Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen
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PUNKT 20) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND ÖEK; ENDGÜLTIGE<br />
BESCHLUSSFASSUNG ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 731/1 UND EINES<br />
TEILES DER PARZELLE 727/1, KG. FURTH VON GRÜNLAND IN WOHNGEBIET –<br />
ANTRAG: FRANZ FORTHUBER, FURTH 9<br />
Der Bürgermeister bittet den Obmann des Prüfungsausschusses um seinen Bericht.<br />
Bericht Obmann GR Dr. Postlmayr:<br />
In der Gemeinderatsitzung am 23.09.2010, TOP 16) wurde aufgrund des Ansuchens von Herrn<br />
Franz Forthuber, Furth 9 <strong>vom</strong> Juni 2010 einstimmig beschlossen, das Verfahren zur<br />
Umwidmung der Parzelle 731/1 im Ausmaß von 2.623 m² sowie eines ca. 1.200 m² großen<br />
Teiles der Parzelle 727/1, je KG. von Grünland in Wohngebiet einzuleiten.<br />
Bereits in der GR-Sitzung am 21.08.2009, TOP 21) wurde von Herrn Forthuber die Umwidmung<br />
der Parzelle 828, KG. Furth, welche südlich der Häuser Kücher/Forthuber liegt, behandelt.<br />
Dieser Antrag wurde mit dem Hinweis zurückgestellt, dass geprüft werden soll, ob nicht die<br />
Möglichkeit einer anderen Baulandschaffung möglich ist, da die Umwidmung der Parzelle 828<br />
ein Vorstoß in das Grünland sei.<br />
Aus diesem Grunde wird nun die Umwidmung der angeführten Parzellen 731/1 und 727/1<br />
beantragt, da sich diese Grundstücke in die Landschaft einfügen und auch die Errichtung einer<br />
Ringstraße möglich ist.<br />
In der Gemeinderatsitzung am 24.03.2011, TOP 15) wurde beschlossen, die endgültige<br />
Beschlussfassung zur Umwidmung zurückzustellen, damit im Ausschuss noch Argumente für<br />
eine Umwidmung erarbeitet werden können. Denn gegen diese Umwidmung und Änderung<br />
des ÖEK sind negative Stellungnahmen des Amtes der OÖ Landesregierung, Direktion f.<br />
Landesplanung, wirtschaftliche u. ländliche Entwicklung, Abt. Raumordnung sowie Direktion<br />
Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik eingelangt.<br />
Der Ausschuss ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Argumente seitens der OÖ<br />
Landesregierung nicht wirklich trittfest sind.<br />
Für eine Umwidmung sprechen folgende Argumente:<br />
- An der bestehenden Agrarstruktur im dortigen Bereich ändert sich durch den Bau von<br />
drei Wohnhäusern nichts (kleinräumige Einheit). Diese fügen sich an die bestehenden<br />
Objekte an.<br />
- Die Grundstücke werden von den leiblichen Kindern des Antragstellers bebaut (es ist in<br />
Oberösterreich doch die Familie eine Keimzelle des Staates).<br />
- Die Grundstücke sind aufgeschlossen, es ist dort die Ortskanalisation.<br />
- Eine weitere Siedlungstätigkeit erfolgt nicht.<br />
- Keine weiteren Umwidmungstendenzen und Wünsche der Familie Forthuber.<br />
- Das <strong>vom</strong> Sachverständigen angesprochenen Ufergehölze Schwemmbach wird durch die<br />
Bebauung überhaupt nicht betroffen und bleibt als Sichtschutz und optische Zäsur zur<br />
B 147 und zur Ortschaft Furth weiterhin erhalten.<br />
- Die Grundflächen liegen nicht im HWA-Bereich.<br />
- In den ablehnenden Stellungnahmen sind keine Argumente enthalten, welche gegen<br />
die Ziele der Raumordnung (im Sinne des § 2 RO-Gesetz) widersprechen würden.<br />
In der Stellungnahme zur endgültigen Beschlussfassung sollen diese Argumente angeführt<br />
werden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes Nr. 3.28, Antragsteller: Franz Forthuber, <strong>Schalchen</strong> betreffend der<br />
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