Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen
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GV Ing. Klepp erklärt sich zu TOP 14) für befangen, da er betroffener<br />
Grundeigentümer ist.<br />
PUNKT 14) NEUBAUSIEDLUNG; ABTRETUNG DER STRASSENANTEILE 107/7, 107/9, 107/11,<br />
107/13, 107/5, 107/3 SOWIE VON TEILEN DER PARZELLEN 108/1, 113, 120/1<br />
UND 118, KG. SCHALCHEN IN DAS ÖFFENTLICHE GUT<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat hat bereits 2005 die Übernahme der in Privateigentum befindlichen<br />
Straßenteile, mit Ausnahme jener der Ehegatten Ing. Markus und Andrea Klepp beschlossen.<br />
Diese haben mit Abtretungserklärung <strong>vom</strong> 19.06.2006 ihre Zustimmung nachgereicht. Die<br />
Abtretungen wurden grundbücherlich nicht durchgeführt, da man bestrebt war, die<br />
Aufschließung in Form einer Ringstraße zu lösen.<br />
Erster Knackpunkt war die ÖBB, welche einer Straßenführung entlang des Bahndammes nicht<br />
zustimmte. Weiters spießte es sich vor allem beim Grundbesitzer Holzinger.<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.01.2009 hat Ing. Klepp die Zustimmung zur Abtretung zurückgezogen.<br />
Seine Ehefrau hingegen nicht.<br />
Nunmehr haben sich auch die Grundeigentümer Josef Weinberger bzw. Sieglinde Eisl und<br />
Manfred u. Anneliese Holzinger zur Abtretung bereit erklärt. Hinsichtlich der Abtretung von<br />
Ing. Klepp wird auf dessen Forderungen <strong>vom</strong> 20.05.2011 verwiesen. In dieser werden fünf<br />
Punkte gefordert, welche durchzuführen sind, ansonsten tritt Ing. Klepp den Grundstücksteil<br />
nicht ab. Für Ing. Klepp gibt es die gleiche Abtretungserklärung wie für alle anderen<br />
Grundbesitzer. Denn wenn die Gemeinde auf jede gewünschte Forderung bei<br />
Abtretungserklärungen eingehen würde, wären keine Straßen- und Gehsteigerrichtungen etc.<br />
möglich. Die unter Forderungen gestellte Abtretungserklärung <strong>vom</strong> 20.05.2011 lautet wie folgt<br />
und zwar:<br />
Abtretung der Parzelle 107/13 in öffentliches Gut:<br />
Ich wurde darüber informiert, dass im Zuge der Vermessungsarbeiten der<br />
Unterlochnerstraße (Feldweißstraße), auch die Straßenparzellen der Neubausiedlung<br />
50-58 in öffentliches Gut übergehen sollen.<br />
Da ich der einzige Grundeigentümer bin, der noch keine Abtretungserklärung<br />
unterfertigt hat, jedoch immer mein grundsätzliches Wohlwollen zum Ausdruck<br />
gebracht habe, möchte ich mit diesem Schreiben, meine Bewegungsgründung und<br />
Voraussetzungen formulieren.<br />
Sollte die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> bei keinen meiner Einwände ein Problem bei der<br />
Umsetzung sehen, gilt dieses Schreiben als Abtrittserklärung der Parzelle 107/13 an die<br />
Gemeinde <strong>Schalchen</strong> zum Zwecke der Errichtung einer öffentlichen Verkehrsfläche.<br />
- Straßenhöhe: Als ich meine Einfahrt errichtet habe, wurde mir von Seiten der<br />
Gemeinde Herr Ing. Ecker zu einem Lokalaugenschein geschickt. Dieser sah sich die<br />
Geländeform entlang meines Grundstückes an und versicherte mir, dass die fertige<br />
Belagshöhe der Straße die Höhe des bereits vorhandenen Kanaldeckels in der Parzelle<br />
107/13 nicht überschreiten wird. Daraufhin habe ich meine Einfahrt auf diese Höhe<br />
ausgerichtet. Nun ist über die Jahre jedoch die Straße bereits ca. 10 cm über diesem<br />
Niveau, was bei einer geschlossenen Straßendecke dazu führen würde, dass Regenwasser<br />
ungehindert in meine Einfahrt fließt. Bei der Errichtung einer öffentlichen Straße muss<br />
deshalb die original Höhe in Bezug auf den Kanaldeckel wieder hergestellt werden.<br />
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