Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen
Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen
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GR Dr. Postlmayr erklärt, es bedarf keiner Zurückziehung der bisherigen<br />
Abtretungserklärung. Entweder bekommt die Gemeinde die Unterschrift auf der „normalen“<br />
Abtretungserklärung oder man bekommt sie nicht.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, er habe sich die Forderungen von GV Ing. Klepp<br />
durchgelesen und weist darauf hin, dies sind nicht so abwegige Punkte. Ein Großteil wird<br />
ohnehin beim Straßenbau berücksichtigt.<br />
Der Bürgermeister bestätigt dies und bemerkt, wenn die Übernahme des öffentlichen<br />
Gutes beim Straßenbau von zusätzlichen Forderungen einzelner Grundbesitzer abhängig<br />
gemacht wird, ist dies nicht mehr durchführbar. Der Bürgermeister wiederholt, dass die<br />
meisten Forderungen ohnehin gemacht werden.<br />
GR Roman Breckner stimmt dem zu und ergänzt, dass zum Beispiel das Straßenniveau<br />
überall gleich sein wird. Der gegenständliche Straßenzug wird ein einheitliches Niveau<br />
erhalten. Der Punkt bezüglich Bankette, ob zur Grundgrenze asphaltiert wird oder nicht, war<br />
auch bereits bei anderen Grundeigentümern ein Thema.<br />
AL Schwendner erklärt, dass für Ing. Klepp der Stein des Anstoßes jener Punkt war, dass<br />
er 4 m Grund hergeben soll und Grundbesitzer Weinberger jedoch nur 2 m.<br />
Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass damals auch eine Straße mit 4 m geplant war,<br />
damit überhaupt eine Bauplatzschaffung möglich war.<br />
GR Ing. Österbauer verweist auf die Formulierung des Tagesordnungspunktes und stellt<br />
fest, dass die Abtretung nicht beschlossen werden kann, da nicht alle Abtretungserklärungen<br />
der angeführten Grundstücke vorliegen.<br />
Der Bürgermeister erklärt GR Ing. Österbauer, dass er den Antrag an den Gemeinderat<br />
stellt, dass die Gemeinde die Straße in das öffentliche Gut übernimmt und Ing. Klepp zu der<br />
ursprünglichen Abtretungserklärung <strong>vom</strong> 19.06.2006 steht. Ansonsten wird die Straße nicht in<br />
das öffentliche Gut übernommen.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, ob dies eigentlich möglich ist, wenn die Grundbesitzer je<br />
zur Hälfte Eigentümer sind, dass nur ein Hälfteeigentümer die Erklärung zurückzieht? Dies<br />
erscheint ihm nicht möglich.<br />
Der Bürgermeister will auch jetzt nicht, dass man sagt, die Gemeinde nimmt einfach<br />
die „alte“ Abtretungserklärung her oder man ein Enteignungsverfahren einleitet. Daher schlägt<br />
der Bürgermeister vor, dass in den nächsten Tagen noch einmal ein Gespräch mit Ing. Klepp<br />
stattfinden soll, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Straßenanteile<br />
107/7, 107/9, 107/11, 107/13, 107/5, 107/3 sowie Teile der Parzellen 108/1, 113, 120/1 und<br />
118, KG. <strong>Schalchen</strong> in das öffentliche Gut zu übernehmen, sofern Grundbesitzer Ing. Klepp<br />
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