Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen
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AL Schwendner antwortet, die Ehegatten John haben gegen den Bescheid des<br />
Bürgermeister <strong>vom</strong> 14.01.2010 berufen, dieser wurde <strong>vom</strong> Gemeindevorstand am 22.06.2010,<br />
TOP 10) abgewiesen. Dagegen hat John beim Amt der OÖ Landesregierung Vorstellung<br />
erhoben.<br />
GR Dr. Postlmayr versteht nicht, wenn eine Berufung gegen den Bescheid des<br />
Bürgermeister gemacht wird, kommt diese doch automatisch in den Gemeinderat und nicht in<br />
den Gemeindevorstand?<br />
AL Schwendner verweist auf die von ihm bereits erwähnte Aktenlage bzw. die nun<br />
mehr <strong>vom</strong> Amt der OÖ Landesregierung getroffene Entscheidung.<br />
GR Dr. Postlmayr stellt fest, die nunmehr zu treffende Entscheidung des Gemeinderates<br />
bedarf auch einer rechtlichen Begründung, wie zum Beispiel Effizienz der Verwaltung.<br />
Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass die Vorschreibung des Säumniszuschlages zwar<br />
zu Recht erfolgt ist, im Hinblick auf telefonische Zugeständnisse aber davon ausgegangen<br />
werden kann, dass die Vorstellungswerber kein grobes Verschulden treffe. Wie von ihm bereits<br />
erwähnt stehe der Verwaltungsaufwand in diesem Verfahren in keinem Verhältnis zur Summe<br />
des Säumniszuschlages und wäre es an der Zeit die Sache endlich zu bereinigen.<br />
GR Ing. Sperl fragt, ob dieses Spiel dann von jedem Bürger gespielt werden kann?<br />
Der Bürgermeister antwortet, dies sei eine besondere Geschichte gewesen, er kann<br />
dies GR Ing. Sperl gerne einmal in einer Stunde erklären.<br />
etc..<br />
GR Ing. Sperl entgegnet, ihm reichen drei Minuten.<br />
Der Bürgermeister wiederholt, hier waren so viele Begehungen und Einwendungen<br />
GR Ing. Sperl fragt nochmals, ob dieses Spiel in Zukunft auch andere spielen können?<br />
Die Angelegenheit John ist aufgrund der Effizienz ja abgeschlossen. Aber für die Zukunft, wenn<br />
jemand Einsprüche macht, ob dies dann wieder so entschieden wird?<br />
AL Schwendner antwortet, die Gemeinde hat keine Frist versäumt. Er möchte daran<br />
erinnern, dass sich der Gemeinderat am 19.06.2009 mit dem Einspruch über die<br />
Vorschreibungshöhe der Anschlussgebühr befasst hat. Die Ehegatten John haben die<br />
Rechtsmittel ausgeschöpft, aber auch alle Vorschreibungen beglichen und im Nachhinein eine<br />
Vorstellung an das Land gemacht hat. Das Rechtsmittel der Vorstellung kann niemandem<br />
verwehrt werden, dies steht jedem Bürger zu. Dem Gemeinderat stehe nun das Recht zu in der<br />
Sache selbst zu entscheiden.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass es im Großen und Ganzen darum geht, dass von den<br />
Ehegatten John generell unsere Anschlussgebührenordnung in Frage gestellt wurde. Herr John<br />
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