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Gemeinderatsprotokoll vom 09.06.2011 - Schalchen

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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes<br />

über die öffentliche Sitzung des<br />

G e m e i n d e r a t e s<br />

der Gemeinde SCHALCHEN<br />

am DONNERSTAG, dem 09. Juni 2011<br />

lfd. Nr. 3 Jahr 2011<br />

ANWESENDE<br />

SPÖ-Fraktion: ÖVP-Fraktion:<br />

1. Bgm. FUCHS Stefan als Vorsitzender 10. Vizebgm. SCHANDA Walter<br />

2. GV STEINBERGER Hubert 11. GV HUMMEL Markus<br />

3. GR STUHLBERGER Andreas 12. GR POSTLMAYR Johann Dr.<br />

4. GR PROBST Franz 13. GR MÜHLBACHER-KARRER<br />

Johann<br />

5. GR POINTECKER Hermann 14. GR MAIER Friedrich<br />

6. GR ÖSTERBAUER Michael Ing. 15. GR SPERL Friedrich Helmut Ing.Mag.<br />

(FH)<br />

7. GR BRECKNER Gerlinde 16. GV DIRNSTEINER Robert<br />

8. GR RIEDER Gertraud 17. GR WINTERSTELLER Bernadette<br />

9. GR STÜBLO Wolfgang FPÖ-Fraktion:<br />

ERSATZMITGLIEDER<br />

18. GV KLEPP Markus Ing.<br />

19. GR BRECKNER Roman<br />

20. GR STELZHAMMER Manfred<br />

GR JAKOB Johann für GV MITTERMAIER Erich Vizebgm.<br />

GR SENGTHALER Andreas für GR STOCKER Hermann<br />

GR PFEIL Rudolf für GR NAGL Erich<br />

(erscheint um 19 Uhr 08, nach TOP 1)<br />

GR HÖFLMAIER Josef für GR SCHÖNBERGER Anna<br />

ES FEHLEN<br />

entschuldigt: unentschuldigt:<br />

GV MITTERMAIER Erich Vizebgm.<br />

GR STOCKER Hermann<br />

GR NAGL Erich<br />

GR SCHÖNBERGER Anna<br />

GR HAIDINGER Albert<br />

SONSTIGE ANWESENDE<br />

1. Amtsleiter Karl SCHWENDNER<br />

2. VB Andrea SCHLAGER als Schriftführer gemäß § 54 (2) OÖ GemO<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß dem vorliegenden Zustellnachweis an alle Mitglieder<br />

bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 31.05.2011 unter Bekanntgabe der<br />

Tagesordnung erfolgt ist;


c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung <strong>vom</strong> 24.03.2011 bis zur heutigen Sitzung<br />

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der<br />

Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum<br />

Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Sodann gibt es noch folgende Mitteilungen:<br />

TAGESORDNUNG, BERATUNGSVERLAUF UND BESCHLÜSSE<br />

Der Bürgermeister berichtet, TOP 26) SPÖ-Schaukasten vor Haberlhalle; Antrag der<br />

FPÖ auf umgehende Entfernung, wird von der heutigen Tagesordnung abgesetzt. Es hat<br />

diesbezüglich eine Besprechung mit den Fraktionsführern gegeben und man hat eine Lösung<br />

gefunden.<br />

GR Roman Breckner erklärt, seine Forderung war, dass die Fraktionsführer zur Lösung<br />

zu einem Gespräch mit dem Bürgermeister geladen werden. Dies ist nun erfolgt und das<br />

Ergebnis ist, dass sich die Fraktionsobmänner informieren, welche Möglichkeiten und Modelle<br />

es gibt und gleichzeitig aber die Gemeinde ein Alternativangebot von Architekt Diermaier<br />

einholt. Der Antrag der FPÖ ist dadurch bis Ende des Jahres 2011 zurückgestellt.<br />

PUNKT 1) HUMMELBACHSTRASSE; VERGABE GEHSTEIGERRICHTUNG UND NEUGE-<br />

STALTUNG DER EINBINDUNG IN DIE L 503; ERWEITERUNG DES AUFTRAGES UM<br />

DIE FLÄCHEN DES PFARRHOFES<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung am 24.03.2011 die Errichtung des Gehsteiges bis<br />

zum Pfarrhof und die Neueinbindung der Hummelbachstraße in die L 503, mit einem<br />

Auftragsvolumen von € 89.381,85 inkl.MWSt. beschlossen. Die Flächen des Pfarrhofes wurden<br />

dabei nicht berücksichtigt (gesamte Anbotsumme € 113.404,34 inkl.MWSt.).<br />

Aufgrund dessen, dass im Voranschlag 2011 € 20.000,-- Subvention für die Errichtung<br />

Pfarrheim vorgesehen sind, fand auf Ersuchen von Herrn Nagl am 05.05.2011 eine<br />

Besprechung mit Vertretern des Pfarrgemeinderates und Ing. Egger statt, in welcher vereinbart<br />

wurde, den Auftrag, um die Flächen des Pfarrhofes zu erweitern.<br />

Anzumerken ist weiters, dass es bei diesem Projekt zu einer Kostenüberschreitung kommen<br />

wird. Wie sich bei den Aushubarbeiten für den Gehsteig herausgestellt hat, fehlte im<br />

Straßenunterbau auf einer Breite von ca. 1,00 m jeglicher Frostkoffer.<br />

Jetzt ist erklärbar, warum dort der vorhandene Asphaltbelag abgebröckelt ist. Er habe die Fa.<br />

Strabag daher beauftragt, den erforderlichen Frostkoffer einzubauen. Dies bedarf noch eines<br />

nachträglichen Beschlusses.<br />

Nachdem die Straßenbaukosten für die Flächen des Pfarrhofes € 21.351,71 inkl.MWSt.<br />

betragen, schlägt der Bürgermeister vor diesen Gesamtbetrag aus der im Voranschlag bereits<br />

enthaltene Subvention zu übernehmen.<br />

BESCHLUSS:<br />

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Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Auftrag an die Fa.<br />

Strabag um die Flächen des Pfarrhofes zu erweitern und die Gesamtkosten in der Höhe von €<br />

21.351,71 inkl.MWSt. zu übernehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

GR Pfeil erscheint zur Sitzung (19 Uhr 08).<br />

PUNKT 2) VERKEHRSFLÄCHENBEITRAG; AUFHEBUNG DER AM 24.03.2011<br />

BESCHLOSSENEN VERORDNUNG UND NEUFASSUNG<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die <strong>vom</strong> Gemeinderat in der Sitzung am 24.03.2011 beschlossene Verordnung fand insofern<br />

<strong>vom</strong> Land keine Zustimmung, als für Landesstraßen keine <strong>vom</strong> Landesgesetz abweichenden<br />

Einheitssätze zulässig sind. Die Verordnung ist daher aufzuheben und abgeändert zu<br />

beschließen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Verordnung des<br />

Gemeinderates <strong>vom</strong> 24.03.2011, womit der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages<br />

anzuwendende Einheitssatz festgesetzt wird, zur Gänze aufzuheben und wie folgt neu zu<br />

beschließen und zwar:<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>09.06.2011</strong>, womit der bei der Berechnung<br />

des Verkehrsflächenbeitrages anzuwendende Einheitssatz festgesetzt wird (OÖ Einheitssatz-<br />

Verordnung 2011 idgF).<br />

Aufgrund des § 20 Abs. 5 erster Satz der OÖ Bauordnung 1994, LGBl. 66 idgF, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Der Einheitssatz für die Berechnung des Beitrags zu den Kosten der Herstellung öffentlicher<br />

Verkehrsflächen der Gemeinde im Gemeindegebiet der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> wird nach den<br />

durchschnittlichen Straßenerrichtungskosten, die mit der Herstellung des Tragkörpers (einer<br />

mechanisch verdichteten Schottertragschicht) und der Aufbringung einer bituminös<br />

gebundenen Tragschicht oder einer Pflasterung auf den Tragkörper üblicherweise verbunden<br />

sind, mit € 52,-- inkl.MWSt. pro Quadratmeter festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Der im § 1 festgelegte Einheitssatz vermindert oder erhöht sich jeweils zum 1. Mai<br />

entsprechend den durchschnittlichen Änderungen des von der Bundesanstalt "Statistik<br />

Österreich" für das vorangegangene Jahr verlautbarten Baukostenindex für den Straßenbau<br />

(Basisjahr 2005) oder eines an seine Stelle tretenden Index, soweit sich die Indexzahl um mehr<br />

Seite 3 von 44


als 10 % geändert hat. Der geänderte Einheitssatz ist mit Ablauf des Tages seiner<br />

Kundmachung anzuwenden.<br />

§ 3<br />

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft;<br />

gleichzeitig tritt die Verordnung <strong>vom</strong> 02.12.2005 außer Kraft.<br />

(2) Eine Neufestsetzung des Einheitssatzes gemäß § 2 ist erstmals mit 1. Mai 2012 zulässig.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 3) MIETVERTRAG DR. JAKOB; FRÜHZEITIGE EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG UND<br />

NEUVERMIETUNG AN DR. CHRISTIAN SPAEMANN, SIMBACH AM INN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Dr. Peter Jakob hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 12.04.2011 ersucht, das Mietverhältnis für die Räume<br />

im Ärztehaus Hauptstraße 5 mit 30.04.2011 frühzeitig und einvernehmlich zu lösen. Zumal Dr.<br />

Christian Spaemann, ehemals Leiter der Psychiatrie des Krankenhauses Braunau, sich als<br />

Nachmieter beworben hat, ist ein nahtloser Übergang gewährleistet und ist der<br />

Gemeindevorstand in der Sitzung am 19.04.2011, vorbehaltlich der Zustimmung des<br />

Gemeinderates, zur Ansicht gelangt, dem positiv gegenüberzustehen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />

Mietverhältnis mit Herrn Dr. Peter Jakob für die Räumlichkeiten im Ärztehaus Hauptstraße 5<br />

mit 30.04.2011 zu lösen. Der Mietvertrag mit Herrn Dr. Christian Spaemann soll wie folgt<br />

beschlossen werden und zwar:<br />

MIETVERTRAG<br />

Die Gemeinde SCHALCHEN, vertreten durch Bürgermeister Stefan Fuchs (im folgenden kurz als<br />

Vermieter bezeichnet) vermietet und übergibt an Herrn Dr. Christian SPAEMANN, D-84359<br />

Simbach am Inn, Weinleiten 33, (im folgenden kurz Mieter bezeichnet), den im ersten<br />

Stockwerk im südwestlichen Teil des Objektes <strong>Schalchen</strong>, Hauptstraße 5 (Haberlhalle/Ärztehaus),<br />

liegenden Raum im Ausmaß von 28,50 m². Teeküche, WC mit Vorraum und<br />

Warteraum im Gesamtausmaß von 47,12 m² werden zur Mitbenützung mit zwei weiteren<br />

Mietern übergeben bzw. vermietet.<br />

I.<br />

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand als Arztordination für Psychiatrie und<br />

Psychotherapie nur für eigene Geschäftszwecke zu benützen.<br />

II.<br />

Das Mietverhältnis beginnt mit 01. Mai 2011 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />

Beiden Vertragsteilen steht das Recht zu, diesen Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen<br />

Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals gerichtlich aufzukündigen. Eine Aufkündigung seitens<br />

des Mieters ist auch mittels eingeschriebenen Briefes möglich.<br />

Seite 4 von 44


Der Vermieter ist jedoch berechtigt, die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages aus den<br />

Gründen des § 1118 ABGB gerichtlich geltend zu machen und zwar, wenn:<br />

a) der Mieter der Bezahlung des Mietzinses länger als 14 Tage im Rückstand bleibt und dieser<br />

trotz mittels eingeschriebenen Briefes gesetzter Nachfrist von 14 Tagen nicht bezahlen<br />

sollte;<br />

b) der Mieter von dem Mietobjekt einen vertragswidrigen oder erheblich nachteiligen<br />

Gebrauch machen sollte.<br />

III.<br />

Der Mietzins ist am 5. eines jeden Kalendermonats im Vorhinein zu entrichten und zwar auf das<br />

Konto Nr. 1910157 bei der Raiffeisenbank Mattigtal, BLZ 34303 (UID-Nummer der Gemeinde:<br />

ATU23401405).<br />

Der Mietzins setzt sich zusammen aus:<br />

a) dem mit € 177,48 monatlich frei vereinbarten Hauptmietzins;<br />

b) dem verhältnismäßigen Anteil der auf den Mietgegenstand entfallenden Betriebskosten<br />

und laufenden öffentlichen Abgaben im Sinne der §§ 21 bis 23 MRG; der Mieter stimmt<br />

dem Abschluss einer angemessenen Sturmschäden- und Glasbruchversicherung für das<br />

gegenständliche Objekt iS des § 21 (1) Zi 6 MRG zu und anerkennt diese<br />

Versicherungskosten als Betriebskosten. Der Anteil für den gegenständlichen<br />

Mietgegenstand an den gesamten Betriebskosten und öffentlichen Abgaben beträgt 7,23<br />

%.<br />

Die anteiligen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben sind gemäß § 17 MRG auf Grund<br />

der Jahresabrechnung des Vorjahres in monatlichen Teilbeträgen gleichzeitig mit dem<br />

Hauptmietzins im Vorhinein auf das von der Gemeinde bekanntgegebene Konto zu<br />

bezahlen. Die monatliche Vorauszahlung der pauschalen Betriebskosten und öffentlichen<br />

Abgaben beträgt € 61,--.<br />

Die Jahresabrechnung der Betriebskosten und öffentlichen Abgaben erfolgt jährlich im<br />

Nachhinein bis zum 30. Juni eines jeden Jahres.<br />

Die Jahresabrechnung für die Heizkosten erfolgt durch die Fa. Techem Messtechnik<br />

GesmbH. Für die Wärmezähler fallen anteilige jährliche Mietkosten an.<br />

Die angeführten Beträge sind umsatzsteuerfrei.<br />

IV.<br />

Bezüglich der Betriebskosten und Miete wird folgendes vereinbart und zwar werden diese<br />

Kosten:<br />

a) für den Raum im Gesamtausmaß von 28,50 m² zur Gänze,<br />

b) für den Warteraum im Gesamtausmaß von 21,04 m² zu einem Hälfteanteil und<br />

c) für den Lagerraum (Teeküche) und WC-Anlagen samt Vorraum sowie der<br />

Eingangsbereich im Gesamtausmaß von 26,08 m² zu einem Drittel<br />

übernommen.<br />

Miete und Betriebskosten sind demnach für 47,71 m² zu leisten. Die Miete pro Quadratmeter<br />

beträgt € 3,72.<br />

Die Heizungskosten für die Räumlichkeit im Ausmaß von 28,50 m² werden laut den an den<br />

Heizkörpern angebrachten Wärmezählern verrechnet.<br />

Die Heizungskosten für den Warteraum werden zur Hälfte und für den Lagerraum (Teeküche)<br />

sowie WC-Anlagen samt Vorraum zu einem Drittel übernommen.<br />

Die anfallenden Kosten für Wasser und Kanal werden <strong>vom</strong> Mieter anteilsmäßig, somit zu je<br />

einem Drittel, übernommen.<br />

V.<br />

Seite 5 von 44


Die Stromabrechnung für den vermieteten Büroraum erfolgt laut eingebautem Stromzähler<br />

direkt mit der Energie AG.<br />

Die Stromabrechnung der Nebenräume (Teeküche, WC, Vorraum und Warteraum) erfolgt<br />

anteilsmäßig – zu je einem Drittel - laut eingebautem Stromzähler. Die Vorschreibung dieser<br />

anteiligen Kosten erfolgt jährlich mit der Betriebskostenabrechnung durch die Gemeinde<br />

<strong>Schalchen</strong>.<br />

VI.<br />

Der Hauptmietzins nach Pkt. III ist wertgesichert und erhöht oder vermindert sich nach der<br />

entsprechenden Veränderung des <strong>vom</strong> Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten<br />

Verbraucherpreisindex 2000 oder ein an seine Stelle tretender Index, wobei Änderungen der<br />

Indexzahl unter 10 vH unberücksichtigt bleiben. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die<br />

für den Monat Februar 2011 errechnete Indexzahl (123,2) nach oben oder unten. Ist die<br />

vereinbarte 10 vH Grenze überschritten, hat eine genaue Bindung an den Index Platz zu<br />

greifen, wobei die obige Bezugsgröße der Berechnung zugrunde zu legen ist. Bei<br />

Überschreitung wird die gesamte Veränderung voll berücksichtigt. In der Nichtgeltendmachung<br />

des Aufzahlungs- oder Minderungsanspruches der Wertberechnung seitens der beiden<br />

Vertragspartner wird solange kein Verzicht angenommen, als dieser nicht ausdrücklich von<br />

beiden Vertragspartnern, schriftlich erklärt wird.<br />

VII.<br />

Der Mieter bestätigt, den Mietgegenstand im ordnungsgemäßen Zustand übernommen zu<br />

haben. Er verpflichtet sich, diesen auf eigene Kosten im guten Zustand zu erhalten und allfällige<br />

