Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen
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Der Vermieter ist jedoch berechtigt, die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages aus den<br />
Gründen des § 1118 ABGB gerichtlich geltend zu machen und zwar, wenn:<br />
a) der Mieter der Bezahlung des Mietzinses länger als 14 Tage im Rückstand bleibt und dieser<br />
trotz mittels eingeschriebenen Briefes gesetzter Nachfrist von 14 Tagen nicht bezahlen<br />
sollte;<br />
b) der Mieter von dem Mietobjekt einen vertragswidrigen oder erheblich nachteiligen<br />
Gebrauch machen sollte.<br />
III.<br />
Der Mietzins ist am 5. eines jeden Kalendermonats im Vorhinein zu entrichten und zwar auf das<br />
Konto Nr. 1910157 bei der Raiffeisenbank Mattigtal, BLZ 34303 (UID-Nummer der Gemeinde:<br />
ATU23401405).<br />
Der Mietzins setzt sich zusammen aus:<br />
a) dem mit € 177,48 monatlich frei vereinbarten Hauptmietzins;<br />
b) dem verhältnismäßigen Anteil der auf den Mietgegenstand entfallenden Betriebskosten<br />
und laufenden öffentlichen Abgaben im Sinne der §§ 21 bis 23 MRG; der Mieter stimmt<br />
dem Abschluss einer angemessenen Sturmschäden- und Glasbruchversicherung für das<br />
gegenständliche Objekt iS des § 21 (1) Zi 6 MRG zu und anerkennt diese<br />
Versicherungskosten als Betriebskosten. Der Anteil für den gegenständlichen<br />
Mietgegenstand an den gesamten Betriebskosten und öffentlichen Abgaben beträgt 7,23<br />
%.<br />
Die anteiligen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben sind gemäß § 17 MRG auf Grund<br />
der Jahresabrechnung des Vorjahres in monatlichen Teilbeträgen gleichzeitig mit dem<br />
Hauptmietzins im Vorhinein auf das von der Gemeinde bekanntgegebene Konto zu<br />
bezahlen. Die monatliche Vorauszahlung der pauschalen Betriebskosten und öffentlichen<br />
Abgaben beträgt € 61,--.<br />
Die Jahresabrechnung der Betriebskosten und öffentlichen Abgaben erfolgt jährlich im<br />
Nachhinein bis zum 30. Juni eines jeden Jahres.<br />
Die Jahresabrechnung für die Heizkosten erfolgt durch die Fa. Techem Messtechnik<br />
GesmbH. Für die Wärmezähler fallen anteilige jährliche Mietkosten an.<br />
Die angeführten Beträge sind umsatzsteuerfrei.<br />
IV.<br />
Bezüglich der Betriebskosten und Miete wird folgendes vereinbart und zwar werden diese<br />
Kosten:<br />
a) für den Raum im Gesamtausmaß von 28,50 m² zur Gänze,<br />
b) für den Warteraum im Gesamtausmaß von 21,04 m² zu einem Hälfteanteil und<br />
c) für den Lagerraum (Teeküche) und WC-Anlagen samt Vorraum sowie der<br />
Eingangsbereich im Gesamtausmaß von 26,08 m² zu einem Drittel<br />
übernommen.<br />
Miete und Betriebskosten sind demnach für 47,71 m² zu leisten. Die Miete pro Quadratmeter<br />
beträgt € 3,72.<br />
Die Heizungskosten für die Räumlichkeit im Ausmaß von 28,50 m² werden laut den an den<br />
Heizkörpern angebrachten Wärmezählern verrechnet.<br />
Die Heizungskosten für den Warteraum werden zur Hälfte und für den Lagerraum (Teeküche)<br />
sowie WC-Anlagen samt Vorraum zu einem Drittel übernommen.<br />
Die anfallenden Kosten für Wasser und Kanal werden <strong>vom</strong> Mieter anteilsmäßig, somit zu je<br />
einem Drittel, übernommen.<br />
V.<br />
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