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Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen

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Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Auftrag an die Fa.<br />

Strabag um die Flächen des Pfarrhofes zu erweitern und die Gesamtkosten in der Höhe von €<br />

21.351,71 inkl.MWSt. zu übernehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

GR Pfeil erscheint zur Sitzung (19 Uhr 08).<br />

PUNKT 2) VERKEHRSFLÄCHENBEITRAG; AUFHEBUNG DER AM 24.03.2011<br />

BESCHLOSSENEN VERORDNUNG UND NEUFASSUNG<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die <strong>vom</strong> Gemeinderat in der Sitzung am 24.03.2011 beschlossene Verordnung fand insofern<br />

<strong>vom</strong> Land keine Zustimmung, als für Landesstraßen keine <strong>vom</strong> Landesgesetz abweichenden<br />

Einheitssätze zulässig sind. Die Verordnung ist daher aufzuheben und abgeändert zu<br />

beschließen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Verordnung des<br />

Gemeinderates <strong>vom</strong> 24.03.2011, womit der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages<br />

anzuwendende Einheitssatz festgesetzt wird, zur Gänze aufzuheben und wie folgt neu zu<br />

beschließen und zwar:<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>09.06.2011</strong>, womit der bei der Berechnung<br />

des Verkehrsflächenbeitrages anzuwendende Einheitssatz festgesetzt wird (OÖ Einheitssatz-<br />

Verordnung 2011 idgF).<br />

Aufgrund des § 20 Abs. 5 erster Satz der OÖ Bauordnung 1994, LGBl. 66 idgF, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Der Einheitssatz für die Berechnung des Beitrags zu den Kosten der Herstellung öffentlicher<br />

Verkehrsflächen der Gemeinde im Gemeindegebiet der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> wird nach den<br />

durchschnittlichen Straßenerrichtungskosten, die mit der Herstellung des Tragkörpers (einer<br />

mechanisch verdichteten Schottertragschicht) und der Aufbringung einer bituminös<br />

gebundenen Tragschicht oder einer Pflasterung auf den Tragkörper üblicherweise verbunden<br />

sind, mit € 52,-- inkl.MWSt. pro Quadratmeter festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Der im § 1 festgelegte Einheitssatz vermindert oder erhöht sich jeweils zum 1. Mai<br />

entsprechend den durchschnittlichen Änderungen des von der Bundesanstalt "Statistik<br />

Österreich" für das vorangegangene Jahr verlautbarten Baukostenindex für den Straßenbau<br />

(Basisjahr 2005) oder eines an seine Stelle tretenden Index, soweit sich die Indexzahl um mehr<br />

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