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Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen

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Der vorliegende Mietvertrag wurde <strong>vom</strong> Gemeinderat in der Sitzung am <strong>09.06.2011</strong>, TOP 3)<br />

genehmigt.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 4) MARKTORDNUNG DER GEMEINDE SCHALCHEN; AUFHEBUNG UND<br />

NEUFASSUNG VON § 5<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Das Land hat gegen § 5 der <strong>vom</strong> Gemeinderat am 24.03.2011, TOP 9) beschlossenen<br />

Verordnung (Marktordnung) den Einwand erhoben, dass der erste Satz die Wendung „Gem. §<br />

289 GewO wird hiermit verordnet, dass“ gestrichen werden sollte. Der erste Satz dieses<br />

Paragraphen sollte daher lauten: „Mit der Durchführung des Flohmarktes wird Frau Lachner<br />

Renate, 5230 Mattighofen, Brauereistraße 7/2, betraut.“<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den § 5 der<br />

Verordnung zur Regelung des Marktverkehrs (Marktordnung) <strong>vom</strong> 24.03.2011 zur Gänze<br />

aufzuheben und wie folgt neu zu fassen und zwar:<br />

V E R O R D N U N G<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am <strong>09.06.2011</strong> beschlossen,<br />

die Verordnung zur Regelung des Marktverkehrs (Marktordnung) <strong>vom</strong> 24.03.2011, wie folgt<br />

abzuändern:<br />

Auf Grund des § 293 Abs. 1 und 2 sowie § 337 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194<br />

i.d.g.F. wird im Zusammenhalt mit §§ 40 Abs. 2 Z. 6 und 43 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung<br />

1990, LGBl. Nr. 91 i.d.g.F. verordnet:<br />

§ 5<br />

Durchführung der jeweiligen Märkte<br />

Mit der Durchführung des Flohmarktes wird Frau Lachner Renate, 5230 Mattighofen,<br />

Brauereistraße 7/2 betraut.<br />

Mit der Durchführung des Schafbauern- und Kunsthandwerksmarktes wird die<br />

Schafhaltervereinigung Inn- und Hausruckviertel betraut.<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in<br />

Kraft.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 5) KINDERGARTEN; ANHEBUNG MATERIALBEITRAG (BASTELBEITRAG)<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

In der Gemeinderatsitzung am 09.12.2010, TOP 6) wurde eine lebhafte Debatte über die Höhe<br />

des Bastelbeitrages geführt. Die Gemeinden Munderfing, Pfaffstätt und Uttendorf hatten<br />

bereits damals beschlossen, einen Bastelbeitrag von € 100,-- jährlich einzuheben.<br />

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