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Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen

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Der Vermieter ist jedoch berechtigt, die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages aus den<br />

Gründen des § 1118 ABGB gerichtlich geltend zu machen und zwar, wenn:<br />

a) der Mieter der Bezahlung des Mietzinses länger als 14 Tage im Rückstand bleibt und dieser<br />

trotz mittels eingeschriebenen Briefes gesetzter Nachfrist von 14 Tagen nicht bezahlen<br />

sollte;<br />

b) der Mieter von dem Mietobjekt einen vertragswidrigen oder erheblich nachteiligen<br />

Gebrauch machen sollte.<br />

III.<br />

Der Mietzins ist am 5. eines jeden Kalendermonats im Vorhinein zu entrichten und zwar auf das<br />

Konto Nr. 1910157 bei der Raiffeisenbank Mattigtal, BLZ 34303 (UID-Nummer der Gemeinde:<br />

ATU23401405).<br />

Der Mietzins setzt sich zusammen aus:<br />

a) dem mit € 177,48 monatlich frei vereinbarten Hauptmietzins;<br />

b) dem verhältnismäßigen Anteil der auf den Mietgegenstand entfallenden Betriebskosten<br />

und laufenden öffentlichen Abgaben im Sinne der §§ 21 bis 23 MRG; der Mieter stimmt<br />

dem Abschluss einer angemessenen Sturmschäden- und Glasbruchversicherung für das<br />

gegenständliche Objekt iS des § 21 (1) Zi 6 MRG zu und anerkennt diese<br />

Versicherungskosten als Betriebskosten. Der Anteil für den gegenständlichen<br />

Mietgegenstand an den gesamten Betriebskosten und öffentlichen Abgaben beträgt 7,23<br />

%.<br />

Die anteiligen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben sind gemäß § 17 MRG auf Grund<br />

der Jahresabrechnung des Vorjahres in monatlichen Teilbeträgen gleichzeitig mit dem<br />

Hauptmietzins im Vorhinein auf das von der Gemeinde bekanntgegebene Konto zu<br />

bezahlen. Die monatliche Vorauszahlung der pauschalen Betriebskosten und öffentlichen<br />

Abgaben beträgt € 61,--.<br />

Die Jahresabrechnung der Betriebskosten und öffentlichen Abgaben erfolgt jährlich im<br />

Nachhinein bis zum 30. Juni eines jeden Jahres.<br />

Die Jahresabrechnung für die Heizkosten erfolgt durch die Fa. Techem Messtechnik<br />

GesmbH. Für die Wärmezähler fallen anteilige jährliche Mietkosten an.<br />

Die angeführten Beträge sind umsatzsteuerfrei.<br />

IV.<br />

Bezüglich der Betriebskosten und Miete wird folgendes vereinbart und zwar werden diese<br />

Kosten:<br />

a) für den Raum im Gesamtausmaß von 28,50 m² zur Gänze,<br />

b) für den Warteraum im Gesamtausmaß von 21,04 m² zu einem Hälfteanteil und<br />

c) für den Lagerraum (Teeküche) und WC-Anlagen samt Vorraum sowie der<br />

Eingangsbereich im Gesamtausmaß von 26,08 m² zu einem Drittel<br />

übernommen.<br />

Miete und Betriebskosten sind demnach für 47,71 m² zu leisten. Die Miete pro Quadratmeter<br />

beträgt € 3,72.<br />

Die Heizungskosten für die Räumlichkeit im Ausmaß von 28,50 m² werden laut den an den<br />

Heizkörpern angebrachten Wärmezählern verrechnet.<br />

Die Heizungskosten für den Warteraum werden zur Hälfte und für den Lagerraum (Teeküche)<br />

sowie WC-Anlagen samt Vorraum zu einem Drittel übernommen.<br />

Die anfallenden Kosten für Wasser und Kanal werden <strong>vom</strong> Mieter anteilsmäßig, somit zu je<br />

einem Drittel, übernommen.<br />

V.<br />

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