Beschädigungen unverzüglich zu beheben. Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus einer<br />

unsachgemäßen und sonstig vertragswidrigen Behandlung des Mietgegenstandes bzw.<br />

mangelnder Wartung durch den Mieter entstehen. Der Mieter verpflichtet sich insbesondere,<br />

die Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs- (einschließlich zentraler<br />

Wärmeversorgungsanlagen) und sanitären Anlagen so zu warten und so instand zu halten,<br />

dass dem Vermieter und den anderen Mietern des Objektes kein Nachteil erwächst.<br />

Abnützungs- und Verschleißerscheinungen sind davon nicht berührt. Der Vermieter ist<br />

berechtigt, in angemessenen Zeitabständen nach vorheriger Ankündigung den Mietgegenstand<br />

zu besichtigen.<br />

VIII.<br />

Änderungen innerhalb des Mietgegenstandes oder an dessen Außenseite, sowie Änderungen<br />

des Verwendungszweckes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters und sind bei<br />

Räumung des Mietobjektes zu beseitigen und der frühere Zustand ist wieder herzustellen<br />

soweit nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde.<br />

IX.<br />

Die Kosten für die Reinigung des allgemeinen Eingangsbereiches (Erd- und Obergeschoss sowie<br />

Stiegenhaus) und der Glasflächen sowie für die Betreuung der Grünpflanzen sind anteilsmäßig<br />

zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Nachhinein bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres.<br />

X.<br />

Die Untervermietung der Bestandsräume, die Verpachtung des darin betriebenen<br />

Unternehmens oder die Weitergabe jeder Art der Räume oder des Unternehmens an dritte<br />

Personen (ganz oder teilweise entgeltlich) ist ausgeschlossen bzw. untersagt und bildet einen<br />

Grund zur sofortigen Kündigung gem. § 30 MRG.<br />

XI.<br />

Seite 6 von 44


Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausreichend zu belüften und zu beheizen,<br />

damit keine Pilze oder feuchte Mauern entstehen können und der Vermieter ist in diesem<br />

Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.<br />

XII.<br />

Für den Fall, dass der Mieter in dem Bestandsgegenstand Verbesserungen oder Investitionen<br />

(nützlichen Aufwand) vornimmt, verzichtet dieser dem Vermieter gegenüber auf einen ihm<br />

gemäß §§ 1036, 1037 und 1097 ABGB zustehenden Ersatzanspruch.<br />

Der Mieter ist verpflichtet, nach einer Kündigung des Mietvertrages, die Räumlichkeiten im<br />

übernommenen Zustand wieder zu übergeben. Zum Zeitpunkt der Rückgabe des<br />

Mietgegenstandes haben sich daher sämtliche Räumlichkeiten sowie alle mitvermieteten<br />

Einrichtungsgegenstände in einem gereinigten, funktionsfähigen, vollständigen und<br />

brauchbaren Zustand zu befinden.<br />

XIII.<br />

Beide Teile verzichten auf das Recht der Anfechtung wegen Verletzung über die Hälfte des<br />

wahren Wertes.<br />

XIV.<br />

Für den Fall etwaiger Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsteile die<br />

örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Mattighofen bzw. des Landesgerichtes Ried im<br />

Innkreis gemäß § 104 JN.<br />

XV.<br />

Das Halten von Hunden und Kleintieren jeder Art ist in den Mieträumen verboten.<br />

XVI.<br />

Sämtliche mit dem Zustandekommen dieses Mietvertrages zusammenhängenden Steuern und<br />

Gebühren trägt der Mieter. Es obliegt jedoch dem Vermieter, den gegenständlichen Vertrag zur<br />

Vergebührung beim Finanzamt anzuzeigen.<br />

XVII.<br />

Bei zeitlich begrenzter Unbenutzbarkeit des Mietgegenstandes wegen notwendiger<br />

Reparaturen, verpflichtet sich der Mieter zur Räumung und verzichtet auf einen Ersatz der<br />

Kosten eines Ersatzquartieres. Insbesondere verzichtet er wegen zeitweiliger Störungen oder<br />

Absperrungen der Wasserzufuhr, Gebrechen der Zentralheizung, der Gas-, Licht-, Kraft- und<br />

Kanalisierungsleitungen irgendwelche Rechtsfolgen abzuleiten.<br />

Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, die Art und die voraussichtliche Dauer derartiger<br />

Reparaturmaßnahmen mindestens drei Monate vor Beginn der geplanten Arbeiten dem Mieter<br />

bekannt zu geben.<br />

XVIII.<br />

Jede wie immer geartete Ergänzung oder Änderung dieses Mietvertrages bedarf der<br />

Schriftform. Die Vertragsteile stellen einvernehmlich fest, dass außer den in diesem<br />

Mietvertrag enthaltenen Berechtigungen und Verpflichtungen keine weiteren Abreden<br />

getroffen wurden. Überdies stellen allfällige in diesem Mietvertrag nicht ausgenommene<br />

mündliche Zugeständnisse seitens des Vermieters an den Mieter, sofern dieser nicht die<br />

schriftliche Zusage des Vermieters erhält, Bittleihen dar und begründen keinen Rechtsanspruch.<br />

XIX.<br />

Dieser Mietvertrag wird zweifach im Original ausgefertigt, eines für die Gemeinde, das andere<br />

für den Mieter.<br />

XX.<br />

Seite 7 von 44


Der vorliegende Mietvertrag wurde <strong>vom</strong> Gemeinderat in der Sitzung am <strong>09.06.2011</strong>, TOP 3)<br />

genehmigt.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 4) MARKTORDNUNG DER GEMEINDE SCHALCHEN; AUFHEBUNG UND<br />

NEUFASSUNG VON § 5<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Das Land hat gegen § 5 der <strong>vom</strong> Gemeinderat am 24.03.2011, TOP 9) beschlossenen<br />

Verordnung (Marktordnung) den Einwand erhoben, dass der erste Satz die Wendung „Gem. §<br />

289 GewO wird hiermit verordnet, dass“ gestrichen werden sollte. Der erste Satz dieses<br />

Paragraphen sollte daher lauten: „Mit der Durchführung des Flohmarktes wird Frau Lachner<br />

Renate, 5230 Mattighofen, Brauereistraße 7/2, betraut.“<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den § 5 der<br />

Verordnung zur Regelung des Marktverkehrs (Marktordnung) <strong>vom</strong> 24.03.2011 zur Gänze<br />

aufzuheben und wie folgt neu zu fassen und zwar:<br />

V E R O R D N U N G<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am <strong>09.06.2011</strong> beschlossen,<br />

die Verordnung zur Regelung des Marktverkehrs (Marktordnung) <strong>vom</strong> 24.03.2011, wie folgt<br />

abzuändern:<br />

Auf Grund des § 293 Abs. 1 und 2 sowie § 337 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194<br />

i.d.g.F. wird im Zusammenhalt mit §§ 40 Abs. 2 Z. 6 und 43 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung<br />

1990, LGBl. Nr. 91 i.d.g.F. verordnet:<br />

§ 5<br />

Durchführung der jeweiligen Märkte<br />

Mit der Durchführung des Flohmarktes wird Frau Lachner Renate, 5230 Mattighofen,<br />

Brauereistraße 7/2 betraut.<br />

Mit der Durchführung des Schafbauern- und Kunsthandwerksmarktes wird die<br />

Schafhaltervereinigung Inn- und Hausruckviertel betraut.<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in<br />

Kraft.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 5) KINDERGARTEN; ANHEBUNG MATERIALBEITRAG (BASTELBEITRAG)<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

In der Gemeinderatsitzung am 09.12.2010, TOP 6) wurde eine lebhafte Debatte über die Höhe<br />

des Bastelbeitrages geführt. Die Gemeinden Munderfing, Pfaffstätt und Uttendorf hatten<br />

bereits damals beschlossen, einen Bastelbeitrag von € 100,-- jährlich einzuheben.<br />

Seite 8 von 44


Mit Stimmenmehrheit wurde in unserer Gemeinde letztlich ein solcher von € 50,-- pro<br />

Kindergartenjahr beschlossen. Seitens der Kindergartenleitung wird nun argumentiert, dass<br />

damit nicht das Auslangen gefunden wird und dieser ab Beginn des Kindergartenjahres<br />

2011/12 auf mindestens € 70,-- pro Kindergartenjahr angehoben werden soll.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, er hat sich die Berechnung durchgesehen und dabei ist ihm<br />

als erstes aufgefallen, dass der Kindergarten sicherlich nicht 12 Monate offen hat. Weiters sind<br />

in der Aufstellung jede Menge Papierhandtücher enthalten. Es sieht so aus, als ob die<br />

Papierhandtücher der WC-Anlagen mitgerechnet worden sind. Aber wenn es gebraucht wird,<br />

soll es recht sein, nur die Berechnung passt nicht ganz.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass hierzu sicherlich der Obmann des<br />

Kindergartenausschusses GR Stuhlberger Auskunft erteilen kann.<br />

GR Stuhlberger teilt mit, dass die Bedarfserhebung nicht nur die Bastelmaterialen,<br />

sondern auch Verbrauchsmaterialen betrifft und dazu zählen genauso die Papierhandtücher.<br />

Bezüglich der Berechnung ist der Fehler unterlaufen, dass das Kindergartenjahr anstelle von 12<br />

nur mit 11 Monaten zu rechnen ist.<br />

Die Berechnung laut Bedarfserhebung – Beobachtungszeitraum Jänner bis einschließlich Mai<br />

2011 lautet demnach wie folgt:<br />

Gesamtkosten: € 3.120,22 : 5 Monate = € 624,04 pro Monat<br />

€ 624,04 : 107 Kinder = € 5,83 pro Kind/pro Monat<br />

€ 5,83 x 11 Monate = € 64,15 pro Kindergartenjahr<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, den Betrag auf € 70,-- aufzurunden und ab dem<br />

Kindergartenjahr 2011/12 einzuheben.<br />

GR Roman Breckner bemerkt, dieses Thema wurde erstmalig in der GR-Sitzung am<br />

09.12.2010 behandelt und es wurde damals erklärt, wenn mit dem damals festgelegten Betrag<br />

in der Höhe von € 55,-- pro Kindergartenjahr nicht das Auslangen gefunden wird, soll noch<br />

einmal darüber diskutiert werden, was auch nunmehr erfolgt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, im<br />

Kindergarten <strong>Schalchen</strong> ab Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 einen Materialbeitrag in<br />

der Höhe von € 70,-- einzuheben und die Tarifordnung für den Kindergarten <strong>Schalchen</strong> wie<br />

folgt abzuändern:<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>09.06.2011</strong> betreffend die Abänderung<br />

der Tarifordnung für den Kindergarten <strong>Schalchen</strong> <strong>vom</strong> 21.08.2009:<br />

Die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> legt aufgrund § 10 der Kindergärten- und Horte-<br />

Elternbeitragsverordnung 2008 idgF, als Rechtsträger des Kindergartens folgendes fest:<br />

- für Kinder in alterserweiterten Gruppen, die jünger sind als 30 Monate sowie<br />

- für Kinder, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,<br />

ist ein Elternbeitrag gemäß der OÖ Kindergärten- und Horte-Elternbeitragsverordnung<br />

LGBl. 54/2008 zu leisten.<br />

Seite 9 von 44


§ 6<br />

MATERIALBEITRAG<br />

Der Materialbeitrag in der Höhe von € 70,-- pro Kindergartenjahr ist von jedem<br />

Kindergartenkind zu leisten und wird mittels Bankeinzug zu Beginn des Kindergartenjahres<br />

eingehoben.<br />

§ 8<br />

INKRAFTTRETEN<br />

Die Rechtswirksamkeit der Abänderungen dieser Tarifordnung beginnt mit 01.09.2011.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag den TOP 6) Kindergarten und Sozialausschuss,<br />

Bericht über Sitzung und TOP 7) Aktion „Essen auf Rädern“ – weitere Vorgangsweise zusammenzulegen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 6) KINDERGARTEN UND SOZIALAUSSCHUSS; BERICHT ÜBER SITZUNG<br />

und<br />

PUNKT 7) AKTION „ESSEN AUF RÄDERN“ – WEITERE VORGANGSWEISE<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Der Kindergarten- und Sozialausschuss hat sich in der Sitzung am 02.03.2011 mit der Aktion<br />

„Essen auf Rädern“ befasst. Der Bürgermeister bittet daher den Obmann des Ausschusses um<br />

seinen Bericht.<br />

Bericht Obmann GR Stuhlberger:<br />

Wie in der Ausschusssitzung am 02.03.2011 besprochen, wurden alle Teilnehmer der Aktion<br />

„Essen auf Rädern“ durch GR Gerlinde Breckner und GR Bernadette Wintersteller besucht und<br />

mit ihnen gesprochen, ob der Bedarf gegeben ist. Die Teilnehmer erklärten dabei<br />

überwiegend, dass ein Bedarf gegeben ist.<br />

Weiters wurden die Teilnehmer für eine Verkostung durch die Firma „Mahlzeit – das Menü das<br />

zu Ihnen kommt„ im Gemeindeamt eingeladen. Diese Vorgangsweise kam bei den Teilnehmern<br />

nicht sehr gut an und es haben sich von 15 Essenbeziehern lediglich zwei Teilnehmer bereit<br />

erklärt, zum vereinbarten Probeessen zu erscheinen. Daher wurde der Termin für die<br />

Verkostung abgesagt.<br />

Weiters wurden die tatsächlichen Kosten der Aktion durch eine Aufstellung überprüft und hat<br />

sich herausgestellt, dass die enormen Kosten großteils durch das Fahrzeug und das Personal<br />

entstehen.<br />

Nachdem die Aktion „Essen auf Rädern“ nie kostendeckend sein kann und die Personalkosten<br />

nicht weniger werden, auch wenn es mehr oder weniger Teilnehmer sind, da die Wege in der<br />

Gemeinde <strong>Schalchen</strong> zu weit sind, schlägt GR Stuhlberger vor, es soll versucht werden, die<br />

Kosten des Fahrzeuges zu minimieren, indem man dem Fahrzeug noch eine andere Nutzung<br />

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zuteilt. Weiters soll in der nächsten Gemeindezeitung die Aktion beworben werden, denn je<br />

mehr Teilnehmer umso kostendeckender wird es. Die Teilnehmerzahl beträgt per 07.06.2011<br />

10 Teilnehmer.<br />

GR Stuhlberger erklärt, die Aktion „Essen auf Rädern“ soll für die Bevölkerung wie gehabt<br />

weitergeführt werden. Intern in der Gemeinde sollte man versuchen gewisse Abläufe und<br />

Kosten zu prüfen und zu verbessern.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass dieses Fahrzeug damals extra für die Aktion „Essen<br />

auf Rädern“ angemeldet wurde, da man zu dem Entschluss kam, dass man hierfür ein sauberes<br />

Auto benötigt und kein Baustellenbedarf und Werkzeuge transportiert werden sollen. Dies sei<br />

schon alleine von der Lebensmittelhygiene erforderlich. Der Vorschlag über eine weitere<br />

Nutzung des Fahrzeuges muss man sich noch überlegen.<br />

Der Bürgermeister bedankt sich bei Frau Gerlinde Breckner und Frau Bernadette Wintersteller,<br />

dass sich diese die Zeit genommen haben, die einzelnen Essensbezieher zu besuchen und zu<br />

befragen. Nachdem die Alternative „Mahlzeit“ nicht angenommen wurde, schlägt der<br />

Bürgermeister vor, die Aktion „Essen auf Rädern“ weiterhin zu bewerben. Es muss dabei auch<br />

berücksichtigt werden, dass es sich bei den Essenbeziehern überwiegend um alleinstehende<br />

Personen handelt, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes oftmals nicht mehr in der Lage<br />

sind, sich selbst eine Mahlzeit zuzubereiten.<br />

Vizebgm. Schanda macht den Vorschlag, mit der Stadtgemeinde Mattighofen Kontakt<br />

aufzunehmen. Die 10 Portionen der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> würden leicht mit der Stadt<br />

mitgehen. Die Gemeinde hätte dann nur den Kostenanteil an die Stadtgemeinde zu leisten.<br />

Nachdem der Zustand des Combos nicht mehr der Beste ist und die Gemeinde früher oder<br />

später ein Fahrzeug für den Bauhof brauchen wird, könnte man dann dieses Fahrzeug nehmen.<br />

Dadurch wäre natürlich auch eine enorme Kostenersparnis gegeben. Es wäre einen Versuch<br />

wert bei der Stadtgemeinde anzufragen.<br />

Der Bürgermeister teilt dazu mit, man hat diesbezüglich bereits einmal Gespräche<br />

geführt und das Problem besteht darin, dass die Fläche der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> einfach zu<br />

groß ist. Die Stadtgemeinde Mattighofen ist mit der Aktion „Essen auf Rädern“ in ihrem<br />

Gemeindegebiet bereits am Limit. Wenn die Stadtgemeinde jetzt auch noch nach Holzleiten,<br />

Lindach, etc. fahren muss, geht sich dies zeitlich nicht aus.<br />

GR Stüblo ergänzt, dass die Stadtgemeinde Mattighofen bereits auch die Gemeinde<br />

