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Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen

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- Entwässerung: Die Entwässerung der Straße muss ebenfalls gewährleistet sein,<br />

ohne dass mein Grundstück als Sickerfläche verwendet wird. Das natürliche Gefälle und<br />

die Tatsache, dass mein Grundstück das tiefste im gesamten Straßenverlauf ist, würde<br />

nämlich dazu führen, dass das gesamte Oberflächenwasser in meine Einfahrt läuft.<br />

Eine Entwässerung in einen ausreichend dimensionierten Sickerschacht, oder<br />

vergleichbare bauliche Maßnahmen ist deshalb unumgänglich. Eine Entwässerung<br />

ins Gelände ist aufgrund der beschriebenen Gegebenheiten unzumutbar.<br />

- Bankette: Aufgrund von hoher Staubentwicklung bei ausgebildeten Banketten mit<br />

Schotter, und Aufgrund der Tatsache, dass ohnehin die bereits bebauten Grundstücke alle<br />

mit einem Betonfundament zur Straße hin abgegrenzt sind, soll der Straßenbelag bis an<br />

die Zaunfundamente geführt werden.<br />

- Achse der Verkehrsfläche: Nachdem die für die geplante Verkehrsfläche<br />

verwendeten Grundstücke nicht symetrisch abgetreten werden, muss als Voraussetzung<br />

einer zukünftigen Umwidmung der Parzelle 113 von Grünland in Bauland eine Herstellung<br />

der Symetrie gelten. Die so gewonnene Fläche kann dann z.B. für einen Gehsteig genutzt<br />

werden.<br />

- Istzustand: Die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> übernimmt die Fläche, im Istzustand. Alle<br />

bereits vorhandenen baulichen Gegebenheiten, wie Zäune, etc. werden so akzeptiert wie<br />

sie sind.<br />

Wie bereits Eingangs erwähnt, trete ich hiermit die Parzelle 107/13, unter Einhaltung der<br />

oben erwähnten Punkte, seitens der Gemeinde <strong>Schalchen</strong>, an diese ab.<br />

Debattenbeiträge:<br />

GR Dr. Postlmayr stellt die Frage, wann die Abtretungserklärung von den Ehegatten<br />

Klepp nachgereicht wurde?<br />

Der Bürgermeister antwortet, mit Abtretungserklärung <strong>vom</strong> 19.06.2006.<br />

GR Dr. Postlmayr bemerkt, nachdem die Ehegatten Klepp je zur Hälfte<br />

Grundeigentümer sind, ist es fraglich, ob es überhaupt rechtlich möglich ist, dass nur ein<br />

Hälfteeigentümer die Erklärung zurückzieht.<br />

Vizebgm. Schanda fragt, ob die restlichen erforderlichen Abtretungserklärungen<br />

vorliegen?<br />

Der Bürgermeister bejaht dies und bemerkt, dass sogar die Unterschrift von Herrn<br />

Holzinger vorliegt. Es spießt momentan nur beim Grundeigentümer Klepp.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, Ing. Klepp habe die Möglichkeit, dass er sagt, okay er hat<br />

die Erklärung bereits unterschrieben und diese ist bindend oder Ing. Klepp die vorliegende<br />

Erklärung samt Forderungen zurückzieht und eine „normale“ Abtretungserklärung ohne<br />

zusätzliche Forderungen unterfertigt. Beharrt GV Ing. Klepp auf seine zusätzlichen<br />

Forderungen, sehe er als Bürgermeister keine Möglichkeit die Straße in das öffentliche Gut zu<br />

übernehmen.<br />

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