Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen
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Der vorliegende Mietvertrag wurde <strong>vom</strong> Gemeinderat in der Sitzung am <strong>09.06.2011</strong>, TOP 3)<br />
genehmigt.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 4) MARKTORDNUNG DER GEMEINDE SCHALCHEN; AUFHEBUNG UND<br />
NEUFASSUNG VON § 5<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Das Land hat gegen § 5 der <strong>vom</strong> Gemeinderat am 24.03.2011, TOP 9) beschlossenen<br />
Verordnung (Marktordnung) den Einwand erhoben, dass der erste Satz die Wendung „Gem. §<br />
289 GewO wird hiermit verordnet, dass“ gestrichen werden sollte. Der erste Satz dieses<br />
Paragraphen sollte daher lauten: „Mit der Durchführung des Flohmarktes wird Frau Lachner<br />
Renate, 5230 Mattighofen, Brauereistraße 7/2, betraut.“<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den § 5 der<br />
Verordnung zur Regelung des Marktverkehrs (Marktordnung) <strong>vom</strong> 24.03.2011 zur Gänze<br />
aufzuheben und wie folgt neu zu fassen und zwar:<br />
V E R O R D N U N G<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am <strong>09.06.2011</strong> beschlossen,<br />
die Verordnung zur Regelung des Marktverkehrs (Marktordnung) <strong>vom</strong> 24.03.2011, wie folgt<br />
abzuändern:<br />
Auf Grund des § 293 Abs. 1 und 2 sowie § 337 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194<br />
i.d.g.F. wird im Zusammenhalt mit §§ 40 Abs. 2 Z. 6 und 43 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung<br />
1990, LGBl. Nr. 91 i.d.g.F. verordnet:<br />
§ 5<br />
Durchführung der jeweiligen Märkte<br />
Mit der Durchführung des Flohmarktes wird Frau Lachner Renate, 5230 Mattighofen,<br />
Brauereistraße 7/2 betraut.<br />
Mit der Durchführung des Schafbauern- und Kunsthandwerksmarktes wird die<br />
Schafhaltervereinigung Inn- und Hausruckviertel betraut.<br />
§ 12<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in<br />
Kraft.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 5) KINDERGARTEN; ANHEBUNG MATERIALBEITRAG (BASTELBEITRAG)<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
In der Gemeinderatsitzung am 09.12.2010, TOP 6) wurde eine lebhafte Debatte über die Höhe<br />
des Bastelbeitrages geführt. Die Gemeinden Munderfing, Pfaffstätt und Uttendorf hatten<br />
bereits damals beschlossen, einen Bastelbeitrag von € 100,-- jährlich einzuheben.<br />
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