Pfaffstätt mitversorgt.<br />

Der Bürgermeister erklärt, man kann trotzdem noch einmal bei der Stadtgemeinde<br />

Mattighofen anfragen, aber es wird zu keinem Ziel führen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem<br />

Vorschlag des Kindergarten- und Sozialausschussobmannes GR Stuhlberger zuzustimmen.<br />

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EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 8) NACHMITTAGSBETREUUNG FÜR VOLKSSCHÜLER; FESTLEGUNG EINER<br />

MINDESTANZAHL AN TEILNEHMERN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Es wurde festgestellt, dass die mit der Nachmittagsbetreuung beauftragte Person oftmals nur<br />

mit zwei oder drei Kindern <strong>vom</strong> Kindergarten zur Schule geht. Eine darauf durchgeführte<br />

Erhebung hat bestätigt, dass zum Beispiel am Donnerstag in der Zeit von 15 Uhr 30 bis 16 Uhr<br />

30 nur jeweils drei Kinder und freitags von 15 Uhr 30 bis 16 Uhr 00 nur zwei Kinder und von 16<br />

Uhr 00 bis 16 Uhr 30 gar nur ein Kind von der Nachmittagsbetreuung Gebrauch macht.<br />

Daher war beabsichtigt, die Verordnung über die Nachmittagsbetreuung so abzuändern, dass<br />

diese nur ab einer gewissen Mindestanzahl von Teilnehmern angeboten wird.<br />

Eine telefonische Anfrage beim Land OÖ ergab jedoch, dass die Schüler laut Schulzeitgesetz<br />

zumindest bis 16 Uhr 00 Anspruch auf Betreuung haben. Dabei ist es unerheblich, ob von<br />

dieser Möglichkeit auch nur ein einziger Schüler Gebrauch macht.<br />

Der Wortlaut des Tagesordnungspunktes ist, wie sich aufgrund des Telefonates herausgestellt<br />

hat, daher nicht richtig. Der Gemeinde bleibt es allerdings unbenommen, bei einer derartigen<br />

Situation einen höheren Elternbeitrag für Zeiten mit geringer Auslastung festzulegen.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass er sich dagegen wehren wird, dass für diese<br />

Kinder der Tarif angehoben wird. Denn auf die Woche gesehen, macht dies vielleicht € 1,--<br />

oder € 2,-- an Mehreinnahmen für die Gemeinde aus.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> den Elternbeitrag mit 4 %<br />

der Berechnungsgrundlage und einem Höchstbeitrag von € 120,-- festgelegt hat und dies<br />

ohnehin die Obergrenze ist.<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies und ergänzt, man könne noch einen kleinen Zuschlag<br />

kassieren, da in den angeführten Zeiten teilweise nur ein bis drei Kinder betreut werden. Nur<br />

ist dies eine Groschenglauberei und bringt nichts.<br />

AL Schwendner erklärt, für das Schuljahr 2011/12 sind derzeit 4 Kinder am Freitag<br />

angemeldet. Davon ist jedoch ein Kind dabei, welches auch im letzten Jahr angemeldet wurde<br />

und dann von der Betreuung keinen Gebrauch gemacht hat. Es wäre daher zu überlegen, ob<br />

die Nachmittagsbetreuung am Freitag nur bis 16 Uhr 00 angeboten wird.<br />

Dieser Vorgangsweise kann sich auch der Bürgermeister anschließen.<br />

GR Dr. Postlmayr bemerkt, man könne auch festlegen, dass es jeden Tag nur bis 16 Uhr<br />

eine Nachmittagsbetreuung gibt.<br />

AL Schwendner erklärt, von Montag bis Donnerstag ist derzeit bis 16 Uhr 30 geöffnet<br />

und es werden diese Öffnungszeiten von mehreren Kindern in Anspruch genommen. Nur am<br />

Freitag ist derzeit auch bis 16 Uhr 30 geöffnet, jedoch nur für ein Kind.<br />

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GR Höflmaier stellt die Frage, vier Kinder nehmen am Freitag die<br />

Nachmittagsbetreuung in Anspruch?<br />

AL Schwendner antwortet, laut vorliegenden Anmeldungen wird der Freitagnachmittag<br />

ab September 2011 von vier Kindern in Anspruch genommen. Wie die Erfahrung gezeigt hat,<br />

werden zwar anfangs des Schuljahres Anmeldungen abgegeben, diese nach kurzer Zeit aber<br />

wieder zurückgezogen. An den übrigen Tagen besuchen mehrere Kinder die<br />

Nachmittagsbetreuung. Die Anzahl der Kinder variiert tageweise.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, wenn man die Nachmittagsbetreuung hat, muss diese<br />

angeboten werden.<br />

Der Bürgermeister ergänzt, dass eine Gemeinde mit fast 3.800 Einwohnern doch eine<br />

Nachmittagsbetreuung anbieten sollte.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

Betreuungsbeitrag für die Nachmittagsbetreuung in der Volksschule Schule NICHT zu erhöhen<br />

und ab dem Schuljahr 2011/12 die Öffnungszeit am Freitag jeweils auf 16 Uhr 00 zu<br />

verkürzen.<br />

Die Verordnung für die schulische Tagesbetreuung (Nachmittagsbetreuung) in der Volksschule<br />

<strong>Schalchen</strong> wird demnach wie folgt geändert:<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>09.06.2011</strong> betreffend die Abänderung<br />

der Verordnung für die schulische Tagesbetreuung (Nachmittagsbetreuung) in der<br />

Volksschule <strong>Schalchen</strong> <strong>vom</strong> 24.06.2010:<br />

Die Nachmittagsbetreuung wird von<br />

angeboten.<br />

III.<br />

ÖFFNUNGSZEIT<br />

Montag bis Donnerstag von 11 Uhr 45 bis 16 Uhr 30 und<br />

Freitag von 11 Uhr 45 bis 16 Uhr 00<br />

VIII.<br />

INKRAFTRETEN<br />

Die Rechtswirksamkeit der Abänderungen dieser Tarifordnung beginnt mit 01. September<br />

2011.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 9) VORANSCHLAG FÜR DAS FINANZJAHR 2011; PRÜFBERICHT DER<br />

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

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Am 25.03.2011 ist der Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn, GZ: Gem40-<br />

5041-2011-Mf/Bai zum Voranschlag für das Finanzjahr 2011 beim Gemeindeamt eingelangt.<br />

Der Prüfbericht wird vollinhaltich verlesen und lautet wie folgt:<br />

Ordentlicher Haushalt:<br />

Wirtschaftliche Situation:<br />

Bericht über die Prüfung des Voranschlages<br />

der Gemeinde <strong>Schalchen</strong><br />

Der ordentliche Haushalt ist ausgeglichen und umfasst ein Volumen von 5.633.900 Euro.<br />

Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt:<br />

An den ordentlichen Haushalt wurden 418.800 Euro zu Investitionszwecken zugeführt.<br />

Davon stammen 40.000 Euro aus zweckgebundenen Kanalanschlussgebühren.<br />

Investitionen:<br />

Dem Voranschlagsquerschnitt ist zu entnehmen, dass 545.100 Euro an Investitionen<br />

geplant sind. Eine Summe von 447.000 Euro wird im außerordentlichen Haushalt für sechs<br />

Vorhaben abgewickelt. Damit verbleiben im ordentlichen Haushalt 98.100 Euro<br />

Investitionsmaßnahmen.<br />

Instandhaltungsmaßnahmen:<br />

Dem Sammelnachweis ist zu entnehmen, dass eine Summe von 272.300 Euro auf<br />

Instandhaltungsmaßnahmen entfallen, das entspricht einer Quote von 4,83 % der<br />

ordentlichen Einnahmen. Die wesentlichen Instandhaltungen fallen im Bereich des<br />

Straßenbaues an, dort sind 180.700 Euro reserviert. Auch für die Gebäudeerhaltung<br />

werden 52.000 Euro veranschlagt.<br />

Rücklagen:<br />

Der Rücklagenstand zu Beginn des Finanzjahres im Ausmaß von 506.500 Euro wird durch<br />

Zuführungen von 74.000 Euro auf 580.500 Euro erhöht. In diesen Zuführungen sind auch<br />

die Einnahmen aus den Aufschließungsbeiträgen nach dem Raumordnungsgesetz<br />

enthalten. Die Gemeinde hat die Zweckwidmung dieser Gelder damit abgesichert.<br />

Fremdfinanzierungen:<br />

Der Darlehensstand von 9.448.007,81 Euro wird durch Darlehenstilgungen in der Höhe<br />

von 407.400 Euro auf 9.040.607,81 Euro zum Jahresende abgesenkt. An<br />

Zinsaufwendungen werden 142.400 Euro erwartet. Zusammen mit den bereits erwähnten<br />

Tilgungen ergibt sich ein Annuitätendienst von 549.800 Euro.<br />

Im Schuldennachweis ab Seite 79 sind die Schuldendienstersätze nicht erfasst. Das ist wohl<br />

darauf zurückzuführen, dass die Gemeinde die Annuitätenzuschüsse unter der<br />

Voranschlagspost 864 dargestellt hat, während laut Kontierungsleitfaden laufende<br />

Transferzahlungen des Bundes wie Annuitätenzuschüsse unter der Voranschlagspost 860<br />

darzustellen sind.<br />

Rechnet man nun diese Annuitätenzuschüsse die sich auf eine Höhe von 599.000 Euro<br />

stehen dazu, ergibt sich sogar ein Überhang von 49.200 Euro, sodass der Gemeinde<br />

<strong>Schalchen</strong> derzeit aus den Annuitäten keine Belastungen erwachsen. Dies wird sich<br />

allerdings zunehmend ändern, weil die Annuitätenzuschüsse Jahr für Jahr rückläufig sind.<br />

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Die Gemeinde sollte daher bereits jetzt dafür sorgen, dass derartige Annuitätenzuschüsse<br />

zweckgebunden zurückgelegt werden, um künftige Tarifausuferungen rechtzeitig<br />

entgegen wirken zu können.<br />

Personalaufwendungen:<br />

Der Personalaufwand erreicht inkl. der Lasten für die Pensionen und die Aus- und<br />

Fortbildungskosten eine Höhe von 1.058.800 Euro. Das entspricht einer Bindung der<br />

ordentlichen Einnahmen in Höhe von 18,8 %. Dieser sehr günstige Wert ist zu relativieren,<br />

weil <strong>Schalchen</strong> über keine Hauptschule und damit über keine unmittelbaren<br />

Personalaufwendungen für das erforderliche Reinigungspersonal hat. Sie muss allerdings<br />

Gastschulbeiträge an die Hauptschulstandortgemeinden entrichten.<br />

Öffentliche Einrichtungen – Gebührenhaushalt:<br />

Die Wasserbenützungsgebühren wurden mit 1,46 Euro festgesetzt. Die Kanalgebühren<br />

belaufen sich auf 3,74 Euro je m³.<br />

Die Gebarung des Fuhrparkes ist nicht ausgeglichen. Den Einnahmen von 190.500 Euro<br />

stehen Ausgaben von 228.900 Euro gegenüber, sodass sich ein Abgang von 38.400 Euro<br />

ergibt. Die <strong>vom</strong> Fuhrpark betreuten Gebarungszweige sind der Kostenwahrheit<br />

entsprechend mit erhöhten Vergütungsleistungen zu belasten.<br />

Die Wasserversorgungsanlage verfügt bei Einnahmen von 137.400 Euro und Ausgaben<br />

von 53.900 Euro über einen Überschuss von 83.500 Euro.<br />

Deutlicher ist die Situation noch bei der Abwasserbeseitigungsanlage. Hier stehen den<br />

Einnahmen von 1.034.000 Euro Ausgaben von 706.800 Euro gegenüber. Es ergibt sich<br />

somit ein Überschuss von 327.200 Euro.<br />

Auch die Abfallbeseitigung ist positiv. Den Einnahmen von 242.200 Euro stehen Ausgaben<br />

von 224.700 Euro gegenüber. Es ergibt sich ein Überschuss von 17.500 Euro.<br />

Für die zuletzt erwähnten Gemeindeeinrichtungen wird im Zuge des<br />

Nachtragsvoranschlages darauf zu achten sein, dass maastrichtschonend eine<br />

entsprechende Gewinnentnahme im Budget dargestellt wird (Ausgaben bei den einzelnen<br />

Gemeindeeinrichtungen in der Gruppe 8, Einnahmen in der Gruppe 9, im Unterabschnitt<br />

43 Beteiligungen).<br />

Feuerwehrwesen:<br />

Für die Feuerwehren ist ein Aufwand von 58.000 Euro vorgesehen. Das entspricht einer<br />

pro Kopfquote von 15 Euro. Die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> liegt damit exakt im<br />

Bezirksdurchschnitt.<br />

Außerordentlicher Haushalt:<br />

Der außerordentliche Haushalt ist mit Ausgaben und Einnahmen von 721.200 Euro dotiert.<br />

Davon entfallen 447.000 Euro auf reine Investition. Der Rest sind Finanztransaktionen, die<br />

aus den Vorjahren stammen (Abwicklung von Abgängen aus Vorjahren).<br />

Mittelfristiger Finanzplan:<br />

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Gleichzeitig mit der Beschlussfassung des Gemeindevoranschlages wurde auch der<br />

mittelfristige Finanzplan für die Planungsperiode 2011 – 2014 beschlossen. Bei der<br />

Ermittlung der freien Budgetspritze haben sich nachfolgende Werte ergeben:<br />

Finanzjah<br />

r<br />

freie Budgetspitze<br />

2011 256.200 Euro<br />

2012 94.700 Euro<br />

2013 110.700 Euro<br />

2014 159.000 Euro<br />

Schlussbemerkung:<br />

Der Voranschlag 2011 wird unter Hinweis auf die angeführten Feststellungen zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Debattenbeiträge:<br />

GR Ing. Sperl stellt fest, die Gemeinde hat laut Prüfbericht Überschüsse und<br />

andererseits desolate Straßen. Können diese Überschüsse für die Straßensanierung verwendet<br />

werden?<br />

Der Bürgermeister verneint dies und erklärt, dass Erträge aus dem Kanalbau der Stelle<br />

Kanalbau wieder für Kanalreparaturen – was in den nächsten Jahren kommen wird - etc.<br />

zugeführt werden müssen. Die Überschüsse aus Kanal, Müllabfuhr, etc. sind zweckgebunden.<br />

Da in nächster Zeit ein weiterer Hochbehälter erforderlich sein wird, ist der Überschuss aus<br />

der Haushaltsstelle Wasser zu verwenden. In letzten Jahren ist in der Gemeinde doch ein<br />

ständiger Zuzug erfolgt und daher muss die Wasserversorgung weiter gewährleistet werden.<br />

Es wurde festgestellt, als die Saison mit der Befüllung der Schwimmbäder angefangen hat,<br />

wurden diese gefüllt, aber nicht auf der Gemeinde gemeldet und so leerten sich die<br />

Hochbehälter innerhalb weniger Minuten. Aus diesem Grund muss sich die Gemeinde etwas<br />

überlegen und hierfür sind diese Mittel da, denn wir sind kein Sparverein und spekulieren<br />

nicht mit dem Geld. Die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat in den letzten Jahren gut budgetiert und bei<br />

dem möchte er es auch lassen. Nicht sagen, dort ist ein Schlagloch, die Löcher werden auch so<br />

zugemacht.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn <strong>vom</strong> 23.03.2011, AZ: Gem40-<br />

5041-2011-Mf/Bai zum Voranschlag für das Finanzjahr 2011, zur Kenntnis zu nehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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PUNKT 10) VORSCHREIBUNG EINES SÄUMNISZUSCHLAGES ZUR WASSERLEITUNGS- UND<br />

KANALANSCHLUSSGEBÜHR – VORSTELLUNG DURCH HERBERT JOHN UND<br />

URSULA JOHN-LACKNER; AUFHEBUNG DES BESCHEIDES VOM 22.07.2010 UND<br />

ENTSCHEIDUNG DURCH DEN GEMEINDERAT<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Beim Gemeindeamt ist am 20.12.2010 <strong>vom</strong> Land OÖ, Direktion Inneres und Kommunales, GZ:<br />

IKD(Gem)-525085/3-2010-Hc/Wel der Bescheid eingelangt, dass der Vorstellung der Ehegatten<br />

Herbert John und Ursula John-Lackner Folge gegeben wird, da der Bescheid der Gemeinde<br />

<strong>Schalchen</strong> <strong>vom</strong> 22.07.2010, Zl. 929-0/2010 aufgrund eines Gemeindevorstandsbeschlusses<br />

anstelle des zuständigen Gemeinderates über die Berufung des Ehepaares John/John-Lackner<br />

– und damit von einer unzuständige Behörde – erlassen wurde. Das Land hat daher befunden,<br />

dass die Vorstellungswerber in ihrem Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter<br />

verletzt und der bekämpfte Bescheid von der Vorstellungsbehörde aufzuheben war.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass die Fristen für die Einsprüche eingehalten wurden. Es<br />

geht hierbei um einen Säumniszuschlag in der Höhe von € 153,09. Damit dieses Verfahren<br />

endlich eingestellt werden kann, schlägt der Bürgermeister vor, auf diesen Betrag zu verzichten<br />

