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Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen

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GR Dr. Postlmayr erklärt, es bedarf keiner Zurückziehung der bisherigen<br />

Abtretungserklärung. Entweder bekommt die Gemeinde die Unterschrift auf der „normalen“<br />

Abtretungserklärung oder man bekommt sie nicht.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, er habe sich die Forderungen von GV Ing. Klepp<br />

durchgelesen und weist darauf hin, dies sind nicht so abwegige Punkte. Ein Großteil wird<br />

ohnehin beim Straßenbau berücksichtigt.<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies und bemerkt, wenn die Übernahme des öffentlichen<br />

Gutes beim Straßenbau von zusätzlichen Forderungen einzelner Grundbesitzer abhängig<br />

gemacht wird, ist dies nicht mehr durchführbar. Der Bürgermeister wiederholt, dass die<br />

meisten Forderungen ohnehin gemacht werden.<br />

GR Roman Breckner stimmt dem zu und ergänzt, dass zum Beispiel das Straßenniveau<br />

überall gleich sein wird. Der gegenständliche Straßenzug wird ein einheitliches Niveau<br />

erhalten. Der Punkt bezüglich Bankette, ob zur Grundgrenze asphaltiert wird oder nicht, war<br />

auch bereits bei anderen Grundeigentümern ein Thema.<br />

AL Schwendner erklärt, dass für Ing. Klepp der Stein des Anstoßes jener Punkt war, dass<br />

er 4 m Grund hergeben soll und Grundbesitzer Weinberger jedoch nur 2 m.<br />

Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass damals auch eine Straße mit 4 m geplant war,<br />

damit überhaupt eine Bauplatzschaffung möglich war.<br />

GR Ing. Österbauer verweist auf die Formulierung des Tagesordnungspunktes und stellt<br />

fest, dass die Abtretung nicht beschlossen werden kann, da nicht alle Abtretungserklärungen<br />

der angeführten Grundstücke vorliegen.<br />

Der Bürgermeister erklärt GR Ing. Österbauer, dass er den Antrag an den Gemeinderat<br />

stellt, dass die Gemeinde die Straße in das öffentliche Gut übernimmt und Ing. Klepp zu der<br />

ursprünglichen Abtretungserklärung <strong>vom</strong> 19.06.2006 steht. Ansonsten wird die Straße nicht in<br />

das öffentliche Gut übernommen.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, ob dies eigentlich möglich ist, wenn die Grundbesitzer je<br />

zur Hälfte Eigentümer sind, dass nur ein Hälfteeigentümer die Erklärung zurückzieht? Dies<br />

erscheint ihm nicht möglich.<br />

Der Bürgermeister will auch jetzt nicht, dass man sagt, die Gemeinde nimmt einfach<br />

die „alte“ Abtretungserklärung her oder man ein Enteignungsverfahren einleitet. Daher schlägt<br />

der Bürgermeister vor, dass in den nächsten Tagen noch einmal ein Gespräch mit Ing. Klepp<br />

stattfinden soll, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Straßenanteile<br />

107/7, 107/9, 107/11, 107/13, 107/5, 107/3 sowie Teile der Parzellen 108/1, 113, 120/1 und<br />

118, KG. <strong>Schalchen</strong> in das öffentliche Gut zu übernehmen, sofern Grundbesitzer Ing. Klepp<br />

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