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Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen

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EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 8) NACHMITTAGSBETREUUNG FÜR VOLKSSCHÜLER; FESTLEGUNG EINER<br />

MINDESTANZAHL AN TEILNEHMERN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Es wurde festgestellt, dass die mit der Nachmittagsbetreuung beauftragte Person oftmals nur<br />

mit zwei oder drei Kindern <strong>vom</strong> Kindergarten zur Schule geht. Eine darauf durchgeführte<br />

Erhebung hat bestätigt, dass zum Beispiel am Donnerstag in der Zeit von 15 Uhr 30 bis 16 Uhr<br />

30 nur jeweils drei Kinder und freitags von 15 Uhr 30 bis 16 Uhr 00 nur zwei Kinder und von 16<br />

Uhr 00 bis 16 Uhr 30 gar nur ein Kind von der Nachmittagsbetreuung Gebrauch macht.<br />

Daher war beabsichtigt, die Verordnung über die Nachmittagsbetreuung so abzuändern, dass<br />

diese nur ab einer gewissen Mindestanzahl von Teilnehmern angeboten wird.<br />

Eine telefonische Anfrage beim Land OÖ ergab jedoch, dass die Schüler laut Schulzeitgesetz<br />

zumindest bis 16 Uhr 00 Anspruch auf Betreuung haben. Dabei ist es unerheblich, ob von<br />

dieser Möglichkeit auch nur ein einziger Schüler Gebrauch macht.<br />

Der Wortlaut des Tagesordnungspunktes ist, wie sich aufgrund des Telefonates herausgestellt<br />

hat, daher nicht richtig. Der Gemeinde bleibt es allerdings unbenommen, bei einer derartigen<br />

Situation einen höheren Elternbeitrag für Zeiten mit geringer Auslastung festzulegen.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass er sich dagegen wehren wird, dass für diese<br />

Kinder der Tarif angehoben wird. Denn auf die Woche gesehen, macht dies vielleicht € 1,--<br />

oder € 2,-- an Mehreinnahmen für die Gemeinde aus.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> den Elternbeitrag mit 4 %<br />

der Berechnungsgrundlage und einem Höchstbeitrag von € 120,-- festgelegt hat und dies<br />

ohnehin die Obergrenze ist.<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies und ergänzt, man könne noch einen kleinen Zuschlag<br />

kassieren, da in den angeführten Zeiten teilweise nur ein bis drei Kinder betreut werden. Nur<br />

ist dies eine Groschenglauberei und bringt nichts.<br />

AL Schwendner erklärt, für das Schuljahr 2011/12 sind derzeit 4 Kinder am Freitag<br />

angemeldet. Davon ist jedoch ein Kind dabei, welches auch im letzten Jahr angemeldet wurde<br />

und dann von der Betreuung keinen Gebrauch gemacht hat. Es wäre daher zu überlegen, ob<br />

die Nachmittagsbetreuung am Freitag nur bis 16 Uhr 00 angeboten wird.<br />

Dieser Vorgangsweise kann sich auch der Bürgermeister anschließen.<br />

GR Dr. Postlmayr bemerkt, man könne auch festlegen, dass es jeden Tag nur bis 16 Uhr<br />

eine Nachmittagsbetreuung gibt.<br />

AL Schwendner erklärt, von Montag bis Donnerstag ist derzeit bis 16 Uhr 30 geöffnet<br />

und es werden diese Öffnungszeiten von mehreren Kindern in Anspruch genommen. Nur am<br />

Freitag ist derzeit auch bis 16 Uhr 30 geöffnet, jedoch nur für ein Kind.<br />

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