(Herabsetzung gemäß § 217 BAO). Auch bei der Vorstellung beim Land ist nichts<br />

herausgekommen, außer an Mehrkosten durch den Personalaufwand.<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, er habe damit gerecht, dass dies noch einmal in einer<br />

Sitzung des Gemeindevorstandes behandelt wird.<br />

Der Bürgermeister führt aus, es ist jetzt eine Entscheidung des Gemeinderates, ob wir<br />

die Angelegenheit einem Abschluss zuführen oder für einen Betrag von € 153,09 einen<br />

Verwaltungsaufwand bei der Gemeinde und beim Land pflegen, der dazu in keinem Verhältnis<br />

steht.<br />

AL Schwendner erklärt, in der gegenständlichen Sache habe man sich auf § 56 Zif. 8 OÖ<br />

GemO 1990 berufen, wonach für die Abschreibung von Abgaben grundsätzlich<br />

Gemeindevorstand zuständig sei. Das Land OÖ hat in ihrem Aufhebungsbescheid dezidiert<br />

festgestellt, dass zur Vorschreibung des Säumniszuschlages in erster Instanz der Bürgermeister<br />

zuständig ist. Berufungsbehörde im eigenen Wirkungsbereich ist mangels ausdrücklicher<br />

Zuständigkeit des Gemeindevorstandes nach § 25 OÖ GemO 1990 der Gemeinderat. Daher<br />

erfolgte seitens des Landes eine Aufhebung des Bescheides und hat der Gemeinderat<br />

nunmehr neuerlich zu entscheiden.<br />

AL Schwendner führt weiters aus, dass die Ehegatten John den Bescheid laut Beschluss des<br />

Gemeindevorstandes erhalten haben. Der Gemeinderat muss nun wie bereits erwähnt<br />

aufgrund der Zuständigkeit eine Entscheidung treffen. Die Vorschreibung des<br />

Säumniszuschlages war auch nach Ansicht des Landes rechtens.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, die Fristen sind abgelaufen, der Gemeinderat muss nichts<br />

mehr beschließen, die Sache ist erledigt.<br />

GR Dr. Postlmayr stellt die Frage, ob es eine Berufung gegen den Bescheid des<br />

Bürgermeisters gab bzw. ist jetzt eine Berufung offen?<br />

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AL Schwendner antwortet, die Ehegatten John haben gegen den Bescheid des<br />

Bürgermeister <strong>vom</strong> 14.01.2010 berufen, dieser wurde <strong>vom</strong> Gemeindevorstand am 22.06.2010,<br />

TOP 10) abgewiesen. Dagegen hat John beim Amt der OÖ Landesregierung Vorstellung<br />

erhoben.<br />

GR Dr. Postlmayr versteht nicht, wenn eine Berufung gegen den Bescheid des<br />

Bürgermeister gemacht wird, kommt diese doch automatisch in den Gemeinderat und nicht in<br />

den Gemeindevorstand?<br />

AL Schwendner verweist auf die von ihm bereits erwähnte Aktenlage bzw. die nun<br />

mehr <strong>vom</strong> Amt der OÖ Landesregierung getroffene Entscheidung.<br />

GR Dr. Postlmayr stellt fest, die nunmehr zu treffende Entscheidung des Gemeinderates<br />

bedarf auch einer rechtlichen Begründung, wie zum Beispiel Effizienz der Verwaltung.<br />

Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass die Vorschreibung des Säumniszuschlages zwar<br />

zu Recht erfolgt ist, im Hinblick auf telefonische Zugeständnisse aber davon ausgegangen<br />

werden kann, dass die Vorstellungswerber kein grobes Verschulden treffe. Wie von ihm bereits<br />

erwähnt stehe der Verwaltungsaufwand in diesem Verfahren in keinem Verhältnis zur Summe<br />

des Säumniszuschlages und wäre es an der Zeit die Sache endlich zu bereinigen.<br />

GR Ing. Sperl fragt, ob dieses Spiel dann von jedem Bürger gespielt werden kann?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dies sei eine besondere Geschichte gewesen, er kann<br />

dies GR Ing. Sperl gerne einmal in einer Stunde erklären.<br />

etc..<br />

GR Ing. Sperl entgegnet, ihm reichen drei Minuten.<br />

Der Bürgermeister wiederholt, hier waren so viele Begehungen und Einwendungen<br />

GR Ing. Sperl fragt nochmals, ob dieses Spiel in Zukunft auch andere spielen können?<br />

Die Angelegenheit John ist aufgrund der Effizienz ja abgeschlossen. Aber für die Zukunft, wenn<br />

jemand Einsprüche macht, ob dies dann wieder so entschieden wird?<br />

AL Schwendner antwortet, die Gemeinde hat keine Frist versäumt. Er möchte daran<br />

erinnern, dass sich der Gemeinderat am 19.06.2009 mit dem Einspruch über die<br />

Vorschreibungshöhe der Anschlussgebühr befasst hat. Die Ehegatten John haben die<br />

Rechtsmittel ausgeschöpft, aber auch alle Vorschreibungen beglichen und im Nachhinein eine<br />

Vorstellung an das Land gemacht hat. Das Rechtsmittel der Vorstellung kann niemandem<br />

verwehrt werden, dies steht jedem Bürger zu. Dem Gemeinderat stehe nun das Recht zu in der<br />

Sache selbst zu entscheiden.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass es im Großen und Ganzen darum geht, dass von den<br />

Ehegatten John generell unsere Anschlussgebührenordnung in Frage gestellt wurde. Herr John<br />

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hat sich Punkte aus Gebührenverordnungen verschiedener Gemeinden herausgesucht und<br />

diese am Tisch gelegt und mitgeteilt, diese Punkte möchte er drinnen haben.<br />

Der derzeitige Stand der Lage ist, dass der Säumniszuschlag von den Ehegatten John einbezahlt<br />

wurde. Um dieses Verfahren nunmehr zu Ende zu bringen, schlägt der Bürgermeister vor, den<br />

Betrag in der Höhe von € 153,09 den Ehegatten John rückzuerstatten.<br />

GR Ing. Sperl stellt fest, dass man aber damit nicht ausschließen kann, dass dieses<br />

„Spielchen“ auch von anderen Bürgern gespielt wird.<br />

Der Bürgermeister entgegnet, die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> ist mit dem Kanalbau fertig und<br />

nicht jeder treibt das Verfahren auf die Spitze.<br />

Vizebgm. Schanda fasst zusammen, es soll der Beschluss gefasst werden, dass die<br />

Gemeinde auf den Säumniszuschlag in der Höhe von € 153,09 verzichtet, welche er bereits<br />

entrichtet hat. Es sind dies Gebühren, welche die Gemeinde zu Recht verlangt hat. Kann die<br />

Gemeinde diese Gebühren jetzt ohne Probleme rückerstatten?<br />

AL Schwendner verweist auf den Bescheid der OÖ Landesregierung <strong>vom</strong> 16.12.2010,<br />

wo auf Seite 7 u.a. folgendes mitgeteilt wird „ .. § 217 Abs. 7 BAO normiert jedoch, dass auf<br />

Antrag des Abgabepflichtigen – allenfalls in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagbescheid<br />

– Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen sind, als<br />

ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft […] ...“<br />

GR Ing. Sperl stellt fest, jemand der den vollen Verfahrensweg ausschöpft, den trifft<br />

kein grobes Verschulden und wird der Betrag erlassen.<br />

AL Schwendner bemerkt, laut Bescheid der OÖ Landesregierung <strong>vom</strong> 16.12.2010<br />

wurde von der hier entscheidenden Behörde richtig erkannt, dass bei Vorliegen der objektiven<br />

Tatbestandsmerkmale die Abgabenbehörde zur Vorschreibung eines Säumniszuschlages<br />

gesetzlich verpflichtet ist und ihr hier kein Ermessen zusteht.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

Ehegatten Herbert John und Ursula John-Lackner, Römerfeld 9, den bereits entrichteten<br />

Säumniszuschlag in der Höhe von € 153,09 auf € 0,-- herabzusetzen und zu refundieren.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 11) VEREIN TAGESMÜTTER INNVIERTEL; GEMEINDESUBVENTION<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 21.04.2011, GZ SVH20-60-2011 teilt der Sozialhilfeverband Braunau am Inn<br />

mit, dass der Verbandsvorstand des Sozialhilfeverbandes in der Sitzung am 18.04.2011<br />

beschlossen hat, den bezirksangehörigen Gemeinden zu empfehlen, auch für das Jahr 2011<br />

wieder eine Gemeindesubvention in Höhe von € 45,00 pro Kind und Monat an den Verein<br />

Tagesmütter zu leisten.<br />

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Debattenbeiträge:<br />

GR Ing. Klepp stellt die Frage, wie viele Kinder werden pro Jahr in der Gemeinde<br />

<strong>Schalchen</strong> von einer Tagesmutter betreut?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dies sei unterschiedlich, einmal ein Kind, dann wieder<br />

drei Kinder.<br />

AL Schwendner ergänzt, dies komme auf die freien Tagesmütterplätze an, welche in der<br />

Gemeinde <strong>Schalchen</strong> sehr schwierig zu bekommen sind, da nur noch zwei Tagesmütter zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Der Bürgermeister wiederholt, die genaue Anzahl könne nicht gesagt werden, da sich<br />

dies immer wieder ändert.<br />

GR Ing. Sperl erklärt er verstehe dies, aber er stellt die Frage, ob man diesen Beitrag<br />

auch beziffern könne?<br />

AL Schwendner antwortet, dass es sich dabei um den Betrag von rund € 2.000,-- pro<br />

Jahr handelt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen und im Voranschlag 2011 dieser Betrag bereits enthalten<br />

ist, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Verein Tagesmütter Innviertel für das Jahr 2011<br />

mit einem Gemeindebeitrag von € 45,00 pro Monat und Kind zu unterstützen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Vizebürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 12) BAU- UND STRASSENBAUAUSSCHUSS; BERICHT ÜBER SITZUNG<br />

Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Bau- und Straßenbauausschusses um<br />

seinen Bericht.<br />

Bericht Obmann GR Dirnsteiner:<br />

Der Bau- und Straßenbauausschuss hat am 28.04.2011 eine Sitzung abgehalten. Hierzu wurde<br />

auch Ing. Egger, Nußdorf eingeladen, welcher für die ihn bekanntgegebenen geplanten<br />

Straßensanierungen eine Kostenschätzung durchgeführt hat und es ist dabei eine Summe in<br />

der Höhe von € 1,260.000,-- brutto herausgekommen.<br />

Es wurde dann eine Reihung der betroffenen Straßen nach Schulnotensystem vorgenommen.<br />

Jetzt geht es im Prinzip nur noch darum, dass die dringlichen Straßenstücke zur Ausschreibung<br />

freigegeben werden.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister bemerkt, man muss hier sehr verantwortlich damit umgehen, da<br />

laut Voranschlag nur ein Budget in der Höhe von € 100.000,-- vorhanden ist.<br />

GV Dirnsteiner erklärt, dies sei ihm klar und es soll das vorhandene Budget verwendet<br />

werden und natürlich nicht mehr.<br />

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Der Bürgermeister ergänzt, es wird von Seiten des Bauhofes viel gemacht werden<br />

müssen, damit die Kosten reduziert werden können.<br />

GV Dirnsteiner bestätigt dies und berichtet, dass in der Ausschusssitzung auch die<br />

Straßenschäden (überwiesend Setzungsschäden) durch den Kanalbau diskutiert wurden. Ing.<br />

Tuma von der Fa. Porr AG hat ihm nunmehr mitgeteilt, die Fa. Porr sei bereit eine<br />

Entschädigung in der Höhe von € 4.000,-- zu leisten.<br />

Der Bürgermeister erklärt dazu, er weiß nicht, in wie weit sich hier der Ausschuss damit<br />

abfindet. Der Bürgermeister schlägt vor, dass noch einmal ein gemeinsames Gespräch mit der<br />

Fa. Porr, GV Dirnsteiner und ihm geführt wird, damit eventuell noch etwas herausgeholt<br />

werden kann.<br />

GV Dirnsteiner bemerkt, einen Versuch ist es sicherlich wert.<br />

AL Schwendner fragt, nachdem die Kostenaufstellung auf insgesamt € 1.260.000,--<br />

lautet, wäre es jetzt erforderlich festzulegen, welche Straßen gemacht werden sollen.<br />

GV Dirnsteiner antwortet, dies ist im Protokoll des Bau- und Straßenbauausschusses<br />

<strong>vom</strong> 28.04.2011 angeführt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Bericht über die<br />

Sitzung des Bau- und Straßenbauausschusssitzung <strong>vom</strong> 28.04.2011 zur Kenntnis zu nehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Vizebürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 13) FESTLEGUNG STRASSENSANIERUNGSPROGRAMM 2011<br />

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Bau- und Straßenbauausschusses um<br />

seinen Bericht.<br />

Bericht Obmann GV Dirnsteiner:<br />

In der Bau- und Straßenbauausschusssitzung <strong>vom</strong> 28.04.2011 wurde eine Reihung der Straßen<br />

ausgearbeitet und es wird diese noch von Ing. Egger überarbeitet.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, man hat sich in der Ausschusssitzung darüber geeinigt, dass<br />

man jene Straßen, welche bereits sehr desolat sind, neu macht, da eine Sanierung nichts<br />

bringt. Man ist hierbei auf vier oder fünf Straßen gekommen. Ing. Egger rechnet hierfür noch<br />

einmal die Kosten durch.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />

Straßensanierungsprogramm 2011 laut Ausarbeitung des Bau- und Straßenbauausschusses<br />

festzulegen und Büro Ing. Egger mit der Vornahme der Ausschreibung zu beauftragen<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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GV Ing. Klepp erklärt sich zu TOP 14) für befangen, da er betroffener<br />

Grundeigentümer ist.<br />

PUNKT 14) NEUBAUSIEDLUNG; ABTRETUNG DER STRASSENANTEILE 107/7, 107/9, 107/11,<br />

107/13, 107/5, 107/3 SOWIE VON TEILEN DER PARZELLEN 108/1, 113, 120/1<br />

UND 118, KG. SCHALCHEN IN DAS ÖFFENTLICHE GUT<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat hat bereits 2005 die Übernahme der in Privateigentum befindlichen<br />

Straßenteile, mit Ausnahme jener der Ehegatten Ing. Markus und Andrea Klepp beschlossen.<br />

Diese haben mit Abtretungserklärung <strong>vom</strong> 19.06.2006 ihre Zustimmung nachgereicht. Die<br />

Abtretungen wurden grundbücherlich nicht durchgeführt, da man bestrebt war, die<br />

Aufschließung in Form einer Ringstraße zu lösen.<br />

Erster Knackpunkt war die ÖBB, welche einer Straßenführung entlang des Bahndammes nicht<br />

zustimmte. Weiters spießte es sich vor allem beim Grundbesitzer Holzinger.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.01.2009 hat Ing. Klepp die Zustimmung zur Abtretung zurückgezogen.<br />

Seine Ehefrau hingegen nicht.<br />

Nunmehr haben sich auch die Grundeigentümer Josef Weinberger bzw. Sieglinde Eisl und<br />

Manfred u. Anneliese Holzinger zur Abtretung bereit erklärt. Hinsichtlich der Abtretung von<br />

Ing. Klepp wird auf dessen Forderungen <strong>vom</strong> 20.05.2011 verwiesen. In dieser werden fünf<br />

Punkte gefordert, welche durchzuführen sind, ansonsten tritt Ing. Klepp den Grundstücksteil<br />

nicht ab. Für Ing. Klepp gibt es die gleiche Abtretungserklärung wie für alle anderen<br />

Grundbesitzer. Denn wenn die Gemeinde auf jede gewünschte Forderung bei<br />

Abtretungserklärungen eingehen würde, wären keine Straßen- und Gehsteigerrichtungen etc.<br />

möglich. Die unter Forderungen gestellte Abtretungserklärung <strong>vom</strong> 20.05.2011 lautet wie folgt<br />

und zwar:<br />

Abtretung der Parzelle 107/13 in öffentliches Gut:<br />

Ich wurde darüber informiert, dass im Zuge der Vermessungsarbeiten der<br />

Unterlochnerstraße (Feldweißstraße), auch die Straßenparzellen der Neubausiedlung<br />

50-58 in öffentliches Gut übergehen sollen.<br />

Da ich der einzige Grundeigentümer bin, der noch keine Abtretungserklärung<br />

unterfertigt hat, jedoch immer mein grundsätzliches Wohlwollen zum Ausdruck<br />

gebracht habe, möchte ich mit diesem Schreiben, meine Bewegungsgründung und<br />

Voraussetzungen formulieren.<br />

Sollte die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> bei keinen meiner Einwände ein Problem bei der<br />

Umsetzung sehen, gilt dieses Schreiben als Abtrittserklärung der Parzelle 107/13 an die<br />

Gemeinde <strong>Schalchen</strong> zum Zwecke der Errichtung einer öffentlichen Verkehrsfläche.<br />

- Straßenhöhe: Als ich meine Einfahrt errichtet habe, wurde mir von Seiten der<br />

