Gemeinderatssitzung vom 10.06.2005 - .PDF - Taufkirchen an der ...
Gemeinderatssitzung vom 10.06.2005 - .PDF - Taufkirchen an der ...
Gemeinderatssitzung vom 10.06.2005 - .PDF - Taufkirchen an der ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Punkt 9.: Abwasserbeseitigungs<strong>an</strong>lage BA 06;<br />
a) Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines L<strong>an</strong>desdarlehens bis zur<br />
Höhe von € 87.000,-- (10 % <strong>der</strong> Gesamtbaukosten) – Annahme des entsprechenden<br />
Schuldscheines<br />
b) Zusätzliche Aufnahme eines för<strong>der</strong>ungsfähigen Darlehens in <strong>der</strong> Höhe von<br />
max. € 304.500,00 (auf Grund <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Investitionskosten und des<br />
Fremdkapital<strong>an</strong>teils)<br />
a) Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines L<strong>an</strong>desdarlehens bis zur Höhe von<br />
€ 87.000,-- (10 % <strong>der</strong> Gesamtbaukosten) – Annahme des entsprechenden Schuldscheines<br />
Die Gesamtbaukosten für die Abwasserbeseitigungs<strong>an</strong>lage BA 06 belaufen sich auf € 870.000,00. In<br />
dieser Gesamtfin<strong>an</strong>zierung ist auch ein L<strong>an</strong>desdarlehen bis zur Höhe von € 87.000,00 (10 % <strong>der</strong> Gesamtbaukosten)<br />
inkludiert. Dieses L<strong>an</strong>desdarlehen ist we<strong>der</strong> verzinst noch rückzahlbar. Nach diesen<br />
Erläuterungen verliest Bgm. Gruber den diesbezüglichen Schuldschein für dieses L<strong>an</strong>desdarlehen vollinhaltlich.<br />
Da es zu keinen weiteren Wortmeldungen seitens <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte kommt, be<strong>an</strong>tragt <strong>der</strong> Vorsitzende<br />
die Abwicklung <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> vor<strong>an</strong>geführten Form zu Kenntnis zu nehmen und die<br />
damit verbundene Annahme des Schuldscheines zu beschließen.<br />
Dieser Antrag wird in <strong>der</strong> darauffolgenden Abstimmung einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />
b) Zusätzliche Aufnahme eines för<strong>der</strong>ungsfähigen Darlehens in <strong>der</strong> Höhe von max. € 304.500,00<br />
(auf Grund <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Investitionskosten und des Fremdkapital<strong>an</strong>teils)<br />
Dieser Punkt wird <strong>vom</strong> Vorsitzenden von <strong>der</strong> Tagesordnung genommen.<br />
Nach Rücksprache mit den Fraktionsobmännern soll dieser Darlehensaufnahme eine Neuausschreibung<br />
zu Grunde liegen; somit wird dieser Punkt erst in <strong>der</strong> September-<strong>Gemein<strong>der</strong>atssitzung</strong> beh<strong>an</strong>delt.<br />
Punkt 10.: Beratung und Beschlussfassung über die Abän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bestehenden Kin<strong>der</strong>gartenordnung<br />
<strong>vom</strong> 28. November 1997, in <strong>der</strong> Fassung <strong>vom</strong> 16. Dezember 2004<br />
Bgm. Gruber erinnert <strong>an</strong> die <strong>der</strong>zeitig gültige Kin<strong>der</strong>gartenordnung für die Gemeinde <strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong><br />
<strong>der</strong> Pram <strong>vom</strong> 28. November 1997 bzw. <strong>vom</strong> 16. Dezember 2004 und bringt <strong>an</strong>schließend den<br />
M<strong>an</strong>dataren den Entwurf <strong>der</strong> abzuän<strong>der</strong>nden Kin<strong>der</strong>gartenordnung vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />
1. Punkt I. hat zu lauten:<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
K I N D E R G A R T E N O R D N U N G<br />
2. Der Kin<strong>der</strong>garten wird als G<strong>an</strong>ztagskin<strong>der</strong>garten mit Mittagsbetrieb betrieben.