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Gemeinderatssitzung vom 10.06.2005 - .PDF - Taufkirchen an der ...

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Punkt 9.: Abwasserbeseitigungs<strong>an</strong>lage BA 06;<br />

a) Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines L<strong>an</strong>desdarlehens bis zur<br />

Höhe von € 87.000,-- (10 % <strong>der</strong> Gesamtbaukosten) – Annahme des entsprechenden<br />

Schuldscheines<br />

b) Zusätzliche Aufnahme eines för<strong>der</strong>ungsfähigen Darlehens in <strong>der</strong> Höhe von<br />

max. € 304.500,00 (auf Grund <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Investitionskosten und des<br />

Fremdkapital<strong>an</strong>teils)<br />

a) Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines L<strong>an</strong>desdarlehens bis zur Höhe von<br />

€ 87.000,-- (10 % <strong>der</strong> Gesamtbaukosten) – Annahme des entsprechenden Schuldscheines<br />

Die Gesamtbaukosten für die Abwasserbeseitigungs<strong>an</strong>lage BA 06 belaufen sich auf € 870.000,00. In<br />

dieser Gesamtfin<strong>an</strong>zierung ist auch ein L<strong>an</strong>desdarlehen bis zur Höhe von € 87.000,00 (10 % <strong>der</strong> Gesamtbaukosten)<br />

inkludiert. Dieses L<strong>an</strong>desdarlehen ist we<strong>der</strong> verzinst noch rückzahlbar. Nach diesen<br />

Erläuterungen verliest Bgm. Gruber den diesbezüglichen Schuldschein für dieses L<strong>an</strong>desdarlehen vollinhaltlich.<br />

Da es zu keinen weiteren Wortmeldungen seitens <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte kommt, be<strong>an</strong>tragt <strong>der</strong> Vorsitzende<br />

die Abwicklung <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> vor<strong>an</strong>geführten Form zu Kenntnis zu nehmen und die<br />

damit verbundene Annahme des Schuldscheines zu beschließen.<br />

Dieser Antrag wird in <strong>der</strong> darauffolgenden Abstimmung einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />

b) Zusätzliche Aufnahme eines för<strong>der</strong>ungsfähigen Darlehens in <strong>der</strong> Höhe von max. € 304.500,00<br />

(auf Grund <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Investitionskosten und des Fremdkapital<strong>an</strong>teils)<br />

Dieser Punkt wird <strong>vom</strong> Vorsitzenden von <strong>der</strong> Tagesordnung genommen.<br />

Nach Rücksprache mit den Fraktionsobmännern soll dieser Darlehensaufnahme eine Neuausschreibung<br />

zu Grunde liegen; somit wird dieser Punkt erst in <strong>der</strong> September-<strong>Gemein<strong>der</strong>atssitzung</strong> beh<strong>an</strong>delt.<br />

Punkt 10.: Beratung und Beschlussfassung über die Abän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bestehenden Kin<strong>der</strong>gartenordnung<br />

<strong>vom</strong> 28. November 1997, in <strong>der</strong> Fassung <strong>vom</strong> 16. Dezember 2004<br />

Bgm. Gruber erinnert <strong>an</strong> die <strong>der</strong>zeitig gültige Kin<strong>der</strong>gartenordnung für die Gemeinde <strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong><br />

<strong>der</strong> Pram <strong>vom</strong> 28. November 1997 bzw. <strong>vom</strong> 16. Dezember 2004 und bringt <strong>an</strong>schließend den<br />

M<strong>an</strong>dataren den Entwurf <strong>der</strong> abzuän<strong>der</strong>nden Kin<strong>der</strong>gartenordnung vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />

1. Punkt I. hat zu lauten:<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

K I N D E R G A R T E N O R D N U N G<br />

2. Der Kin<strong>der</strong>garten wird als G<strong>an</strong>ztagskin<strong>der</strong>garten mit Mittagsbetrieb betrieben.

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