Gemeinde Herr Ing. Ecker zu einem Lokalaugenschein geschickt. Dieser sah sich die<br />

Geländeform entlang meines Grundstückes an und versicherte mir, dass die fertige<br />

Belagshöhe der Straße die Höhe des bereits vorhandenen Kanaldeckels in der Parzelle<br />

107/13 nicht überschreiten wird. Daraufhin habe ich meine Einfahrt auf diese Höhe<br />

ausgerichtet. Nun ist über die Jahre jedoch die Straße bereits ca. 10 cm über diesem<br />

Niveau, was bei einer geschlossenen Straßendecke dazu führen würde, dass Regenwasser<br />

ungehindert in meine Einfahrt fließt. Bei der Errichtung einer öffentlichen Straße muss<br />

deshalb die original Höhe in Bezug auf den Kanaldeckel wieder hergestellt werden.<br />

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- Entwässerung: Die Entwässerung der Straße muss ebenfalls gewährleistet sein,<br />

ohne dass mein Grundstück als Sickerfläche verwendet wird. Das natürliche Gefälle und<br />

die Tatsache, dass mein Grundstück das tiefste im gesamten Straßenverlauf ist, würde<br />

nämlich dazu führen, dass das gesamte Oberflächenwasser in meine Einfahrt läuft.<br />

Eine Entwässerung in einen ausreichend dimensionierten Sickerschacht, oder<br />

vergleichbare bauliche Maßnahmen ist deshalb unumgänglich. Eine Entwässerung<br />

ins Gelände ist aufgrund der beschriebenen Gegebenheiten unzumutbar.<br />

- Bankette: Aufgrund von hoher Staubentwicklung bei ausgebildeten Banketten mit<br />

Schotter, und Aufgrund der Tatsache, dass ohnehin die bereits bebauten Grundstücke alle<br />

mit einem Betonfundament zur Straße hin abgegrenzt sind, soll der Straßenbelag bis an<br />

die Zaunfundamente geführt werden.<br />

- Achse der Verkehrsfläche: Nachdem die für die geplante Verkehrsfläche<br />

verwendeten Grundstücke nicht symetrisch abgetreten werden, muss als Voraussetzung<br />

einer zukünftigen Umwidmung der Parzelle 113 von Grünland in Bauland eine Herstellung<br />

der Symetrie gelten. Die so gewonnene Fläche kann dann z.B. für einen Gehsteig genutzt<br />

werden.<br />

- Istzustand: Die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> übernimmt die Fläche, im Istzustand. Alle<br />

bereits vorhandenen baulichen Gegebenheiten, wie Zäune, etc. werden so akzeptiert wie<br />

sie sind.<br />

Wie bereits Eingangs erwähnt, trete ich hiermit die Parzelle 107/13, unter Einhaltung der<br />

oben erwähnten Punkte, seitens der Gemeinde <strong>Schalchen</strong>, an diese ab.<br />

Debattenbeiträge:<br />

GR Dr. Postlmayr stellt die Frage, wann die Abtretungserklärung von den Ehegatten<br />

Klepp nachgereicht wurde?<br />

Der Bürgermeister antwortet, mit Abtretungserklärung <strong>vom</strong> 19.06.2006.<br />

GR Dr. Postlmayr bemerkt, nachdem die Ehegatten Klepp je zur Hälfte<br />

Grundeigentümer sind, ist es fraglich, ob es überhaupt rechtlich möglich ist, dass nur ein<br />

Hälfteeigentümer die Erklärung zurückzieht.<br />

Vizebgm. Schanda fragt, ob die restlichen erforderlichen Abtretungserklärungen<br />

vorliegen?<br />

Der Bürgermeister bejaht dies und bemerkt, dass sogar die Unterschrift von Herrn<br />

Holzinger vorliegt. Es spießt momentan nur beim Grundeigentümer Klepp.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, Ing. Klepp habe die Möglichkeit, dass er sagt, okay er hat<br />

die Erklärung bereits unterschrieben und diese ist bindend oder Ing. Klepp die vorliegende<br />

Erklärung samt Forderungen zurückzieht und eine „normale“ Abtretungserklärung ohne<br />

zusätzliche Forderungen unterfertigt. Beharrt GV Ing. Klepp auf seine zusätzlichen<br />

Forderungen, sehe er als Bürgermeister keine Möglichkeit die Straße in das öffentliche Gut zu<br />

übernehmen.<br />

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GR Dr. Postlmayr erklärt, es bedarf keiner Zurückziehung der bisherigen<br />

Abtretungserklärung. Entweder bekommt die Gemeinde die Unterschrift auf der „normalen“<br />

Abtretungserklärung oder man bekommt sie nicht.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, er habe sich die Forderungen von GV Ing. Klepp<br />

durchgelesen und weist darauf hin, dies sind nicht so abwegige Punkte. Ein Großteil wird<br />

ohnehin beim Straßenbau berücksichtigt.<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies und bemerkt, wenn die Übernahme des öffentlichen<br />

Gutes beim Straßenbau von zusätzlichen Forderungen einzelner Grundbesitzer abhängig<br />

gemacht wird, ist dies nicht mehr durchführbar. Der Bürgermeister wiederholt, dass die<br />

meisten Forderungen ohnehin gemacht werden.<br />

GR Roman Breckner stimmt dem zu und ergänzt, dass zum Beispiel das Straßenniveau<br />

überall gleich sein wird. Der gegenständliche Straßenzug wird ein einheitliches Niveau<br />

erhalten. Der Punkt bezüglich Bankette, ob zur Grundgrenze asphaltiert wird oder nicht, war<br />

auch bereits bei anderen Grundeigentümern ein Thema.<br />

AL Schwendner erklärt, dass für Ing. Klepp der Stein des Anstoßes jener Punkt war, dass<br />

er 4 m Grund hergeben soll und Grundbesitzer Weinberger jedoch nur 2 m.<br />

Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass damals auch eine Straße mit 4 m geplant war,<br />

damit überhaupt eine Bauplatzschaffung möglich war.<br />

GR Ing. Österbauer verweist auf die Formulierung des Tagesordnungspunktes und stellt<br />

fest, dass die Abtretung nicht beschlossen werden kann, da nicht alle Abtretungserklärungen<br />

der angeführten Grundstücke vorliegen.<br />

Der Bürgermeister erklärt GR Ing. Österbauer, dass er den Antrag an den Gemeinderat<br />

stellt, dass die Gemeinde die Straße in das öffentliche Gut übernimmt und Ing. Klepp zu der<br />

ursprünglichen Abtretungserklärung <strong>vom</strong> 19.06.2006 steht. Ansonsten wird die Straße nicht in<br />

das öffentliche Gut übernommen.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, ob dies eigentlich möglich ist, wenn die Grundbesitzer je<br />

zur Hälfte Eigentümer sind, dass nur ein Hälfteeigentümer die Erklärung zurückzieht? Dies<br />

erscheint ihm nicht möglich.<br />

Der Bürgermeister will auch jetzt nicht, dass man sagt, die Gemeinde nimmt einfach<br />

die „alte“ Abtretungserklärung her oder man ein Enteignungsverfahren einleitet. Daher schlägt<br />

der Bürgermeister vor, dass in den nächsten Tagen noch einmal ein Gespräch mit Ing. Klepp<br />

stattfinden soll, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Straßenanteile<br />

107/7, 107/9, 107/11, 107/13, 107/5, 107/3 sowie Teile der Parzellen 108/1, 113, 120/1 und<br />

118, KG. <strong>Schalchen</strong> in das öffentliche Gut zu übernehmen, sofern Grundbesitzer Ing. Klepp<br />

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einer Abtretung der Parzelle 107/13 zu den üblichen Konditionen zustimmt. Ansonsten wird<br />

dieser Straßenteil in der Neubausiedlung nicht in das öffentliche Gut übernommen.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Hubert STEINBERGER, Franz PROBST, Gertraud RIEDER, Wolfgang<br />

STÜBLO, Hermann POINTECKER, Gerlinde BRECKNER, Michael ÖSTERBAUER, Andreas<br />

STUHLBERGER, Andreas SENGTHALER;<br />

FPÖ-Fraktion: Roman BRECKNER, Manfred STELZHAMMER;<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER, Friedrich MAIER,<br />

Johann MÜHLBACHER-KARRER, Johann POSTLMAYR, Rudolf PFEIL, Bernadette<br />

WINTERSTELLER, Josef HÖFLMAIER, Friedrich SPERL;<br />

STIMMENTHALTUNGEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Johann JAKOB;<br />

BEFANGEN:<br />

Markus KLEPP;<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit Stimmenmehrheit von 22 JA Stimmen und 1<br />

STIMMENTHALTUNG stattgegeben.<br />

PUNKT 15) ÖFFENTLICHES STRASSENGUT 1603 – HÄUSLBERGERSTRASSE; AUFLASSUNG<br />

EINES TEILES WEGEN ENTBEHRLICHKEIT<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 22.05.2011 teilt Herr Manuel Berer, Häuslbergerstraße 5 mit, dass er ein<br />

Teilstück des öffentlichen Gutes 1603, KG. <strong>Schalchen</strong> kaufen möchte. Grundsätzlich ist dieses<br />

öffentliche Teilstück für die Öffentlichkeit entbehrlich. Allerdings würde das Haus<br />

Häuslbergerstraße 7, Stefanie Moser bei einer Übereignung der gesamten Fläche, wie von den<br />

Ehegatten Berer beantragt, über keine Zufahrt mehr verfügen.<br />

Ebenso kann man von der Annahme ausgehen, dass die Grundeigentümer Ernst und Anna<br />

Hufnagl keine Freude damit haben werden, wenn die Ehegatten Berer einen in die<br />

geschlossene Grundfläche von den Ehegatten Hufnagl eindringenden Teil erwirbt.<br />

Da entgegen der Ansicht von den Ehegatten Berer ohnehin eine Vermessung durchzuführen<br />

ist, sollten die betroffenen Grundeigentümer vorher eine einvernehmliche Lösung vorlegen.<br />

Das Verfahren zur Auflassung könnte eingeleitet werden, sofern die Grundeigentümer eine<br />

Einigung über das Geh- und Fahrtrecht erzielen.<br />

Debattenbeiträge:<br />

GR Dr. Postlmayr stellt die Frage, ob die betroffenen Grundeigentümer bereits darüber<br />

informiert wurden?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass die Auflassung bereits früher im Raume stand,<br />

jedoch untereinander keine Einigung erzielt wurde.<br />

GR Dr. Postlmayr bemerkt, dass darum umso sensibler vorgegangen werden muss und<br />

die Grundbesitzer zu 100 % über die Sachlage informiert werden müssen.<br />

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AL Schwendner erklärt, wenn heute der Beschluss seitens des Gemeinderates erfolgt,<br />

dass das Verfahren zur Auflassung des öffentlichen Teilstückes eingeleitet wird, werden alle<br />

betroffenen Grundbesitzer davon schriftlich verständigt und haben die Möglichkeit, innerhalb<br />

von 6 Wochen eine Stellungnahme abzugeben. Dies aufgrund des Gesetzes.<br />

Der Bürgermeister teilt mit, er werde bevor das offizielle Schreiben an die drei<br />

Grundbesitzer Hufnagl, Berer und Moser hinausgeht, diese zu einer Besprechung einladen.<br />

GV Dirnsteiner teilt mit, dass er kürzlich mit Herrn Berer ein Gespräch geführt hat und<br />

dieser mitgeteilt hat, dass es mit den Ehegatten Hufnagl und Frau Moser Gespräche gegeben<br />

hat und sich diese einig sind und es keine Unstimmigkeiten gibt. Aber es ist sicherlich eine gute<br />

Idee des Bürgermeisters, alle drei Grundbesitzer noch einmal an den Tisch zu holen und sich<br />

auszusprechen.<br />

Vizebgm. Schanda bringt vor, er habe verwundert festgestellt, dass das neue Carport<br />

der Ehegatten Berer bereits auf einem Teil des öffentlichen Straßengutes 1603 errichtet wurde.<br />

Es war sicherlich bekannt, dass dies öffentliches Gut ist.<br />

Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass den Ehegatten Berer mit Schreiben <strong>vom</strong><br />

25.05.2011 mitgeteilt wurde, dass das Carport auf einem Teil des öffentlichen Gutes 1603<br />

ohne entsprechende Bauanzeige errichtet wurde. Weiters wurde darauf aufmerksam, dass die<br />

Errichtung von Carports gemäß § 25 (1) OÖ Bauordnung anzeigepflichtig ist.<br />

Vizebgm. Schanda fragt, das Ansuchen der Ehegatten Berer muss eigentlich abgelehnt<br />

werden und auch das Verfahren zur Auflassung kann nicht eingeleitet werden, da sich die<br />

Grundbesitzer nicht einig sind, oder?<br />

Der Bürgermeister wiederholt, dass er ein Gespräch mit den drei betroffenen<br />

Grundbesitzern führen wird und wenn sich diese einig sind, soll das Verfahren zur Auflassung<br />

eingeleitet werden.<br />

GV Ing. Klepp stellt die Frage, ob es passieren kann, dass der Grundstücksteil dadurch<br />

wieder an den ursprünglichen Eigentümer zurückgeht?<br />

AL Schwendner antwortet, dass der Verjährungszeitraum für öffentliches Gut 40 Jahre<br />

beträgt. Ob in diesem Zeitraum eine Benützung des öffentlichen Straßengutes noch gegeben<br />

war, wird sich rechtlich schwer prüfen lassen. Allerdings weist das öffentliche Straßengut an<br />

der Nordseite des Anwesens Berer eine Engstelle in einer Breite auf, die eine Benützung mit<br />

einem Fahrzeug unmöglich macht. Entscheidend sei, dass sich der Gemeinderat entscheidet,<br />

ob dieser öffentliche Grundstücksteil entbehrlich ist? Wenn ja, wird das Verfahren zur<br />

Auflassung eingeleitet. Allerdings wäre es sinnvoll, diesen Straßenteil durchgehend und nicht<br />

nur, wie im Ansuchen von Berer angeführt, für einen Teilbereich.<br />

Steht der Gemeinderat dem, aufgrund der Zufahrten negativ gegenüber, kann keine Auflassung<br />

erfolgen.<br />

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Der Bürgermeister ergänzt, dieser Teil des öffentlichen Gutes ist für die Gemeinde<br />

entbehrlich und könnte daher aufgelassen werden. Der Bürgermeister wiederholt, dass man<br />

sich mit den drei Grundeigentümern noch einmal zusammensetzen soll, damit eine<br />

Aussprache erfolgt.<br />

GR Dr. Postlmayr stellt fest, dass es demnach um die Konditionen bei einem Verkauf<br />

heute ohnehin nicht geht.<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das Verfahren zur<br />

Auflassung des laut vorliegenden Planes, nördlich des Hauses Häuslbergerstraße 5 und südlich<br />

des Hauses Häuslbergerstraße 3, befindliche Teilstück des öffentlichen Gutes 1603, KG.<br />

<strong>Schalchen</strong> entsprechend den Bestimmungen des OÖ Straßengesetzes einzuleiten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 16) ÖFFENTLICHES STRASSENGUT 1027/7, KG. UNTERLOCHEN; ABSCHLUSS EINES<br />

GESTATTUNGSVERTRAGES MIT DEN EHEGATTEN LOCHNER, OBERLINDACH 15<br />

ZUR VERLEGUNG EINER PRIVATEN WASSERLEITUNG<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die Ehegatten Wolfgang und Monika Lochner, Oberlindach 15 haben ihr Wohnhaus an den<br />

Gemeinschaftsbrunnen Vogl angeschlossen und haben dazu das öffentliche Straßengut<br />

1027/7, KG. Unterlochen für die Verlegung der Wasserleitung in Anspruch genommen.<br />

Es soll nunmehr der vorliegende Gestattungsvertrag mit den Ehegatten Lochner abgeschlossen<br />

werden.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den vorliegenden<br />

Gestattungsvertrag mit den Ehegatten Lochner, Oberlindach 15 zur Verlegung einer privaten<br />

Wasserleitung im öffentlichen Straßengut 1027/7, KG. Unterlochen abzuschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 17) WIESING, GEMEINDE SCHALCHEN UND WIESENHAM, GEMEINDE<br />

MUNDERFING; EINGABE VON HAUSBESITZERN UM EINE LÖSUNG DER<br />

ÜBERFLUTUNG IHRER GRUNDSTÜCKE DURCH ZUFLIESSENDE<br />

OBERFLÄCHENWÄSSER<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die Bewohner der Häuser Wiesing 20, Wiesing 22, Wiesenham 6a, Wiesenham 8 und<br />

Wiesenham 9 haben mit Schreiben <strong>vom</strong> 30.03.2011 an die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> und an die<br />

Gemeinde Munderfing sowie an den Gewässerbezirk Braunau folgende Eingabe gemacht:<br />

Seit ca. 15 Jahren bereitet uns das immer stärker von Weinberg nach Wiesenham<br />

abfließende Oberflächenwasser massive Probleme.<br />

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Trotz mehrfacher Vorsprachen, schriftlicher Anfragen, mehrerer baulicher Maßnahmen<br />

unsererseits und Besichtigungen durch Mitarbeiter der Gemeinden sind wir der Lösung des<br />

