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Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen

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GV Ing. Klepp erklärt sich zu TOP 14) für befangen, da er betroffener<br />

Grundeigentümer ist.<br />

PUNKT 14) NEUBAUSIEDLUNG; ABTRETUNG DER STRASSENANTEILE 107/7, 107/9, 107/11,<br />

107/13, 107/5, 107/3 SOWIE VON TEILEN DER PARZELLEN 108/1, 113, 120/1<br />

UND 118, KG. SCHALCHEN IN DAS ÖFFENTLICHE GUT<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat hat bereits 2005 die Übernahme der in Privateigentum befindlichen<br />

Straßenteile, mit Ausnahme jener der Ehegatten Ing. Markus und Andrea Klepp beschlossen.<br />

Diese haben mit Abtretungserklärung <strong>vom</strong> 19.06.2006 ihre Zustimmung nachgereicht. Die<br />

Abtretungen wurden grundbücherlich nicht durchgeführt, da man bestrebt war, die<br />

Aufschließung in Form einer Ringstraße zu lösen.<br />

Erster Knackpunkt war die ÖBB, welche einer Straßenführung entlang des Bahndammes nicht<br />

zustimmte. Weiters spießte es sich vor allem beim Grundbesitzer Holzinger.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.01.2009 hat Ing. Klepp die Zustimmung zur Abtretung zurückgezogen.<br />

Seine Ehefrau hingegen nicht.<br />

Nunmehr haben sich auch die Grundeigentümer Josef Weinberger bzw. Sieglinde Eisl und<br />

Manfred u. Anneliese Holzinger zur Abtretung bereit erklärt. Hinsichtlich der Abtretung von<br />

Ing. Klepp wird auf dessen Forderungen <strong>vom</strong> 20.05.2011 verwiesen. In dieser werden fünf<br />

Punkte gefordert, welche durchzuführen sind, ansonsten tritt Ing. Klepp den Grundstücksteil<br />

nicht ab. Für Ing. Klepp gibt es die gleiche Abtretungserklärung wie für alle anderen<br />

Grundbesitzer. Denn wenn die Gemeinde auf jede gewünschte Forderung bei<br />

Abtretungserklärungen eingehen würde, wären keine Straßen- und Gehsteigerrichtungen etc.<br />

möglich. Die unter Forderungen gestellte Abtretungserklärung <strong>vom</strong> 20.05.2011 lautet wie folgt<br />

und zwar:<br />

Abtretung der Parzelle 107/13 in öffentliches Gut:<br />

Ich wurde darüber informiert, dass im Zuge der Vermessungsarbeiten der<br />

Unterlochnerstraße (Feldweißstraße), auch die Straßenparzellen der Neubausiedlung<br />

50-58 in öffentliches Gut übergehen sollen.<br />

Da ich der einzige Grundeigentümer bin, der noch keine Abtretungserklärung<br />

unterfertigt hat, jedoch immer mein grundsätzliches Wohlwollen zum Ausdruck<br />

gebracht habe, möchte ich mit diesem Schreiben, meine Bewegungsgründung und<br />

Voraussetzungen formulieren.<br />

Sollte die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> bei keinen meiner Einwände ein Problem bei der<br />

Umsetzung sehen, gilt dieses Schreiben als Abtrittserklärung der Parzelle 107/13 an die<br />

Gemeinde <strong>Schalchen</strong> zum Zwecke der Errichtung einer öffentlichen Verkehrsfläche.<br />

- Straßenhöhe: Als ich meine Einfahrt errichtet habe, wurde mir von Seiten der<br />

Gemeinde Herr Ing. Ecker zu einem Lokalaugenschein geschickt. Dieser sah sich die<br />

Geländeform entlang meines Grundstückes an und versicherte mir, dass die fertige<br />

Belagshöhe der Straße die Höhe des bereits vorhandenen Kanaldeckels in der Parzelle<br />

107/13 nicht überschreiten wird. Daraufhin habe ich meine Einfahrt auf diese Höhe<br />

ausgerichtet. Nun ist über die Jahre jedoch die Straße bereits ca. 10 cm über diesem<br />

Niveau, was bei einer geschlossenen Straßendecke dazu führen würde, dass Regenwasser<br />

ungehindert in meine Einfahrt fließt. Bei der Errichtung einer öffentlichen Straße muss<br />

deshalb die original Höhe in Bezug auf den Kanaldeckel wieder hergestellt werden.<br />

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