Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen
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Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Auftrag an die Fa.<br />
Strabag um die Flächen des Pfarrhofes zu erweitern und die Gesamtkosten in der Höhe von €<br />
21.351,71 inkl.MWSt. zu übernehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
GR Pfeil erscheint zur Sitzung (19 Uhr 08).<br />
PUNKT 2) VERKEHRSFLÄCHENBEITRAG; AUFHEBUNG DER AM 24.03.2011<br />
BESCHLOSSENEN VERORDNUNG UND NEUFASSUNG<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Die <strong>vom</strong> Gemeinderat in der Sitzung am 24.03.2011 beschlossene Verordnung fand insofern<br />
<strong>vom</strong> Land keine Zustimmung, als für Landesstraßen keine <strong>vom</strong> Landesgesetz abweichenden<br />
Einheitssätze zulässig sind. Die Verordnung ist daher aufzuheben und abgeändert zu<br />
beschließen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Verordnung des<br />
Gemeinderates <strong>vom</strong> 24.03.2011, womit der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages<br />
anzuwendende Einheitssatz festgesetzt wird, zur Gänze aufzuheben und wie folgt neu zu<br />
beschließen und zwar:<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>09.06.2011</strong>, womit der bei der Berechnung<br />
des Verkehrsflächenbeitrages anzuwendende Einheitssatz festgesetzt wird (OÖ Einheitssatz-<br />
Verordnung 2011 idgF).<br />
Aufgrund des § 20 Abs. 5 erster Satz der OÖ Bauordnung 1994, LGBl. 66 idgF, wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Der Einheitssatz für die Berechnung des Beitrags zu den Kosten der Herstellung öffentlicher<br />
Verkehrsflächen der Gemeinde im Gemeindegebiet der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> wird nach den<br />
durchschnittlichen Straßenerrichtungskosten, die mit der Herstellung des Tragkörpers (einer<br />
mechanisch verdichteten Schottertragschicht) und der Aufbringung einer bituminös<br />
gebundenen Tragschicht oder einer Pflasterung auf den Tragkörper üblicherweise verbunden<br />
sind, mit € 52,-- inkl.MWSt. pro Quadratmeter festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Der im § 1 festgelegte Einheitssatz vermindert oder erhöht sich jeweils zum 1. Mai<br />
entsprechend den durchschnittlichen Änderungen des von der Bundesanstalt "Statistik<br />
Österreich" für das vorangegangene Jahr verlautbarten Baukostenindex für den Straßenbau<br />
(Basisjahr 2005) oder eines an seine Stelle tretenden Index, soweit sich die Indexzahl um mehr<br />
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