Problemes noch keinen Schritt näher gekommen.<br />

Um eine solche zu finden, sind wir auf die Hilfe der Gemeinden angewiesen, weil wir uns<br />

selbst nicht mehr in der Lage sehen, dieser Wassermassen Herr zu werden.<br />

(Die Wassermengen und das Einzugsgebiet der Oberflächenwasser sind Herrn Ing. Franz<br />

Dutzler <strong>vom</strong> Gewässerbezirk Braunau bekannt).<br />

Dankenswerterweise ist es durch die Initiative der beiden Gemeinden gelungen, alle<br />

Betroffenen an einen Tisch zu bringen.<br />

Beim letzten Lokalaugenschein am 29.10.2010 stellte Herr Dutzler mehrere, unserer<br />

Meinung nach auch durchführbare Maßnahmen zu Diskussion. Leider konnte keine<br />

Einigung erzielt werden, da Herr Aigner Ferdinand alle genannten Vorschläge ablehnte<br />

und er nur einem befestigten und vertieften Bankette eventuell zustimmen könne.<br />

Dies würde aber nur eine Verlagerung, keineswegs eine Verbesserung und schon gar nicht<br />

eine Lösung des Problems bedeuten.<br />

Aus den oben angeführten Gründen erwarten wir von den Gemeinden ehestmögliche<br />

Unterstützung, um unser „Wasser-Problem“ nachhaltig lösen zu können.<br />

Im März 2009 wurde von den Ehegatten Probst, Wiesenham 9, Munderfing, bereits auf den<br />

Sachverhalt aufmerksam gemacht. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.04.2009 darüber<br />

auch diskutiert und beschlossen den Gewässerbezirk Braunau mit dieser Angelegenheit zu<br />

befassen.<br />

Prinzipiell muss festgehalten werden, dass sich das Problem dadurch verschärft hat, dass einer<br />

der Grundbesitzer entlang der Straße Maßnahmen zur Ableitung des zufließenden<br />

Oberflächenwassers getroffen hat. Dem folgten auch die übrigen Besitzer.<br />

Tatsache ist, dass dort ein Hang besteht und das Wasser dort schon immer abgeflossen ist. Wie<br />

sich nun nachträglich herausstellt, hätte man diese Flächen nicht als Bauland widmen bzw.<br />

bebauen lassen sollen. Dies trifft überwiegend die Gemeinde Munderfing.<br />

Die Gemeinde Munderfing hat diese Gründe umgewidmet und das Wasser kommt von den<br />

oberhalb befindlichen Hängen. Von Seiten des Gewässerbezirkes wurde vorgeschlagen, eine 12<br />

m bis 15 m breite Mulde zu errichten, welche auch landwirtschaftlich bewirtschaftbar ist.<br />

Weiters sollte ein Versickerungsbecken gegenüber der „Steinernen Säule“ errichtet werden.<br />

Diese Vorschläge scheitern jedoch an einem Grundbesitzer, welcher nicht bereit ist,<br />

Grundstücksflächen hierfür herzugeben.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Vizebgm. Schanda stellt die Frage, wer die Umbaumaßnahmen zahlt?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass man hierfür auch eine Förderung erhält, jedoch<br />

sollen die Kosten zwischen den beiden Gemeinden und den Anrainern zu teilen sein.<br />

Vizebgm. Schanda entgegnet, er sehe nicht ein, dass die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hier<br />

Kosten übernehmen soll. Denn jedes Kind wisse, dass das Wasser bergab rinnt. Das<br />

Oberflächenwasser wird auch weiterhin bergab rinnen und wenn die Gemeinde Munderfing<br />

dort Häuser errichten lässt, ist es deren Problem. Vizebgm. Schanda erklärt, er werde sich mit<br />

Händen und Füßen dagegen wehren, dass die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hierfür irgendwelche<br />

Kosten übernimmt.<br />

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Der Bürgermeister erklärt, es wird eine weitere Besprechung geben, da Bürgermeister<br />

Voggenberger auf eine Lösung für seine Bürger drängt.<br />

GR Mühlbacher-Karrer berichtet, dass er in dieser Angelegenheit betroffener<br />

Grundbesitzer ist und daher nachgefragt hat, wie es in dieser Sachlage aussieht. Dabei wurde<br />

offenkundig, dass die Chemie zwischen den Hausbesitzern und Grundbesitzern nicht stimmt<br />

und daher eine Lösung, wie <strong>vom</strong> Gewässerbezirk vorgeschlagen, nicht zustande kommen wird.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, wenn die Grund- und Hausbesitzer eine Einigung erzielt<br />

haben, ist die Gemeinde gerne bereit sich mit diesem Thema zu befassen und bedarf es daher<br />

heute keiner Entscheidung.<br />

PUNKT 18) RAUMPLANUNGSAUSSCHUSS; BERICHT ÜBER SITZUNG<br />

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Raumplanungsausschuss GR Dr. Postlmayr<br />

um seinen Bericht<br />

Bericht Obmann GR Dr. Postlmayr:<br />

Es hat am 17.05.2011 eine Sitzung des Raumplanungsausschusses mit folgenden<br />

Tagesordnungspunkten stattgefunden:<br />

1) Änderung des Flächenwidmungsplanes und des ÖEK Forthuber Franz, Furth; Erarbeitung<br />

von Argumenten gegen die negativen Stellungnahmen:<br />

Dieser Punkt wird unter TOP 20) der heutigen Sitzung noch behandelt.<br />

2) Strategische Umweltprüfung – weitere Vorgangsweise (TOP 23 GR-Sitzung <strong>vom</strong><br />

24.05.2010):<br />

Dieser Punkt wird unter TOP 21) der heutigen Sitzung behandelt.<br />

3) Flächenwidmungsplanänderungen Nr. 4.10, 4.11 und 4.12 der Gemeinde Munderfing,<br />

Aufforderung zur Stellungnahme:<br />

Es handelt sich hierbei um drei Änderungen in der Gemeinde Munderfing und zwar:<br />

- Beim Tennisplatz bzw. der Hauptschule Munderfing;<br />

- In der Ortschaft Bradirn – Waldkindergarten;<br />

- An der Gemeindegrenze Munderfing – Lochen.<br />

Die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat hierzu keinerlei Berührungspunkte.<br />

4) Parzellierungs- und Bebauungsentwurf Gründe Tiefenthaler-Duswald im Auffang:<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2008, TOP 23) die Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes Nr. 3.18 und des ÖEK Nr. 108 zur Umwidmung der Parzellen<br />

1081/11 und 1081/13, je KG. <strong>Schalchen</strong> im Gesamtausmaß von 11.145 m² von Grünland in<br />

Wohngebiet beschlossen. Die Grundeigentümer haben nunmehr zwei verschiedene<br />

Parzellierungs- und Bebauungspläne vorgelegt. Der Ausschuss hat sich für Variante 1<br />

entschlossen, wonach hier 12 Bauplätze mit rund 800 m² bis 1.000 m² und einem<br />

Aufschließungsplatz geschaffen werden. Dieser Aufschließungsplatz soll u.a. als zentraler<br />

Platz mit zusätzlichen Besucherparkplätzen bzw. im Winter als Lagerplatz für Schnee<br />

dienen.<br />

BESCHLUSS:<br />

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Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Bericht über die<br />

Sitzung des Raumplanungsausschusses am 17.05.2011 zur Kenntnis zu nehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 19) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND ÖEK; EINLEITUNG DES<br />

VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG EINES 2.500 M² GROSSEN TEILES DER<br />

PARZELLE 515, KG. FURTH VON GRÜNLAND IN WOHNGEBIET – ANTRAG:<br />

EHEGATTEN PRIEWASSER, FURTH 23<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die Ehegatten Friedrich und Anneliese Priewasser, Furth 23 stellen mit Schreiben <strong>vom</strong><br />

19.05.2011 den Antrag, eine ca. 2.500 m² große Teilfläche der Parzelle 515, KG. Furth von<br />

Grünland in Wohngebiet umzuwidmen. Das ÖEK soll dahingehend abgeändert werden, dass<br />

die beantragte Teilfläche im ÖEK als Bauland ausgewiesen wird.<br />

Geplant ist die Schaffung von zwei Parzellen in der Größe von je ca. 1.200 m², östlich der<br />

bestehenden Straße zum Anwesen Zellner, Hitzleiten 1. Da sich westseitig der Zufahrtsstraße<br />

bereits mehrere Häuser befinden und das Grundstück durch eine 5 m breite Straße<br />

aufgeschlossen ist, In der Straße der öffentliche Kanal verlegt ist, spricht nichts gegen eine<br />

Umwidmung.<br />

Debattenbeiträge:<br />

GR Dr. Postlmayr erklärt, dass zwar dieser Umwidmungsantrag noch nicht im<br />

Raumordnungsausschuss behandelt wurde, jedoch spricht nichts gegen eine Umwidmung.<br />

Herr DI Schobesberger <strong>vom</strong> Land OÖ hat bereits mit Bauamtsleiter Mühlbacher die Pläne<br />

angesehen und erklärt, auch seinerseits wäre eine Umwidmung vorstellbar.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />

Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.39, Antragsteller: Friedrich und<br />

Anneliese Priewasser betreffend einer ca. 2.500 m² großen Teilfläche der Parzelle 512, KG.<br />

Furth von Grünland in Wohngebiet und die Ausweisung dieser Fläche als Bauland im örtlichen<br />

Entwicklungskonzept Nr. 1.19 einzuleiten.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Hubert STEINBERGER, Franz PROBST, Gertraud RIEDER, Wolfgang<br />

STÜBLO, Gerlinde BRECKNER, Michael ÖSTERBAUER, Andreas STUHLBERGER, Andreas<br />

SENGTHALER, Johann JAKOB;<br />

FPÖ-Fraktion: Roman BRECKNER, Manfred STELZHAMMER, Markus KLEPP;<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER, Friedrich MAIER,<br />

Johann MÜHLBACHER-KARRER, Johann POSTLMAYR, Rudolf PFEIL, Bernadette<br />

WINTERSTELLER, Josef HÖFLMAIER, Friedrich SPERL;<br />

STIMMENTHALTUNGEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Hermann POINTECKER:<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit Stimmenmehrheit von 23 JA Stimmen und 1<br />

STIMMENTHALTUNG stattgegeben.<br />

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PUNKT 20) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND ÖEK; ENDGÜLTIGE<br />

BESCHLUSSFASSUNG ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 731/1 UND EINES<br />

TEILES DER PARZELLE 727/1, KG. FURTH VON GRÜNLAND IN WOHNGEBIET –<br />

ANTRAG: FRANZ FORTHUBER, FURTH 9<br />

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Prüfungsausschusses um seinen Bericht.<br />

Bericht Obmann GR Dr. Postlmayr:<br />

In der Gemeinderatsitzung am 23.09.2010, TOP 16) wurde aufgrund des Ansuchens von Herrn<br />

Franz Forthuber, Furth 9 <strong>vom</strong> Juni 2010 einstimmig beschlossen, das Verfahren zur<br />

Umwidmung der Parzelle 731/1 im Ausmaß von 2.623 m² sowie eines ca. 1.200 m² großen<br />

Teiles der Parzelle 727/1, je KG. von Grünland in Wohngebiet einzuleiten.<br />

Bereits in der GR-Sitzung am 21.08.2009, TOP 21) wurde von Herrn Forthuber die Umwidmung<br />

der Parzelle 828, KG. Furth, welche südlich der Häuser Kücher/Forthuber liegt, behandelt.<br />

Dieser Antrag wurde mit dem Hinweis zurückgestellt, dass geprüft werden soll, ob nicht die<br />

Möglichkeit einer anderen Baulandschaffung möglich ist, da die Umwidmung der Parzelle 828<br />

ein Vorstoß in das Grünland sei.<br />

Aus diesem Grunde wird nun die Umwidmung der angeführten Parzellen 731/1 und 727/1<br />

beantragt, da sich diese Grundstücke in die Landschaft einfügen und auch die Errichtung einer<br />

Ringstraße möglich ist.<br />

In der Gemeinderatsitzung am 24.03.2011, TOP 15) wurde beschlossen, die endgültige<br />

Beschlussfassung zur Umwidmung zurückzustellen, damit im Ausschuss noch Argumente für<br />

eine Umwidmung erarbeitet werden können. Denn gegen diese Umwidmung und Änderung<br />

des ÖEK sind negative Stellungnahmen des Amtes der OÖ Landesregierung, Direktion f.<br />

Landesplanung, wirtschaftliche u. ländliche Entwicklung, Abt. Raumordnung sowie Direktion<br />

Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik eingelangt.<br />

Der Ausschuss ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Argumente seitens der OÖ<br />

Landesregierung nicht wirklich trittfest sind.<br />

Für eine Umwidmung sprechen folgende Argumente:<br />

- An der bestehenden Agrarstruktur im dortigen Bereich ändert sich durch den Bau von<br />

drei Wohnhäusern nichts (kleinräumige Einheit). Diese fügen sich an die bestehenden<br />

Objekte an.<br />

- Die Grundstücke werden von den leiblichen Kindern des Antragstellers bebaut (es ist in<br />

Oberösterreich doch die Familie eine Keimzelle des Staates).<br />

- Die Grundstücke sind aufgeschlossen, es ist dort die Ortskanalisation.<br />

- Eine weitere Siedlungstätigkeit erfolgt nicht.<br />

- Keine weiteren Umwidmungstendenzen und Wünsche der Familie Forthuber.<br />

- Das <strong>vom</strong> Sachverständigen angesprochenen Ufergehölze Schwemmbach wird durch die<br />

Bebauung überhaupt nicht betroffen und bleibt als Sichtschutz und optische Zäsur zur<br />

B 147 und zur Ortschaft Furth weiterhin erhalten.<br />

- Die Grundflächen liegen nicht im HWA-Bereich.<br />

- In den ablehnenden Stellungnahmen sind keine Argumente enthalten, welche gegen<br />

die Ziele der Raumordnung (im Sinne des § 2 RO-Gesetz) widersprechen würden.<br />

In der Stellungnahme zur endgültigen Beschlussfassung sollen diese Argumente angeführt<br />

werden.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes Nr. 3.28, Antragsteller: Franz Forthuber, <strong>Schalchen</strong> betreffend der<br />

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Umwidmung der Parzelle 731/1 im Ausmaß von 2.623 m² und einer ca. 1.200 m² großen<br />

Teilfläche der Parzelle 727/1 je der KG Furth von Grünland in Wohngebiet und die<br />

entsprechende Änderung im Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1.12 zu genehmigen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 21) RAUMPLANUNGSAUSSCHUSS; VORSCHLAG AUF BILDUNG EINES SPEZIAL-<br />

AUSSCHUSSES FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER SUP (STRATEGISCHE UMWELT-<br />

PLANUNG)<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

In der Sitzung des Raumplanungsausschusses <strong>vom</strong> 17.05.2011 war einer der<br />

Tagesordnungspunkte die weitere Vorgangsweise betreffend Strategische Umweltprüfung<br />

(SUP), wo man zu dem Ergebnis kam, dem Gemeinderat vorzuschlagen, für die Durchführung<br />

der Strategischen Umweltprüfung einen Spezial-Ausschuss mit sieben Personen zu bilden.<br />

Es ist jedoch unverständlich, dass jetzt wieder ein Unterausschuss gebildet werden soll. Die<br />

SUP fällt in den Aufgabenbereich des Raumplanungsausschusses. In diesem Ausschuss sind<br />

von jeder Fraktion Mitglieder vertreten und fällt von der Thematik her auch diesem Ausschuss<br />

am Ehesten zu.<br />

Debattenbeiträge:<br />

GR Dr. Postlmayr erklärt, nachdem es im Raumplanungsausschuss zu diesem Vorschlag<br />

kam, nachdem im Herbst 2010 die SUP präsentiert und diskutiert wurde, hat man sich im<br />

Ausschuss die Frage gestellt, wie wird die SUP in der Praxis rechtlich umgesetzt. Dieses Thema<br />

ist für alle ein Neuland. Es wurde damals <strong>vom</strong> Gemeinderat der Grundsatzbeschluss gefasst,<br />

die SUP durchzuführen, nur stellt sich jetzt die Frage: Wie geht es jetzt weiter?<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, er habe sich in Linz erkundigt, dass es eine SUP durch die<br />

Gemeinde nicht gibt. Man braucht hierfür Fachleute und Sachverständige und diese muss die<br />

Gemeinde natürlich dann selber zahlen. Wenn dann ein Ergebnis vorliegt, ist dies nicht<br />

rechtsverbindlich. Somit ist die SUP, seiner Ansicht nach, nur eine Beschäftigungstherapie.<br />

Denn es ist nicht rechtsverbindlich, kostet jede Menge Geld und jede Menge Zeit. Vizebgm.<br />

Schanda weiß nicht, wer es in seiner Fraktion macht. Für den Bereich der Gemeinde <strong>Schalchen</strong><br />

bezüglich Flächenwidmungsplans ist man mit dem Raumplanungsausschuss immer gut<br />

gefahren.<br />

GR Dr. Postlmayr weist darauf hin, was Flächenwidmungsplan und ÖEK anbelangt, ist dies<br />

eine Landesverordnung. Nur wie soll der Ausschuss weiter vorgehen, denn es gibt den<br />

