Grundstück, für das Anfragen bereits<br />
vorh<strong>an</strong>den sind, tatsächlich veräußert wird, muss daher für das zukünftige Depot eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e Fläche<br />
gesichert werden.<br />
Bgm. Gruber be<strong>an</strong>tragt, nach Abwägung <strong>der</strong> öffentlichen Interessen gegenüber privaten Interessen und<br />
da durch die Än<strong>der</strong>ung Nr. 27 keine offensichtlichen Interessen Dritter verletzt werden, die Fassung<br />
des Grundsatzbeschlusses über die Umwidmung eines Teiles des Grundstückes 448 von Grünl<strong>an</strong>d<br />
L<strong>an</strong>dwirtschaft in Dorfgebiet.<br />
Die Beschlussfassung hierüber erfolgt einstimmig im Sinne des gestellten Antrages.<br />
Punkt 2.: Flächenwidmungspl<strong>an</strong> Nr. 4;<br />
a) Beratung und Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 23 (Kompostier<strong>an</strong>lage<br />
Hainzl)<br />
b) Beratung und Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 24 (Rapsölmühle<br />
Gradinger)<br />
c) Beratung und Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 25 (Aumayr, Haberedt 8)<br />
d) Beratung und Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 26 (Betriebsbaugebiets-<br />
erweiterung Froschauer)<br />
a) Beratung und Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 23 (Kompostier<strong>an</strong>lage Hainzl)<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wird wegen des <strong>der</strong>zeit unklaren Sachverhaltes sowie auf Grund eines<br />
Telefonates mit Herrn HR Nadschläger, Leiter <strong>der</strong> Unterabteilung Umwelttechnik von Bgm. Gruber<br />
von <strong>der</strong> Tagesordnung genommen.<br />
Da die Erweiterung <strong>der</strong> Kompostier<strong>an</strong>lage Hainzl zu nahe am Ortsgebiet liegt, wird erst bei <strong>der</strong> abfallrechtlichen<br />
Genehmigungsverh<strong>an</strong>dlung die Mitbeh<strong>an</strong>dlung <strong>der</strong> notwendigen Flächenwidmungspl<strong>an</strong>än<strong>der</strong>ung<br />
in Aussicht gestellt. U.a. werden hierbei die zuständigen Techniker die Höhe <strong>der</strong> Geruchsemissionen<br />
einschätzen.