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Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen

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als 10 % geändert hat. Der geänderte Einheitssatz ist mit Ablauf des Tages seiner<br />

Kundmachung anzuwenden.<br />

§ 3<br />

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft;<br />

gleichzeitig tritt die Verordnung <strong>vom</strong> 02.12.2005 außer Kraft.<br />

(2) Eine Neufestsetzung des Einheitssatzes gemäß § 2 ist erstmals mit 1. Mai 2012 zulässig.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 3) MIETVERTRAG DR. JAKOB; FRÜHZEITIGE EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG UND<br />

NEUVERMIETUNG AN DR. CHRISTIAN SPAEMANN, SIMBACH AM INN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Dr. Peter Jakob hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 12.04.2011 ersucht, das Mietverhältnis für die Räume<br />

im Ärztehaus Hauptstraße 5 mit 30.04.2011 frühzeitig und einvernehmlich zu lösen. Zumal Dr.<br />

Christian Spaemann, ehemals Leiter der Psychiatrie des Krankenhauses Braunau, sich als<br />

Nachmieter beworben hat, ist ein nahtloser Übergang gewährleistet und ist der<br />

Gemeindevorstand in der Sitzung am 19.04.2011, vorbehaltlich der Zustimmung des<br />

Gemeinderates, zur Ansicht gelangt, dem positiv gegenüberzustehen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />

Mietverhältnis mit Herrn Dr. Peter Jakob für die Räumlichkeiten im Ärztehaus Hauptstraße 5<br />

mit 30.04.2011 zu lösen. Der Mietvertrag mit Herrn Dr. Christian Spaemann soll wie folgt<br />

beschlossen werden und zwar:<br />

MIETVERTRAG<br />

Die Gemeinde SCHALCHEN, vertreten durch Bürgermeister Stefan Fuchs (im folgenden kurz als<br />

Vermieter bezeichnet) vermietet und übergibt an Herrn Dr. Christian SPAEMANN, D-84359<br />

Simbach am Inn, Weinleiten 33, (im folgenden kurz Mieter bezeichnet), den im ersten<br />

Stockwerk im südwestlichen Teil des Objektes <strong>Schalchen</strong>, Hauptstraße 5 (Haberlhalle/Ärztehaus),<br />

liegenden Raum im Ausmaß von 28,50 m². Teeküche, WC mit Vorraum und<br />

Warteraum im Gesamtausmaß von 47,12 m² werden zur Mitbenützung mit zwei weiteren<br />

Mietern übergeben bzw. vermietet.<br />

I.<br />

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand als Arztordination für Psychiatrie und<br />

Psychotherapie nur für eigene Geschäftszwecke zu benützen.<br />

II.<br />

Das Mietverhältnis beginnt mit 01. Mai 2011 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />

Beiden Vertragsteilen steht das Recht zu, diesen Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen<br />

Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals gerichtlich aufzukündigen. Eine Aufkündigung seitens<br />

des Mieters ist auch mittels eingeschriebenen Briefes möglich.<br />

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