Beschluss des Gemeinderates, dass die SUP eingeleitet werden soll.<br />

Der Bürgermeister betont, der Obmann sowie die Mitglieder des<br />

Raumplanungsausschusses sollen die SUP aufbauen. Die Höhe der anfallenden Kosten wird<br />

man sicherlich eruieren können.<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, die Kosten hierfür sind unüberschaubar. Der zuständige<br />

Sachbearbeiter des Landes ist hier DI Zeilinger.<br />

BESCHLUSS:<br />

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1. Antrag:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, für die<br />

Durchführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) einen Spezial-Ausschuss zu bilden.<br />

Es erfolgt hierzu KEIN Handzeichen.<br />

2. Antrag:<br />

Der Bürgermeister stellt den Gegenantrag, für die Durchführung der Strategischen<br />

Umweltprüfung (SUP) KEINEN Spezial-Ausschuss zu bilden.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Gertraud RIEDER, Wolfgang STÜBLO, Hermann POINTECKER,<br />

Gerlinde BRECKNER, Michael ÖSTERBAUER, Andreas STUHLBERGER, Johann JAKOB, Andreas<br />

SENGTHALER;<br />

FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman BRECKNER, Manfred STELZHAMMER;<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Robert DIRNSTEINER, Friedrich MAIER, Johann<br />

MÜHLBACHER-KARRER, Friedrich SPERL, Rudolf PFEIL, Josef HÖFLMAIER, Bernadette<br />

WINTERSTELLER;<br />

STIMMENTHALTUNGEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Hubert STEINBERGER, Franz PROBST;<br />

ÖVP-Fraktion: Johann POSTLMAYR, Markus HUMMEL;<br />

Somit wird dem Gegenantrag des Bürgermeisters KEINEN Spezialausschuss zu bilden, mit<br />

Stimmenmehrheit von 20 JA Stimmen gegen 4 STIMMENTHALTUNGEN stattgegeben.<br />

PUNKT 22) DEFIBRILLATOR; ANTRAG DER SPÖ AUF ANSCHAFFUNG<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 04.05.2011 stellt die SPÖ-Fraktion den Antrag, einen Defibrillator zum<br />

Nutzen der Schalchner Bevölkerung anzuschaffen. Hierzu hat auch der Leiter der Rot-Kreuz-<br />

Stelle Mattighofen Herr Moser eine positive Stellungnahme abgegeben. Dieser soll im<br />

Kassenraum der Raika <strong>Schalchen</strong> aufgestellt werden, da dort zu jeder Zeit Zutrittsmöglichkeit<br />

gegeben ist, dieser zentral positioniert ist und aufgrund der Videoüberwachung vor<br />

Vandalismus geschützt ist.<br />

Parteiobmann GV Steinberger hat hierzu folgenden Bericht.<br />

Bericht GV Steinberger:<br />

Nachdem die Coronarangiographie Braunau-Simbach geschlossen werden soll, wäre es<br />

sicherlich für die Bürger von <strong>Schalchen</strong> von Vorteil, wenn es einen Defibrillator in der<br />

Gemeinde gäbe. Man hat sich diesbezüglich auch beim Ortsstellenleiter der Rot-Kreuz-Stelle<br />

Mattighofen erkundigt. Nun war natürlich die Frage, wo dieser positioniert werden soll? Es<br />

wurde bereits mit Dir. Kugler der Raika <strong>Schalchen</strong> abgesprochen, diesen in der Filiale in<br />

<strong>Schalchen</strong> aufzustellen. Nunmehr wurde jedoch mitgeteilt, dass die Filiale in der Zeit von 00:00<br />

bis 05:00 aufgrund der Rechtssicherheit nicht zugänglich ist.<br />

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Eine Alternative wäre nunmehr den Defibrillator im Zwischenbereich des Einganges in der<br />

Haberlhalle (Ärztehaus) anzubringen, da sich dort auch Gemeindeärztin Dr. Rassaerts befindet.<br />

Bei einem Herzstillstand ist eine schnelle Ersthilfe das Wichtigste, da es schnell zu einer<br />

Schädigung des Gehirns kommen kann.<br />

Für die Anschaffung des Gerätes erhält die Gemeinde seitens des Landes eine Förderung.<br />

Weiters könnte die Einschulung durch das Rote-Kreuz Mattighofen erfolgen, sodass weitere<br />

rund € 500,-- eingespart werden können. Von Herrn Moser wurde mitgeteilt, dass er jederzeit<br />

für weitere Informationen bereitstehe.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister erklärt, für den Ankauf des Defibrillators ist mit dem Österr. Roten<br />

Kreuz ein Vertrag abzuschließen. Die Rechnung ist sodann in voller Höhe an das Rote Kreuz zu<br />

zahlen und nach Bewilligung der Förderung erhält die Gemeinde den Anteil der<br />

Landesförderung <strong>vom</strong> Roten Kreuz rücküberwiesen.<br />

Die Kosten für den Defibrillator (Philips Heartstart FRx Paket) sind wie folgt:<br />

Heartstart FRx-Paket € 2.375,10<br />

+ 20 % MWSt. € 475,02<br />

Basispreis brutto € 2.850,12<br />

abzüglich Anteil Landesförderung € 1.187,55<br />

Gesamtrechnungsbetrag brutto € 1.662,57<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, hier kommt es vor allem darauf an, dass schnell geholfen<br />

werden kann. Es gäbe auch die Möglichkeit, das Gerät im Amtsgebäude zu platzieren, da hier<br />

doch viele Leute ein und aus gehen. Denn wenn man überlegt, der Defibrillator wird zum<br />

Beispiel im Wohnpark benötigt, ist es doch ein langer Weg bis zur Raika <strong>Schalchen</strong>. Weiters<br />

gibt Vizebgm. Schanda zu bedenken, dass 90 % der Leute sich nicht zutrauen, den Defibrillator<br />

zu verwenden.<br />

GR Wintersteller macht den Vorschlag, nachdem bald mit dem Bau „Barrierefreies<br />

Wohnen bzw. Betreubares Wohnen“ begonnen wird, wäre dies ein idealer Standort für den<br />

Defibrillator.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, man kann sich den Standort noch überlegen. Im Vorfeld<br />

soll der Defibrillator im Zwischenbereich der Eingangshalle der Haberlhalle platziert werden.<br />

Später kann dieser im Barrierefreien Wohnen untergebracht werden.<br />

GV Ing. Klepp weist darauf hin, dass der Standort in der Raika ohnehin viel zu weit weg<br />

ist. Weiters sieht GV Ing. Klepp nicht viel Sinn in der Aufstellung eines Defibrillators, da sich in<br />

der Nähe der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> die Rot Kreuz Stelle Mattighofen befindet. Es ist dies<br />

sinnvoll zum Beispiel für die Gemeinde St. Johann am Walde. Denn bis jemand um den<br />

Defibrillator gerannt ist, ist es sinnvoller es wird sofort mit der Herzdruckmassage begonnen.<br />

GR Ing. Sperl stellt die Frage, ob eine der umliegenden Gemeinden einen Defibrillator<br />

hat, wie oft wird dieser eingesetzt und wie hoch sind die Betriebskosten?<br />

Der Bürgermeister antwortet, die Gemeinden Uttendorf und St. Johann am Walde<br />

haben einen. Aber ob dieser bereits jemals eingesetzt wurde, kann er nicht sagen.<br />

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GV Dirnsteiner erklärt, in seiner Firma gibt es einen bzw. haben sich mehrere Firmen<br />

zusammengeschlossen. Den Defibrillator gibt es jetzt 6 Jahre und wurde noch nicht benötigt.<br />

Es hat dieser einen Serviceintervall von 2 Jahren, wo die Charge-Pak’s ausgetauscht werden.<br />

GV Steinberger ergänzt, in den anfangs angeführten Kosten ist die Durchführung des<br />

erforderlichen Services für 6 Jahre, auch nach indizierter Verwendung enthalten.<br />

GR Stüblo bemerkt, dass die Anschaffung des Defibrillators auf alle Fälle sinnvoll ist, da<br />

hier eine Hilfe innerhalb weniger Minuten gewährleistet ist.<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, seine Partei war sich bei der Fraktionssitzung nicht einig,<br />

jedoch wird man sich jetzt nicht querlegen. Nur muss der Standort des Defibrillators noch<br />

überdacht werden, wie zum Beispiel Wohnpark.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass jetzt der Ankauf beschlossen werden soll und der<br />

Standort immer noch bestimmt werden kann.<br />

GR Wintersteller schlägt vor, die Bestimmung des Standortes in einer Ausschusssitzung<br />

zu besprechen.<br />

Der Bürgermeister stimmt dem zu.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />

Defibrillationsgerät Philips Heartstart FRx, gebrauchsfertig samt Zubehör laut vorliegendem<br />

Kauf- und Betreuungsvertrag mit dem Österreichischen Roten Kreuz um den Betrag von €<br />

1.662,57 brutto anzukaufen.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Hubert STEINBERGER, Franz PROBST, Gertraud RIEDER, Wolfgang<br />

STÜBLO, Hermann POINTECKER, Gerlinde BRECKNER, Michael ÖSTERBAUER, Andreas<br />

STUHLBERGER, Johann JAKOB, Andreas SENGTHALER;<br />

FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman BRECKNER, Manfred STELZHAMMER;<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER, Friedrich MAIER,<br />

Johann MÜHLBACHER-KARRER, Johann POSTLMAYR, Rudolf PFEIL, Bernadette<br />

WINTERSTELLER;<br />

GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

ÖVP-Fraktion: Josef HÖFLMAIER;<br />

STIMMENTHALTUNGEN:<br />

ÖVP-Fraktion: Friedrich SPERL;<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit Stimmenmehrheit von 22 JA Stimmen gegen 1<br />

GEGENSTIMME und 1 STIMMENTHALTUNG stattgegeben.<br />

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PUNKT 23) RESOLUTION GEGEN GEPLANTE SCHLIESSUNG DER CORONARANGIOGRAPHIE<br />

BRAUNAU-SIMBACH UND GEGEN ABSTUFUNG DER ABTEILUNG AUGEN, HNO<br />

UND UROLOGIE DES KRANKENHAUSES BRAUNAU AUF EINE TAGESKLINIK;<br />

ANTRAG DER SPÖ<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die SPÖ-Fraktion stellt mit Schreiben <strong>vom</strong> 19.04.2011 folgenden Antrag gemäß § 46/3 der OÖ<br />

Gemeindeordnung und zwar:<br />

Keinen Qualitätsverlust und erhebliche Einschnitte in der medizinischen Versorgung der<br />

Braunauer Bevölkerung<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,<br />

der am Freitag, 25.03.2011 der Öffentlichkeit präsentierte Bericht der<br />

Expertenkommission zur Spitalsreform II des Landes OÖ sieht für die Region Braunau /<br />

Simbach erhebliche Einschnitte in der medizinischen Versorgung vor, die nach<br />

vorliegenden Daten Menschen, auch aus <strong>Schalchen</strong>, das Leben kosten könnte.<br />

Die SPÖ Fraktion <strong>Schalchen</strong> stellt daher den Antrag:<br />

Der Gemeinderat von <strong>Schalchen</strong> möge beschließen:<br />

„Resolution an die OÖ Landesregierung und den OÖ Landtag:<br />

Der Gemeinderat von <strong>Schalchen</strong> möge beschließen, dass<br />

a) die geplante Abstufung der Abteilung Augen, HNO und Urologie des Krankenhauses St.<br />

Josef Braunau auf eine Tagesklinik nicht umgesetzt wird<br />

und<br />

b) die geplante Schließung der Coronarangiographie Braunau-Simbach nicht umgesetzt<br />

wird.“<br />

Begründung:<br />

1. Es käme zu ganz erheblichen Leistungseinbußen in den Bereichen Augen, HNO und<br />

Urologie. Viele Eingriffe, die jetzt möglich sind, sind in einer Tagesklinik nicht mehr<br />

möglich bzw. erlaubt. Gerade die Patienten dieser Bereiche sind meist ältere Menschen,<br />

die dann einen für sie nicht zumutbaren „Krankenhaus-Tourismus“ in weit entfernte<br />

Krankenhäuser antreten müssten.<br />

2. Eine Rund-um-die Uhr-Versorgung wäre auf Augen, HNO und Urologie ebenfalls nicht<br />

mehr möglich, weil in einer Tagesklinik keine Rufbereitschaft (Facharztdienst) in der Nacht<br />

und am Wochenenden mehr gegeben ist. Das ist im Bezirk Braunau umso dramatischer,<br />

weil dort die Facharztdichte ohnehin nur 50 Prozent des Oberösterreichschnitts<br />

ausmachen, und so das Krankenhaus St. Josef Braunau fachärztliche Versorgung<br />

übernehmen muss. Und das, obwohl im Bezirk Braunau mit ca. 96.000 Einwohnern der<br />

weitaus einwohnerstärkste im Innviertel ist.<br />

3. Eine Ausbildung der Turnusärzte und Fachärzte wäre bei Augen, HNO und Urologie<br />

ebenfalls nicht mehr möglich, weil dies auf einer Tagesklinik nicht machbar bzw. erlaubt<br />

ist. Dies hätte massive mittel- und langfristige negative Auswirkungen auf die Facharzt-<br />

und Arztausbildung und hätte drastische Folgen für die medizinische Versorgung der<br />

Zukunft in der Region. Dies wiegt umso schwerer, als in den nächsten zehn Jahren die<br />

Hälfte der Praktischen Ärzte im Bezirk Braunau in Pension gehen wird. Entgegen der<br />

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offiziellen Angaben müsste bei den vorgeschlagenen Leistungsreduzierungen ein<br />

Personalabbau von ca. 50 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen kommen.<br />

4. Coronarangiographie Braunau-Simbach reduziert die Sterblichkeit bei Herzinfarkt<br />

und hilft Leben retten.<br />

Ganz schlimm für die medizinische Versorgung der Region würde das Aus der<br />

Coronarangiographie Braunau-Simbach sein, die seit 2008 besteht. Diese hat beste<br />

Auslastungszahlen, kein Wunder bei einer bisher in der Herzversorgung schwer<br />

benachteiligte Region und weist überdies eine sehr hohe Qualität auf. Die<br />

Coronarangiographie Braunau-Simbach ist auch im Ärztereferenzregister der<br />

Universitätsklinik Innsbruck. Und von dort wird der Coronarangiographie Braunau-<br />

Simbach sehr gute Qualität bestätigt. Die Erfolgsgeschichte dieser Einrichtung kann sich<br />

auch österreichweit sehen lassen. Seit Bestehen der Coronarangiographie Braunau-<br />

Simbach wurde nachweislich die Versorgung von Herzpatienten und bei Herzinfarkt in<br />

Deutschland und Österreich stark verbessert. Dies gilt auch für den Bezirk Braunau. Auch<br />

hier gibt es seit Bestehen der Coronarangiographie eine gesundheitsmedizinisch sehr<br />

erfolgreiche Entwicklung, so starben 2009 41 Prozent weniger Frauen an Herzinfarkt als<br />

noch 2007, die Zahl der Sterblichkeit nach Herzinfarkt bei Männern ist ebenfalls<br />

zurückgehend.<br />

Im Vergleich zum Raum Linz-Stadt gab es im Bezirk Braunau 2009 immer noch 16<br />

Prozent mehr weibliche Herzinfarkt-Tote, 2007 waren es noch 38 Prozent. Bei den<br />

Männern war 2009 die Sterblichkeit bei Herzinfarkten 29 Prozent über Linz. Diese Zahlen<br />

beweisen, dass immer noch keine gleichwertige Versorgung für den Bezirk Braunau<br />

gegeben ist, bei einem Aus der Coronarangiographie Braunau-Simbach würde sich das<br />

Ungleichgewicht zum Nachteil der Braunauer Bevölkerung wieder erhöhen. Die<br />

Coronarangiographie Braunau-Simbach gehört überdies zu den am besten ausgelasteten,<br />

seit Bestehen wurden über 5.000 Untersuchungen durchgeführt. Das Angebot der<br />

Herzgesundheit für die Region Braunau und Rottal-Inn ist aufgrund dieser Tatsachen<br />

einfach nicht mehr wegzudenken und eine Beendigung dieser Versorgung medizinisch<br />

nicht zu verantworten.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass hierzu ein einstimmiger Regierungsbeschluss vorliegt<br />

und nur noch <strong>vom</strong> Landtag zu beschließen ist. Hier wird jedoch das Ergebnis auch nicht viel<br />

anders ausfallen.<br />

Der Bürgermeister sieht das Problem darin, dass die Bürger des Bezirkes Braunau durch<br />

die Reform nicht mehr nach Simbach fahren können, sondern nach Linz bzw. Wels fahren<br />

müssen. Einerseits werden Bettenzahlen reduziert und andererseits liegen die Patienten im<br />

Krankenhaus Braunau auf den Gängen, da keine Betten mehr zur Verfügung stehen.<br />

Der Bürgermeister ergänzt, auch wenn man durch die Resolution nichts mehr an der Sachlage<br />

ändern kann, soll doch gezeigt werden, dass man mit dieser Lösung nicht einverstanden ist.<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, irgendwo ist es verständlich, da es sich hierbei um ein<br />

deutsches Krankenhaus handelt und eigentlich illegal mit dem Krankenhaus Braunau geführt<br />

wurde.<br />

Weiters ersucht Vizebgm. Schanda um eine 5 Minuten Pause, damit er sich noch kurz mit<br />

seinen Fraktionskollegen besprechen kann.<br />

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GR Ing. Österbauer bemerkt zur Wortmeldung von Vizebgm. Schanda, er habe das Wort<br />

illegal verwendet.<br />

Vizebgm. Schanda sagt er habe illegal gesagt, denn es war nicht genehmigt.<br />

GR Ing. Österbauer bemerkt zur Wortmeldung von Vizebgm. Schanda erbost, ob er die<br />

genauen Hintergründe weiß, wie dies gelaufen ist? Das Wort „illegal“ stimmt in keinster Weise.<br />

Es gibt keine Coronarangiographie in Braunau und dadurch muss das Krankenhaus Braunau<br />

diese Leistung zukaufen. Das Wort „illegal“ möchte er in diesem Zusammenhang nicht im<br />

Protokoll stehen haben.<br />

Der Bürgermeister ergänzt, er sei nicht einverstanden, was mit den Krankenhäusern im<br />

ländlichen Bereich gemacht wird.<br />

Der Bürgermeister unterbricht aufgrund des Ersuchens von Vizebgm. Schanda sodann<br />

um 20 Uhr 55 die Sitzung für 5 Minuten.<br />

Um 21 Uhr 00 nimmt der Bürgermeister die Sitzung wieder auf.<br />

GR Wintersteller erklärt sich vor der Abstimmung für befangen, da es sich beim<br />

Krankenhaus Braunau um ihren Arbeitgeber handelt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

vorliegenden Resolution gegen die geplante Schließung der Coronarangiographie Braunau-<br />

Simbach und gegen die Abstufung der Abteilung Augen, HNO und Urologie des Krankenhauses<br />

Braunau auf eine Tagesklinik zu beschließen und an die OÖ Landesregierung und den OÖ<br />

Landtag zu übermitteln.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Hubert STEINBERGER, Franz PROBST, Gertraud RIEDER, Wolfgang<br />

STÜBLO, Hermann POINTECKER, Gerlinde BRECKNER, Michael ÖSTERBAUER, Andreas<br />

STUHLBERGER, Johann JAKOB, Andreas SENGTHALER;<br />

STIMMENTHALTUNGEN:<br />

FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman BRECKNER, Manfred STELZHAMMER;<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER, Friedrich MAIER,<br />

Johann MÜHLBACHER-KARRER, Johann POSTLMAYR, Friedrich SPERL, Rudolf PFEIL, Josef<br />

HÖFLMAIER;<br />

BEFANGEN:<br />

Bernadette WINTERSTELLER<br />

Somit wird der Antrag des Bürgermeisters mit einem Abstimmungsergebnis von 11 JA<br />

Stimmen gegen 12 STIMMENTHALTUNGEN abgelehnt.<br />

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PUNKT 24) 2011 JAHR DER FREIWILLIGENARBEIT – EHRENSACHE; ANTRAG DER SPÖ AUF<br />

DURCHFÜHRUNG EINER VERANSTALTUNG<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die SPÖ-Fraktion stellt mit Schreiben <strong>vom</strong> 04.04.2011 folgenden Antrag und zwar:<br />

Dieses Jahr steht unter dem Motto „Ehrensache – 2011 Jahr der Freiwilligenarbeit“. Aus<br />

diesem Anlass fordern wir, für die vielen ehrenamtlichen Personen aus <strong>Schalchen</strong> eine kleine<br />

Aufmerksamkeit zu bringen.<br />

Unser Vorschlag wäre eine feierliche Veranstaltung hinterm Gemeindeamt (Nussbaum).<br />

Eingeladen sollten alle Funktionäre der Vereine von <strong>Schalchen</strong> werden, aber nicht nur die<br />

Obfrauen und Männer sondern alle Funktionäre, da diese im Hintergrund auch eine<br />

beachtliche Arbeit leisten und meistens nicht erwähnt werden.<br />

Es soll damit die Arbeit der Freiwilligen, die Jugendarbeit etc. geehrt werden und damit dies<br />

geplant und durchgeführt werden kann, soll heute der Grundsatzbeschluss gefasst werden,<br />

eine Ehrung der Vereine im angemessenen Rahmen durchzuführen.<br />

Debattenbeiträge:<br />

GR Roman Breckner macht den Vorschlag, dass bei dieser Feierlichkeit auch die Ehrung<br />

der ausgeschiedenen Gemeinderäte erfolgen könnte.<br />

Der Bürgermeister bejaht dies.<br />

Vizebgm. Schanda stellt die Frage, wie man sich die Durchführung der Feierlichkeit<br />

bezüglich der Kosten vorgestellt hat, welche nicht im Voranschlag 2011 enthalten sind?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass diese Feierlichkeit ja auch nicht geplant war. Es soll<br />

heute der Grundsatzbeschluss gefasst werden, diese Feierlichkeit durchzuführen, damit der<br />

Ausschuss ein Programm erarbeiten kann.<br />

GR Ing. Sperl fragt, ob hierzu auch Tennisverein, Sportverein, Bienenzüchter etc.<br />

eingeladen werden.<br />

Der Bürgermeister bejaht dies und ergänzt, es werden alle Institutionen und Vereine<br />

der Gemeinde eingeladen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

Veranstaltung „Ehrensache – 2011 Jahr der Freiwilligenarbeit“ durchzuführen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 25) MATTIGHOFNER SPARKASSENLAUF – SOLL DIESER WEITERHIN IN SCHALCHEN<br />

STATTFINDEN UND WIE KANN DIESER FÜR LÄNGERE ZEIT ABGESICHERT<br />

WERDEN; ANTRAG DER FPÖ<br />

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Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die FPÖ-Fraktion hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.05.2011 folgenden Antrag gemäß § 46 der OÖ<br />

Gemeindeordnung eingebracht und zwar:<br />

In der Gemeinderatsitzung <strong>vom</strong> 24. März wurde unter Top 19 der Antrag des TSV<br />

Mattighofen auf Befreiung der Saalmiete für die am 30. April stattgefundene Veranstaltung<br />

abgelehnt bzw. wurde darauf hingewiesen, dass es hier eine Absprache zwischen dem Her.<br />

Bürgermeister und dem Organisator dieser Veranstaltung, Hr. Breckner gibt und der mit<br />

dieser Lösung einverstanden ist. Diese Lösung sah so aus, dass man zuerst mal die<br />

Veranstaltung abwarten möchte und dann sicher für dieses Problem eine Lösung finden<br />

wird (Übernahme der Miete aus dem Budget der persönlich verfügbaren Mittel des Hr.<br />

Bürgermeisters). Des weiteren ist man auch bzgl. Von weiteren Veranstaltungen so<br />

verbleiben, dass man nach der Veranstaltung über diesen Punkt nochmals redet, da ja der<br />

TSV Mattighofen in seinem Ansuchen extra darauf hingewiesen hat, dass es sich um keine<br />

einmalige Veranstaltung handelt, sondern sich der Verein vorstellt, dass man wieder für<br />

einen längeren Zeitpunkt eine fixe Bleibe findet.<br />

Es ist ja bekannt, dass die Stadtgemeinde Mattighofen, seit dem Abgang aus Mattighofen<br />

im Jahr 2004 immer wieder versucht hat, diese Veranstaltung wieder nach Mattighofen zu<br />

holen. Durch den Ausstieg von Hr. Schlager hat man jetzt wieder diese Möglichkeit gesehen,<br />

bzw. Sieht man dies als Chance, einen Wechsel vorzunehmen.<br />

Die Mattighofner haben diese Veranstaltung zu einem Tagesordnungspunkt in der nächsten<br />

Gemeinderatsitzung gemacht und auch bereits Gespräche aufgenommen.<br />

Da ich persönlich diese Veranstaltung nach <strong>Schalchen</strong> gebracht habe und bisher die besten<br />

Erfahrungen gemacht habe und persönlich – auch die Gegenüberstellung spricht eigentlich<br />

dafür, liegt mir sehr viel am Herzen hier eine generelle, faire Lösung zu finden, mit der alle<br />

leben können.<br />

Ich stelle daher den Antrag, nachstehenden Punkt auf die nächste Tagesordnung der<br />

Gemeinderatsitzung zu setzen:<br />

Soll der Mattighofner Sparkassenlauf weiterhin in <strong>Schalchen</strong> stattfinden<br />

und wie kann man das für eine längere Zeit absichern.<br />

Der TSV Mattighofen, der Vorstand und einige Aktive, haben sich die Mühe gemacht und die<br />

Standorte völlig wertfrei verglichen – siehe Beilage!<br />

Aus diesem Vergleich schneidet die neue Strecke – auch die Aktiven waren generell dieser<br />

Meinung sehr gut ab – der Minuspunkt, der allerdings für den Bestand des Vereines<br />

lebenswichtig ist, ist allerdings sehr schwerwiegend.<br />

Der TSV Mattighofen lebt von der Ehrenamtlichkeit und wir sind natürlich auf die Einkünfte<br />

solcher Veranstaltungen angewiesen.<br />

Der TSV Mattighofen hat jetzt siebenmal diese Veranstaltung in der Gemeinde <strong>Schalchen</strong><br />

durchgeführt, ohne jemals um eine Unterstützung anzusuchen und wir vertreten die<br />

Meinung, dass diese Veranstaltung nicht mit einem Fußballspiel zu vergleichen ist. Von den<br />

derzeit 20 aktiven Läufern sind immerhin 8 Läufer aus <strong>Schalchen</strong>. Wir machen beste<br />

Werbung für die Region, für den Veranstaltungsort und vor allem für die Jugend zum<br />

Mitmachen für mehr Bewegung.<br />

Debattenbeiträge:<br />

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Der Bürgermeister schlägt zu diesem Ansuchen vor, dass man die Veranstaltung im Jahr<br />

2012 unter der „Gesunden Gemeinde“ laufen lässt, so fallen für den Verein keine<br />

Benützungsgebühren für die Freizeithalle an. Weiters lässt sich die Abwicklung leichter<br />

finanzieren und es wird dann noch eventuell etwas aus den Verfügungsmitteln zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

GR Roman Breckner bedankt sich beim Bürgermeister und AL Schwendner für die<br />

relativ kurzfristige Bereitstellung der Räumlichkeiten und Hilfe für die Durchführung des<br />

heurigen Laufes. Jetzt muss natürlich für den Lauf im Jahr 2012 geschaut werden, nur<br />

entscheidet dies nicht er, sondern die Läufer und der Verein. Wie bereits im Ansuchen<br />

angeführt, wurde ein Vergleich zwischen Mattighofen und <strong>Schalchen</strong> erstellt und dabei war in<br />

der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> alles positiv. Nur eine einzige Ausnahme: dadurch das die<br />

Siegerehrung in der Freizeithalle durchgeführt wurde, hat der Verein keine Einnahmen<br />

gemacht, da die Gemeinde einen Vertrag mit dem Wirt hat. Dies soll aber nicht das Thema<br />

sein. Die Freizeithalle war voll und es ist zu dieser Jahreszeit einfach zu kalt draußen am<br />

Sportplatz. Wenige Wochen vorher wurde der Lauf in Straßwalchen besucht, welche zum<br />

Beispiel ein Zelt aufgestellt hatten.<br />

GR Breckner erklärt, wenn die Veranstaltung über die Gesunde Gemeinde gemacht wird, wird<br />

man sich auch bezüglich des Namens etwas überlegen und es soll auf alle Fälle keine einmalige<br />

Veranstaltung sein.<br />

Vizebgm. Schanda spricht sich für die weitere Durchführung der Veranstaltung in<br />

<strong>Schalchen</strong> aus.<br />

GR Probst stellt die Frage, in einer der letzten Zeitungen wurde von den Mattighofnern<br />

behauptet, der Lauf würde wieder in Mattighofen durchgeführt?<br />

GR Roman Breckner antwortet, dies wurde von den Mattighofnern auch 2009<br />

veröffentlicht.<br />

GR Stuhlberger berichtet, es war eine tolle Veranstaltung für <strong>Schalchen</strong> und eine tolle<br />

Werbung. GR Stuhlberger stellt an GR Breckner die Frage, wie hoch die Werbungskosten sein<br />

werden?<br />

GR Roman Breckner antwortet, dass es sich dabei um rund € 500,-- handelt.<br />

GR Stuhlberger erklärt, dass dieser Betrag im Budget nicht enthalten ist und noch<br />

anders gelöst werden muss.<br />

Der Bürgermeister findet es toll, dass diese Veranstaltung in <strong>Schalchen</strong> stattfindet und<br />

es wird kein Problem sein, heute den Beschluss zu fassen, dass diese Veranstaltung weiterhin<br />

in <strong>Schalchen</strong> stattfindet und auch finanziell abgesichert wird.<br />

GV Steinberger schließt sich dem an und bemerkt, dass auch seine Fraktion diese<br />

Veranstaltung unterstützt.<br />

BESCHLUSS:<br />

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Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

„Mattighofner Sparkassenlauf“ unter der „Gesunden Gemeinde“ in <strong>Schalchen</strong> durchzuführen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 26) SPÖ-SCHAUKASTEN VOR HABERLHALLE; ANTRAG DER FPÖ AUF UMGEHENDE<br />

ENTFERNUNG<br />

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

PUNKT 27) ALLFÄLLIGES<br />

a) Verkehrsspiegel Unterlochen:<br />

GV Dirnsteiner berichtet, dass in der Bau- und Straßenbauausschusssitzung am 28.04.11<br />

beschlossen wurde, dem Gemeinderat vorzuschlagen, dass in dem Kreuzungsbereich beim<br />

Gasthaus zur Schmiede (Reitmaier) ein Verkehrsspiegel aufgestellt wird, da es sich um einen<br />

sehr unübersichtlichen Bereich handelt.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass der Kreuzungsbereich von einem Sachverständigen<br />

angesehen werden soll.<br />

b) Betreubares Wohnen:<br />

GR Roman Breckner fragt, ob es fix ist, dass das Projekt Betreubares Wohnen verwirklicht<br />

wird.? Zeitlich wird es bereits etwas knapp.<br />

Der Bürgermeister antwortet, die Vorschläge liegen derzeit bei der Fa. GEWOG.<br />

c) Kooperationsaktivitäten der Gemeinden:<br />

GR Höflmaier stellt die Frage, warum die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> nicht Mitglied der 13<br />

Gemeinden ist, welche sich zu Kooperationsaktivitäten zusammengeschlossen haben.<br />

Der Bürgermeister antwortet, die 13 Gemeinden (Braunau, Burgkirchen, Mauerkirchen,<br />

Maria Schmolln, Mattighofen, Moosbach, Munderfing, Neukirchen, Pischelsdorf, St. Johann, St.<br />

Peter, Uttendorf und Weng) haben den Grundsatzbeschluss gefasst, dass diese in ihrem<br />

Rahmen die Kooperationsmöglichkeiten prüfen und bei Sinnhaftigkeit auch umsetzen. Weiters<br />

wurde entschieden, dass diese 13 Gemeinden diese Themen zuerst bearbeiten und diese dann<br />

weiterführend allen Gemeinden des Bezirkes zur Teilnahme vorstellen. Aber erst wenn die<br />

Überlegungen und Konzepte so weit gediehen sind, dass diese auch sinnvollerweise anderen<br />

vorgestellt werden können.<br />

d) Eröffnung Pfarrhof <strong>Schalchen</strong>:<br />

GR Stuhlberger erklärt, GR Nagl habe ihn gebeten, die Gemeinderatsmitglieder daran zu<br />

erinnern, dass am Sonntag, den 03.07.2011 die Eröffnung des Pfarrhofes <strong>Schalchen</strong> stattfindet,<br />

zu der alle Gemeinderatsmitglieder herzlich eingeladen sind.<br />

e) ÖVP <strong>Schalchen</strong> – neue Parteiobfrau:<br />

Der Bürgermeister gratuliert Frau GR Bernadette Wintersteller zu ihrer neuen Funktion<br />

als Parteiobfrau der ÖVP Ortsgruppe <strong>Schalchen</strong>.<br />

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GR Wintersteller bedankt sich.<br />

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 24.03.2011 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />

mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21 Uhr 15.<br />

------------------------------------------- -------------------------------------------<br />

(Vorsitzender) (Gemeinderat)<br />

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-------------------------------------------<br />

(Gemeinderat)<br />

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(Schriftführer) (Gemeinderat)<br />

Der Vorsitzende beurkundet, dass die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung am<br />

29.09.2011 ohne Einwände beschlossen wurde.<br />

<strong>Schalchen</strong>, am 29.09.2011 Der Vorsitzende:<br />

.......................................................<br />

Stefan Fuchs<br />

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